Bei der Kündigung einer Wohnung gibt es einiges zu beachten

Möchte ein Mieter aus seiner Wohnung ausziehen, gibt es eine Menge Dinge zu erledigen. Es gilt, den Umzug zu organisieren, die Nachsendung der Post muss geregelt werden, evtl. fallen Renovierungsarbeiten in der alten oder der neuen Wohnung an etc.
Bevor der Mieter sich jedoch um den Auszug kümmern kann, muss stets der erste Schritt getan werden: Er muss seinen Mietvertrag kündigen. Dabei kommen schnell Fragen auf: Wie muss das Kündigungsschreiben für die Wohnung aussehen? Wie lange ist die Kündigungsfrist vom Mietvertrag?
Dieser Ratgeber verrät, was Sie als Mieter beachten müssen, damit Ihre Kündigung vom Mietvertrag wirksam wird, und wie die Mietkündigung durch den Vermieter funktioniert. Lesen Sie hier alles rund um die Kündigung vom Mietvertrag und laden Sie sich eine Vorlage für die Kündigung vom Mietvertrag kostenlos herunter.
Das Wichtigste zur Kündigung vom Mietvertrag
Die gesetzliche Frist für die ordentliche Kündigung vom Mietvertrag unterscheidet sich für Mieter und Vermieter. Welche Fristen wichtig sind, erfahren Sie hier.
Eine Kündigung vom Mietvertrag ist nur gültig, wenn sie schriftlich auf Papier und mit gültiger Unterschrift eingereicht wird. Wie ein Schreiben aussehen kann, zeigt unser Muster hier.
Sowohl Mieter als auch Vermieter können eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag vorlegen, wenn bestimmte Gründe es nicht zumutbar machen, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Auch eine fristlose Kündigung kann möglich sein.
Inhalt
Die wichtigsten Themen rund um die Kündigung vom Mietvertag
Die ordentliche Kündigung durch den Mieter: Kündigungsfrist und Kündigungsschreiben
Möchte ein Mieter seine Wohnung kündigen, geschieht das in der Regel in Form einer ordentlichen Kündigung. Dies bedeutet, dass er nicht von heute auf morgen ausziehen kann, sondern eine Kündigungsfrist einhalten muss.
Das Mietrecht zur Kündigung vom Mietvertrag ist in den §§ 568 bis 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Der § 573c befasst sich hierbei mit den gesetzlichen Kündigungsfristen für unbefristete Mietverträge:
Die Kündigung [durch den Mieter] ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Konkret heißt das: Für Mieter besteht für die Kündigung vom unbefristeten Mietvertrag eine Frist von 3 Monaten. Diese muss nicht zwingend vor Beginn des ersten Monats eingereicht werden, spätestens jedoch an dessen drittem Werktag.
Wenn Sie beispielsweise zum 3. April Ihre Kündigung vom Mietvertrag einreichen, können Sie das Mietverhältnis zum 30. Juni beenden, da hier nach Auffassung des Gesetzgebers noch die Kündigungsfrist von drei Monaten (April, Mai, Juni) erfüllt ist.
Kündigen Sie jedoch einen Tag später, am vierten Werktag des Monats, können Sie erst zum 31. Juli kündigen, da der April nicht mehr als voller Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet werden kann.
Entscheidend ist hierbei das Datum, wann das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Vermieters landet, nicht der Poststempel. Um sicherzugehen, dass die Kündigung pünktlich beim Vermieter eingeht, empfiehlt es sich daher, sie entweder per Einschreiben zu versenden oder sie selbst in dessen Briefkasten zu werfen – am besten im Beisein von Zeugen.
Die Kündigung vom Mietvertrag muss stets in schriftlicher Form und auf Papier erfolgen. Das Kündigungsschreiben für den Mietvertrag darf also weder per Fax noch per E-Mail verschickt werden. Auch eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Zudem ist eine Unterschrift des Hauptmieters bei der Kündigung vom Mietvertrag zwingend erforderlich.
Möchten Sie Ihren Mietvertrag kündigen, kann eine Vorlage Ihnen helfen, das Kündigungsschreiben zu formulieren. Grundsätzlich kann es aber formlos erfolgen und muss lediglich die Absicht der Kündigung vom Mietvertrag unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Bestimmte Gründe, warum Sie das Mietverhältnis beenden möchten, müssen Sie als Mieter nicht angeben. Vergessen Sie aber nicht Ihre Unterschrift.
Kündigung vom Mietvertrag: Vorlage kostenlos zum Download
Bei der Kündigung vom Mietvertrag kann unser Musterbrief Ihnen helfen, das Schreiben aufzusetzen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese also nicht unverändert.
Vermieter müssen bei der ordentlichen Kündigung mehr beachten

In Deutschland existiert ein soziales Mietrecht, das bei Wohnraummietverhältnissen vor allem Vorteile für die Mieter bringt und nicht für die Vermieter. Das macht sich auch bei der Kündigung vom Mietvertrag bemerkbar, da sich diese für Vermieter deutlich komplizierter gestaltet.
So kann eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der unbefristeten Mietvereinbarung hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen.
Das Mietrecht legt drei Situationen fest, in denen die Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter gerechtfertigt ist:
- Der Mieter hat sich einer nicht unerheblichen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten schuldig gemacht.
- Der Vermieter möchte für die Wohnung Eigenbedarf für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts anmelden. (Eigenbedarfskündigung)
- Durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ergeben sich erhebliche Nachteile für den Vermieter, weil dieses eine angemessen wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks verhindert. (Verwertungskündigung)
Ein weiterer Punkt, der sich bei der Kündigung vom Mietvertrag für Vermieter anders verhält als für Mieter, ist die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese richtet sich nach der Dauer der bestehenden Mietvereinbarung zum Zeitpunkt der Kündigung:
Dauer des Mietverhältnisses | Kündigungsfrist für den Vermieter |
---|---|
weniger als 5 Jahre | 3 Monate |
zwischen 5 und 8 Jahren | 6 Monate |
länger als 8 Jahre | 9 Monate |
Auch hier gilt, dass der Mietvertrag eine andere Kündigungsfrist als die gesetzliche festlegen darf. Erfolgt die Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter, darf diese jedoch allenfalls länger sein als die gesetzliche Kündigungsfrist, niemals kürzer.
Können Mieter einer Kündigung vom Mietvertrag widersprechen?

Des Weiteren sieht das soziale Mietrecht vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung vom Mietvertrag auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Dieser Hinweis muss rechtzeitig erfolgen, sodass der Mieter dieses Recht auch innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist wahrnehmen kann.
Der Widerspruch gegen eine Mietkündigung durch den Vermieter ist zulässig, wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt. Dies kann z. B. in folgenden Situationen der Fall sein:
- Der Mieter ist nicht in der Lage, eine angemessene Ersatzwohnung zu finden.
- Eine Mieterin befindet sich in einer fortgeschrittenen Schwangerschaft.
- Der Umzug bedeutet einen Schulwechsel für ein Kind, das kurz vor dem Abschluss steht.
- Der Mieter ist schwer erkrankt oder invalid.
- Der Mieter ist sehr alt und mit der Wohnung bzw. der Wohngegend tief verwurzelt.
Der Widerspruch gegen die Kündigung muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich vorliegen. Er kann zudem verlangen, dass der Mieter gleich die Gründe für den Widerspruch angibt. Wurde der Mieter nicht rechtzeitig vom Vermieter über sein Widerspruchsrecht informiert, darf er der Kündigung vom Mietvertrag auch später noch widersprechen.
Wann ist eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag möglich?
Sowohl Mieter als auch Vermieter haben das Recht, eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag einzureichen, bei der das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfristen beendet werden kann. Die Voraussetzung dafür ist das Vorliegen wichtiger Gründe, aus denen es dem kündigenden Vertragspartner nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine der beiden Mietparteien die Rechte der anderen in erheblichem Maße verletzt. Einige Beispiele:
- Der Mieter ist mit der Zahlung der Miete für zwei oder mehr aufeinander folgende Termine in Verzug.
- Der Mieter hat die Wohnung unbefugt einem Dritten zum Gebrauch überlassen.
- Der Mieter hat die Wohnung mutwillig oder fahrlässig beträchtlich beschädigt.
- Der Vermieter hat dem Mieter die Wohnung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Kann ein Zeitmietvertrag außerordentlich gekündigt werden?

Die bisherigen Ausführungen bezogen sich auf unbefristete Mietverträge.
Es kommt jedoch auch vor, dass eine Mietvereinbarung für einen befristeten Zeitraum getroffen wird: ein sog. Zeitmietvertrag.
Ein solcher kann in der Regel weder vom Mieter noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Endet der Vertrag, kann der Vermieter den Auszug aus der Mietwohnung verlangen, sofern der Grund für die Befristung zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Mieter haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Kündigungsschutz.
Es besteht allerdings die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung vom befristeten Mietvertrag. Die Gründe, aus denen diese Kündigung erfolgen kann, sind die gleichen wie bei unbefristeten Mietverträgen. Allerdings darf die außerordentliche Kündigung eines Zeitmietvertrags in der Regel nicht fristlos geschehen, sondern muss die gesetzlichen Kündigungsfristen berücksichtigen. Nur wenn wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z. B. eine Bedrohung der Gesundheit bei giftigen Dämpfen in der Wohnung, kann möglicherweise auch eine fristlose außerordentliche Kündigung erfolgen. Darüber hat im Streitfall ein Gericht zu entscheiden.
ich teile die Wohnung mit eine andere und sind beide in einer Mietvertrag. ich möchte aber umziehen aber der andere mieter bleibt in der Wohnung. Darf ich von meine Seite kündige?
mir wurde gesagt dass beide Zusammen kündige muss
Hallo Genoveffa,
wenn Sie beide als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen sind, müssen Sie beide diesen Vertrag kündigen. Sie können aber das Gespräch mit dem Vermieter suchen, damit dieser nach Ihrer gemeinsamen Kündigung einen neuen Mietvertrag für den anderen Mieter aufsetzt.
Ihr Team von mietrecht.com
Was ,wenn der andere mieter ( exfrau) dem nicht zustimmt?
Hallo Sabine e.,
in diesem Fall sollten Sie mit dem Vermieter sprechen und sich zusätzlich auch rechtlich beraten lassen. Stehen beide Partner im Mietvertrag, kann eine Kündigung in der Regel nur durch beide erfolgen.
Ihr Team von mietrecht.com
Ich habe da mal ne frage ich möchte umziehen und da ich schon solange hir wohne in meiner jetzigen Wohnung steht da drin ein jahr Kündigung Frist komme ich da raus wenn ich einen Nachmieter stehlen kan
LG Nicole
Das wird aber schwer, wenn man schon ein halbes Jahr ausgezogen ist, man den Mietvertrag gekündigt hat und der Vermieter verlangt, dass der Andere damit einverstanden ist, dass man aus dem Mietvertrag entlassen wird. Und der letzte Mieter verstirbt, bevor man sein Einverständnis erhalten hat.
Ich habe ein Zimmer in Lettland gemietet von Anfang September bis Ende Januar, also für 5 Monate. Allerdings möchte ich bereits einen Monat früher ausziehen. Ist das mit den 3 Monaten Kündigungsfrist also möglich, wenn ich im Oktober kündige ? Das wären doch dann genau 3 Monate? Oder müssen die drei Monate exklusive dem Monat sein, den ich nicht mehr da sein werde?
Hallo Fr. Pelke,
wir können keine Aussagen über das Mietrecht in Lettland und den dort gültigen Kündigungsfristen tätigen. In Deutschland muss ein befristeter Mietvertrag nicht gekündigt werden, da dieser automatisch endet. Ob dies in Lettland ebenfalls so ist, sollten Sie mit dem Vermieter vor Ort klären.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, ich habe vor eine Wohnung zu kaufen die vermietet ist. Kann ich der Mieterin kündigen, da der Mietvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen wurde 4/21 unbefristet?
Durch den Kauf möchte ich die Mieterin nicht übernehmen, oder muss ich Sie weiter wohnen lassen und einen neuen Mietvertrag machen?
hallo team !!
im juni haben der vater meines kindes und ich zusammen einen mietvertrag unterschrieben! einen tag vor dem umzug im juli habe ich die beziehung wegen einem bösem vorfall beendet !! trotzdem bot ich ihm an, sein hab und gut, ca.10kartons, im keller zu lagern! er bat mich, einen monat das kinderzimmer zu bewohnen, da er ja keine bleibe hätte, um sich so schnell wie möglich eine eigene wohnung zu suchen! seit knapp 7monaten haust er im 9m² kleinem kinderzimmer, kümmert sich nur um sich ! miete wird zur zeit noch vom amt bezahlt, da ich noch in elternzeit bin! er sagt es ist seine wohnung und er geht nicht !! wie bekomm ich ihn aus dem mietvertrag, alle sicherheiten sind von mir ????
Ich ziehe ab 1.6.in meine neue Wohnung…meine Frage ist ..meine jetziger Vermieter möchte noch die Miete für den 1.6…..da ich ab 1.6. Nicht mehr der Wohnung bin muss ich die warm Miete zahlen oder nur kalt Miete?
Hallo Team,
Der Besitzer meiner Wohnung, mündlich, fragte er mich nach der Wohnung.
Er hat mich zwei Monate lang gedrängt, und ich bin hier weggegangen.
Wir haben festgestellt, dass der Eigentümer von mir nicht der Eigentümer der Wohnung ist, wir haben einen Zwischenvertrag, wir sind 4 Jahre alt und haben Angst, die Miete zu zahlen, und im Januar hat er uns gebeten, die Wohnung zu liefern.
Er hat mich nicht schriftlich um die Wohnung gebeten, er hat es per WhatsApp getan, und er gibt vor, mich sofort zu verlassen, weil er nach Deutschland zurückkehrt und es für ihn braucht. Ich brauche nur Zeit, um eine andere zu finden, aber er will mir die Kundigung nicht geben, weil Er sagt, dass er mir bereits auf WhatsApp gesagt hat, dass er nicht länger warten kann.
Entschuldigung, mein Deutsch ist nicht gut, sollte ich sofort ohne Kundigung gehen? Kann er mich rausholen oder die Polizei rufen?
danke
Hallo liebes Team!
Wie ist die Rechtslage…wenn der Mietvertrag auf 2 Personen läuft…eine davon ausgezogen ist-ohne schriftliche Kündigung-sich nicht an offenen Vorderungen des Vermieters beteiligt…Türen beschädigt hat und andere Dinge
Der verbliebene Mieter nun die Kündigung erhalten hat und alle Altlasten bei Auszug bezahlen soll….
Über eine hilfreiche Info wäre ich dankbar
LG
Hallo Karin,
sind beide Mieter als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen, gilt eine gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass der Vermieter die Schulden des einen Mieters von dem anderen Mieter einfordern kann. Der Vermieter ist hier im Recht, notfalls sämtliche offene Forderungen von nur einem der Mieter zu verlangen.
Der verbleibende Mieter hat aber unter Umständen die Möglichkeit, den Anteil des anderen Mieters von diesem einzuklagen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Ich bin ein Mieter einer Wohnung seit 5 1/2 Jahre,
Die Wohnung hat in den letzten 1,5 Jahre Schimmel in Speis komplett, in Wohnzimmer, Küche jmd teils toilette sowie Schlafzimmer.
Trotz diese 2 Jahre mit schimmel,->
Haben jetzt die letzten 2 Monate wärmeenfeuchter selber eingebaut zujeweiligen Zimmern , die werden sowohl mit Strom betrieben und die Kosten auf uns übertragen.
Wir haben auch Fotos für den Schimmel was in den letzten Jahre nichts gemacht worden ist.
Ich habe eine Mietvetrag wo nichts über Kündigungfrist steht.
Kann ich eine außerordentliche bzw. Ohne Frist ein Kündigung schreiben?
Obwohl jetzt die Wohung einiger Maße i.O. ist
Danke
Schöne Grüße
Hallo Andi,
Sie können die Wohnung ordentlich, ohne Angaben von Gründen innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Möchten Sie ohne Frist außerordentlich kündigen, muss dies begründet werden. Ob der nicht beseitigte Schimmel ein ausreichender Grund ist, können Sie rechtlich bei einem Mieterverein abklären lassen. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Wir haben am 02.07 2018 einen Mietvertrag abgeschlossen der erst am 01.10.2018 wirksam werden sollte,
wir wollen diesen Mietvertrag jetzt aber wieder innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von 14 tagen kündigen, wir haben in einer anderen Wohnung die uns jetzt angeboten wurde bessere Bedingungen vorgefunden, ich bin schwerbeschädigt, kann schlecht laufen, der versprochene Garagen- Stellplatz konnte der Vermieter, den er uns vorher zugesichert hatte, nicht mehr bereitstellen, jetzt haben wir eine Wohnung mit dazugehörigen Stellplatz gefunden und auch mit Personenaufzug.
Wie kommen wir da raus?
Vielen Dank im Voraus!
Das Ehepaar Marianne und Wilfried
Hallo Marianna und Wilfried,
die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt 3 Monate, nicht 14 Tage. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist kann allerdings kürzer ausfallen.
Sie können das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm Ihre Situation erklären. Möglicherweise lässt sich mit im eine kürzere Kündigungsfrist oder auch eine sofortige Kündigung aushandeln.
Ein Anwalt für Mietrecht kann darüber hinaus prüfen, ob Sie rechtliche Schritte einleiten können.
Ihr Team von mietrecht.com
Mein Sohn hat eine andere Wohnung gefunden und möchte gerne früher als seine Kündigungsfrist ist raus um in die andere Wohnung ziehen zu können… Darf er einen Nachmieter suchen um schneller aus dem Vertrag zu kommen…oder muss er die Kündigungsfrist einhalten…
Hallo Christiane,
in der Regel haben Mieter die Kündigungsfrist einzuhalten. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Mieter hier entgegenkommt, wenn dieser einen Nachmieter vorstellt. Der Vermieter ist dazu aber nicht verpflichtet.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Ich wohne seit Oktober 2017 in einer Wohnung mit einem Jahresvertrag. Da ich ab September weniger arbeite (nicht freiwillig), kann ich mir die Wohnung nicht mehr leisten. Ich habe Anfang Juli den Vermieter darüber informiert. Mir wurde gesagt das ich normalerweise 2 Monatsmieten Strafe zahlen muss wenn ich den Vertrag vorzeitig kündige. Können die das machen?
Hallo Kathrin,
da wir keine Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden.
Ihr Team von mietrecht.com
hallo meine eltern sind beide sehr krank.ich möchte das sie ins heim gehen.wir haben jetzt zwei plätze gefunden.sie können sich allein nicht mehr versorgen.sie könnten zum 1.10.18 einziehen.
jetzt meine frage wie kommen sie am schnellsten aus dem mietvertrag raus.ich habe auch zwei ärztliche atteste.
es ist aber eine grosse mietgeselschaft.
Hallo Birgit,
es besteht immer die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, allerdings muss hierbei die Kündigungsfrist eingehalten werden. Sie können versuchen, sich mit der Mietgesellschaft zu einigen, ob ein früheres Ende des Mietverhältnisses möglich ist.
Ansonsten kann ein Anwalt für Mietrecht prüfen, ob die Krankheit Ihrer Eltern und der damit notwendige Umzug in ein Heim eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag.
Ich habe ein konkretes Anliegen. Ich wollte in eine andere Wohnung umziehen und habe diesbezüglich meine Vermieterin vor 3 Monaten angesprochen, um die Grundlagen für Nachmieter usw. Zu klären. Dies wiederholte ich telefonisch im Mai. Dabei sprach ich zu keinem Zeitpunkt von einem bestimmten Auszugstermin, sondern nur der Möglichkeit eines Auszuges, noch sprach ich eine Kündigung aus.
Da meine potentielle neue Wohnung doch nicht verfügbar Ist, möchte ich verständlicherweise in meiner jetzigen Wohnung verbleiben.
Nun wurde ich vom Sohn (Verwalter des Mietobjektes) letztes Wochenende sehr barsch angesprochen, wie es nun um meinen Auszug zum 1. August steht, da meine Anfrage im April als mündliche Kündigung unter Einhaltung der 3 Monate aufgenommen wurde und schon ein Nachmieter seitens der Vermieter zum 1. August bereit steht und diesem zugesagt wurde. Es sei kein Wunschkonzert meinerseits, die Kündigung meinerseits sei so aufgenommen worden. Weder erfolgte zu irgendeinem Zeitpunkt eine klare Aussage von mir, den Mietvertrag zum Zeitpunkt X zu kündigen, noch liegen dem Vermieter eine schriftliche Kündigung vor.
Ich soll die Vermieterin kontaktieren und erfragen, ob Sie bereit ist, das Mietverhältniss weiter bestehen zu lassen, die Entscheidung liege aber bei Ihr.
Ist dies alles rechtens? Darf, im Sinne der Sache, meine Vermieterin meine mündliche Anfrage als mündliche Kündigung interpretieren und mich diesbezüglich in die Verantwortung nehmen? Ich freue mich über jeden Tipp und jede Hilfe, da ich in großer Sorge diesbezüglich bin.
Freundliche Grüße
Valera
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, hat deine Vermieterin kein Schriftstück von dir, wo dein Kündigungswunsch zum 01.08 klar herausgeht würde ich sagen: Pech für deine Vermieterin. Aber frag sicherheitshalber mal beim Mieterschutzbund nach
Guten Abend.
Ich wohne seit Februar diesen Jahres in einem Freistehenden Ein Familien Haus.
Nun möchte ich kündigen. Habe die Kündigung zum 31.10.18, am 22.07.18 ausgesprochen.
Also sind 3 Monate aus meiner Sicht erfüllt (August,September, Oktober)
Nun will mein Vermieter mich nicht ausziehen lassen und bezieht sich darauf,dass er mich,sollte er keinen Nachmieter finden bis zu 3Jahre nicht aus dem Vertrag entlassen möchte.
Als Grund gibt er an ohne die gezahlte Miete das Haus nicht halten zu können.
In einem Gespräch sagte er aber bereits im Vorfeld, dass er überlege das Haus zu verkaufen, weil er nicht genug Geld hat um das Haus allein zu halten.
Was kann ich dagegen Unternehmen?
MfG
Pascal
Hallo Pascal,
üblicherweise hat der Vermieter Ihre fristgerechte Kündigung zu akzeptieren. Wichtig hierbei ist, dass Sie die Kündigungsfrist eingehalten haben, die im Mietvertrag vereinbart wurde – diese kann von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichen.
Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
ich will fragen was ich kann weiter machen und wie.Ich wohnen bis 27.06.2018 zusammen mit mein Mann ,aber dann mein Mann gestorb.(War sehr krank).Bei uns hat problem für mietzahlung(nicht für Juni und Juli).Alles geld was mir hat in ende juni ich zahlen für besttatigung hier in DE und Lettland.(Wir kommen aus Lettlan).Ich mein mieter für alles informieren.Jetzt Mieter mir senden sms (dollten bis Ende diesen Monats nicht alle offenen Mietzahlungen auf meinem Ko to eingegangen sein,bekommem Sie zum 1.august die fristlose Kündigung für den Mietvertrag).
In diese wohnung ich wohnen von 09.2013
Ich nicht will vergessen diese wohnung,r in diese moment ist schwerig zeit für mich….
Hallo,
Es handelt sich um folgendes:
Zurzeit ist ein guter Freund von mir vom Amt abhängig und seine Freundin in Arbeit. Das Arbeitsamt bezahlt die Miete! Jetzt ist es aber so das er einen neuen Antrag stellen musste und daher eine Miete in Vollzug ist. Er hat daraufhin den Vermieter in Kenntnis gesetzt, dass das Amt die Miete innerhalb von 2 Werktagen bearbeitet. Da er das nicht glaubt hatte er den Vermieter gefragt, was denn wäre wenn es innerhalb 2 Tage nicht drauf sei. Er wiederum sagte das er dann eine Zwangsräumung veranlasst. Die Miete bezieht sich auf den Monat Juli 2018. Heute haben wir den 03. August 2018. Darf er das?
Danke im Vorraus
Lg
HalloFillip F. E. F.,
in der Regel muss bei ausstehenden Mietzahlungen eine Kündigung durch den Vermieter erfolgen. Erst wenn der Mieter die Wohnung nicht verlässt, kann üblicherweise eine Räumungsklage eingereicht werden. Das Gericht entscheidet dann, ob diese zulässig ist. IN diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Mieterverein rechtlich beraten zu lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
mein Vermieter bat mich vor 2 Tagen per Email auszuziehen! Dazu sei gesagt meine Freundin zog vor 3 Monaten aus, und wir sind beide im Mietvertrag !
Der Vermieter ist der Meinung ich könne sie mir nicht mehr leisten, was dem nicht entspricht, was ich ihm auch telefonisch mitteilte !
Ist das rechtens, denn ich würd gerne hier wohnen bleiben !
Danke im Voraus,
MFG.
Jörg K.
Hallo Jörg K.,
in der Regel muss der Vermieter triftige Gründe haben bzw. muss ein berechtigstes Interesse für ihn bestehen, das Mietverhältnis beenden zu wollen. Eine ordentliche Kündigung ist üblicherweise nur im Fall vom Eigenbedarf möglich und muss schriftlich vorliegen. Außerordentliche Kündigungen können beispielsweise erfolgen, wenn Mieter ihre Vertragspflichten verletzen. Eine Kündigung ohne Grund ist für Vermieter in der Regel nicht zulässig. Lassen Sie sich am besten rechtlich von einem Mieterverein beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
aufgrund eines Längeren Streits mit dem Vermieter und einer Ungezieferplage, hat mir der Vermieter freigestellt dann auszuziehen wann ich will. In seinem Brief hat er geschrieben, dass ich mich an keine Kündigungsfrist halten muss. So habe ich ihm eine Kündigung zur Hälfte des Monats geschickt. Nun droht er mit dem Anwalt, er wolle die Miete für den ganzen Monat. Hat er damit recht? Muss ich ihm, trotz seiner Freistellung von jeglicher Kündigungsfrist, den ganzen Monat bezahlen oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen Peter
Hallo Peter W.,
liegt die Zustimmung des Vermieters vor, sollte sollten die vereinbarten Konditionen zum Auszug bestehen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von mietrecht.com
Ich habe die Beziehung beendet und bin bei meiner Ex ausgezogen. Sie hat daraufhin die Schlösser austauschen lassen – wohl um mich zu ärgern – und ich habe die komplette Miete weiter bezahlt. Wir stehen beide im Mietvertrag. Habe ich die Möglichkeit meine Miete wiederzu bekommen. Schließlich konnte ich die Mietsache nicht mehr nutzen?!
MfG
Hallo Kai,
wenn Sie beide Mietvertragspartner sind, sind sie auch beide für die Zahlung der Miete verantwortlich. Hat sich die private Situation geändert, müssen Sie den Mietvertrag ändern lassen. Eine Rückforderung der Miete ist wohl eher unwahrscheinlich. Lassen Sie sich am besten rechtlich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
da meine Freundin vor 3 monaten auszog, wir stehen beide im Mietvertrag, bekam ich per Email die Kündigung, mit dem Hinweis sie machen mit mir keinen neuen Mietvertrag !
Sie sind der Meinung, nach der kommenden Mieterhöhung könne ich die Wohnung nicht halten !
Im Telefonat mit dem Vermieter konnte ich widersprechen, bin Rentner mit Nebenverdienst !
Ist das rechtens ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar
MFG. Jörg
Hallo Jörg K.,
in der Regel reicht ein Kündigung per E-Mail nicht aus, hier bedarf es der Schriftform mit Unterschrift. Zudem kann eine ordentliche Kündigung in der Regel nur erfolgen, wenn ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht, das Mietverhältnis nicht fortzusetzen. Üblicherweise ist das nur bei Eigenbedarf der Fall. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, die ExFreundin ( war nicht mit unserem Sohn verheiratet ) unseres Sohnes wohnt immernoch mit ihm in seiner Wohnung in unserem Haus. Seit 3 Mon.hat sie ihren neuen Freund mit in dieser Wohnung – incl. Zerghühner die sie ohne zu fragen geholt hat. Wie können wir ihr kündigen: ein regulärer Mietvertrag besteht nicht, sondern eine Mietbescheinigung auf normalem DINA4 Blatt für ihren damaligen Scheidungsanwalt.
Für eine Antwort sind wir sehr dankbar.
Hallo Petra S.,
eine Kündigung kann beispielsweise bei Eigenbedarf erfolgen oder wenn der Mieter grob gegen den Mietvertrag verstößt. Liegt nur ein mündlicher Mietvertrag vor, kann es schwer sein, Verstöße gegen diesen nachzuweisen. In diesem Fall sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und hattte vor in das neue Haus einzuziehen. Meine Kinder sind aber noch im Ausland, und haben angekündigt sie wollen nicht mit mir nach Deutschland gehen, sondern dort bleiben wo sie sind. Ich hatte es seit länger geplant mit den Kindern umzuziehen. Jetzt hat sich der Sozialamt eingemischt, und meint ich sollte nicht die Kinder (12 und 15 Jahre) von von ihrer Schule aufreissen. Mein Grund nach Deutschland zu ziehen war wegen einer neuen Partnerschaft und ein Job. Aber ich sehe nun grosse Schwierigkeiten dieses durchzuführen, da mein ältestes Kind auch kurz vor einen Schulabschluss ist, und weigert sich (macht mehrere androhungen) nach Deutschland von Dänemark zu ziehen. Mir geht es psysisch sehr schlecht. Der Mietvertrag war auf ein Jahr befristet (also man darf erst nach einem Jahr kündigen) Ich wohne ja nochnicht da! Was kann ich machen?!?
Hallo Trine,
besprechen Sie das am besten direkt mit dem Vermieter und schildern Sie Ihre Situation. In der Regel ist eine Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit nicht möglich.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag meine Damen und Herren,
Ich bin vor kurzem in eine Wohnung eingezogen und bin hier ca. 14 Tage und habe zur Zeit ziemlich Ärger mit der Vermieterin. Die Sache ist so ich bin gerade in der Ausbildung und muss 2 mal in der Woche zur Schule und 3 Tage Arbeiten ich hatte keinen freien Tag bekommen wo ich umgezogen bin man kann auch so sagen ich bin Hals über Kopf ausgezogen. Und paar Sachen von mir ist noch zu Hause weil ich keine Zeit hatte zu holen. Am Montag wollte die Vermieterin oben bei mir im Zimmer den Fenster streichen ich hatte ihr erlaubt und meinte es wäre für mich kein Problem gewesen, am nächsten Tag lag vor meiner Treppe einen Brief (Zettel) von der Vermieterin unten das sie mich gerne sprechen möchte. Ich war bei ihr und sie hat zu mir gesagt „ mein Zimmer sieht aus wie ein Saustall“ ich hätte bis diesen Freitag Zeit um alles in Ordnung zubringen oder sie wird mich Fristlos kündigen. Darf sie das?
Heute ist auch wieder Ärger mit ihr gewesen ich hatte mein Zimmer abgeschlossen und sie wollte bei mir streichen aber es hat geregnet den ganzen Tag da könnte sie ja nicht streichen ich habe ganz normal abgeschlossen sie schreibt’s mir ob ich den Anstreicher bezahlen möchte?
Ich möchte gerne kündigen aber im Vertrag steht das ich erst nächstes Jahr November erst kündigen darf. Aber wenn ich in meine eigene Wohnung nicht mehr wohlfühle und mich beobachten fühle darf ich auch schon vorher kündigen? Und darf die Vermieterin meine Wohnung kontrollieren? Ich meine ich bin nicht ihr Kind.
LG
Hallo Araya C.,
für eine Kündigung durch den Vermieter müssen bestimmte Gründe vorliegen. Ein unordentliches Zimmer zählt in der Regel nicht dazu. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtlich bei einem Mieterverein beraten zu lassen und mit diesem gemeinsam die richtige Vorgehensweise zu besprechen.
Ihr Team von mietrecht.com
Tolle informative Seite. Klar und verständlich. Hab alles gefunden was ich wissen wollte/sollte. Danke! – auch an die fragenden ‚Kolleg_innen‘. Andrea K.
Sehr geehrtes Team
mein Sohn hat vor einem Monat eine 2 Zimmer- Wohnung im Haus der Eltern eines Freundes per Mietvertrag gemietet, renoviert und bezogen.
Als Arbeitsloser wurde die Miete vom Jobcenter übernommen.
Jetzt nach dem Freitod des Mieters stellen sich die Fragen . Muss eine ordentliche Kündigungsfrist eingehehalten werden? Muss das Jobcenter noch Miete an den Vermieter zahlen? Wenn ja wie lange?
Hallo Michael S.,
in der Regel sind die Hinterbliebenen für die Auflösung der Wohnung verantwortlich und müssen diese demnach auch fristgerecht kündigen. Die Miete muss üblicherweise bis zum Ende des Mietverhältnisses, also zum Ende der Kündigungsfrist, bezahlt werden. Dies sollte allerdings mit dem zuständigen Amt und dem Vermieter direkt geklärt werden. Auch sollte mit dem Vermieter geklärt werden, ob die Kündigungsfrist voll einzuhalten ist oder dieser den Hinterbliebenen entgegenkommen kann.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo Team,
Mir liegt ein Mietvertrag zur Unterschrift vor, hierzu sei gesagt das ich beruflich von Köln nach München ziehe. In diesem Mietvertrag ist eine ordentliche Kündigung bis zum 1.1.2020 ausgeschlossen. Ist das erlaubt? Und wenn ja, was passiert wenn ich meinen Job kündige oder gekündigt werde und nach Köln zurück will? Kann ich dann außerordentlich kündigen?
Vielen für die Hilfe
Hallo Kathrin K.,
es kann eine Mindestvertragslaufzeit auch bei einem Mietvertrag vereinbart werden. Eine ordentliche Kündigung ist dann durch beiden Seiten während dieser Zeit nicht möglich. In der Regel ist eine Veränderung der Lebenssituation kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Sie sollten mit dem Vermieter klären, ob eine Verkürzung der Mindestmietzeit möglich ist.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, bis wie viel Uhr muss die Kündigung beim Vermieter sein? Zb morgen 04.10. um per 31.12.18 zu kündigen? Geht das bis morgen 00:00 Uhr? Vermieter sind im Urlaub. Also Empfang kann nicht bestätigt werden. Geht such persönlicher Einwurf unter Zeugen? Und kann Zeuge Ehepartner, Tochter, sein? Oder wie „neutral“ muss Zeuge sein? Danke für Hilfe
Hallo Stephan,
eine Kündigung muss in der Regel während des Stichtages (dritter Werktag im Monat) dem Vermieter zugehen. Uhrzeiten sind üblicherweise nicht vorgegeben. Der Mieter muss den Zugang nachweisen können, dass kann üblicherweise auch unter Zeugen geschehen, sofern diese nicht Mietvertragspartner sind. Es ist zu empfehlen im Adressfeld auch „Einwurf unter Zeugen“ zu notieren. Ein Einwurf mit Rückschein kann eine weitere sinnvolle Möglichkeit sein.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
Ich habe einen sehr alten Mietvertrag. Dieser wurde im April 2001 abgeschlossen. Darin stehen noch die gestaffelten Kündigungsfristen drin z.B. bis 5 jahre – 3 Monate
Bis 8 Jahre – 6 Monate
Usw..
Ich hätte dann eine Kündigungsfrist von einem Jahr?
Habe mal gelesen, dass das nicht mehr giltet. Ist dem wirklich so? 1 Jahr möchte ich nicht mehr warten
Hallo Sandra,
in der Regel gelten die Fristen, die im Mietvertrag vereinbart sind, sofern diese nicht unter den gesetzlich festgelegten liegen. Gesetzlich ist für Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vorgesehen. Bei Ihrem Mietvertrag ist wichtig zu prüfen, ob die gestaffelten Fristen für beide Mietvertragsparteien gelten oder eventuell nur für den Vermieter. Wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an Ihren Vermieter, um zu klären, ob eine kürzere Kündigungsfrist möglich ist.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo!
Wir haben unsere Wohnung fristgerecht gekündigt zum 31.12.2018, am 29.9 wurde per Einschreiben mit Rückantwort der Brief zur Post gebracht, jetzt sieht es wohl so aus, als hätte DHL den Brief nicht weitergeleitet, der Sendungsstatus steht immer noch auf 1.10.“ befindet sich in unserem Logistikzentrum in Dortmund“.
Nur wurde der Brief innerhalb Bochums verschickt da Mieter und Vermieter wohnhaft in Bochum sind. Was macht der also in Dortmund?
Heißt also jetzt, dass wir die Kündigung nochmal schreiben können für den 31.1.2019 diesmal?
Kann man da nichts machen?
die neue Wohnung bezahlen wir schon ab dem 1.11 und wegen DHL können wir jetzt noch einen Monat länger die alte bezahlen?
Liebe Grüße
Liane
Guten Abend,
ich hab da eine Frage. Uns hat der Vermieter mündlich Anfang August mitgeteilt, daß er die Wohnung zum 1.11.2018 braucht, wenn wir bis dahin nicht ausziehen, wird die Miete erhöht. Gestern hab ich ihm gesagt das wir die Wohnung gefunden haben, und werden zum 1.11 ausziehen. Darauf sagte er, er braucht die Wohnung doch nicht. Wir müssen 3 Monate Frist einhalten. Das heißt zum 1.02.2019. Hat er den recht? Oder kann man da noch was machen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna
Hallo Anna G.,
eine Kündigung durch den Vermieter muss in der Regel schriftlich vorliegen und ausführlich sowie nachvollziehbar begründet sein. Ist das nicht der Fall, kann diese unwirksam sein. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass Ihnen durch das Verhalten des Vermieters Kosten entstehen, hier empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Wir haben unsere Wohnung zum 1.3.2019 gekündigt, wann müssen wir die Übergabe machen? Der 1.3. fällt auf einen Samstag, ist es richtig, dass dann Übergabe erst am Montag ,den 3.3. um 12 Uhr ist? Vielen Dank. Müssen wir hinnehmen wenn die Hausverwaltung einen Termin zur Heizungsablesung für den 1.3. ausmacht? oder können wir auf den 3.3. bestehen , welche Nachteile können hier entstehen, finde leider nichts im Netz. Danke!
Hallo jannie,
üblicherweise kann jeder Tag als Übergabetag ausgewählt werden. Wenn die Hausverwaltung am Samstag arbeitet und den Termin als letzten Tag der Kündigungsfrist wählt, dann kann dass üblicherweise auch genutzt werden. Eine Uhrzeit ist ebenfalls gesetzlich nicht festgelegt. Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sollten Sie die smit der Verwaltung klären.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Ich wohne seit 1Monat in meiner Wohnung und fühle mich nicht wohl. Da schon mehrere Einbrüche waren.
Ich habe Angst, Panik usw.
Ich will so schnell wie möglich wieder raus. Aber laut meines Mietvertrag muss ich 3jahre in der Wohnung wohnen.
Kann man da eine außerordentliche Kündigung wirksam machen?
Hallo
mein frau hat den Mietvertrag gekündigt,sie geht weg und ich mit unsere kleine Tochter bleiben.
Der Mietvertrag läuft unter meine frau,.Brauche ich jetzt eine neue Mietvertrag?
Wir wohnen in diese Wohnung mehr als 10 Jahre.Verliere ich dann dieses recht?.ich bekomme 10% mehr
brutto kalt miete als Hartz 4 empfänger
Hallo Konstantinos P.,
steht Ihre Frau allein im Mietvertrag, ist sie die einzige, die den Vertrag kündigen oder verlängern kann. Sie sollten hier mit dem Vermieter sprechen und den Sachverhalt erklären.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag
Ich bin laut Vertrag noch ein Jahr an meine Wohnung gebunden.
Wie kann ich vorzeitig die Mietwohnung kündigen?
Hallo Tobi,
befristete Verträge oder Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit können in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden. Lassen Sie sich am besten rechtlich bei einem Mieterverein beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag, ich möchte ausziehen. Habe aber beim Einzug eine zweite Person im Mietvertrag gehabt. Diese ist ausgezogen und lebt von Job Center. Jetzt wurde mir gesagt sie hat sich nicht austragen lassen und ich kann nicht alleine kündigen. Sie wohnt seit 3 Jahren in einer anderen Wohnung und musste beim Job Center die Austragung aus dem Mietvertrag vorzeigen.
Kann das so stimmen ?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Leon H.,
in in der Regel müssen immer alle Mieter, die im Mietvertrag benannt sind eine Kündigung aussprechen. Zieht nur ein Mieter aus, sollte mit dem Vermieter ein neuer Mietvertrag geschlossen oder ein Anhang zu bestehenden Vertrag vereinbart werden. Wir können nicht beurteilen, was in Ihrem Fall genau geschehen ist. Sie sollten sich mit der zweiten Person in Verbindung setzen und eventuell vorhanden Dokument erfragen. Auch sollten Sie mit dem Vermieter nochmals sprechen und sich eventuell rechtlich bei einem Mieterverein beraten lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,ich wohne in einem Zweifamilienhaus..Meine Schwägerin hat die Wohnung im Erdgeschoss und ich im Obergeschoß.Es besteht ein allgemeiner Mietvertrag,wo meine Schwägerin drin steht, das sie im Erdgeschoss wohnt,und ich im Obergeschoss..jetzt möchte ich meine Wohnung kündigen…aber der Vermieter sagt, das dann meine Schwägerin die Gesamtmiete für das Zweifamilienhaus zahlen muss, sonst würde er ja nur die Hälfte bekommen… dazu zusagen ist noch, das er uns vor kurzem gesagt hat, das er das Haus verkaufen möchte.er wollte einen Aufhebungsvertrag mit uns machen..Das wir uns innerhalb von 9 Monaten eine Wohnung suchen ..das haben wir nicht gemacht,weil es schwer ist eine bezahlbare Wohnung zufinden..wo man auch noch Tiere halten darf……darf er das? Kann ich meine Wohnung kündigen?
Hallo. Ich habe ein Mietvertrag auf 5 jahre unterschrieben, aber ich will umziehen wegen meine Schwangerschaft, brauchen mehr platz. In vertrag steht nichts über Kündigung. Ist die 3 monate Kündig Frist gültig?
Hallo liebes Mietrechtteam,
folgender Sachverhalt: Mein Freund wird seine Wohnung diesen Monat fristgerecht zum 28.02.2018 kündigen. Wir können allerdings die Vermieterin seit über 8 Monaten nicht erreichen. Haben auch diverse Briefe etc geschickt, leider ohne Antwort. Seine neue Wohnung wird ab 01.02.2018 bezogen. Er ist sich nicht sicher ob er die Miete für den Januar und Februar einfach weglassen darf und der Frau somit die Kaution überlässt (2 Monatsmieten), da wir Sie nicht erreichen können. Des Weiteren bekommt er noch ein Haufen Nebenkosten zurück, die bis dato immer noch nicht an ihn zurückgezahlt worden sind. Weitere Punkte wie 2 Monate Stromsperrung, weil die Vermieterin einer alten Versicherungssache nicht nachgekommen ist und somit 800€ Stromkosten offen waren, stehen auch mit auf der Liste.
Hallo, meine Freundin und ich wohnen jetzt in einer WG zimmer mit der Hauptmieterin in Köln. Wir sind aus China und werden hier nur ein paar Monate bleiben.
Wegen besonderen Gründen wollen wir den kurzfristigen Vertrag jetzt schon unterbrechen, der von September 2018 bis Februar 2019 dauern sollte. Wir haben mit einem Anwalt an der Uni gesprochen und er sagte, der Vermieter macht vielleicht Wucher ,weil wir für ein 33m² groß Zimmer jeden Monat 730 Euro zahlen. Ausserdem gibt es keine funktionierte Waschmaschine und keine Zimmertür(nur ein kleiner Wandschirm)Und wir haben auch 400 Euro Küchegebühr für die ganze Mietzeit bezahlt.
Jetzt möchten wir einen Vertrag mit der Vermieter vereinbaren, dass wir einverstanden sind, ganzes Küchegebühr und ein Teil von der Kaution (insgesamt 1250 Euro) zu der Vermieter zu lassen. Geht es oder?
Hallo Fan J.,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher den Sachverhalt nicht beurteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Ich miete mit meine Familie ( Mann und Sohn) eine Wohnung in ein Familien Haus seit 01.03.2017 Haben wir ab 02.12.2018 gekündigt mit ende 31.03.2019
Die Frage ist , wie oft dar der Vermieter unsere Wohnung besuchen wegen nachmieter und ob er darf ausser dies Zweck innerhalb die 4 Monaten noch mal besuchen. Und fuer das auch, wie oft ?
Darf er ohne meine Genehmigung reinkommen? Darf er auch wenn ich überhaupt nicht mit Ihm ein Termin abstimmen?
Vielen Dank
Alexander und Elena D.
Hallo,
Ich habe meine Wohnung möbiliert an jemanden weiteruntervermietet mit Erlaubnis des Vermieters auf bestimmte Zeit, da ich im Ausland ein praktikum mache. nun hat mein untermieter ohne Erlaubnis die Wohnung einige Male weiteruntervermietrt und ich habe ihn schon einmal gewahrt, dass das so nicht geht und ich das nächste Mal ihn fristlos kündigne muss. Nun ist meine Frage, wenn ich Ihn fristlos kündige wie funktioniert das dann? Und muss er die miete weiterzahlen für die Zeit in der ich einen neuen nachmieter finde?
Ich habe eine Wohnung angemietet und auf Verlangen des Neuen Vermietr die Alte Wohnung gekündigt
Nun will der Neue Vermieter mir die Wohnung nicht geben weil das Amt die Miete nicht voll übernimmt und ich 89 Euro zuzahlen muss.
Leider ist meine Schufa nicht so gut aber ich bin auf Grund meines Einkommen in der Lage die 89 Euro aufzubringen
Kann der Vermieter mir die Wohnung verwehren
Hallo,
habe meine Großmutter , 94 Jahre, in ein Pflegeheim bringen müssen, nach Krankenhausaufenthalt. Erst dachte ich sie könne vielleicht nochmal zurück in ihre Wohnung, doch das geht nicht mehr. Sie braucht 24 Std. 7 Tage eine Versorgung,Pflege,Betreuung und kann nicht mehr zurück in ihre Wohnung.Sie ist seit dem 21.11.18 schon dort. Nun muss ich die Wohnung auflösen und eine Kündigung schreiben aber ich weiß nicht zu welchem Monat ich kündigen kann. Würde jetzt zu 28.2.2019 am liebsten Kündigen, bis dahin habe ich alles geregelt und die Wohnung geräumt. Habe die Vermieterin noch nicht angerufen und sie informiert. Wollte mir erst eine Rat einhohlen bei Ihnen. Vielen Dank, im voraus für Ihre Antwort.
Hallo Patricia B.,
für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Ist im Mietvertrag eine kürzer Frist vereinbart, dann gilt diese. Wie im Artikel beschrieben, müssen Sie bei dreimonatiger Kündigungsfrist zum dritten Werktag des Monats kündigen, damit diese zum Ende des übernächsten Monats gültig ist. Hier würde die Kündigungsfrist dann am 30.04. enden. Prüfen Sie am besten auch den Mietvertrag und klären Sie mit der Vermieterin, ob eine kürzere Frist möglich ist,
Ihr Team von mietrecht.com
Ich wurde wegen Eigenbedarf aus meiner Wohnung gekündigt bewohne seitdem mit blinden Sohn eine 30 qm Wohnung da bis jetzt noch nichts gefunden. Auszug aus der Eigenbedarfs Wohnung war am 1.12.16.
In der Kündigung war geschrieben das der Vermieter selber diese bewohnen möchte. Dies hat er nach Renovierung auch 3 Monate gemacht dann zog er aus. Danach zog ein angeblicher Sohn ein, der aber nur an Wochenende zum feiern kommt. Das weiß ich weil Tochter ein Haus auf dem gleichen Grundstück besitzt. Ist das überhaupt rechtens???
Hallo Cornelia J.,
rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an eine Anwalt oder einen Mieterverein und lassen sich dort rechtlich beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Wir wollen ausziehen und der Vermieter möchte nicht weiter vermieten müssen wir die Kündigungsfrist trotzdem einhalten
Hallo Tanja H.,
wenn Sie sich mit dem Vermieter über eine kürzere Frist einigen können, ist ein früherer Auszug möglich. Ansonsten ist auch hier in der Regel die Kündigungsfrist zu beachten. Dies gilt unabhängig von der weiteren Nutzung der Wohnung durch den Vermieter.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
Kündigungszeit sind 3 Monate, gibt es zusätzlich noch eine Quatalsweise Kündigung von Genossenschaftswohnungen?
Also wenn ich Ende April bis spätestens 3 Mai kündige ist 31 Juli Ende der Miete.
bei Quartalweiser Kündigung Ende April bis spätestens 3 Mai kündige wäre Ende September Mietende.
Frage ist also: ob die Quartalsweise Kündigung Gesetzlich legal ist.
Danke
Guten Morgen,
mein Verlobter und ich haben unsere derzeitige Wohnung gekündigt mit der Anmerkung gekündigt, dass wir bereits zum 01.03. Den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben haben und somit gerne einen Nachmieter suchen würden, um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen.
Damit war die Hausverwaltung auch einverstanden, wir bekamen einen Brief, dass wir eher aus dem Mietvethältnis kommen, wenn wir einen passenden Nachmieter gefunden hätten.
Nun habe ich ein Wohnungsinserat erstellt mit Einzug zum 01.03, unsere Nachmieterin war damit auch einverstanden, wir hatten mit ihr bereits einen festen Termin zur Schlüsselübergabe vereinbart usw, woraufhin wir auch die Hausverwaltung anriefen und diesen Termin mitteilten.
Gestern hatten wir dann einen Brief, der Termin wäre ungültig, da unsere Nachmieterin den Mietvertrag erst zum 01.05 (natürlich hinter unserem Rücken) unterschrieben hätte und somit die Übergabe erst fristgerecht zum 29.3 erfolgen würde.
Für uns ein Schlag ins Gesicht. Wir hätten uns doch niemals selber auf die Nachmietersuche begeben, wenn dieser erst so spät einzieht!
Ist das alles rechtens?
Freundliche Grüße
Hallo,
was kann ich machen wenn in einer Wohnung die an zwei Geschwister vermietet wurde, die einfach eine weitere Person ohne unsere Zustimmung einziehen haben lassen und sich auch nicht an die Hausordnung halten fristlos kündigen?
hallo Zimmermann,
die nicht vertragsgemäße Nutzung der Wohnung und auch eine Überbelegung kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. Klären am besten mit einem Anwalt ab, ob dies hier der Fall ist und wie sie die Kündigung formulieren sollten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, ich wurde per einschreiben am 20.01.19 auf 28.02.19 gekündigt, die frist ist soooo kurz! Meine frau ist invalid und ich wurde vom Wirbelsäule operiert und 14.02.19 noch eine OP, was kann ich tun? Gibt ein gesetzt der uns schützt?
Begründung 2 monate miete im verzug die zahle ich regelmässig aktuelle miete plut rate die sind von Oktober 18 bis jetzt angenommen trotzdem kündigung und sie drohen uns mit Polizei! Helfen sie uns bitte . Jakob
Hallo,
wir haben eine Wohnung befristet für 1 Jahr vermietet. Vor Ablauf der Frist wurde noch einmal für ein halbes Jahr verlängert ( bis Ende Mai). Nun hat der Mieter ( am 21.01) kurzfristig zum 31.01. nach 2 Monaten gekündigt. Müsste er nicht noch 2 Monatsmieten zahlen ( die Kündigungsfrist hatten wir so vereinbart) ?
Was kann ich tun?
Halllo Zacharitz,
bei einem befristeten Vertrag ist in der Regel ein vorzeitiger Auszug oder eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht möglich. Es steht ja bereits ein Enddatum fest. Haben Sie dennoch Kündigungsfristen vereinbart, sind diese in der Regel einzuhalten. An besten lassen Sie sich bezüglich des richtigen Vorgehens von einem Anwalt rechtlich beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
Ich bin Mieter in einer Wohnung, habe nun aber eine neue schönere gefunden und möchte umziehen. In meinen Mietvertrag steht das ich die Wohnung so hinterlassen soll wie sie war. Jetzt habe ich aber mein Schlafzimmer in weinrot gestrichen und das Esszimmer eine Wand tapeziert. Die Sache ist die, das wenn ich die Tapete abziehen will, reisst die Rauchfaser darunter kaputt.
Meine Frage: Bin ich dazu gezwungen die Wohnung wirklich laut Vertrag in exakt denselben Zustand zu bringen? Oder gibt es da neue „Gesetze“?
Würde mich freuen wenn sie mir helfen könnten.
Hallo,
unsere Waschmaschine hat einen Wasserschaden angerichtet, allerdings leckt in dem Raum auch die Heizung, sodass kein eindeutiger Schadenverursacher ermittelt werden kann. Derzeit diskutieren die Versicherungen.
Wir würden gern ausziehen. Können wir den Mietvertrag ordentlich kündigen? Obwohl nicht sichergestellt werden kann, ob in 3 Monaten jmd einziehen kann (Schimmel,evtl. Sanierung,…)?
Hallo Marie,
Mieter können eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten in der Regel jederzeit einreichen. Ob die Wohnung nach dem Auszug beziehbar ist, beeinflusst üblicherweise die Kündigung nicht. Das kann dann jedoch beim Thema Rückzahlung Kaution von Bedeutung sein.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Ich habe vom Hausmeister erfahren das meine Wohnung Ende der Woche geräumt werden soll und das Schloss gewechselt werden soll. Von der Hausverwaltung habe ich keinerlei Informationen hierzu erhalten. Ich weiß das ich Mietrückstände habe, die ich gerade dabei bin nach und nach zu begleichen. Der Hausmeister war ganz frech der Meinung das ich Post von der Hausverwaltung bekommen habe, was aber nicht der Fall ist. Nachdem ich mein Email Postfach nun überprüft habe, habe ich eine Email von der Hausverwaltung entdeckt, in der mir die Wohnung zum 31.03 fristlos gekündigt wird. Eine Kündigung muss doch schriftlich erfolgen und trotz einer fristlosen Kündigung können die doch nicht einfach ohne jegliche Info an mich die Wohnung räumen. Darüber hinaus hat sich der Hausmeister einfach gestern Zugang zu meiner Wohnung verschafft während ich geschlafen habe. Muss ich das Ganze jetzt so hinnehmen wie es ist, oder kann ich dagegen vorgehen?
Hallo
wir wohnen seit 5/ 2016 in einem Altbau und waren zuerst happy.
Nach einem halben jahr waren wir ein paar tage weggefahren , und als wir zurück kamen hatten wir im bad am Fenster Schimmel. ( ich bin Sauerstoffpflichtig) . VM antwortete patzig wir sollen lüften und heizen und sie unternahm nichts. erst als wir einen Anwalt eingeschaltet haben dann kam sie mit Maler an. Es wurde übersprüht und gestrichen. Nun ja alles schön aber es dringt wieder durch, das ist nicht alles wir haben braunes wasser im bad mal mehr mal weniger und garnicht. Auch die E -Leitung im Bad lässt zu wünschen übrig, wenn Waschmaschine läuft und wir das Licht einschalten dann läuft die WM unrund. Wir bekamen nur wieder dumme Sprüche von ihr und haben abermals einen Anwalt eingeschaltet. Fotos und Video vorgelegt. gestern war VM hier zur Besichtigung und sie sieht das ald Bagatelle an. unser Anwalt musste leider das Mandat nieder legen weil VM wegen einer anderen Sache dort auch Mandantin ist. Der Anwalt hatte vorher Mietminderung von 87 Euro angeordnet. Das haben wir auch durchgeführt. gestern meinte Sie das die Miete wieder voll bezahlt wird weil wir keinen Anwalt haben. Die Mängel werden von ihr nicht behoben und das Wasser ist sauber so die Dame und das ander sind lapalien. . sie hat uns gestern angedroht, wenn wir nicht in kürze Ausziehen und Sie keine Kündigung von uns bekommt dann wird Sie uns kündigen. und auf die 3 Monatskündigung besteht sie weil sie das Gebäude abzahlen muss. Ach ja und unsere Wohnung riecht zeitweise ein paar Tage nach Gülle und auch Modrig ,das kommt aus dem Badewannenabfluss.
Frage, müssen wir volle Miete bezahlen obwohl wir das schriftlich vom Anwalt haben zwecks kürzung, kann sie uns kündigen? und wenn wir eine Wohnung finden dürfen wir eine Außerordentliche Kündigung erwirken ohne Malerarbeiten sondern nur Besenrein. Wir möchten hier auch raus weil die Gesundheit hier bei mir sehr angeschlagen ist. PS Das Leitungswasser lässt sie auch nicht auf Legionellen überprüfen.
Wir danken schon mal im voraus für Ihre Antwort. G.
Ich habe ein Problem mit dem Vermieter, der sich nicht zu einem periodischen Mietvertrag verpflichtet fühlt. Der Vertrag ist zwei Monate abgelaufen, derzeit ist er arbeitslos und simuliert die Krankheit, um das Zimmer zu verlassen. Ich weiß nicht, was ich in einer solchen Situation tun soll?
Wir haben unser Haus beim Vermieter, der selber auf dem Grundstück wohnt, per email ohne Unterschrift gekündigt. Diese Kündigung hat er, ebenfalls per Mai,l bestätigt. Auch in der Folge hat mehrmals Kommunikation als SMS stattgefunden in der diese Kündigung Gegenstand war.
Nach unserem Auszug nun will der Vermieter von dieser Kündigung nichts mehr wissen und sendet uns ein Schreiben seines Anwalts.
Wie sind meine Chancen dass die Kündigung doch richtig war? Oder muss ich damit rechnen nun erneut kündigen zu müssen mit erneutem Beginn der Kündigungsfrist?
Hallo Bernhard H.,
in der Regel muss eine Kündigung in Schriftform nachweislich beim Vermieter zum dritten Werktag eines Monats eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam ist. Die Kündigung von einem Mietvertrag muss eigenhändig vom Mieter unterschrieben sein. Ist das nicht der Fall, kann eine solche Kündigung durchaus unwirksam sein und es muss erneut eine wirksame Kündigung erfolgen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich bei einem Mieterverein beraten zulassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
ich habe meine Wohnung fristgemäß gekündigt und soll jetzt omplett renovieren,ist das rechtens?
MfG
A.L.
Hallo,
Ich bin Hauptmieter einer WG und werde demnächst ausziehen.
Die WG wird sich dann auflösen. Muss ich nur dem Vermieter eine Kündigung schreiben oder muss ich meinen Untermietern auch noch eine Kündigung schreiben? Falls ich denen eine Kündigung schreiben muss, wie soll diese denn aussehen? Wie eine normale Wohnungskündigung?
Liebe Grüße
Asaku
Hallo Asaku,
da die Untermieter mit Ihnen den Mietvertrag geschlossen haben und nicht mit Ihrem Vermieter, müssen Sie das Mietverhältnis mit diesen kündigen. Weitere Informationen bietet unser Ratgeber https://www.mietrecht.com/kuendigung-untermietvertrag/
Im Prinzip handelt es sich hier um eine Kündigung von einem Wohnverhältnis. Bei rechtlichen Fragen diesbezüglich sollten Sie sich bei einem Mieterverein beraten lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Was sind die gesetze im totes fall? Wenn ein familien mitglied stirbt and die wohnung aufgeloest wird by die hinter bliebenen die aber nicht in der wohnung leben weder noch im vertrag eingeschrieben sind. Ist der Tot der vermieter auch eine mietkuendingung? Gibt es fuer die familiien angehoerige des verstorbenen eine kuendigungs frist?
Hallo Linda,
gemäß § 580 BGB können die rechtmäßigen Erben das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnisgewinn vom Tod des Mieters kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss mit Angabe des Grundes schriftlich erfolgen. Üblicherweise müssen die Mietzahlungen bis zum Ende des Mietverhältnisses fortgeführt werden. Bei rechtlichen Fragen diesbezüglich, empfehlen wir eine Beratung bei einem Mieterverein.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
meine Frage ist,kann ein Vermieter per SMS eine Selbstkündigung ohne persönliche Unterschrift sie anerkennen?
Hallo Cey,
eine Kündigung per SMS ohne Unterschrift ist in der Regel nicht möglich. Das Schreiben muss üblicherweise vom Mieter unterschieben sein, damit diese wirksam wird.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
meine Wohnung soll gekündigt werden,habe eine Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Falls ich vorher ausziehe,muss ich bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete Zahlen?
Mit besten Grüßen Anna M.
Hallo Anna M.,
das sollten Sie am besten mit dem Vermieter klären. In der Regel müssen Mieter die Kündigungsfristen ebenfalls einhalten, das umfasst auch Mietzahlung bis zum Ende des Mietverhältnisses. Sie sollten zudem Ihren Mietvertrag überprüfen lassen, denn gesetzlich sind für Mieter nur drei Monate Kündigungsfrist vorgesehen. Sind längere Fristen im Mietvertrag vereinbart, kann dies unwirksam sein.
Will Ihnen der Vermieter kündigen, können jedoch längere Fristen durchaus gültig sein. Auch in diesem Fall sollten Sie mit dem Vermieter abklären, ob bei einem früheren Auszug das Mietverhältnis auch früher beendet werden kann.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, ich bin Französin und hatte einen Mietvertrag unterschrieben für eine WG-Zimmer in Berlin aber wir haben der Mietvertrag gebracht (der Vermieter und ich) vor den Mietzeit (Juni bis September) obwohl hatten wir schon eine Kaution und 2 Monatsmiete bezahlt. Jetzt möchte ich ihn einen Mietvertragschreiben senden.
Können-Sie mich helfen bitte ?
Mit besten Grüssen, Charlène
Guten Tag,
ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Ich bin Hauptmieterin einer 2erWG und habe ein Zimmer unmöbliert und unbefristet untervermietet. Jetzt möchte ich die Wohnung gerne eigenständig bewohnen.
Im Untermietvertrag (grüne Vorlage zum Kaufen und Ausfüllen) haben wir vereinbart, dass die „Vereinbarte Kündigungsfrist 3 Monate beträgt“. Das Zimmer ist seit 2016 an ein und dieselbe Person untervermietet.
Beträgt meine Kündigungsfrist als Hauptmieterin jetzt die im Untermietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten oder sind es die 6 Monate oder zählt das eigenständige Bewohnen der Wohnung als Eigenbard, was ja dann wiederum 3 Monate Kündigungsfrist wären.
Vielen Dank!
Hallo janina,
die gesetzliche Kündigungsfrist von sechs Monaten tritt erst nach einer Mietzeit von fünf Jahren in Kraft. Das trifft auch bei Untermietverhältnissen zu. Melden Sie Eigenbedarf an, sollte in Ihrem Fall die dreimonatige Frist einzuhalten sein. Informieren Sie sich am besten auch beim Mieterverein.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
Ich habe mein Kündigungsschreiben am 17.06 zur Post gebracht mit Einschreiben und Rückschein. Der Vermieter hat von der Post die Benachrichtigung erhalten das für ihn ein Brief da liegt. Allerdings wurde bis heute das Schreiben von ihm nicht abgeholt. Da der 3. in wenigen Tagen ist mache ich mir Sotgen das er wenn er es nicht bis dahin abgeholt hat sich dir Kündigungsfrist um 1 Monat verlängert, ist das dann der Fall oder zählt es ab den Moment wo er die Benachrichtigung im Briefkasten hatte?
Hallo Katja W.,
in der Regel zählt, dass Sie die Kündigung nachweislich fristgerecht eingereicht haben. Liegen Gründe vor, die Sie nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Frist üblicherweise nicht. Um das rechtlich zu klären, empfehlen wir eine Beratung beim Mieterverein, da wir eine solche nicht anbieten können.
Ihr Team von mietrecht.com
Wir leben acht Jahre in einer Mietwohnung. Nun rief der Mieter an und sagte, er habe mir schon zweimal eine Mail geschrieben, dass er den Vertrag auslaufen lassen möchte 2020. Meine Mutter ist 100 Prozent Zivilinvaiidin und muss mit 80 ausziehen. Er hat aber keine Mail geschrieben, ich habe es überprüft… Kann man da was dagegen tun?
Hallo M. Gerhard H.,
eine Kündigung muss in der Regel schriftlich und mit Unterschrift vorliegen, damit diese wirksam ist. Die Kündigung muss zudem üblicherweise auch nachweislich beim Mieter eingegangen und nachvollziehbar begründet sein. Einen unbefristeten Mietvertrag einfach auslaufen zu lassen, ist in der Regel nicht möglich. Für eine ausführliche rechtliche Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo liebes Mietrecht Team,
macht es bei der Kündigungsfrist einen Unterschied ob die Wohnung von einer privaten Person oder einer Firma angemietet wurde?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Freundliche Grüße
Edda
Hallo Edda,
hier kommt es darauf an, ob ein Mietvertrag für Wohnraum oder für eine Gewerbenutzung geschlossen wurde. die Kündigungsfristen für Wohnraum sind gesetzlich im BGB definiert. Wer als Mieter im Mietvertrag eingetragen ist, spielt diesbezüglich keine Rolle. Im Gewerbemietrecht beträgt die Kündigungsfrist gemäß BGB sechs Monate sofern im Mietvertrag nichts anders geregelt ist.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo liebes Mietrecht Team,
kann man fristlos kündigen wenn man in einer WG wohnt und es aus gesundheitlichen gründen (starke Depressionen) nicht mehr geht?
Da wir nur zu zweit drin wohnen und heftige Probleme haben. Es wird nicht geredet usw den Autoschlüssel rückt Sie auch nicht raus, kann man dagegen was tun?
Ist da eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Da ich nichts mehr machen kann wenn ich nach Hause komme und nur in meinem Zimmer liege.
Hallo Daniela,
sofern sie Ihre Vertragspflichten als Mieter nicht verletzten oder den Vertrag brechen, ist eine fristlose Kündigung in der Regel nicht begründet. In Ihrem speziellen Fall sollten Sie die Hilfe von einem Mieterverein in Anspruch nehmen und mit diesem klären, ob ein Kündigungsgrund bestehen könnte.
Ihr Team von mietrecht.com
Hi,
In meinem Mietvertrag steht, dass ich auf mein recht verzichte, diesen Mietvertrag für die nächsten 3 jahre zu kündigen. Ich möchte früher als in diesen 3 Jahren ausziehen. ist das möglich und wenn ja unter welchen Bedingungen?
Hallo Ionut,
eine Mindestmietdauer ist in der Regel zulässig, sofern sie Mieter nicht unangemessen benachteiligt. Bis zu vier Jahren sind in der Regel möglich. Möchten Sie früher ausziehen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags besprechen. Dieser kann jedoch nur einvernehmlich geschlossen werden. Lassen Sie Ihren Mietvertrag am besten auch bei einem Mieterverein prüfen. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo liebes Mietrecht-Team,
meine Mitbewohnerin zieht am 15. aus. Die Kündigung wurde für den 15. ausgesprochen. Die Kündigung verlief einvernehmlich. Seit die Kündigung ausgesprochen ist (vor ca. 3 Monaten) lässt sie sich nicht mehr in der Wohnung blicken.
1. Frage: Um wieviel Uhr endet das Mietverhältnis? Am 15. Um 24 Uhr oder bereits am 15. um 00:01?
2. Frage: sie hat seit geraumer Zeit den in einer WG üblichen Putzplan nicht eingehalten. Bei Abschluss des Mietvertrags wurde geregelt „Die Hausordnung bezüglich Haus, Straße und Wohnung wurde besprochen und ist einzuhalten.“
Besteht hieraus ein Geldanspruch (zu entnehmen aus der Kaution)?
3. Frage: Kann man voraussetzen, dass sie bis zum Auszug die Wohnung nicht ohne Aufsicht betreten darf? Es sind einige Dinge vorgefallen, die dazu führen, dass wir sie nicht mehr alleine in die Wohnung lassen wollen. Unter anderem Diebstahl, ihre Suizidgefährdung und Mobbing. Die Durchsetzung Stelle ich mir aber hier nur in Form von Schloss austauschen vor, da sie uns überall gelöscht und blockiert hat und keinen Termin zur Übergabe der Schlüssel oder Renovierung des Zimmers ausmachen können.
Ich danke euch für die Hilfe!
Liebe Grüße!
Hallo Anna,
die Kündigungsfrist endet in der Regel an dem in der Kündigung benannten Tag um 24.00 Uhr. Ist die Reinigung durch die Mieter zu erledigen, können die Kosten nicht umgelegt werden. Ist sie Bestandteil der Nebenkosten, kann unter Umständen die Kaution zur Begleichung von Außenständen herangezogen werden. Hier sollten Sie klären was genau im Mietvertrag vereinbart ist.
Das Mietverhältnis besteht während der Kündigungsfrist, das bedeutet auch, dass der Mieter/Untermieter die gemieteten Räume nutzen kann. Den Zutritt eigenmächtig zu beschränkten bzw. zu untersagen ist bis zum Ende des Mietverhältnisses in der Regel nicht zulässig.
In Ihrem Fall wäre eine Beratung bei einem Mieterverein bezüglich der richtigen Vorgehensweise empfehlenswert. Wir können eine rechtliche Beratung nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
ich bin seit 2 Monaten in Bulgarien und Arbeite hier als Saisonarbeiterin. Mein Vermieter hat mir am 22.06.19 plötzlich schriftlich gekündigt. Ich habe meinem Freund erlaubt ab und zu in meiner Wohnung zu schlafen und mal nach dem Rechten zu sehen auch was die Post angeht. Sein eigentlicher Wohnsitz ist wo anders da er Soldat ist, er war lediglich an den Wochenenden da. Mein Vermieter hat ihn daraufhin total angepöbelt und meinte, dass er nicht möchte das Fremd in seinem Haus leben und das er gehen soll. Das tat er und mein Vermieter warf trotz dem Wissen das sich jetzt keiner um meine Post kümmern kann die Kündigung ein. Darf er das? (Mein Freund schaute trotzdem immer mal nach dern Post und fand dann die Kündigung) Es war eine ordentliche Kündigung aber wenn ich wieder komme habe ich nur weniger als einen Monat mir eine Wohnung zu suchen und umzuziehen. Ein Weiterer Grund für die Kündigung war auch, dass ich im Verzug mit der Miete war. Ich habe meinen Freund beauftragt dies zu erledigen da mir in der ersten Woche in der ich in Bulgarien gearbeitet habe, meine Sachen geklaut wurden. (Handy, Bankkarte, Ausweis etc.) Mein Freund war jedoch finanziell nicht in der Lage dies zu übernehmen und er gäbe auch sonst keinen in meinem Umfeld der das hätte übernehmen können. Es fehlt quasi die Mieter für Juni und Juli. Auch eine Kontaktaufnahme mit meinem Vermieter war schwierig, das ich durch den Diebstahl keine Kontaktdaten mehr hatte.
Darf mein Vermieter mir unter diesen blöden Umständen kündigen? Bzw. wie ist das mit der Frist? Gilt sie erst wenn ich den Brief erhalte? Darf er den Brief, mit dem Wissen das ich erst Anfang August wieder komme einfach in meinen Briefkasten werfen? Ich weiß die Situation ist ein völliges Durcheinander aber da ich in Bulgarien bin kann ich auch zu keinem Anwalt oder ähnlichen. Es wäre nett wenn Sie mir helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mama wohnt seit 20 Jahren in ihrer jetzigen Wohnung. Mittlerweile ist sie 88 Jahre alt und kann die 75 Stufen in den 3. Stock nur noch in 30min bewältigen.
Greift nun noch die 9monatige Kündigungsfrist oder 3 Monate?
So wie ich es verstanden habe, gelten für den Vermieter die 9 Monate und für Mama 3 Monate.
Liebe Grüße
Silke
Hallo Silke S.,
Ja, Mieter haben gesetzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Es sei denn, es sind kürzere Fristen im Mietvertrag vereinbart, dann gelten diese. Möchten Vermieter kündigen, würde hier die neunmonatige Frist greifen.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
İch möchte mit meinem Mann nach Ausland umziehen aber wir haben aktuell einen Mietvertrag noch bis zum 10.10.2020. Doch im Vertrag steht das wir unsere vorzeitige Entlassung verlangen können aus wichtigen persönlichen Gründen. Und mein Mann kündigt jetzt aus gesundheitlichen Gründen wir können uns also die Wohnung nicht mehr leisten das wir eine Miete von 920€ zahlen und ich Mindestlohn bekomme. Und in Österreich haben wir unsere Familie die uns unterstützt. Also kann ich hier jetzt vorzeitig kündigen oder habe ich eine Sonderkündigungsrecht? Und in der Wohnung schimmelt an eine paar stellen immer die Wânde das habe ich zuvor nicht gewusst.
Hallo zusammen
Meine Schwester wohnt seit 2018 in einer Wohnung die sie zusammen mit einer älteren Frau teilte
Jetzt ist die Frau gestorben und meine Schwester bekam die Kündigung ohne das ein Grund im Kündigungsschreiben steht
Ist das rechtens
Liebe Damen und Herren, meine Wohnung ist zum 31.10.19 gekündigt. Die Wohngenossenschaft will das 3 Wochen vorher die Möbel draußen sind. Sie wollen Elektroleitungen oder so in der Wohnung neu machen. Ist das überhaupt Rechtlich Inordnung ? Habe ich das Recht nur die Miete bis zu den Tag zu bezahlen wo ich dort wohne bzw. bis zum 10.10. zahle, also nur ein Mietteil zahle?
Danke
Hallo Mareike,
in der Regel endet das Mietverhältnis erst mit dem Ende der Kündigungsfrist. Der Miet darf die Mietsache bis dahin nutzen. Auch die Mietzahlungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen. In der Regel müssen Arbeiten in der Wohnung mit dem Mieter abgestimmt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich für eine ausführliche rechtliche Beratung an einen Mieterverein oder einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Wir wohne seit Mai 2013 in einem DHH und möchten Ende Dezember 2019 ausziehen.
Daher haben wir ende August unseren Mietvertrag schriftlich gekündigt , aber unser Vermiter meint , dass wir
nach 5 Mietjahren haben ein Kundigungfrist von 6 Monaten.
Ist das richtig? Ich denke ein Kündigungsfrist ist gesetzlich und immer und unabhängig 3Monate.
Hallo Wolfram,
Mieter haben gesetzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sofern im Mietvertrag keine kürzeren Fristen vereinbart sind. Die verlängerte Frist nach 5 Jahren betrifft üblicherweise eine Kündigung durch den Vermieter. Definiert ist dies in BGB § 573c.
Ihr Team von mietrecht.com
Mein Onkel vermietet eine Wohnung und möchte dem Mieter kündigen. Danke für den Tipp, dass eine außerordentliche Kündigung möglich ist, wenn Gründe vorliegen, aus denen dem kündigenden Vertragspartner nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Ich werde ihm raten einen Anwalt für Vertragsrecht aufzusuchen.
Meine Vermieterin hat mir am 01.08.19 gekündigt und mir eine Frist gesetzt das ich bis zum 30.11.19 ausgezogen seien muss. Auf meine Frage ob ich auch früher ausziehen darf falls ich schneller eine Wohnung finde meinte er das ich ihm trotzdem weiter miete bis zum 30.11.19 zahlen muss quasi als Schadensersatz weil die Wohnung leer steht. Mir kommt das allerdings sehr komisch vor und ich will mich weigern ihm diese in meinen Augen nicht zulässige Miete zu zahlen, da er ja am Ende auch mir das Mietverhältnis gekündigt hat. Dazu auch ohne einen Grund.
Hallo R Harks,
eine ordentliche Kündigung durch den Mieter muss in der Regel immer begründet sein. Sie sollten prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist und eventuell auch Schadensersatzansprüche Ihrerseits bestehen. Hierzu sollten Sie sich rechtlich beim Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen.
Ist die Kündigung wirksam, ist üblicherweise die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen, auch wenn Mieter früher ausziehen. Der Vermieter muss einem Ende der Mietverhältnisses vor der eigentlichen Kündigungsfrist zustimmen. Zahlen Sie die Miete nicht weiter, kann das rechtliche Folgen haben. Lassen Sie sich diesbezüglich auch beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
wie leben von Arbeitslosengeld II und sind eine HG mir 4 BG, wovon 2 Untermieter sind. Eine BG ist da ihr Sohn 35 ist. Die Miete ist basiert auf 6 Personen,. Jetzt ziehen aber 6 aus. Bedeutet das 4 In das Haus bleiben wollen.
3 Bg siehe aus und eine aus der Haupt BG.
Jobcenter zahlt natürlich nur die Miete für 4. Was sind eventuelle Möglichkeiten? Draufzahlen ist keine Option.
Wie lange bekommt man um andere Wohnraum zu finden, denn bei die heutige Anspannung an dem Wohnungsmarkt.
Mir Freundlingen Grüßen,
Hallo,
ich bin Vermieterin und habe in meinem Haus/ Wohnung, ein Zimmer an eine andere Person vermietet. Dh wir leben unter einem Dach, wie in einer WG, teilen Küche und Wohnraum. Gibt es da spezielle Regelungen was die Kündigungsgründe/ Fristen etc betrifft.
Ich möchte gerne die Kündigung aussprechen, da ich diese WG Situation nicht mehr mag und ich das Zusammenleben nicht wirklich angenehm empfinde.
Da mein Sohn auch noch hier wohnt, würde er gerne in das größere Zimmer der jetzigen Mieterin ziehen. Er selbst hat ein sehr kleines Zimmer.
Was ist ratsam? Sollte ich wegen Eigenbedarf kündigen?
Hallo, ich bin auf der Suche nach einer Lösung … ich habe letztes Jahr einen Mietvertrag unterschreiben in dem steht Miete für 5 Jahre ohne Angaben von Gründen. Damals habe ich keine andere Wohnung gefunden und da ich alleinerziehend bin mit 2 Kindern blieb mir nichts anderes übrig als diesen zu unterschreiben . Ansich ist die Wohnung auch toll , jedoch habe ich einen neuen Partner kennengelernt mit und für uns gemeinsam wäre die Wohnung auf Dauer zu klein … meine Jungs teilen sich bereits ein Zimmer aber er hat auch eine Tochter und sollten wir zusammenziehen hätte sie Kein eigenes Zimmer … und das geht leider nicht schon vom Jugendamt Aus nicht ..
Hättet ihr eine Lösung wie ich aus dem Mietvertrag vorzeitig raus komme ?
Ich habe am 1.03.2020 angefangen in einer Wohnung zu wohnen. Ich wohne mit meinem Vermieter und er schaut ständig das Fernseher in der Nacht und ich kann nicht schlafen. Nach dem Gespräch mit ihm hat sich die Situation nicht verändert und er schaut immer wieder das Fernseher in der Nacht.
Der Kündigungsfrist ist 30 Tage vor Monatsende. Am 4.03 habe ich ihm Bescheid gesagt, dass ich bis Ende des Monats ausziehen möchte und nicht mehr weiter mit ihm leben kann. Ist es möglich den Vertrag fristlos zu kündigen?
Hallo,
Ich bin ein französicher Student. Ich habe eine WG bis 1. April zum 31. Juli vermietet. Der Vermieter sagt mir : bitte bezahlen die zwei erste Monate um die WG dir zu reservieren. Also ich gebe ihn das Geld. Dann, habe ich den Vertrag unterzeichnet. Den 20. März habe ich entschieden den Vertrag zu kündigen wegen Koronavirus. Der Vermieter sagt mit kein Problem aber ich werde das Geld zurückzahlen wenn wir ein neue Nachmieter finden. Ich habe mehr als 20 Kontakte zu ihn schicken. Er antwortet die Profile passt mir nicht. Ich habe beobachtet, dass der Vertrag ein Fähler hat. Das ist 1.April 2019 geschrieben und nicht 2020. Was sind meine Rechte bitte ?
Ich bräuchte mal eine Auskunft!
In meinem Mietvertrag steht: Kündigung kann vierteljährlich erfolgen. KÜNDIGUNGSFRIST 3 MONATE
bedeutet dies ich muss bis 31.3 kündigen damit ich zum 1.7 ausziehen kann? Ist diese Klausel überhaupt zulässig?
Danke schon mal für die Info
Hallo Michaela,
die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate, es sei denn im Mietvertrag sind kürze Fristen bestimmt. Die Kündigung muss laut § 573c Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit die Kündigung zum Ende des Übernächsten Monats wirksam ist. Sie müssten also bis zum 03.04. kündigen, damit Sie zum 30.06. ausziehen können.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,wir wohnen seit 10 Jahren in in einem Einfamilienhaus zur Miete. Unser Vermieter teilte uns bis jetzt nur telefonisch mit das er das Haus seiner Tochter überschrieben hätte und diese wohl Eigenbedarf anmelden wolle. Unsere Kündigungsfrist würde ja laut Gesetz 9 Monate betragen, wenn wir nun vorher eine passende Wohnung finden würden müssen wir dann die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?
M.f.G
Martina
Hallo L Martina,
wenn Sie von sich aus kündigen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Möchten Sie vorher ausziehen, müssen Sie dass dann mit dem Vermieter bzw. der neuen Vermieterin klären.
Ihr Team von mietrecht.com
Liebes Team von Mietrecht.com,
wir haben am 1.9.2019 ein WG-Zimmer für unsere Tochter gemietet. Nun möchten wir eine neue Wohnung mieten. Verstehen wir es richtig, das wir jetzt ordnungsgemäß zum 31.08.2020 kündigen können? Oder können wir erst nach 12 Monaten künidigen, d.h. zum 31.12.20?
Im Mietvertrag steht Folgendes:
„Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit geschlossen Es ist von beiden Vertragspartnern erstmals mit ordentlicher Kündigungsfrist nach 12 Monaten ab Mietvertragsbeginn kündbar. Beide Vertragspartner verzichten auf die Dauer von 12 Monaten auf ihr ordentliches Mietvertragskündigungsrecht.“
M.f,G. T. Block
Hallo Block,
gemäß der Vereinbarung im Mietvertrag gilt das Datum im Mietvertrag als Frist für die Kündigung. Ist dies der 01.09.2019, dann beginnen die zwölf Monate mit diesem Tag. Sofern die zwölf Monate Mindestmietdauer eingehalten werden, sollten die Kündigung für den Zeitraum danach möglich sein.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, Ende Juni(30.06.2020) habe ich meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass ich ausziehen will, weil wir ein defektes Heizsystem in der Wohnung haben (Schon seit Beginn des Mietvertrages gab es diese Störung. Durchlauferhitzer lärmt ständig und wenn wir das heiße Wasser einschalten, stellt sich automatisch die Heizung an, die wiederum die zusätzlichen Kosten bringt. Aus dem Durchlauferhitzer tropft immer das Wasser und in zwei Tagen werden etwa 10 Liter gesammelt. Und in dem Heizkörper gibt es ab und zu einen großen Druck, so müssen wir regelmäßig das Wasser aus ihm ablassen.)
Der Vermieter wusste von diesem Problem, wollte aber nichts unternehmen.
In der Kündigung habe ich die Kündigungsfrist( 31.07.2020) und auch der Grund der Kündigung geschrieben.
Der Vermieter hat die Kündigung abgelehnt und besteht darauf, dass es 3 Monate nach der Kündigung vergehen müsse und der Vertrag laut Gesetz bis Ende September dauern solle .Und bis dahin müssen wir das Geld für die Miete zahlen.
Was soll ich in dieser Situation tun? Ist mein Grund für die Kündigung gewichtig genug?
ich würde mich sehr auf Ihre Antwort freuen.
Danke im Voraus,
M.f,G. Tim.
Hallo, in meinem Mietvertrag steht ich muß die Wohnung besenrein übergeben. Muss ich die Wohnung streichen oder nicht?
Hallo zusammen,
welche Kündigungsfristen gelten bei Sozialwohnungen?
Beste Grüße,
Grazziano
Hallo Grazziano P.,
bei Sozialwohnungen gelten in der Regel die gleichen Vorgaben hinsichtlich der Kündigungsfristen wie bei allen anderen Wohnungen auch. Es gelten also die gesetzlichen Bestimmungen oder die im Mietvertrag vereinbarten, sofern diese wirksam sind.
Ihr Team von mietrecht.com
Hello. Mein Vermieter hat mir die Räumung mit einer Kündigungsfrist von etwa sieben Monaten gewährt. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Kann ich gehen, wann ich will, oder muss ich Miete zahlen? Ich will nicht umsonst die doppelte Miete zahlen. Danke.
Hallo Emiliano E P,
auch Mieter müssen sich an die Kündigungsfristen halten, wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Kündigen Mieter, sind üblicherweise nur drei Monate zu beachten, wurde die Kündigung vom Vermieter ausgesprochen, gelten je nach Mietdauer auch längere Fristen.
Ob Sie das Mietverhältnis früher beenden können, müssen Sie mit dem Vermieter klären.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
Ich hab kein Kündigung für meine wohnung geschrieben
Und ich bin in andere Wohnung umgezogen weil ich ein Ausbildung platz habe . wusste nicht das man ein kündigung schreiben muss !!!! die Leistung bekomme ich von jobcenter ( für Wohnungsmiete und Lebensmittel )
Und jetzt weil ich hab angefang zuarbeiten kriege ich kein Leistung mehr ( Arbeit hat seit 01.09.2020. angefangen ) wer muss dann weiter für die alte wohnung miete bezahlen ? Ich hab jetzt schon ein kündigung geschrieben und für drei monate noch muss miete bezahlen
Wer muss die miete dann bezahlen ?????
Hallo
Ich möchte meine Wohnung kündigen. Eine Umzug Datum steht 15November. Wenn ich jetzt kündige muss ich auch bezalen der neue Wohnung und diese alte?
Danke im voraus
Grüß Gott,
unsere Wohnung wurde verkauft.
Haben wir hier ein Sonderkündigungsrecht — wollen ausziehen.
Hallo
In unserem Mietvertrag steht : Frist von 3 Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt werden“
Das Mietverhältniss begonnt am 01.02.2019 erst für 2 Jahren.
Wir haben das Mietverhältnis heute – am 3.11.2020 gekündigt. Unsere Mieter schreibte eione Antwort: „Ihre Kündigung kann somit erst ab dem 02.02.2021 zu Jahresende (31.12.2021) erfolgen.
Meine Frage ist – ist das richtig? Warum endet das Mietverhälötniss nicht zu 02.05.2021?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Natalia
Hallo Natalia,
ist in ihrem Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 2 Jahren vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung erst nach Ablauf dieses Zeitraums möglich. Je nach Vereinbarung besteht während der Mindestmietdauer ein Kündigungsverzicht. Lassen Sie Ihren Mietvertrag bei einem Mietverein daraufhin überprüfen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo ich habe seit knapp 1jahr die Kündigung meiner Mietwohnung vom Vermieter bekommen. Dies schriftlich, davor 3abmanugen. Er hat aber die Kündigung nicht mehr zurück gezogen. ES besteht die Möglichkeit die seit dem ich die Kündigung erhalten habe und keine schriftliche Bestätigung der zurück gezogen Kündigung erhalten habe, überhaupt noch Miete zu? Kann ich seit dem tag der Kündigung die Miete zurück verlangen?
Hallo ich habe seit knapp 1jahr die Kündigung meiner Mietwohnung vom Vermieter bekommen. Dies schriftlich, davor 3abmanugen. Er hat aber die Kündigung nicht mehr zurück gezogen. ES besteht die Möglichkeit die seit dem ich die Kündigung erhalten habe und keine schriftliche Bestätigung der zurück gezogen Kündigung erhalten habe, überhaupt noch Miete zu? Kann ich seit dem tag der Kündigung die Miete zurück verlangen?
Hallo ich habe eine frage mein ex hat gekündigt und die kündigungsfrist für wohnung und garage läuft am 30.11. ab.ich bleibe in der wohnung wohnen. Er hat seine sachen alle bis auf 3 teile in der garage gestellt und kann die kündigungsfrist wahrscheinlich nicht einhalten .Ich bin zum 1.12. Alleinmieterin darf ich dann das Schloss von der wohnungstür wechseln, und was kann ich machen wenn die Frist überschritten ist und die garage nicht bis 30.11. Nicht geräumt ist.
Hallo liebes Team von Mietrecht.com,
meine Eltern haben in dem Haus in dem ich lebe die Einliegerwohnung (1.5 ZKB im Keller, räumlich getrennt durch eine mit Platten und Dämmmaterial verschlossene Tür) seit mittlerweile 9 Monaten vermietet. Damals schon war der Mieter finanziell nicht in der Lage die Kaution zu zahlen – diese hat er mittlerweile über Raten zusammen mit der Miete abgezahlt. Die Mietzahlungen werden leider häufiger verspätet als pünktlich gezahlt oder sogar für einen Monat ausgesetzt und im Folgemonat nachgezahlt. Gezahlt wurden sie bisher aber immer, nur eben verspätet und oft nach mündlicher Aufforderung. Durch seine finanzielle Auskunft (aktuelle Gehaltsabrechnung) beim Abschluss des Mietvertrages sollte er auf finanzieller Ebene eigentlich sehr gut dastehen – sofern ihm nicht gekündigt wurde oder er bzgl. seines Jobs gelogen hatte.
Um die Anmeldung von Strom und Gas hat er sich, trotz Versicherung das „demnächst“ zu tun, nie gekümmert. Hierdurch wurden meine Eltern durch den Grundversorger finanziell in die Verantwortung gezogen, da sie den neuen Mieter durch die Annahme, er würde dies selbst „demnächst“ tun, nicht angemeldet haben.
Durch die Betriebskostenabrechnungen und das Vorstrecken der Strom- und Gasversorgung meiner Eltern ist mittlerweile ein vierstelliger Betrag fällig. Diesen wird er vermutlich wieder über Raten abzahlen müssen, die wohl wie bisher nicht pünktlich bezahlt werden – Basis der Aussage aber nur auf bisherigen Erfahrungswerten.
Gibt es auf der bisherigen Basis des vergangenen Geschehens eine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu kündigen?
Desweiteren streitet sich der Mieter häufig mit seiner Freundin – leider durch einen ungewöhnlichen Schlafrhythmus – mitten in der Nacht. Oft zwischen 2 und 5 Uhr. Lautes Diskutieren wäre für mich im Rahmen des zumutbaren, anschreien und Türen knallen allerdings nicht. Gäbe es hier eine Möglichkeit, das über meine Eltern/Vermieter zu adressieren. Persönlichem Kontakt mit mir geht der Mieter aus dem Weg..
Und welche Möglichkeiten hätten meine Eltern hier?
Inwieweit spielt die Tatsache einer Einliegerwohnung eine Rolle? Gibt es hier Sonderregelungen einer Kündigung, bspw. auch als naher Angehöriger der Vermieter?
Wie oben beschrieben liegt die Einliegerwohnung im Keller des Hauses mit separater Haustür aber eben auch mit einer normalen Zimmertür als Verbindung in meinen Kellerflur/Treppenhaus. Diese Zimmertür ist durch Dämmmaterial und verschraubten Holzplatten von beiden Seiten verschlossen.
Danke bereits im Voraus für jegliche Information!
Hallo Anni,
inwieweit die ständig verspäteten Mietzahlungen eine außerordentliche Kündigung begründen können, sollten Sie mit einem Anwalt abklären. Es kann durchaus möglich sein, dass Ihrer Eltern dies als Begründung heranziehen können. Darüber hinaus kann eine Einliegerwohnung in die Regelungen für ein Zweifamilienhaus fallen und somit Sonderkündigungsrechte bestehen. Eventuell helfen Ihnen die Informationen aus dem Rategeber weiter https://www.mietrecht.com/eigenbedarfskuendigung-zweifamilienhaus/.
Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wie Ihnen, sich bezüglich des richtigen Vorgehens anwaltlich beraten zu lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, ich bräuchte mal euren Rat / eure Unterstützung.
Ich habe meine Wohnung letztes Jahr Ende November / Anfang Dezember gekündigt zu Ende März diesen Jahres. Hab vor ca. 2 Jahren einen Mietvertrag von mind. 4 Jahren gemacht, mit der Abmachung, wenn ich vor diesen 4 Jahren ausziehe, dass ich einen Nachmieter suche. So, jetzt sind Besichtigungen gelaufen, aber es war kein passender für meinen Vermieter dabei. Meine Frage ist, ob ich jetzt verpflichtet bin, noch nach meinem Auszug, die Miete weiterzuzahlen, wenn ich jetzt keinen Nachmieter gefunden habe, trotz diverser Anzeigen?
Bitte gibt mir Rat, was ich jetzt am Besten machen , wie ich mich verhalten kann.
Danke euch
Hallo, mein Mieter ist verstorben. Ein Sohn dessen und ein weiterer Bewohner leben in der Wohnung.
Ist mit dem Tod des vertraglichen Mieters der Mietvertrag aufgehoben? Außerdem befindet sich die Wohnung in einem Messi-Zustand und hat 7 eingerichtete Schlafplätze. Fremdbesuche weisen eine hohe Frequenz auf.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, auf die ich online bis dato keine Antwort finden konnte.
Welche Kündigung ist „höherwertig“?
Bps. Der Vermieter kündigt mir zum 01.09.2021
Ich würde aber schon zum 01.08.2021 selber kündigen, habe aber bereits die Kündigung vom Vermieter erhalten
Welche Kündigung gilt hier?
Hallo Marcel S,
in der Regel gilt die Kündigung, die zuerst ausgesprochen bzw. eingegangen ist, sofern diese wirksam ist. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden, wenn diese Problem konkret vorliegen sollte.
Ihr Team von mietrecht.com
Liebes Team,
meine Partnerin und ich wollten 01.04.21 in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen. Den Mietvertrag hatten wir zwei Wochen vorher, nach einmaliger Besichtigung der Wohnung unterschrieben. Während der Wohnungsübergabe wurde uns von der Vermieterin mitgeteilt, dass es Schaben in der Wohnung gibt. Überrumpelt von der Situation sagten wir dennoch zu, da Sie ergänzte, dass sich ein Kammerjäger bereits der Sache angenommen hatte. Dennoch stellten wir über die Osterfeiertage mit Besorgnis fest, dass es noch immer Schaben gab. Nach einer hitzigen und schlaflosen Nacht wollen wir nun aus dem Mietvertrag aussteigen. Die Situation ist nicht zumutbar, da der Zustand der Wohnung vor Mietvertragsunterzeichnung nicht bekannt war und ich früher unter chronischem Asthma litt. Wie ist der Rechtsstand in einer solchen Sache? Bitte um Hilfe! Vielen Dank!
Hallo,
der Vermieter hat fristlos gekündigt, ich auch.
Auf Grund von Streitigkeiten in der Hausgemeinschaft.
Nun verweigert mir der Vermieter einen Einzeiler aus dem lediglich die Kündigung hervor gehen soll.
Auf der Kündigung wird einzig die Sichtweise der Gegenpartei dargestellt.
Allein schon aus Datenschutz Gründen brauche ich eine einfache Kündigungsbestätigung.
Wie kann ich diese bekommen?
Art. 1. Grundgesetz???
Liebe Grüße
Zora
Hallo,
ich bin Studentin und möchte mein Zimmer kündigen. Im Mietvertrag steht folgender Satz:
Die Vertragsparteien verzichten beiderseits für die ersten 3 1/2 Jahre des Mietverhältnisses auf das ordentliche Kündigungsrecht, so dass das Mietiverhältnis stattdessen nur nach einer Mindeslaufzeit von 6 vollen Kalendermonaten mit eine Frist von drei Monaten zum Ende der Monate März und September gekündigt werden kann.
Ich bin am 01.10.2021 eingezogen und möchte jetzt zum 31.07 2022 kündigen. Ist das möglich?
Gruß
Michelle
Hallo,
meinem Vater wird nach 50 Jahren die Wohnung gekündigt, er selber ist 76 Jahre, ist es richtig, dass es hier eine 12 monatige Kündigungsfrist gibt bzw. kann man dies evtl. noch länger hinaus zögern, damit er in diesem hohen Alter (er ist auch gesundheitlich angeschlagen) nicht mehr umziehen muss?
Gruß Claudia
Hallo Claudia,
wenn Mietern gekündigt wird, richtet sich die Kündigungsfrist nach der Mietdauer. Liegt diese über 8 Jahre, ist eine Frist von neun Monaten vorgeschrieben. Sind längere Fristen im Mietvertrag vereinbart, gelten diese. Eine zwölfmonatige Frist kommt üblicherweise nur dann zum Tragen, wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt und der Vermieter dieses auch selbst bewohnt.
Lassen Sie die Kündigung am besten beim Mieterverein prüfen und feststellen, ob eine Härtefallregelung greifen kann.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
in unserer Wohnung haben wir im Badezimmer einen Wasserfleck, der stetig wächst und auch gut feucht ist. Darauf bildet sich Schimmel und es riecht mittlerweile auch modrig im Bad. Unserer Vermieterin haben wir vor knapp 1 Monat Bescheid gegeben und noch ist nichts passiert. Wir haben eine Mindestmietlaufzeit von 2 Jahren, die im Dezember 2021 endet. Wir haben beide eine Vorgeschichte mit Atemwegserkrankungen und möchten nun gerne früher aus der Wohnung raus. Ist das möglich?
Ich habe Feuchtigkeit in der Wohnung (Wände und Böden).
Der Vermieter „saniert“ nur oberflöchlich. Nassrr Outz ab, frischen drauf.Farbe drüber.
Vor einen halbem Jahr wurde der Abstellraum gemacht, jetzt waren die Zierleisten erneut verschimmelt.
In der Küche wurde das Rohr in der Wand geflickt. Unter dem Küchenboden (PVC) ist der Estrich nass. ( Festgestellt, weil Küchenzeile ausgebaut wurde). Jetzt steht die Küche wieder, der PVC kann nicht hochgehoben werden. Ein Bautrockner läuft. Bezweifle, dass der Estrich so trocknet.
Möchte gerne früher aus dem Vertrag.
Hallo zusammen,
Ich habe in Absprache mit meinem Vermieter einen Nachmieter gefunden um so die 3 Monate Kündigungsfrist zu umgehen. Als Nachweis dient aber nur ein normales Kündigungsschreiben mit dem früheren Datum, welches vom Vermieter unterschrieben wurde. Gilt das als Aufhebungsvertrag? Oder gilt trotzdem die Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Es geht mir dabei darum ob ich den Vermieter im Zweifelsfall auch verklagen kann sofern doch noch Restansprüche bestehen oder ich meine Kaution nicht wieder bekomme. Wenn ich aber gar nicht im Recht bin wäre ich darauf angewiesen das der Vermieter sein Wort hält.
Hallo Zusammen,
ich hab folgende Frage:
ich habe einen befristeten Mietvertrag bis 30.11.2021 und ziehe schon vorzeitig (15.09.2021) aus. Mit dem Vermieter ist abgesprochen, dass ich einen Nachmieter suche. Jetzt gibt es eine Nachmieterin und der Vermieter hat ihren Mietvertrag bis zum 31.10.2021 befristet.
Muss ich für November noch eine Nachmieterin suchen oder die Miete bezahlen?
Mit freundlichen Grüße
Ich habe eine Frage:
Ich mache ein Praktikum für 6 Monate. Mein Vermieter hat in den Mietvertrag eine Klausel eingefügt, dass ich erst nach 1 Jahr ordentlich kündigen kann (sprich dass ich ein Jahr die Wohnung mieten muss). Wenn ich nach dem Praktikum nicht übernommen werde und in einer anderen Stadt einen Job finde, wäre das ein Härtefall um die Mietdauer von einem Jahr zu umgehen?
Danne und Viele Grüße
Hallo,
Wir wollen gerne aus unsere jetzige Wohnung raus,
Beim Einzug wurde uns nicht erzählt das es in unsere Wohnung eine zweite gastherme gibt! Da die Immobilien firma bevor wir da eingezogen sind. Eine Rehgibswand davor hoch gezogen hat, nach einem Jahr mussten wir feststellen das unsere ganze Waschküche unter Wasser wahr. Wie auch der Bereich der Dusche nach langen hin und her gesuche, haben wir festgestellt das es aus der Wand kommt nachbar hatte die Erlaubnis der Immobilien firma ein 5×5 Loch rein zu machen um nach zuschauen. Das Wasser wentill der versteckten therme wahr auf gedreht gas zum Glück nicht. Natürlich wussten die das , daß laminat nass wahr usw bis heute kam nix von den, laminat ist kaputt , holzwand hat Schaden genommen und haben kleines schimmel Problem dadurch. 2. Wir hatten dann par Monate später Probleme mit Amt wo durch keine Miete bezahlt wurde usw…. Der Hausmeister von der Immobilien firma hat das natürlich der ganzen Nachbarschaft erzählt was auch den gesagt habe es nicht geht . Dazu wir haben Kinder das eine Kind hat klein schimmel Befall bei sich von therme im Zimmer, das Andre Zimmer kann man in unseren Augen nicht nutzten trotz Heizung an usw 1. Zimmer kalt 2. Es riecht da nass und dazu haben wir den Vermieter gesagt das eine Heizung leckt seine antwort… macht ein Tuch rum und gut ist.
Kann ich außerordentlich kündigen dadurch?
Und Hatte man uns nicht was von der zweiten gastherme erzählen müssen?
Bin auch am überlegen mit dem ein mietaufhebungsvertrag zu machen? ( was er bestimmt nicht an nimmt )