Welche Rechte haben Vermieter?

Eigenbedarf ist fast immer ein konfliktreiches Thema – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Vermieter haben das Recht, Bedarf für Wohnraum, der ihnen gehört, anzumelden. Doch wie sieht solche ein Vermieterrecht bei Eigenbedarf konkret aus?
Vermieter haben jedoch oftmals das Problem, dass das Mietrecht eher zu Gunsten der Mieter gestaltet ist. Dennoch gibt es viele Grundlagen in der Rechtsprechung, welche die Rechte und Pflichten der Vermieter definieren.
Was Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung beachten müssen und welche Rechte sie in Bezug auf die Räumung der Wohnung haben, erläutert der nachfolgende Artikel näher.
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Eigenbedarfskündigung: Wichtige Infos für Vermieter

Sie wollen den Mietern einer gekauften Immobilie kündigen, um diese selbst nutzen zu können? Wollen Sie wissen, welche Rechte Sie haben und welche Voraussetzungen bei der Kündigung zu beachten sind, können Sie unsere Informationsbroschüre hier kostenfrei herunterladen.
Sie enthält die wichtigsten Informationen, die Vermieter zum Eigenbedarf benötigen (ersetzt jedoch keine anwaltliche Beratung!).
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Die wichtigsten Themen zu den Vermieterrechten bei Eigenbedarf
Anmeldung von Eigenbedarf Gründe für Eigenbedarf Kündigungsfrist bei Eigenbedarf Der Mieter zieht nicht aus? Muster-Eigenbedarfskündigung Nachweis von Eigenbedarf Räumungsklage wegen Eigenbedarf Dauer der Räumungsklage Sperrfrist bei Eigenbedarf Vermieterrechte bei Auszug Voraussetzungen für Eigenbedarf Vorgetäuschter EigenbedarfVermieterrecht – Eigenbedarf kann immer angemeldet werden
Ein eigentliches Vermieterrecht gibt es in dem Sinne nicht. Das Mietrecht bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter die gesetzliche Grundlage für alle Entscheidungen und Anliegen rund um ein Mietverhältnis.

Die Anmeldung von Bedarf ist somit ein festgelegtes Vermieterrecht. Eine Kündigung eines Mietverhältnisses kann jedoch bei Eigenbedarf nur für bestimmte Gründe ausgesprochen werden. Und diese hat der Gesetzgeber eingeschränkt.
So ist Eigenbedarf nur für einen klar definierten Personenkreis möglich und muss auch realisierbar sein. Sind die Gründe nur vorgeschoben und wird dies nachgewiesen, machen sich Vermieter Mietern gegenüber schadensersatzpflichtig.
Räumungsklage – ein weiteres Vermieterrecht bei Eigenbedarf
Ein weiteres Vermieterrecht – neben dem Eigenbedarf – besteht darin, eine Räumungsklage einreichen zu können. Dies ist sowohl bei einer ordentlichen Kündigung für gültigen Eigenbedarf als auch bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, zum Beispiel nach Mietrückständen, möglich.
Durch eine Räumungsklage verlängert sich jedoch oft auch der gesamte Prozess der Eigenbedarfskündigung und die Wohnung ist meist erst nach einem Jahr oder sogar noch später für den Vermieter nutzbar.