Mietminderung: Können defekte Fenster ein Grund sein?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kaputte Fenster als Grund für Mietkürzungen ausreichend?

Mietminderung: Defekte Fenster stellen nicht in jedem Fall einen Grund dar.
Mietminderung: Defekte Fenster stellen nicht in jedem Fall einen Grund dar.

Defekte Fenster sind nicht nur in Bezug auf Wärme und Zugluft ein Ärgernis. Auch in puncto Sicherheit können nicht richtig funktionierende Fenster ein Problem darstellen. Doch wann ist eine Mietminderung für defekte Fenster angebracht und überhaupt möglich? Wann sind nicht funktionierende Fenster ein Grund für eine Minderung?

Gilt hier nur der Sicherheitsaspekt oder auch die eingeschränkte Wohnqualität durch Zugluft und erhöhte Heizleistung? Viele Mieter fragen sich zudem auch, ob die Optik hier ebenfalls von Bedeutung ist. Wann defekte Fenster eine Mietminderung begründen können, wie hoch diese ausfallen kann und was Mieter beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei defekten Fenstern

Stellen defekte Fenster einen Grund für eine Mietminderung dar?

Beeinträchtigen defekte Fenster die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache in erheblichem Maß, kann das durchaus ein Grund für eine Mietminderung sein.

Wie können Mieter eine Minderung bei defekten Fenstern durchsetzen?

Einen bestehenden Mangel müssen Mieter dem Vermieter immer mitteilen. Reichen sie keine Mängelanzeige ein, ist eine Minderung der Miete in der Regel nicht möglich.

Wie viel beträgt die Mietminderung für defekte Fenster?

Die Höhe der Minderungsquote ist je nach Einzelfall verschieden. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Quoten.

So hoch fällt eine Mietminderung für defekte Fenster aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Fehlender Fenstergriff: Bis zu 2 %
  • Zugluft durch Fugen am Fenster: Bis zu 15 %
  • Schimmelbefall Außenwände infolge defekter Fenster: Bis zu 20 %
  • Abblätternde Farbe, keine Einschränkung des Mietgebrauchs, kein optischer Mangel: 0 %

Wann ist eine Mietminderung wegen defekter Fenster angebracht?

Sicherheitsrisiko: Defekte Fenster können eine Mietminderung dann begründen.
Sicherheitsrisiko: Defekte Fenster können eine Mietminderung dann begründen.

Nicht in jedem Fall ist im Mietrecht eine Mietminderung durch defekte Fenster begründet. So können Mieter beispielsweise abblätternde Farbe nicht als Argument für eine Minderung anführen. Wichtig ist hier der Standard vergleichbarer Wohnungen. Ist der Zustand altersgerecht und wird die Wohnqualität nicht eingeschränkt, ist eine unschöne Optik kein Mangel. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil bestätigt (26.07.2004, Az.: VIII ZR 281/03).

In diesem Zusammenhang sollten Mieter auch beachten, dass Fenster, die sich nicht auf dem neusten Stand der Technik befinden, nicht als defekt oder als Mangel gelten. Einen Anspruch auf Modernisierung gibt es nicht, nur auf Instandsetzung.

Daher kann es oft schwierig sein, zu beurteilen, ob eine Mietminderung für defekte Fenster möglich ist und ob die Fenster überhaupt einen Mangel aufweisen. Hier kann mitunter eine Beratung bei einem Mieterverein hilfreich sein.

Liegt ein Defekt vor, spielt es für einen Minderungsanspruch eine Rolle, wie sehr die Wohnqualität und der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache eingeschränkt sind. Lassen sich Fenster beispielsweise nicht richtig schließen oder öffnen, kann neben der Wohnqualität auch die eingeschränkte Sicherheit eine Mietminderung begründen. Auch Lärm und Zugluft können Faktoren sein, wegen denen eine Mietminderung für defekte Fenster angemeldet werden kann. Je nachdem wie groß die Beeinträchtigungen sind, können Mieter eine Minderung ankündigen.

Wie hoch kann eine Mietminderung durch defekte Fenster ausfallen?

Wie hoch eine Mietminderung wegen defekten Fenstern ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.
Wie hoch eine Mietminderung wegen defekten Fenstern ausfällt, hängt vom Einzelfall ab.

Eine Mietminderung für defekte Fenster kann je nach Art des Mangels unterschiedlich hoch ausfallen. So hat das Landgericht Berlin bezüglich eines fehlenden Fenstergriffes beispielsweise entschieden, dass eine Minderung von zwei Prozent angebracht ist (LG Berlin, 08.11.1994, Az.: 64 S 189/94).

Das Amtsgericht Schöneberg gestand zehn Prozent als Minderung für verrottete und verzogene Fenster zu (AG Schöneberg, 17.10.1989, Az.: 16 C 508/89). Ebenfalls zehn Prozent als Mietminderung für defekte Fenster sah das Amtsgericht Bergisch Gladbach als angemessen an, da die Fenster nicht verschließbar waren und somit der unbefugte Zutritt zum Haus möglich war (AG Bergisch Gladbach, 14.12.1977, Az.: 16 C 696/76).

Am Ende ist die Entscheidung über eine Mietminderung immer auf den Einzelfall bezogen und muss entsprechend geprüft werden. Eine pauschale Aussage bezüglich der angemessenen Höhe ist in der Regel daher nicht möglich. Im Zweifel sollten Mieter einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren.

Mietminderung für defekte Fenster – Musterbrief

Muster: Mietminderung durch defekte Fenster

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie für eine Mietminderung für defekte Fenster verwenden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

9 Gedanken über “Mietminderung: Können defekte Fenster ein Grund sein?

  1. Alina

    Guten Tag,

    Mein Fenster ist seit paar Monaten kaputt. Wenn es richtig dolle regnet kommt in meine Wohnung der Regenwasser rein. Auf den Fußboden ist dann schon eine große Wasserpfütze. Auf meiner Fensterbank hatte ich einen Karton liegen den habe ich letztes mal runtergenommen da war der unten voller Schimmel und das war nicht der einzige Fall. Meine Frage ist bis zu viele Prozent kann ich die Miete kürzen? Der Vermieter wurde schon paar mal kontaktiert aber es passiert nichts. Habe den Vermieter schonmal vorgewarnt das ich die Miete kürzen werde.

  2. Sabrina B

    Hallo ich habe ein riesen problem , und zwar habe ich es mit einer großen ca 3meter scheibe zu tun die durch eine verkalkung gesprungen ist. der riss geht komplett von einer zur anderen seite , die verkalkung ist seit dem ich die wohnung gemietet habe (2 jahre) seit 1 jahr ist dieser riss , und ich bin am hin und her schreiben / telefonieren und diskutieren mit der hausverwaltung , die halten mich immer nur hin , es kamen in der zeit 5 handwerker die die scheibe ausgemessen habn und dann wieder keine reaktion. nun ist es so das der sturm mir sehr zusetzt , mir kommen teilweise große dicke glassplitter entgegen ,. das komplette fenster knackt bei jeder windböhe ( 3. stock Balkonfenster) ich habe letzte nacht schon in der küche auf dem boden schlafen müssen , da ja auch akute lebensgefahr besteht , es ist eine 1 zimmer wohnung und die scheibe wiegt etw 150 kilo , sie können sich ja bestimmt vorstellen was passiert wenn die scheibe platzt, wie gesagt lebensgefährlich. ich habe es erneut als notfall gemeldet vor 2 tagen wo der sturm anfing , gestern bekam ich die email die handwerker werden sich die kommenden tage melden , wenn nicht soll ich wieder schreiben , in meinen augen immernoch ein weiteres hinhalten. zu mir muss ich dazu sagen das ich unter panikattaken leide was mir alles noch mal mehr erschwert , ich bin am verzweifeln und weis nicht mehr was ich noch tun kann , wie meine rechte sind ?

  3. Ilona M

    Hallo, meine Fenster sind von 1990 und weisen Stellen mit Interferenzerscheinungrn auf die bei Sonneneinstrahlung zu sehen sind, stellt dies einen erheblichen Mietmangel dar um die Miete zu kürzen? Die Fenster sind nicht feucht und auch nicht undicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Meyer

  4. Daniel

    Danke für Ihren Beitrag zum Thema defekte Fenster. Meine Mutter benötigt eine Reparatur ihrer Fenster und fragte, ob sie in diesem Fall Anspruch auf Mietminderung hat. Gut zu wissen, dass die Entscheidung über eine Mietminderung immer auf den Einzelfall bezogen ist und man im Zweifel Mieter einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren sollte.

  5. Lara

    Herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema Mietminderung. Meine Tante fragte mich vor Kurzem, ob sie Anspruch auf Mietminderung bei defekten Fenstern hat. Ein guter Hinweis, dass hier der Standard vergleichbarer Wohnungen von Bedeutung ist.

  6. Monika

    Herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema Mietminderung. Es trifft sich gut, denn meine Mutter fragte mich vor Kurzem, ob sie Anspruch auf Mietminderung bei defekten Fenstern hat. Ich werde ihr weiterleiten, dass die Entscheidung über eine Mietminderung am Ende immer auf den Einzelfall bezogen ist und entsprechend geprüft werden muss.

  7. Christiane R

    Gutem Tag
    Meine Frage bezuügl mietminderung besteht darin
    Die Mietminderung ist schon seit 2 Jahren aktiv und geäußert.
    Ist die zugestimmte Mietminderung nur in den Käktemonaten wirksam so die Verwaltung????
    D.h.besteht nur dann ein Anspruch in dieser Zeit
    Vielen Dank für die Rückantwort

  8. Monika

    Vielen Dank für Ihren informativen Artikel zum Thema Mietminderung bei defekten Fenstern. In die Mietwohnung meiner Tante wurde vor Kurzem eingebrochen und sie benötigt deshalb eine Glasreparatur. Zudem fragte sie mich, ob sie in diesem Fall Anspruch auf Mietminderung hat. Gut zu wissen, dass die Entscheidung über eine Mietminderung immer auf den Einzelfall bezogen ist.

  9. Klaus-Dieter J.

    Fehlende Dachisolation macht Wohnraum im Sommer unbewohnbar – Mietminderung?

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