Mietminderung durch laute Nachbarn – Was ist hier möglich?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Können Sie wegen lauter Nachbarn Ihre Miete kürzen?

Eine Mietminderung kann durch laute Nachbarn begründet sein.
Eine Mietminderung kann durch laute Nachbarn begründet sein.

In den eigenen vier Wänden möchten sich die meisten wohlfühlen und ungestört leben. Lärmquellen kann es in einem Haus viele geben, manchmal zählen auch die Nachbarn dazu. Artet das Ganze in Stress aus, fragen sich viele, ob eine Mietminderung durch laute Nachbarn begründet werden kann.

In einem Haus mit mehreren Mietparteien kann es durchaus verschiedene Auffassung der Ruhezeiten geben, was nicht selten auch zu Unstimmigkeiten zwischen den Nachbarn führt. Aber auch die Geräusche, die durch das alltägliche Leben entstehen können, lösen oftmals ebenfalls Meinungsverschiedenheiten aus. Mietervereine können in vielen Fällen beraten und Optionen aufzeigen.

Doch kann eine Mietminderung bei Lärm, der von Nachbarn, z.B. durch Trampeln, lautes Reden oder den Toilettengang ausgelöst wird, begründet sein? Der folgende Ratgeber geht näher auf diese und weitere Fragen rund um die Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn ein.

Man sollte auch nicht vergessen der Wäschetrockner kann auch Lärm verursachen. Bei einem Kauf sollte man sich vorher beispielsweise auf waschtrockner.net informieren wie laut Trockner werden können. Somit wird der Nachbar nicht unnötig gestört.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei lauten Nachbarn

Sind laute Nachbarn ein Grund für eine Mietminderung?

Missachten Mieter das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und sind unverhältnismäßig laut, können andere Mieter diese als Grund für eine Mietminderung anführen. Es handelt sich jedoch immer im eine Einzelfallentscheidung.

Wie ist eine Minderung wegen lauter Nachbarn durchzusetzen?

Sind die Nachbarn zu laut und stellt dies einen erheblichen Mangel dar, ist dies per Mängelanzeige dem Vermieter mitzuteilen. Wie Sie diese formulieren können, zeigt unser Muster hier als Beispiel.

Wie hoch fällt die Minderung bei lauten Nachbarn aus?

Da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, fallen die möglichen Minderungen der Miete unterschiedlich hoch aus. Die Übersicht hier beinhaltet einige Beispiele für mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Schnarchender Nachbar: 0 %
  • Toilettengeräusche, Urinstrahlgeräusche: Bis zu 10 %
  • Erhebliche Verschmutzungen durch regelmäßige Gäste der Nachbarn, bei Vermietung der Wohnung an Touristen : Bis zu 20 %
  • Lautstarke Musik aus der Nachbarwohnung bis in die Nacht: Bis zu 50 %

Wann kann bei lauten Nachbarn die Miete gemindert werden?

Das Leben in einem Mehrfamilienhaus verläuft nicht geräuschlos. In der Regel müssen sich Mieter damit abfinden, denn ein Recht auf absolute Ruhe besteht nicht. Einen gewissen Pegel von Geräuschen müssen Mieter dulden. Daher ist eine Mietminderung, die durch laute Nachbarn begründet werden soll, nicht in jedem Fall zulässig.

Ein Grund für eine Mietminderung kann konstanter Lärm durch Nachbarn sein.
Ein Grund für eine Mietminderung kann konstanter Lärm durch Nachbarn sein.

In der Regel handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, ob eine Mietminderung durch laute Musik von einem Nachbar oder heftiges Trampeln gerechtfertigt ist. Dies muss mit dem Vermieter geklärt werden. Sind sich Mieter nicht sicher, ist eine Beratung bei einem Mieterverein empfehlenswert. Nicht jeder Lärm muss jedoch geduldet werden. Werden die gesetzlichen Ruhezeiten beispielsweise massiv missachtet, kann eine Mietminderung, die durch laute Nachbarn hervorgerufen wird, durchaus berechtigt sein.

Wichtig ist hier, welche Umstände die Situation beeinflussen und in welchem Ausmaß die Lärmbelästigung durch die Nachbarn erfolgt. Ist der Lärm als Mangel an der Mietsache nicht unerheblich, kann das eine Grundlage für eine Minderung sein.

In einem Mehrfamilienhaus gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Halten sich Nachbarn beispielsweise in einem erheblichen Maß nicht an Ruhezeiten, stellen den Fernseher zu laut oder musizieren während Sonn-bzw. Feiertagen, können betroffene Mieter eine Mietminderung beim Vermieter ankündigen.

Auch wenn Vermieter nicht aktiv gegen die Lärmbelästigung vorgehen können, dürfen Mieter eine Mietminderung durchführen. Auch stark wahrnehmbare Laufgeräusche können eine Mietminderung durch laute Nachbarn begründen. Oftmals reicht die Bodendämmung nicht aus, was einen baulichen Mangel darstellen kann, welche Vermieter beseitigen müssen.

Wie hoch kann die Minderung ausfallen?

Mietminderung: Lärm von Nachbarn, der durch Musik entsteht, kann diese begründen.
Mietminderung: Lärm von Nachbarn, der durch Musik entsteht, kann diese begründen.

Besteht ein Grund für eine Minderung, stellt sich dann oft die Frage um wie viel die Miete reduziert werden kann. Auch hier ist eine pauschale Aussage nicht möglich, dann auch der Grad der Mietminderung ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Die Angaben für eine Mietminderung, die durch laute Nachbarn begründet ist, können sich daher stark unterscheiden. So werden in der Regel zwischen 5 und 20 Prozent veranschlagt.

Um einen angemessenen Betrag zu berechnen, sollten sich betroffene Mieter von einem Mieterverein beraten lassen. Eine Mietminderungstabelle kann ebenfalls zu Hilfe genommen werden.

Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn – Musterbrief

vorschau-mietminderung-laute-nachbarn

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben für eine Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

Mietminderung durch laute Nachbarn (.doc) Mietminderung durch laute Nachbarn (.pdf)

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

4 Gedanken über “Mietminderung durch laute Nachbarn – Was ist hier möglich?

  1. Falk Hösel

    Guten Tag,
    Wir werden von den über uns wohnenden Mietern durch ständiges Trampeln, Knallen und Bumsen sehr belästigt.
    Bei einem Versuch, diesbezüglich mit denen zu sprechen, teilte sie uns mit, dass sie bis 22 Uhr soviel Lärm machen dürfen wie sie wollen und Kinder sogar ganztägig.
    Ich habe mit dem Vermieter gesprochen, leider erfolglos, da ich den Lärm ja nicht nachweisen kann.
    Daher meine Frage: gibt es leihmäßig ein Gerät, mit dem man den Lärm aufzeichnen und dann abspielen kann?

  2. Jenny P

    Guten Abend,
    seit 09 / 2014 habe ich ständig mit Klopfgeraeuschen (hämmern / Tür wird zugeknallt / Schranktuer wird laut zugeknallt / Streiten) zu tun.
    Oder es ist so laut, als ob eine Wand herausgerissen wird!
    Um 04.44 h klopft es zum ersten Mal und Freitags ist vor 23.30 Uhr keine Ruhe zu erwarten (Klopfen)
    Mit freundlichenm Gruß_Jenny

  3. Jens

    Guten Tag,

    ich habe die Medaille von beiden Seiten kennengelernt.
Wir wohnten bis vor Kurzem in einem Mehrfamilienhaus BJ 60er Jahre.
Hier sind die Innenwände einfach weniger gedämmt und wesentlich Schalldurchlässiger, als es bei modernen Gebäuden häufig der Fall ist.
Wenn der Nachbar über uns auch nur aufgestanden ist und durch die Wohnung gelaufen ist, hat man das Getrampel gehört.
Auch diverse zwischenmenschliche Tätigkeiten waren nicht zu überhören 😉
    Allerdings ist es wie gesagt immer ein Geben und Nehmen.
Genauso hört natürlich auch unser Nachbar unter uns unsere Schritte. Und vor allem auch unsere Kinder.
    Aber Kinder gehören dazu. Die Gesellschaft und die Menschheit braucht Kinder um fortzubestehen.
Und Kinder müssen nun einmal wohnen. Die wenigsten Familien können sich heute och direkt ein Einfamilienhaus kaufen.

    Bezüglich der angesprochenen Geräuschverminderung von Geräten wie Trocknern oder Waschmaschinen so ist meine Erfahrung, dass diese Geräte – wenn irgend möglich – tunlichst im Keller aufgestellt werden sollten.
Zudem sind oft die Vibrationen ein Problem, da diese durch die Hauswände übertragen werden.
Meine Erfahrung ist, dass moderne Geräte wesentlich leiser sind und weniger Vibrationen aufweisen. So sind beispielsweise Wärmepumpentrockner gut 30% leiser als vergleichbare Ablufttrockner.
Auch Waschmaschinen haben immer häufiger „Silence“-Motoren.

    Trotzdem wird man natürlich immer einen gewissen Lärmpegel haben. Die gesetzlichen grenzen sind da, um eingehalten zu werden. Je nach Umständen ist das aber mal einfacher (Neubau) und mal schwieriger (Altbau).
    
Beste Grüße
    
Jens

  4. Wächtler

    Wir sind Mieter der kommunalen Leipziger Wohnungsbaugesellschaft. Seit 2010 haben wir Ruhestörungen durch Mieter über uns. Trotz Beschwerden aller Mieter im Hause forderte er meine vorher angekündigte und vollzogene Mietminderung von 10% der KM nach 14 Tagen durch eine Mahnung zurück. Ich bezahlte!
    Seit März 2016 gibt es wieder Ruhestörungen durch Mieterin mit Kindern in der 62 m² 3-Raum-Wohnung. Der Lärm durch Trampeln, Poltern, Gegenstände (um-) werfem, Geschrei … ist extrem und zu gesetzlich festgelegten Ruhezeiten nicht tolerierbar! Ich erstellte zahlreiche Lärmprotokolle und Schreiben.
    Der Vermieter behauptet, inerhalb der RUHEZEITEN einen Lärmpegel von 40 dB(A) ertragen zu müssen, das bedeutet aber Schlaf- und Konzentrationsstörungen!
    Der Begriff „Zimmerlautstärke“ ist angeblich rechtlich nicht eindeutig definiert. (Bei „Zimmerlautstärke“ musste bisher der Lärm beim Erzeuger bleiben.)
    EINDEUTIGE AUSSAGE: Sendung im MDR Sachsenradio vom 25.02.2020 „Ratgeber Mietrecht“
    mit Expertin vom Mieterverein Dresden:
    „Ruhezeiten sind einzuhalten. Erziehungsberechtigter Mieter sollte zur Ruhe ermahnen!“
    Sendung ist nachhörbar in „Mediathek MDR“!
    Ist zu RUHEZEITEN ein Lärmpegel von 40 dB(A) erlaubt?
    Ich habe Mietminderung angekündigt.

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