Kaputte Fenster als Grund für Mietkürzungen ausreichend?

Defekte Fenster sind nicht nur in Bezug auf Wärme und Zugluft ein Ärgernis. Auch in puncto Sicherheit können nicht richtig funktionierende Fenster ein Problem darstellen. Doch wann ist eine Mietminderung für defekte Fenster angebracht und überhaupt möglich? Wann sind nicht funktionierende Fenster ein Grund für eine Minderung?
Gilt hier nur der Sicherheitsaspekt oder auch die eingeschränkte Wohnqualität durch Zugluft und erhöhte Heizleistung? Viele Mieter fragen sich zudem auch, ob die Optik hier ebenfalls von Bedeutung ist. Wann defekte Fenster eine Mietminderung begründen können, wie hoch diese ausfallen kann und was Mieter beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Das Wichtigste zur Mietminderung bei defekten Fenstern
Beeinträchtigen defekte Fenster die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache in erheblichem Maß, kann das durchaus ein Grund für eine Mietminderung sein.
Einen bestehenden Mangel müssen Mieter dem Vermieter immer mitteilen. Reichen sie keine Mängelanzeige ein, ist eine Minderung der Miete in der Regel nicht möglich.
Die Höhe der Minderungsquote ist je nach Einzelfall verschieden. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Quoten.
Inhalt
So hoch fällt eine Mietminderung für defekte Fenster aus
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
- Fehlender Fenstergriff: Bis zu 2 %
- Zugluft durch Fugen am Fenster: Bis zu 15 %
- Schimmelbefall Außenwände infolge defekter Fenster: Bis zu 20 %
- Abblätternde Farbe, keine Einschränkung des Mietgebrauchs, kein optischer Mangel: 0 %
Wann ist eine Mietminderung wegen defekter Fenster angebracht?

Nicht in jedem Fall ist im Mietrecht eine Mietminderung durch defekte Fenster begründet. So können Mieter beispielsweise abblätternde Farbe nicht als Argument für eine Minderung anführen. Wichtig ist hier der Standard vergleichbarer Wohnungen. Ist der Zustand altersgerecht und wird die Wohnqualität nicht eingeschränkt, ist eine unschöne Optik kein Mangel. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil bestätigt (26.07.2004, Az.: VIII ZR 281/03).
In diesem Zusammenhang sollten Mieter auch beachten, dass Fenster, die sich nicht auf dem neusten Stand der Technik befinden, nicht als defekt oder als Mangel gelten. Einen Anspruch auf Modernisierung gibt es nicht, nur auf Instandsetzung.
Daher kann es oft schwierig sein, zu beurteilen, ob eine Mietminderung für defekte Fenster möglich ist und ob die Fenster überhaupt einen Mangel aufweisen. Hier kann mitunter eine Beratung bei einem Mieterverein hilfreich sein.
Wie hoch kann eine Mietminderung durch defekte Fenster ausfallen?

Eine Mietminderung für defekte Fenster kann je nach Art des Mangels unterschiedlich hoch ausfallen. So hat das Landgericht Berlin bezüglich eines fehlenden Fenstergriffes beispielsweise entschieden, dass eine Minderung von zwei Prozent angebracht ist (LG Berlin, 08.11.1994, Az.: 64 S 189/94).
Das Amtsgericht Schöneberg gestand zehn Prozent als Minderung für verrottete und verzogene Fenster zu (AG Schöneberg, 17.10.1989, Az.: 16 C 508/89). Ebenfalls zehn Prozent als Mietminderung für defekte Fenster sah das Amtsgericht Bergisch Gladbach als angemessen an, da die Fenster nicht verschließbar waren und somit der unbefugte Zutritt zum Haus möglich war (AG Bergisch Gladbach, 14.12.1977, Az.: 16 C 696/76).
Mietminderung für defekte Fenster – Musterbrief

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie für eine Mietminderung für defekte Fenster verwenden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.
Download: Mietminderung defekte Fenster (.doc) Download: Mietminderung defekte Fenster (.pdf)
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Vielen Dank für Ihren informativen Artikel zum Thema Mietminderung bei defekten Fenstern. In die Mietwohnung meiner Tante wurde vor Kurzem eingebrochen und sie benötigt deshalb eine Glasreparatur. Zudem fragte sie mich, ob sie in diesem Fall Anspruch auf Mietminderung hat. Gut zu wissen, dass die Entscheidung über eine Mietminderung immer auf den Einzelfall bezogen ist.
Gutem Tag
Meine Frage bezuügl mietminderung besteht darin
Die Mietminderung ist schon seit 2 Jahren aktiv und geäußert.
Ist die zugestimmte Mietminderung nur in den Käktemonaten wirksam so die Verwaltung????
D.h.besteht nur dann ein Anspruch in dieser Zeit
Vielen Dank für die Rückantwort
Herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema Mietminderung. Es trifft sich gut, denn meine Mutter fragte mich vor Kurzem, ob sie Anspruch auf Mietminderung bei defekten Fenstern hat. Ich werde ihr weiterleiten, dass die Entscheidung über eine Mietminderung am Ende immer auf den Einzelfall bezogen ist und entsprechend geprüft werden muss.
Herzlichen Dank für Ihren Artikel zum Thema Mietminderung. Meine Tante fragte mich vor Kurzem, ob sie Anspruch auf Mietminderung bei defekten Fenstern hat. Ein guter Hinweis, dass hier der Standard vergleichbarer Wohnungen von Bedeutung ist.
Danke für Ihren Beitrag zum Thema defekte Fenster. Meine Mutter benötigt eine Reparatur ihrer Fenster und fragte, ob sie in diesem Fall Anspruch auf Mietminderung hat. Gut zu wissen, dass die Entscheidung über eine Mietminderung immer auf den Einzelfall bezogen ist und man im Zweifel Mieter einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren sollte.
Hallo, meine Fenster sind von 1990 und weisen Stellen mit Interferenzerscheinungrn auf die bei Sonneneinstrahlung zu sehen sind, stellt dies einen erheblichen Mietmangel dar um die Miete zu kürzen? Die Fenster sind nicht feucht und auch nicht undicht.
Mit freundlichen Grüßen
Meyer