Mietminderung: Alte Fenster können ein Grund sein

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Veraltete Fenster als Grund für Mietkürzungen?

Mietminderung: Alte Fenster können ein Problem sein.
Mietminderung: Alte Fenster können ein Problem sein.

Feuchte Zimmer, hoher Geräuschpegel, Zugluft oder einfach ein verrottetes Aussehen: alte Fenster können so einige Probleme mit sich bringen. Ab einem bestimmten Punkt ist die Wohnqualität durch nicht sanierte Fenster so eingeschränkt, dass sich Mieter fragen, ob eine Minderung der Miete angebracht ist. Doch kann eine Mietminderung für alte Fenster immer erfolgen?

Wann alte Fenster ein Grund für eine Mietminderung sein können, wie Mieter in einem solchen Fall am besten vorgehen und was sie für die Ankündigung einer Mietminderung beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Mietminderung für alte Fenster

Ist eine Mietminderung bei alten Fenstern eine Option?

Nur optisch veraltete Fenster sind in der Regel kein Grund für eine Mietminderung. Beeinträchtigen alte Fenster allerdings die Nutzung der Mietsache, z. B. weil sie undicht oder verzogen sind, kann das eine Minderung begründen.

Wie sollten Mieter bei einer Mietminderung vorgehen?

Um die Miete mindern zu können, ist eine Mängelanzeige notwendig. Dies ist sowohl eine Mitteilung über die Mängel als auch die Ankündigung einer Mietminderung.

Um wie viel darf die Miete gemindert werden?

Die Beeinträchtigung an sich bestimmt, um wie viel Mieter die Miete mindern können. Welche Minderungsquoten möglich sind, zeigen Beispiele in der Übersicht.

So hoch fällt eine Mietminderung für alte Fenster aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Abblätternde Farbe an Fenstern: 0 %
  • Alte Doppelfenster in desolatem Zustand, Innenfenster akzeptabel: 0 %
  • Verzogene und verrottete Fenster: Bis zu 10 %
  • Undichte Fenster: Bis zu 15 %

Wann begründen alte Fenster eine Mietminderung?

Dass Fenster nicht auf dem neusten Stand der Technik sind, unschön aussehen oder die Farbe abblättert, bedeutet nicht unbedingt einen Mangel an der Mietsache. Auch dass in Altbauten Zugluft vorkommt, da die Fenster älter sind, heißt nicht, dass eine Mietminderung für alte Fenster begründet ist. Defekte Fenster können eine Minderung unterstützen, doch was ist bei alten Fenstern?

Wann alte Fenster ein Grund für eine Mietminderung darstellen können, ist je nach Fall unterschiedlich.
Wann alte Fenster ein Grund für eine Mietminderung darstellen können, ist je nach Fall unterschiedlich.

Es kann mitunter recht schwierig sein, bei alten Fenstern festzustellen, ob eine Minderung der Miete gerechtfertigt ist oder nicht. Wichtig ist in einem solchen Fall zudem auch was im Mietvertrag vereinbart ist und welche Wohnqualität der Mieter dadurch erwarten kann. Beeinträchtigen alte Fenster beispielsweise nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache, ist eine Minderung in der Regel nicht begründet.

Waren die alten Fenster bereits bei Vertragsabschluss bekannt und lag zu diesem Zeitpunkt bereits ein Mangel wie eine Undichtigkeit oder Zugluft vor, können Mieter diesen nicht als Grund für eine Minderung geltend machen. Mit dem Vertragsabschluss wurde der Zustand akzeptiert.

Erst wenn nach dem Einzug ein Mangel auftritt, kann unter Umständen eine Mietminderung für alte Fenster gerechtfertigt sein. Hier ist jedoch maßgebend, inwieweit die Wohnqualität und der vertragsmäßige Gebrauch tatsächlich eingeschränkt sind. Alte Fenster können durchaus Undichtigkeiten aufweisen, denn nur moderne Fenster müssen komplett dicht sein (LG Karlsruhe, 23.09.2005, Az. 9 S 157/05).

Es muss also immer im Einzelfall entschieden werden, ob eine Mietminderung für alte Fenster angekündigt und durchgesetzt werden kann. Sind sich Mieter nicht sicher, ist es ratsam, sich an einen Mieterverein zu wenden. Dieser kann sie bezüglich einer Minderung und auch einer angemessene Höhe für diese beraten. Auch Mietminderungstabellen können einen Überblick bieten, ob eine Minderung in der Regel möglich ist und wie hoch diese üblicherweise ausfällt. In diesen Tabellen sind Urteile zu diesen Themen gesammelt, die als Orientierung dienen können.

Wie hoch kann für alte Fenster eine Mietminderung ausfallen?

Begründen alte Fenster eine Mietminderung, ist die Höhe dieser vom Ausmaß der Beeinträchtigung abhängig.
Begründen alte Fenster eine Mietminderung, ist die Höhe dieser vom Ausmaß der Beeinträchtigung abhängig.

Ist eine Mietminderung für alte Fenster möglich, kann diese unterschiedlich hoch ausfallen. Wie bereits erwähnt, ist dies immer vom jeweiligen Einzelfall, also vom Ausmaß des Mangels und der Beeinträchtigung, abhängig. Das Amtsgericht Schöneberg hat beispielsweise entschieden, dass verrottete und verzogene Fenster, die weitere Schäden in der Wohnung nach sich gezogen haben, eine Mietminderung von zehn Prozent bedeuten können (AG Schöneberg, 17.10.1989, Az.: 16 C 508/89).

In einem anderen Urteil hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen bestimmt, dass undichte Fenster auch eine Mietminderung von 15 Prozent begründen können (AG Villingen-Schwenningen, 03.10.2015, Az. 11 C 243/14).

Letztendlich ist die Entscheidung bezüglich der Höhe einer Mietminderung für alte Fenster immer auf den konkret vorliegenden Mangel bezogen. Daher sind pauschale Aussagen meist nicht möglich. Im Zweifel können sich Betroffene neben dem Mieterverein auch an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Mietminderung für alte Fenster – Musterbrief

Muster: Mietminderung - alte Fenster

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie für eine Mietminderung für alte Fenster verwenden können.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

5 Gedanken über “Mietminderung: Alte Fenster können ein Grund sein

  1. Erla K

    Vielen Dank für diesen Artikel zu Mietminderung wegen alter Fenster. Gut zu wissen, dass bis zu 10% Minderung möglich sind. Ich werde erstmal meinen Vermieter bitten, neue Fenster zu kaufen.

  2. Marie B

    Ich wusste gar nicht, dass alte Fenster Grund für eine Mietminderung sein konnten. Wir wollten sowieso in neue Fensterverkleidungen aus Aluminium investieren. Eventuell überlegen wir uns nun aber auch neue Fenster zu kaufen.

  3. Günther L

    In meiner alten Wohnung wurde jetzt endlich die Fenster Reparatur durchgeführt. Das ist wirklich super für den neuen Mieter. Ich wusste zuvor nicht, dass nur optisch veraltete Fenster in der Regel kein Grund für eine Mietminderung sind.

  4. LMaler

    Gut zu wissen, dass nur optisch veraltete Fenster in der Regel kein Grund für eine Mietminderung sind. Beim Fensterbau sollte ein Bauherr immer auch darauf achten, wie beständig das Material ist. Erst, wenn das geklärt ist, kann man nach dem Äußeren gehen.

  5. Ed Lu

    werde zunächst den Vermieter informieren

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