Kündigung vom Mietvertrag: So können Sie Ihre Wohnung kündigen

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bei der Kündigung einer Wohnung gibt es einiges zu beachten

Die Kündigung vom Mietvertrag muss stets schriftlich und auf Papier erfolgen.
Die Kündigung vom Mietvertrag muss stets schriftlich und auf Papier erfolgen.

Möchte ein Mieter aus seiner Wohnung ausziehen, gibt es eine Menge Dinge zu erledigen. Es gilt, den Umzug zu organisieren, die Nachsendung der Post muss geregelt werden, evtl. fallen Renovierungsarbeiten in der alten oder der neuen Wohnung an etc.

Bevor der Mieter sich jedoch um den Auszug kümmern kann, muss stets der erste Schritt getan werden: Er muss seinen Mietvertrag kündigen. Dabei kommen schnell Fragen auf: Wie muss das Kündigungsschreiben für die Wohnung aussehen? Wie lange ist die Kündigungsfrist vom Mietvertrag?

Dieser Ratgeber verrät, was Sie als Mieter beachten müssen, damit Ihre Kündigung vom Mietvertrag wirksam wird, und wie die Mietkündigung durch den Vermieter funktioniert. Lesen Sie hier alles rund um die Kündigung vom Mietvertrag und laden Sie sich eine Vorlage für die Kündigung vom Mietvertrag kostenlos herunter.

Das Wichtigste zur Kündigung vom Mietvertrag

Was ist bei den Kündigungsfristen für einen Mietvertrag zu beachten?

Die gesetzliche Frist für die ordentliche Kündigung vom Mietvertrag unterscheidet sich für Mieter und Vermieter. Welche Fristen wichtig sind, erfahren Sie hier.

In welcher Form muss eine Kündigung erfolgen?

Eine Kündigung vom Mietvertrag ist nur gültig, wenn sie schriftlich auf Papier und mit gültiger Unterschrift eingereicht wird. Wie ein Schreiben aussehen kann, zeigt unser Muster hier.

Ist eine außerordentliche Kündigung beim Mietvertrag möglich?

Sowohl Mieter als auch Vermieter können eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag vorlegen, wenn bestimmte Gründe es nicht zumutbar machen, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Auch eine fristlose Kündigung kann möglich sein.

Die wichtigsten Themen rund um die Kündigung vom Mietvertag

Eigenbedarfskündigung Fristlose Kündigung vom Mietvertrag Kündigungsfrist beim Verkauf Kündigungsschutz bei Wohnungskauf Kündigungsschutz bei Eigenbedarf Kündigungsverzicht im Mietvertrag Mietaufhebungsvertrag Unwirksamkeit der Kündigung

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter: Kündigungsfrist und Kündigungsschreiben

Möchte ein Mieter seine Wohnung kündigen, geschieht das in der Regel in Form einer ordentlichen Kündigung. Dies bedeutet, dass er nicht von heute auf morgen ausziehen kann, sondern eine Kündigungsfrist einhalten muss.

Das Mietrecht zur Kündigung vom Mietvertrag ist in den §§ 568 bis 576b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Der § 573c befasst sich hierbei mit den gesetzlichen Kündigungsfristen für unbefristete Mietverträge:

Die Kündigung [durch den Mieter] ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Bei der ordentlichen Kündigung vom Mietvertrag müssen die Fristen berücksichtigt werden.
Bei der ordentlichen Kündigung vom Mietvertrag müssen die Fristen berücksichtigt werden.

Konkret heißt das: Für Mieter besteht für die Kündigung vom unbefristeten Mietvertrag eine Frist von 3 Monaten. Diese muss nicht zwingend vor Beginn des ersten Monats eingereicht werden, spätestens jedoch an dessen drittem Werktag.

Wenn Sie beispielsweise zum 3. April Ihre Kündigung vom Mietvertrag einreichen, können Sie das Mietverhältnis zum 30. Juni beenden, da hier nach Auffassung des Gesetzgebers noch die Kündigungsfrist von drei Monaten (April, Mai, Juni) erfüllt ist.

Kündigen Sie jedoch einen Tag später, am vierten Werktag des Monats, können Sie erst zum 31. Juli kündigen, da der April nicht mehr als voller Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet werden kann.

Entscheidend ist hierbei das Datum, wann das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Vermieters landet, nicht der Poststempel. Um sicherzugehen, dass die Kündigung pünktlich beim Vermieter eingeht, empfiehlt es sich daher, sie entweder per Einschreiben zu versenden oder sie selbst in dessen Briefkasten zu werfen – am besten im Beisein von Zeugen.

Hinweis: Die gesetzlich festgelegte Frist für die Kündigung vom Mietvertrag muss nicht eingehalten werden, wenn der Mietvertrag festlegt, dass der Mieter auch in einem kürzeren Zeitraum kündigen darf. Eine längere Kündigungsfrist darf aus Gründen des Mieterschutzes jedoch nicht im Vertrag vorgeschrieben werden.

Die Kündigung vom Mietvertrag muss stets in schriftlicher Form und auf Papier erfolgen. Das Kündigungsschreiben für den Mietvertrag darf also weder per Fax noch per E-Mail verschickt werden. Auch eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Zudem ist eine Unterschrift des Hauptmieters bei der Kündigung vom Mietvertrag zwingend erforderlich.

Möchten Sie Ihren Mietvertrag kündigen, kann eine Vorlage Ihnen helfen, das Kündigungsschreiben zu formulieren. Grundsätzlich kann es aber formlos erfolgen und muss lediglich die Absicht der Kündigung vom Mietvertrag unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Bestimmte Gründe, warum Sie das Mietverhältnis beenden möchten, müssen Sie als Mieter nicht angeben. Vergessen Sie aber nicht Ihre Unterschrift.

Kündigung vom Mietvertrag: Vorlage kostenlos zum Download

Bei der Kündigung vom Mietvertrag kann unser Musterbrief Ihnen helfen, das Schreiben aufzusetzen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese also nicht unverändert.

Muster-Kündigung vom Mietvertrag (.doc) Muster-Kündigung vom Mietvertrag (.pdf)

Vermieter müssen bei der ordentlichen Kündigung mehr beachten

Möchte ein Vermieter seinem Mieter kündigen, muss er die Gründe dafür angeben.
Möchte ein Vermieter seinem Mieter kündigen, muss er die Gründe dafür angeben.

In Deutschland existiert ein soziales Mietrecht, das bei Wohnraummietverhältnissen vor allem Vorteile für die Mieter bringt und nicht für die Vermieter. Das macht sich auch bei der Kündigung vom Mietvertrag bemerkbar, da sich diese für Vermieter deutlich komplizierter gestaltet.

So kann eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung der unbefristeten Mietvereinbarung hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen.

Das Mietrecht legt drei Situationen fest, in denen die Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter gerechtfertigt ist:

  • Der Mieter hat sich einer nicht unerheblichen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten schuldig gemacht.
  • Der Vermieter möchte für die Wohnung Eigenbedarf für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts anmelden. (Eigenbedarfskündigung)
  • Durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses ergeben sich erhebliche Nachteile für den Vermieter, weil dieses eine angemessen wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks verhindert. (Verwertungskündigung)
Eine Verwertungskündigung kann z. B. erfolgen, wenn der Eigentümer ein sanierungsbedürftiges Gebäude abreißen und an seiner Stelle einen Neubau errichten möchte. Die Absicht einer Mieterhöhung ist dagegen kein zulässiger Grund für eine Verwertungskündigung.

Ein weiterer Punkt, der sich bei der Kündigung vom Mietvertrag für Vermieter anders verhält als für Mieter, ist die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese richtet sich nach der Dauer der bestehenden Mietvereinbarung zum Zeitpunkt der Kündigung:

Dauer des MietverhältnissesKündigungsfrist für den Vermieter
weniger als 5 Jahre3 Monate
zwischen 5 und 8 Jahren6 Monate
länger als 8 Jahre9 Monate

Auch hier gilt, dass der Mietvertrag eine andere Kündigungsfrist als die gesetzliche festlegen darf. Erfolgt die Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter, darf diese jedoch allenfalls länger sein als die gesetzliche Kündigungsfrist, niemals kürzer.

Können Mieter einer Kündigung vom Mietvertrag widersprechen?

Liegt ein Fall von unzumutbarer Härte vor, können Mieter der Kündigung vom Mietvertrag widersprechen.
Liegt ein Fall von unzumutbarer Härte vor, können Mieter der Kündigung vom Mietvertrag widersprechen.

Des Weiteren sieht das soziale Mietrecht vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung vom Mietvertrag auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Dieser Hinweis muss rechtzeitig erfolgen, sodass der Mieter dieses Recht auch innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist wahrnehmen kann.

Der Widerspruch gegen eine Mietkündigung durch den Vermieter ist zulässig, wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt. Dies kann z. B. in folgenden Situationen der Fall sein:

  • Der Mieter ist nicht in der Lage, eine angemessene Ersatzwohnung zu finden.
  • Eine Mieterin befindet sich in einer fortgeschrittenen Schwangerschaft.
  • Der Umzug bedeutet einen Schulwechsel für ein Kind, das kurz vor dem Abschluss steht.
  • Der Mieter ist schwer erkrankt oder invalid.
  • Der Mieter ist sehr alt und mit der Wohnung bzw. der Wohngegend tief verwurzelt.
Erkennt das Gericht einen Härtegrund an, darf der Mieter so lange in der Mietwohnung bleiben, bis der Grund wegfällt. Dann kann der Vermieter erneut eine Kündigung vom Mietvertrag aussprechen, sofern seine Kündigungsgründe zu diesem Zeitpunkt noch bestehen.

Der Widerspruch gegen die Kündigung muss dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses schriftlich vorliegen. Er kann zudem verlangen, dass der Mieter gleich die Gründe für den Widerspruch angibt. Wurde der Mieter nicht rechtzeitig vom Vermieter über sein Widerspruchsrecht informiert, darf er der Kündigung vom Mietvertrag auch später noch widersprechen.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag möglich?

Sowohl Mieter als auch Vermieter haben das Recht, eine außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag einzureichen, bei der das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfristen beendet werden kann. Die Voraussetzung dafür ist das Vorliegen wichtiger Gründe, aus denen es dem kündigenden Vertragspartner nicht zuzumuten ist, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine der beiden Mietparteien die Rechte der anderen in erheblichem Maße verletzt. Einige Beispiele:

  • Der Mieter ist mit der Zahlung der Miete für zwei oder mehr aufeinander folgende Termine in Verzug.
  • Der Mieter hat die Wohnung unbefugt einem Dritten zum Gebrauch überlassen.
  • Der Mieter hat die Wohnung mutwillig oder fahrlässig beträchtlich beschädigt.
  • Der Vermieter hat dem Mieter die Wohnung nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Ist die außerordentliche Kündigung vom Mietvertrag berechtigt, haben Mieter kein Recht auf Widerspruch.

Kann ein Zeitmietvertrag außerordentlich gekündigt werden?

Ein befristeter Mietvertrag lässt sich nur außerordentlich kündigen.
Ein befristeter Mietvertrag lässt sich nur außerordentlich kündigen.

Die bisherigen Ausführungen bezogen sich auf unbefristete Mietverträge.

Es kommt jedoch auch vor, dass eine Mietvereinbarung für einen befristeten Zeitraum getroffen wird: ein sog. Zeitmietvertrag.

Ein solcher kann in der Regel weder vom Mieter noch vom Vermieter ordentlich gekündigt werden. Endet der Vertrag, kann der Vermieter den Auszug aus der Mietwohnung verlangen, sofern der Grund für die Befristung zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Mieter haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Kündigungsschutz.

Es besteht allerdings die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung vom befristeten Mietvertrag. Die Gründe, aus denen diese Kündigung erfolgen kann, sind die gleichen wie bei unbefristeten Mietverträgen. Allerdings darf die außerordentliche Kündigung eines Zeitmietvertrags in der Regel nicht fristlos geschehen, sondern muss die gesetzlichen Kündigungsfristen berücksichtigen. Nur wenn wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z. B. eine Bedrohung der Gesundheit bei giftigen Dämpfen in der Wohnung, kann möglicherweise auch eine fristlose außerordentliche Kündigung erfolgen. Darüber hat im Streitfall ein Gericht zu entscheiden.

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Kündigung vom Mietvertrag: So können Sie Ihre Wohnung kündigen
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

177 Gedanken über “Kündigung vom Mietvertrag: So können Sie Ihre Wohnung kündigen

  1. Asaku

    Hallo,
    Ich bin Hauptmieter einer WG und werde demnächst ausziehen.
    Die WG wird sich dann auflösen. Muss ich nur dem Vermieter eine Kündigung schreiben oder muss ich meinen Untermietern auch noch eine Kündigung schreiben? Falls ich denen eine Kündigung schreiben muss, wie soll diese denn aussehen? Wie eine normale Wohnungskündigung?

    Liebe Grüße
    Asaku

    1. mietrecht.com

      Hallo Asaku,

      da die Untermieter mit Ihnen den Mietvertrag geschlossen haben und nicht mit Ihrem Vermieter, müssen Sie das Mietverhältnis mit diesen kündigen. Weitere Informationen bietet unser Ratgeber https://www.mietrecht.com/kuendigung-untermietvertrag/
      Im Prinzip handelt es sich hier um eine Kündigung von einem Wohnverhältnis. Bei rechtlichen Fragen diesbezüglich sollten Sie sich bei einem Mieterverein beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  2. Andreas L.

    Hallo,
    ich habe meine Wohnung fristgemäß gekündigt und soll jetzt omplett renovieren,ist das rechtens?
    MfG
    A.L.

  3. Bernhard H.

    Wir haben unser Haus beim Vermieter, der selber auf dem Grundstück wohnt, per email ohne Unterschrift gekündigt. Diese Kündigung hat er, ebenfalls per Mai,l bestätigt. Auch in der Folge hat mehrmals Kommunikation als SMS stattgefunden in der diese Kündigung Gegenstand war.
    Nach unserem Auszug nun will der Vermieter von dieser Kündigung nichts mehr wissen und sendet uns ein Schreiben seines Anwalts.
    Wie sind meine Chancen dass die Kündigung doch richtig war? Oder muss ich damit rechnen nun erneut kündigen zu müssen mit erneutem Beginn der Kündigungsfrist?

    1. mietrecht.com

      Hallo Bernhard H.,

      in der Regel muss eine Kündigung in Schriftform nachweislich beim Vermieter zum dritten Werktag eines Monats eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam ist. Die Kündigung von einem Mietvertrag muss eigenhändig vom Mieter unterschrieben sein. Ist das nicht der Fall, kann eine solche Kündigung durchaus unwirksam sein und es muss erneut eine wirksame Kündigung erfolgen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich ausführlich bei einem Mieterverein beraten zulassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  4. Gregor

    Ich habe ein Problem mit dem Vermieter, der sich nicht zu einem periodischen Mietvertrag verpflichtet fühlt. Der Vertrag ist zwei Monate abgelaufen, derzeit ist er arbeitslos und simuliert die Krankheit, um das Zimmer zu verlassen. Ich weiß nicht, was ich in einer solchen Situation tun soll?

  5. Frau G.

    Hallo
    wir wohnen seit 5/ 2016 in einem Altbau und waren zuerst happy.
    Nach einem halben jahr waren wir ein paar tage weggefahren , und als wir zurück kamen hatten wir im bad am Fenster Schimmel. ( ich bin Sauerstoffpflichtig) . VM antwortete patzig wir sollen lüften und heizen und sie unternahm nichts. erst als wir einen Anwalt eingeschaltet haben dann kam sie mit Maler an. Es wurde übersprüht und gestrichen. Nun ja alles schön aber es dringt wieder durch, das ist nicht alles wir haben braunes wasser im bad mal mehr mal weniger und garnicht. Auch die E -Leitung im Bad lässt zu wünschen übrig, wenn Waschmaschine läuft und wir das Licht einschalten dann läuft die WM unrund. Wir bekamen nur wieder dumme Sprüche von ihr und haben abermals einen Anwalt eingeschaltet. Fotos und Video vorgelegt. gestern war VM hier zur Besichtigung und sie sieht das ald Bagatelle an. unser Anwalt musste leider das Mandat nieder legen weil VM wegen einer anderen Sache dort auch Mandantin ist. Der Anwalt hatte vorher Mietminderung von 87 Euro angeordnet. Das haben wir auch durchgeführt. gestern meinte Sie das die Miete wieder voll bezahlt wird weil wir keinen Anwalt haben. Die Mängel werden von ihr nicht behoben und das Wasser ist sauber so die Dame und das ander sind lapalien. . sie hat uns gestern angedroht, wenn wir nicht in kürze Ausziehen und Sie keine Kündigung von uns bekommt dann wird Sie uns kündigen. und auf die 3 Monatskündigung besteht sie weil sie das Gebäude abzahlen muss. Ach ja und unsere Wohnung riecht zeitweise ein paar Tage nach Gülle und auch Modrig ,das kommt aus dem Badewannenabfluss.
    Frage, müssen wir volle Miete bezahlen obwohl wir das schriftlich vom Anwalt haben zwecks kürzung, kann sie uns kündigen? und wenn wir eine Wohnung finden dürfen wir eine Außerordentliche Kündigung erwirken ohne Malerarbeiten sondern nur Besenrein. Wir möchten hier auch raus weil die Gesundheit hier bei mir sehr angeschlagen ist. PS Das Leitungswasser lässt sie auch nicht auf Legionellen überprüfen.
    Wir danken schon mal im voraus für Ihre Antwort. G.

  6. Meriam L.

    Hallo,

    Ich habe vom Hausmeister erfahren das meine Wohnung Ende der Woche geräumt werden soll und das Schloss gewechselt werden soll. Von der Hausverwaltung habe ich keinerlei Informationen hierzu erhalten. Ich weiß das ich Mietrückstände habe, die ich gerade dabei bin nach und nach zu begleichen. Der Hausmeister war ganz frech der Meinung das ich Post von der Hausverwaltung bekommen habe, was aber nicht der Fall ist. Nachdem ich mein Email Postfach nun überprüft habe, habe ich eine Email von der Hausverwaltung entdeckt, in der mir die Wohnung zum 31.03 fristlos gekündigt wird. Eine Kündigung muss doch schriftlich erfolgen und trotz einer fristlosen Kündigung können die doch nicht einfach ohne jegliche Info an mich die Wohnung räumen. Darüber hinaus hat sich der Hausmeister einfach gestern Zugang zu meiner Wohnung verschafft während ich geschlafen habe. Muss ich das Ganze jetzt so hinnehmen wie es ist, oder kann ich dagegen vorgehen?

  7. Marie

    Hallo,

    unsere Waschmaschine hat einen Wasserschaden angerichtet, allerdings leckt in dem Raum auch die Heizung, sodass kein eindeutiger Schadenverursacher ermittelt werden kann. Derzeit diskutieren die Versicherungen.
    Wir würden gern ausziehen. Können wir den Mietvertrag ordentlich kündigen? Obwohl nicht sichergestellt werden kann, ob in 3 Monaten jmd einziehen kann (Schimmel,evtl. Sanierung,…)?

    1. mietrecht.com

      Hallo Marie,

      Mieter können eine ordentliche Kündigung mit Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten in der Regel jederzeit einreichen. Ob die Wohnung nach dem Auszug beziehbar ist, beeinflusst üblicherweise die Kündigung nicht. Das kann dann jedoch beim Thema Rückzahlung Kaution von Bedeutung sein.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Jan S.

    Hallo
    Ich bin Mieter in einer Wohnung, habe nun aber eine neue schönere gefunden und möchte umziehen. In meinen Mietvertrag steht das ich die Wohnung so hinterlassen soll wie sie war. Jetzt habe ich aber mein Schlafzimmer in weinrot gestrichen und das Esszimmer eine Wand tapeziert. Die Sache ist die, das wenn ich die Tapete abziehen will, reisst die Rauchfaser darunter kaputt.
    Meine Frage: Bin ich dazu gezwungen die Wohnung wirklich laut Vertrag in exakt denselben Zustand zu bringen? Oder gibt es da neue „Gesetze“?
    Würde mich freuen wenn sie mir helfen könnten.

  9. Zacharitz

    Hallo,
    wir haben eine Wohnung befristet für 1 Jahr vermietet. Vor Ablauf der Frist wurde noch einmal für ein halbes Jahr verlängert ( bis Ende Mai). Nun hat der Mieter ( am 21.01) kurzfristig zum 31.01. nach 2 Monaten gekündigt. Müsste er nicht noch 2 Monatsmieten zahlen ( die Kündigungsfrist hatten wir so vereinbart) ?
    Was kann ich tun?

    1. mietrecht.com

      Halllo Zacharitz,

      bei einem befristeten Vertrag ist in der Regel ein vorzeitiger Auszug oder eine Beendigung des Mietverhältnisses nicht möglich. Es steht ja bereits ein Enddatum fest. Haben Sie dennoch Kündigungsfristen vereinbart, sind diese in der Regel einzuhalten. An besten lassen Sie sich bezüglich des richtigen Vorgehens von einem Anwalt rechtlich beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Ben Y.

    Hallo, ich wurde per einschreiben am 20.01.19 auf 28.02.19 gekündigt, die frist ist soooo kurz! Meine frau ist invalid und ich wurde vom Wirbelsäule operiert und 14.02.19 noch eine OP, was kann ich tun? Gibt ein gesetzt der uns schützt?
    Begründung 2 monate miete im verzug die zahle ich regelmässig aktuelle miete plut rate die sind von Oktober 18 bis jetzt angenommen trotzdem kündigung und sie drohen uns mit Polizei! Helfen sie uns bitte . Jakob

  11. Zimmermann

    Hallo,
    was kann ich machen wenn in einer Wohnung die an zwei Geschwister vermietet wurde, die einfach eine weitere Person ohne unsere Zustimmung einziehen haben lassen und sich auch nicht an die Hausordnung halten fristlos kündigen?

    1. mietrecht.com

      hallo Zimmermann,

      die nicht vertragsgemäße Nutzung der Wohnung und auch eine Überbelegung kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. Klären am besten mit einem Anwalt ab, ob dies hier der Fall ist und wie sie die Kündigung formulieren sollten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  12. Dicker2011

    Guten Morgen,
    mein Verlobter und ich haben unsere derzeitige Wohnung gekündigt mit der Anmerkung gekündigt, dass wir bereits zum 01.03. Den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben haben und somit gerne einen Nachmieter suchen würden, um vorzeitig aus dem Mietvertrag zu kommen.
    Damit war die Hausverwaltung auch einverstanden, wir bekamen einen Brief, dass wir eher aus dem Mietvethältnis kommen, wenn wir einen passenden Nachmieter gefunden hätten.
    Nun habe ich ein Wohnungsinserat erstellt mit Einzug zum 01.03, unsere Nachmieterin war damit auch einverstanden, wir hatten mit ihr bereits einen festen Termin zur Schlüsselübergabe vereinbart usw, woraufhin wir auch die Hausverwaltung anriefen und diesen Termin mitteilten.
    Gestern hatten wir dann einen Brief, der Termin wäre ungültig, da unsere Nachmieterin den Mietvertrag erst zum 01.05 (natürlich hinter unserem Rücken) unterschrieben hätte und somit die Übergabe erst fristgerecht zum 29.3 erfolgen würde.
    Für uns ein Schlag ins Gesicht. Wir hätten uns doch niemals selber auf die Nachmietersuche begeben, wenn dieser erst so spät einzieht!
    Ist das alles rechtens?
    Freundliche Grüße

  13. Johann

    Hallo
    Kündigungszeit sind 3 Monate, gibt es zusätzlich noch eine Quatalsweise Kündigung von Genossenschaftswohnungen?
    Also wenn ich Ende April bis spätestens 3 Mai kündige ist 31 Juli Ende der Miete.
    bei Quartalweiser Kündigung Ende April bis spätestens 3 Mai kündige wäre Ende September Mietende.
    Frage ist also: ob die Quartalsweise Kündigung Gesetzlich legal ist.
    Danke

  14. Tanja H.

    Wir wollen ausziehen und der Vermieter möchte nicht weiter vermieten müssen wir die Kündigungsfrist trotzdem einhalten

    1. mietrecht.com

      Hallo Tanja H.,

      wenn Sie sich mit dem Vermieter über eine kürzere Frist einigen können, ist ein früherer Auszug möglich. Ansonsten ist auch hier in der Regel die Kündigungsfrist zu beachten. Dies gilt unabhängig von der weiteren Nutzung der Wohnung durch den Vermieter.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Cornelia J.

    Ich wurde wegen Eigenbedarf aus meiner Wohnung gekündigt bewohne seitdem mit blinden Sohn eine 30 qm Wohnung da bis jetzt noch nichts gefunden. Auszug aus der Eigenbedarfs Wohnung war am 1.12.16.

    In der Kündigung war geschrieben das der Vermieter selber diese bewohnen möchte. Dies hat er nach Renovierung auch 3 Monate gemacht dann zog er aus. Danach zog ein angeblicher Sohn ein, der aber nur an Wochenende zum feiern kommt. Das weiß ich weil Tochter ein Haus auf dem gleichen Grundstück besitzt. Ist das überhaupt rechtens???

    1. mietrecht.com

      Hallo Cornelia J.,

      rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an eine Anwalt oder einen Mieterverein und lassen sich dort rechtlich beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Patricia B.

    Hallo,
    habe meine Großmutter , 94 Jahre, in ein Pflegeheim bringen müssen, nach Krankenhausaufenthalt. Erst dachte ich sie könne vielleicht nochmal zurück in ihre Wohnung, doch das geht nicht mehr. Sie braucht 24 Std. 7 Tage eine Versorgung,Pflege,Betreuung und kann nicht mehr zurück in ihre Wohnung.Sie ist seit dem 21.11.18 schon dort. Nun muss ich die Wohnung auflösen und eine Kündigung schreiben aber ich weiß nicht zu welchem Monat ich kündigen kann. Würde jetzt zu 28.2.2019 am liebsten Kündigen, bis dahin habe ich alles geregelt und die Wohnung geräumt. Habe die Vermieterin noch nicht angerufen und sie informiert. Wollte mir erst eine Rat einhohlen bei Ihnen. Vielen Dank, im voraus für Ihre Antwort.

    1. mietrecht.com

      Hallo Patricia B.,

      für Mieter gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Ist im Mietvertrag eine kürzer Frist vereinbart, dann gilt diese. Wie im Artikel beschrieben, müssen Sie bei dreimonatiger Kündigungsfrist zum dritten Werktag des Monats kündigen, damit diese zum Ende des übernächsten Monats gültig ist. Hier würde die Kündigungsfrist dann am 30.04. enden. Prüfen Sie am besten auch den Mietvertrag und klären Sie mit der Vermieterin, ob eine kürzere Frist möglich ist,

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Thorsten W.

    Ich habe eine Wohnung angemietet und auf Verlangen des Neuen Vermietr die Alte Wohnung gekündigt
    Nun will der Neue Vermieter mir die Wohnung nicht geben weil das Amt die Miete nicht voll übernimmt und ich 89 Euro zuzahlen muss.
    Leider ist meine Schufa nicht so gut aber ich bin auf Grund meines Einkommen in der Lage die 89 Euro aufzubringen
    Kann der Vermieter mir die Wohnung verwehren

  18. M

    Hallo,
    Ich habe meine Wohnung möbiliert an jemanden weiteruntervermietet mit Erlaubnis des Vermieters auf bestimmte Zeit, da ich im Ausland ein praktikum mache. nun hat mein untermieter ohne Erlaubnis die Wohnung einige Male weiteruntervermietrt und ich habe ihn schon einmal gewahrt, dass das so nicht geht und ich das nächste Mal ihn fristlos kündigne muss. Nun ist meine Frage, wenn ich Ihn fristlos kündige wie funktioniert das dann? Und muss er die miete weiterzahlen für die Zeit in der ich einen neuen nachmieter finde?

  19. Elena D.

    Hallo,

    Ich miete mit meine Familie ( Mann und Sohn) eine Wohnung in ein Familien Haus seit 01.03.2017 Haben wir ab 02.12.2018 gekündigt mit ende 31.03.2019
    Die Frage ist , wie oft dar der Vermieter unsere Wohnung besuchen wegen nachmieter und ob er darf ausser dies Zweck innerhalb die 4 Monaten noch mal besuchen. Und fuer das auch, wie oft ?
    Darf er ohne meine Genehmigung reinkommen? Darf er auch wenn ich überhaupt nicht mit Ihm ein Termin abstimmen?

    Vielen Dank
    Alexander und Elena D.

  20. Fan J.

    Hallo, meine Freundin und ich wohnen jetzt in einer WG zimmer mit der Hauptmieterin in Köln. Wir sind aus China und werden hier nur ein paar Monate bleiben.

    Wegen besonderen Gründen wollen wir den kurzfristigen Vertrag jetzt schon unterbrechen, der von September 2018 bis Februar 2019 dauern sollte. Wir haben mit einem Anwalt an der Uni gesprochen und er sagte, der Vermieter macht vielleicht Wucher ,weil wir für ein 33m² groß Zimmer jeden Monat 730 Euro zahlen. Ausserdem gibt es keine funktionierte Waschmaschine und keine Zimmertür(nur ein kleiner Wandschirm)Und wir haben auch 400 Euro Küchegebühr für die ganze Mietzeit bezahlt.

    Jetzt möchten wir einen Vertrag mit der Vermieter vereinbaren, dass wir einverstanden sind, ganzes Küchegebühr und ein Teil von der Kaution (insgesamt 1250 Euro) zu der Vermieter zu lassen. Geht es oder?

    1. mietrecht.com

      Hallo Fan J.,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher den Sachverhalt nicht beurteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Deniz

    Hallo liebes Mietrechtteam,
    folgender Sachverhalt: Mein Freund wird seine Wohnung diesen Monat fristgerecht zum 28.02.2018 kündigen. Wir können allerdings die Vermieterin seit über 8 Monaten nicht erreichen. Haben auch diverse Briefe etc geschickt, leider ohne Antwort. Seine neue Wohnung wird ab 01.02.2018 bezogen. Er ist sich nicht sicher ob er die Miete für den Januar und Februar einfach weglassen darf und der Frau somit die Kaution überlässt (2 Monatsmieten), da wir Sie nicht erreichen können. Des Weiteren bekommt er noch ein Haufen Nebenkosten zurück, die bis dato immer noch nicht an ihn zurückgezahlt worden sind. Weitere Punkte wie 2 Monate Stromsperrung, weil die Vermieterin einer alten Versicherungssache nicht nachgekommen ist und somit 800€ Stromkosten offen waren, stehen auch mit auf der Liste.

  22. JB

    Hallo. Ich habe ein Mietvertrag auf 5 jahre unterschrieben, aber ich will umziehen wegen meine Schwangerschaft, brauchen mehr platz. In vertrag steht nichts über Kündigung. Ist die 3 monate Kündig Frist gültig?

  23. Evelyn H.

    Hallo,ich wohne in einem Zweifamilienhaus..Meine Schwägerin hat die Wohnung im Erdgeschoss und ich im Obergeschoß.Es besteht ein allgemeiner Mietvertrag,wo meine Schwägerin drin steht, das sie im Erdgeschoss wohnt,und ich im Obergeschoss..jetzt möchte ich meine Wohnung kündigen…aber der Vermieter sagt, das dann meine Schwägerin die Gesamtmiete für das Zweifamilienhaus zahlen muss, sonst würde er ja nur die Hälfte bekommen… dazu zusagen ist noch, das er uns vor kurzem gesagt hat, das er das Haus verkaufen möchte.er wollte einen Aufhebungsvertrag mit uns machen..Das wir uns innerhalb von 9 Monaten eine Wohnung suchen ..das haben wir nicht gemacht,weil es schwer ist eine bezahlbare Wohnung zufinden..wo man auch noch Tiere halten darf……darf er das? Kann ich meine Wohnung kündigen?

  24. Leon H.

    Guten Tag, ich möchte ausziehen. Habe aber beim Einzug eine zweite Person im Mietvertrag gehabt. Diese ist ausgezogen und lebt von Job Center. Jetzt wurde mir gesagt sie hat sich nicht austragen lassen und ich kann nicht alleine kündigen. Sie wohnt seit 3 Jahren in einer anderen Wohnung und musste beim Job Center die Austragung aus dem Mietvertrag vorzeigen.
    Kann das so stimmen ?
    Danke
    Mit freundlichen Grüßen

    1. mietrecht.com

      Hallo Leon H.,

      in in der Regel müssen immer alle Mieter, die im Mietvertrag benannt sind eine Kündigung aussprechen. Zieht nur ein Mieter aus, sollte mit dem Vermieter ein neuer Mietvertrag geschlossen oder ein Anhang zu bestehenden Vertrag vereinbart werden. Wir können nicht beurteilen, was in Ihrem Fall genau geschehen ist. Sie sollten sich mit der zweiten Person in Verbindung setzen und eventuell vorhanden Dokument erfragen. Auch sollten Sie mit dem Vermieter nochmals sprechen und sich eventuell rechtlich bei einem Mieterverein beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  25. Tobi

    Guten Tag

    Ich bin laut Vertrag noch ein Jahr an meine Wohnung gebunden.
    Wie kann ich vorzeitig die Mietwohnung kündigen?

    1. mietrecht.com

      Hallo Tobi,

      befristete Verträge oder Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit können in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden. Lassen Sie sich am besten rechtlich bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

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