Mietkaution zahlen: Wann, wie, warum?

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Die Zahlung von Mietkaution dient der Absicherung des Vermieters

Mietkaution: Wann müssen Mieter zahlen?
Mietkaution: Wann müssen Mieter zahlen?

Bei Abschluss eines neuen Mietverhältnisses verlangen Vermieter häufig eine Sicherheitsleistung, die allseits bekannte Mietkaution. Damit wollen sie sich für den Fall absichern, dass der neue Mieter seine Miete nicht wie vereinbart zahlt oder Schäden in der Wohnung verursacht. Verhält sich der Mieter hingegen während der gesamten Mietdauer tadellos und erfüllt alle Forderungen, muss der Vermieter ihm am Ende des Mietverhältnisses die Kaution zurückerstatten.

Aber wann muss Mietkaution eigentlich gezahlt werden? Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen? Muss man immer Mietkaution zahlen? Und was passiert laut Mietrecht, wenn die Kaution nicht gezahlt wird? Diese und weitere Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Zahlung der Mietkaution

Wann muss ich Mietkaution bezahlen?

Dies ist nur der Fall, wenn dies zu Beginn des Mietverhältnisses vertraglich vereinbart wurde. Nachträglich kann der Vermieter die Zahlung von Kaution nicht verlangen.

Kann ich die Mietkaution in bar bezahlen?

Sind sowohl Mieter als auch Vermieter mit dieser Zahlungsform einverstanden, ist dies möglich.

Ich hab die Mietkaution nicht bezahlt. Droht die Kündigung?

Unter Umständen ja. Gemäß § 569 Abs. 2a BGB hat der Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht, wenn die nicht gezahlte Mietkaution mindestens zwei Monatskaltmieten beträgt.

Wann darf einer Kaution durch den Mieter zurückgefordert werden?

Sind keine Zahlungen mehr offen und keine Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten, ist ein längerer Einbehalt der Kaution schwer zu begründen. Hier fordert CONNY Begründungen und Belege an und erwirkt andernfalls eine Rückerstattung für den Kunden.

Zum Mietkautionsvergleich

Wann ist die Mietkaution zu zahlen?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Kaution zu bezahlen, wenn eine Wohnung gemietet wird.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Kaution zu bezahlen, wenn eine Wohnung gemietet wird.

Zuallererst sollten Sie wissen, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, dass ein Mieter Mietkaution zahlen muss. Es ist dem Vermieter aber auch nicht verboten, eine solche zu verlangen. Er muss dabei lediglich die vom Gesetz vorgegebene maximale Höhe für die Mietsicherheit (entspricht drei Monatsnettomieten) beachten.

Möchte der Vermieter den Mieter verpflichten, Mietkaution zu zahlen, so muss dies im Mietvertrag oder in einer Anlage zum Mietvertrag vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter nicht nachträglich noch auf eine Kaution bestehen, wenn das Mietverhältnis bereits begonnen hat.

Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Kaution vor dem Mietvertrag zu zahlen. Stattdessen ist diese erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags). Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in Raten zu zahlen:

  • Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  • Die zweite Rate ist zusammen mit der zweiten Monatsmiete zu zahlen.
  • Und die dritte Rate wird mit der dritten Monatsmiete fällig.

Wenn der Mieter es wünscht, kann er die komplette Mietkaution auf einmal zahlen und gleich zu Beginn des Mietverhältnisses den gesamten Betrag überweisen. Verpflichten kann ihn der Vermieter dazu aber nicht, denn prinzipiell besteht für den Mieter ein Recht auf Ratenzahlung.

Mietkaution: Wie bezahlen?

Sie wissen jetzt, wann Sie die Mietkaution zahlen müssen. Aber wie muss bzw. darf diese Zahlung eigentlich erfolgen? Vorgesehen ist, dass der Mieter die Kaution auf ein separates Konto des Vermieters überweist, das nur dafür angelegt wurde. Denn es handelt sich hierbei um eine Sicherung, die der Vermieter zwar für die Dauer des Mietverhältnisses verwaltet, aber die ihm nicht gehört. Der Vermieter hat also kein Recht, das Geld auszugeben oder zu investieren, deswegen muss es von seinem eigenen Vermögen getrennt werden. Er darf sie allerdings einstreichen, wenn am Ende des Mietverhältnisses Forderungen offen sind.

Wie auch immer: Zwar ist es vorgesehen, auf diese Weise die Mietkaution zu zahlen, wenn sich Mieter und Vermieter jedoch darauf einigen, kann die Zahlung auch auf andere Weise erfolgen. Ist der Mieter einverstanden, kann sich der Vermieter die Mietkaution in bar bezahlen lassen oder die Überweisung auf sein Girokonto vorschlagen.

Lässt sich der Mieter darauf ein, muss der Vermieter die Mietkaution aber trotzdem auf ein separates Konto einzahlen.

Mietkaution nicht bezahlt: Liegt ein Kündigungsgrund vor?

Wird die Mietkaution nicht gezahlt, kann unter Umständen die fristlose Kündigung erfolgen.
Wird die Mietkaution nicht gezahlt, kann unter Umständen die fristlose Kündigung erfolgen.

Was passiert nun, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlen will, obwohl sie vertraglich vereinbart wurde? Dann muss der Vermieter diese gerichtlich beitreiben, indem er den Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids beantragt oder Klage einreicht.

Obendrein kann dem Mieter, wenn er die vereinbarte Mietkaution nicht bezahlt, die fristlose Kündigung drohen. Diese Möglichkeit ist ausdrücklich in § 569 Abs. 2a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufgeführt:

(2a) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Absatz 1 liegt ferner vor, wenn der Mieter mit einer Sicherheitsleistung nach § 551 in Höhe eines Betrages im Verzug ist, der der zweifachen Monatsmiete entspricht.

Weigert sich der Mieter also, die Mietkaution zu zahlen und entspricht diese verweigerte Zahlung mindestens zwei Monatskaltmieten, greift das Kündigungsrecht des Vermieters. Er muss in diesem Fall nicht einmal eine Abmahnung erteilen, sondern kann sofort die fristlose Kündigung aussprechen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

13 Gedanken zu “Mietkaution zahlen: Wann, wie, warum?

  1. Nicole

    Hallo. Wir hatte vor viereinhalb Monaten unsere Wohnungsübergabe mit dem Vermieter. Bis dahin ein schönes, harmonisches Mietverhältnis !
    Nach 2 Monaten fragten wir das erste mal schriftlich danach, wie es jetzt mit der Kaution weitergeht. Nachdem uns unser Vermieter einige Tage ohne Antwort ließ, konnten wir ihn dann mit unterdrückter Rufnummer erreichen. Er sagte uns, dass aufgrund der noch nicht vorliegen Betriebskostenabrechnung für 2021 keine Kautionsabwicklung erfolgen kann. Mittlerweile haben wir noch zwei bis dreimal nachgefragt, wie weit denn die Nebenkosten Abrechnung für 2021 ist. Diese wird von einer Verwaltung erstellt. Nicht vom Vermieter direkt. Nun ignoriert uns der Vermieter komplett. Wir bekommen gar keine Antwort mehr, weder geht er ans Telefon, noch antwortet er auf E-Mails, noch antwortet er auf WhatsApps. Wir haben ihn per Einschreiben vor vier Wochen einen Brief geschrieben, da war die Übergabe schon drei Monate her, und habe ihn gebeten, uns zum einen mitzuteilen, wo er unser Kaution angelegt hat und zum anderen um zumindest teilweise Rückerstattung auf unser Konto. Diese Frist hatte auch verstreichen lassen. Kurz bevor die Frist abgelaufen ist, hat er in einem E-Mail mitgeteilt, dass sich die Umstände noch nicht geändert haben und es noch keine Nebenkostenabrechnung für 2021 gibt. Dementsprechend gibt es noch keine Kautionsabwicklung. Kann er das so machen, wir hatten damals die Kaution fast drei Monate vor Einzug in einer Summe überwiesen, wir haben ihn jeweils eine Woche vom ersten die Miete bezahlt, wir waren sehr sehr angenehme Mieter. Keine Ahnung, warum er sich jetzt so quer stellt.

  2. Kathrin

    Guten Tag!

    In diesem Artikel steht genau das drin, was ich bereits vorher schon durch Recherchen erfahren hatte, ich möchte mich aber dennoch absichern und daher meinen konkreten Fall schildern.

    Also, ich habe mir eine Wohnung angeschaut und auch eine mündliche Zusage bekommen. Die Kaltmiete beträgt genau 300 Euro. Die Frau des Hauseigentümers wollte, dass ich ihr die 700 Euro für die Kaution vorbeibringe und bei ihr im Büro (sie und ihr Mann haben ein kleines Unternehmen) vorbeibringe. Sie hat darauf bestanden, dass ich die Kaution in bar und in einer Summe begleiche. Mit Ratenzahlung oder einer Überweisung war sie nicht einverstanden. Sie hat sich auch geweigert, mir den Mietvertrag zu zeigen, und wollte ihn mir erst überreichen, nachdem ich ihr die Kaution vorbeigebracht habe. Mir war es aber zu unsicher, zu bezahlen, bevor ich mir den Vertrag genau durchgelesen habe, und ich habe ehrlich gesagt auch etwas Angst, so eine hohe Summe an Bargeld mit mir herumzutragen. Die Gegend dort ist nicht sehr sicher und ich habe etwas Angst bei dieser Vorstellung, weil es dort viel Kriminalität gibt. Als ich ihr gesagt habe, dass ich lieber in Raten zahlen oder die Summe überweisen würde, hat sie mich abgewiesen und gemeint, dass sie die Wohnung anderweitig vermieten würde. Nun hätte ich gerne eine Einschätzung von einem Anwalt zu dieser Situation, ob ich mich korrekt verhalten habe und was ich nun tun soll. Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.

  3. kummer, willi

    Kann die Zahlung der Mietkaution auch länger z.B. ein halbes Jahr gestreckt werden?

  4. S Cornelia

    Hallo

    Ich habe Mal eine Frage .und zwar geht es darum ich zahle regelmäßig Miete pünktlich mein alter vermieter. Hat meine Kaution behalten von einer guten freuns noch Sachen im Keller. Steht hat deswegen bekommen so jetzt ist das aber so das ich für meine jetztige Wohnung Kaution zahlen will ich alle Hebel in Bewegung gesetzt habe im was zu erreichen ich habe mit mit dem Jobcenter gesprochen und wie haben uns auch mit dem alten Vermieter in Verbindung gesetzt ich habe sogar vorgeschlagen. Das ich das in Raten zahlen würde aber sie hat sich werde mit dem Amt einigen können /wollen und mit dem alten Vermieter auch nicht sie hat alles beneint jetzt habe ich die Kündigung bekommen die meine Wohnung aber habe vorher keine Abmahnung bekommen von ihr in schriftlicher Form.

    Was kann ich tun damit ich nicht aus der Wohnung raus muss ich habe jetzt auch einen Termin bei einen anwalt.damit ich nicht aus meiner Wohnung raus muss zumal. Ist es echt schwer. Eine neue Wohnung zu finden in Corona Zeiten

    Ich hoffe ihr könnt mir da helfen

  5. Jacqueline

    Meine Oma zieht jetzt wegen ihres Alters vom Obergeschoss ins Erdgeschoss im gleichen Haus nur ein anderer Eingang und soll für die neue Wohnung Kaution bezahlen. Ist das rechtens? Sie bleibt ja dort wohnen und es ändert sich nur das Geschoss.

  6. Lisa S

    Ich habe nach langem Suchen endlich eine neue Wohnung gefunden und bin so erleichtert. Die Regelungen zur Mietkaution haben mich ein wenig irritiert. Ich soll diese im vor Beginn des Mietverhältnisses zahlen. Gut zu wissen, dass diese erst ab Beginn des Mietverhältnisses fällig ist.

  7. Matthias

    Wir möchten zur Miete in eine NEUbauwohnung in Schleswig-Holstein einziehen. Der Vermieter künftige teilt uns mit, die Kaution dürfte aus diesem Grund in einem Beitrag eingefordert werden (üblich sind drei Raten). Ist dies zulässig und worauf könnte sich der Vermieter berufen?

  8. Frank

    Hallo. Mein Vermieter möchte dass ich ausziehe in eine andere Wohnung von denselben Vermieter muss ich für die neue Wohnung eine Kaution bezahlen

  9. Deniz z

    Hallo ich habe eine Frage. Ich zahle meine Miete pünktlich zum Anfang des Monats kann aber leider auf Grund von Corona keine Kaution zahlen da mir das Geld fehlt und das Jobcenter übernimmt die Kaution nicht! Darf der Vermieter mich deshalb kündigen? Wie gesagt die volle Miete wird immer bezahlt !

  10. Stefanie k

    Ich wohne in einem Haus,wo ich miete zahle…der Vermieter ist mein jetzt ehemaliger Chef…wir haben im Mietvertrag eine Kaution vereinbart von 2 netto kaltmieten. Haben aber mündlich vereinbart das ich das nicht machen brauch. Jetzt nach 7 Monaten verlangt er die Kaution. Ist das rechtens??

  11. Josefine

    Hallo,
    Ich ziehe in eine Wohnung zur Untermiete. Ich zahle 380€ Kalt und soll 500€ Kaution bezahlen, ist das rechtens.
    Und ich habe vorerst einen Mietvertrag für 2 Monate kann/darf sie dann überhaupt Kaution verlangen?
    Noch dazu möchte sie dass ich sofort die miete zahle obwohl ich erst zum 1.9. einziehe, muss ich dies tun?

  12. BERNHARD H

    Der Mieter hat mir die Kündigung mit 3 monatiger Frist geschickt aber er will nachfolgende Mieten nicht mehr bezahlen und gegen die Kaution abrechnen. Den Differenzbetrag will er dann zum Schluß zahlen.
    Ist Dies zulässig?

    1. mietrecht.com

      Hallo Bernhard,

      in der Regel kann die Mietzahlung während der Kündigungsfrist nicht mit der Kaution verrechnet werden. Die Kaution ist üblicherweise dafür gedacht, Rückstände oder Forderungen des Vermieters abzudecken. Ihr Mieter ist in der Regel verpflichtet die Miete zu zahlen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich ausführlich von einem Anwalt bezüglich der richtigen Vorgehensweise beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

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