Die Kündigung vom Mietvertrag kann unwirksam sein

Eine unwirksame Kündigung von einem Mietvertag kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter unliebsame Folgen haben. Denn ist eine Kündigung nicht gültig, besteht das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten weiterhin.
Werden zum Beispiel Fristen nicht eingehalten oder Gründe für eine Kündigung nicht richtig benannt, liegt eine unwirksame Kündigung vor. Ein Mietvertrag kann von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen für Mieter und Vermieter stark.
Wann eine Kündigung vom Mietvertrag unwirksam ist, was Mieter und Vermieter beachten müssen und welche rechtlichen Möglichkeiten hier bestehen, erläutert der nachfolgende Artikel näher.
Das Wichtigste zur unwirksamen Kündigung vom Mietvertrag
Erfolgt die Kündigung vom Mietvertrag nicht schriftlich bzw. ohne Unterschrift oder enthält sie Form- oder inhaltliche Fehler, kann sie unwirksam sein. Geben Vermieter keine Gründe für die Kündigung an, ist diese regelmäßig unwirksam.
Eine Eigenbedarfskündigung ist üblicherweise unwirksam, wenn der Bedarf nicht besteht oder während der Kündigungsfrist wegfällt. Auch das anbringen vorgetäuschter Gründe oder das Nichtbenennen von Gründen führt in der Regel zur Unwirksamkeit.
Eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit kann der letzte Schritt sein, wenn Mieter an der Richtigkeit der Kündigung zweifeln. Im Zweifelsfall sollten sie sich von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.
Inhalt
Wann liegt eine unwirksame Kündigung von einem Mietvertrag vor?
Vermieter haben nur eine Möglichkeit das Mietverhältnis ihrerseits ordentlich zu kündigen, wenn der Mieter sich nicht vertragswidrig verhalten hat – und zwar wenn er für den Wohnraum Eigenbedarf anmeldet.

Ansonsten gibt es nur die Option der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter seine Vertragspflichten verletzt hat. In allen Fällen müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden, damit eine Kündigung des Mietverhältnisses auch wirksam ist.
So müssen bei einer Kündigung durch den Vermieter immer Gründe benannt werden, warum das Mietverhältnis beendet wird. Auch müssen diese Gründe nachvollziehbar sein und nachweislich auch vorliegen.
Diese Kündigung kann vom Vermieter rechtlich dann auch nicht mehr durchgesetzt werden, auch wenn die Gründe tatsächlich vorliegen.
Eine rechtliche Grundlage hierfür bilden unter anderem die §§ 543 und 569 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Hat ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen und basiert diese nachweislich auf vorgetäuschten Gründen, verliert sie ihre Gültigkeit ebenfalls. Vermieter sind in diesem Fall schadensersatzpflichtig. Auch machen sie sich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf wegen Betruges strafbar.
Darüber hinaus sind bei allen Kündigungen durch den Vermieter entweder die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die Fristen im Mietvertrag, sofern diese den gesetzlichen nicht widersprechen, einzuhalten. Verpassen Vermieter die Fristen, liegt ebenfalls eine unwirksame Kündigung vor. Der Mietvertrag hat bis zu erneuten, fristgerechten Kündigung Bestand.
Unwirksame Kündigung durch den Mieter: Wann ist das der Fall?

Im Gegensatz zum Vermieter, müssen Mieter keine Gründe für eine ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses angeben. Sie können jederzeit eine Kündigung aussprechen, müssen jedoch selbst auch die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen oder die im Mietvertrag festgehaltenen Fristen einhalten.
Werden diese Zeitpunkte missachtet oder falsch berechnet, handelt es sich auch hier um eine unwirksame Kündigung vom bestehenden Mietvertrag. Dieser bleibt auch hier gültig bis zur erneuten, fristgerechten Kündigung.
Feststellungsklage: Wann ist dies sinnvoll?
Zweifeln Mieter die Kündigung durch den Vermieter an, haben sie die Option, eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Kündigung von einem Mietvertrag einzureichen.

Lässt sich schon am Kündigungsschreiben erkennen, dass dieses unberechtigt ist, wenn zum Beispiel die Angabe von Gründen fehlt, ist eine solche Klage eher nicht sinnvoll.
Wenn eine Kündigung jedoch unberechtigt erscheint, kann die Klage auf Feststellung für Mieter ein wichtiges Mittel sein – so zum Beispiel, wenn bei Eigenbedarf die Annahme besteht, dass dieser vorgetäuscht ist.
Darüber hinaus bedeutet ein solches Vorgehen oft auch enorme Kosten für den Kläger, sodass hier die Beratung durch einen Anwalt unbedingt empfehlenswert ist.
Was passiert wenn der Vermieter vergessen hat die eigenbedarfskündigung zu unterschreiben ?
Hallo K,
in der Regel muss die Kündigung vom Vermieter unterschrieben sein, damit sie wirksam ist. Fehlt die Unterschrift, kann dass einen Widerspruch begründen. Lassen Sie sich am besten ausführlich von einem Mieterverein beraten.
Die Redaktion von mietrecht.com
Hallo guten Abend
In meinem Kündigungsschreiben vom Vermieter steht dass er das Haus verkaufen will und ich ihm dafür im Weg stehen würde um das Haus wirtschaftlich sinnvoll zu verkaufen also dass er viel Geld dafür bekommen würde wenn ich nicht drinne wohnen würde weil unten den Raum den zur Verfügung gestellt hat nicht aufgeräumt ist ( also das mit dem Raum und Aufräumen steht nicht drin) das hat er mir bei Whatsapp geschrieben unter die ,,Blume,, durch
Ich habe als einzige die Kündigung bekommen hier wohnen noch zwei andere Parteien im Haus!
Und zusätzlich schreibt er drinne das ein stillschweigender Mietvertrag er nicht zustimme!
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen
Liebe Grüße
Interessant, dass eine außerordentliche Kündigung immer einen beweisbaren Grund haben muss. Unser Vermieter hat uns so ein Exemplar ohne Begründung zustellen lassen. Ich werde wohl einen Rechtsanwalt für Mietrecht hinzuziehen.
Wie verhält es sich, wenn der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung die Frist für die Kündigung des Mietverhältnisses zu kurz berechnet hat (in diesem Fall: acht statt neun Monate nach neun Jahren Mietdauer)? Ist damit die Kündigung unwirksam?
Hallo mjoelnyr,
wir können rechtlich nicht beurteilen, ob diese verkürzte Frist sofort zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Lassen Sie sich am besten rechtlich von einem Mieterverein ausführlich beraten.
Die Redaktion von mietrecht.com
Surfer
Mein Vermieter hat unsere zwei kleinen Katzen mit Rattengift vergiftet und uns gedroht-falls wir etwas gegen ihn unternehmen,kündigt er uns die Wohnung und meldet Eigenbedarf an.Wie können wir uns wehren???Meine Frau und ich möchten ihn wegen Tierquälerei anzeigen.
Hallo Philipp,
hier sollten Sie sich an die Polizei wenden und sich ausführlich rechtliche bei einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen.
Die Redaktion von mietrecht.com
Wenn ich über Jahre hinweg aufgrund vieler Mängel (undichte Fenster, wohnungstür defekt, nasse Fenster, schimmel, keine Lüftung in fensterlosen räumen wie in Küche und Bad, sämtliche Möbel und Kleidungsstücke verschimmelt, Ratten etc) die Miete gekürzt habe und immer wieder versucht habe, mit der Verwaltung in Kontakt zu treten, diese sich aber um nichts gekümmert hat, nun aber seit 2017 eine neue Verwaltung die alte abgelöst hat. Nun hat der Eigentümer einen Nachlass für den gesamten Zeitraum eine Minderung von 25% akzeptiert, will aber für den Rest immer noch über 50% der Miete zurück und schrieb mit jetzt eine außerordentliche fristlose Kündigung. Wie verhält sich das? Ich sollte bis zum 23.03.19 zahlen. Für den schimmel und den Rest habe ich für 11/18 bis 03/19 eine weitere Minderung für schimmel, Haustür bekommen von 15%. Darauf hin, habe ich gebeten, dies neu zu berechnen, da der schimmel und alles andere seit 2014 besteht. Habe ihm dann sämtliche kontaktversuche zukommen lassen, auf meine letzten beiden schreiben kam keine reaktion, sonder direkt eine außerordentliche fristlose Kündigung. Ich bin wirklich überfragt. Es wurde auch begründet, das mietverhältnis mit mir sei unzumutbar. Eine erneute mietminderung seit 01.04.19 wurde nicht zugestimmt, somit habe ich die Miete seit dem 01.04. Komplett überwiesen.
Hallo M.a.,
leidr können wir keine rechtliche Beratung anbieten und den Sachverhalt daher auch nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen sich an einen Abwalt bzw. an einen Mieterverein zu wenden. Dort kann das Kündigungsschreiben überprüft und bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten werden.
Die Redaktion von mietrecht.com
Hallo, da meine Oma am 11.02.19 verstorben ist, haben wir zu 30.04.19 außerordentlich mit Kopie des Totenscheins dem neuen Vermieter (wo wir diesen erstmal auswindig machen mussten, es gab nur ein Schreiben mit Namen und Bank, sonst nichts) gekündigt (Schriftlich mit Rückschein). Ist die Kündigung jetzt unwirksam, obwohl er unter Zeugen gesagt hat, er nimmt die Kündigung so an und die Frist läuft von neuem?
Hallo Jessica R.,
rechtlich können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Ob eine außerordentliche Kündigung in diesem Fall begründet und wirksam ist, sollten Sie am besten mit einem Mieterverein abklären. Ansonsten wäre hier die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
Die Redaktion von mietrecht.com
Hallo,
meine Frage ist, wie es sich mit Sonderkündigungsrecht verhält. Meine Vermieterin und ich wohnent in einem Einfalilienhaus.
In der Kündigung wurde ein komplett falsches Datum des Mietvertrages eingetragen. Statt 01.02.2008, wurde das Datum des Vertrageabschlusses auf 01.03.2013 angegeben.
Die 12 Monate der Kündigungsfrist wurden jedoch eingehalten.
Ist die Kündigung nun aufgrund der falschen Angabe desVertragsabschlusses unwerksam?
M.f.G.
Hallo Andrea B.,
beinhaltet die Kündigung formale Fehler wie falsche Daten, kann das zur Unwirksamkeit führen. Ob das in Ihrem Fall so ist, können wir rechtlich nicht beurteilen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten bei einem Mieterverein beraten.
Die Redaktion von mietrecht.com
Ich habe ausversehen eine Nummer bei der PLZ verwechselt und mein Vermieter meldet sich einfach nicht.. auf keine Email, Sms oder Anruf als ob er mich absichtlich meiden würde.. ich habe alles versucht und bisher ohne Erfolg und meine Angst besteht das sie ungültig ist er es weiß und mir aber nichts erzählen mag um länger Miete zu bekommen
Die sache ist folgende: meine Frau und ich haben vor ca 1 Woche eine außerordentliche mietvertragstkündigung bekommen, die allerdings laut unseres Anwalts ungültig ist.
Die Frage ist, muss ich dem Vermieter das mitteilen,
Die Kündigung ignorieren
Oder eine Feststellungklage einreichen?
Hallo, das gleiche Problem haben wir auch. Wie ist es denn bei Ihnen ausgegangen,?
Ist es rechtens, dass ich das Zimmer einer WG immer nur zum 01.10. jedes Jahres kündigen kann?
Über einen RA habe ich Ende August 19 die Wohnungskündigung meiner Vermieterin erhalten. Jedoch ist dem Anwalt beim Datum/Jahreszahl ein Fehler unterlaufen. Die Kündigung sollte bis 29.02.2020 wirksam sein.
Das Datum lautet aber 29.02.2019 !!! Meiner Ansicht nach ist die Kündigung unwirksam. Ist das korrekt? Nachdem ich eine Widerspruchsfrist bis 31.12.19 habe, werde ich den zeitlichen Vorteil nutzen und erstmal nicht reagieren.
Das heißt er muss bei Gericht eine zwangsreumung beantrgen
Ich habe meiner Mieterin mit einer Frist von 3 Monaten aufgrund von Beherbergung Dritter und Zerstörung von Vermietereigentum (Einbauküche) gekündigt. Ist diese Kündigung rechtens?
Hallo Christian J.,
wir bieten keine rechtliche Beratung und somit auch keine Einschätzung des Sachverhalts an. Eine Prüfung, ob eine Vertragsverletzung seitens der Mieterin vorliegt und die Kündigung wirksam ist, sollte hier durch einen Anwalt erfolgen.
Ihr Team von mietrecht.com
Was ist, wenn in einem Untermietvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist, die nicht zulässig ist? Dort stehen die üblichen 3 Monate, allerdings ist in meinem Fall, da möbliert und unbefristet, eine kurzfristigere Kündigung möglich. Was ist zu tun?
Sie schreiben oben:
„Werden diese Zeitpunkte missachtet oder falsch berechnet, handelt es sich auch hier um eine unwirksame Kündigung vom bestehenden Mietvertrag. Dieser bleibt auch hier gültig bis zur erneuten, fristgerechten Kündigung.“
Die Aussage bezieht sich allerdings, wenn ich das richtig verstehe auf die Küdigung durch den MIETER.
Nun wurde mir durch den VERMIETER gekündigt … allerdings steht in der Kündigung die falsche (zu kurze) Frist.
Der gute Knabe hat sich da offenbar um 3 Monate zu meinen Ungunsten verrechnet.
Ist die Kündigung auch in diesem Fall damit ebenfalls ungültig? Wo gibt es da Urteile dazu?
Hallo Hannes H,
wir bieten keine Rechtsberatung an. Um die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, können Sie sich an einen Anwalt oder einen Mieterverein wenden.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
wir haben unsere Wohnung gekündigt. Unsere Kündigung haben wir fristgerecht und in Schriftform versendet (Zugang vom Vermieter bestätigt). Jetzt haben wir anstatt Frau X und Herrn X als Vermieter zu benennen nur Herrn X benannt (Frau X und Herr X stehe im Mietvertrag).
Er meinte es liegt nun ein Formfehler vor und die Kündigung ist unwirksam.
Stimmt dies? Am Ende ging das Kündigungsschreiben ihm fristgerecht zu und ist in die Sphäre der beiden Vermieter gelangt.
Er stellt sich komplett quer und will nun das wir länger in der Wohnung bleiben, obwohl wir bereits einen Folgevertrag unterzeichnet haben.
Hallo, ich bin gerade im Ausland, und bin vertraglich noch im Mietvertrag verbunden fuer eine Wohnung in Deutschland. Wegen einem Heizungsausfall im Winter (wo meine Untermieter in der Wohnung waren) moechte ich den Mietvertrag ausserordentlich und fristlos mit dem Vermieter kuendigen. Ist die Kuendigung unwirksam, wenn ich meine auslaendische Anschrift nicht reinschreibe?
Ich habe heute eine Email von meinem Vermieter bekommen, indem er mir zum 31.1.2020 kündigt ohne Frist u ohne Angabe von Gründen. Nur das ich am 31.1.2020 Schlüssel abgeben soll… Was sollte ich tun?
Hallo Lydia W,
eine Kündigung per E-Mail ist in der Regel nicht möglich, da diese unterschrieben sein muss. Auch muss ein Kündigung durch den Vermieter ausreichend und nachvollziehbar begründet sein. Darüber hinaus sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Legen Sie Widerspruch gegen die Kündigung ein und begründen Sie dies mit den angeführten Punkten. Zudem sollten Sie sich bei einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag, haben eine fristlose Kündigung erhalten und wurden aufgefordert das wir in 2Wochen ausziehen sollen.
Laut Kontoausdruck vom Vermieter stimmt da einiges Nicht. Laut meiner Rechnung ist die Nebenkostennabrechnung von 490€ noch offen und eine Miete.
Der Vermieter und ich hattrn voriges Jahr schon mal eine Ratenzahlung vereinbarung da ich voriges Jahr im Mai keine Miete bezahlen konnte.jetzz als ich mir den Kontoauszug vom Vermieter anschaute sah ich das er mir im Januar voriges Jahr ein Minus auf meinen Konto geschrieben hatte was aber nicht stimmt da ich 2018 immer bezahlt hatte. Voriges Jahr hatten wir die Ratenzahlungsvereinbarumg abgeschlossen da ich im Mai nicht zahlen konnte. Die Beträgt 510€.Aber die Ratenzahlungsvereinbarumg lag bei 734€.was ich auch bezahlt hatte fälschlicher Weise. Nun hatte ich im Dezember 2019 die Miete nicht gezahlt und jetzt verlangen sie die Miete und die Nebenkostennabrechnung. Laut meinen Rechnung beträgt es sich 650€ da ich ja schon 220€ beinRatenvereinbarung mehr bezahlt habe. Die wollen aber 890€haben.Ist die fristlose Kündigung rechtens vom Vermieter?
Hallo Rastra,
rechtlich können wir nicht beurteilen, inwiefern die Kündigung gerechtfertigt ist. Am besten lassen Sie sich von einem Mieterverein beraten. Dieser kann Ihnen in Bezug auf die Abrechnung und die Mietzahlungen zur Seite stehen.
Ihr Team von mietrecht.com
Ich bin Vermieter und habe von einem Mieter eine fristlose Kündigung bekommen, da er meint, es lägen Bauschäden vor und die Whg sei unbewohnbar.
Ist eine fristlose Kündigung möglich aufgrund einer Aussage eines von ihm bestellten Gutachters?
Wir haben die Aussage von Gipsern und anderen Profis, die wir um Rat gebeten, die alle die unzureichende Lüftung als Ursache der Schimmelbildung nannten.
Hallo Gisela T.,
in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich von einem Anwalt beraten zu lassen. Wir können nicht beurteilen, ob die Umstände eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine Rechtsberatung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag zusammen hier mal was echt kompliziertes..
Mein Mietvertrag wurde am 1 12 2019 ausgestellt darin ist ein ordentliches Kündigungsverhältnis zum 1 12 2020.
Wir haben aber im Mietvertrag entdeckt das der Vermieter 1.12.2010 rein geschrieben hat…kann ich jetzt trotzdem einfach die 3 Monate Frist einhalten und gehen ?oder muss ich vor Gericht…ist halt ein Tippfehler denken wir aber wir wollen hier nicht mehr bleiben.wie sollte man sich verhalten?
Vielen Dank schonmal
Hallo Hans P.,
in der Regel müssen Sie als Mieter die Mindestmietdauer einhalten und könne erst nach dieser kündigen. Inwiefern der Tippfehler dies nun beeinflusst, können wir nicht beurteilen. In diesem Fall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und den Sachverhalt daher auch nicht einschätzen können. Wenden Sie sich mit dem Mietvertrag und der Frage zur Kündigungsfrist am besten an einen Mieterverein.
Ihr Team von mietrecht.com
Liebe Redaktion,
ich habe Ihre Informationen über die Unwirksamkeit einer Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter gelesen.
Zitat: “ Gegensatz zum Vermieter, müssen Mieter keine Gründe für eine ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses angeben. Sie können jederzeit eine Kündigung aussprechen, müssen jedoch selbst auch die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen oder die im Mietvertrag festgehaltenen Fristen einhalten.
Werden diese Zeitpunkte missachtet oder falsch berechnet, handelt es sich auch hier um eine unwirksame Kündigung vom bestehenden Mietvertrag. Dieser bleibt auch hier gültig bis zurerneuten, fristgerechten Kündigung.“
Haben Sie ein Gesetz und ein gerichtlicher Beschluss in Peto, die Ihre Aussagen untermauern? Was ist wenn eine Richterin der Meinung ist das eine Kündigung vom Mieter, die am 26.02.2020 zum 03.03.2020 ausgesprochen wurde, gültig ist auch wenn die Fristen vom Mieter nicht angehalten wurden?
Können Sie eine Antwort darauf bis zum 21.04.2020 durchgeben?
Vielen Dank!
Leopold
Hallo Leopold B,
die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 573c BGB definiert. Halten sich auch Mieter nicht an diese, besteht der in der Regel Vertrag fort. Wir können nicht beurteilen, auf welcher Grundlage die Richterin das Urteil basiert und wie sie dies begründet. Das sollte allerdings aus der Urteilsbegründung hervorgehen.
Wir bieten zudem keine rechtliche Beratung an und können nicht einschätzen, inwieweit die vorliegende Kündigung wirksam ist, obwohl die Fristen nicht eingehalten wurden bzw. ob der Formfehler die Wirksamkeit beeinflusst. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um den Sachverhalt zu klären.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Redaktion,
wer ist in Beweisführungspflicht wenn ein Vermieter den Mieter rechtswidrig wegen Räumung verklagt obwohl er die Rücknahme einer unwirksamen Kündigung von Mieter mündlich zugestimmt hat.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Leonardo
Hallo
ich bin Mieter und wollte meine Wohnung kündigen, dies habe ich dann getan, mir wurde dann von der Verwaltung der Wohnung mitgeteilt, sie wären dafür nicht zuständig, obwohl sie im Mietvertrag als Vertretung eingetragen sind und den Mietvertrag auch unterzeichnet haben. Ich habe die Verwaltung dann in einem zweiten Schreiben darauf aufmerksam gemacht. Als Antwort bekam ich zurück, ich hätte Vertrag mit der XXX Immobilien & Hausverwaltung GmbH abgeschlossen und nicht mit der Einzelfirma XXX Immobilien an die ich das Schreiben gesendet habe. Ist die Kündigung nicht rechtsgültig weil ich nicht den kompletten Firmennamen ausgeschrieben habe? Ich kann auch Nachweisen das die Verwaltung von mir Briefe angenommen hat die nur an XXX Immobilien gesendet worden sind und auch bearbeite geworden sind… hoffe ist nicht zu kompliziert geschrieben danke für die Antwort im vorraus…
Grüße Ralf
Hallo Ralf,
eine Kündigung kann aufgrund von Formfehlern unwirksam sein. Ob da sin Ihrem Fall allerdings so ist, können wir rechtlich nicht beurteilen. Lassen Sie die Antworten der Verwaltung sowie Ihr Kündigungsschreiben am besten von einem Mieterverein prüfen.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Redaktion,
ich habe meinen Mieter am 31.05.2019 zum 29.02.2020 (9 Monate) zwecks Eigenbedarf fristgemäß und gekündigt. Der Mieter hatte keinen Widerspruch eingelegt. Nun ist die Frist bereits abgelaufen, da nach seiner Aussage er noch keine passende Wohnung gefunden habe. Ist die Kündigung nun hinfällig? Muss ich erneut kündigen? Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon jetzt, Mit freundlichem Gruß P
Hallo Beate P,
Sie sollten der weiteren Nutzung durch den Mieter schriftlich widersprechen und somit die Kündigung aufrecht erhalten. Unser Ratgeber bieten einige Informationen diesbezüglich https://www.mietrecht.com/kuendigung-eigenbedarf-mieter-zieht-nicht-aus/
Darüber hinaus sollten Sie sich von einem Anwalt zwecks Räumungsklage beraten lassen. Wir können eine solche Rechtsberatung nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Redaktion
Wir wohnen seit gut einem halben Jahr in unserer Mietwohnung. Die Vermieterin wohnt einen Stock über uns. Mein Mann raucht ca. 2 bis 5 Zigaretten pro Tag auf unserem Balkon. Als die Vermieterin ihn kürzlich gesehen hat, wurde sie wütend und sagte, dass sie nicht wolle, dass jemand in ihrem Haus raucht und wir ansonsten wieder ausziehen müssen. Wir suchten das Gespräch mit ihr, was einigermassen gut verlief und in dem wir ihr sagten, dass wir uns bemühen würden, solange sie im Garten ist, nicht zu rauchen. Vor einer Woche drohte sie uns wieder mit der Kündigung, falls mein Mann sich gleich eine Zigarette anzünden würde.
Falls sie uns mit dieser Begründung tatsächlich die Kündigung geben würde, wie müssten wir da am besten vorgehen? Könnten wir diese dann einfach ignorieren, weiterhin die Miete bezahlen und wohnen bleiben?
Liebe Grüsse und vielen Dank!
Hallo ,
ich habe meine Wohnung gekündigt
Dabei habe ich die Frist eingehalten
Allerdings habe ich sie aber erst an die Hausverwaltung geschickt die aber nicht dafür zuständig war
Danach schickte ich sie an mein Vermieter allerdings ohne nochmal die Anschrift im Schreiben zu ändern.
Ist diese Kündigung trotzdem wirksam?
Hallo S,Ronny,
ob ihr Vermieter die Kündigung trotz Fehler akzeptiert, können wir nicht beurteilen. Es kann durchaus sein, dass Sie erneut kündigen und nun eine andere Frist einhalten müssen.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Redaktion,
ich habe eine Frage zu meinem neuen Vermieter.
Er schreibt mir per watsapp das ich nach 22 Jahren bis zum 31.3.2021 ausziehen soll und er im Gegenzug auf eine erhebliche Miterhöhung ( ca.25%) verzichten will.
Ich habe die ganze 22 jahren auf grjnd der ganzen wohnlichen Mängel ( uralte Doppelfenster, Schimmel im Hausgang, ständig nicht funktionierende Heizungen)
Zudem habe ich betont er immer das er kein Unmensch sein will , ich aber wg Eigenbedarf schnellsten ausziehen soll.
Hallo Carina 70,
eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Eine Kündigung per WhatsApp oder sonstiger Nachrichtendienste bzw. per E-Mail ist in der Regel nicht wirksam. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Mieterverein und lassen Sie sich dort rechtlich beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Ich habe eine Frage:
Wir haben die fristlose Kündigung unserer Wohnung im November 2018 bekommen (Mietrückstand). Der Gesundheitszustand meines Mannes (Demenz) verschlechterte sich in dieser Zeit zusehends, so dass ich nur noch auf ihn fixiert war, im Juni 2019 verstarb er. Inzwischen habe ich auch eine kleine Wohnung gefunden, die Hausverwaltung der alten Wohnung bot mir jetzt an, dass ich die Wohnung zum 31.12.2020 selbst kündigen soll, das wäre vorteilhafter für mich. Ich bin jetzt etwas ratlos, da uns doch schon fristlos gekündigt war. Was soll ich machen?
Ich habe keinen eigenen Fall, nur gerade etwas in der Nachbarschaft aufgeschnappt von einer Mieterin, die gerade am Rad dreht und daher eine Frage, wie man auf eine Kündigung reagieren sollte:
Vermieter kündigt Mieterin ein Jahr, nachdem der Vermieter die vorherige Mietwohnung gekauft hat, wegen Eigenbedarf.
Die Mieterin wohnt in der Wohnung seit ca. 10 Jahren.
Die Kündigung hat in meinen Augen Formfehler:
– sie hat kein Datum wann sie geschrieben wurde.
– sie hat die Formulierung „ordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen“, aber gibt keinen konkreten Zeitpunkt an
– es steht zwar „wegen Eigenbedarf“ in der Kündigung, aber nichts konkretes, keine Begründung.
1. Gibt es nicht so was wie eine 3jährige „Schonfrist“ nach Kauf einer Mietwohnung? Die Formulierung im Gesetz ist da etwas seltsam: Umwandlung in Mieteigentum.
2. Ist die Kündigung nicht schon wegen der Formfehler (fehlende Begründung, Datum der Kündigung, fehlenden konkreten Kündigungszeitpunkt) unwirksam?
2a. reicht einer der fehlenden Formen schon aus, welche reicht nicht?
Und nun die in meinen Augen wichtigste Frage:
Wie reagiert man besser?
– Man widerspricht der Kündigung und bringt damit den Vermieter dazu diese umgehend nachzubessern und damit eine formell korrekte Kündigung auszusprechen-
– Man ignoriert die unwirksame Kündigung, weil sie eben unwirksam ist und man nicht verpflichtet ist, darauf zu reagieren. Irgendwann wird der Vermieter dann fragen, wann sie denn vorhat auszuziehen. Dann müsste er eine neue wirksame Kündigung aussprechen.
Raus aus der Wohnung wird die Mieterin eh irgendwann müssen, aber durch das Ignorieren würde mehr Zeit zur Wohnungssuche bleiben. Gerade jetzt zu Corona-Zeiten, wo man nicht unbedingt immer Besichtigungstermine einfach bekommt.
Hallo, ich hatte meinem Vermieter außerordentlich gekündigt (per Post/Brief), da ich den Mietvertrag nicht antreten kann. Er hat mir den Eingang der Kündigung über ein Nachrichtenportal bestätigt und die Kündigung gleichzeitig abgelehnt. Er schrieb, das er sie als normale Kündigung ansehe und zwar dann mit dreimonatiger Frist zum „28.02.2020“ ,… Er hat damit ein falsches Jahr angegeben (hätte 2021 schreiben müssen). Kann man das als Formfehler ansehen? Ist die Kündigung von ihm anzunehmen? Weiß nicht mehr weiter… Er will mich jetzt auf die Januar Miete verklagen, ich kann diese aber nicht bezahlen.
Ich habe meine Wohnung gekündigt allerdings hab ich einen tippfehler im Datum und nur 2 Monate Kündigungsfrist eingetragen mein Vermieter hat diese aber schriftlich bestätigt Frage ist nun ist diese nun rechtens oder unwirksam
Hallo. Ich bin Untermieterin und habe 3 Monate Kundigungsfrist. Da das Verhaeltnis der Vermieterin unerträglich ist, möchte ich am Ende des zweitens und nicht dritten Monates weggehen. Wir haben außerdem mündlich ein paar Sachen vereinbart, die von ihrer Seite nicht eingehalten wurden. Geht das? Gibt es Gefahr auf eine Anzeige oder was ähnliches?
Könnte ich auch keine Miete für die letzten zwei Monaten bezahlen, sondern bieten, dass sie die Kaution halten kann?
Danke.
Ich möchte gerne wissen, ob ein anderer Mieter veranlassen kann, dass mir die Wohnung gekündigt wird.
Ich möchte nachdem ein Nachbar in meiner Wohnung 2 Videos gemacht hat und ich daraufhin die Polizei gerufen habe wegen Hausfriedensbruch und dieses bestätigt habe, das dies nicht gehe meinen Vermieter, welcher mir daraufhin mit lügen über den Zustand der Wohnung gekündigt hat, da bevor derNachbar eines der beiden Videos ca. 1 Woche vorher ist meine Katze verstorben und unter dem Esstisch hatte es noch Katzenhaare welche dieser Nachbar mit seinem Handy gefilmt hat und etwas Katzenstreu am Rande des Badeingangs, die er auch noch gefilmt hat, liegen geblieben.
Laut Kündigung daraufhin des Vermieters seie ich daher für Nachbarn und Frau von Vermieter untragbar.
Ich habe nun bereits doe 2 Formulare für die Schlichtungsbehörde ausgefüllt und muss unbedingt noch einen Brief verfassen.
Beweisfotos nachdem ich die Haare und den Streu beseitigt habe und wie die Wohnung im normalfall vorliegt habe ich gemacht.
Meine Frage ist vorallem:
Was soll ich im Brief schreiben ?
Vielen vielen Dank für die Hilfe !
Freundliche und liebe Grüsse
René H
Hallo,
gibt es eventuell eine Verjährungsfrist für die Anfechtung von fristlosen Kündigungen? Folgender Sachverhalt: Auszug Ende März nach vorheriger fristloser Kündigung. Übergabe der Wohnung inkl. Schlüssel an Vermieter ist erfolgt. Jetzt, über 6 Monate nach Auszug, macht Vermieter plötzlich geltend, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist und weitere Mietzahlungen zu begleichen sind.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo. Mein Mann lässt in einer abgeschlossenen Tiefgarage (Rollgitter) gerne das Garagentor auf. Daraufhin haben wir unsere 1. Abmahnung erhalten (vor 4 Jahren). Jetzt finden zur Zeit Fassadenarbeiten statt. Wir haben unseren Balkon nicht vollständig leergeräumt und es kam eine erneute Abmahnung (der Balkon wurde danach leergeräumt von uns). Es wurde nicht mit uns geredet, weder von Seiten der Arbeiter noch des Vermieters noch der Hausverwaltung. In seiner Abmahnung gibt der Vermieter an, der Heizungsableser würde darüber berichten, dass die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand sei. Wir haben gerade den Flur und die Küche renoviert. Im Frühjahr folgen Wohn- und Schlafzimmer. Es wird bei uns 1 x wöchentlich gründlich durchgeputzt. Wenn ich die Wohnungen von Nachbarn oder Freunden anschaue, sieht es bei denen nicht anders aus als bei uns (wir sind keine! Messies). Wir leben seit 12 Jahren in der Wohnung. Die Miete wird per Dauerauftrag überwiesen. Da wir beide Berufstätig sind, sind wir auch ruhige Mieter und haben keine lauten Hobbys. Streitpunkt ist immer wieder das innenliegende Badezimmer mit Schimmelbildung an den Silikonfugen. Der Vermieter lässt dies nicht machen. Also haben wir vor 2 Jahren alles selbst gemacht. Leider ohne Erfolg. Der Schimmel kommt immer wieder. Hier behauptet der Vermieter wir würden nicht richtig lüften. Alles in allem glauben wir, durch die angespannte Wohnungssituation in unserer Stadt das der Vermieter uns los haben will. Bei einer Neuvermietung könnte er gut und gerne 300 bis 400 Euro mehr verlangen. Ist ein offenes Garagentor und ein nicht leergeräumter Balkon Kündigungsgrund? Vielen Dank.
Danke für den Artikel zum Thema Mietverträge. Gut zu wissen, dass man eine unrechtmäßige Kündigung mithilfe einer Feststellungsklage anfechten kann. Ich recherchiere dazu, da ich mich sehr für das Thema Mietrecht begeistern kann.
Hallo,
Wir haben die Kündigung zwecks Eigenbedarf bekommen. Wir stehen beide im Mietvertrag, aber nur mein Mann hat unterschrieben. Ist die Kündigung somit unwirksam?
Hallo ich habe ein anliegen zu meiner Kündigung meines vermieters habe eine 1 zkb
20m2 wohnfläche überall kleinere Baustellen defekte fenster mein vermieter weigert sich aber nach wie vor seit 2 jahren in der wohnung etwas an reperaturen zu machen auch einen defekten laminat boden durch einen wasser schaden der nachbarn von mir von oben drüber . Nun meinte er vor 2 Jahren er bräuchte die wohnung wegen eigenbedarf habe 2 kündigungen bekommen beide per mail geschrieben ohne deftigen grund das auszugs datum war der 31.03.21 da ich aber seit mehr als 2 jahren suche nach einer anderen bleibe immer noch nichts neues gefunden habe das aus zugs datum schon länger überschritten ist wie kann ich da vor gehn mit dem ganzen ..
In der kündigung steht ja kein grund und nichts weiteres drin er pocht aber darauf auch mündlich das er die wohnung wegen Eigenbedarf bräuchte und das so gültig wäre von seiner seite aus .
Er sagt das schon seit 2 jahren im august kann ich endlich zu einem anwalt mich beraten lassen er meint wenn ich jetzt zum anwalt ginge dann käme er mit seinem anwalt ist diese kündigung wegen Eigenbedarf per mail ohne dies hart näckig begründet zu haben trotzdem gültig
Hoffe auf antworten ..
Hallo M Julia,
eine Kündigung wegen Eigenbedarfs muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen und zudem ausführlich sowie nachvollziehbar begründet sein. Ist das nicht der Fall, kann dies Grundlage für einen Widerspruch gegen die Kündigung sein und diese unwirksam machen. Lassen Sie sich rechtlich bei einem Mieterverein beraten, hier sollten Sie in der Regel zeitnah einen Termin erhalten.
Ihr Team von mietrecht.com
Ich habe mit meinem Partner in einer Wohnung gewohnt und bin Anfang des Jahres ausgezogen. Ich habe die Wohnung gekündigt ( ohne seine Unterschrift) allerdings habe ich eine Bestätigung des Vermieters erhalten dass dieser die Kündigung akzeptiert.
Nun ist mein ex einfach auf und davon und jetzt meinen die Vermieter mich zur Rechenschaft zu ziehen und denen fällt jetzt auf dass meine Kündigung nicht rechtens sei und ich für die Kosten aufkommen muss die wohnung zu räumen.
Stimmt das? Darf ich diese Wohnung überhaupt betreten oder mache ich mich dabei strafbar?