Darf ein Hund in der Mietwohnung leben?

Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Was bezüglich einer Hundehaltung im Mietrecht geregelt ist, wann Mieter immer eine Wohnung mit Hund mieten dürfen und welche Konsequenzen eine Hundehaltung in der Mietwohnung trotz Verboten haben kann, betrachtet der folgende Artikel näher.
Das Wichtigste zur Hundehaltung in der Mietwohnung
- Ein generelles Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.
- Einen Hund in der Wohnung zu halten, trotz bestehenden Verbot, kann zur Kündigung führen.
- Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.
Inhalt
Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten?
Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.
Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Vermieter verbietet Hund nachträglich: Geht das?
Hat der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Wird der Hund zum Störfaktor durch ständiges Bellen oder die Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, kann die Haltung auch nachträglich untersagt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.

Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.
Hund zu Besuch trotz Haustierverbot: Geht das?
Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung für die Mietwohnung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt und dieser das untersagt, darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Liegt keine Erlaubnis vor, darf in der Mietwohnung ein Hund nicht zur Pflege aufgenommen werden (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).
Ich möchte einen Kleinhund anschaffen (Schulterhöhe ca. 25 cm – 3,5 kg).
In meinem Mietvertrag von 1966 ist keine Klausel über ein Tiehalte-Verbot vorhanden.
Die Mieter unseres Hauses haben eine schriftliche Zustimmung gegeben.
Mit welchen Problemen muß ich rechnen?
Vielen Dank
Christina K.
Hallo Christina K.,
ist im Mietvertrags nichts entsprechendes geregelt, sollten Sie das mit dem Vermieter abklären. Lehnt er die Haltung ab, muss dies auch begründet sein. Ein generelles Haltungsverbot ist in der Regel nicht zulässig.
Ihr Team von mietrecht.com
Ist nicht ganz richtig. Mittlerweile kann ein Vermieter den Hund nur dann abweisen, wenn ein “Tüchtiger/Wichtiger Grund” genannt und wiederlegt werden kann. Wie Zb. eine Hundeallergie im haus oder ähnliches. Ein einfaches “hunde bellen” oder “ich habe die Erfahrung, dass …” sind somit vollkommen nutzlos!
Hallo Bas,
hierbei handelt es sich in der Regel immer um Einzelfallentscheidungen, eine Begründung muss üblicherweise jedoch immer nachvollziehbar sein. Wie im Artikel beschrieben, muss es sich in der Regel um ständiges Bellen als Störfaktor handeln. Wann das der Fall ist, ist dann wieder eine Einzelfallentscheidung.
Ihr Team von mietrecht.com
Ich möchte demnächst mit meinem Chihuahua eine Wohnung anmieten. Die Hausverwaltung sagt jedoch es käme kein Hund mehr in dieses Haus. Dazu muss ich erwähnen, dass dort ein Hund wohnt und dieser mit seinem Herrchen innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung ziehen wird um sich zu vergrössern. Deren
jetzige Wohnung würde ich gerne mit meinem Hündchen beziehen.
Für meine Begriffe kann es doch nicht sein, dass dieser Mann trotz Hund eine andere Wohnung in diesem besagten Gebäude beziehen darf und gleichzeitig verneint die Hausverwaltung einen weiteren Hund.
Als Grund für das zukünftige Hundeverbot wurde mir genannt, dass die Hunde alleine gelassen werden und es dann durch das Gebelle zu laut sei.
Ich bin in Rente und nehme meinen Hund fast immer mit, es sei denn, zur Physiotherapie oder zum Arzt, da es dann nicht geht. Mein Hund ist so gut wie nie alleine und schläft in der Regel auch, wenn ich mal kurz weg bin. Bei meiner Anwesenheit bellt er auch nicht, da ich sofort eingreife, wenn es der Fall ist, weil jemand fremdes kommt oder dergleichen.
Was kann ich nur tun, damit ich diese Wohnung bekomme ??? Es bedeutet mir so viel dort einzuziehen, da es dort ruhig ist und ich als junger Mensch dort gewohnt und mich sehr wohl gefühlt habe. Ausserdem ist die Wohnung auch bezahlbar. Meine jetzige Wohnung liegt direkt an der Straße. Es ist hier so laut und durch meine Erkrankung halte ich es hier nicht mehr aus. Ausserdem ist sie mir auch zu teuer.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mit Rat zur Seite stehen könnte.
Viele Grüsse Natalie
Hallo… Wie sieht es aus wenn im Mietvertrag steht das keine Haustiere erlaubt sind ich aber aufgrund einer Depression von meinem Therapeuten eine Bescheinigung bekommen würde das eine Anschaffung eines Hundes zu meiner Genesung beitragen würde?
Hallo,
wie ist das, wenn ein Tier für 1-2 Wochen in Obhut genommen wird. Beispielsweise, wenn die Besitzer verreist sind?
Hallo,
In meinem Mietvertrag steht das Hundehaltung verboten ist, Katzen müssen abgesprochen werden und Kleintiere seien erlaubt.
Jetzt ist es so das ich mir überlege doch einen kleinen Hund (Franz. Bulldogge) anzuschaffen.
Worauf muss ich achten oder was muss ich mit Meinem Vermieter abklären?
Kann er einfach so eine Hundehaltung verbieten?