Mietminderung: Ist die Badrenovierung ein triftiger Grund?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mietminderung: Verhindert die Badrenovierung die Nutzung das Bades, ist eine Minderung möglich.
Mietminderung: Verhindert die Badrenovierung die Nutzung das Bades, ist eine Minderung möglich.

Bauarbeiten im Badezimmer, die die Nutzung einschränken oder unmöglich machen, sind für keinen Mieter eine angenehme Angelegenheit. Sind diese Arbeiten aufgrund einer Sanierung oder Modernisierung notwendig, wissen viele Mieter nicht, ob sie das Recht haben, die Mietzahlung ebenfalls einzuschränken.

Die einwandfreie Nutzung des Bades gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietsache. Ist dies durch bestimmte Umstände nicht möglich, sehen Mieter oft nur die Möglichkeit einer Minderung der Miete. Doch wie sieht das bei einer Sanierung durch den Vermieter aus? Ist eine Mietminderung bei einer Badrenovierung überhaupt eine Option oder ein Grund für eine Minderung? Diese und weitere Fragen zum Thema beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei einer Badrenovierung

Ist eine Mietminderung möglich, wenn das Bad renoviert wird?

Können Mieter das Bad aufgrund einer Renovierung gar nicht oder nur eingeschränkt nutzen, kann eine Mietminderung begründet sein.

Wie können Mieter bei einer Badrenovierung vorgehen?

Auch bei einer angekündigten Renovierung durch den Vermieter muss eine Mietminderung diesem mittels Mängelanzeige mitgeteilt werden. Versäumen Mieter dies, ist eine Minderung der Miete nicht möglich.

Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?

Hier finden Sie einige Beispiele für Minderungsquoten, die bei einer Badrenovierung üblich sind.

Literatur zum Thema Mietminderung

So hoch fällt eine Mietminderung bei einer Badrenovierung aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Bad ist teilweise nicht mehr nutzbar: bis zu 10%
  • Bad ist während der Renovierung gar nicht nutzbar: bis zu 20%

Mietminderung: Eine Badrenovierung muss zunächst geduldet werden

Eine Mietminderung bei einer Badrenovierung ist zunächst nicht so einfach möglich, insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine notwendige energetische Sanierung oder Reparaturen zur Instandhaltung handelt.

Steht die Dusche nicht zur Verfügung, kann eine Mietminderung bei einer Badrenovierung erfolgen.
Steht die Dusche nicht zur Verfügung, kann eine Mietminderung bei einer Badrenovierung erfolgen.

Diese Arbeiten müssen Mieter dem Gesetz und Mietrecht nach dulden.

Besonders energetische Modernisierungen sind für die Dauer von drei Monaten von einer Minderung ausgeschlossen. Bei einer Badsanierung liegt eine solche jedoch nur dann vor, wenn eine Heizungsanlage eingebaut wird und dafür Baumaßnahmen im Bad notwendig sind.

Wird jedoch das Bad grundsaniert, ohne dass Kriterien der energetischen Modernisierung vorliegen, kann eine Mietminderung für eine Badrenovierung veranschlagt werden. Denn wird das komplette Bad renoviert, ist es in der Regel nicht nutzbar und Mieter sehen sich mit erheblichen Beeinträchtigungen konfrontiert.

Wie hoch darf die Mietminderung bei einer Badrenovierung ausfallen?

Wie hoch eine Mietminderung bei einer Badrenovierung ausfällt, hängt immer vom Umfang der Baumaßnahmen sowie der daraus resultierenden Beeinträchtigung ab. Üblicherweise gilt: Je stärker die Nutzung beeinträchtigt ist, desto höher kann die Minderung ausfallen. Eine pauschale Aussage zur Höhe ist nicht möglich.

In der Regel werden umfangreiche Baumaßnahmen auch nur mit der Zustimmung des Mieters durchgeführt, sodass es eventuell widersprüchlich erscheint, wenn er eine Mietminderung für die Badrenovierung ansetzt.

Denn: Auch wenn der Mieter den Arbeiten zugestimmt hat, besteht laut Urteil des Landesgerichts Mannheims (LG Mannheim WuM 1986, 139) weiterhin das Recht, eine Mietminderung durchzuführen. Die Badrenovierung kann eine Minderung also begründen. Allerdings ist hier zu beachten, dass eine solche Sanierung meist auch Zugunsten des Mieters und der Wohnqualität ausfällt.

Ebenfalls möglich: Eine Mietminderung bei einer Badrenovierung, wenn die Toilette nicht nutzbar ist.
Ebenfalls möglich: Eine Mietminderung bei einer Badrenovierung, wenn die Toilette nicht nutzbar ist.

Neben den Arbeiten an sich müssen Mieter auch Lärm, Staub und Bauarbeiter in der Wohnung dulden, wodurch die Wohnqualität für diese Zeit ebenfalls herabgesetzt wird. Dies spielt für die Mietminderung bei einer Badrenovierung ebenfalls eine Rolle. Auch die Dauer der Bauarbeiten und somit die der Beeinträchtigung sind von Bedeutung, wenn es um die Veranschlagung einer Mietminderung geht.

Eine Minderungsquote zwischen 10 % und 20 % ist in der Regel das übliche Maß, an dem sich Mieter orientieren können. Auch kann die Mietminderungstabelle mit herangezogen werden, um einen Überblick über mögliche Quoten für eine Mietminderung bei einer Badrenovierung zu erhalten. Wollen Sie die Mieter mindern, sind sich aber nicht sicher wie viel angemessen ist, kann eine Konsultation bei einem Mieterverein oder Anwalt eventuell weiterhelfen.

Musterbrief für eine Mietminderung bei einer Badrenovierung

Muster: Mietminderung wegen Badrenovierung

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben für eine Mietminderung bei einer Badrenovierung. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

Mietminderung bei Badrenovierung (.doc) Mietminderung bei Badrenovierung (.pdf)

Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:

Letzte Aktualisierung am 30.04.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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Mietminderung: Ist die Badrenovierung ein triftiger Grund?
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

29 Gedanken über “Mietminderung: Ist die Badrenovierung ein triftiger Grund?

  1. Timon M

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Badsanierung. Ich habe bald eine vor. Interessant, dass die einwandfreie Nutzung des Bades zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietsache dazugehört.

  2. Pia

    So wie ich das verstanden habe, wird ein Haus in optimalen Zustand vermietet. Wenn dieser Zustand durch eine Badsanierung etc. beeinträchtigt wird, kann es auch eine Mietminderung geben. Wir hatten das auch letzten September.

  3. Stefan W

    Vielen Dank für das Teilen dieser Informationen über eine mögliche Mietminderung bei einer laufenden Badsanierung. Wir wollen unser Bad renovieren, weil es sehr alt ist. Wir würden auch gerne neue Farben und ein Oberlicht hinzufügen. Mal schauen, was der Vermieter zu dem Vorhaben sagt.

  4. Anton S

    Gut zu wissen, dass ein Badumbau für eine Mietminderung sorgen kann. Wir überlegen nämlich, auch unser Bad zu renovieren. Ich werde mich mal genauer darüber informieren.

  5. Alina

    Gut zu wissen, dass man für eine Mietminderung bei der Badsanierung unbedingt die Mängelanzeige einreichen muss. Unser Bad muss dringend saniert werden und es kommen einige Kosten auf uns zu. Ich werde mich an meinen Vermieter wenden.

  6. Sandra

    Gut zu wissen, dass es bei einer Badrenovierung die Möglichkeit auf Mietminderung gibt. Dass es diese nicht auf energetisch notwendige Maßnahmen gibt sollte klar sein. Mein Vermieter möchte nächstes Jahr auch unsere Nasszelle renovieren.

  7. Jay J

    Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Artikel zum Thema Badsanierung mit uns zu teilen. Ich denke, ich kann mit bestimmten Dingen einverstanden sein. Ich werde sie noch einmal überdenken.

  8. Henne S

    Vielen Dank für die Information, dass man eine Mietminderung anfordern kann. In unserem Haus werden bald alle Bäder saniert. Wir wissen nicht, wie lange es dauert und wo wir so lange uns waschen können. Im Garten wurde immerhin eine Kompost-Toilette aufgebaut.

  9. Peter

    Ich hätte gerne gewusst ob eine Mietminderung für die Reparatur der Toilette geltend gemacht werden kann.
    Es war vor ca. 2 Jahren in dem Bad an der Toilette ein Wasserschaden der repariert wurde. Jetzt hat sich gezeigt, dass nachgebessert werden muss da das WC-Becken wackelt und die Fliesen ringsum gesprungen sind. Die Arbeiten dauern 2Tage und es gibt ein provisorisches Stand-WC das für diese Dauer mit dem Eimer gespült werden muss.

  10. Theo Sch

    Danke für diese Anleitung zum Thema Mietminderung bei der Badrenovierung! Ich habe nach so einem Beitrag gesucht. Dieser Artikel ist sehr klar und hilfreich.

  11. Franz M

    Gut zu wissen, dass wenn das Bad ohne Kriterien der energetischen Modernisierung grundsaniert wird, ich meine Miete mindern kann. Zumindest, wenn mein Bad aufgrund der Badsanierung nicht nutzbar ist, lässt sich da sicher was machen. Ob wir unser Bad allerdings barrierefrei umbauen können, muss ich noch erfragen.

  12. Kunigunde

    Meine Frage wäre, ob der Vermieter drauf bestehen kann, das Bad zu renovieren, obwohl es einfach „nur“ alt ist, ohne auffallende Mängel

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Kunigunde,

      handelt es sich um Modernisierungsmaßnahmen und nicht um eine Instandsetzung, können Sie als Mieter die Zustimmung ablehnen. Allerdings muss in der Regel hierfür ein Härtefall vorliegen. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich ausführlich bei einem Mieterverein beraten zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  13. Franz M

    Interessant, dass es Mietminderung nicht zwangsläufig möglich ist, wenn es sich um eine notwendige energetische Badsanierung oder Reparaturen zur Instandhaltung handelt. Gut zu wissen, dass wir diese Arbeiten dem Gesetz und Mietrecht nach dulden müssen. Sollten die Kriterien nicht energetischer Natur sein, ließe sich aber eventuell doch etwas wegen der Mietminderung machen.

  14. Birte M

    Gut zu wissen, dass notwendige Arbeiten der Badezimmersanierung möglicherweise zu einer Mietminderung führen können. Danke für den Hinweis, dass ich wenn das Bad nur teilweise nutzbar ist meine Miete um bis zu 10 Prozent kürzen kann. Interessant, dass ich die Arbeiten aber zunächst dulden muss, wenn sie notwendig sind.

  15. Joachim H

    Vielen Dank für die Erklärung, dass eine Mietminderung für die Badrenovierung nicht ohne weiteres möglich ist. Ich möchte für die Wohnung, in der ich derzeit wohne, eine Mietminderung erhalten. Ich werde mit einem Anwalt sprechen, um eine bessere Vorstellung davon zu bekommen, was ich für eine Mietminderung tun kann.

  16. Anneli M

    Es stimmt, dass eine solche Renovierung in der Regel auch dem Mieter und der Wohnqualität zugute kommt. Ich würde mir wünschen, dass unser Badezimmer renoviert wird. Weil es so alt ist und keine schönen Farben hat.

  17. Katherine

    Das Badezimmer meiner Freundin wird renoviert, aber der Vermieter wird die Miete nicht mindern. Das ist gut zu wissen, dass die Miete bis zu 20% mindern werden soll. Vielleicht soll sie mit einem Anwalt sprechen.

  18. Birte

    Bei uns soll im kommenden Frühjahr eine Badsanierung stattfinden, die sich wohl über ein paar Monate hinziehen wird. Gut zu wissen, dass wir währenddessen auf eine Mietminderung von bis zu 20 % bestehen können. Denn immerhin reißen die bei uns den gesamten Boden und Fliesenspiegel auf, da ist eine Nutzung nicht mehr möglich bis aufs Weitere.

  19. Helena

    In meinem Bad ist die Sanierung schon notwendig. Ich entscheide mich, ob ich lieber mich auf Minderung der Miete oder auf komplette Sanierung des Badezimmers konzentriere. Ich informiere mich noch, welche Rechte man für die Übernahme der Kosten von Mietern hat. Danke für die Info!

  20. Florian

    Gut zu wissen, dass eine Mietminderung zwischen 10 % und 20 % bei einer Badezimmerrenovierung angefordert werden kann. Mein Vermieter möchte mein Badezimmer sanieren. Ich werde mich definitiv weiter über eine solche Minderung informieren. Danke!

  21. Joachim

    Ich wollte schon immer mehr wissen über Badsanierung. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch. Er ist gerade in ein Haus eingezogen, das renoviert werden muss.

  22. N

    Gut zu wissen, dass man eine Mietminderung bei einer Badrenovierung anfordern kann. Mein Vermieter hat mir gestern mitgeteilt, dass er einige Bauarbeiten im Badezimmer durchführen soll. Daher informiere ich mich über das Thema, um mein Recht zu verstehen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

  23. Nora

    Gut zu wissen, dass eine Mietminderung nicht bei einer energetischen Badsanierung angefordert werden kann. Das wusste ich nicht! Mein Onkel muss das Badezimmer sanieren und wir informieren uns über das Thema, um einen besseren Überblick zu haben. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich!

  24. Julia S

    Gut zu wissen, dass es bei Sanierungsarbeiten im Badezimmer eine Mietminderung möglich ist. Es wurde vom Eigentümer mitgeteilt, dass die Badausstattung in meiner Wohnung renoviert werden muss, aber die dauer der arbeiten ist nicht bekannt. Auch wenn es schwierig sein wird, mit solche Einschränkungen die Wohnung zu bewohnen, wird es sich sicher lohnen, endlich eine moderne Dusche zu haben!

  25. Karsten v. O.

    Meine Eltern [von der Redaktion geändert] ! Es sind Kriegshütten hier und jedes Jahr,eine Mieterhöhung. Meine Eltern,haben beide Pflegestufe und ich Karsten von Osten,Sohn bestehe darauf,das im Bad,ein Einhebelmischer,über die Badewanner mongtiert wird ! Die ganze Armentur,die 19.40,angebracht wurde ist Schrott !Meine Eltern,sind beide an die 80.Jahre und müssen Sie abkratzen,bis solch eine Dienstleistung erfolgt ? ? ? Höre,ich nichts von Ihnen,geht das weiter zum Gesundheitsministerium Hanover ! Mit verbleib K.v. O..

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