Räumungsklage bei Eigenbedarf: Dauer und Zeitrahmen

Eigenbedarf und Räumungsklage – Wann findet das statt?

Bei einer Räumungsklage hängt die Dauer auch bei Eigenbedarf von vielen Faktoren ab.
Bei einer Räumungsklage hängt die Dauer auch bei Eigenbedarf von vielen Faktoren ab.

Dass es bei Kündigungen der Wohnung durch den Vermieter in einigen Fällen nicht reibungslos zugeht, ist hinsichtlich des Konfliktpotentials bei diesem Thema verständlich.

Auch, dass Vermieter sich gezwungen sehen, eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf einzureichen, die Dauer des Klageverfahrens in Kauf nehmen und die Kosten aufbringen, um den Wohnraum nutzen zu können, ist nachvollziehbar.

Denn ist die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt und ziehen Mieter dennoch nicht aus, haben Vermieter kaum eine andere Möglichkeit, legal gegen diese Mieter vorzugehen. Doch wie sieht es bei einer Räumungsklage mit der Dauer aus? Ist Eigenbedarf die einzige Voraussetzung für eine solche Klage? Und was müssen Vermieter tun, damit eine Klage auch erfolgversprechend ist? Welche Rechte hat ein Vermieter beim Eigenbedarf? Diese und weitere Fragen betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Dauer einer Räumungsklage bei Eigenbedarf

Gibt es eine rechtliche Vorgabe, wie lange eine Räumungsklage dauert?

Nein. Weder bei einer wirksamen Eigenbedarfskündigung noch bei anderen Gründen für eine Räumungsklage ist bestimmt, wie lange diese genau dauert. Dies ist immer von den individuellen Umständen abhängig.

Was ist für die Dauer der Räumungsklage wichtig?

Ziehen Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung nicht aus, ist die Dauer der Räumungsklage von der Bearbeitungszeit durch das Gericht abhängig. Aber auch die Reaktion des Mieters auf die Klage beeinflusst, wie lange das Verfahren dauert.

Welche Dauer ist durchschnittlich üblich?

Eine Räumungsklage nach der wirksamen Kündigung des Mietvertrages dauert im Durchschnitt zwischen sechs Monaten und einem Jahr.

Eigenbedarf: Eine Räumungsklage nimmt Zeit in Anspruch

Ist die Eigenbedarfskündigung gerechtfertigt und der Widerspruch des Mieters nicht zulässig, muss dieser den betreffenden Wohnraum räumen. Tut er dies nicht, haben Vermieter das Recht, eine Räumungsklage anzustrengen.

Vermieter können nicht nur bei Eigenbedarf Klage einreichen, sondern auch nach einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, zum Beispiel bei Mietrückständen, wenn Mieter die Wohnung nicht räumen.

Die Dauer eine Räumungsklage bei Eigenbedarf ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Gesetzlich geregelt ist dies nicht. Daher kann die Bearbeitung von Klagen unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen.

Die Dauer einer Räumungsklage bei Eigenbedarf wird vom Verhalten des Mieters beeinflusst.
Die Dauer einer Räumungsklage bei Eigenbedarf wird vom Verhalten des Mieters beeinflusst.

Hier sind Vermieter auch auf die Arbeitsweise der Gerichte angewiesen. Richter können durchaus auch kurze Fristen ansetzen, wenn es der Verhandlungsplan zulässt. Auch die Reaktion des Mieters beeinflusst bei einer Räumungsklage wegen Eigenbedarf deren Dauer.

Versäumt es der Mieter, rechtzeitig auf die Klage zu reagieren, kann ein Versäumnisurteil in einem Monat ergehen und das Urteil zur Räumung bereits in zwei Monaten. Allerdings ist dies der Idealfall und kommt eher selten vor.

In der Praxis werden meist Verfahrensdauern von sechs Monaten bis zu einem Jahr angesetzt. Dies hängt meist mit der Beweisaufnahme und den Zeugenbefragungen zusammen, auch mit der Abarbeitung bei Gericht. Wird dann eventuell noch ein Sachverständigengutachten benötigt, kann sich bei einer Räumungsklage wegen Eigenbedarf die Dauer auch auf bis zu zwei Jahre ausdehnen.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

10 Gedanken zu “Räumungsklage bei Eigenbedarf: Dauer und Zeitrahmen

  1. Susi

    Wir haben eine Eigenbedarfskündigung erhalten haben nun fristgerecht Widerspruch eingelegt! Was passiert wenn der Vermieter darauf nicht reagiert? Wird die Eigenbedarfskündigung nach einer Zeit unwirksam? Gibt es Fristen wo der Vermieter reagieren muss?

  2. Karin

    Ich 70 alleinstehend u Minirente bin nach 21 Jahren wegen Eigenbedarf für die Eltern des neuen Besitzers gekündigt hab weder die Kraft noch die Mittel zum Umzug in einer Gegend mit Wahnsinn hohen Mieten die neuen Mieter haben eine ähnliche Wohnung wie ich u eine neue Wohnung zu finden ist mehr als problematisch geschweige noch bezahlbar im tourismusgebiet.

  3. Monika H

    Guten Tag,
    Mein Mann ist aus dem Haus ausgezogen, welches wir als fünfköpfige Familie , bei seinen Eltern gemietet haben. Er hat eine neue Beziehung. Ich wohne in den drei Kindern 21 19 und 17 Jahre noch in dem Haus. Die zwei älteren Kindern studieren. Der jüngste ist in der Jahrgangsstufe 1 am Gymnasium.
    Wie lange dürfen wir in dem Haus wohnen bleiben.
    Das Haus soll mein Ex Mann vererbt bekommen, wenn seine Eltern sterben. Wann kann man uns kündigen wegen Eigenbedarf? Welche Rechte habe ich und die Kinder? Vielen Dank für ihre Unterstützung.

  4. Sandra

    Hallo, unsere Vermieterin (komplett vermietetes Doppelhaus) hat unseren Nachbarn wegen Eigenbedarf gekündigt. Könnten diese sich auf ihre im Gegensatz zu uns etwas längere Mietdauer zurückziehen und de Auszug verweigern oder von uns verlangen? Diese haben ein Kind kurz vor Schulabschluss. Wir zwei Kinder, die noch etwas länger in die Schule gehen.

  5. Sarah D.

    Guten Tag,
    mein Mann hat ein Haus gekauft da ich im 5. Monat schwanger bin. Das Haus war vermietet.Der Vorbesitzer hat den Mietern zum 28.02 ordentlich gekündigt. Wir haben zum 01.03 die Schlüssel bekommen. Die Mieter gehen aber nicht raus. Was können wir nun unternehmen? Ich möchte nicht schwanger auf der Straße sitzen? Klagen können bis zu min. 3 Monate laufen und Familienangehörige können uns nicht aufnehmen?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Sarah D.,
      in diesem Fall, empfehlen wir Ihnen eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt. Verlassen die Mieter nach einer wirksamen Kündigung, die Mieträume am Ende der Kündigungsfrist nicht, kann eine Räumungsklage der einzige Weg sein. Dies können wir jedoch nicht beurteile und raten Ihnen daher, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  6. Mimi

    Guten Abend mein Vermieter will mich raus aus der Wohnung er hat das Haus jemand anders ab kauft ich habe Alten Mietvertrag von den vor Besitzer kann er mich raus schmeißen bin dazu noch alleinerziehende von ein Sohn der 4 Jahre ist

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Mimi,
      bei einem Verkauf geht der bestehende Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über und bleibt bestehen. Eine ordentliche Kündigung ist auch hier üblicherweise nur in Form einer Eigenbedarfskündigung möglich. Am besten lassen Sie sich von einem Mieterverein beraten, um Ihre Möglichkeiten zu erfahren.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  7. Gottke

    Ich bin 100 % Schwerbehindertenrecht und mit der Eigentümerin Verheiratet, jetzt hat sie sich nicht nur räumlich getrennt und ich soll aus der Wohnung 20qm mein Wohnbereich ausziehen. Wie sieht das rechtlich in meinem Fall aus .

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Gottke,
      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. In diesem Fall kann es von Bedeutung sein, ob ein Mietvertrag vorliegt.
      Die Redaktion von mietrecht.com

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