Fristlose Kündigung vom Mietvertrag – Wann ist sie möglich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei einer ordentlichen Kündigung ist eine Kündigungfrist einzuhalten

Ist auch eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich?
Ist auch eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich?

Ein bestehendes Mietverhältnis kann auf zwei Arten zu Ende gehen: Wurde ein sog. Zeitmietvertrag abgeschlossen, ist das Mietverhältnis von Anfang an befristet und endet nach Ablauf der vereinbarten Frist von selbst. Wurde die Miete hingegen unbefristet vereinbart, kann das Mietverhältnis nur beendet werden, wenn eine der beiden Parteien den Mietvertrag kündigt.

Hierbei ist üblicherweise eine Kündigungsfrist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter einzuhalten. Allerdings gilt dies nur für die ordentliche Kündigung. Unter gewissen Umständen ist auch eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich.

In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, was es bedeutet, einen Mietvertrag fristlos zu kündigen und wann Vermieter und Mieter eine fristlose Kündigung laut Mietrecht einreichen dürfen.

Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung vom Mietvertrag

Was ist bezüglich der Fristen bei dieser Art von Kündigung zu beachten?

Erfolgt eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag, muss weder die gesetzliche noch die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Müssen immer Gründe für eine Fristlose Kündigung vorliegen?

Sowohl Mieter als auch Vermieter brauchen für die fristlose Kündigung vom Mietvertrag einen wichtigen Grund, der es für sie unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?

Unser Muster bietet hier ein Beispiel für eine Schreiben einer fristlosen Kündigung. Sie können sich diese Vorlagen kostenlos herunterladen und individuell anpassen.

Die wichtigsten Themen rund um die fristlose Kündigung

Mietrecht: Die fristlose Kündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch

Eine fristlose Kündigung bei der Miete einer Wohnung bedarf eines wichtigen Grunds.
Eine fristlose Kündigung bei der Miete einer Wohnung bedarf eines wichtigen Grunds.

Die gesetzliche Regelung, wann eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 543. Gemäß diesem ist es jeder Vertragspartei – also sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter – gestattet, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Gemäß § 543 BGB muss das

  • unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (insbesondere eines Verschuldens der anderen Vertragspartei) und
  • unter Abwägung der Interessen beider Parteien des Mietvertrags erfolgen.

Ob eine Kündigung vom Mietvertrag fristlos geschehen darf oder ob dies rechtswidrig ist, kann deshalb immer nur von Einzelfall zu Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände entschieden werden. Nicht selten muss ein Gericht entscheiden, ob eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist oder nicht.

Übrigens: Während die ordentliche Kündigung bei einem Zeitmietvertrag in der Regel nicht möglich ist, kann eine außerordentliche Kündigung hier sehr wohl erfolgen.

Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter

Spricht der Vermieter die fristlose Kündigung aus, muss er laut Gesetz also einen wichtigen Grund haben, damit diese zulässig ist. Dieser besteht üblicherweise in einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Mieter, welche im Kündigungsschreiben angegeben werden muss.

Der häufigste Grund für die fristlose Wohnungskündigung durch den Vermieter ist Mietrückstand. Dieser muss allerdings erheblich sein, damit die Kündigung zulässig ist. Das Gesetz gibt hierzu sehr genaue Angaben, die in den §§ 543 BGB und 569 BGB festgehalten sind. Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag ist zulässig, wenn

  • der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete gezahlt hat,
  • der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur einen Teil der Miete gezahlt hat und die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete, oder
  • der Mieter über mehr als zwei Monate (diese müssen nicht aufeinander folgen) hinweg keine Miete oder nur teilweise Miete gezahlt hat, sodass er mit einem Betrag von insgesamt mindestens zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug ist.
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

Erfolgt die fristlose Kündigung vom Mietvertrag aufgrund von Mietrückstand, ist der Vermieter nicht verpflichtet, vorher eine Abmahnung zu erteilen.

Mieter wiederum erhalten eine Schonfrist für die Rückzahlung ihrer Mietschulden: Zahlen sie den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage zurück, wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag unwirksam.

Kündigt der Vermieter aus einem anderen Grund, muss er dem Mieter vorher eine Abmahnung aussprechen. Hier einige Beispiele, welche Gründe von Richtern in Einzelfällen bereits anerkannt wurden:

  • andauernde Lärmbelästigung
  • unerlaubte Untervermietung der Wohnung
  • erhebliche Gefährdung der Mietsache
  • vertragswidrige Nutzung der Mietsache

Fristlose Kündigung vom Mietvertrag: Ein Muster für Vermieter zum Download

Möchten Sie als Vermieter eine fristlose Kündigung erteilen, kann Ihnen unser Muster dabei helfen, das Schreiben aufzusetzen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese also nicht unverändert.

Vorlage: fristlose Kündigung vom Mietvertrag (.doc) Vorlage: fristlose Kündigung vom Mietvertrag (.pdf)

Wann darf der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen?

Häufig fragen sich Mieter „Kann auch ich meinen Mietvertrag fristlos kündigen?“ In der Tat besteht diese Option auch für die Mieter, wenn entsprechende wichtige Gründe vorliegen. Wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Mieter eingereicht, muss er diese Gründe noch nicht einmal im Kündigungsschreiben angeben.

Es ist völlig ausreichend, dass überhaupt eine Situation vorliegt, wodurch ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht länger zugemutet werden kann. Allerdings muss bei einem Streitfall der entsprechende Grund trotzdem von einem Gericht anerkannt werden, damit die fristlose Kündigung zulässig wird. Ein solcher Grund kann sein:

  • Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung ist nicht gewährleistet.
  • Von der Wohnung geht eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter aus.
  • Der Vermieter stört nachhaltig den Hausfrieden.
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

69 Gedanken über “Fristlose Kündigung vom Mietvertrag – Wann ist sie möglich?

  1. Samira

    Hallo

    Ich habe eine frage, ich habe im jahr 2017 eine Kündigung vom vermieter bekommen. Die war schriftlich. Mündlich hat er sir mir immer wieder ausgesprochen. Da er keinen gerechten Grund hatte mich zu kündigen, bin ich bis heute in der Wohnung. Do jetz habe ich endlich eine neur Wohnung. Ich muss zum 01.07.2019 einziehen. Was kann ich tun er meinte ich muss eine ordentliche Kündigung schreiben weil seine Kündigung schon verjährt ist (2017). Außerdem habe ich schimmel und sibirische in der Wohnung das schlimme ist dass meine Tochter die 4 jahre alt ist dass einatmet! Was kann ich tun damit ich keine doppelte Miete bezahlen muss und einfach fristlos kündigen kann? Danke für eure Hilfen

  2. Fali

    Guten Tag Team Mietrecht.com

    Ich habe in dieser Woche eine fristloses Kündigungsschreiben vom Vermieter bekommen, denn ich habe die zwei letzen Monaten nicht bezahlt habe. Ich möchte gern wissen, ob ich nach dem Auszug die Miete weiter zahlen muss? Ich muss dazu sagen, dass der Vertrag ein Zeitmietvertrag ist.
    Die zwei nicht bezahlte Monate verdecken die Mietkaution. Kann eine einfache Verrechnung vom Vermieter erfolgen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Fali

  3. Faller

    Hallo ich habe eine fristlose Kündigung erhalten . Stimmt es das es eine Schonfrist gibt wenn ich den Rückstand innerhalb zwei Monate zahle ist die Kündigung unwirksam?

    1. mietrecht.com

      Hallo Faller,

      wie im Artikel beschrieben, kann das wie folgt aussehen „Schonfrist für die Rückzahlung ihrer Mietschulden: Zahlen sie den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage zurück, wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag unwirksam.“
      Da wir rechtlich keine Beratung anbieten, wenden Sie sich besten an einen Mieterverein.

      Ihr Team von mietrecht.com

  4. Maximilian k.

    Hallo liebes Mietrecht Team,
    Also meine Freundin und ich wohnen in einer wg. Zahlen 600€ für ein Zimmer, absolute Wucher. Der Hauptmieter hat letzte Woche angekündigt das ab nächsten Monat die Miete um 60€ erhöht wird. Da wir nicht zustimmten hat er uns jetzt eine fristlose Kündigung abgegeben wegen randalieren. Wir haben einen Untermietevertrag. Geht das alles mit rechten Dingen zu???? Bitte helft uns.
    Liebe Grüße Maximilian

    1. mietrecht.com

      Hallo Maximilian k.,

      eine fristlose Kündigung muss in der Regel begründet sein. Lassen Sie sich am besten rechtlich bei einem Mieterverein beraten und widersprechen Sie der Kündigung. Rechtlich können wir keine Beratung anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. Tatjana H.

    Hallo,

    nach meinem Arbeitsverlust, habe ich einige Monate Arbeitslosengeld erhalten. Da das Arbeitslosengeld nun nicht mehr gezahlt wird und ich kurzfristig eine Arbeit im Ausland bekommen habe, habe ich meinem Vermieter eine Kündigung geschickt mit den Kopien vom Vertrag. Ich habe auch schon Nachmieter gesucht, diese werden aber nicht vom Vermieter akzeptiert. Ich habe dem Vermieter erklärt, dass ich nächsten Monat nicht mehr zahlen könnte, dieser weigert sich aber weiterhin mich gehen zu lassen. Was kann ich tun?

    Danke im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. mietrecht.com

      Hallo Tatjana H.,

      ein potentieller Nachmieter muss durch den Vermieter tatsächlich nicht akzeptiert werden. Zudem sind auch Mieter bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel verpflichtet sich an die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist zu halten. Üblicherweise obliegt die Einhaltung und somit auch die Mietzahlungen bis zum Ende des Mietverhältnisse nach Ablauf der Frist Ihnen. Da wir die Sachlage rechtlich nicht einschätzen können, empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Mieterverein ausführlich beraten zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  6. Luise H.

    Wir vermieten unsere Eigentumswohnung und die Mieter haben schon fast 3 Monate keine Miete erhalten. Gut zu wissen, dass ich hier fristlos kündigen kann. Es ist dabei hilfreich, dass ich nicht erst eine Abmahnung erteilen muss.

  7. Angelina

    Hallo liebes Mietrecht.Team,
    wir haben vor kurzem eine Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung erhalten. Wir haben eine Pflegehund, der regelmäßig, wochenweise zu uns kommt. Wir wohnen seit 3 Jahren in der Wohnung,, unser Vermieter hat uns also oft mit, aber auch ohne Hund gesehen und nie ein Wort gesagt.
    In der Abmahnung hat er uns drauf hingewiesen, dass die fristlose Kündigung folgt, wenn der Hund weiterhin kommt.
    Einige Tage später haben wir mitbekommen, wie er im Haus bei anderen Mietern über uns redet und uns wirklich sehr schlecht dastehen lässt.
    Nun hatten wir das Glück kurzfristig eine neue Wohnung zu finden, und möchten aus diesem Grund frühzeitig aus unserer jetzigen Wohnung ausziehen, haben auch bereits 3 Nachmieter gefunden, die sofort einziehen würden.
    Haben wir die Möglichkeit fristlos zu Kündigung, da ein Zusammenleben so nicht mehr Möglich ist? Wir werden im Haus von den Nachbarn schon komisch angeguckt, zudem hat er uns in der Abmahnung ja darauf hingewiesen, dass wir am besten ausziehen, wenn der Hund weiterhin kommt, oder er uns fristlos kündigt.

    LG Angelina

  8. Sebastian

    Ich möchte Fristlos kündigen, da ich einen Wasser Rohr Bruch habe, seit 3 Monaten verspricht der Vermieter diesen Schaden zu beheben. Dadurch sind 2 Wände komplett nass und es hat sich schwarz Schimmel bis auf den Putz gebildet. Dadurch das ich Asthma habe, stellt dieses eine Gefahr für mich da. Seit gut über einem Jahr ist meine Badewanne komplett nass von unten und der Schaden ist bis heute nicht behoben.

    Deshalb meine Frage,
    Darf ich fristlos Kündigen?
    Weil der Vermieter mir droht, wenn ich Fristlos kündige, geht er zu einem Rechtsanwalt.

    Ist bei einer Fristlosen Kündigung eine Frist einzuhalten wann die beim Vermieter eingehen muss ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Sebastian,

      wie der Name „fristlose Kündigung“ schon ausdrückt, muss hier keine Frist eingehalten werden. Allerdings müssen besondere Gründe vorhanden sein, damit Mieter ohne jegliche Frist kündigen können. Lassen Sie sich am bestem beim Mieterverein beraten, ob das in Ihrem Fall möglich ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  9. AnnikaM.

    Hallo liebes Mietrecht Team, wir wohnen derzeit in einem Mietverhältnis, welches wir zum 31.05. nun gekündigt haben. Zur Vorgeschichte im Januar sind im gesamten Haus die Heizungen sowie die Warmwasserversorgung ausgefallen. Unser Vermieter – wohnt selbst mit auf dem Gelände, hat es nicht interessiert, dass in der Wohnung nur noch 6 Grad waren. Und das mit Kleinkind und Säugling. Der Schaden wurde erst nach mehrmaligen Aufforderungen behoben. Nun stehen wir wieder vor demselben Problem – keine Heizung und kein Warmwasser. Wir haben bereits eine neue Wohnung , in die wir evtl früher rein könnten.
    Besteht denn in diesem Fall jetzt die Möglichkeit, einer fristlosen Kündigung?
    Danke schon mal für die Antwort.

    1. mietrecht.com

      Hallo AnnikaM.,

      ist das Fortsetzen des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar, kann das eine fristlose Kündigung begründen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, sollten Sie rechtlich ausführlich beim Mieterverein abklären lassen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Erik B.

    Aber in §543 steht doch auch:

    3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    (…)

    Mein Mieter ist seit 3 Monaten mit einer Monatsmiete in Verzug. Wenn es wäre wie Sie schreiben (die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete), könnte doch jeder Mieter grundsätzlich eine Monatsmiete einbehalten, ohne dass der Vermieter irgendeine Handhabe hätte.

    1. mietrecht.com

      Hallo Erik B.,

      Im Ratgeber ist der Umstand beschrieben, der eine fristlose Kündigung zu Folge hat „[…] der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur einen Teil der Miete gezahlt hat und die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete“.
      Das heißt der Mieter muss zwei Monate in Folge die Miete nicht ganz zahlen und diese anteiligen Beträge müssen zusammengenommen höher sein als eine gesamte Monatsmiete. Vermieter haben eventuell jedoch auch die Möglichkeit der fristgemäßen außerordentlichen Kündigung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lassen Sie sich in diesem Fall am besten von einem Anwalt beraten, dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise unterstützen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  11. Karolina

    Hallo.
    Ich und meine Man mit unsere Tochter müssen umziehen wegen mein Man’s Arbeit. Wo wir wohnnen jetzt er hat keine gute Arbeit gefunden seit 4 Monate. Wo muss er jetzt arbeite ist bei 500 km weit von da wo sind wir jetzt. Wir haben eine befristete Mietvertrag welche hat schon die Möglichkeit gekündigt von die Vermieterin zum sein. Problem ist sie will überhaupt nicht verstehen unsere Gründe und will auch keine fristlosskündigung geben egal wir fahren weg und wir benützen das Wohnung nicht mehr. Haben wir vielleicht das Recht auf eine Fristlosskûndigung? Mussen wir trotzdem für eine ganze Jahr die Miete zahlen?
    Danke

  12. Marion P.

    Hallo!
    Ich hätte da eine wichtige Frage.
    Folgendes in meiner Wohnung ist direkt eine Ölheizungsanlage für 3 Parteien/Wohnungen untergebracht, der Raum in dem diese Anlage steht ist laut Heizungsfachmann mit 4 Kubikmeter viel zu klein und ist nur mit einer Holzspanplatte als Feuerschutztür zu gemacht.
    Die 4 großen Öltanks sind mit einer halben Feuerschutztür direkt daneben in einen auch viel zu kleinen Raum.( ca. 14qm mit 4 Öltanks a jeweils 1000l )
    Beide Räume sind wiederum direkt in meiner Wohnung.
    Frage: darf diese Wohnung überhaupt als Wohnung vermietet werden??
    Frage 2: Ist aufgrund der Baulichen Mängel und auch gesundheitsgefährdend eine Fristlose Kündigung möglich?

  13. Fabian D.

    Hallo liebes Mietrecht Team! Und zwar wurde ich von meinem Vermieter erst abgemahnt da ich u.a meine Fenster nicht regelmäßig geputzt habe, meine Jalousie eine Weile unten hatte und an der Heizungsanlage den Regler etwas hoch gedreht habe.Darf er aus solchen Gründen einen Mieter abmahnen bzw Kündigen???

    LG Fabian

    1. mietrecht.com

      Hallo Fabian D.,

      eine Abmahnung erfolgt in der Regel, wenn ein vertragswidriges Verhalten des Mieters vorliegt oder dieser mit den Zahlungen in Verzug ist. Üblicherweise können Vermieter nicht vorgeben, wie die Höchsttemperatur in der Wohnung sein darf oder wann die Fenster geputzt werden müssen. Inwieweit es sich hier um ein vertragswidriges Verhalten handelt, kann angezweifelt werden. Da wir jedoch keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden und mit diesem das weitere Vorgehen abzuklären.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Stephanie W.

    Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben. Der sollte zum 1.3.19 gelten. Habe schon anfang Februar die schlüssel für die renovierung erhalten.
    Die wohnung habe ich mir im bewohnten Zustand beim vormieter angeschaut. Also waren sämtliche Mängel nicht ersichtlich.
    Jetzt habe ich alles gestrichen und wollte schon anfangen boden zu verlegen.
    Da dort ein starkstromkabel ausserhalb der Wand liegt, hat die vermieterin einen termin mit einer elektrofirma vereinbart. Der elektriker hat sich die Elektrik angeschaut und festgestellt, dass die gesamte elektrik erneuert werden muss, da diese nicht der gesetzlichen Norm entspricht. Es gibt weder Erdung noch einen Fi in der Wohnung und lediglich 2 steckdosen im Wohnzimmer, 2 im Schlafzimmer und 4 in der Küche. Im Flur gibt es garkeine.
    Also müssen alle wände und decken aufgestemmt und alles erneuert werden.
    Dadurch kann ich nicht wie geplant zum 1.3.19 einziehen. Sondern erst zum 1.4.19
    Desweiteren kommen immer wd Feuchtigkeitsflecken durch obwohl ich diese schon mehrmals gestrichen hab. Dies ist eine Dachgeschosswohnung und über mir ist nur noch Boden. Der ist total feucht und riecht übelst.
    Die Kündigungsfrist meiner noch aktuellen wohnung habe ich zum glück einen monat verlängern können, da diese noch nicht neu vermietet ist.
    Der elektriker meinte es würde mindestens 4 wochen dauern. Also ist fraglich ob die wohnung dann überhaupt zum 1.4 einzugsfertig wird.
    Schaue mich schon nach anderen Wohnungen um. Und hätte auch schon eine in Aussicht.
    Nun die frage
    Kann ich der neuen Vermieterin fristlos kündigen?
    Aufgrund der mängel an elektrik und feuchtigkeit?
    Und ich nicht wie geplant und vertraglich vereinbart zum 1.3 einziehen kann?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    MfG

    1. mietrecht.com

      Hallo Stephanie W.,

      eine fristlose Kündigung durch den Mieter, kann wie im Artikel beschrieben, erfolgen, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht möglich ist und/oder von der Wohnung eine gesundheitliche Gefährdung für die Mieter ausgeht. Ist der Einzug und die Nutzung nicht möglich, kann das eine fristlose Kündigung begründen, allerdings handelt es sich dann auch immer um eine Einzelfallentscheidung. Im Zweifel sollten Sie sich hier ausführlich von einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Luise

    Meiner Tante wurde aufgrund von Eigenbedarf des Vermieters fristlos gekündigt. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das kein zulässiger Grund für die fristlose Kündigung und es muss eine gewisse Kündigungsfrist eingehalten werden? Ich werde Sie dazu ermutigen, sich zur Anfechtung dieser Kündigung beraten zu lassen.

  16. Ghazi A.

    Hallo , ich habe mein Mietverhältnis gekündigt , aber die Kündigungsfrist bis 30.11.2020 , Aber ich würde im März umziehen zu andre Stadt wegen mein Studium dort .
    Auch es gibt waser Schaden kommt von obere Stuck , erstmal der vermieter hat repariert , dann nach ein montat taucht wieder auf . und macht feuchkeit im badzimmer und Pilz .
    kann ich kündigung fristlos machen , wie ?
    oder habe ich andere möglichkeit , wegen soll ich in der nähe mein Uni umziehen , und habe schon nähe mein Uni eine neue Mietverhältnis bekommen.
    Danke für Ihre Antwort

    1. mietrecht.com

      Hallo Ghazi A.,

      lassen Sie den Mietvertrag von einem Mieterverein prüfen. Ind er Regel müssen sich Mieter nur an eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten halten. Andere Klauseln im Mietvertrag, die die Kündigungsfrist des Mieters verlängern, sind üblicherweise nicht zulässig. Für eine fristlose Kündigung müssen besondere Gründe vorliegen, wie z. B. die Unbewohnbarkeit der Wohnung oder ein zu stark geschädigtes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Lassen Sie sich diesbezüglich auch am besten beim Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Mo

    Hallo,
    Ich hatte bereits wegen bestehenden Mietschulden die fristlose Kuendigung ausgesprochen, dieses dann nach Eingang der Miete fuer die folgenden Monaten nicht weiter verfolgt. Die Mieter machen allerdings keinerlei Anstalten den offenen Betrag in Hoehe von knapp 2 Monatsmieten zu zahlen. Das Ganze ist jetzt mittlerweile schon ueber2 Jahre her, muss ich nun erneut fristlos kuendigen, weil ich bei der ersten Kuendigung nicht dran geblieben bin. (Es entstehen fuer mich ja auch erhebliche Kosten, die ich bei der ersten Aussprache der Kuendigung nicht haette aufbringen koennen.)

    Vielen Dank

  18. Marika G.

    Guten Tag,

    mein Mieter schaut uns immer wieder in unsere Fenster, er kommt immer unangekündigt zu uns um zu reden und außerdem beobachtet er uns immer wenn wir wegfahren. Dazu haben wir mittlerweile die Rollos unten, weil er immer wieder vorbei gegangen ist und man sich mega beobachtet fühlt.
    Man hat keine Ruhe in dieser Wohnung.

    Da wollte ich fragen, ob des zu „•Der Vermieter stört nachhaltig den Hausfrieden.“ zählt oder nicht.

    1. mietrecht.com

      Hallo Marika G.,

      rechtlich können wir nicht beurteilen, ob das der Fall ist. Eventuell kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Lassen Sie sich am besten bei einem fachkundigen Anwalt oder einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. HS

    Hallo,
    mein Vermieter hat uns am 2.1.19 mitgeteilt, dass er direkt an das bestehende -von uns gemietete- EFH anbaut. Wir wohnen seit 15.09.2017 erst hier und haben leider nur eine mündliche Zusage, dass sich für uns in den nächsten 5 Jahren auf keinen Fall was ändert.
    Er stellt jetzt den Bauantrag, deshalb ist der Baubeginn noch nicht fixiert.
    Dadurch verlieren wir beide (einzigen) mittelgroßen Wohnzimmerfenster, welche durch ein kleineres nach Norden ausgerichtetes Fenster und eine Vergrößerung der Tür in den angrenzenden Wintergarten ersetzt werden soll. Eine umfangreiche Baumaßnahme, welche unser Wohnzimmer einige Zeit nicht bewohnbar macht.
    Das Dach des Neubaus wird in das Dach des bestehenden Hauses integriert, was unser im 1. Stock liegendes Bad und mindestens einen der beiden Schlafräume (wahrscheinlich beide Sclafräume) zeitweise sicher nicht nutzbar macht. Eine Ausweichmöglich für Schlafzimmer haben wir nicht.
    Die von uns gemietete -derzeit untervermietete- Einliegerwohnung fällt weg, da Sie in den Anbau integriert wird.
    Ebenso fallen drei von uns angemietete Anbauten, die KFZ-Stellplätze und ein Drittel des Gartens weg.
    Wir haben uns jetzt mal nach einem neuen Haus umgeschaut und hätten auch was in Aussicht.
    Haben wir ein Sonderkündigungsrecht, falls ja mit welcher Frist?
    Außerdem haben wir in beide Wohnungen Küchen einbauen lassen, Echtglasduschwand, … (alles im Hinblick auf 5 Jahre).
    Abgesehen davon, dass umziehen lästig ist kostet es auch noch ziemlich viel. Und das nach so kurzer Zeit und völlig unverschuldet. Hat irgendwer Rat?

  20. Ana

    Hallo,

    ich habe eine fristlose Kündigung erhalten! MIr wird eine Frist von einer Woche gegeben die Wohnung zu räumen und die rückständige Miete zurückzuzahlen!
    Ist eine Frist von einer Woche rechtens?

    Danke und lg,

    Ana

  21. K. Abbing

    Hallo,

    Ich habe eine fristlose kündigung bekommen und die auch akzeptiert. Wollte meine Wohnung dann umgehend abgeben aber ich konnte niemand beim Vermieter erreichen, so dass ich die Wohnung erst 8 wochen nach dem in der fristlosen kündigung eingetragenen Datum die Wohung abgeben konnte. Jetzt mochte der Vermieter das ich die 8 Wochen bezahle.
    Ich verstehe nicht warum. Ich hätte die Wohung zu dem in der fristlosen Kündigung angegebenen Termin zuruck geben können aber der Vermieter hat sich nicht gemeldet bzw hat nicht auf meine Telefonanrufe und Emails geantwortet.
    Können Sie mir vielleicht erklären warum ich diese 8 Wochen Miete zahlen muss!???
    Vielen Dank in vorraus!

    1. mietrecht.com

      Hallo K. Abbing,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich von einem Mieterverein beraten zu lassen. Wir können dies nicht anbieten und die Sachlage daher nicht beurteilen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. Kamonchanok J.

    Guten Tag.. Ich hätte da eine wichtige frage. Da ich schwanger geworden bin und nicht mehr arbeiten gehen konnte und so die Miete nicht zahlen kann. Würde dies vom Amt übernommen da die Bearbeitungszeit 6 Wochen beträgt sind 2 mieten bei dem Vermieter nicht eingangen, ich hat Ihn schriftlich und Verständnis dennoch hat er den Mietvertrag fristlos gekündigt.. meine Frage ist laut dem Brief soll ich am 31. Dezember raus aus der Wohnung.. aber frist gemäß hab ich bis 31. März Zeit (3 Monate frist gerecht), wenn ich dennoch am 31. Dezember aus der Wohnung raus gehe. Muss ich bis dem 31. März noch weiterhin Miete zahlen? Obwohl ich nicht mehr in der Wohnung lebe? Oder endet das miet Verhältnis direkt am 31. Dezember und ich bin aus dem Vertrag raus und muss so nichts mehr zahlen. Ich bitte um eine Antwort da es sehr wichtig ist dies zu wissen,vielen Dank im voraus.

    1. mietrecht.com

      Hallo Kamonchanok J.,

      bei einer fristlosen Kündigung müssen keine Fristen eingehalten werden, Demnach fallen diese und auch die Zahlungen weg. Das Mietverhältniss endet in der Regel dann mit dem Auszug. Ob die Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, können wir nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten rechtliche beim Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Inge

    Hallo Mietrecht.com,

    ich habe am 15.112018 eine Wohnung gemietet, die ich zur Zeit noch renoviere. Vor 14 Tagen hatte ich immer mal wieder kleine Fliegen in der Küche und mit unter auch Kakerlaken festgestellt. Und einen für mich undefinierbaren Geruch in der Küche und im Flur. ( Abfluss. usw.??) Die Geruchsbelästigung verstärkte sich zunehmend zu einem penetranten Gestank. Ich stellte fest, dass dieser aus der Nachbarwohnung kam, wo unter Polizeieinsatz 3 Katzen aus einer 1 Zimmerwohnung gerettet wurden. Ich empfinde nur noch unwohlsein, Übelkeit ,wenn ich mich in der Wohnung aufhalte . Vor 5 Tagen habe ich telefonisch den Vermieter kontaktiert und Ihn meine Einstellung zu dieser Wohnung genannt. ( weitere Renovierungsarbeiten die ich durch eine Firma ausführen lassen wollte und auch selber bezahle, habe ich erstmal storniert.) Vor 3 Tagen habe dem Vermieter per Mail kontaktiert bis heute keine Rückmeldung.
    Kann ich eine fristlose Kündigung unter diesen Umständen in Betracht ziehen?
    Ab welchen Voraussetzungen zählt eine Gesundheitsgefährdung?

    1. Claudia

      Hallo Leute von Mietrecht, hallo Inge,
      ich habe gerade das Schreiben von Inge gelesen, muss dazu sagen, dass das mit dem Gestank nicht so stimmen kann. Falls Frau Inge auch noch meint, Kakerlaken etc. würden durch die Katzen kommen, das stimmt nicht. Auch das mit dem Gestank der Katzen, sie hatte erst kurz vorher erfahren,das in der Nachbarwohnung Katzen waren, dann ist der Gestank natürlich von den Katzen, was fürein Quatsch.Dann hätte sie den Gestank schon im Treppenhaus riechen müssen. Natürlich sollte der Vermieter die Kosten der Renovierung bezahlen,wenn Inge nicht vorher gesagt hat,sie würde die Kosten übernehmen. Aber das mit den Katzen ist gelogen. Viele Mieter versuchen so Nachbarn los zu werden,oder die Miete zu drücken. So sind Menschen die Tiere nicht mögen.Wer weiß, wann diese Wohnung das letzte mal renoviert wurde. Bitte löschen sie den Bericht von Inge. Diese Lügen sind nicht zu ertragen.Sie haben doch bestimmt wahre Themen, die sie hier bringen können. Mit freundlichen Grüßen

  24. Julia R.

    Meine Vermietrrin hat mir verschwiegen das ein rohr durch die außenwand geht, welches immer beheizt wurde. Jetzt muss ich eine menge geld nachzahlen obwohl ich anfangs 5 monate nicht in der wohnung war. Sie hat mir aber nichts von diesem rohr gesagt, meiner meinung nach also eine verschwiegene Tatsache. Kann ich meinen Vertrag fristlos kündigen?

  25. Hannelore P.

    Ich möchte als Mieter vorzeitig aus meinem Mietvetrag, also fristlose Kündigung meinerseits. Im Haus wohnt eine psychisch kranke Frau, die uns anderen beiden Mietern das Leben schwer macht (tagsüber und nachts). Sie hatte selbst zum 31. Okt. gekündigt, der Vermieter hatte ihr eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen gegeben. Aber sie ist nicht ausgezogen und will nicht ausziehen! Ich bin mit den Nerven am Ende, will ausziehen. Nun habe ich die Möglichkeit, noch im Dezember, spätestens im Januar umzuziehen. Greift in diesem Fall eine fristlose Kündigung meinerseits? Wenn der Umzugszeitpunkt feststeht, wie lange vorher muss meine fristlose Kündigung beim Vermieter sein?

    1. mietrecht.com

      Hallo Hannelore P.,

      bei einer fristlosen Kündigung müssen üblicherweise keine Fristen eingehalten werden. Ob in Ihrem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, der eine fristlose Kündigung zulässt, sollten Sie jedoch rechtlich abklären, z. B, bei einem Mieterverein. Wir dürfen eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

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