Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Darf ein Hund in der Mietwohnung leben?

Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Eine Wohnung zu mieten, kann mit Hund durchaus sehr schwierig sein. Vermieter wollen das vierbeinige Familienmitglied oft nicht mit einziehen lassen. Doch darf der Vermieter einen Hund überhaupt verbieten? Viele Mieter wissen nicht, welche rechtlichen Vorgaben hier greifen oder wie die Rechtsprechung das Thema sieht, und fügen sich in der Regel den Vorgaben im Mietvertrag.

Was bezüglich einer Hundehaltung im Mietrecht geregelt ist, wann Mieter immer eine Wohnung mit Hund mieten dürfen und welche Konsequenzen eine Hundehaltung in der Mietwohnung trotz Verboten haben kann, betrachtet der folgende Artikel näher.

Das Wichtigste zur Hundehaltung in der Mietwohnung

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Ein generelles Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.

Welche Folgen hat es, ohne Erlaubnis einen Hund zu halten?

Einen Hund in der Wohnung zu halten, trotz bestehenden Verbot, kann zur Kündigung führen.

Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?

Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.

Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.
Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.

Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.

Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Ausgenommen sind hier Blindenhunde sowie Therapiehunde. Diese bedürfen keiner Genehmigung müssen jedoch als solche auch zugelassen sein und ein Bescheinigung besitzen. In diesem Fall darf das Tier kein Hindernis sein, eine Wohnung mit Hund zu finden.

Vermieter verbietet Hund nachträglich: Geht das?

Hat der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Wird der Hund zum Störfaktor durch ständiges Bellen oder die Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, kann die Haltung auch nachträglich untersagt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.

Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.
Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.

Halten sich Mieter nicht an die Vorgaben im Mietvertrag oder an die Rücksichtnahmepflicht, können Vermieter die Erlaubnis widerrufen. Das wird allerdings schwierig, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag gestattet wird.

Hund zu Besuch trotz Haustierverbot: Geht das?

Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung für die Mietwohnung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt und dieser das untersagt, darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Liegt keine Erlaubnis vor, darf in der Mietwohnung ein Hund nicht zur Pflege aufgenommen werden (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

Wenn der Hund eine Bedrohung für die anderen Bewohner darstellt, dürfen Vermieter auch einen Besuch untersagen.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (181 Bewertungen, Durchschnitt: 3,70 von 5)
Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

125 Gedanken über “Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

  1. Susanne F

    Wir sind vor 15 Jahren in mit Hund in ein Mehrfamilienhaus mit Hund nachher auch einem 2. Hund eingezogen . Vermieter wohnt nebenan . Jetzt sind meine beiden Hunde verstorben. In der Zwischenzeit ist eine neue Mieterin mit Hund eingezogen (wobei der Vermieter es angeblich nicht bemerkt haben will) . Jetzt möchte ich mir wieder einen Welpen zulegen (Border Collie) . Die Frage : kann er jetzt wo ein neuer Hund eingezogen ist mir meinen Welpen verbieten

  2. Doris R

    wir wohnen schon sehr lange in einem Mietshaus mit 8 Parteilen. Vier Stockwerke
    Wir wohnen im 2. Stock . Es sind Altbauwohnungen und sehr hellhörig.
    Seit Ostern 23 haben sich die Mieter ober uns 2 Erwachsene und eine Tochter 14 Jahre einen Hund angeschafft.
    Ostern war der Hund ein Welpe und wir haben geschwiegen, wenn diese Mieter durch die Wohnung gerannte sind und Ball mit dem Hund gespielt haben. Doch jetzt ist der Hund so groß wie ein kleines Kalb und es wird immer noch Ball gespielt und in der Wohnung herumgerannt. Wir müssen tollerant sein heisst. es.??? ( Es fallen dabei ziehmlich viel Gegenstände um)
    Wir beide haben unse rLeben komplett umgestellt, kommen erst um ca.. 19.30 von unseren Läden heim und hätten doch gerne ein bisschen Ruhe. Nein da geht es erst richtig ab auch nach 22 Uhr.
    Sie gehen auch mit dem Hund wenig raus , doch so ein Hund benötigt doch Bewegung.
    Unserer Genossenschaft haben wir es gemeldet, doch sie meineten nur, soe hätten mit den Mietern gesprochen, doch diese verneinen es. Wir wissen dass sie Lügen, doch wir sollen wir das beweisen.
    Angeblich kann man da nichts machen, doch wir sehen es anders. Einen Hund kann man nicht mit einem Kind vergleichen! Unsere Nerven sind blank und wir wissen nicht mehr weiter. Wenn wir zuhause sind, müssen wir mit Ohstöpsel fernsehen und lesen, denn anders geht es leider nicht mehr.

  3. Darleen

    Hi,

    Ich habe zwei Ansprechpartner bei meiner Hausverwaltung. Ich hatte einem der beiden geschrieben, ob ich einen Hund halten kann (spezifische Angaben, was für einen Hund und dass er ruhig ist etc. waren enthalten).
    Nachdem keine Antwort kam, habe ich meinem anderen Ansprechpartner geschrieben.
    Von dem kam direkt eine positive Rückmeldung. Jetzt kam im Nachhinein von dem erstens eine negative Rückmeldung. Der Grund der Absage sind vorherige schlechte Erfahrungen in den Wohnungen mit Hunden. Wie gehe ich am besten vor?

  4. Maria K

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe notfallmäßig einen sehr ängstlichen rumänischen Hund aufgenommen, den meine Nachbarin (zwei Häuser weiter) sich angeschafft hatte und nicht damit zurecht kam. Er hätte sonst zurück nach Rumänien gemusst.

    Wir haben uns zu dritt mit der Vermieterin zusammen gesetzt und ihr die Situation erklärt, dass wir uns den Hund auf lange Sicht teilen wollen, er aber erstmal bei mir bleiben muss um sich zu erholen. Die Vermieterin war einverstanden.

    Der Hund lebt nun bei mir, ist aber Nachmittags bei meiner Nachbarin.

    Die Vermieterin ist 83 und behauptet nun, ich dürfe den Hund nicht behalten, von Dorgsharing wäre nie die Rede gewesen und ich müsse mit dem Hund ausziehen. Schreiben wirft sie mir ungeöffnet zurück in den Briefkasten.

    Was kann ich nun tun?

    Gegebenheiten: 70qm EG Wohnung mit Garten und eigenem Zugang. Vertrag: Tierhaltung nach Absprache. Hund: 50 cm großer Hütehundmix.

    Ich wäre wirklich sehr dankbar für Ihre Einschätzung.

    Herzliche Grüße,
    MK

  5. Peter

    In unserem Mietvertrag steht Hundehaltung verboten, kein Hinweis auf vorherige Genehmigung.

    Ich habe telefonisch trotzdem angerufen und ein unbegründetes Nein bekommen, Hund wird nicht genehmigt.

    Schriftlich nichts weiter. Wie soll ich vorgehen?

    Nochmal die Verwaltung anschreiben? Danke

  6. Steffen

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, in der neue Mieter im EG eingezogen sind, die Hunde mitgebracht haben. Keiner der anderen Mieter wurde gefragt, ob das für sie auch in Ordnung ist. Der Garten, der zum Haus gehört und als gemeinschaftliche Fläche genutzt wird, verkommt nun immer mehr zum Hundeklo. Die Hunde rennen dort frei herum (ohne Leine! oft ohne Beaufsichtigung!) und die Hinterlassenschaften, wenn sie denn vom Halter entdeckt werden, werden zwar weggeräumt (ohne sie danach zu neutralisieren), aber es bleiben natürlich immer Reste übrig, vor allem bei „weicheren“ Geschäften. Auch das Urinieren findet überall statt, dessen Stellen überhaupt nicht „behandelt“ werden – und wenn es dazu länger nicht regnet… Wie allg. bekannt ist, ist Hundekot ein Hauptträger für Keime und Parasiten, Urin schädigt zudem Rasen und Pflanzen, alles zusammen lockt auch noch Ungeziefer und evtl. fremde Tiere an. Die Hunde selbst wälzen sich auch in fremden Exkrementen, weswegen man auch nicht von ihnen angesprungen oder beschnüffelt werden will. Ergo: Man kann den Garten nicht mehr betreten! Es macht sicherlich keinen Spass, auf einem Liegestuhl zwischen Kot- und Urinresten zu sitzen oder sich anderweitig im Garten zu betätigen, geschweige denn barfuss zu laufen und Kräuter zu ernten. Die Hunde kläffen jeden längere Zeit an, der sich dem Garten nähert, haben also bereits „ihr Revier“ beansprucht, ausserdem sind sie nie angeleint. Dazu kommt, dass sich immer wieder sämtl. andere Hundebesitzer samt Tieren in unserem Garten treffen, um dann gemeinsam Gassi zu gehen. Solange keine zunehmende Lärmbelästigung entsteht, können die Hunde von mir aus in deren Wohnung machen, was sie wollen. Aber den Garten als Hundeklo zu benutzen und sie ausserhalb der Wohnung nicht anzuleinen, nach allem zu kläffen, was sich bewegt (die Halter haben null Kontrolle über sie, es scheint auch kein Interesse zu bestehen, daran etwas zu ändern), geht m.E. nach zu weit. Wie sehen Sie das und wie könnte man dem Vermieter, der dies ja offensichtlich genehmigt hat, begegnen, ohne dass es zu Streit kommt, vielmehr zu Einsicht und Rücksicht? Niemand hat etwas gegen die neuen Mieter oder Hunde direkt, jedoch gegen die Verunreinigungen und das Nicht-Anleinen.
    Gibt es dazu auch eine spez. Rechtsprechung?
    Vielen Dank im voraus.

  7. Jessica

    Hallo mir wurde die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung verboten aus folgenden Gründen: Tierhaltung ausgeschlossen, da in einem 10 Parteienhaus Belästigung und Streitigkeiten abzusehen sind und andere Mieter dann das gleiche Recht verlangen könnten. Sind diese Gründe ausreichend um die Haltung zu verbieten?

  8. Tanja F

    Ein Vermieter erlaubt die Hundehaltung, möchte aber verbieten, dass der Hund tagsüber – während der Arbeitszeit – alleine bleibt. Es soll so vermieden werden, dass der Hund bellt, weil er sich alleine fühlt. Darf er das ?

  9. Laura B

    Hallo
    Wir Wohnen in einer großen Mietwohnung und wollen uns gerne einen kleinen Vierbeiner als neues Familienmitglied anschaffen. Ich habe meine Vermietet darauf angesprochen wegen Hunde Haltung und um Erlaubnis gefragt ob wir uns ein Hund anschaffen dürfen. Deren Antwort war klar und deutlich NEIN, weil die wohl schon schlechte Erfahrungen gemacht haben. In den anderen zwei Mietwohnungen in dem Haus haben die Mieter jeweils eine Katze. Eine Katze komm für uns aber nicht in frage da meine Tochter eine Allergie hat. Im Mietvertrag steht drin das man um Erlaubnis des Vermieters fragen soll oder einholen soll. Da die dieses aber verneint haben ist meine Frage jetzt, zählt ein kleiner Hund nicht wie eine Katze und was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn wir uns doch einfach ein kleine Hund anschaffen würden obwohl die Vermieter das nicht wollen? Ich bin über jeden Rat sehr dankbar.

  10. Anna

    Hallo

    Ich habe einen Hund. Meine Ärztin bescheinigt mir, dass ich diesen wegen meiner PTBS brauche. Reicht das schon, damit mein Hund als Therapiehund durchgeht? Muss ich ihn offenlegen oder darf ich ihn, um gleiche Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu haben, verheimlichen? Vermieter geben die Wohnung ja dann einfach jemandem ohne Hund …

  11. Waldfrau19

    Ich habe zwei kleine Hunde, die beide nicht Haaren und als Therapiehunde ausgebildet sind. Wir haben zudem eine Prüfung beim Veterinäramt abgelegt, da die Hunde gewerblich im Einsatz sind. Ich arbeite mit beiden Hunden im Kinderhospizdienst, bei der VHS und für die Caritas. So verdiene ich mir ein Zubrot zu meiner Rente. Ich suche nun seit 3 Monaten erfolglos eine Wohnung …. immer mit der Ablehnung, dass Hunde nicht erwünscht seien. Gilt dies auch für meine beiden Therapiehunde? Falls nicht, muss ich diese bei der Bewerbung um die Wohnung überhaupt angeben?

  12. A.M. Gillmeister

    Als neuer Eigentumswohnung-Besitzer (3 Zimmer) in einem Haus mit 8 WE, hat sich ein Mietinteressent mit einem Hund gemeldet. Kann die Wohnung an diesen Hundebesitzer vermietet werden? Was ist dabei zu beachten?

  13. Christina M

    Hallo,

    Vor 6 Jahren habe ich mir einen Zwergpinscher aus dem Tierheim geholt, mein damaliger Vermieter (selbst Hundehalter) hatte mir das damals erlaubt. Zwischenzeitlich gab es aber durch den Verkauf des Hauses einen Vermieterwechsel. Mein Vermieter ist sehr nett, aber beim Thema Hundehaltung gegen unsere Meinungen auseinander.

    Ein anderer Mieter hatte ihn mal gefragt ob er sich einen Hund holen dürfte, unser Vermieter sagte Nein (Begründung weis ich leider nicht), er meinte wohl nur das mein Hund nur geduldet wäre weil er schon da war als er das Haus kaufte (dieses Argument habe ich nie selbst gehört).

    Ich habe nur einmal mit bekommen, das ein Hund seiner Meinung nach min. 100 qm Platz braucht und am besten noch einen Garten. Ich weis aber nicht in wie weit er selbst mal Hunde hatte.

    Jetzt wollte ich mir gerne zu meinem jetzigen Zwergpinscher noch einen Schäferhund holen. Diese Hunde müssen in NRW versichert sein, so wären auch evtl. Mietsachschäden abgedeckt. Es gab mit meinem jetzigen Hund und auch seinem Vorgänger nie Probleme zwecks Beschädigung in der Wohnung oder Störung der anderen Mieter, im Gegenteil mein Hund ist sehr beliebt bei den anderen Mietern weil er so lieb und gut erzogen ist. Des weiteren lebe ich in einer nicht sehr sicheren Gegend, so das ein großer Hund ja auch etwas mehr Sicherheit für das ganze Haus geben würde, da ich im Erdgeschoss wohne und der Hund aufpassen könnte.

    Gibt es vielleicht irgendwie eine Möglichkeit das mein Vermieter mir den zweiten Hund erlaubt?

  14. Bianca W

    Guten Tag!
    Ich habe meinen Vermieter gefragt, ob wir in unserer Wohnung einen Hund halten dürfen. Dies war schon bei Einzug angesprochen worden und wurde nicht direkt verneint. Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus, in einem Komplex mit 7 Wohnungen. In einer der Wohnungen, also mit uns im selben Komplex, wohnt der Vermieter. Dieser hat selber einen Hund und verbietet aber seinen Mietern, selber einen zu halten. Die Begründung war, dass ein Hund sehr viel Dreck mache.. Ist dies zulässig, da er selber ja einen Hund hat?

    Ich finde das sehr ungerecht und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bianca

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert