Wohnungstausch: Was ist erlaubt? Worauf ist zu achten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Wichtigste zum Wohnungstausch

Was ist ein Wohnungstausch?

Bei einem Wohnungstausch bieten Mieter oder Eigentümer ihre derzeitige Wohnung zum Tausch gegen eine andere Wohnung an. Dies kann ein kurzfristiger Tausch sein oder dauerhaft stattfinden. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier.

Wie läuft ein Wohnungstausch ab?

Je nachdem, ob der Wohnungstausch über eine Tauschbörse oder über die Wohnungsbaugesellschaft erfolgt, sind bestimmte Regelungen wichtig. Was bei einer Tauschbörse wichtig ist und wie hier der Wohnungstausch abläuft, erfahren Sie hier.

Was ist bei einem Wohnungstausch noch zu beachten?

Wollen Sie eine Mietwohnung tauschen, müssen Sie die Erlaubnis des Vermieters einholen. Zudem müssen Sie klären, ob ein Tausch innerhalb der Wohnungsbaugesellschaft stattfinden muss oder auch außerhalb dieser oder gar in einer anderen Stadt erfolgen kann. Mehr zum Tausch von Mietwohnung lesen Sie in diesem Abschnitt.

Was bedeutet Tauschwohnung bzw. Wohnungstausch?

Tauschwohnung: Wie funktioniert das genau?
Tauschwohnung: Wie funktioniert das genau?

Was ist ein Wohnungstausch? Was ist eine Tauschwohnung? Im Prinzip sagt der Name des Konzepts schon alles: Mieter oder Eigentümer tauschen ihre Unterkunft gegen eine andere ein.

Das Tauschen der Wohnung kann für eine kurze Dauer sein, z. B. für einen Urlaub, oder dauerhaft erfolgen. Es können einzelne Zimmer, Wohnungen oder Häuser getauscht werden. Je nach Ausgangslage gibt es dabei aber einiges zu beachten.

Wo und wie Sie eine Wohnung tauschen, hängt in erster Linie davon ab, ob Sie zur Miete wohnen oder im Eigentum. Ersteres kann die mögliche Auswahl von Tauschwohnungen sowie das Gebiet für einen Tausch mitunter stark einschränken. Je nach Möglichkeiten und Voraussetzungen ist es aber durchaus möglich, dass ein Wohnungstausch auch verschiedene Städte umfassen kann.

Ob der Wohnungstausch von einer größeren in ein kleinere oder umgekehrt erfolgt, hängt neben den Umständen und der Verfügbarkeit auch von den Wünschen der jeweiligen Mieter oder Eigentümer ab. Die Gründe für einen Tausch der Wohnung können genauso vielfältig sein, wie unter bestimmten Umständen das Angebot.

Oftmals ist es kaum noch möglich, Wohnung auf dem Wohnungsmarkt ohne Makler oder Beziehungen zu finden. Da kann es durchaus eine Option darstellen, über einen Wohnungstausch per Plattform oder innerhalb einer Wohnungsgesellschaft bzw. Eigentümervereinigung nachzudenken.

Gründe für das Nutzen von Wohnungstauschbörsen oder entsprechenden Angeboten der Vermietergesellschaften können unter anderem folgende sein:

  • Verkleinerung der Wohnfläche
  • Vergrößerung der Wohnfläche
  • arbeitsbedingter Umzug
  • familiär bedingter Umzug
  • Umzug für Studium oder Ausbildung
  • kurzzeitige Nutzung für Urlaube u. ä.

Grundsätzlich ist eine Wohnung zu tauschen erlaubt. Insbesondere, wenn es sich um Wohneigentum handelt. Aber auch bei Mietsachen gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen Wohnungstausch untersagt. Allerdings gibt es in diesem Fall einige Vorgaben zu beachten. Doch wie funktioniert ein Wohnungstausch genau?

Wohnungstausch: Wie geht das?

Über ein Wohnungstauschportal lässt sich vom Tuasch bis hin zum Umzug was alles organisieren.
Über ein Wohnungstauschportal lässt sich vom Tausch bis hin zum Umzug was alles organisieren.

Wollen Eigentümer oder Mieter einen Wohnungstausch vornehmen, gibt es, wie erwähnt, zahlreiche Tauschportale, auf denen Wohnung angeboten werden bzw. sie ihre einstellen können.

Darüber hinaus haben Wohnungsbaugesellschaften, die einen Tausch erlauben, ebenfalls eigene Webseite oder eine Wohnungstauschbörse, über die ein solcher abgewickelt werden kann oder sogar muss.

Ob die Nutzung von einem Wohnungstauschportal kostenfrei oder mit Gebühren verbunden ist, sollten Sie vorab klären. Einige Anbieter erlauben eine kostenlose Testphase. Portale städtischer Wohnungsbaugesellschaften sind in der Regel kostenfrei, sofern der Tausch innerhalb der Gesellschaft erfolgt.

In der Regel läuft ein Wohnungstausch über eine Tauschbörse wie folgt ab:

  • Tauschinserat erstellen mit aktuellen Daten zur derzeit bewohnten Wohnung (Lage, Größe, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Höhe der Miete)
  • Angaben zur gesuchten Wohnung (Lage, Größe, Anzahl der Zimmer, Ausstattung, Höhe der Miete)
  • Datenbank ermittelt passende Tauschangebote
  • Besichtigungen der jeweiligen Wohnungen durch die Tauschpartner
  • Aufsetzen der neuen Miet- oder Tauschverträge bei Kauf
  • Organisation der Umzüge

Werden Eigentumswohnungen getauscht, sollten sich Tauschpartner immer rechtlich beraten und die Tauschkonditionen prüfen lassen. Alle Vereinbarungen bezüglich der jeweiligen Wohnung sollten immer schriftlich festgehalten sein.

Ablauf bei Mietwohnungen: Das sollten Sie wissen

Wohnungstausch: Ob Eigentumswohnung oder zur Miete, die neuen Konditionen sollten immer schriftlich festgehalten werden.
Wohnungstausch: Ob Eigentumswohnung oder zur Miete, die neuen Konditionen sollten immer schriftlich festgehalten werden.

Achtung bei einer Mietwohnung: Das Tauschen, egal ob nur kurzfristig für einen Urlaub oder dauerhaft erfolgen soll, darf immer nur mit dem Einverständnis des Vermieters stattfinden.

Steht also ein Wohnungstausch an oder ist geplant, sollten Sie rechtzeitig mit den Vermietern sprechen und so auch die neuen Mietkonditionen klären. Vorab sollten Sie auch in Erfahrung bringen, ob ein Wohnungstausch nur innerhalb der Wohnungsgesellschaft oder auch mit anderen Vermietern erfolgen darf.

Ist ein Tauschpartner gefunden, ist es dann wichtig alle Einzelheiten mit allen Beteiligten, also auch den Vermietern zu regeln. Es müssen also Mieter und Vermieter der bisherigen Wohnung als auch Mieter und Vermieter der neuen Tauschwohnung einbezogen werden.

Hierbei müssen neben dem Mietkonditionen auch die neue Miethöhe abgeklärt werden. Oftmals bleibt die Nettokaltmiete erhalten und es werden Nebenkosten angepasst. Vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Mieterhöhung bei Neuvermietungen, da es sich um eine Nachtmiete handelt.

Alle Beteiligten müssen mit den neuen Konditionen einverstanden sein und dem Wohnungstausch zustimmen. Das gilt auch, wenn auf einer Seite mehrere Personen als Vermieter oder Mieter auftreten. Eine Zustimmung kann hier auch in Form einer Vollmacht erfolgen.

Wollen Sie eine Mietwohnung tauschen, muss die Erlaubnis des Vermieters vorliegen.
Wollen Sie eine Mietwohnung tauschen, muss die Erlaubnis des Vermieters vorliegen.

Wie bei einer Neuvermietungen über einen Makler oder ein Inserat können Vermieter bei einem Wohnungstausch die üblichen Informationen vom neuen Tauschmieter verlangen. So sind eine Mieterselbstauskunft und Unterlagen zum Mieter in der Regel notwendig.

Auch hier gilt, dass Tauschpartner alle Vereinbarungen zum Wohnungstausch (wie z. B. Schönheitsreparaturen, Renovierung, Verbleib von Möbeln oder Einbauten etc.) schriftlich festhalten sowie die Erlaubnis von Vermietern ebenfalls schriftlich einholen sollten.

Erfolgt der Wohnungstausch innerhalb einer Wohnungsbaugesellschaft oder zwischen städtischen Gesellschaften, bieten viele einen Service an, der alle Tauschparteien durch den Ablauf begleitet. Oftmals werden auch Umzüge mitorganisiert.

Achtung bei Genossenschaften: Hier können besondere Konditionen bezüglich des Genossenschaftsbeitrags gelten. Wie lange dieser einbehalten wird und ob ein weiterer beim Tausch zu zahlen ist, müssen Sie immer vorab klären.

Wohnungstausch: Kostenloser Musterbrief

Der Wohnungstausch muss durch Vermieter erlaubt sein. Nachfolgend stellen wir ein kostenloses Musterschreiben für die Anfrage an private Vermieter zur Verfügung. Dieses können Sie herunterladen und individuell anpassen.

Muster Tauschanfrage

Laden Sie hier kostenlos das Muster für die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung herunter!

Drucken Sie sich das Muster zur Tauschanfrage am besten aus und passen dieses individuell an.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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