Mietminderung bei Lärm: Das ist zu beachten

Mietminderung: Unzulässiger Lärm muss laut Mietrecht nicht hingenommen werden

Mieterrechte: Eine Mietminderung bei Lärm kann zulässig sein, wenn die Wohnqualität des Mieters erheblich eingeschränkt wird.
Mieterrechte: Eine Mietminderung bei Lärm kann zulässig sein, wenn die Wohnqualität des Mieters erheblich eingeschränkt wird.

Lachende Kinder, bellende Hunde, Klavierproben – gelegentlicher Lärm im Mietshaus oder in der Wohnung ist kaum zu vermeiden. Wird die Ruhe jedoch wiederholt und über einen längeren Zeitraum penetrant gestört, kann dies sehr an den Nerven der Bewohner zerren.

Eine andauernde Lärmbelästigung schränkt die Wohnqualität erheblich ein und gilt deshalb als Mietmangel. Dies kann Mieter zu einer Mietminderung wegen Lärm berechtigen.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie die Miete wegen Lärmbelästigung verringern können und wie Sie laut Mietrecht gegen Lärm durch den Nachbarn oder den Vermieter vorgehen können. Außerdem verraten wir Ihnen, welche Alternativen zur Mietminderung es bei Lärm in der Mietwohnung gibt.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Lärm

Ist eine Mietminderung bei Lärm möglich?

Ein Mieter kann gemäß Mietrecht bei einer Lärmbelästigung durch Nachbarn oder den Vermieter seine Miete verringern.

Wie ist die Minderung geltend zu machen?

Um eine Mietminderung wegen Lärm vorzunehmen, muss der Mieter eine Mängelanzeige beim Vermieter stellen und ihm eine Frist einräumen, gegen die Ruhestörung vorzugehen.

Welche Möglichkeiten haben Vermieter, wenn Mieter Lärm verursachen?

Wenn ein Mieter permanent die Ruhe im Haus stört, muss er mit einer Abmahnung vom Vermieter wegen Lärm – oder sogar einer Kündigung – rechnen.

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Wichtige Themen rund um die Mietminderung bei Lärm

→ Baulärm → Lärmbelästigung durch Kinder → Ruhestörung

Literatur zum Thema Mietminderung

Mietminderung bei Lärm: Wann ist sie angebracht?

Lärmbelästigung in der Mietwohnung: Wie viel müssen sich Mieter gefallen lassen?
Lärmbelästigung in der Mietwohnung: Wie viel müssen sich Mieter gefallen lassen?

Eine Mietminderung wegen Lärm ist nur dann zulässig, wenn die Wohnqualität in der Mietwohnung durch den Lärm erheblich beeinträchtigt wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Nachtruhe regelmäßig gestört wird und der Mieter nicht mehr durchschlafen kann oder wenn die laute Musik des Nachbarn beim Arbeiten stört.

Daneben müssen weitere Dinge beachtet werden, wenn Sie eine Mietminderung wegen Lärm vornehmen möchten:

  • Die Lärmbelästigung darf nicht von Ihnen selbst verursacht sein.
  • Der Lärm darf nicht durch eine Situation verursacht werden, die zum allgemeinen Lebens- oder Mieterrisiko zählt. Wer sich z. B. durch singende Vögel am Morgen belästigt fühlt, hat hier mit einer Mietminderung wegen Lärm eher schlechte Erfolgsaussichten.
  • Der Lärm darf keine ortsübliche Gegebenheit sein. Wenn Sie z. B. in die Einflugschneise eines Flughafens ziehen, muss Ihnen klar sein, dass Sie in Ihrer Wohnung mit Flugzeuglärm zu rechnen haben. Auch in diesem Fall ist eine Mietminderung wegen Lärm nicht zulässig.
  • Lärm, der sozial üblich ist, muss vom Mieter akzeptiert werden. Darunter können z. B. spielende Kinder oder gelegentliches Hämmern vom Nachbarn zählen.

Besonders der letzte Punkt ist jedoch schwierig zu beurteilen, denn auch wenn bestimmte Geräusche sozial üblich sind, gilt gleichzeitig auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn. Im Klartext heißt das, dass die Nachbarskinder zwar in bestimmtem Ausmaß Lärm machen dürfen, aber spätestens, wenn Möbel herumgeworfen werden, müssen Sie dies nicht mehr stillschweigend hinnehmen.

Wann eine Mietminderung bei Lärm angebracht ist, ist in der Regel im Einzelfall zu entscheiden und richtet sich nach Dauer, Zeitpunkt und Art der Ruhestörung und wie stark die Rechte des Mieters dadurch eingeschränkt werden. Kommt es zum Streitfall, muss ein Gericht für Mietrecht entscheiden, ob die Mietminderung wegen Lärm zulässig ist oder nicht.

Mietminderung bei Lärm: So gehen Sie vor

Bevor Sie eine Mietminderung wegen Lärm vornehmen, sollten Sie mit dem Verursacher sprechen.
Bevor Sie eine Mietminderung wegen Lärm vornehmen, sollten Sie mit dem Verursacher sprechen.

Es ist rechtlich gesehen unerheblich, ob eine Lärmbelästigung durch den Vermieter, einen Nachbarn oder dessen Besucher verursacht wird. Sie als Mieter haben ein Recht auf Ruhe, das Sie geltend machen können.

Zunächst sollten Sie klären, wer für den Lärm verantwortlich ist und denjenigen freundlich, aber bestimmt darauf aufmerksam machen, dass Sie sich dadurch belästigt fühlen. Manchmal ist ein solch klärendes Gespräch bereits ausreichend, um die Ruhestörung in Zukunft zu unterbinden.

Hat der Verantwortliche jedoch kein Einsehen, sollten Sie einen Beschwerdebrief an Ihren Vermieter wegen Lärmbelästigung schreiben, eine sog. Mängelanzeige. Informieren Sie den Vermieter in diesem Schreiben ausführlich über die Ruhestörungen: Wie oft und zu welchen Zeiten treten sie auf, was verursacht den Lärm etc. Führen Sie am besten ein Lärmtagebuch über die Störungen und legen es dem Schreiben bei.

Fordern Sie den Vermieter dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Lärmbelästigung eingestellt wird, da Sie sonst eine Mietminderung wegen Lärm vornehmen werden. Geben Sie ihm hierfür eine Frist, die ihm ausreichend Zeit lässt, gegen die Ruhestörung vorzugehen, und benennen Sie die Höhe der beabsichtigten Mietminderung.

Lässt der Vermieter die Frist verstreichen, ohne dass sich die Situation ändert, können Sie die Verringerung Ihrer Miete vornehmen. Über die Höhe der Mietminderung können Sie zwar selbst entscheiden, es empfiehlt sich jedoch, sich hier vom Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen. Sobald die Lärmbelästigung dauerhaft beseitigt wurde, müssen Sie wieder die volle Mietzahlung entrichten.

Die Ruhezeiten im Mietrecht: Wann liegt Ruhestörung vor?

Mietrecht: Nächtliche Ruhestörung belastet die Nerven und die Gesundheit.
Mietrecht: Nächtliche Ruhestörung belastet die Nerven und die Gesundheit.

Welche Ruhezeiten in einem Wohnhaus gelten, kann in der Regel der Hausordnung oder dem Mietvertrag entnommen werden. Darin ist festgelegt, zu welchen Zeiten eine Nacht-, Mittags-, Sonntags- und Feiertagsruhe einzuhalten ist.


Existiert eine solche Regelung für Ihr Mietverhältnis nicht, gelten in der Regel die Lärmschutzvorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes Ihres Bundeslandes oder die Städteverordnung.

In den meisten Bundesländern ist eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens und eine ganztägige Sonntags- und Feiertagsruhe vorgeschrieben.

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Eine gesetzliche Mittagsruhe existiert nicht, allerdings kann laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die Benutzung lauter Maschinen in Wohngebieten zwischen 13 und 15 Uhr untersagt werden.

Das Einhalten der Ruhezeiten bedeutet prinzipiell, alle Geräusche zu vermeiden, die Zimmerlautstärke überschreiten und so außerhalb der geschlossenen Wohnung wahrgenommen werden können. Wird dies von Ihren Nachbarn oder Ihrem Vermieter wiederholt und andauernd missachtet, kann dies eine Mietminderung wegen Lärm rechtfertigen.

Alternativen zur Mietminderung bei Lärm: Wie können Mieter noch gegen Lärmbelästigung vorgehen?

Eine Mietminderung ist bei Lärm nicht das einzige Mittel, mit dem Sie sich als Mieter zur Wehr setzen können:

  • Stellt die Ruhestörung eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) dar, kann der Mieter den Verantwortlichen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Diese verhängt gegen den Verantwortlichen ein Bußgeld.
  • Verursacht der Vermieter selbst die Lärmbelästigung oder sorgt er nicht dafür, dass sie aufhört, obwohl ihm das möglich und zumutbar wäre, kann der Mieter laut § 536a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Schadensersatzanspruch geltend machen.
  • Eine ordentliche Kündigung wegen Lärmbelästigung ist laut Mietrecht immer möglich. Hierbei muss der Mieter allerdings die Kündigungsfrist einhalten. Er ist jedoch nicht verpflichtet, die Gründe für seine Kündigung anzugeben.
  • Auch eine außerordentliche fristlose Kündigung kann bei Lärmbelästigung durch Nachbarn oder den Vermieter unter Umständen möglich sein. Gemäß § 543 BGB ist dies zulässig, wenn dem Mieter durch den andauernden Lärm die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Hier kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an.

Was können Vermieter bei Lärmbelästigung durch Mieter unternehmen?

Wenn Mieter eine Mietminderung wegen Lärm ankündigen, sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist dafür sorgen, dass es zu keiner weiteren Lärmbelästigung kommt. Hier bietet es sich ebenfalls an, zunächst das Gespräch mit dem Verantwortlichen zu suchen.

Vermieter sollten ein Anschreiben an den störenden Mieter wegen Lärmbelästigung aufsetzen und ihm eine Abmahnung erteilen.
Vermieter sollten ein Anschreiben an den störenden Mieter wegen Lärmbelästigung aufsetzen und ihm eine Abmahnung erteilen.

Zeigt dies keinen Erfolg, kann der Vermieter wegen der Lärmbelästigung dem Verursachereine Abmahnung erteilen. Diese kann zwar mündlich erfolgen, es wird jedoch empfohlen, eine schriftliche Abmahnung zu erstellen, da der Vermieter diese so im Streitfall belegen kann.

Ändert der Ruhestörer auch nach der Abmahnung sein Verhalten nicht, kann der Vermieter eine Kündigung wegen Lärmbelästigung an den Mieter aussprechen. Wird auch diese ignoriert, bleibt als letztes Mittel die Räumungsklage.

Sobald der Vermieter sicher sein kann, dass die Lärmbelästigung unterbunden wurde, sollte er umgehend den Mieter, der die Mietminderung wegen Lärm vornehmen will (oder schon vorgenommen hat), darüber informieren. Damit ist dieser wieder zur Entrichtung der vollen Miete verpflichtet.

Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

15 Gedanken zu “Mietminderung bei Lärm: Das ist zu beachten

  1. Fridrich B

    Hallo,
    wir haben über uns eine Nachbarin, die Nachts massiven Lärm verursacht. Musik, Geschrei und Trampeln. Vor 2 Jahren ging das ganze 8 Monate lang, die durfte weiter dort wohnen, weil anscheinend ist die krank und hatte ihre Tabletten nicht genommen gehabt. Wir hatten damals Mitminderung verlangt und bekommen. Jetzt fängt die wieder an, ihr Vater ist ihr gesetzlicher Betreuer. Seit 3 Monaten fast täglich Nachtruhestörung, auch Polizei wurde mehrmals gerufen. Wir haben wieder gesagt wir wollen Mitminderugn, weil wir 2 Zimmer Nachts nicht nutzen können und die Kinder sind gezwungen im Elternschlafzimmer zu schlafen. Vermieter widerspricht der Mitminderung vorsorglich. geht das überhaupt? die haben bereits beim ersten mal die Minderung gezahlt und warum sollte das jetzt anders sein. Ausserdem die Frau scheint ja nicht alleine wohnen zu können. Was kann man sonst noch tun, wenn die trotzdem hier weiter im Haus verbleibt?
    Grüße

  2. Helga

    Hallo,
    unsere Wohnungsgesellschaft hat für ca. 4 Monate Restaurierungsarbeiten und Repararturarbeiten in der Tiefgerage angekündigt. Die Arbeiten sind voll im Gange. Wir wohnen direkt über der Gerage, also Hochpaterre. Die Geräuschkolisse von Hämmern, Bohren,Schleifen, und so weiter gehen von morgens bis abends – selbst zwischen 13:00 h – 15:00 h. Die Lautstärke ist mal mehr und mal weniger. Die anhaltende Baugeräusche sind so belastend und gehen auf die Nerven / Gesundheit. Steht uns eine Mietsminderung zu und wie kann ich den Antrag formelieren?

  3. Betti

    Hallo,seit ca 3 Jahren hat die Dachrinne ein Loch bei jedem Regen tropft es sehr laut in unser Balkon,manchmal fließt es so laut das man nicht schlafen kann. Der Hausmeister sagt er habe es weitergegeben aber sie finden niemanden der ohne Gerüst aufs Dach geht,(wohne im 7. Stockwerk.) Muss ich das hinnehmen.

  4. Ramona D

    Guten Abend,

    Über mir wohnen Leute, den Rücksicht ein Fremdwort ist! Ich bin voll berufstätig, frühdienst schon garnicht mehr machtbar, da man hier abends nicht zur Ruhe kommt, es wird getrammpelt in der Wohnung, Rollos (ausenrollos) werden nach 22uhr in alle halbe Stunde takt knallend herunter gelassen. Reden mit denen geht garnicht…. Es ist furchtbar….. Es handelt sich hier auch nicht um kleine Kinder..

    Lg und einen schönen Abend

  5. Melitta Z

    Guten Tag,

    Ich bin in meine erste Wohnung gezogen und das alleine. Seit dem ich hier Wohne ist mir aufgefallen wie hellhörig die Wohnung ist und das nervt mich leider. Die Miete ist gerade nicht wenig und man hat keine Ruhe wen der Nachbar über mir trampelt, hat man das Gefühl die Decke kracht gleich ein. So wie Niesen und Waschmaschine ist zu hören. Von meinen Vermietern wurde nur erwähnt das in der Küche bloß die Geräusche zu hören sind, habe sie auch gefragt ob es überall so sei, sie verneinten es. Nun möchte ich aus dem Mietvertrag raus ( der aber auf 1 Jahr befristet ist). Wie kann ich weiter vorgehen?

    Bitte um Hilfe.

  6. Jutta

    Ich wohne in einer Wohnung Hochparterre und der Raum der sich unter meinem Schlafzimmer befindet und von außen zugänglich ist wird seit ca 2 Jahren vom Hausmeister als Lager benutzt. Seit einigen Monaten kommt es daher immer vor das der Hausmeister fast täglich morgens gegen 6: Uhr den Raum Be- und End- lädt lautstark mit Metallstangen schmeißt ect. so das ich regelmäßig dadurch wach werde und nicht schlafen kann durch den Lärm. Zusätzlich parkt er dazu auch noch sein Fahrzeug mit Hänger unter dem Fenster auf dem Gehweg. für ca mindestens 1 Stunde. Dazu kommt das mehrmals im Monat die Mülltonnen zu den unterschiredlichsten Zeiten lautstark durchs Haus von ihm gerammelt werden. Beim Einzug vor 4 Jahren wurde mir dies nicht mittgeteilt das diese Mülltonnen ausgerechnet durch meinen Hauseingang durchgeknallt werden – Der Block besteht aus 5 Wohnhäusern mit eigenen Eingängen.
    Was kann ich tun, ich kann keine Nacht länger wie bis 6. 00 Uhr schlafen auch der Lärm der Mülltonnen die rein und raus gerammelt werden nervt nur noch.

  7. jasmina j

    Hallo, in der Nähe der Wohnung passiert ein Zug in einer Höhe von etwa 20 Metern und 50 Meter weid..in die Nacht vergeht mehrmals und ich kann mich nicht daran gewöhnen, ich wache immer wieder aufUnd ich kann nicht schlafen.kan meine Miete wenige Bezalen.

  8. Mel

    Hallo,
    im Nebenhaus, welches nicht meinem Vermieter gehört, wird jeden Tag bis in die Nacht geschrien und gepoltert. Es sind also nicht die Mieter meines Vermieters. Kann ich ihn trotzdem auffordern gegen die Ruhestörung anzugehen?

    Beste Grüße
    Mel

  9. Peter G

    Hallo, der Mieter unter mir „reisst“ jeden Morgen zwischen 5.15 – und 6 Uhr sein Badezimmer ab, bewusst, wenn er Besuch von seiner Freundin hat ist nie was zu hören. Wir sind vor einiger Zeit mit ihm aneinander geraten, seitdem zieht er das hartnäckig durch. Er selber ist Installateurmeister und weiß was er in unserem sehr hellhörigen Haus für einen Lärm um diese Uhrzeit macht. Er ist schon darauf angesprochen worden und auch schon mehrfach dem Vermieter gemeldet, kann man für sowas eine Mietminderung vor nehmen und wieviel sollte die sein ?
    Vielen Dank
    Peter

  10. Peter

    Hallo, wir haben in der Wohnung unter uns eine Dame die bis 00:00 Uhr Wäsche wäscht und ziemlich trampelt beim gehen. Das ein oder andere Ding fällt auch runter regelmäßig und die Fenster werden lautstark geöffnet und geschlossen. Was kann ich dagegen tun wenn die Wohnungen von unterschiedlichen Vermietern sind?

  11. Lukas h

    Guten Tag,
    Ich ha e seid 9 Monaten jedes Wochenende Bau Lärm wegen Renovierungsarbeiten. Muss aber jedes Wochenende in die Nacht… Bau Lärm fängt um 8 Uhr morgens an bis abends um 20 Uhr.. Immer dann wenn ich schlafe…
    Was kann ich da tuen

    LG Lukas h

  12. anna

    Hallo,

    ist die Beschallung von Musik (täglich, mal den ganzen Tag, mal Stundenweise, mal auch in der Nachtruhe) ebenfalls als Mangel zu sehen?

    Gerade tagsüber ist es in der Wohnung nicht möglich seine Ruhe zu finden.

    LG
    Anna

  13. Kussner

    Hallo
    Ich habe 3 Stockwerke über mir eine Mieterin die ein Sauerstoffgerät hat das Gerät läuft 24stunden.

    Das Problem daran ist das Gerät vibriert sehr laut so das ich es bis in meine Wohnung in allen Zimmern durch die Wände zu mir überträgt.

    Ich habe seid Wochen Schlafstörungen weil es wie gesagt rund um die Uhr brummt.

    Ich habe den Vermieter und den Mieter darauf angesprochen das zu ändern bis her passierte nichts.

    Was kann ich tun ist eine Mietminderung möglich
    Ich hoffe damit kann ich die Beseitigung dieses Problems schneller bewegen.

  14. Corinna

    Guten Tag ich wohne in einer Mietwohnung seid 2015 und seid 2016 ist in diesem haus keine Ruhe die Lautstärke geht bis in den anderen Tag hinein bis ca 2uhr ich habe Kinder und bin arbeitstätig wir müssen jeden Tag 5.30uhr aufstehen. Der Lärm ist vom Vermieter sein sohn der im Gewerbe haust was mann nicht darf und seid ca Ende Juli 19 hausen hier 10 bis 14 Leute die kein Wohnsitz haben kein Deutsch verstehen die nicht gemeldet sind. Was kann ich unternehmen davder Vermieter und Mieterverein nichts macht.danke

    1. Hansi

      Hallo Corinna,

      wegen des als Wohnung genutzten Gewerbes kannst du es den Gewerveaufsichtsamt melden und dich ggf bei einer öffentlichen Rechtsauskunft( gibt es bei Antsgerichten) beraten lassen. Die Gebühr dafür liegt deutlich unter einem Anwaltshonorar.

      Woher weißt du denn, dass die Personen dort nicht gemeldet sind?

      Es klingt danach, als seien diese Menschen dort nicht adäquat untergebracht. Da würde ich ebenfalls die Rechtsauskunft fragen. Du könntest auch, was oft hilft, die Integrationsberatumg der Diakonie/Caritas/DRK, etc. kontaktieren und ihnen berichten, dass dir aufgefallen sei, wie viele Menschen in dem Haus untergebracht wurden, was dich wegen des nicht vorhandenen Platzes wundere und die Menschen dort keine guten Bedingungen hätten.

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