Bei einer ordentlichen Kündigung ist eine Kündigungfrist einzuhalten

Ein bestehendes Mietverhältnis kann auf zwei Arten zu Ende gehen: Wurde ein sog. Zeitmietvertrag abgeschlossen, ist das Mietverhältnis von Anfang an befristet und endet nach Ablauf der vereinbarten Frist von selbst. Wurde die Miete hingegen unbefristet vereinbart, kann das Mietverhältnis nur beendet werden, wenn eine der beiden Parteien den Mietvertrag kündigt.
Hierbei ist üblicherweise eine Kündigungsfrist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter einzuhalten. Allerdings gilt dies nur für die ordentliche Kündigung. Unter gewissen Umständen ist auch eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich.
In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, was es bedeutet, einen Mietvertrag fristlos zu kündigen und wann Vermieter und Mieter eine fristlose Kündigung laut Mietrecht einreichen dürfen.
Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung vom Mietvertrag
Erfolgt eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag, muss weder die gesetzliche noch die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden.
Sowohl Mieter als auch Vermieter brauchen für die fristlose Kündigung vom Mietvertrag einen wichtigen Grund, der es für sie unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Unser Muster bietet hier ein Beispiel für eine Schreiben einer fristlosen Kündigung. Sie können sich diese Vorlagen kostenlos herunterladen und individuell anpassen.
Inhalt
Die wichtigsten Themen rund um die fristlose Kündigung
- Campingplatz fristlos kündigen
- Fristlos gekündigt worden, was jetzt?
- Fristlos gekündigt, doch Mieter zieht nicht aus
- Garage fristlos kündigen
- Gewerbemietvertrag fristlos kündigen
- Gründe für die fristlose Kündigung
- Mietvertrag außerordentlich kündigen
- Mieter kündigt fristlos
- Muster einer fristlosen Kündigung
- Pachtvertrag fristlos kündigen
- Pferdebox fristlos kündigen
- Vermieter kündigt fristlos
- Widerspruch gegen fristlose Kündigung
Mietrecht: Die fristlose Kündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch

Die gesetzliche Regelung, wann eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 543. Gemäß diesem ist es jeder Vertragspartei – also sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter – gestattet, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Gemäß § 543 BGB muss das
- unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (insbesondere eines Verschuldens der anderen Vertragspartei) und
- unter Abwägung der Interessen beider Parteien des Mietvertrags erfolgen.
Ob eine Kündigung vom Mietvertrag fristlos geschehen darf oder ob dies rechtswidrig ist, kann deshalb immer nur von Einzelfall zu Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände entschieden werden. Nicht selten muss ein Gericht entscheiden, ob eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist oder nicht.
Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter
Spricht der Vermieter die fristlose Kündigung aus, muss er laut Gesetz also einen wichtigen Grund haben, damit diese zulässig ist. Dieser besteht üblicherweise in einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Mieter, welche im Kündigungsschreiben angegeben werden muss.
Der häufigste Grund für die fristlose Wohnungskündigung durch den Vermieter ist Mietrückstand. Dieser muss allerdings erheblich sein, damit die Kündigung zulässig ist. Das Gesetz gibt hierzu sehr genaue Angaben, die in den §§ 543 BGB und 569 BGB festgehalten sind. Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag ist zulässig, wenn
- der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete gezahlt hat,
- der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur einen Teil der Miete gezahlt hat und die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete, oder
- der Mieter über mehr als zwei Monate (diese müssen nicht aufeinander folgen) hinweg keine Miete oder nur teilweise Miete gezahlt hat, sodass er mit einem Betrag von insgesamt mindestens zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug ist.

Erfolgt die fristlose Kündigung vom Mietvertrag aufgrund von Mietrückstand, ist der Vermieter nicht verpflichtet, vorher eine Abmahnung zu erteilen.
Mieter wiederum erhalten eine Schonfrist für die Rückzahlung ihrer Mietschulden: Zahlen sie den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage zurück, wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag unwirksam.
Kündigt der Vermieter aus einem anderen Grund, muss er dem Mieter vorher eine Abmahnung aussprechen. Hier einige Beispiele, welche Gründe von Richtern in Einzelfällen bereits anerkannt wurden:
- andauernde Lärmbelästigung
- unerlaubte Untervermietung der Wohnung
- erhebliche Gefährdung der Mietsache
- vertragswidrige Nutzung der Mietsache
Fristlose Kündigung vom Mietvertrag: Ein Muster für Vermieter zum Download
Möchten Sie als Vermieter eine fristlose Kündigung erteilen, kann Ihnen unser Muster dabei helfen, das Schreiben aufzusetzen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese also nicht unverändert.
Wann darf der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen?
Häufig fragen sich Mieter „Kann auch ich meinen Mietvertrag fristlos kündigen?“ In der Tat besteht diese Option auch für die Mieter, wenn entsprechende wichtige Gründe vorliegen. Wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Mieter eingereicht, muss er diese Gründe noch nicht einmal im Kündigungsschreiben angeben.
Es ist völlig ausreichend, dass überhaupt eine Situation vorliegt, wodurch ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht länger zugemutet werden kann. Allerdings muss bei einem Streitfall der entsprechende Grund trotzdem von einem Gericht anerkannt werden, damit die fristlose Kündigung zulässig wird. Ein solcher Grund kann sein:
- Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung ist nicht gewährleistet.
- Von der Wohnung geht eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter aus.
- Der Vermieter stört nachhaltig den Hausfrieden.
Ich möchte als Mieter vorzeitig aus meinem Mietvetrag, also fristlose Kündigung meinerseits. Im Haus wohnt eine psychisch kranke Frau, die uns anderen beiden Mietern das Leben schwer macht (tagsüber und nachts). Sie hatte selbst zum 31. Okt. gekündigt, der Vermieter hatte ihr eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen gegeben. Aber sie ist nicht ausgezogen und will nicht ausziehen! Ich bin mit den Nerven am Ende, will ausziehen. Nun habe ich die Möglichkeit, noch im Dezember, spätestens im Januar umzuziehen. Greift in diesem Fall eine fristlose Kündigung meinerseits? Wenn der Umzugszeitpunkt feststeht, wie lange vorher muss meine fristlose Kündigung beim Vermieter sein?
Hallo Hannelore P.,
bei einer fristlosen Kündigung müssen üblicherweise keine Fristen eingehalten werden. Ob in Ihrem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, der eine fristlose Kündigung zulässt, sollten Sie jedoch rechtlich abklären, z. B, bei einem Mieterverein. Wir dürfen eine solche Beratung nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Meine Vermietrrin hat mir verschwiegen das ein rohr durch die außenwand geht, welches immer beheizt wurde. Jetzt muss ich eine menge geld nachzahlen obwohl ich anfangs 5 monate nicht in der wohnung war. Sie hat mir aber nichts von diesem rohr gesagt, meiner meinung nach also eine verschwiegene Tatsache. Kann ich meinen Vertrag fristlos kündigen?
Hallo Mietrecht.com,
ich habe am 15.112018 eine Wohnung gemietet, die ich zur Zeit noch renoviere. Vor 14 Tagen hatte ich immer mal wieder kleine Fliegen in der Küche und mit unter auch Kakerlaken festgestellt. Und einen für mich undefinierbaren Geruch in der Küche und im Flur. ( Abfluss. usw.??) Die Geruchsbelästigung verstärkte sich zunehmend zu einem penetranten Gestank. Ich stellte fest, dass dieser aus der Nachbarwohnung kam, wo unter Polizeieinsatz 3 Katzen aus einer 1 Zimmerwohnung gerettet wurden. Ich empfinde nur noch unwohlsein, Übelkeit ,wenn ich mich in der Wohnung aufhalte . Vor 5 Tagen habe ich telefonisch den Vermieter kontaktiert und Ihn meine Einstellung zu dieser Wohnung genannt. ( weitere Renovierungsarbeiten die ich durch eine Firma ausführen lassen wollte und auch selber bezahle, habe ich erstmal storniert.) Vor 3 Tagen habe dem Vermieter per Mail kontaktiert bis heute keine Rückmeldung.
Kann ich eine fristlose Kündigung unter diesen Umständen in Betracht ziehen?
Ab welchen Voraussetzungen zählt eine Gesundheitsgefährdung?
Hallo Leute von Mietrecht, hallo Inge,
ich habe gerade das Schreiben von Inge gelesen, muss dazu sagen, dass das mit dem Gestank nicht so stimmen kann. Falls Frau Inge auch noch meint, Kakerlaken etc. würden durch die Katzen kommen, das stimmt nicht. Auch das mit dem Gestank der Katzen, sie hatte erst kurz vorher erfahren,das in der Nachbarwohnung Katzen waren, dann ist der Gestank natürlich von den Katzen, was fürein Quatsch.Dann hätte sie den Gestank schon im Treppenhaus riechen müssen. Natürlich sollte der Vermieter die Kosten der Renovierung bezahlen,wenn Inge nicht vorher gesagt hat,sie würde die Kosten übernehmen. Aber das mit den Katzen ist gelogen. Viele Mieter versuchen so Nachbarn los zu werden,oder die Miete zu drücken. So sind Menschen die Tiere nicht mögen.Wer weiß, wann diese Wohnung das letzte mal renoviert wurde. Bitte löschen sie den Bericht von Inge. Diese Lügen sind nicht zu ertragen.Sie haben doch bestimmt wahre Themen, die sie hier bringen können. Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag.. Ich hätte da eine wichtige frage. Da ich schwanger geworden bin und nicht mehr arbeiten gehen konnte und so die Miete nicht zahlen kann. Würde dies vom Amt übernommen da die Bearbeitungszeit 6 Wochen beträgt sind 2 mieten bei dem Vermieter nicht eingangen, ich hat Ihn schriftlich und Verständnis dennoch hat er den Mietvertrag fristlos gekündigt.. meine Frage ist laut dem Brief soll ich am 31. Dezember raus aus der Wohnung.. aber frist gemäß hab ich bis 31. März Zeit (3 Monate frist gerecht), wenn ich dennoch am 31. Dezember aus der Wohnung raus gehe. Muss ich bis dem 31. März noch weiterhin Miete zahlen? Obwohl ich nicht mehr in der Wohnung lebe? Oder endet das miet Verhältnis direkt am 31. Dezember und ich bin aus dem Vertrag raus und muss so nichts mehr zahlen. Ich bitte um eine Antwort da es sehr wichtig ist dies zu wissen,vielen Dank im voraus.
Hallo Kamonchanok J.,
bei einer fristlosen Kündigung müssen keine Fristen eingehalten werden, Demnach fallen diese und auch die Zahlungen weg. Das Mietverhältniss endet in der Regel dann mit dem Auszug. Ob die Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, können wir nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten rechtliche beim Mieterverein beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Ich habe eine fristlose kündigung bekommen und die auch akzeptiert. Wollte meine Wohnung dann umgehend abgeben aber ich konnte niemand beim Vermieter erreichen, so dass ich die Wohnung erst 8 wochen nach dem in der fristlosen kündigung eingetragenen Datum die Wohung abgeben konnte. Jetzt mochte der Vermieter das ich die 8 Wochen bezahle.
Ich verstehe nicht warum. Ich hätte die Wohung zu dem in der fristlosen Kündigung angegebenen Termin zuruck geben können aber der Vermieter hat sich nicht gemeldet bzw hat nicht auf meine Telefonanrufe und Emails geantwortet.
Können Sie mir vielleicht erklären warum ich diese 8 Wochen Miete zahlen muss!???
Vielen Dank in vorraus!
Hallo K. Abbing,
in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich von einem Mieterverein beraten zu lassen. Wir können dies nicht anbieten und die Sachlage daher nicht beurteilen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
ich habe eine fristlose Kündigung erhalten! MIr wird eine Frist von einer Woche gegeben die Wohnung zu räumen und die rückständige Miete zurückzuzahlen!
Ist eine Frist von einer Woche rechtens?
Danke und lg,
Ana
Hallo,
mein Vermieter hat uns am 2.1.19 mitgeteilt, dass er direkt an das bestehende -von uns gemietete- EFH anbaut. Wir wohnen seit 15.09.2017 erst hier und haben leider nur eine mündliche Zusage, dass sich für uns in den nächsten 5 Jahren auf keinen Fall was ändert.
Er stellt jetzt den Bauantrag, deshalb ist der Baubeginn noch nicht fixiert.
Dadurch verlieren wir beide (einzigen) mittelgroßen Wohnzimmerfenster, welche durch ein kleineres nach Norden ausgerichtetes Fenster und eine Vergrößerung der Tür in den angrenzenden Wintergarten ersetzt werden soll. Eine umfangreiche Baumaßnahme, welche unser Wohnzimmer einige Zeit nicht bewohnbar macht.
Das Dach des Neubaus wird in das Dach des bestehenden Hauses integriert, was unser im 1. Stock liegendes Bad und mindestens einen der beiden Schlafräume (wahrscheinlich beide Sclafräume) zeitweise sicher nicht nutzbar macht. Eine Ausweichmöglich für Schlafzimmer haben wir nicht.
Die von uns gemietete -derzeit untervermietete- Einliegerwohnung fällt weg, da Sie in den Anbau integriert wird.
Ebenso fallen drei von uns angemietete Anbauten, die KFZ-Stellplätze und ein Drittel des Gartens weg.
Wir haben uns jetzt mal nach einem neuen Haus umgeschaut und hätten auch was in Aussicht.
Haben wir ein Sonderkündigungsrecht, falls ja mit welcher Frist?
Außerdem haben wir in beide Wohnungen Küchen einbauen lassen, Echtglasduschwand, … (alles im Hinblick auf 5 Jahre).
Abgesehen davon, dass umziehen lästig ist kostet es auch noch ziemlich viel. Und das nach so kurzer Zeit und völlig unverschuldet. Hat irgendwer Rat?
Guten Tag,
mein Mieter schaut uns immer wieder in unsere Fenster, er kommt immer unangekündigt zu uns um zu reden und außerdem beobachtet er uns immer wenn wir wegfahren. Dazu haben wir mittlerweile die Rollos unten, weil er immer wieder vorbei gegangen ist und man sich mega beobachtet fühlt.
Man hat keine Ruhe in dieser Wohnung.
Da wollte ich fragen, ob des zu „•Der Vermieter stört nachhaltig den Hausfrieden.“ zählt oder nicht.
Hallo Marika G.,
rechtlich können wir nicht beurteilen, ob das der Fall ist. Eventuell kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Lassen Sie sich am besten bei einem fachkundigen Anwalt oder einem Mieterverein beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Ich hatte bereits wegen bestehenden Mietschulden die fristlose Kuendigung ausgesprochen, dieses dann nach Eingang der Miete fuer die folgenden Monaten nicht weiter verfolgt. Die Mieter machen allerdings keinerlei Anstalten den offenen Betrag in Hoehe von knapp 2 Monatsmieten zu zahlen. Das Ganze ist jetzt mittlerweile schon ueber2 Jahre her, muss ich nun erneut fristlos kuendigen, weil ich bei der ersten Kuendigung nicht dran geblieben bin. (Es entstehen fuer mich ja auch erhebliche Kosten, die ich bei der ersten Aussprache der Kuendigung nicht haette aufbringen koennen.)
Vielen Dank
Hallo , ich habe mein Mietverhältnis gekündigt , aber die Kündigungsfrist bis 30.11.2020 , Aber ich würde im März umziehen zu andre Stadt wegen mein Studium dort .
Auch es gibt waser Schaden kommt von obere Stuck , erstmal der vermieter hat repariert , dann nach ein montat taucht wieder auf . und macht feuchkeit im badzimmer und Pilz .
kann ich kündigung fristlos machen , wie ?
oder habe ich andere möglichkeit , wegen soll ich in der nähe mein Uni umziehen , und habe schon nähe mein Uni eine neue Mietverhältnis bekommen.
Danke für Ihre Antwort
Hallo Ghazi A.,
lassen Sie den Mietvertrag von einem Mieterverein prüfen. Ind er Regel müssen sich Mieter nur an eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten halten. Andere Klauseln im Mietvertrag, die die Kündigungsfrist des Mieters verlängern, sind üblicherweise nicht zulässig. Für eine fristlose Kündigung müssen besondere Gründe vorliegen, wie z. B. die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder ein zu stark geschädigtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Lassen Sie sich diesbezüglich auch am besten beim Mieterverein beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Meiner Tante wurde aufgrund von Eigenbedarf des Vermieters fristlos gekündigt. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das kein zulässiger Grund für die fristlose Kündigung und es muss eine gewisse Kündigungsfrist eingehalten werden? Ich werde Sie dazu ermutigen, sich zur Anfechtung dieser Kündigung beraten zu lassen.
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben. Der sollte zum 1.3.19 gelten. Habe schon anfang Februar die schlüssel für die renovierung erhalten.
Die wohnung habe ich mir im bewohnten Zustand beim vormieter angeschaut. Also waren sämtliche Mängel nicht ersichtlich.
Jetzt habe ich alles gestrichen und wollte schon anfangen boden zu verlegen.
Da dort ein starkstromkabel ausserhalb der Wand liegt, hat die vermieterin einen termin mit einer elektrofirma vereinbart. Der elektriker hat sich die Elektrik angeschaut und festgestellt, dass die gesamte elektrik erneuert werden muss, da diese nicht der gesetzlichen Norm entspricht. Es gibt weder Erdung noch einen Fi in der Wohnung und lediglich 2 steckdosen im Wohnzimmer, 2 im Schlafzimmer und 4 in der Küche. Im Flur gibt es garkeine.
Also müssen alle wände und decken aufgestemmt und alles erneuert werden.
Dadurch kann ich nicht wie geplant zum 1.3.19 einziehen. Sondern erst zum 1.4.19
Desweiteren kommen immer wd Feuchtigkeitsflecken durch obwohl ich diese schon mehrmals gestrichen hab. Dies ist eine Dachgeschosswohnung und über mir ist nur noch Boden. Der ist total feucht und riecht übelst.
Die Kündigungsfrist meiner noch aktuellen wohnung habe ich zum glück einen monat verlängern können, da diese noch nicht neu vermietet ist.
Der elektriker meinte es würde mindestens 4 wochen dauern. Also ist fraglich ob die wohnung dann überhaupt zum 1.4 einzugsfertig wird.
Schaue mich schon nach anderen Wohnungen um. Und hätte auch schon eine in Aussicht.
Nun die frage
Kann ich der neuen Vermieterin fristlos kündigen?
Aufgrund der mängel an elektrik und feuchtigkeit?
Und ich nicht wie geplant und vertraglich vereinbart zum 1.3 einziehen kann?
Vielen Dank schon mal im voraus.
MfG
Hallo Stephanie W.,
eine fristlose Kündigung durch den Mieter, kann wie im Artikel beschrieben, erfolgen, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht möglich ist und/oder von der Wohnung eine gesundheitliche Gefährdung für die Mieter ausgeht. Ist der Einzug und die Nutzung nicht möglich, kann das eine fristlose Kündigung begründen, allerdings handelt es sich dann auch immer um eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel sollten Sie sich hier ausführlich von einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo liebes Mietrecht Team! Und zwar wurde ich von meinem Vermieter erst abgemahnt da ich u.a meine Fenster nicht regelmäßig geputzt habe, meine Jalousie eine Weile unten hatte und an der Heizungsanlage den Regler etwas hoch gedreht habe.Darf er aus solchen Gründen einen Mieter abmahnen bzw Kündigen???
LG Fabian
Hallo Fabian D.,
eine Abmahnung erfolgt in der Regel, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Mieters vorliegt oder dieser mit den Zahlungen in Verzug ist. Üblicherweise können Vermieter nicht vorgeben, wie die Höchsttemperatur in der Wohnung sein darf oder wann die Fenster geputzt werden müssen. Inwieweit es sich hier um ein vertragswidriges Verhalten handelt, kann angezweifelt werden. Da wir jedoch keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden und mit diesem das weitere Vorgehen abzuklären.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo!
Ich hätte da eine wichtige Frage.
Folgendes in meiner Wohnung ist direkt eine Ölheizungsanlage für 3 Parteien/Wohnungen untergebracht, der Raum in dem diese Anlage steht ist laut Heizungsfachmann mit 4 Kubikmeter viel zu klein und ist nur mit einer Holzspanplatte als Feuerschutztür zu gemacht.
Die 4 großen Öltanks sind mit einer halben Feuerschutztür direkt daneben in einen auch viel zu kleinen Raum.( ca. 14qm mit 4 Öltanks a jeweils 1000l )
Beide Räume sind wiederum direkt in meiner Wohnung.
Frage: darf diese Wohnung überhaupt als Wohnung vermietet werden??
Frage 2: Ist aufgrund der Baulichen Mängel und auch gesundheitsgefährdend eine Fristlose Kündigung möglich?
Hallo.
Ich und meine Man mit unsere Tochter müssen umziehen wegen mein Man’s Arbeit. Wo wir wohnnen jetzt er hat keine gute Arbeit gefunden seit 4 Monate. Wo muss er jetzt arbeite ist bei 500 km weit von da wo sind wir jetzt. Wir haben eine befristete Mietvertrag welche hat schon die Möglichkeit gekündigt von die Vermieterin zum sein. Problem ist sie will überhaupt nicht verstehen unsere Gründe und will auch keine fristlosskündigung geben egal wir fahren weg und wir benützen das Wohnung nicht mehr. Haben wir vielleicht das Recht auf eine Fristlosskûndigung? Mussen wir trotzdem für eine ganze Jahr die Miete zahlen?
Danke
Aber in §543 steht doch auch:
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
(…)
Mein Mieter ist seit 3 Monaten mit einer Monatsmiete in Verzug. Wenn es wäre wie Sie schreiben (die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete), könnte doch jeder Mieter grundsätzlich eine Monatsmiete einbehalten, ohne dass der Vermieter irgendeine Handhabe hätte.
Hallo Erik B.,
Im Ratgeber ist der Umstand beschrieben, der eine fristlose Kündigung zu Folge hat „[…] der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur einen Teil der Miete gezahlt hat und die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete“.
Das heißt der Mieter muss zwei Monate in Folge die Miete nicht ganz zahlen und diese anteiligen Beträge müssen zusammengenommen höher sein als eine gesamte Monatsmiete. Vermieter haben eventuell jedoch auch die Möglichkeit der fristgemäßen außerordentlichen Kündigung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten von einem Anwalt beraten, dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise unterstützen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo liebes Mietrecht Team, wir wohnen derzeit in einem Mietverhältnis, welches wir zum 31.05. nun gekündigt haben. Zur Vorgeschichte im Januar sind im gesamten Haus die Heizungen sowie die Warmwasserversorgung ausgefallen. Unser Vermieter – wohnt selbst mit auf dem Gelände, hat es nicht interessiert, dass in der Wohnung nur noch 6 Grad waren. Und das mit Kleinkind und Säugling. Der Schaden wurde erst nach mehrmaligen Aufforderungen behoben. Nun stehen wir wieder vor demselben Problem – keine Heizung und kein Warmwasser. Wir haben bereits eine neue Wohnung , in die wir evtl früher rein könnten.
Besteht denn in diesem Fall jetzt die Möglichkeit, einer fristlosen Kündigung?
Danke schon mal für die Antwort.
Hallo AnnikaM.,
ist das Fortsetzen des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar, kann das eine fristlose Kündigung begründen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, sollten Sie rechtlich ausführlich beim Mieterverein abklären lassen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Ich möchte Fristlos kündigen, da ich einen Wasser Rohr Bruch habe, seit 3 Monaten verspricht der Vermieter diesen Schaden zu beheben. Dadurch sind 2 Wände komplett nass und es hat sich schwarz Schimmel bis auf den Putz gebildet. Dadurch das ich Asthma habe, stellt dieses eine Gefahr für mich da. Seit gut über einem Jahr ist meine Badewanne komplett nass von unten und der Schaden ist bis heute nicht behoben.
Deshalb meine Frage,
Darf ich fristlos Kündigen?
Weil der Vermieter mir droht, wenn ich Fristlos kündige, geht er zu einem Rechtsanwalt.
Ist bei einer Fristlosen Kündigung eine Frist einzuhalten wann die beim Vermieter eingehen muss ?
Hallo Sebastian,
wie der Name „fristlose Kündigung“ schon ausdrückt, muss hier keine Frist eingehalten werden. Allerdings müssen besondere Gründe vorhanden sein, damit Mieter ohne jegliche Frist kündigen können. Lassen Sie sich am bestem beim Mieterverein beraten, ob das in Ihrem Fall möglich ist.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo liebes Mietrecht.Team,
wir haben vor kurzem eine Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung erhalten. Wir haben eine Pflegehund, der regelmäßig, wochenweise zu uns kommt. Wir wohnen seit 3 Jahren in der Wohnung,, unser Vermieter hat uns also oft mit, aber auch ohne Hund gesehen und nie ein Wort gesagt.
In der Abmahnung hat er uns drauf hingewiesen, dass die fristlose Kündigung folgt, wenn der Hund weiterhin kommt.
Einige Tage später haben wir mitbekommen, wie er im Haus bei anderen Mietern über uns redet und uns wirklich sehr schlecht dastehen lässt.
Nun hatten wir das Glück kurzfristig eine neue Wohnung zu finden, und möchten aus diesem Grund frühzeitig aus unserer jetzigen Wohnung ausziehen, haben auch bereits 3 Nachmieter gefunden, die sofort einziehen würden.
Haben wir die Möglichkeit fristlos zu Kündigung, da ein Zusammenleben so nicht mehr Möglich ist? Wir werden im Haus von den Nachbarn schon komisch angeguckt, zudem hat er uns in der Abmahnung ja darauf hingewiesen, dass wir am besten ausziehen, wenn der Hund weiterhin kommt, oder er uns fristlos kündigt.
LG Angelina
Wir vermieten unsere Eigentumswohnung und die Mieter haben schon fast 3 Monate keine Miete erhalten. Gut zu wissen, dass ich hier fristlos kündigen kann. Es ist dabei hilfreich, dass ich nicht erst eine Abmahnung erteilen muss.
Hallo,
nach meinem Arbeitsverlust, habe ich einige Monate Arbeitslosengeld erhalten. Da das Arbeitslosengeld nun nicht mehr gezahlt wird und ich kurzfristig eine Arbeit im Ausland bekommen habe, habe ich meinem Vermieter eine Kündigung geschickt mit den Kopien vom Vertrag. Ich habe auch schon Nachmieter gesucht, diese werden aber nicht vom Vermieter akzeptiert. Ich habe dem Vermieter erklärt, dass ich nächsten Monat nicht mehr zahlen könnte, dieser weigert sich aber weiterhin mich gehen zu lassen. Was kann ich tun?
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Tatjana H.,
ein potentieller Nachmieter muss durch den Vermieter tatsächlich nicht akzeptiert werden. Zudem sind auch Mieter bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel verpflichtet sich an die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist zu halten. Üblicherweise obliegt die Einhaltung und somit auch die Mietzahlungen bis zum Ende des Mietverhältnisse nach Ablauf der Frist Ihnen. Da wir die Sachlage rechtlich nicht einschätzen können, empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Mieterverein ausführlich beraten zu lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo liebes Mietrecht Team,
Also meine Freundin und ich wohnen in einer wg. Zahlen 600€ für ein Zimmer, absolute Wucher. Der Hauptmieter hat letzte Woche angekündigt das ab nächsten Monat die Miete um 60€ erhöht wird. Da wir nicht zustimmten hat er uns jetzt eine fristlose Kündigung abgegeben wegen randalieren. Wir haben einen Untermietevertrag. Geht das alles mit rechten Dingen zu???? Bitte helft uns.
Liebe Grüße Maximilian
Hallo Maximilian k.,
eine fristlose Kündigung muss in der Regel begründet sein. Lassen Sie sich am besten rechtlich bei einem Mieterverein beraten und widersprechen Sie der Kündigung. Rechtlich können wir keine Beratung anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo ich habe eine fristlose Kündigung erhalten . Stimmt es das es eine Schonfrist gibt wenn ich den Rückstand innerhalb zwei Monate zahle ist die Kündigung unwirksam?
Hallo Faller,
wie im Artikel beschrieben, kann das wie folgt aussehen „Schonfrist für die Rückzahlung ihrer Mietschulden: Zahlen sie den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage zurück, wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag unwirksam.“
Da wir rechtlich keine Beratung anbieten, wenden Sie sich besten an einen Mieterverein.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag Team Mietrecht.com
Ich habe in dieser Woche eine fristloses Kündigungsschreiben vom Vermieter bekommen, denn ich habe die zwei letzen Monaten nicht bezahlt habe. Ich möchte gern wissen, ob ich nach dem Auszug die Miete weiter zahlen muss? Ich muss dazu sagen, dass der Vertrag ein Zeitmietvertrag ist.
Die zwei nicht bezahlte Monate verdecken die Mietkaution. Kann eine einfache Verrechnung vom Vermieter erfolgen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Fali
Hallo
Ich habe eine frage, ich habe im jahr 2017 eine Kündigung vom vermieter bekommen. Die war schriftlich. Mündlich hat er sir mir immer wieder ausgesprochen. Da er keinen gerechten Grund hatte mich zu kündigen, bin ich bis heute in der Wohnung. Do jetz habe ich endlich eine neur Wohnung. Ich muss zum 01.07.2019 einziehen. Was kann ich tun er meinte ich muss eine ordentliche Kündigung schreiben weil seine Kündigung schon verjährt ist (2017). Außerdem habe ich schimmel und sibirische in der Wohnung das schlimme ist dass meine Tochter die 4 jahre alt ist dass einatmet! Was kann ich tun damit ich keine doppelte Miete bezahlen muss und einfach fristlos kündigen kann? Danke für eure Hilfen
Ich habe eine 1-Raum-Wohnung angemietet, bei der vorher nie zur Sprache gekommen ist, dass diese mindestens 14Monate bewohnt werden muss. Diese Frist habe ich leider Gottes bei Unterschreiben des Mietvertrags übersehen. Ich muss dazu sagen, dass diese Wohnung zu dem Zeitpunkt meine einzige Möglichkeit darstellte und ich bereits bei der Wohnungsbesichtigung gemeinsam mit meinem Freund der Maklerin gegenüber erwähnt habe, dass wir danach planen zusammen zu ziehen.
Nun habe ich die Wohnung zum Ende August kündigen wollen, was durch den Vermieter zurückgewiesen wurde.
Gibt es Gründe, die ich für eine außerordentliche Kündigung anführen kann? Wir sind in der Familienplanung und wollen eigentlich im August eine gemeinsame Wohnung beziehen und Kinder bekommen. Ich bin mittlerweile sehr verzweifelt.
Mit freundlichen Grüßen
Marie P.
Ich bin in eine gaputten Wohnung eingezogen und man hat mir gesagt wenn ich eingezogen bin würden die das reparieren und nach ein und halb Jahren haben die nichts gemacht und die sind respektlos und sagen die Wohnung bleibt kaputt und ich soll doch ausziehen. Trotz Wohnungsprotokoll. Bei mir ist die Fensterbank kaputt, Heizung optisch nur, Boden nicht verlegt richtig und Kratzer und Wand ist nass und war Schimmer und einer kam aber hat nur drüber gestrichen und jetzt kommt ein bisschen das braune wieder durch und ich habe Festnetz Kabel gaputt also kann auch kein WLAN oder Fernsehen haben und Fischtasse komplett gaputt und Toilette auch. Kann ich fristlos kündigen?
Duschtasse meine ich ist auch komplett gaputt
Hallo Lara D.-B.,
ist die vertragsgerechte Nutzung der Mietsache nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann das einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Die Nutzung vom Bad sowie mitgemieteter Einrichtungen gehört in der Regle zu einer solchen vertragsgerechten Nutzung. Lassen Sie am besten ausführlich bei einem Mieterverein beraten, wie Sie die Kündigung mit dem Sachverhalt begründen sollten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo mein Name ist Mario ich habe folgendes broblem das meine Vermieterin mir eine Kündigung zur Wohnung gegeben hat .
Das broblem dabei ist auf Grund dessen passiert da ich ihr den Zutritt zu Wohnung verwährt habe weil sie mich einfach generft hat
Und soweit ich weiß muss ich sie generell nicht rein lassen da im Mietvertrag keine Regelung zur Besichtigung/Begehung der Wohnung vorhanden ist
Das schlimmste ist aller singst das ich Verschuldtet bin und Schufa Einträge habe und ich deswegen keine andere Wohnung finden kann.Was kann ich da tun ich bin nach Ablauf der Kündigungsfrist mit 23 Jahren obdachlos bin und das obwohl ich wirklich immer die Miete pünktlich gezahlt habe und ich auch keine brobleme mit Nachbarn habe
Danke für die Aufnahme….
Gleich auch meine Frage…
Wir haben zum 30. September gekündigt.
Nun droht uns der Vermieter mit fristloser Kündigung…..die er durch einen Anwalt an unseren geschrieben hat.
Weil ich seit 2015 ein Kleingewerbe in der Wohnung ausübe. Und er sich nun nicht mehr daran erinnern möchte, das er dem zugestimmt hat.
Unser Anwalt ist nun zu allem Pech auch noch im Urlaub und wir haben erst am 3. September einen Termin.
Die Kanzlei hat bei der Gegenseite um Fristverlängerung gebeten.
Was tun. Falls nun eine fristlose Kündigung kommt
Guten Tag.
Mein Problem ist Folgendes;ich Wohne unterm Dach und über mir ist noch eine Wohnung ausgebaut. Dort sind jetzt Mieter eingezogen und ich muss feststellen, das der Schallschutz nicht vorhanden ist.
Die Wohnungsdecke besteht aus keinem massiven Beton, und lässt somit jegliches Geräusch durch.
Ich kann jedes Gespräch mit hören das dort geführt wird. Zudem ist es eine Jugendliche WG die mal die Nacht zum Tag macht,aber nicht mit lauter Musik sondern mit normalen Gesprächen die ich jedoch mitbekomme.
Ich wollte mal fragen ob das ein tatkräftiger Grund für eine fristlose Kündigung wäre?
MfG im voraus
Guten Tag,
wir sind Mieter und möchten den Mietvertrag fristlos kündigen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Ruhestörungen von einem anderen Mieter. Diese Ruhestörungen sind auf Hundegebell zurück zu führen. Wir haben diese Ruhestörungen immer dem Vermieter gemeldet und auch immer Lärmprotokolle gesendet. Leider hat der Vermieter nichts unternommen, da er darauf bestand Videoaufzeichnungen zu erhalten oder weitere Zeugenaussagen zu erhalten. Dies konnten wir leider in der Form nicht nachweisen. Dies ist bereits ein halbes Jahr her und wir haben seitdem nichts weiter unternommen. Ausschließlich haben wir eine Mietminderung vorgenommen. Nun bietet sich für uns die Möglichkeit eine neue Wohnung zu bekommen und würden gerne zeitnah ausziehen. Wie ist hier die Rechtslage? Können wir nun fristlos Kündigen, da der Zustand auch nicht besser geworden ist?
Guten Tag.
Ich bin eine Vermieterin.
Die Mieter bezahlen nun die Mitte teilweise, sie haben Rückstände über zwei Monatsmiete. Die Verwaltung überzeugt mich, die heutigen Rückständen zahlen nicht, weil die Mieter am Anfang des Monats die Miete bezahlen werden, und dann wird die Rückstände kleiner als zwei Monatsmiete. Deswegen kann ich die Mieter nicht fristlos kündigen.
Ist es korrekt?
Danke
IO
Hallo,
Und zwar habe ich folgendes Problem:
In unserem Haus wurde vor einem Monat der Fahrstuhl von Jugendlichen gesprengt. Seitdem laufen wir samt Kleinkind und Einkauf etc 11 Etagen. Teilweise 5 mal täglich. Wir sind jung und noch recht fit, es ist jedoch trotzdem eine ganz schöne Zumutung für uns. Die Wohnung haben wir vor einer Woche fristgerecht zum 30.11. gekündigt und die Mietminderung wurde auch beantragt. Nun könnten wir eventuell schon ab 1.10. In eine neue Wohnung und ich Frage mich nun, ob wir ein Sonderkündigungsrecht haben. Wir haben auch schon ein Schreiben erhalten, dass ab dem 7.10. Die alte Fahrstuhlanlage abgebaut und spätestens ab 7.12. der Einbau der neuen Anlage begonnen wird. Wie stehen unsere Chancen, eher aus dem Mietvertrag raus zu kommen und was müssen wir dafür tun bzw beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Elisa
Hallo ,ich habe Schimmelbefall im Schlafzimmer und kann diesem Raum nicht nutzen ,da es nach schwarzschimmel aus zieht .Habe dem Vermieter das schon am 10,07,2019 gesagt ,es ist aber bis jetzt nicht von Vermieter gemacht worden,trotz mehrmaliger Aufforderung über WhatsApp.kann ich unter diesen Umständen wenn ich eine andere Wohnung gefunden habe,fristlos kündigen.
Hallo.wir sind im Dezember 17 in einer Wohnung gezogen.bei Bezug sah die Wohnung desaströs aus der vermieter haste beim Auszug nichts gemacht,so das die Verwaltung uns eine Kaltmiete erlassen hat die aber lange nicht gereicht hat.Beim Einzug haben wir der Verwaltung diverse Mängel aufgezeigt,wie zb Schimmel,kaputte fliesen im bad,gesprungenen fliesen im bad,durch die Wohnungstür zieht es usw.Seit nun mehr seit fast 22 Monaten leben wir sozusagen damit.Wir haben in der Zeit mehrmals der Verwaltung schriftlich als auch per Mail dies mitgeteilt,und uns wurde andauernd versprochen es würde gemacht werden,ist aber bis jetzt nix gesehen.Nun haben wir die Faxen dicke und wollen dem Vermieter fristlos kündigen und die miete erstmal auf Eis legen,denn wir haben bereits was neues in Sicht.Frage;darf ich fristlos kündigen und darf ich die miete erst auf Eis legen?LG Charlie
Hallo ich hätte da mal eine frage zur fristlosen Kündigung, unser warm wasser hält nicht länger wie 5min dann wird es eiskalt Heizung wird im Winter nur lauwarm der raum bleibt kalt in der Dusche sind in den fugen schwarze flecken und die Rollläden sind defekt wir wohnen im Dachgeschoss im sommer hatten wir über 40 grad in der wohnung.
Wir haben den vermieter darauf angesprochen er meinte wegen dem wasser der große beuler wäre defekt und im frühjahr wäre das behoben leider hat sich bis heute nichts geändert.
Wegen den schwarzen Flecken meinte er es wird im Frühjahr eine neue dusche eingebaut wurde bis jetzt auch nicht gemacht und durch putzen gehen die fkecken auch nicht weg.
Wegen den Rollläden haben wir ihn 7mal angesprochen die antwort war in meiner wohnung ist es auch heiß ich habe die Rollläden schon bestellt bis jetzt haben wir keine Rollläden gesehen und das ist jetzt auch schon 6monate her.
Wegen den heizungen meinte der vermieter diese hätten ein Fühler drin und würden bei einer gewissen Raumtemperatur aufhören zu heizen nur unsere Räume sind im winter grad mal 20 grad wenn überhaupt.
Meine frage ist jetzt einfach was ich jetzt noch machen kann da mein Mann und ich einfach keibe lust mehr haben immer bitte bitte zu machen und dem Vermieter in ruhe zu erklären das dies so keine Umstände so für uns sind wir haben tiere diese im sommer mit wasser runter gekühlt werden mussten da sie nur noch hechelnd in der wohnung waren und beinahe dehydriert wären.
Für uns ist das so kein zustand und durch mehrmaligen reden mit dem vermieter ändert sich auch nichts.
Für eure Rückmeldungen und Ratschläge bedanken wir uns im vorraus
Hallo Waldburg,
ist die vertragsgerechte Nutzung der Mietsache aufgrund von Mängeln nicht möglich und versäumt der Vermieter die Beseitigung dieser, kann dass eine fristlose Kündigung begründen. In Ihrem Fall ist es ratsam, sich mit der gesamten Sachlage an einen Mieterverein zu wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Eventuell können Ihnen hier auch andere Optionen aufgezeigt oder Unterstützung bei der Kündigung geboten werden.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, Ich habe ein Problem mit dem Vermieter, der keine Wand reparieren will, an der die Form erschien. Ich habe es verbal angekündigt und kam mit einem Gutachter, der sagte, der Fehler sei 50% meines 50%-Besitzers, aber ohne mir Papier zu geben. Dann rief ich einen anderen Gutachter an, der mir bewies, dass die Schuld zum Haus gehört, weil es nicht richtig isoliert ist und viele Probleme hat. Ich habe dem Besitzer erneut eine schriftliche Benachrichtigung geschickt, um die Wand zu reparieren, aber er antwortet oder repariert sie nicht. Ich habe ein 2-jähriges Kind und Schimmel ist gefährlich für ihn, kann ich den Vertrag aus diesen Gründen sofort abschließen? Ich habe nur für Gutachter 560e bezahlt, um dem Vermieter zu zeigen, dass er versucht, mich zu betrügen, dass Geld sie von ihm zurückbekommen kann. Mein Vertrag endet normalerweise am 31. Januar 2020. Danke! Ich entschuldige mich, wenn es irgendwelche Fehler in meinem Ausdruck gibt
Einen schönen guten Morgen.
Wie schaut es aus, wenn die Hausverwaltung nach einem Schreiben vom Mieterschutzbund der Aufforderung zur Einsicht in die Dokumente für die Nebenkostenabrechnung nicht nach kommt, auf das Schreiben nicht reagiert, man unter Vorbehalt die Abrechnung in Raten zahlt ( auf Rat des Schutzbundes, worüber der Verwalter in dem Schreiben auch informiert wurde) und die Verwaltung über einen Monat später eine Abmahnung schickt mit Androhung der fristlosen Kündigung?
Wäre diese Rechtens ?
Hallo
mein Mann hat COPD (eine Lungenerkrankung).
Unser Bad ist innenliegend und hat keine Entlüftung–Folge Schimmel der alle paar Wochen entfernt werden muss. Nicht nur einen Lungenkranken ist Schimmel gesundheitsgefährdend. Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Der Vermieter hat versprochen einen elektrischen Lüfter einbauen zu lassen. Dies verspricht er seit Mai 2018
Besten Dank für den sehr hilfreichen, ausführlichen Artikel!
Wie sehen Sie das mit der Einführung vom Berliner Mietendeckel? Zahlt ein Mieter nach Einführung des Gesetzes die abgesenkte Miete an Stelle der ursprünglich vertraglich vereinbarten Miete, wird der Mietendeckel nach ein paar Monaten aber vom BGH gekippt, so besteht doch ein Risiko für den Mieter, dass er in Verzug kommt, wenn er die Nachzahlungen nicht mehr rechtzeitig leisten kann. Bestünde dann das Risiko einer fristlosen Kündigung?
Guten Tag,
ich möchte meinen Mietvertrag fristlos kündigen. Ich habe erst eine Nacht in der neuen Mietwohnung verbracht ( nicht geschlafen). Es wurde ein beidseitiger Kündigungsverzicht über 5 Monate vereinbart. Habe heute 4 Stunden geputzt, geschrubbt und desinfiziert. Dennoch, die Wohnung ist unzumutbar dreckig, riecht nach Urin. Bin sicher nicht pingelig, eher das Gegenteil. Mir sträuben sich die Haare, es ist ekelig und Gesundheitsgefährdend. Ich kann keine weitere Nacht hier bleiben. Das habe ich bei der Besichtigung so nicht Bemerkt. Das teile ich morgen dem Vermieter mit, weiß nicht wie er reagiert. Wollte mal vorhorchen ob ich eine rechtliche Grundlage habe, falls sich die Mietvermittlung quer stellt. Danke vorab für eure Meinung.
LG
Daniel
Hallo liebes Team,
folgende Situation:
Meine Mietvertrag erlaubt 2 Hunde. Ich habe bereits bei der Besichtgung alles offen gelegt (meine Hunde kommen aus Ost-Europa und sind noch nicht perfekt erzogen, sie haben immer draußen gelebt). Aber dafür wollte ich in der nahegelegenen Hundeschule (nur 15Min. Fussweg) für Besserung sorgen und er hatte keine Einwände. Wir 3 kamen am Sonntag am 09Aug20 nach Hause. Bereits am Dienstag wurde ich von der Lebensgefährtin des Vermieters darauf hingewiesen das ich abends mein Rollo im Schlafzimmer unten lassen sollte weil meine Hunde vom Balkon ihre Freigänger-Katze durch bellen verschreckt haben.
Am Donnerstag, 14Aug20, erreichte mich folgende Email:
Hallo, ich habe kein Problem mit 2 Hunden in der Wohnung. Ein Hund braucht Bewegung, Auslauf und Beschäftigung, dazu gehört auch mindestens einmal pro Tag „Gassi“ zu gehen.
Es kann aber nicht sein, dass Hunde in der Wohnung wie in einem Zwinger gehalten werden. Da auch ein Hund Bedürfnisse hat und sein Geschäft verrichten muss, ist aktuell davon auszugehen, dass die Hunde sowohl in die Wohnung urinieren als auch Koten.
In Fettschrift:
Diesen Zustand werde ich NICHT akzeptieren! Die Wohnung ist KEIN Hundeklo! Für entstandene Schäden
werde ich Dich haftbar machen.
In roter Fettschrift:
Ändere diesen Zustand sofort, ansonsten zwingst Du mich weitere Schritte einzuleiten!
ENDE
Ich habe diese große Wohnung (120qm + 20qm Balkon) nur gemietet weil sie für meine 2 Hunde und mich perfekt schien und auch wegen der nahen Hundeschule. Ist eine fristlose Kündigung meinerseits gerechtfertigt und hätte sie auch Aussicht auf Erfolg falls es vor Gericht geht? Der Vermieter und ich sind im gleichen Alter und arbeiten auch in der gleichen Branche – einige Tage nach meinem Einzug boten mir beide das Du an und da die „Chemie“ zu stimmen schien habe ich zugestimmt.
Mein Vertrauen in diese Menschen ist dahin und ich hoffe es rechtfertigt eine firstlose Kündigung. Für eine Rückmeldung bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
mit besten Grüßen
Hallo
Ich bin einer sehr prekären Situation.
Das Verhältnis zwischen mir und meinem Vermieter besteht jetzt fast ein Jahr.
Ich wohne aber erst seit ca einem halben Jahr in der Wohnung da Mängel aufgetaucht sind die behoben werden mussten. Die Mängel Beseitigung habe ich größtenteils selbst übernommen. (ich weiß nicht besonders schlau)
Mein Vermieter hat sich nicht bemüht die Mängel zu beseitigen ein Mangel war das der Boden der in der Wohnung war an einer Stelle schimmelte er sicherte mir unter Zeugen und über WhatsApp zu den Boden in der ganzen Wohnung zu erneuern…. Was 6 Monate nicht geschah da ich dachte das er das relativ schnell erledigt habe ich den alten Boden selbst entfernt und so stand ich ohne Boden da.
Nachdem ich ihm gedroht habe meine Miete um 100%zu kündigen hatte ich innerhalb eines Tages das venyl vor meiner Tür liegen er wollte /konnte es aber nicht selbst verlegen da er keine Zeit, Angst vor Corona ect. Hatte dann habe ich auch das selbst bewerkstelligt.
Dann konnte ich endlich einziehen.
Nach kurzer Zeit stellte ich fest das nachdem ich die verdreckte mit teilweise noch essensreste übersähte vorhanden Küche auf ebay losgeworden bin, das die Wand dahinter feucht ist und Wasser aus der Wand raus kam. Dies teilte ich ihm mit er sagte er kümmert sich drum das geschah nicht. gleichzeitig ging der spülkasten kapput und das Wasser lief einfach durch auch das schien ihn nicht zu interessieren Zudem kam das der Boden verlegt war aber keine fußleisten dazu die wollte er mir 1woche später bringen und dann noch eine Woche später und jetzt sind es drei Monate.
Es gibt noch viel mehr Mängel die nicht beseitigt wurden aber das reicht erstmal.
Vor zwei Wochen habe ich meine Kündigung eingereicht. Mittlerweile steht er 2-3 mal die Woche vor meiner Tür und will irgendwelche Fotos machen und sonstiges. Jetzt hat er die Wand begutachtet und festgestellt das es nicht schlau war den Mangel sofort zu beheben. Er hat mir heute zwei Trocknungs- Geräte vor die Tür gestellt die ich selbst anschließen soll als ich per WhatsApp dies abgelehnt habe kam die Antwort das wird gemacht sonst komme ich selbst vorbei.
Mittlerweile steht mir das Wasser bis zum Hals ich bin Soldatin und kann meinen Pflichten (Lehrgänge in München usw) nicht wahrnehmen ausführen da ich ständig den Menschen hinterher renne.
Da das Wasser aus der Küche wand kommt ist auch die Nutzung der Küche nicht möglich das mehrere Stromkabel und ein starkstrom Kabel da Langlaufen. Ich wollte meine Eltern gern überleben bzw nicht wegen sowas draufgehen deswegen steht meine halbe Küche Wohnzimmer.
Meine Frage ist kann ich das Mietvertrag fristlos kündigen mit Angabe der aufgeführten Gründe oder reichen diese nicht aus?
Vielen Dank für lesen und sorry das es so viel ist
Lg Manon
Liebe Mietrechler,
Ein Mieter verweigert mir die Besichtigung meiner Wohnung, trotz mehrerer Schreiben mit der Nachfrage nach einen Termin, in dem ich such klarstellte das es mein Recht ist die Wohnung zu überprüfen.
Darf ich ihm fristlos kündigen, oder muss ich erst eine offizielle Abmahnung mit der Drohung zur fristlosen Kündigung schicken falls keine Besichtigung stattfinden kann.
Vielen Dank!!!!!!
Hallo liebes Mietrecht Team, meine Frage : der Vermieter hat meiner Mutti wegen Kernsanierung zum 31.12.2021 gekündigt. Da Sie schon über 70 Jahre ist und gesundheitlich sehr angeschlagen haben wir uns nach einem neuen Zuhause umgesehen. Jetzt die Frage:. Kann Sie selbst vorzeitig kündigen bevor die Kündigung vom Vermieter abläuft? Und muss Sie trotzdem die Miete bis 31.12.2021 weiter zahlen? Bitte um eine Rückmeldung seitens von Ihnen. Danke Hochachtungsvoll Silvana
Hallo Silvana W,
das die Kündigung seitens des Vermieters bereits ausgesprochen ist, kann Ihre Mutter von sich aus nicht mehr kündigen. Möchte Sie vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen, muss Sie dies mit dem Vermieter klären und eventuell einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Die Mietzahlungen müssen üblicherweise bis zum Ende der Kündigungsfrist, also bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter erfolgen. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo
Ich bin Eigentümer und wohne in meinem eigenen Haus
Habe zwei Zimmer untervermietet
Die eine Untermietetin hat seit mehreren Monaten nicht mehr geputzt laut Untermietvertrag verpflichtet
Zusätzlich bei Freunden mehrfach über Nachreden gegen mich gemacht.
Versucht mich zu mobben.
Mehrfach bin ich psychisch und Körperlich angegriffen worden .
Zu Letzt am Mittwoch 7. Juli sie hat mich gewürgt mit dem Messer angegriffen und gedroht um zu bringen
Das klingeln der Haustür hat mir vermutlich geholfen .
Kann ich sie jetzt Fristlos Kündigen bei Schadensersatz?
Ich habe Angst um mein Leben
Wenn soll ich noch einschalten Sozial Psychiatrischer Dienst wegen Fremdgefärdung .
Dir Person studiert Medizin .
Ich selbst habe eine Praxis
Hallo
vor 2 Jahren ist der Neffe von meinem Vermieter oben in die Wohnung eingezogen. Weil er ständig bis 3Uhr Partys gemacht hat und zu laut war, habe ich ihn polizeilich angezeigt. Im April dieses Jahres hat er mich und meine Frau verbal und rassistisch angegriffen. Ca. vor 1.5 Monaten hat ein Freund von ihm hat unser Wohnungstür Glass mit Faustschlag zerbrochen. Und zuletzt vorgestern ist dieser Neffe vom Vermieter um 4 Uhr früh ins Haus getreten und er hat uns mit lauten Knallen und Beschimpfungen sowohl im Haus als auch in seiner Wohnung aus dem Schlaf gerissen. Wir mussten ihn wieder polizeilich anzeigen (Unsere Videokamera hat dies teilweise gefilmt). Wir haben den Vertrag fristlos gekündigt, weil uns die Wohnung keine Sicherheit mehr bietet. Außerdem hat der Vermieter verweigert, die Tür auch zu reparieren. Seit 1.5 Monaten benutzen wir sie verflastert.
Obwohl ich den Vermieter von Anfang an (per Telefon, Whatsup Nachrichten und Whatsaup Stimmaufzeichnungen, Videos usw.) drüber informiert habe, hat er in Kenntnis genommen und uns gesagt, dass der er den Mietvertrag seines Neffes hätte gekündigt, ist dies nie erfolgt.
Wir haben bisher immer volle Miete bezahlt. Nun am 31.08 verlassen wir die Wohnung, aber ich möchte rückwirkend von dem Vermieter einen Schadenersatz (sowie Mietminderung) verlangen. Ist dies rechtlich möglich, obwohl wir die Wohnung aus Sicherheitsgründen verlassen müssen?
Beste Grüße
Mein Sohn wohnt in einer WG mit vier Mitbewohner.Jetzt sind zwei bisherige Mitbewohner ausgezogen. Vermieter hat die frei gewordenen Zimmer jeweils an ein Paar und an eine Einzelperson,ohne vorher bescheid zu geben, vermietet. Jetzt sind die Umstände bald unzumutbar. Bad immer besetzt. Waschmaschine ,die einer Mitbewohnerin gehört,wurde vom Vermieter als Bestandteil der Wohnung zugesagt. Und ist im Dauereinsatz von den neuen Mitbewohner.Küchenbenutzung ist teilweise erst nach aufräumen möglich. Dies war vorher nicht
Ist eine fristlose Kündigung möglich?
Guten Abend liebes Mietrecht Team,
und zwar hat uns unser Vermieter letzte Woche die Nebenkostenabrechnung von 2020 und 2021 zukommen lassen, wo eine Nachzahlung von insgesamt knapp 1000 € raus kam. In dieser sind nur durchschnittliche Beträge dargestellt, wie Warmwasser 270€ und Kaltwasser 410€. Auf die Frage wie er die berechnet hat antwortete er, dass er die Rechnung die er von der Stadt bekommen hat auf uns umgelegt hat anhand unserer qm zahl, aber ohne jeden Nachweis wie viel wir tatsächlich verbraucht haben. Wir haben dann schon mit dem Rechtschutz gesprochen, der hat uns geraten nach den Belegen der Stadt also die Rechnungen der Wasserversorgung beim Vermieter einzufordern was wir getan haben. Wir haben Ihm letzte Woche gesagt das wir ausziehen wollen da wir gerade dabei sind ein Haus zu kaufen. Er hat uns mündlich zugesagt das wir zum 1.11.2022 ausziehen dürfen, wir sollten nur Nachmieter suchen, was ja kein Problem wäre . Jetzt haben wir uns nochmal erkundigt wo die Unterlagen sind da er die uns zur Verfügung stellen wollte. Jetzt kam von Ihm die Nachricht, dass er den Mietvertrag von seinem Anwalt prüfen lässt ob wir überhaupt raus dürfen.
Zur Vorgeschichte wir sind im August 2020 eingezogen der Mietvertrag hat eine Frist bis Juli 2023. Wir hatten im Winter von 2020 immer wieder keine Heizung und kein Warmwasser. Im letzten Winter haben wir auch über Wochen/ Monate keine Heizung gehabt und haben jetzt immer noch Tage wo wir kein Warmwasser haben.
Jetzt meine Frage, haben wir irgendeine Möglichkeit doch aus dem Vertrag zu kommen ? Falls ja wie?
Ich bin dankbar für jeden Tipp
Mit freundlichen Grüßen
Nicole
Hallo,
Ich wohne in einer Wohnung, in der die Heizung in meinem Schlafzimmer nicht funktioniert. Seit meiner Ankunft im Jahr 2019 habe ich mich beschwert und sie können es nicht in Ordnung bringen. Der Vermieter muss einen Teil meiner Stromrechnung bezahlen, weil ich eine elektrische Heizung benutzen muss, richtig? Was muss ich tun, wenn der Immobilien einen Teil der Stromrechnung nicht bezahlen will?
Im Winter habe ich das Problem, dass die Wände im kinderzimmer schwarz werden und schimmeln.
Ich würde gerne wissen, ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann, weil das Problem mit der Heizung und der Wand nicht behoben wird. Mein Hausmeister hat mir gesagt, dass ich eine Nachmieter finden muss, der die Wohnung mietet, wenn ich ausziehen will. Aber wie kann ich die Wohnung zur Miete anbieten, wenn sie diese Probleme hat?
Ich hoffe, Sie können mir helfen, ich weiß nicht, was ich tun soll.
Vielen Dank!
Hallo,
Ich muss wegen Eigenbedarf des Mieters meine Wohnung bis zum 31.03.23 verlassen. Alles auch vertraglich abgesegnet. Meinem Vermieter wäre es sogar recht, dass ich so schnell wie möglich raus bin. Jetzt have ich eine „bezahlbare“ Wohnung gefunden und kann diese direkt beziehen.
Jetzt müsste ich aber eine Kündigung ausschreiben und laut meinem Mieter trotzdem die Miete bis zum 30.11. Zahlen, dass kann ich aber niemals stemmen, gleich 2 mieten zu zahlen.. Das wären ca 1500-1600€ Miete, für zwei Wohnungen.
Kann ich das jetzt fristlos kündigen, oder muss ich dass bezahlen?
Mein Mieter möchte keinen Kompromiss eingehen…