Hausordnung: Besondere Regelungen für den Umgang miteinander

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine allgemeine Hausordnung ist im Mietrecht üblich

Allgemeine Hausordnung: Im Mehrfamilienhaus für ein gutes Zusammenleben oft unerlässlich.
Allgemeine Hausordnung: Im Mehrfamilienhaus für ein gutes Zusammenleben oft unerlässlich.

Eine Hausordnung ist für ein Mehrfamilienhaus oftmals ein wichtiges Mittel, um das Zusammenleben und Miteinander gestalten zu können. Kennen alle Mieter die dort festgelegten Regelungen und halten sich daran, kann das zu einem guten Verhältnis im Haus beitragen. Was jedoch in einer Hausordnung gemäß Mietrecht überhaupt festgelegt werden darf, wissen die wenigsten.

Welche Punkte Mieter in der Hausordnung befolgen müssen, was in dieser nicht festgelegt werden darf und welche gesetzlichen Grundlagen hier zu beachten sind, betrachtet der folgende Ratgeber näher. Darüber hinaus geht er auch darauf ein, wie eine Hausordnung mitgeteilt werden kann.

Das Wichtigste zur Hausordnung

Welche Funktion hat die Hausordnung?

Eine Hausordnung kann Teil des Mietvertrags sein und so bestimmte Regelungen zu den Pflichten des Mieters machen.

Muss die Hausordnung immer Teil des Mietvertrages sein?

Nein, darüber hinaus kann eine allgemeine Hausordnung als Aushang unabhängig vom Mietvertrag vorhanden sein.

Gibt es Einschränkungen bei einer ausgehängten Hausordnung?

Ja, denn in einem Aushang, der eine allgemeine Hausordnung darstellt, dürfen nur Hinweise zum Verhalten enthalten sein, jedoch keine konkreten Rechte oder Pflichten festgelegt werden.

Wichtige Themen rund um die Hausordnung

→ Fahrstuhl→ Haustiere→ Kinderwagen im Treppenhaus→ Nachbar kifft→ Rauchverbot→ Ruhezeiten→ Schuhe im Treppenhaus→ Treppenhausreinigung→ Wäsche trocknen→ Wäsche waschen am Sonntag→ Zimmerlautstärke

Was ist eine Hausordnung?

Liegt ein Mietvertrag ohne Hausordnung vor, ist oft eine allgemeine als Aushang im Haus vorhanden.
Liegt ein Mietvertrag ohne Hausordnung vor, ist oft eine allgemeine als Aushang im Haus vorhanden.

Bei einer Hausordnung handelt es sich in der Regel um privatrechtliche Vorschriften, die für die Benutzung von Gebäuden erlassen werden. Diese Vorschriften dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.

Eine allgemeine Hausordnung kann für Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnblocks, öffentliche Gebäude oder auch in Supermärkten, Kaufhäuser und Kinos gelten. Auch Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen, Kindergärten Sportstätten oder Schwimmhallen bzw. Freibäder haben in der Regel eine Hausordnung, an die sich Nutzer halten müssen.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann eine Abmahnung erhalten. Bei schweren Verstößen oder wiederholten Missachtungen ist zudem ein Hausverbot möglich. Ist die Hausordnung bei einer Mietwohnung Teil des Mietvertrags, werden Verstöße gegen diese oftmals als Vertragsbruch gewertet und begründen somit auch eine Kündigung.

Was ist im Mietrecht eine allgemeine Hausordnung für Mieter?

Um in einem Mehrfamilienhaus oder einem Wohnblock für eine gewisse Ordnung sorgen zu können, wird im Mietrecht oft eine Hausordnung erstellt. Vermieter binden in diese alle Bestimmungen ein, die zu einem reibungslosen Zusammenleben beitragen. Doch was darf eine Hausordnung für eine Mietshaus und was nicht?

Grundsätzlich werden die jeweiligen Bestimmungen für die Nutzung des Gebäudes vom Vermieter bzw. vom Eigentümer festgelegt. Die Einhaltung dieser können jedoch nicht nur Vermieter einfordern, sondern auch alle Mieter im Haus.

Hausordnung: Für die Wohngemeinschaft gilt diese ebenso und kann bei Missachtung eine Kündigung bedeuten.
Hausordnung: Für die Wohngemeinschaft gilt diese ebenso und kann bei Missachtung eine Kündigung bedeuten.

Es gibt verschiedene Arten von Hausordnungen. Zum einen können sie Bestandteil des Mietvertrags sein, zum anderen auch als Aushang im Haus vorliegen. Im letzten Fall gelten die Regelungen unabhängig vom jeweiligen Mietvertrag. Allerdings dürfen hier dem Mieter keine Pflichten auferlegt werden. Ist keine Hausordnung im Mietvertrag festgehalten, greifen Vermieter in der Regel auf die Variante mit dem Aushang zurück.

Ein solcher Aushang wird in der Regel dann als allgemeine Hausordnung bezeichnet und enthält ordnende Hinweise zu bestimmten Themen des Zusammenlebens im Haus. Gehört die Hausordnung bei der Wohnung jedoch zum Mietvertrag, können Regelungen vertraglich und somit verpflichtend festgehalten werden.

Ändern dürfen Vermieter die Hausordnung, wenn diese Teil des Mietvertrags ist, nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mieters. Sollen zum Beispiel in der Hausordnung andere Ruhezeiten bestimmten werden, müssen alle Mieter dem zustimmen, sofern die es sich bei jedem um einen Bestandteil des Mietvertrags handelt.

Besteht nur eine allgemeine Hausordnung für eine Mietwohnung, müssen Mieter Änderungen nicht zustimmen. Vermieter können die enthaltenen Hinweise ändern und neue hinzufügen, dürfen jedoch keine Rechte oder Pflichten neu definieren bzw. festlegen.

Sonderfall Eigentümergemeinschaft

Eine Hausordnung muss für Besucher in der Regel nicht kenntlich gemacht werden. Allerdings bilden Eigentümergemeinschaften hier eine Ausnahme. Für diese gehört das Aushängen einer Hausordnung zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Gemäß den Vorgaben in § 21 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine Hausordnung von der Eigentümergemeinschaft aufzustellen und auszuhängen bzw. Besuchern kenntlich zu machen.

Wichtige Punkte in einer Hausordnung

Was darf in einer Hausordnung eigentlich geregelt werden? Dass es hier Unterschiede zwischen Mietvertrag und allgemeiner Hausordnung gibt, wurde bereits zuvor erwähnt. Eine allgemeine Ordnung kann zum Beispiel Hinweise dazu geben, wann eine Mittagsruhe oder Nachtruhe gilt. Eine Hausordnung dienst oft dazu Lärm zu bestimmten Tageszeiten einzudämmen bzw. um darauf hinzuweisen, dass Ruhezeiten einzuhalten sind.

Die Hausordnung kann das Bohren und Hämmern nicht untersagen, aber vorgeben, in welchen Zeiten dies erlaubt ist.
Die Hausordnung kann das Bohren und Hämmern nicht untersagen, aber vorgeben, in welchen Zeiten dies erlaubt ist.

Auch eine Turnuseinteilung für die Treppenhausreinigung kann hier enthalten sein. Unzulässig ist es jedoch, wenn die allgemeine Hausordnung eine Reinigung vorschreibt, ohne dass dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Reinigung muss also vertraglich beschlossen sein, wie und wann der Mieter reinigen muss, kann dann aber die Hausordnung festlegen.

Darüber hinaus sind eine Hausordnung für das Treppenhaus oft weitere Verhaltenshinweisen enthalten, so zum Beispiel, dass das Rennen, Ballspielen oder das Abstellen von Fahrräder bzw. anderen Geräten aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt sind. Auch sind bestimmte Hinweise zu Nutzungszeiten von gemeinschaftlichen Anlagen und Räumen außerhalb des Treppenhauses möglich. Eine extra Hausordnung für Waschraum, Mülltonnen oder Keller ist jedoch meist nicht notwendig, da diese Punkte in einer allgemeinen Ordnung erfasst sein können.

Als Teil des Mietvertrags sind in einer Hausordnung dann durchaus Regelungen enthalten, die die Nutzung der Wohnung und der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten im Haus betreffen. Sie kann Mietern also vorgeben, wie sie die Wohnung und die Gemeinschaftsflächen zu behandeln haben.

Zu den wichtigsten Punkten, die geregelt werden können, gehören bei einer im Mietvertrag enthaltenen Hausordnung Mittagsruhe, Nachtruhe, Lärm sowie auch Sauberkeit, Ordnung, Sicherheitsregelungen, Heizen und Lüften. Wie eine Hausordnung formuliert wird, erfahren Interessierte unter anderem auch bei den Mietvereinen. Im Zweifel kann auch ein Anwalt für Mietrecht weiterhelfen.

Was darf in einer Hausordnung nicht geregelt werden?

Unzulässig sind in einer allgemeinen Hausordnung unter anderem alle Regelungen, die denen im Mietvertrag vereinbarten widersprechen. Wurde das Grillen zum Beispiel unter bestimmten Umständen im Mietvertrag erlaubt, kann die Hausordnung das Grillen nicht grundsätzlich untersagen, sondern beispielsweise nur festlegen, wann, wo und wie gegrillt werden darf.

Hausordnung im Mehrfamilienhaus: Lärm und Ruhezeiten sind oft ein Thema, wenn es um die Einhaltung geht.
Hausordnung im Mehrfamilienhaus: Lärm und Ruhezeiten sind oft ein Thema, wenn es um die Einhaltung geht.

Spricht die Hausordnung dem Vermieter weitere Rechte zu, ist dies ebenfalls nicht zulässig. Auch dürfen die Hinweise im Aushang nicht zwischen den Mietparteien im Haus unterscheiden. So ist eine allgemeine Hausordnung für die WG ebenso gültig wie für die Familie oder den Single.

Auch für die Hausordnung als Teil des Mietvertrags gibt es Grenzen. Verstößt die Hausordnung gegen eine gesetzliche Regelung, sind diese Punkte unzulässig. So darf eine solche Hausordnung die Tierhaltung nicht grundsätzlich untersagen oder dem Mieter vorschreiben, dass er in bestimmten Zeiten nicht heizen darf.

Des Weiteren sind Regelungen in der Hausordnung bezüglich Ruhezeiten für die Waschmaschine üblicherweise nicht zulässig, da die Nutzung der Maschine als Wohngeräusch akzeptiert werden muss.

Folgende Punkte können in der Regel nicht in einer Hausordnung festgehalten werden:

  • Besuchsverbot bzw. Übernachtungsverbot für Besucher
  • Kinderlärm untersagen
  • Nutzung der Waschmaschine zu bestimmten Zeiten untersagen
  • Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr
  • Regelung der Zimmertemperatur
  • Verbot von Kinderwagen im Hausflur, wenn genug Platz ist und diese kein Hindernis darstellen
  • Regelung, dass Vermieter die Wohnungen jederzeit betreten darf
Ist keine Hausordnung vorhanden, greifen die gesetzlichen Vorgaben sowie das Rücksichtnahmegebot für das Zusammenleben im Haus.

Mieter hält sich nicht an die Hausordnung: Was nun?

In der Hausordnung sollte die Waschmaschine kein Thema sein, da diese normale Wohngeräusche darstellt.
In der Hausordnung sollte die Waschmaschine kein Thema sein, da diese normale Wohngeräusche darstellt.

Hält sich ein Mieter nicht an die Hinweise bzw. Vorgaben der Hausordnung, kann das Konsequenzen haben. Wie bereits erwähnt, ist in einem solchen Fall wichtig, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder als allgemeiner Aushang vorliegt.

Verstößt ein Mieter beispielsweise gegen die Ruhezeiten in der Hausordnung und sind diese Bestimmungen Teil des Mietvertrags, kann das als Vertragsbruch gewertet werden.

Hier müssen Mieter mit einer Abmahnung und bei wiederholten Verstößen mit einer Kündigung rechnen.

Da es sich bei einem Aushang dann nur um ordnende Hinweise handelt, kann ein Vermieter in der Regel keine Abmahnung aussprechen, jedoch bei wiederholten Verstößen eine Störung des Hausfriedens annehmen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (74 Bewertungen, Durchschnitt: 4,03 von 5)
Hausordnung: Besondere Regelungen für den Umgang miteinander
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

37 Gedanken über “Hausordnung: Besondere Regelungen für den Umgang miteinander

  1. Christian F.

    Hallo Dörte,
    Vielen Dank für diesen umfassenden Artikel über Hausordnung.
    Nur leider bringt mich der überhaupt nicht weiter:
    Ich habe im Erdgeschoß damals 2014 eine am Mietvertrag angeheftete
    Hausordnung bekommen (Muster aus dem I-Net der fiesesten Art).
    Mein Vermieter im 1. Stock brauchte keine.
    Und seine Tochter brauchte im Dachgeschoß (weil Familienmitglied) auch keine.
    Seit 2019 wechseln aber die neuen Mieter dort oben und erhalten
    zwar einen Mietvertrag, aber keine Hausordnung (weiss ich 100%!).
    Schwarzmieter sowieso nicht, die nächsten jungen Leute hatten einen
    mündlichen Mietvertrag (!!) und jetzt dieser Fall:
    Seit Anfang 2023 „turnt“ jetzt da oben ein Kurde herum (ca 25), der einen so
    richtig auf den Geist gehen kann, weil dort keine Trittschalldämmung ist.
    (Knarrender alter Laminatboden dort überall-in unserer Wohnung höhrbar-allein
    da gibt es ein Gerichtsurteil, dass 20% Mietminderung gemacht werden darf)
    und der Krach bis ins Erdgeschoß (Knarren, trampeln etc) voll durchkommt.
    Der hat natürlich auch nur ein Mietvertrag, aber keine Hausordnung erhalten
    und kümmert sich um gar nichts. Kommt natürlich während der Mittagsruhe
    heim und weckt uns auf (Rentner) und Nachts meistens zwischen 0-2 Uhr morgens
    und tampelt nach oben und man wacht davon auf. Irgendwann bekommt man
    da richtig Hass! Dem Vermieter in der Mitte ist das egal, da nur noch Nachtaktiv
    und auf Rücksichtnahme angesprochen (Beide!) wird munter weiter gemacht.
    Und wir im Erdgeschoß sollen uns um alles kümmern lt. Hausordnung und
    werden dafür auch noch abgestraft. Ist das rechtens? Ich habe Tante Google
    schon umfassend bemüht, finde über diese Art von Situation keinerlei Hinweiß.
    Selbst meine Rechtsanwältin konnte mir da nicht helfen. 🙁

  2. S. H.

    Sehr geehrtes Team von Mietrecht.com,

    Vielen Dank für die Möglichkeit, über Ihre Homepage ein Anliegen zu schildern. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie evtl. eine Einschätzung über meine Situation geben könnten. Seit Februar wohne ich in einem Mehrfamilienhaus und mir ist beinahe täglich aufgefallen, dass sich auf der Wiese angrenzend an unserem Haus bis zu 10-12 Kinder sammeln um mit einem Lederfußball dort Fußball zu spielen. Dabei werden parkende Autos angeschossen sowie Füßgänger, die an einem angrenzenden Wege dort unterwegs sind. Im Juli wurden auf dieser Grünfläche Schilder aufgestellt, die das Fussballspielen verbieten, diese werden jedoch wissentlich von Kindern ignoriert und wenn ich auf diese Schilder hinweise werde ich von den Kindern und vermutlich deren Eltern massiv beleidigt. Ich habe den Vermieter darüber informiert und auch in diesem Zusammenhang auf Ihren Passus der Hausordnung im Mietvertrag hingewiesen, dass Ballspielen an angrenzenden Freiflächen nicht gestattet ist. Der Vermieter ist jedoch der Meinung, er habe mit dem Verbotsschild alles mögliche unternommen und möchte nicht weiter auf meine Beschwerden reagieren und diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
    Mir ist an einem rücksichtsvollem Miteinander gelegen und daher habe ich mich an Sie gewandt. Welche Möglichkeiten hätte ich evtl noch?
    Vielen Dank und freundliche Grüße

  3. Nina H

    Wir wollen ein Mehrfamilienhaus Fertighaus bauen. Dank des Beitrags weiß ich nun, dass es hier oft auch Hausordnungen gibt, die das Zusammenleben regeln. Wir werden uns genau darüber informieren.

  4. Heike H

    Hallo
    Ich wohne in einem 3-familenhaus und bewohne die obere Wohnung. mein vermieter hat die hausordnung/ kehrwoche so geregelt (mündlich) das jeder von seiner wohnungstür den stock sowie die treppenabsatz bis zum nächsten stockwerk reinigt. Allerdings muss ich den hauseingang davor komplett reinigen. Das heisst ich muss den gehweg komplett fegen und sauber halten (auch eingangstür sowie briefkästen & fensterscheibe) und auch im winter bei schneefall bin ich dafür verantwortlich! Der mittlere mieter muss den hinteren gartenbereich / weg sauber halten und der mieter im eg ein kleines gehwegstück. Ich sehe es aber nicht ein den gesamten eingangsbereich zu säubern und auch noch deren blumenabfall erde, blüten ect sauber zu halten den sie vor der eingangstür zur dekoration aufstellen. Hinzu kommt das bei uns in der gegend guter schneefall ist und ich muss dafür alleine sorge tragen das der gehweg / hauseingang frei von schnee ist! Ist das rechtens???? Es ärgert mich das die anderen mietparteien sich noch nicht mal an ihre hausordnung halten geschweige um das haus herum ihren pflichten nachkommen. Was tun?

  5. Sebastian S

    Hallo.

    Ist ein kleiner Zettel als Kündigung anzusehen? Ich war in wir uns habe geschrieben “ suche dir bitte eine andere Wohnung, ich will endlich in Frieden leben .“
    Mein Untermieter ist der Meinung ich hätte ihm gekündigt.

    VG S. Steiner

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert