Mit der Mietminderungstabelle die Höhe der Minderung festlegen

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Wie können Mietminderungstabellen bei der Mietkürzung helfen?

Wenn Sie die Miete kürzen, kann eine Tabelle helfen, die die verschiedenen Urteile der letzten Jahre auflistet.
Wenn Sie die Miete kürzen, kann eine Tabelle helfen, die die verschiedenen Urteile der letzten Jahre auflistet.

Am Thema Mietminderung entzünden sich immer wieder große Diskussionen und Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, die dann auch vor Gericht landen. Dabei ist vor allem die Frage nach der Minderungsquote der Stein des Anstoßes.

Doch eine angemessene Mietminderung festzulegen, ist gar nicht so einfach. Denn viele Faktoren spielen eine Rolle und der Mieter muss sich dabei eigentlich ein wenig raus nehmen aus der Situation, in die er so stark involviert ist. Denn die Beurteilung des Falls erfordert eine Distanz, die kaum ein Mieter einnehmen kann. Doch die verschiedenen Mietminderungstabellen sollen da für Abhilfe sorgen.

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Das Wichtigste zur Mietminderungstabelle

Welche Funktion hat eine Mietminderungstabelle?

Eine Mietminderungstabelle fast üblicherweise Urteile zu Mietminderungen zusammen und bietet einen Überblick zu möglichen Minderungsquoten bei verschiedenen Schadensfällen.

Wie sieht eine Mietminderungstabelle aus?

Hier finden Sie einige Beispiele für Mietminderungstabellen bei verschiedenen Sachlagen.

Gibt es verschiedene Minderungstabellen?

Ja, es gibt verschiedene Minderungstabellen, die Mieter nutzen können, um sich einen Überblick zur den Minderungsquoten zu verschaffen. Im Zweifelsfall ist jedoch immer eine Beratung bei einem Mieterverein ratsam.

Ihr Vermieter beseitigt die Mängel nicht und will auch die Miete nicht mindern?

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Literatur zum Thema Mietminderung

Die Mietminderung nach deutschem Mietrecht

Sie finden eine mögliche Höhe der Mietminderung in einer Tabelle - einer sogenannten Mietminderungstabelle.
Sie finden eine mögliche Höhe der Mietminderung in einer Tabelle – einer sogenannten Mietminderungstabelle.

Die Mietminderung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Darin ist der Grundsatz enthalten, dass nur derjenige die volle Miete bezahlen muss, dessen Wohnung einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Sie können alle Regelungen zur Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln im § 536 BGB finden.

Neben der Minderungsquote gibt auch die Ursache des Mangels immer wieder Anlass zum Streit zwischen dem Vermieter und Mieter. Dabei liegt die Beweislast zunächst beim Vermieter. Dieser muss nachweisen, dass die Ursachen für den Mangel nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammen.

Gelingt dies, muss dann der Mieter beweisen, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.

Was ist bei der Minderung der Miete zu beachten? Und welche Faktoren sind dabei zu berücksichtigen?

  • Eine Minderung ist bei einem Mangel oder Schaden in der Mietwohnung gerechtfertigt.
  • Ein Mangel bemisst sich nach der vertragsgemäßen Vereinbarung, die zwischen dem Mieter und Vermieter getroffen wurde.
  • Der Mangel besteht immer dann, wenn der Ist-Zustand der Wohnung von dem Soll-Zustand abweicht. Und dies zu Ungunsten des Mieters.
  • Ein Schaden oder Mangel an der Mietsache muss den Gebrauchswert dieser einschränken, damit eine Mietminderung zutrifft.
  • Die Miete wird kraft des Gesetzes gemindert. Das bedeutet, Sie als Mieter müssen dies weder beim Vermieter noch bei einem Gericht beantragen. Die Miete ist bei einem Mangel automatisch gemindert.
  • Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
  • Die Miete zu kürzen, liegt im Ermessen des Mieters. Als Orientierungshilfe dient eine Mietminderungstabelle.
  • Der Mangel sollte beim Vermieter angezeigt werden. Diese Mangelanzeige markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Minderung anzusetzen ist. Wird der Mangel verschwiegen und entstehen dadurch Folgeschäden, kann der Vermieter unter Umständen vom Mieter einen Schadensersatz fordern.
  • Dem Vermieter sollte zur Beseitigung des Schadens oder Fehlers eine Frist eingeräumt werden. Dem Vermieter steht das sogenannte Abhilferecht zu. Die Miete kann bis zur vollständigen Behebung seitens des Mieters gemindert werden. Es existiert auch das Selbstabhilferecht des Mieters, denn in einigen Situationen ist zur Vermeidung von bestandsgefährdenden Schäden der Mietsache eine sofortige Abhilfe notwendig.
  • Die Miete kann unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend gekürzt werden.
  • Eine Alternative zur Mietminderung ist die Zahlung der Miete unter Vorbehalt.

Was ist eine Mietminderungstabelle?

Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Mietminderungstabellen.
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl an Mietminderungstabellen.

Eine Mietminderungstabelle dient der Orientierung. Letztlich entscheidet der Einzelfall über die Höhe der Mietkürzung.

Es gibt verschiedene Mietminderungstabellen, auf die Sie als Mieter zurückgreifen können, wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Mangel feststellen.

Aber warum gibt es so viele Auflistungen? Und warum sind keine gesetzlichen und vor allem einheitlichen Bestimmungen existent?

Darstellungen in der Mietminderungstabelle

Die Berechnung der Mietminderung erfolgt prozentual. Der Ausgangswert dabei ist die Bruttomiete, d. h. die Grundmiete zusammen mit den Nebenkosten beziehungsweise mit den Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten.

Eine Mietminderungstabelle listet mögliche Wohnungsmängel auf, die eine Mietminderung rechtfertigen könnten oder die zumindest bei einem Gericht einmal beurteilt wurden.

Neben der Minderungsquote und den verschiedenen Mängeln sind die vergangenen Urteile aufgelistet, die eine derartige Minderungsquote für gerechtfertigt hielten.

Wichtig! Eine Mietminderungstabelle ist nie vollständig und zeigt oft nur einen Ausschnitt aus den vergangenen Entscheidungen der Rechtsprechung.

Eine Mietminderungsabelle soll dem Mieter lediglich als Richtlinie dienen für den eigenen, individuellen Fall. Sie enthält jedoch keine Maßgaben, die unumstößlich sind oder die eins-zu-eins umzusetzen sind. Die Quote für eine Mietminderung in einer Tabelle beruht auf einer Vielzahl an Urteilen aus der Rechtsprechung.

Diese Urteile können sehr unterschiedlich sein beziehungsweise sich sogar widersprechen. Im Falle einer Gerichtsverhandlung wird dem Einzelfall entsprechend geurteilt. Dabei kann bei den sehr vielfältigen Mängeln keine Schablone angesetzt werden.

Faktoren bei der Bestimmung der Höhe der Mietminderung

Viele unterschiedliche Faktoren spielen eine Rolle.

  1. Was steht im Mietvertrag? Was haben Sie als Mieter mit dem Vermieter abgesprochen und vereinbart?
  2. Welche Art von Mangel besteht in Ihrer Mietwohnung? Ist der Schaden selbst verursacht? War eine Beeinträchtigung des Gebrauchswerts der Wohnung bei der Vertragsunterzeichnung bereits abzusehen?
  3. Wie sieht es mit der Erheblichkeit der Einschränkung aus? Ist der Mangel einmalig und von kurzer Dauer? Gehört die Störung womöglich zum ortsüblichen oder sozialüblichen Umfeld?
  4. Inwiefern wird der Gebrauch der Mietsache beeinflusst? Wie einschränkend und belastend ist der Mangel tatsächlich?
  5. Beruht die Mangelanzeige auf ein Fehlverhalten eines Nachbarn? Geht es über die übliche Toleranz von Umständen in einem Mehrfamilienhaus hinaus?

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH)

Eine Minderungstabelle orientiert sich oft an Urteilen des Bundesgerichtshofs.
Eine Minderungstabelle orientiert sich oft an Urteilen des Bundesgerichtshofs.

Neben den verschiedenen Einzelurteilen in der Vergangenheit gab es auch immer wieder Urteile durch den Bundesgerichtshof (BGH), die zumeist in Grundsatzdiskussionen eine Entscheidung begründet haben.

Abweichung der Wohnfläche

Dies trifft unter anderem bei einer Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10 Prozent zu. Hier hat der BGH entscheiden, dass eine Wohnfläche, die tatsächlich geringer ist als im Mietvertrag ausgewiesen, ein Mietminderungsgrund ist.

Der Umfang der Abweichung entspricht der Höhe der Minderung. Dabei ist die Mindestabweichung auf 10 Prozent festgelegt. Alles, was darunter liegt, muss im Zweifelsfall vom Mieter hingenommen werden.

Wichtig! Der Vermieter muss die Wohnfläche entsprechend des Vertrags ausdrücklich zugesichert haben.

Beispiel: Fehlen bei der Wohnfläche 15m² trifft eine Mietminderung zu und der Mieter kann die Miete um 15 Prozent kürzen.

Diese Regelung trifft vor allem bei dem sogenannten preisfreien Wohnraum zu. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass eine Abweichung um mehr als 10 Prozent unabhängig von einer etwaigen eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts eine Mietminderung rechtfertigt. Eine geringere Abweichung begründet nur dann eine Mietminderung, wenn die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist.

Bei dem sogenannten preisgebundenen Wohnraum ist sogar jede Abweichung der Wohnfläche von der vertraglichen Vereinbarung ein erheblicher Mangel, der zu einer Mietminderung berechtigt.

Wichtig! Eine zu kleine Wohnung berechtigt den Mieter, auch rückwirkend die Miete vom Vermieter einzufordern. Dabei ist die Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten.

Stromsperre

Ein anderer Fall, in dem der BGH ein grundsätzliches Urteil getroffen hat, ist die Unterbrechung der Stromversorgung durch die Stromsperre.

Die Mieter haben demnach kein Recht auf Mietminderung bei der Sperre durch den Versorger und der Entfernung der Stromzähler aufgrund eines Zahlungsverzugs durch den Mieter. Dies gilt dann, wenn der Mieter als Vertragspartner mit dem Stromlieferanten in Rückstand gekommen ist.

Wichtiges zur Mietminderungstabelle

Eine genaue Mietkürzung in einer Tabelle für Ihren persönlichen Fall finden Sie nicht.
Eine genaue Mietkürzung in einer Tabelle für Ihren persönlichen Fall finden Sie nicht.

Eine konkrete Mietkürzung in einer Tabelle finden Sie nicht. Denn dies wäre insofern auch wenig sinnvoll, da der Mangel, der kurz dargestellt wird, keinerlei Aussagen über die konkrete Beeinträchtigung und Belastung durch den Mangel seitens des Mieters macht.

Der Einzelfall bestimmt die Mietminderung, nicht die Mietminderung in einer Liste, die durch den Verfasser oder Herausgeber gefiltert und zusammengestellt wurde!

Die Miete zu kürzen, anhand einer Tabelle, kann zudem weitreichende Folgen für den Mieter haben.

Denn wenn Sie als Mieter die Minderungsquote als zu hoch angesetzt haben oder die Minderung doch unbegründet ist, müssen Sie nicht nur die ausstehende Miete zurückzahlen. Es kann sein, dass der Vermieter Ihnen fristlos kündigt. In diesem Fall wird die Minderung als Zahlungsrückstand gewertet und sobald der Betrag zwei volle Monatsmieten übersteigt, kann der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung geltend machen.

Vorsicht! Nicht jede Minderung lässt sich auf die gesamte Monatsmiete rechnen, insbesondere dann, wenn der Mangel nur ein paar Tage oder Wochen besteht. Dabei ist es wichtig, die Mietminderung entsprechend der Mietminderungstabelle anteilig auszurechnen.

Wie bereits erwähnt, existieren mehrere Mietminderungstabellen. Die sogenannte DAWR Mietminderungstabelle ist beispielsweise eine Auflistung von über 300 Einträgen zum Thema Mietminderungsgründe, inklusive der jeweiligen Minderungsquote, und wohl eine der bekanntesten.

Diese Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben und listet über 100 Kategorien, nach denen eine Minderung berechtigt ist.

Die Hamburger Tabelle

Die Hamburger Tabelle ist eine Mietminderungstabelle, die vom Hamburger Landgericht erstellt wurde. Sie ist in vielen Belangen der Mietminderung zu einer Richtlinie auch für andere Gerichte geworden und orientiert sich nicht an der Rechtsprechung einzelner Gerichte.

Dabei wird der Wohnwert mit dem Mietzins in ein Verhältnis gesetzt, um die Quote zu ermitteln.

Damit können Sie feststellen, wie der einzelne Wohnwert von Räumen durch einen etwaigen Mangel herabgesetzt wird. Der Wohnwert ist hier als die Gebrauchstauglichkeit einzelner Räumlichkeiten zu verstehen.

Dabei ist zu beachten, dass der Minderwert für die komplette Wohnung von der tatsächlichen Beeinträchtigung durch den Mangel abhängt.

Die Hamburger Tabelle ist nur bedingt auf verschiedene Wohnungen übertragbar. Eine Gesamtbetrachtung ist trotz allem unabdingbar.

Die Wohnwerte der Räume nach der Hamburger Mietminderungstabelle:

  • Wohnzimmer: 28 Prozent
  • Arbeitszimmer: 20 Prozent
  • Schlafzimmer: 12 Prozent
  • Küche: 10 Prozent
  • Bad: 10 Prozent
  • Abstellraum: 7 Prozent
  • Gäste-WC: 3 Prozent
  • Balkon: 10 Prozent

Dabei wird nun der Mangel auf den Wert des jeweiligen Raums übertragen. Also wie viel bezahlt man von der Miete theoretisch für das Wohnzimmer (zum Beispiel) und wie hoch ist die Mietminderung für diesen Raum?

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Mietminderungstabelle: Kleine Übersicht

Im Folgenden haben wir für Sie eine kleine Übersicht zusammengestellt. Dort sind die häufigsten Mietmängel aufgeführt und mit welcher Minderungsquote ungefähr zu rechnen ist.

Aber Obacht: Die Angaben beruhen auf einzelnen Gerichtsurteilen und müssen nicht Ihrer eigenen, individuellen Situation entsprechen. Sie sind eine Orientierungshilfe und müssen den Gegebenheiten angepasst werden.

Mietminderungstabelle: Wasserschaden

MangelHöheUrteil
Wassereinbruch - während eines Monats uneingeschränkte Nutzung der gewerblichen Räume nicht möglich40%LG München I, Urteil vom 13.11.1985 - 15 S 11147/85
Wasserschäden an Wohnzimmerdecke und an Wänden mit optischer Beeinträchtigung25%AG Aachen, Urteil vom 05.04.1973 - 15 C 417/71, WM 1974, S. 44
Durchfeuchtung der Fensterfront und Teile der Decke im Wohn- und Schlafzimmer durch eindringende Feuchtigkeit über das Dach25%Mietminderung VG Berlin GE 1984, 183
Tropfwasser von der Zimmerdecke mit Durchfeuchtung des Teppichs50% / 30%AG Leverkusen WuM 1980,163 / AG Kiel: WuM 1980, 235
sichtbare Wasserflecken in der Wohnung2 %LG Hannover WuM 1994, 463

Anmerkung: Liegt die Minderung der Gebrauchstauglichkeit in einem Bereich von unter 3 Prozent ist das meistens auf eine unerhebliche Beeinträchtigung zurückzuführen und eine Mietminderung eher ausgeschlossen.

Mietminderungstabelle: Schimmel

MangelHöheUrteil
Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche20%LG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1998 - 8 O 208/98
Feuchtigkeit und Schimmelbefall von 8 Zimmern in einem Einfamilienhaus aufgrund undichter Fenster20%AG Hamburg, Urteil vom 09.01.1979 - 42 C 634/76, WM 1979, 103
erhebliche Feuchtigkeitsbildung nach Fenstermodernisierung ohne Hinweis auf geändertes Raumklima durch den Vermieter42%LG Lübeck, Urteil vom 09.01.1990 - 14, 60/89
Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall infolge von Rissen in der Wand30%LG Hamburg ZMR 2004, 41
erhebliche Durchfeuchtung von Küche, Wohn- und Schlafzimmer, modriger Geruch und Schimmelpilzbefall80%LG Berlin GE 1991, 625

Anmerkung: Bei der Mietminderung bezüglich Schimmel bietet die vorliegende Mietminderungstabelle nur eine kurze Übersicht. Es existiert eine Vielzahl von Urteilen zum Mietmangel Schimmelbefall.

Mietminderungstabelle: Heizung

MangelHöheUrteil
Heizverlust von 60%10 bis 15%OLG Düsseldorf WuM 1984, 54
Thermostatventile sind fehlerhaft8%LG Berlin ZMR 2003, 487
Heizungsausfall im Sommer (13° bis 17,5°C Außentemperatur)50%AG Waldbröl WuM 1981, 8
unzureichende Beheizung mit einer Raumtemperatur von 15°C25%AG Berlin-Neukölln, Az. 10 C 557/84

Mietminderungstabelle: Baulärm

MangelHöheUrteil
Baulärm durch Sanierungsmaßnahmen im Nebenhaus20%AG Köln, Urteil vom 26.10.1982 - 212 C 210/82
Lärm und Staub durch Abriss sowie Neubau auf einem Nachbargrundstück6%AG Hamburg ZMR 2003, 746
Großbaustelle, zum Teil nachts12%LG Frankfurt ZMR 2007, 699
Stemmarbeiten im Gebäude10%KG Berlin NZM 2000, 40

Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:

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Mit der Mietminderungstabelle die Höhe der Minderung festlegen
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Über den Autor

Autor
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

52 Gedanken über “Mit der Mietminderungstabelle die Höhe der Minderung festlegen

  1. Büsra A

    Hallo,

    wir hatte am 01.12.2023 einen erheblichen Wasserschaden bei uns in der Küche. Das Wasser lief an den Wänden runter, sodass wir überall Handtücher auf dem Boden verteilen mussten. Hier wurde von der Hausverwaltung festgestellt, dass der Wasserschaden durch Undichtigkeiten im Dach verursacht wurde. Seither heizen wir durchgehend in der Küche, da wir eine Schimmelbildung vorbeugen wollen. Letzte Woche hat sich der Vorfall aufgrund des vielen Schnees und Regens wiederholt. Das Fensterbrett, mein Sofa und der Boden waren nass.
    Zudem sind die Wände und die Decke seit Dezember mit Braunen Wasserflecken versehen.

    Trotz Meldung bei der Vermieterin, wurde der Mangel nicht behoben. Das Ganze zieht sich nun schon seit knapp zwei Monaten.

    Habe ich hier Anspruch auf eine Mietminderung und wie hoch wäre diese in meinem Fall?

    Vielen Dank.

  2. Cornelia B

    Hallo,
    bei meiner Nachbarin (über 80zig Jahre) funktioniert seid dem 23.12.2023 die Stromversorgung im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmerzimmer nicht mehr, der Flur fällt regelmäßig auch immer wieder aus. Gemeldet würde es am 23.12., 27.12.2023, nochmals angerufen am 04.01.2024 bei der Service Hotline für Reparaturangelegenheiten und bis heute immer noch nix passiert. Strom ist nur im Bad, Küche und 1 Steckdose im Wohnzimmer. Was können wir jetzt noch tun?
    Mit freundlichen Grüßen Conny B.

  3. Wittich

    Bei uns im ganzen Haus sehr oft ein Heizungsausfall, der tagelang dauert und es ist unverträglich kalt in der Wohnung. Der Hausverwaltung ignoriert unsere Beschwerden und unternimmt nicht um die Heizungsanlage zu reparieren und dabei bezahlen wir die Miete in volle Hohe. Was können wir als Mieter verlangen?
    I.Witt

  4. H Irene

    Hallo
    Wir wohnen in der neunten Etage eines Hochhauses.Seit vier Wochen wird in unserem Haus ein neuer Aufzugeingebaut.Nun wurde uns von der Wohnungsverwaltung mitgeteit,das es noch zwei Wochen dauern wird.
    Mit 88 Jahren konnte ich die Wohnung nicht mehr verlassen,da ich die vielen Treppen nach oben nicht mehr schaffe.
    Habe ich Hoffnung auf Mietkürzung und wie viel?
    Mit freundlichen Grüßen

  5. K Koch

    Vom 02.10.2023-30.11.2023 wird bei mir das Treppenhaus(Mehrfamilienhaus,5Etagen ohne Fahrstuhl) saniert. Bis zur Fertigstellung ist die Hausreinigung ausgesetzt. Im Treppenhaus kommt es durch die Malerarbeiten zu waghalsigen Auf- und Abstiegen. Kann ich für die Zeit Mietminderung verlangen und wenn ja wieviel?

    Mfg
    K.Koch

  6. Mho

    Hallo,
    mein Vermieter kümmert sich schon seit 6 Monaten nicht um die Elektrik in der Wohnung. Wenn ich den Wasserkocher anstelle qualmt und stinkt es aus einer Verteilerdose. Die LED-Lampe an der Kpchendecke geht nie ganz aus, es ist ein permanentes Glimmen vorhanden. Die Holzbrpstung der Dachterrasse ist Marode. Die Wechsellichtschaltung im Treppenhaus, was zur Wohnung dazu gehört funktioniert nicht richtig. Ich kann nur 1 Lampe im Treppenhaus nutzen, da 1 Licht sonst immer an ist. Zur Wohnung gehört 1 Stellplatz, der entweder immer wieder mal vom Vermieter selbst, oder von für ihn bestellte Handwerker oder seiner Freunde oder seiner Kundschaft (Vermieter betreibt ein Hofladen mit Wildfleischprodukten) besetzt ist oder die An- und Abfahrt blockiert wird. Ich habe eine 50% Schwerbehinderung, die dem Vermieter bekannt ist und ich bin auf den Stellplatz angewiesen. Weiterhin betreibt der Vermieter einem Räucherofen, zudem ein großer Kompressor zum betreiben benötigt wird. Dieser läuft auch zu Zeiten, wo es um Ruhestörung geht, teilweise auch die ganze Nacht (in Intervallabständen) sodass man nicht richtig schlafen kann, teilweise wird die Apparatur auch an Sonn- und Feiertagen betrieben! Nun kam es dazu, das ich ihm wieder darauf hinweisen musste, das mein Parkplatz besetzt war, und auch sonst keine Möglichkeit nahe bei gewesen wäre, da auch von seiner Seite aus sein Auto, das Auto seiner Angestellten, der Kleinbus des Mannes der Angestellten und das Auto von seinem Schafscheerer alles blockierte und ich mich darüber beschwert habe. Daraufhin bekam ich die Antwort, ich solle beim Nachbarn parken, da war aber auch schon alles besetzt. Ich habe gesagt das es so nicht geht und das der Zustand immer schlimmer wird, seit dem er seine „Wurstfabrik“ betreibt. Ich habe das Scheunentor mit etwas mehr Schwung zugemacht, sodass man es hören konnte, aber nicht übermäßig stark. Daraufhin kam der Vermieter hinterrücks und Schlug mir mit der Faust an den Hinterkopf und prügelte weiter auf mich ein. Ich behalte mir die Mietzahlung derzeit noch komplett vor, da ich nicht weiß wieviel Mietminderung das alles ergeben würde, außerdem strebe ich einen Umzug zum nächsten ersten an, da die Zustände sich hier nicht bessern werden. Der Vermieter kommt seinen Aufgaben seit 6 Monaten nicht nach und greift aber die Miete in voller Höhe ab und macht nur leere Versprechungen, saß er sich um alles kümmern würde.
    Kann mir jemand sagen wie viel Mietminderung sich daraus ergibt?
    Ich werde eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen und es auf beim Mieterschutzbund melden!

  7. Marina s

    Hallo.
    Bei mir werden 2 Hochhäuser gebaut und ich höre diesen Baulärm von früh um 7.00 dis 17.00uhr bis in meiner Wohnung.
    Dazu kommt das ich den Innenhof wo sich mein Balkon befindet abgesperrt ist wegen Neugestaltung dazu entsteht auf Lärm durch die Arbeiten, sodas ich mich auf den Balkon sitzen kann.
    Die Häuser werden von einen anderen Gesellschaft erstellt nicht von meiner Wohnungsgesellschaft.
    Meine Frage kann ich Mietminderung beantragen.

    Vielen Dank
    Marina S

  8. s

    Hallo,

    seit einem Kellerbrand Ende November 2022 geht die komplette Klingelanlage im Haus, sowie der Fahrstuhl nicht. Wir wohnen mit 5 Personen (3 Kinder) im 2. OG. Auch ist der Keller immernoch nicht saniert und nicht nutzbar.
    Wieviel % kann ich als Mietminderung beantragen?

    Danke und liebe Grüße Steffi

  9. Roman H.

    Die Elektrik in der Mietwohnung ist veraltet und laut Elektriker gibt es keinen funktionierenden FI (Schutzschater) Steckdosen sind teilweise ohne Erdung (0-Leiter)
    Es besteht latent Lebensgefahr.

    Was kann man in dem Fall machen.

  10. Jasmina C

    Guten Tag, brauche dringend einen Rat. Aufgrund einer defekten Dichtung am Fallrohr auf dem Balkon über mir ist sehr viel Wasser in meine Wohnzimmerwand gesickert. Dies habe ich natürlich sofort (15.01.23) der Hausverwaltung gemeldet. Da keinerlei Reaktion kam, habe ich den Eigentümer in Bulgarien per E-Mail kontaktiert. Daraufhin kam am 31.01.23 ein Herr, der die Feuctigkeit in der Wand gemessen hat und auch festgestellt hat wo das Leck ist. Er meinte, dass ein Trockungsgerät aufgestellt und natürlich die Dichtung bei meinem Nachbarn repariert werden muss. Da der Herr von der Verwaltung beauftragt wurde, bin ich davon ausgegangen, dass er diese Infos auch entsprechend kommuniziert. Da wieder keine Maßnahmen ergriffen wurde, habe ich den Eigentümer erneut kontaktiert. Verwaltung und Eigentümer können sich offensichtlich nicht einigen wer die Kosten trägt. Naja. Gestern 28.02.23 war nun ein Herr von der Verwaltung hier und hat sich den Schaden angeschaut, Feuchtigkeit gemessen und natürlich nach so einer langen Zeit nun auch Schimmelbildung festgestellt. Er hat die Daten an die zuständigen Stellen geschickt und gemeint, wenn sich bis Montag 06.03.23 nichts tut soll ich mich wieder melden. Außerdem hätte der Eigentümer nur einen Basisverwaltungsvertrag abgeschlossen und müsste für den Schaden selbst zahlen. Daraufhin habe ich den Eigentümer erneut kontaktiert, ihm aktuelle Bilder von dem Schaden geschickt und auch darauf hingewiesen, dass ich in diesem Fall berechtigt wäre eine Mietminderung vorzunehmen (habe ihm Auszüge aus Gerichtsurteilen geschickt). Habe nur eine kurz Meldung erhalten, dass er sich kümmern will. Da ich Allergikerin bin habe ich nun soweit möglich alles aus dem Wohnzimmer ausgeräumt und bin ins Schlafzimmer gezogen. Das Wohnzimmer kann ich aufgrund des Schimmels nicht mehr nutzen. Darf ich als Mieterin ohne weitere Ankündigung und Zustimmung durch den Eigentümer die Mietminderung umsetzen oder muss ich das nochmal schriftlich ankündigen? Seit der Erstmeldung des Schadens sind nun 1 1/2 Monate vergangen. Welche Möglichkeiten habe ich. Ich bin weder in einem Mieterverein noch habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

  11. E. E.

    Bei uns funktioniert die Fußbodenheizung seit 01.12.2022 nicht richtig und gibt durchgehend laute Kloofgeräusche von sich.

    Wie viel % kann man als Mietminderung abziehen?

    Danke für eine Antwort.

  12. Erik

    Bei uns gab es einen Ausfall vom Fahrstuhl für 14 Tage, wir wohnen im 6. Stock.

    Wie viel % kann man als Mietminderung beantragen?

  13. Nancy

    Hallo, wieviel Mietminderung kann man berechnen wenn es einen Wasserschaden in der Wohnung gibt und Trocknungsgeräte in der Wohnung stehen. Aber die Wohnung war zu dieser Zeit unbewohnt, da diese schon gekündigt war und der Mieter im Pflegeheim ist.
    Ist eine schwierige Sache.

  14. Benny G

    Hallo,
    wir wohnen jetzt 3Monate in einem Wohnhaus. Wir haben beim Einzug Mängel festgestellt, die der Vermieter auf Zusicherung noch beseitigen wollte, die aber bisher nicht gemacht worden sind. Wie können wir Ansprüche für Mietminderung geltend machen?
    Mängel:
    – Risse in der Bausubstanz (Fachmann sollte begutachten)
    – Fenster und Türen sind verzogen (teils schließen sie nicht)
    – Warmwasser-Versorgung im Bad nicht durchgängig (Dusche: Warm-kalt-wechsel, Waschbecken: kalt)
    – diverse Stromquellen nicht nutzbar: Steckdosen, Deckenlampe
    – Klingelanlage (unten) geht nicht.

  15. E Welsch

    Der elektrische Rollladen lässt sich nicht mehr hochziehen. Telefonisch habe ich es dem Hausverwalter am 26.04.22 bereits mitgeteilt. Man teilte mir am gleichen Tag telefonisch mit, dass eine Fachfirma beauftragt sei.
    Bis heute hat sich jedoch niemand bei mir gemeldet.
    Soll ich trotzdem eine Mängelanzeige rausschicken? Wie hoch darf man eine Mietminderung von der Grundmiete ansetzen?
    Mfg. E. Welsch

  16. Refo

    Hallo liebe Mieter und Vermieter ich bin Mieter in einer Wohnung privat und seitdem ich hier eingezogen bin ist der Balkon mit dem Müll von den Bauarbeitern voll gestellt Bau Materialeimer Leiter etc. was muss ich jetzt mein Vermieter schreiben genau damit es hier eine Mietminderung bekomme und er das auch behebt mit freundliche Grüße

  17. Line

    Hallo,
    Ich hoffe das mir einer helfen kann…
    Ich bin in eine Wohnung gezogen wovon ich vieles noch nicht wusste. Letztes Jahr im Sommer meinte der Vermieter zu allen Mietern das wir neue Briefkästen bekommen da es schon so weit war das Briefe weg kamen. Dann wurde auch versprochen dass das Treppenhaus neu saniert wird aber es kam nie dazu zumal seit 4-5 Monaten das Treppen Licht nicht mehr funktioniert & für die Kinder echt beschissen ist wenn Sie in die schule müssen. Anstatt das man es macht wurde man nur angelogen & ausreden gefunden. 2 Mieter sind schon wegen dem Vorfall gestürzt unter anderem auch ein Kleinkind!
    Wenn man dem Vermieter schreibt bekommt man nie eine Antwort aber lesen es & wenn man anruft geht keiner dran. Nicht mal ein riückruf ist bis heut passiert. Aber das ist mich lange nicht alles wo das Unwetter im letzen Jahr November war hat sich Wasser im Keller gebildet, es wurden zwei 2 fremde ohne unser Wissen geschickt & auch alles still & heimlich aber trotzdem alledem hat sich Schimmel im Keller gebildet so das alles angegriffen wurde (Möbel,Gegenstände,Kleidung uvm…) sogar in der Wohnung bildet sich langsam Schimmel (im bad). Unsere Klingel geht seit dem Einzug nicht, dann bekamen wir eine funk klingel aber selber die geht nicht immer…

    Aber ans Telefon geht immer noch niemand…. Ist das überhaupt noch rechtens darf er die komplette Miete verlangen?
    Würde mich über eine Rückantwort freuen 🙏🏻

  18. Birk

    Unseren Balkon wird rennowiert.Der Vermieter hat uns die Balkontür mit Europalletten blockiert.Ist das einen Mietminderung Grund?Und wenn ja,um wieviel? Danke.

  19. Anonym

    Der einzige Fahrstuhl im Haus ist defekt und mein Vermieter möchte ihn erst in 11Tagen reparieren lassen . Das ist auch nicht das erste mal in diesem Jahr dass ich über 7Tage fest saß aufgrund eines defekten Fahrstuhls . Was kann ich unternehmen damit dieser früher repariert wird?

  20. Elke R

    Ich bräuchte einen Rat. Seit 28.10.21 haben wir kein heisses Wasser. Telefonisch haben wir die Störung dem Vermieter gemeldet. Am 03.11. haben weitere Mieter die Störung gemeldet. Es sollte am selben Tag jemand vorbei kommen, leider nein. Am 04.11. habe ich an den Vermieter eine EMail gesendet mit dem Hinweis,dass wenn bis 19.11. der Schaden nicht behoben wird werde ich die Miete für Dezember um10% kürzen.
    Am 08.11. hatte der Vermieter einen Aushang angebracht „Störung an der Warmwasser-Versorgung- In der Station ist ein Bauteil defekt, es wird am 8.11. bestellt. Sobald es da ist wird es eingebaut. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung des Problems und bitten um Ihr Verständnis“
    Kann ich so agieren?

  21. A. Stadler

    Guten Morgen, trotz Verbot steht bei uns im Treppenhaus nun seit 4 Tagen ein Schrank und erschwert den Zugang zu der Oberen Etage, den Vermieter habe ich Gestern Informiert und es wurde mir gesagt, es würde sich darum gekümmert.
    Kann ich die Miete kürzen?
    Ich bin Mieter in der Oberen Etage.
    Und wie Lange Hat der Vermieter Zeit den Mangel beseitigen zu Lassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Stadler

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