Hausordnung: Besondere Regelungen für den Umgang miteinander

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 28. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine allgemeine Hausordnung ist im Mietrecht üblich

Allgemeine Hausordnung: Im Mehrfamilienhaus für ein gutes Zusammenleben oft unerlässlich.
Allgemeine Hausordnung: Im Mehrfamilienhaus für ein gutes Zusammenleben oft unerlässlich.

Eine Hausordnung ist für ein Mehrfamilienhaus oftmals ein wichtiges Mittel, um das Zusammenleben und Miteinander gestalten zu können. Kennen alle Mieter die dort festgelegten Regelungen und halten sich daran, kann das zu einem guten Verhältnis im Haus beitragen. Was jedoch in einer Hausordnung gemäß Mietrecht überhaupt festgelegt werden darf, wissen die wenigsten.

Welche Punkte Mieter in der Hausordnung befolgen müssen, was in dieser nicht festgelegt werden darf und welche gesetzlichen Grundlagen hier zu beachten sind, betrachtet der folgende Ratgeber näher. Darüber hinaus geht er auch darauf ein, wie eine Hausordnung mitgeteilt werden kann.

Das Wichtigste zur Hausordnung

Welche Funktion hat die Hausordnung?

Eine Hausordnung kann Teil des Mietvertrags sein und so bestimmte Regelungen zu den Pflichten des Mieters machen.

Muss die Hausordnung immer Teil des Mietvertrages sein?

Nein, darüber hinaus kann eine allgemeine Hausordnung als Aushang unabhängig vom Mietvertrag vorhanden sein.

Gibt es Einschränkungen bei einer ausgehängten Hausordnung?

Ja, denn in einem Aushang, der eine allgemeine Hausordnung darstellt, dürfen nur Hinweise zum Verhalten enthalten sein, jedoch keine konkreten Rechte oder Pflichten festgelegt werden.

Wichtige Themen rund um die Hausordnung

→ Fahrstuhl→ Haustiere→ Kinderwagen im Treppenhaus→ Nachbar kifft→ Rauchverbot→ Ruhezeiten→ Schuhe im Treppenhaus→ Treppenhausreinigung→ Wäsche trocknen→ Wäsche waschen am Sonntag→ Zimmerlautstärke

Was ist eine Hausordnung?

Liegt ein Mietvertrag ohne Hausordnung vor, ist oft eine allgemeine als Aushang im Haus vorhanden.
Liegt ein Mietvertrag ohne Hausordnung vor, ist oft eine allgemeine als Aushang im Haus vorhanden.

Bei einer Hausordnung handelt es sich in der Regel um privatrechtliche Vorschriften, die für die Benutzung von Gebäuden erlassen werden. Diese Vorschriften dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die allgemein gültigen Gesetzen widersprechen.

Eine allgemeine Hausordnung kann für Mietwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohnblocks, öffentliche Gebäude oder auch in Supermärkten, Kaufhäuser und Kinos gelten. Auch Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen, Kindergärten Sportstätten oder Schwimmhallen bzw. Freibäder haben in der Regel eine Hausordnung, an die sich Nutzer halten müssen.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann eine Abmahnung erhalten. Bei schweren Verstößen oder wiederholten Missachtungen ist zudem ein Hausverbot möglich. Ist die Hausordnung bei einer Mietwohnung Teil des Mietvertrags, werden Verstöße gegen diese oftmals als Vertragsbruch gewertet und begründen somit auch eine Kündigung.

Was ist im Mietrecht eine allgemeine Hausordnung für Mieter?

Um in einem Mehrfamilienhaus oder einem Wohnblock für eine gewisse Ordnung sorgen zu können, wird im Mietrecht oft eine Hausordnung erstellt. Vermieter binden in diese alle Bestimmungen ein, die zu einem reibungslosen Zusammenleben beitragen. Doch was darf eine Hausordnung für eine Mietshaus und was nicht?

Grundsätzlich werden die jeweiligen Bestimmungen für die Nutzung des Gebäudes vom Vermieter bzw. vom Eigentümer festgelegt. Die Einhaltung dieser können jedoch nicht nur Vermieter einfordern, sondern auch alle Mieter im Haus.

Hausordnung: Für die Wohngemeinschaft gilt diese ebenso und kann bei Missachtung eine Kündigung bedeuten.
Hausordnung: Für die Wohngemeinschaft gilt diese ebenso und kann bei Missachtung eine Kündigung bedeuten.

Es gibt verschiedene Arten von Hausordnungen. Zum einen können sie Bestandteil des Mietvertrags sein, zum anderen auch als Aushang im Haus vorliegen. Im letzten Fall gelten die Regelungen unabhängig vom jeweiligen Mietvertrag. Allerdings dürfen hier dem Mieter keine Pflichten auferlegt werden. Ist keine Hausordnung im Mietvertrag festgehalten, greifen Vermieter in der Regel auf die Variante mit dem Aushang zurück.

Ein solcher Aushang wird in der Regel dann als allgemeine Hausordnung bezeichnet und enthält ordnende Hinweise zu bestimmten Themen des Zusammenlebens im Haus. Gehört die Hausordnung bei der Wohnung jedoch zum Mietvertrag, können Regelungen vertraglich und somit verpflichtend festgehalten werden.

Ändern dürfen Vermieter die Hausordnung, wenn diese Teil des Mietvertrags ist, nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mieters. Sollen zum Beispiel in der Hausordnung andere Ruhezeiten bestimmten werden, müssen alle Mieter dem zustimmen, sofern die es sich bei jedem um einen Bestandteil des Mietvertrags handelt.

Besteht nur eine allgemeine Hausordnung für eine Mietwohnung, müssen Mieter Änderungen nicht zustimmen. Vermieter können die enthaltenen Hinweise ändern und neue hinzufügen, dürfen jedoch keine Rechte oder Pflichten neu definieren bzw. festlegen.

Sonderfall Eigentümergemeinschaft

Eine Hausordnung muss für Besucher in der Regel nicht kenntlich gemacht werden. Allerdings bilden Eigentümergemeinschaften hier eine Ausnahme. Für diese gehört das Aushängen einer Hausordnung zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Gemäß den Vorgaben in § 21 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine Hausordnung von der Eigentümergemeinschaft aufzustellen und auszuhängen bzw. Besuchern kenntlich zu machen.

Wichtige Punkte in einer Hausordnung

Was darf in einer Hausordnung eigentlich geregelt werden? Dass es hier Unterschiede zwischen Mietvertrag und allgemeiner Hausordnung gibt, wurde bereits zuvor erwähnt. Eine allgemeine Ordnung kann zum Beispiel Hinweise dazu geben, wann eine Mittagsruhe oder Nachtruhe gilt. Eine Hausordnung dienst oft dazu Lärm zu bestimmten Tageszeiten einzudämmen bzw. um darauf hinzuweisen, dass Ruhezeiten einzuhalten sind.

Die Hausordnung kann das Bohren und Hämmern nicht untersagen, aber vorgeben, in welchen Zeiten dies erlaubt ist.
Die Hausordnung kann das Bohren und Hämmern nicht untersagen, aber vorgeben, in welchen Zeiten dies erlaubt ist.

Auch eine Turnuseinteilung für die Treppenhausreinigung kann hier enthalten sein. Unzulässig ist es jedoch, wenn die allgemeine Hausordnung eine Reinigung vorschreibt, ohne dass dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Reinigung muss also vertraglich beschlossen sein, wie und wann der Mieter reinigen muss, kann dann aber die Hausordnung festlegen.

Darüber hinaus sind eine Hausordnung für das Treppenhaus oft weitere Verhaltenshinweisen enthalten, so zum Beispiel, dass das Rennen, Ballspielen oder das Abstellen von Fahrräder bzw. anderen Geräten aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt sind. Auch sind bestimmte Hinweise zu Nutzungszeiten von gemeinschaftlichen Anlagen und Räumen außerhalb des Treppenhauses möglich. Eine extra Hausordnung für Waschraum, Mülltonnen oder Keller ist jedoch meist nicht notwendig, da diese Punkte in einer allgemeinen Ordnung erfasst sein können.

Als Teil des Mietvertrags sind in einer Hausordnung dann durchaus Regelungen enthalten, die die Nutzung der Wohnung und der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten im Haus betreffen. Sie kann Mietern also vorgeben, wie sie die Wohnung und die Gemeinschaftsflächen zu behandeln haben.

Zu den wichtigsten Punkten, die geregelt werden können, gehören bei einer im Mietvertrag enthaltenen Hausordnung Mittagsruhe, Nachtruhe, Lärm sowie auch Sauberkeit, Ordnung, Sicherheitsregelungen, Heizen und Lüften. Wie eine Hausordnung formuliert wird, erfahren Interessierte unter anderem auch bei den Mietvereinen. Im Zweifel kann auch ein Anwalt für Mietrecht weiterhelfen.

Was darf in einer Hausordnung nicht geregelt werden?

Unzulässig sind in einer allgemeinen Hausordnung unter anderem alle Regelungen, die denen im Mietvertrag vereinbarten widersprechen. Wurde das Grillen zum Beispiel unter bestimmten Umständen im Mietvertrag erlaubt, kann die Hausordnung das Grillen nicht grundsätzlich untersagen, sondern beispielsweise nur festlegen, wann, wo und wie gegrillt werden darf.

Hausordnung im Mehrfamilienhaus: Lärm und Ruhezeiten sind oft ein Thema, wenn es um die Einhaltung geht.
Hausordnung im Mehrfamilienhaus: Lärm und Ruhezeiten sind oft ein Thema, wenn es um die Einhaltung geht.

Spricht die Hausordnung dem Vermieter weitere Rechte zu, ist dies ebenfalls nicht zulässig. Auch dürfen die Hinweise im Aushang nicht zwischen den Mietparteien im Haus unterscheiden. So ist eine allgemeine Hausordnung für die WG ebenso gültig wie für die Familie oder den Single.

Auch für die Hausordnung als Teil des Mietvertrags gibt es Grenzen. Verstößt die Hausordnung gegen eine gesetzliche Regelung, sind diese Punkte unzulässig. So darf eine solche Hausordnung die Tierhaltung nicht grundsätzlich untersagen oder dem Mieter vorschreiben, dass er in bestimmten Zeiten nicht heizen darf.

Des Weiteren sind Regelungen in der Hausordnung bezüglich Ruhezeiten für die Waschmaschine üblicherweise nicht zulässig, da die Nutzung der Maschine als Wohngeräusch akzeptiert werden muss.

Folgende Punkte können in der Regel nicht in einer Hausordnung festgehalten werden:

  • Besuchsverbot bzw. Übernachtungsverbot für Besucher
  • Kinderlärm untersagen
  • Nutzung der Waschmaschine zu bestimmten Zeiten untersagen
  • Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr
  • Regelung der Zimmertemperatur
  • Verbot von Kinderwagen im Hausflur, wenn genug Platz ist und diese kein Hindernis darstellen
  • Regelung, dass Vermieter die Wohnungen jederzeit betreten darf
Ist keine Hausordnung vorhanden, greifen die gesetzlichen Vorgaben sowie das Rücksichtnahmegebot für das Zusammenleben im Haus.

Mieter hält sich nicht an die Hausordnung: Was nun?

In der Hausordnung sollte die Waschmaschine kein Thema sein, da diese normale Wohngeräusche darstellt.
In der Hausordnung sollte die Waschmaschine kein Thema sein, da diese normale Wohngeräusche darstellt.

Hält sich ein Mieter nicht an die Hinweise bzw. Vorgaben der Hausordnung, kann das Konsequenzen haben. Wie bereits erwähnt, ist in einem solchen Fall wichtig, ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder als allgemeiner Aushang vorliegt.

Verstößt ein Mieter beispielsweise gegen die Ruhezeiten in der Hausordnung und sind diese Bestimmungen Teil des Mietvertrags, kann das als Vertragsbruch gewertet werden.

Hier müssen Mieter mit einer Abmahnung und bei wiederholten Verstößen mit einer Kündigung rechnen.

Da es sich bei einem Aushang dann nur um ordnende Hinweise handelt, kann ein Vermieter in der Regel keine Abmahnung aussprechen, jedoch bei wiederholten Verstößen eine Störung des Hausfriedens annehmen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (74 Bewertungen, Durchschnitt: 4,03 von 5)
Hausordnung: Besondere Regelungen für den Umgang miteinander
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

37 Gedanken über “Hausordnung: Besondere Regelungen für den Umgang miteinander

  1. Hannah K

    Als ich früher in einer Wohnung gelebt habe, gab es bei uns auch eine Hausordnung. Ich finde, dass eine Hausordnung wichtig ist und auch im Mietvertrag festgehalten werden sollte, um das Leben mit den anderen Mietparteien zu erleichtern. Wenn mehrere Familien in einem Haus wohnen ist es umso wichtiger, dass es Regeln gibt und man sich im Falle des nicht daran Haltens an eine Hausverwaltung wenden kann.

  2. Taty

    Ich wohne in einem Privathaus mit drei Familien. Ich wohne in der mittleren Wohnung. Es gibt einen kleinen Eingang zum Haus für die drei Familien. Ich habe ein kleines Baby. Mein Problem ist, dass der Nachbar im ersten Stock zwei Autos hat und laut er zahlt zwei Parkplätze am Eingang des Hauses, die oft den Durchgang stören, und wenn einer der anderen Nachbarn sein Auto für eine Weile abstellt, schickt er es heraus und erklärt, dass der Eingang ihm gehört, weil er bezahlt, ist das legal

  3. K, Marietta

    Sehr geehrtes Mietrecht Team,
    Wir sind zwei gleichberechtigte Eigentümer in einem Zweifamilienhaus. Darf man im gemeinsamen genutzten
    Keller eine Pinnwand anbringen, um Arbeiten an der Heizung zu dokumentieren und eine gemeinsam abgesprochene Hausordnung auszuhängen, welche der anderen Partei bereits in Schriftform ausgehändigt wurde?
    Mit freundlichen Grüßen
    Marietta

  4. David M

    Wie sieht es denn aus wenn die Ruhezeiten in der Hausordnung der im Mietvertrag widerspreche (Hausordnung als Anhang im Mietvertrag)
    Der Vertrag regelt die Ruhezeiten insbesondere fürs Musikmachen genau (2 Stunden vormittag ODER nachmittag und nicht nach 22 Uhr). Die Hausordnung spricht von „4 Stunden nicht jedoch in der Zeit vor 9.00, und ab 18.00 Uhr)

    Sehe ich das richtig das hier der Mietvertrag gilt, da die Hausordnung widerspricht, selbst wenn diese unterschrieben wurde.

  5. Renate R-B

    Hallo… Habe ein Stück Rasen mir neu zugelegt… Mit Absprache des Vermieters… Nun ist eine neue Familie eingezogen und der Hund benutzt es als hundeklo… Und scharren.. Es ist nur ein kleines Stück… Der Vermieter antwortet nicht auf meinen Brief… Und die mieterin hat einen Spruch auf den Lippen… Was kann ich tun…

  6. Patrick K

    Hallo wir sind ein drei Patein Haus… Nun macht aber ein Mieter ständig nur Streit und sucht nach Gründen… Er macht es uns einfach schwer. Wir machen alle Dienste die aufgeteilt worden sind es gibtg die Fälle grade jetzt in der corona zeig… Das er sogar sagt das man in seinen eigenen Keller steht Tür ist zu und er verlangt das ich eine Maske in meinem Keller trage bei geschlossener Tür… Droht mit Polizei meldet alles dem Vermieter auch das Auto darf man nicht so parken mit dem heck zur Hauswand… Kann ich mich gegen sowas zu wehr setzen… Es kann doch nicht sein… Man zahlt regelmäßig mite Strom halt sich an Nachtruhe geht arbeiten und dann sowas… Warum bevormundet er andere Mieter so brauche Hilfe was ich dagegen machen kann würde mich über eine Antwort freuen geringe Kosten für eine Hilfe Stellung kann ich natürlich tragen

  7. Sandra

    Hallo, müssen im Kellerraum Regale zur Lagerung benutzt werden oder darf ich auch Kartons auf dem Fußboden lagern? Keine Gefahrenstoffe, nur Ordner und Bücher usw.
    Im Mietvertrag und in der Hausordnung steht nicht bzgl. Regale.
    Danke
    S.

  8. margrith p

    muss ich das einfach hinnehmen wir haben eine Gartenwohnung und bekommen laufend Giesskannenwasser über unsere Sitzgruppe gegossen ( Sitzpolster dürfen nicht auf den Sühlen gelassen werden, sonst sind sie garantiert nass oder nicht mehr brauchbar. Ebenfalls fallen jetzt Blüten und Sträucherblätter herunter obwohl es laut Hausordnung verboten ist – überhängende Pflanzen zu haben.
    Ich versuchte mit einem Mieter zu reden, aber ohne Erfolg.

    Danke für Ihre diesbezügliche Antwort

  9. W Wagner

    Guten Tag,
    unser Haus ist ein 3-Familienhaus – alle 3 Wohnungen sind Eigentumswohnungen – im EG ist ein kleiner Raum
    für allgemeine Nutzung – darin befindet sich ein Feuerlöscher – ein Gesamtstromzähler für alle Wohnungen – ein
    eine Anlage (Vodafone) entspr. Kabel Internet – nun wird der Raum total zugestellt mit 3 Fahrrädern vom Besitzer der Obergeschosswohnung – hinzu kommt noch, daß im Herbst zusätzlich Holz gelagert wird –
    von der Hausverwaltung wurde das schon 2x reklamiert und von uns auch – es erfolgt keine Reaktion –

    an wen soll ich mich wenden

    Danke im Voraus W. Wagner

  10. Franz E

    Ist bei einem Mehrfamilienhaus die Hausverwaltung verpflichtet das Absperren der Wasserversorgung wegen
    z.B. einer Reparatur anzuzeigen?. Und ist die Hausverwaltung weiterhin verpflichtet die Bewohner nach der Reparatur daran zu erinnern das Wasser länger laufen zu lassen um das verunreinigte Wasser aus dem System zu entfernen. Außerdem gehören auch sämtliche Siebe auf Verunreinigung geprüft. Auch die Siebe im Keller, die für die Waschmaschine zuständig sind. Es haben Rostpartikel den Wasserhahn zur Waschmaschine so blockiert, dass er ausgewechselt werden musste.

  11. Sabine W

    Hallo, ich wohne in einem 3 Fam. Haus die Vermieterin 30 km entfernt. Hier im Haus ist alles erlaubt, laut bis 3:00 h Türenknallen usw. Was kann ich tun?

  12. R, Tanja

    liebes Mietrecht Team,

    unser Vermieter hat eine Aushang Hausordnung erstellt, in der er jeden Mieter verpflichtet die Straßen und Fahrwege von Schnee und Eis zu befreien. Er haftet nicht für Schnee-bzw. Eisunfälle.
    Außerdem muss das Hoftor bei Einbruch der Dunkelheit ab geschlossen sein, weil sein Auto darin steht.
    Das ist aber unser einziger Fluchtweg.
    Ist das rechtens?.
    lieben dank

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo R, Tanja,

      die Räumpflicht im Winter kann üblicherweise auf die Mieter übertragen werden. Wie es in dem Fall mit der Haftung aussieht, können wir nicht beurteilen. In dieser Frage und auch in Bezug auf das abgeschlossene Tor sollten Sie sich rechtlich von einem Mieterverein beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  13. Ancuta H

    Hallo!
    Wir wohnen in eine Mehrfamilienhaus und wir haben ein 8 Jähriges Junge die ab und zu mal draußen kickt. Leider steht in unsere Hausordnung totale Ball Verbot in Hof und ins Gemeinschaftsgarten! Meine Frage ist :ist das normal das mann mit dem Ball draußen nicht spielen darf?kann mann die Hausordnung ändern?

    Liebe Grüße!

  14. Kurt B

    Mein Vater Lebt in einer Wohnung der GWG.er ist krebskrank und seine Nachbarin ,neben an, eine Alte Dame sehr Verwirrt klopft mehrfach bei Ihm und ander Hausbewohner an die Eingangstür in den unmöglichste Nächtliche Uhrzeiten.
    Obwohl ich die Hausverwaltung in Kenntnis gesetzt habe, wird nichts unternommen.
    Was würden Sie mir hierbei weiter empfehlen?

  15. Horst

    Liebes Mietrecht Team,
    Wir sind ein drei Familienhaus. Unten sind Büroräume, die seid einigen Jahren von Ausländischen LKW Fahren bewohnt werden. Das natürlich von unseren Vermieter kommt. Jedes Wochenende sind die meistens bedrunken, sehr oder sie pruekeln sich sogar. Müssen wir sowas hinnehmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    E. Horst

  16. M. Lieselotte

    Ichwohne in einem 4 Famielien Haus alles Mieter. ein Kellerraum ist leer nur mit Zälern nun hat mir mein Vermieter mitgeteilt dass es neue Vorschriften fär diese Räume gibt und ich schnellstens den abgestellten zu verschenkenden Kühlschrank enfernen muss . Gleichzeitig sind aber im Erdgeschoss Schuhe (mehre Paare) und 2 Roller. Der Flur ist aber nur 1,20 breit. Als ich ihn darauf angesprochen habe meinte das wäre etwas anderes.
    Ichhabe aber gelesen dass 1m durchgang absolut frei zu halten ist. Gibt es demendsprechende Vorschriften denn wir haben keine Hausordnug da bis vor 2 Jahren seine Mutten noch im Haus gewohnt hat und Hausmeisterarbeiten gemacht hat. Leider ist sie versrorben. Wenn ich aber keine konkrten Vorschriften vorweisen kann, kann ich ihn auch nicht zur Rede stellen. Können sie mir einen Rat geben.
    Mit freindlichen Gruss
    M. Lieselotte

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallop M. Lieselotte,

      hier kann Ihnen eventuell der örtliche Mieterverein sowie ein Brandschutzbeauftragter oder auch die Feuerwehr nützliche Informationen bieten. Wenden Sie sich zunächst an den Mieterverein, um zu klären, welche Vorgaben für welche Gemeinschaftsflächen einzuhalten sind. Die Brandschutzverordnung Ihres Bundeslandes sollten zudem die geltenden Vorschriften enthalten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Payer

    Wir sind ein 3-Familien-Haus (Stuttgart), davon 1 Wohnung als EG. Plan (Kehrwoche) für ein Jahr hängt im Eingangsbereich.
    Eine ältere Frau schreibt vor, dass auch die Kandel (Wasserabfluss der Strasse) muss ebensfalls gereinigt werden, das ist doch ein Strassenbereich und gehört nicht zu den gemieteten Wohnungen. Sie beschwert sich darüber, dass die anderen Mieter diese Reinigung nicht vornehmen!
    Müssen wir diese berühmte KANDEL ebenfalls reinigen?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Payer,

      in der Regel deckt eine Reinigung durch die Mieter, die genutzten Gemeinschaftsflächen wie Hausflur, Treppenhaus oder Hof ab. Flächen, die nicht zum Haus oder zu den Gemeinschaftsfläche gehören, müssen in der Regel nicht gereinigt werden. Dach- und Regenrinnen sowie deren Abflüsse sowie Abflüsse auf der Straße fallen üblicherweise in de Verantwortung des Vermieters, wobei die Kosten teilweise als Betriebskosten umgesetzt werden können. Eventuell kann der örtliche Mieterverein hier weitere Informationen liefern und auch die rechtliche Lage erläutern.

      Ihr Team von mietrecht.com

  18. Brock

    Mein Mieter benutzt den Treppenhals als Unterstellkammer. Hat einen Keller, der ist über einen Hof zu erreichen, aber sonst bequemer.

  19. Sandra S.

    Liebes Mietrecht-Team,

    Wir wohnen in einer neuen Eigentumswohnung, Mehrparteienhaus mit 8 Wohneinheiten und 1Gewerbeeinheit. Alle Eigentümer haben gemeinsam eine Hausordnung beschlossen die bei jedem im Mietvertrag verankert ist – außer bei der Gewerbeeinheit, da diese ihren Mietvertrag angeblich schon vor beschließung der Hausordnung unterzeichnet hatte. Leider macht das Gewerbe auch innerhalb jeglicher Ruhezeiten Lärm. Ist so etwas denn zulässig? Alle Mieter müssen sich an die Hausordnung halten außer einer?

    Danke & Mit freundlichen Grüßen
    Sandra S.

  20. siegfried w.

    Was kann man unternehmen wenn eine Mieterrin am Sonntagmorgen ihre Waschmaschine laufen lässt und mit Teller die Treppe Hoch und runter läuft ob wohl sie weiß das sie es nicht darf

    1. MF

      Eine Waschmaschine darf rund um die Uhr genutzt werden. Warum sollte man denn nicht mit einem Teller in der Hand die Treppe hoch und laufen dürfen?

  21. Ute W. - K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir wohnen in ein 6 Parteien Haus. 5 Parteien halten sich an die Hausordnung mit der Treppenhaus und Keller Reinigung. Nur 1 Partei nicht. Ich habe das ganze letzte Jahr komplett Alleine das Treppen Haus gereinigt und seit 3 Jahren die Kellerräume, das ist Monatlich vestgelegt und er wäre vor mir dran. Trotz mehrmaligem Vorsprechen beim Vermieter passiert nichts. Ich bekomme nur zu hören das Aussage gegen Aussage stehen würde und wenn ich es nicht mache, kommt eine Firma und es zahlen alle. Fühle mich Erpresst und ausgenutzt. Mfg Ute

  22. A. M.

    Meine Nachbarn haben eine prvate ungemeldete Textilreinigung auf dem Dachboden. Die ganze Nacht foltern sich mich mit Lärm

  23. N.Dikkat

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Wir sind 5 Partien seit Jahren hangen Bilder im Treppenhaus plötzlich ein Mieter störst und sein Vermieter fördert uns auf die Bilder abhängen
    weil 4 Partien beschwerten sich über die Mieter daher die Mieter hilten sich nicht an die Hausordnung z.b.kein kehrwoche und nur noch ärgern machen die.

    M.f.g.
    N.Dikkat

  24. Anja H.

    Muß ich es hinnehmen ,daß die Kinder der Nachbarn,zum Sonntag im Innenhof ,Fußball gegen die Fassade spielen?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Anja H.,

      spielende Kinder gelten in der Regel nicht als Lärm. Ist die Belastung jedoch übermäßig vorhanden, sollten Sie mit dem Vermieter sprechen und sich bei einem Mieterverein bezüglich Ihrer Optionen beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Elgon

        hallo, ich wohne in einer Wohnanlage mit 2 Häusern mit je 3 Eingängen teilweise Eigentümer teilweise Mieter. Main Parterre Mietwohnung wird regelmässig am Nachmittag bis zum Abend von Kindern und am späten Nachmittag bis Abend auch von Erwachsenen belagert. Es befindet sich ein Spielplatz mit Grünfläche hinter den beiden Häusern auf dem Grundstück sowie ein Spielplatz direkt auf der anderen Straßenseite. Es werden vor meinen beiden Fenstern auf der Eingangtreppe „sit-in´s“ abgehalten. Teilweise waren es um die 30 Leute. Mein Nervenkostüm ist am Ende.
        Hinzu kommt noch das grundsätzlich alle Türen zugeworfen werden. Kellertüren, Eingangtüren, Wohnungstüren. ABER die Haus-Eingangtüren 2 Stück an der Zahl die bleiben offen stehen .. auch jetzt bei kalten Temparaturen.. ich brauch keinen Kühlschrank mehr..
        Ich nenne das die Wohnung der Folter!!
        HILFE ICH BRAUCHE EIN WENIG LUFT.
        Die Hausverwaltung reagiert leider nicht.

  25. Sevgi e.

    Muss ich als im gleichen Haus wohnender Eigentümer, das der mieter im und um das Wohnhaus oben ohne mit ein Höschen rumläuft?
    Oder das die Mieter wochen oder Monatelang Gäste haben von denen wir nicht wissen wer sie sind und einfach rein und rausgehen?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Sevgi e.,

      Sie können den Mieter auf das Rücksichtnahmegebot hinweisen und auch auf die Hausordnung, falls eine solche vorhanden ist. In Bezug auf die Gäste empfehlen wir Ihnen, dies beim Mieter anzusprechen und sich gegebenenfalls bei einem Anwalt beraten zu lassen. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert