Das Wichtigste zur Mietminderung wegen Silberfischen
Silberfische sind kleine, silbrige Insekten. Sie sind ungefährlich, werden aber von vielen Mietern als störend empfunden. Ggf. können Sie wegen Silberfischen eine Mietminderung erwirken.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Silberfische für eine Mietminderung sorgen. Dafür müssen sich jedoch zahlreiche Tiere in der ganzen Wohnung befinden. Urteile zur Mietminderung durch Silberfische finden Sie hier.
Silberfische in der ganzen Wohnung können für eine Mietminderung um bis zu 20 Prozent sorgen. Allerdings ist keine fristlose Kündigung aus diesem Grund möglich.
Kann ich eine Mietminderung wegen Silberfrischen erwirken?

Silberfische gehören in Haus und Wohnung eher zu den ungebetenen Gästen. Hierbei handelt es sich um kleine, silbrige Insekten, die sich vor allem in Räumen aufhalten, in denen es warm ist und wo gleichzeitig eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht.
Die Insekten sind völlig harmlos. Sie beißen nicht, stechen nicht und übertragen auch keine Krankheiten. Theoretisch können Silberfische sogar nützlich sein: Ein häufiges Auftreten, vor allem in höherer Anzahl, kann frühzeitig auf ein Schimmelproblem hinweisen.
Silberfische zählen im Gegensatz zu Papierfischen nicht als Schädlinge. Papierfische ernähren sich, wie es der Name bereits verrät, von Papier, wodurch wichtige Dokumente, Bücher, Pappkartons oder ähnliches Schaden nehmen können. Reichen Silberfische für eine Mietminderung also überhaupt aus?
Es gibt unterschiedliche Urteile darüber, ob Silberfische eine Mietminderung rechtfertigen können oder nicht. Entscheidend ist dabei vor allem, in welcher Anzahl die Insekten auftreten. Zudem spielt die Häufigkeit eine Rolle. Folgende Urteile wurden hierzu u. a. gefällt:
| Mietminderung wegen Silberfischen | Keine Mietminderung wegen Silberfischen |
|---|---|
| • AG Lahnstein, Az.: 2 C 675/87, 1987: 20 Prozent Mietminderung wegen 10 bis 15 Silberfischen pro Tag. | • LG Berlin, Az.: 67 S 173/04, 2004: Keine Mietminderung wegen 2 bis 5 Silberfischen pro Tag. |
| • AG Berlin-Tiergarten, Az. 7 C 118/89, 1990: 15 Prozent Mietminderung wegen 20 bis 25 Silberfischen pro Tag. | • LG Lüneburg Az.: 4 S 394/97, 1998: Keine Mietminderung wegen hin und wieder auftauchenden Silberfischen in Feuchträumen |
| • AG Köln, Az.: 201 C 254/05, 2006: 5 Prozent Mietminderung wegen Silberfischen in der ganzen Wohnung |
Anhand der verschiedenen Urteile können Sie erkennen: Eine bundesweite Vorgabe, ab wann Silberfische eine Mietminderung garantieren, gibt es nicht. Das AG Lahnstein entschied z. B. wegen einer geringeren Anzahl Silberfischen auf eine höhere Mietminderung als das AG Berlin-Tiergarten. Bei einer Verbreitung in der ganzen Wohnung wird die Anzahl ggf. unerheblich, wie das AG Köln 2005 entschied.