Mietminderung: Blinde Fenster können diese begründen

Blinde Fenster als erheblicher Sachmangel anerkannt?

Mietminderung: Blinde Fenster können ein Grund für diese sein.
Mietminderung: Blinde Fenster können ein Grund für diese sein.

Zu einem angenehmen Wohngefühl gehört es auch, den Ausblick aus den eigenen vier Wänden genießen zu können. Ist das nicht möglich, kann das durchaus einen Mangel an der Mietsache darstellen. Verbaute oder defekte Fenster können genauso als Mangel gelten wie dauerhaft beschlagene Scheiben.

Eine Mietminderung für sogenannte blinde Fenster ist im Bereich der Möglichkeiten, die Mieter hier haben, wenn der Mangel nicht beseitigt wird. Doch wann kann die Miete gemindert werden und um wie viel? Diese und weitere Fragen zum Thema „Blinde Fenster und Mietminderung“ betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei blinden Fenstern

Können blinde Fenster zu einer Mietminderung führen?

Ist die Nutzung der Mietsache durch blinde oder undichte Fenster beeinträchtigt, kann einer Mietminderung begründet sein.

Was ist zu tun, um eine Mietminderung gelten zu machen?

Mieter, die ihre Miete aufgrund von blinden Fenstern mindern wollen, müssen den Mangel beim Vermieter anzeigen. Erfolgt keine Mängelanzeige, ist eine Minderung nicht möglich.

Um wie viel darf die Miete gemindert werden?

Eine Mietminderung hängt von der jeweiligen Sachlage ab und fällt daher unterschiedlich hoch aus. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung durch blinde Fenster aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Blinde Isolierglasscheiben (je Fenster): Bis zu 5 %
  • blinde Thermoscheiben: Bis zu 5 %
  • Undichte Doppelfenster, die wegen eindringender Feuchtigkeit beschlagen.: bis zu 6 %
  • blinde Doppelfenster: Bis zu 10 %

Wann ist eine Mietminderung für blinde Fenster gerechtfertigt?

Vereiste und Blinde Fenster können eine Mietminderung zwischen 5 und 10 Prozent rechtfertigen.
Vereiste und Blinde Fenster können eine Mietminderung zwischen 5 und 10 Prozent rechtfertigen.

Das Phänomen „blinde Fenster“ tritt besonders bei doppelt verglasten oder isolierten Fenstern auf. Zwischen den Scheiben sammelt sich aufgrund von thermischen Belastungen oder dem Alter des Isoliermaterials Feuchtigkeit. Diese führt dann zu einem dauerhaften Beschlagen der Fensterscheiben, die Fenster werden blind.

Durch die Undichtigkeiten dringt nicht nur Feuchtigkeit ein, auch Schmutz, Staub und andere Ablagerungen finden ihren Weg zwischen die Scheiben. Das kann zu einem Grauschleier sowie Punkten oder Flecken führen, wodurch die Sicht und der Lichteinfall ebenfalls beeinträchtigt werden.

Eine Mietminderung für blinde Fenster kann im Mietrecht dann gerechtfertigt sein, wenn die Mieter durch diesen Mangel in der Nutzung der Wohnung sowie in ihrer Wohnqualität eingeschränkt sind. Ein blindes Fenster entspricht in der Regel nicht dem im Mietvertrag vereinbarten Gebrauch der Mietsache, sodass ein Vermieter in der Regel verpflichtet ist diesen Mangel zu beseitigen.

Mieter können für blinde Fenster eine Mietminderung für den Zeitraum bis zur Beseitigung des Mangels bzw. solange der Vermieter diesen nicht beseitigt ankündigen.

Wie viel können blinde Fenster an Mietminderung bedeuten?

Die Frage, wie hoch eine Mietminderung für blinde Fenster ausfallen kann, lässt sich pauschal nicht beantworten. Je nachdem wie ausgeprägt der Mangel ist, kann die Minderung zwischen 5 und 15 Prozent betragen. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung. Sind sich Mieter nicht sicher, um wie viel sie mindern können, ist eine Beratung bei einem Mieterverein empfehlenswert. Auch eine Mietminderungstablle kann bei der Orientierung helfen.

Wie hoch eine Mietminderung für blinde Fenster ist, kann pauschal nicht bestimmt werden.
Wie hoch eine Mietminderung für blinde Fenster ist, kann pauschal nicht bestimmt werden.

In Bezug auf blinde Fenster gibt es darüber hinaus auch einige Urteile, die eine gewisse Spanne an möglichen Minderungsquoten vorgeben können. So hat das Landgericht München bereits 1985 entschieden, dass bei einer blinden Isolierglasscheibe eine Mietminderung von 5 % angemessen ist (LG München, 22.05.1985, I 31 S 17040/84). Ein ähnliches Urteil erging im selben Jahr auch durch das Landgericht Darmstadt (WM 1985, 260).

Sind mehrere Fenster betroffen, kann die Minderungsrate durchaus auch pro Fenster veranschlagt werden. So urteilte das Amtsgericht Kassel, dass blinde Fenster eine Mietminderung von 5 % pro Scheibe rechtfertigen, wenn mehrere Fenster betroffen sind (AG Kassel, WM 1993, 607).

Mietminderung für blinde Fenster – Musterbrief

Muster: Mietminderung durch blinde Fenster

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie für eine Mietminderung bei blinden Fenstern verwenden können.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

Mietminderung für blinde Fenster (.doc) Mietminderung für blinde Fenster (.pdf)

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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