Widerspruch: Wenn die fristlose Kündigung von einem Mietverhältnis nicht rechtens ist!

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie können Sie sich gegen eine fristlose Kündigung wehren?

Fristlose Kündigung: Ein Widerspruch ist laut Mietrecht möglich, wenn besondere Härte vorliegt.
Fristlose Kündigung: Ein Widerspruch ist laut Mietrecht möglich, wenn besondere Härte vorliegt.

Eine fristlose Kündigung muss immer gut begründet sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die fristlose Kündigung vom Mieter oder Vermieter ausgeht. Laut Gesetz ist ein wichtiger Grund eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die fristlose Kündigung auch wirksam werden kann.

Ist dies nicht der Fall, kann ein Widerspruch für eine fristlose Kündigung von einem Mietverhältnis unter Umständen gute Aussichten haben. Aber auch andere Fehler von der kündigenden Partei können einen Widerspruch rechtfertigen.

Wann ein Widerspruch für eine fristlose Kündigung von einem Mietvertrag erfolgreich sein kann, erläutert Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste zum Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung

Ist ein Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung möglich?

Wurde der Mietvertrag fristlose gekündigt, können Mieter gegen diesen Widerspruch einlegen. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier.

Können Vermieter Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung einlegen?

Auch Vermieter haben das Recht, Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung einzulegen. Das kann unter anderem dann der Fall sein, wenn die Kündigung nicht begründet wurde.

Wann ist ein Widerspruch durch den Vermieter nicht zulässig?

Erfolgte die fristlose Kündigung aufgrund eines Mangels und wurde dieser durch den Vermieter wissentlich verschwiegen, ist ein Widerspruch üblicherweise nicht möglich.

Fristlose Kündigung vom Mietvertrag: Widerspruch durch den Mieter

Bei sehr kniffligen Fällen einer fristlosen Kündigung empfiehlt es sich im Regelfall, einen Anwalt um Unterstützung zu bitten.

Im Allgemeinen kann jedoch festgehalten werden, dass das Mietrecht für die fristlose Kündigung einen Widerspruch möglich macht, wenn eine besondere Härte vorliegt. Das betrifft nicht nur den Mieter selbst, sondern auch dessen Familienmitglieder oder Angehörige im selben Haushalt.

Das kann zum Beispiel unter folgenden Bedingungen der Fall sein, wenn …

 

  • … kein gleichwertiger Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen verfügbar ist
  • … die Mieterin hochschwanger ist
  • … eine hohe Belastung durch ein anstehendes Examen bevorsteht
  • … das Alter des Mieters schon sehr hoch ist und er dort verwurzelt ist
  • … er schwer krank oder invalide ist
  • … ein Kind dieses Haushalts kurz vor dem Schulabschluss steht und bei einem Umzug die Schule wechseln müsste
  • Selbstmordgefahr besteht

Wichtig ist hierbei, dass der Widerspruch vom Mietverhältnis fristgerecht eingereicht werden muss. Demnach muss für eine fristlose Kündigung, der Widerspruch laut Mietrecht spätestens zwei Monate, bevor der Mietvertrag ausläuft, eingereicht werden. Verweisen Sie hierin deutlich auf den vorliegenden Härtefall.

Außerdem muss einer fristlosen Kündigung im Mietrecht fast immer eine Abmahnung vorausgehen. Ist dies nicht der Fall, kann auch dann ein Widerspruch erfolgreich sein.

Hat Ihnen der Vermieter allerdings aus nachvollziehbaren und wahrheitsgemäßen Gründen gekündigt, ist ein Widerspruch aussichtslos. Auch bei befristeten Mietverträgen, wie beispielsweise bei Ferienwohnungen, hilft im Regelfall kein Widerspruch gegen die fristlose Kündigung vom vorhandenen Mietverhältnis.

Widerspruch – Fristlose Kündigung einer Wohnung: Was kann ein Vermieter tun?

Ein Widerspruch gegen die fristlose Kündigung von einem Mietverhältnis kann vom Mieter oder Vermieter ausgehen.
Ein Widerspruch gegen die fristlose Kündigung von einem Mietverhältnis kann vom Mieter oder Vermieter ausgehen.

Eine fristlose Kündigung im Mietrecht kann vom Mieter und Vermieter ausgehen. Voraussetzung ist jedoch in nahezu allen Fällen, dass diese zuvor in Form einer Abmahnung angekündigt wurde.

Darin muss bereits eine genaue Schilderung des vorhandenen wichtigen Kündigungsgrunds festgehalten sein. Anderenfalls besteht das Recht, gegen die fristlose Kündigung der vom Mietverhältnis Widerspruch einzulegen.

Des Weiteren hat ein Vermieter das Recht auf einen Widerspruch, wenn der Mieter aufgrund eines Mangels der Wohnung, die fristlose Kündigung einreicht, dieser den Mangel aber bereits bei Vertragsabschluss kannte und akzeptiert hat. So steht es in § 536b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erläutert.

Aber Achtung: Hat der Vermieter einen Mangel wissentlich und bewusst vor dem Mieter verschwiegen, gilt diese Regelung nicht. So steht in § 536d BGB:

 

Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Ist dies der Fall, kann der Erfolg im Widerspruch für die fristlose Kündigung von einem Mietverhältnis fast immer ausgeschlossen werden, wenn ein Vermieter diesen einreicht.

Bildnachweise: istockphoto.com/ ISerg, istockphoto.com/ Nastia11

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Über den Autor

Autor
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

12 Gedanken über “Widerspruch: Wenn die fristlose Kündigung von einem Mietverhältnis nicht rechtens ist!

  1. Mandy H

    Guten Abend und zwar geht es um provozierende Ruhestörung
    Wir wohnen knapp 1jahr in einem 6 Parteien Haus unsere Nachbarn über uns sind von deren ihrer Wohnung Eigentümer. Wir haben unsere Vermieterin und auch schon mit der Hausverwaltung gesprochen das wir von unseren Nachbarn über uns regelrecht provoziert werden sei es mit Dauer stampfen, lauter Musik und von deren selbst gebauten Treppe im Schlafzimmer die so laut ist das wir jede Nacht mehrfach wach gemacht werden und unser Sohn jeden Abend aus dem Schlaf gerissen wird. Auch Gespräche haben wir gesucht ohne Erfolg.. Selbst unsere Vermieterin macht nix und droht uns sollten wir uns weiter beschweren mit der Kündigung. Obwohl es hier wirklich schon psycho terror ist. Was können wir dagegen tun und ist das so rechtens?

  2. Graf

    guten tag, meine frage ist, wärend der Mietzeit gab es einen neuen Vermieter. Dieser wusste von den Mängeln die wärend der Mietzeit beim vorhergehenden Vermieter entstanden. Backofen und Geschirrspühler defekt. Dazu kommen Baulärm vom neuen Vermieter den ganzen Tag. Mehrmals wurde versprochen es werde was gemacht aber nichts wurde gemacht. Nun habe ich die Kündigung geschrieben innert 1.5 Mt. So wie mit dem Vermieter besprochen. Nun will er doch 3 Mt. Kann er gegen meine Kündigung einspruch erheben?

  3. Philip

    Moin,

    Ich habe dem Vermieter fristlos zwei Wochen vor Monatsende gekündigt und bin dann Ende des Monats ausgezogen. Wie lange hat der Vermieter Zeit, einen Widerspruch einzulegen? Muss dieser Widerspruch schriftlich an mich zugestellt werden? Falls die Frist für einen Widerspruch verstrichen ist, ist die Kündigung dann wirksam und kann nicht mehr angefochten werden?

  4. Victoria

    Mein Partner und ich sind wohnhaft in einer therapeutischen Wohneinrichtung mit Wohn- und Betreuungsvertrag. Aufgrund von Mietschulden und angegebener Gründe von Vertragsbruch (dem ich Widerspreche, da diese beiden Gründe, weder stimmen noch sind diese Anschuldigungen wahrheitsgemäß sind) wurde uns die fristlose Kündigung, zum 15.08.21 gesandt.
    Kann ich die Frist verlängern? Soll ich Widerspruch einlegen? Was soll ich als nächstes tun?
    Wir haben Angst vor Obdachlosigkeit!!!!
    Bitte helft mir.
    MFG
    V. K.

  5. Lea

    Hallo,
    ich habe eine Wohnung zum 01.09.21 angemietet. Nach Unterzeichnung hörten wir vom Nachbarn, dass es bereits zweimal Rohrbrüche gegeben hat.
    Eine Woche später wollten wir noch etwas ausmessen und ein Zimmer stand unter Wasser.
    Am gleichen ag wurde Wasser abgesaugt. Dann wurde 9 tage lang nix gemacht. Wir haben selbst ein Gerät organisiert was eine Wand trocknet und sind diese WE noch mal mit einem Bekannten Handwerker hin. Ok beiden Kinderzimmern sowie im Flur sind Wände und Böden nass. Wir hatten alle Hals- und Augenreizungen (Verständlich durch den Schimmel). Die hausverwaltung meint es wird bald gemacht.
    Ich habe mich heute entschlossen nicht mehr in die wohnung zu ziehen. Leider hat der mieterschutzbund erst am Freitag einen Telefontermin!
    Kann ich fristlos kündigen? Falls das nicht gilt: gilt dann die fristlose Kündigung als fristgerechte oder muss ich dann neu kündigen? Der Bekannte meinte dass es knapp werden könnte dass der Schaden am 1.9. behoben wäre…eher unwahrscheinlich da auch der Estricht trocken gelegt werden muss.
    Kann mir und meinen Kindern (Allergiker) das zugemutet werden, nicht zu wissen ob es klappt oder nicht (falls wir die wohnung doch nehmen würden?).
    Meine wohnung ist zum 31.08. gekündigt. Was müsste ich geltend machen?

  6. Tatjana L.

    Hallo,
    Mir wurde als VermieterIn Eine fristlose Kündigung Meiner Mieter abgegeben, Kündigungsgrund laut Mieter Falschangaben der qm im Mietvertrag des angemietete Hauses. Die eigentlichen qm betragen 156 qm und im Mietvertrag wurde von mir 180 qm angegeben, die Miete wurde aber aber auf 140 qm berechnet und nach diesen qm als Miete abgerechnet, es wurde später, weil es uns aufgefallen ist, mündlich besprochen und abgeklärt, Die Mieter waren einverstanden den Vertrag so Zu belassen, da ja kein Nachteil entstanden ist. Meine Frage ist: . Ist dieEYE vorzeitige Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist wegen diesem Kündigungsgrund berechtigt? Was kann ich tun? Eine Vermieter Rechstsschutz Versicherung habe ich.
    Vielen Dank

    1. Michael K

      Hallo. Da Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, würde ich in gleicher Situation einen Rechtsanwalt beauftragen. Ich kann nicht erkennen, dass Sie etwas falsch gemacht hätten. Nur vertrauen auf mündliche Absprachen darf man wohl leider nicht. Ich glaube, ihre Mieter wollten aus einem anderen Grund schnell aus dem Mietverhältnis raus und haben sich, in der Hoffnung es klappt, einen vorgeschobenen Grund aus den Fingern gesogen.

  7. Silvia G

    Hallo, was kann ich tun, habe heute am 7.09.2020 eine fristlose Kündigung bekommen zum 11.09.2020, mein Fehler war das ich mein Konto gewechselt habe, und ich bei den Dauerauftrag nicht darauf geachtet habe das 2021 Stand. Habe heute gleich die die gesamte Miete bezahlt. Wer kann mir helfen bitte und was muss ich machen , da steht auch der Satz : Gemäß 545 BGB erklären wir, dass die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht in Betracht kommt Mfg

    1. mietrecht.com

      Hallo Silvia G,

      wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein. Dieser kann Sie entsprechend beraten und unterstützen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Michael K

      Hallo. Da die Miete umgehend nachgezahlt wurde greift die fristlose Kündigung der Wohnung nicht bzw. wurde sie „geheilt“. Dies kann man nur einmal in einem Zeitraum von 2 Jahren so tun. Im übrigen kann man sein Mietverhältnis im Allgemeinen nur wegen Mietschulden gekündigt bekommen wenn man mit mindestens mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Um zu erreichen, dass Sie aus der Wohnung ausziehen müssen, bräuchte der Vermieter einen gerichtlichen Räumungstitel vom zuständigen Amtsgericht, den er aber aufgrund der Umstände nicht erhalten würde. ACHTUNG: Sie müssten einer bei Gericht eingereichten Kündigung durch den Vermieter aber in diesem Gerichtsverfahren widersprechen (meistens innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist von 2-3 Wochen). Tun Sie das nicht kann der Vermieter gegen Sie ein Versäumnisurteil beantragen. Hiergegen können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Es wäre aber bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig vollstreckbar. Gehen Sie auch hiergegen nicht vor oder versäumen auch diese Frist, so erhielte der Vermieter eine vollstreckbare Ausfertigung und könnte Sie aus dem Mietverhältnis werfen, obwohl Sie im Recht waren aber Ihre Rechte nicht gewahrt hätten. Meistens gehen Vermieter derart vor, wenn das Geld als Kündigungsgrund nur vorgeschoben ist, die Ursache aber darin liegt, dass man einen „irgendwie unbequemen“ Mieter loswerden möchte.

  8. Maria G.

    Darf der Vermieter das Wasser einstellen um den Mieter aus der Wohnung zu drängen? Was kann man machen, könnte man es als koerperverletzund betrachten? Danke für Euren guten Willen uns Mieter zu helfen❤️👍

    1. mietrecht.com

      Hallo Maria G.,

      die Wassernutzung gehört in der Regel mit zu den vertraglich vereinbarten Leistungen in einem Mietverhältnis. Vermieter sollten üblicherweise immer dafür sorgen, dass eine solche Nutzung möglich ist. Tun sie dies nicht, kann dass eine Verletzung der vertraglichen Pflichten darstellen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich an einen Anwalt oder Mieterverein wenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

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