Brandschutz im Mietshaus: Immer ein wichtiges Thema

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Brandschutzbestimmungen sollten in Mehrfamilienhäusern ernst genommen werden

Die Maßnahmen im Brandschutz sollen einem Feuer vorbeugen bzw. die Ausbreitung eindämmen.
Die Maßnahmen im Brandschutz sollen einem Feuer vorbeugen bzw. die Ausbreitung eindämmen.

Nicht nur in der eigenen Wohnung möchten Mieter sich wohlfühlen. Für viele zählt auch der Hausflur bzw. das Treppenhaus zur Wohlfühlzone. Da gehören dann Bilder an den Wänden, Schmuck an den Wohnungstüren oder Schuhschränke vor eben jenen in vielen Mietshäusern zum gängigen Bild. Doch ist das eigentlich mit dem Brandschutz in einem Mehrfamilienhaus vereinbar?

Was ist Brandschutz überhaupt und wer ist dafür zuständig? Der folgende Ratgeber klärt, was vorbeugender Brandschutz bedeutet, was eine Brandschutzverordnung ist und welche Bestimmungen diesbezüglich für ein Mietshaus beachtet werden müssen

Das Wichtigste zum Brandschutz in Wohngebäuden

Welche Funktion hat der Brandschutz?

Brandschutz dient in erster Linie der Vorbeugung bzw. Verhütung von Bränden sowie der Eindämmung von deren Auswirkung.

Welche Räumlichkeiten unterlegen im Mietshaus dem Brandschutz?

Der Brandschutz im Mehrfamilienhaus betrifft Keller, Treppenhäuser, Wohnungen und Dachböden gleichermaßen.

Kann das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt sein

Ja, Fahrräder, Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung bzw. Hausordnung untersagt werden.

Wichtige Themen rund um den Brandschutz

→ Brandschutz im Keller→ Brandschutz im Treppenhaus→ Fluchtwege→ Schuhe im Treppenhaus

Was ist Brandschutz: Eine Definition

Das Konzept für den Brandschutz im Altbau unterscheidet sich von dem für einen Neubau.
Das Konzept für den Brandschutz im Altbau unterscheidet sich von dem für einen Neubau.

Als Brandschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, die die Entstehung eines Brandes verhindern oder der Ausbreitung eines solchen entgegenwirken. Darüber hinaus zählt auch das Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie von wirksamen Löscharbeiten zum Brandschutz.

Erstere Maßnahmen werden üblicherweise als vorbeugender Brandschutz bzw. Brandverhütung bezeichnet, letztere als abwehrender Brandschutz. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften befasst sich mit dem Brandschutz, da dieser in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens eine wichtige Rolle spielt. So sind beispielsweise die Brandschutzgesetze, die Bauordnungen der Bundesländer und die Feuerwehrgesetze wichtige rechtliche Grundlagen beim Thema Brandschutz.

Brandschutzbestimmungen, auch für Gebäude, finden sich zudem in weiteren Verordnungen, Erlassen und Gesetzen wieder, so zum Beispiel in der Brandschutzrichtlinie für Flucht- und Rettungswege. Darüber hinaus sind erlassene Normen, Richtlinien, technische Vorschriften und Merkblätter sowie Handlungsempfehlungen ebenfalls von Bedeutung im Brandschutz.

Verbeugender sowie abwehrender Brandschutz sollen dazu beitragen, dass die Gefahr eines Feuers verringert wird bzw. die Möglichkeit besteht, ein solches richtig bekämpfen zu können.

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz bezeichnet in der Regel alle Maßnahmen, die baulich, technisch oder organisatorisch dem Ausbruch eines Brandes oder dessen Ausbreitung entgegenwirken. Darüber hinaus dient er auch dazu, die Auswirkungen von Bränden einzudämmen.

Der vorbeugende Brandschutz wird daher auch in den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unterteilt. Baulicher Brandschutz soll Leib, Leben, Umwelt und Besitz sowie die öffentliche Sicherheit schützen und ist gleichzeitig auch eine Voraussetzung für die wirksame Brandbekämpfung. Im Baurecht wird der Brandschutz in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen geregelt. Diese dienen in Deutschland als Mindestanforderungen und müssen bei allen Bauvorhaben beachtet und erfüllt werden.

Die Wartung und Pflege der Fluchtwege gehört zum Brandschutz in einem Mietshaus.
Die Wartung und Pflege der Fluchtwege gehört zum Brandschutz in einem Mietshaus.

Ein baulicher Brandschutz betrachtet zum Beispiel Aspekte wie die Bauweise, die Bauart, die Baustoffe oder auch die Lage der Gebäude sowie die Anzahl der Personen, die sie nutzen. Die Unterteilung bzw. die Aufteilung der Gebäude sowie die Art der Nutzung sind für Maßnahmen zum Brandschutz ebenfalls wichtig.

Die wichtigsten Punkte sind für den Brandschutz auch nach Gebäudeklassen festgelegt. Daher gibt es unterschiedliche Vorgaben für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus als Altbau oder als Neubau. Dieser unterscheidet sich dann wiederum von den Maßnahmen in einem alten Industriegebäude oder einer neugebauten Sporthalle.

Im anlagentechnischen Brandschutz spielen dann Punkte wie das Vorhandensein von Löschmöglichkeiten (Löschwasserrohre, Hydranten, Sprinkleranlagen) oder den Zugangsmöglichkeiten für die Rettungsdienste (Feuerwehrzufahrten usw.) eine Rolle. Der organisatorische Brandschutz befasst sich mit Themen wie dem Informieren von Nutzern, Bewohnern oder Mitarbeitern über das richtige Verhalten im Brandfall, der Wartung bzw. der Kontrolle von Fluchtwegen sowie der Prüfung von Feuerlöschern oder Brandmeldern.

Die sogenannten Schutzziele beim Brandschutz für Gebäude sind, wie zuvor bereits erwähnt, das Retten von Leben, der Gesundheit, des Eigentums, des Besitzes und der Umwelt bzw. diese zu schützen.

Brandschutzordnung: Was im Mietshaus wichtig ist

Auch im Mietrecht ist Brandschutz von Bedeutung. Verschiedene Verordnungen und Normen dienen hier der Sicherheit der Mieter und sollen Gefahrenquellen minimieren. Oftmals gelten diese Vorgaben ebenfalls als Mindestanforderungen, die erfüllt werden müsssen.

So sind eine Brandschutzordnung für ein Mehrfamilienhaus oder Brandschutzbestimmungen fürs Treppenhaus bekannte Beispiele für die Umsetzung vom Brandschutz in Mietshäusern. Für viele Mieter wird das Thema „Brandschutz“ im Wohnhaus oftmals erst dann eines, wenn sie über die Schuhe des Nachbarn stolpern, den Kinderwagen im Hausflur bemängeln oder der Vermieter Rauchmelder einbauen lässt.

In allen Bundesländern müssen für den Brandschutz Rauchmelder in den Wohnungen installiert sein bzw werden.
In allen Bundesländern müssen für den Brandschutz Rauchmelder in den Wohnungen installiert sein bzw werden.

Brandschutzvorschriften für Wohngebäude finden sich nicht nur in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien wieder, sondern können auch in den jeweiligen Hausordnungen enthalten sein. Selten, aber nicht unbekannt, sind ganze Brandschutzordnungen für Wohnhäuser.

Diese Ordnungen können dann ähnlich wie eine Hausordnung Vorgaben und Hinweise zum Verhalten im Brandfall enthalten. Sie haben zudem auch den Stellenwert einer Hausordnung und legen in der Regel den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz für Wohngebäude oder für öffentliche sowie gewerblich genutzte Gebäude fest.

Das Erstellen einer solchen Brandschutzordnung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern fällt in die Verantwortlichkeit der Bundesländer sowie der Kommunen. In der Regel werden diese meist für Arbeitsstätten erstellt und weniger für Wohnhäuser. Eine gesonderte Brandschutzordnung für Kellerräume oder Dachböden ist in der Regel ebenfalls nicht üblich.

Gesetzlich sind in fast allen Bundesländern jedoch einige Maßnahmen einheitlich vorgeschrieben. So muss für den Brandschutz in einer Mietwohnung seit August 2014 ein Rauchmelder in jedem Wohnraum installiert sein. Diese Pflicht gilt ohne Außnahme in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.

In Berlin besteht die Pflicht seit 01.01.2017, in Brandenburg seit 01.01.2016. In beiden Ländern müssen Wohnungen bis 2020 nachgerüstet werden. Auch in Sachsen besteht die Pflicht seit 2016, es wurde jedoch keine Grenze für die Nachrüstung festgelegt.

Brandschutz im Treppenhaus

Treppenhäuser gehören in Wohngebäuden zu den ersten Flucht- und Rettungswegen. Daher sollte der Brandschutz im Treppenhaus für ein Mehrfamilienhaus auch ernst genommen werden. Klare gesetzliche Verbote, die Gegenstände in den Fluren und Treppenhäusern grundsätzlich explizit untersagen, gibt es nicht. Allerdings schreiben die Brandschutzbestimmungen einige Punkte vor, die Vermieter durch Vorgaben in der Hausordnung an die Mieter weitergeben können.

So kann beispielsweise das Aufstellen eines Schuhschranks untersagt werden. Ein Kinderwagen im Hausflur ist im Brandschutz ebenfalls nicht gern gesehen, kann jedoch nicht grundsätzlich untersagt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist und der Wagen kein Hindernis darstellt.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich: Vermieter oder Mieter?

Brandschutz: Der Heizungsraum im Mehrfamilienhaus sollte für Mieter unzugänglich und mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein.
Brandschutz: Der Heizungsraum im Mehrfamilienhaus sollte für Mieter unzugänglich und mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein.

Brandschutzauflagen für Vermieter gibt es in dem Sinne nicht, allerdings ist er für die Sicherheit in seinem Haus verantwortlich. Hierzu zählen auch die Beseitigung von Brandgefahren und die Sicherung von Fluchtwegen. Der Brandschutz bezüglich der Fluchtwege im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls durch die allgemeine Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten sein.

Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. Im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden.

Für den Brandschutz in Wohnung und Kellerräumen sind also hauptsächlich die Vermieter selbst verantwortlich. Die Installation von vorgeschriebenen Rauchmeldern in den Wohnungen oder das Anbringen von Feuerlöschern in Heizungsräumen obliegt den Vermietern.

Natürlich macht Brandschutz an der Wohnungstür nicht halt. Auch in der Mietsache gibt es bestimmte Dinge zu beachten, um einem Brand vorzubeugen oder dessen Ausbreitung zu verhindern. Die verwendeten Materialen sollten den DIN-Normen entsprechen, so dass zum Beispiel die Wohneingangstür den Brandschutz unterstützt und nicht brandfördernd wirkt. Gleiches gilt für verwendete Farben und Tapeten. Darüber hinaus sollte auch die Elektrik den Standards entsprechen.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

62 Gedanken über “Brandschutz im Mietshaus: Immer ein wichtiges Thema

  1. Olli

    Die Beratung für den Brandschutz auf dieser Webseite war äußerst hilfreich für mich als Vermieter. Die detaillierten Informationen und Empfehlungen haben mir geholfen, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz meiner Mieter und Immobilien zu ergreifen. Dank dieser Ressource konnte ich meine Brandschutzvorkehrungen verbessern und ein sicheres Wohnumfeld gewährleisten.

  2. Georg

    Ich lebe seit 14 Jahren in meiner Wohnung im 4. Obergeschoss.
    Die Wohnung und das Treppenhaus sind mit mehreren Rauchmeldern ausgestattet. Es gibt auch einen Zugang zum Dach zum Treppenhaus direkt über meiner Tür (ein Meter weit!.
    Das Treppenhaus hat ein Fenster (vier Meter von meiner Tür entfernt), an dessen Außenseite sich eine Feuerleiter befindet.
    Neulich wurde ich am Telefon informiert, dass mein Vertrag wegen der Brandschutzvorschriften kündigen werden muss, da meine drei Fenster nur auf eine Seite des Hauses blicken.
    Ich weiß nicht, ob meine Hausverwaltung das Recht hat mich zu vertreiben. Was kann ich tun?
    Ich wäre dankbar für einen Hinweis, an wen ich mich für eine Rechtsauskunft wenden kann. Herzlichen Dank vorab!

  3. Roland B

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus,seid neuestem hat unsere Untermieterin einen Schuhschrank abgestellt. Hatte daraufhin unseren Vermieter in Kenntnis gesetzt das,daß so nicht geht,denn der Flur ist nur 1,10m breit und der Schrank ragt 29,5cm in den Flur.Die Antwort meines Vermieters wenn ich demnächst vorbei komme kläre ich das. Es sind seit dem mehrere Wochen verstrichen und es hat sich nichts getan. Gestern Abend hatte ich die Nase voll und habe den Schrank bei ihr vor die Tür geschoben. Kurz danach bekam ich einen Anruf von meinem Vermieter ich möge bitte den Schrank zurück stellen,ich hätte mich an fremdes Eigentum vergriffen und das geht nicht. Ich habe mich strikt geweigert ihn wieder zurück zu stellen.Dann hat sie mir über den VM gedroht,wenn ich ihn nicht zurück stelle, die Polizei zu rufen,da ich mich an fremdes Eigentum vergriffen habe. Habe den ganzen Abend auf die Polizei gewartet,sie kam leider nicht. Heute morgen stand der Schrank wider an der Wand. Und jetzt versuche ich andere Wege zu gehen. Unseren Vermieter kannste in die Tonne treten,der sollte sich mal ein paar Eier wachsen lassen um sich bei ihr durchzusetzen.
    MfG

  4. Ben

    Das ist ein sehr interessanter Artikel zum Brandschutz im Mietshaus. Ich habe mir schon einige Beiträge dazu durchgelesen. Vielen Dank, ich weiß jetzt genug zum Thema.

  5. Tuula L

    Interessant, dass auch die Rettung von Menschen und Tieren zum Brandschutz dazuzählt. Für meine Firma habe ich mir ebenfalls ein Haus gemietet und möchte für einen umfassenden Brandschutz sogen. Zuerst werde ich mich an eine Firma wenden, um mir eine professionelle Beratung für den Brandschutz einzuholen.

  6. Mia

    Hallo,
    danke für den informativen Artikel!
    Auch ich habe eine Frage, bei der Sie mir vielleicht weiterhelfen können:
    In der Mietswohnung meiner WG im vierten Stock lassen sich die Balkontüren von außen nicht öffnen. Das bedeutet, wenn ich mich auf dem Balkon befinde und die Tür bspw. durch einen Luftzug zuschlägt, sitze ich auf dem Balkon fest und habe keine Möglichkeit, wieder zurück in die Wohnung zu gelangen.
    Verstößt mein Vermieter damit gegen die Brandschutzordnung?
    Zwar ist es sehr unwahrscheinlich, aber sollte es in dem Haus zu einem Brand kommen, während jemand auf dem Balkon festsitzt, wäre das doch sehr riskant.

    Viele Grüße
    Mia

  7. Karl H

    Ich baue gerade ein Mehrfamilienhaus aus und nun soll der Brandschutz umgesetzt werden. Mir war gar nicht bewusst, dass es neben den Rauchmeldern auch weitere Mindestanforderungen gibt, wie zum Beispiel die freien Fluchtwege. Ich werde mich dazu mal noch genauer beraten lassen, damit auch alles seine Richtigkeit hat.

  8. Hannes B

    Ich möchte für mehr Brandschutz in meinem Mietshaus sorgen. Ich werde mir eine Brandschutzbeauftragte suchen, die alles mal checkt. Gut zu wissen, dass die Vorgaben im Recht als Mindestanforderungen gelten.

  9. Günther L

    Mir war gar nicht klar, dass es in dem Sinne gar keine Brandschutzauflagen für Vermieter gibt, denn immerhin ist er ja für die Sicherheit in seinem Haus zuständig. Ich werde mich mal bei meinem Vermieter erkundigen, was er von einem Brandschutzservice hält. Denn bei meinen Nachbarn hat es bereits gebrannt.

  10. Karl H

    Ich besitze ein Mehrfamilienhaus und mir ist nun aufgefallen, dass wir keine aktuellen Brandschutzbestimmungen haben. Mir war gar nicht bewusst, dass solche Brandschutzverordnungen sowohl gesetzlich geregelt, als auch Teil der Hausordnung sind. Da ich nur selten vor Ort bin, werde ich das an die Firma für die Hausverwaltung weiterleiten.

  11. Michael

    Mein Nachbar lässt seit mehreren Tagen das Licht in seine Wohnung immer an ( Tag und Nacht ), wohnt und schläft aber wo anders, ist das erlaubt ( Brandschutz ).

  12. Hosch

    Hallo und guten Tag,
    ich wohne in einer Anlage mit Eigentumswohnung mit mehreren Aufgängen zur Miete! Jede Etage ist mit einem Fahrstuhl zu erreichen! Zum Treppenhaus gibt es eine Glastür zum Hof frei liegend und noch eine Glastür zum Treppenhaus in ca. 1,50 mtr. Entfernung ! Da nicht nur in der Wohnung in meiner Etage geraucht wird, machen einige Mieter zwecks Lüftung die Glastür zum Hof auf und fixieren sie für einige Zeit, damit sich auch offen bleibt! Nun argumentiert der Vermieter das die Tür nicht offen fixiert sein darf, weil die geschlossenen Türen ein Bestandteil der Brandschutzvorschriften sein soll!? Die Abschlusstüren sollen eine weitere Ausbreitung von giftigen Rauchgasen vermeiden und die ungehinderte Flucht des Nottreppenhaus sicherstellen! Demnach zufolge mussten ja die Türen erst recht offen bleiben um einen Luftaustausch im Falle eines Feuers zu gewährleisten!? Hat da jemand ein Info für mich ?

  13. Lina S

    Ich will eine eigene Wohnung mieten und deswegen ist für mich das Thema Brandschutzplanung jetzt sehr aktuell. Da ich zum ersten Mal alleine leben werde, interessiere ich mich für absolut all die kleinen Dinge. Vielen Dank für diesen Artikel, in dem erklärt wurde, wie alles richtig geplant werden sollte. So fällt es mir leichter, eine Mietwohnung zu finden.

  14. Hanna A

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Brandschutzbestimmungen in Mehrfamilienhäusern. Mein Bruder wohn in einem Mehrfamilienhaus, welches mit Feuerschutztüren ausgestattet werden soll. Gut zu wissen, dass der Brandschutz alle Bereiche des Hauses gleichermaßen betrifft.

  15. Martin L

    Ich wusste zwar, dass Brandschutz im deutschen öffentlichen Recht eine zentrale Stellung erlangt hat. Jedoch war mir nicht bewusst, dass dieser Bereich sogar drei Unterbereiche erfasst – den baulichen, den anlagentechnischen und den organisatorischen Brandschutz. Ich werde mich nach den Einzelheiten des baulichen Brandschutzes umgehend informieren, da ich den Bau eines Hauses plane.

  16. Ilona T

    Hallo,

    Mein Wohnzimmer grenzt an das Wohnzimmer meiner Nachbarn. Ich habe mit denen oft Probleme bzgl Lärm weil die Wände anscheinend sehr dünn sind. Es sieht so aus als wäre mal aus 2 großen Wohnungen mehrere kleine gemacht worden. Nun stelle ich mir die Frage ob eine so dünne Wand überhaupt der Brandschutz Verordnung entsprechen. Laut Hausmeister ist das nur eine ca 6cm Wand, was auch die Lärmbelastung erklärt. Please help.

  17. Sonja S

    Hallo an das Mietrecht-Team,
    ich musste nach zehn Jahren der Nutzung den Dachboden leerräumen, da plötzlich Brandgefahr bestehe, so die Begründung. Zur Zeit stehen von mir noch ein paar Ikea-Bretter und zwei Band-Boxen auf dem Dachboden, die ich nun auch noch entfernen soll. Der Vermieter droht mit Entrümpelung des Dachbodens auf meine Kosten (Diebstahl?). Ich wäre dankbar für einen Hinweis, an wen ich mich für eine Rechtsauskunft wenden kann. Herzlichen Dank vorab!

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Sonja S,

      Sie können sich für eine rechtliche Unterstützung an einen örtlichen Mieterverein wenden. Diese bieten in der Regel eine solche Beratung an und können Ihnen Hinweise zum richtigen Vorgehen geben. Ist die Nutzung des Dachbodens nicht im Mietvertrag festgehalten, können Vermieter unter Umständen die Entfernung der gelagerten Gegenstände verlangen und auch die Kosten auf Mieter umlegen, falls diese der Aufforderung nicht nachkommen.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Arne

      Hallo Sonja,

      hier stellt sich die Frage, ob es sich gem. Mietvertrag um die fast überall vorgeschriebene Abstellfläche (gem. LBO) der Wohnung handelt, diese also im Mietvertrag zur Nutzung aufgeführt ist; dann hätte der Vermieter bei „normaler“ Nutzung der Abstellfläche dort für den Brandschutz zu sorgen. So müsste der Dachboden ggf. mit einer Brandschutztür vom Treppenhaus abgetrennt werden.
      Sollte der Dachbodenraum ohne vertragliche Regelung genutzt werden, kann der Vermieter diese Duldung m.M.n. auch unbegründet untersagen und bei Nichtbefolgung weitere Maßnahmen ergreifen.

      MfG Arne

  18. Estefania

    Wie Sie bereits sagen, ist der vorbeugende Brandschutz als das mögliche Entgegenwirken für das Enstehen oder Ausweiten eines Brandes zu verstehen. Ich denke, dass Brandschutztüren somit in diese Kategorie zählen. Solche Türen sind bei uns im Heizungskeller installiert.

    1. Birte F

      Liebes Mietrechtteam,
      Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 11 Mietwohnungen. Vor kurzem wurde ein Durchbruch zum Nachbaraufgang gemacht. Hier wurde ein Fahrstuhl an die Hauswand gebaut. Durch den Durchbruch wohne ich jetzt praktisch in einen Mehrfamilienhaus mit 22 Mietwohnungen. Meine Frage nun ist müssen hier keine Brandschutztüren eingebaut werden. Die Wohnungsbaugesellschaft gibt diesbezüglich keine Auskunft, mit der Begründung das sie keine Auskunft geben müssen. Der Mieterschutzverein handelt ja auch wenn man Mitglied ist bialso praktisch erst Geld dann Hilfe.

      1. Arne

        Hallo Birte,

        eigentlich jedes Haus (auch von vor dem Krieg) sind im Zuge der Baugenehmigung auch brandschutztechnisch genehmigt worden (vor dem Krieg brandschutzpolizeilich). Ändert man die Struktur des Hauses grundlegen, was hier der Fall ist, ist ein neues Brandschutzkonzept zu erstellen und genehmigen sowie umsetzen zu lassen. Da diese Brandschutzgenehmigung öffentlich ist (Bauamt), kann diese nach vorheriger Anmeldung und bei berechtigtem Interesse eingesehen werden. Sollten Sie also beim Vermieter nicht weiterkommen, wenden Sie sich doch informativ ans Bauamt.

        MfG Arne

  19. helene

    Wir wohnen in einem Neubau mit zehn Mietern in der Nähe von Eberswalde.
    Es gibt ein Müllraum, Wäschetrockenraum und Fahrradkeller.
    Seit zwei Monaten wurde die Automatik der Kellerfeuerschutztüren so stark eingestellt, das ich ( 70) die Türen alleine nicht geöffnet bekomme und wenn dann so kräftig und schnell zufällt, das es in meine Hacken kracht.
    Ich habe nachgefragt ob man es wieder in den Ursprung einstellen kann, aber geht nicht, ist gesetzlich so vorgeschrieben. Eine Qual für uns Ältere.
    Gibt es wirklich ein Gesetz? Danke !

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo helene,

      die Brandschutzverordnungen sind je nach Bundesland verschieden. Bezüglich der Vorschriften bei Brandschutztüren können Ihnen eventuell der Brandschutzbeauftragte der Stadt oder auch die Feuerwehr weiterhelfen. Hier würde sich auch eine Beratung bei einem Mieterverein anbieten, da diese Sie bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten können.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. Michael

    Guten Tag,

    ich bin Mieter einer Wohnung im Mehrfamilienhaus. In meiner Wohnung befinden sich keinerlei Rauchmelder. Auch nicht im Flur- und Kellerbereich. Der Vermieter wurde von meiner Seite aus schon vor Monaten auf das Problem hin angesprochen. Aber er hält es nicht für notwendig, Rauchmelder anzubringen. Zumal ein Raum gewerblich von mir genutzt wird. (Büro)

    Wie ist meine Rechtslage dazu? Kann ich eine Mietminderung geltend machen? Wenn ja. In welcher Höhe?

    Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Michael,

      informieren Sie sich am besten was in Ihrem Bundesland bezüglich Rauchmeldern in Gewerberäumen bestimmt ist. Die Vorschriften sind nicht bundeseinheitlich gestaltet. Wir können daher keine Aussage darüber treffen, ob der Vermieter zur Installation verpflichtet ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Elfi

    Ich wohne seit mehreren Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 20 Wohnungen, verteilt von EG bis in den dritten OG. Es gibt ein zentrales Treppenhaus in das beidseitig Laubengänge abgehen, über die die Wohnungen erreicht werden können. Haustüre und die Türen vom Treppenhaus zu den Laubengängen sind meines Wissens aufgrund Brandschutz als selbst-schließende Türen installiert worden. Inzwischen haben wir Mieter im Haus die mit Rollator unterwegs sind und große Probleme haben die sehr schwergängen Türen zu öffnen. Die Türen wurden unzählige Male nachjustiert, ohne Erfolg. Es bestünde die Möglichkeit die Türen selbstöffnend umzubauen, der Vermieter will nichts davon wissen. Dazu ist zu ergänzen das das Mehrfamilienhaus als Hausgemeinschaft für ältere Menschen konzipiert wurden. Die Wohnungen sind barrierearm gestaltet was aber nichts nutzt, wenn man mit Rollator und/oder Rollstuhl die schwergängigen Türen im Treppenhaus nicht öffnen kann. Nun ist der Vermieter auf die Idee gekommen einfach alle Türen auszuhängen, so das sie nicht mehr selbst schließen. Das betrifft alle Türen im Treppenhaus auf die Laubengänge und auch die Haustüre selbst. Meines Wissens ist das bzgl. Brandschutz verboten, aber leider interessiert das Niemanden im Haus. Dem Vermieter habe ich mehrfach die Mängel gemeldet, er reagiert einfach nicht. Ich weiß von einem ähnlichen Haus, in dem alle Türen nachgebessert werden mussten, allerdings handelt es sich dort um Eigentumswohnungen und wir hier sind ja nur Mieter. Wo kann ich mich erkundigen, wo melden, um Druck auf den Vermieter auszuüben? Es kann ja nicht sein, das Brandschutzbestimmungen grob verletzt werden und es keinerlei Einsicht unter den anderen Mietern und dem Vermieter gibt. Ich frage mich, wozu es solche Bestimmungen gibt, wenn sie jederzeit ohne Konsequenzen grob verletzt werden können. Wohin kann ich mich wenden?

  22. Tiny

    Ich bin Mieter in einem 5 Familienwohnhaus. Seit kurzem wurden Schlösser an der Schleuse zwischen Tiefgarage und Wohnungstrakt angebracht. Dies bedeutet dass der Fluchtweg nun abgesperrt ist. Auch die Fluchttüre im Garagentore ist nun abgeschlossen.
    Des Weiteren befindet sich im abgeschlossenen Fahrradkeller EBikes mit Batterien und ein Motorroller.
    An wen kann sich ein Mieter wenden um diese Missstände im Brandschutz anzuzeigen?
    Für eine Info wäre ich dankbar.

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