Mietrecht: Ist Wäsche zu trocknen in den 4 Wänden erlaubt?

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Wäsche trocknen: In der Mietwohnung, im Keller oder auf dem Balkon

Der Mieter trocknet seine Wäsche in der Wohnung. Entsteht dadurch Schimmel, hafter meist er.
Der Mieter trocknet seine Wäsche in der Wohnung. Entsteht dadurch Schimmel, hafter meist er.

Wäsche waschen ist Teil des Alltags und die meisten Mieter denken nicht groß darüber nach, ob sie laut Mietrecht ihre Wäsche dann auch in der Wohnung trocknen dürfen. Besonders in den Häusern wo es keine Trockenräume bzw. Gärten oder Höfe mit Wäscheleinen, besteht oft gar keine andere Möglichkeit. Doch was ist im Mietrecht bezüglich der Wäsche und dem Trocknen in der Wohnung bzw. im Keller oder auf dem Balkon geregelt?

Ob das Wäschetrocknen in der Wohnung grundsätzlich untersagt werden kann und was beim Aufhängen der Wäsche auf dem Balkon, im Garten oder im Keller beachtet werden muss, erläutert der folgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste im Mietrecht zu „Wäsche trocknen“

Haben Mieter ein Recht darauf, Wäsche in der Wohnung zu trocknen?

Ja, laut Mietrecht gehört Wäsche zu trocken, zur vertragsgerechten Nutzung der Wohnung.

Kann die Hausordnung Regeln zum Wäschewaschen enthalten?

Ja, aber In der Hausordnung dürfen Vorgaben zur Wäsche und zum Trocknen nur für die Gemeinschaftsräume enthalten sein. Für den Betrieb von Waschmaschinen und Trocknern in den Wohnungen können Zeiten vorgegeben sein.

Können Mieter ihre Wäsche auch auf dem Balkon trocken?

Ja, die Wäsche zu trocken, ist auf dem Balkon zulässig, darf aber andere Mieter nicht beeinträchtigen oder Eingriffe in die Bausubstanz erfordern.

Darf der Vermieter verbieten Wäsche in der Wohnung zu trocken?

Wäsche trockenen; Auf dem Balkon möglich ,wenn dies andere nicht beeinträchtigt.
Wäsche trockenen; Auf dem Balkon möglich ,wenn dies andere nicht beeinträchtigt.

Darf man Wäsche in der Wohnung trocknen? Diese Frage stellt sich oft, wenn es Klauseln im Mietvertrag gibt, die eben dies untersagen. Ein generelles Verbot gibt es im Mietrecht jedoch nicht. Wäsche zu trocknen, gehört nach gängiger Rechtsauffassung zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.

Auch wenn ein Trockungskeller, ein Dachboden oder ein Garten mit Wäscheleinen gibt, kann das Aufhängen in der Wohnung vom Vermieter nicht verboten werden. Insbesondere dann nicht, wenn es sich im sogenannten kleine Wäsche handelt. Große Wäschestücke sollten jedoch in den dafür vorgesehenen Räumen oder im Garten aufgehängt werden, falls diese im Haus vorhanden sind.

Gemäß dem Mietrecht ist Wäsche zu trocknen bzw. die Art wie dies geschieht, die Sache des Mieters. Neben dem Aufhängen dürfen Mieter auch einen Trockner verwendet, wenn dieser ordnungsgemäß installiert werden kann.  

Wollen Mieter die Wäsche im Keller oder auf dem Balkon trocken, ist darauf zu achten, dass andere Mieter dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch ein Eingriff in die Bausubstanz, wie durch das Anbringen von Haken oder Bohrungen an den Außenwänden, kann vom Vermieter untersagt sein.

Schimmel durch nasse Wäsche: Wer haftet?

Wäsche zu trocknen, sollte im Keller nur im Trockenraum oder bei ausreichend Belüftung stattfinden.
Wäsche zu trocknen, sollte im Keller nur im Trockenraum oder bei ausreichend Belüftung stattfinden.

In einem Punkt überträgt das Mietrecht beim Wäsche-in-der-Wohnung-trocken die Verantwortung dem Mieter und zwar dann, wenn es um eine Ausreichende Lüftung und Schimmelvermeidung geht. Denn sammelt sich die Feuchtigkeit in den Räumen, kann die Wäsche in der Wohnung zu trocknen schädlich sein.

Bildet sich dadurch Schimmel, haftet in der Regel der Mieter. Laut Mietrecht muss die Wäsche beim Trocknen in Räumen hängen, die ausreichend belüftet und/oder beheizt sind, damit die Kondensationsfeuchtigkeit keine Schäden verursacht. Mieter sollten also darauf achten, ob sie gut lüften und heizen können, wenn sie Wäsche in der Wohnung trocknen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

18 Gedanken zu “Mietrecht: Ist Wäsche zu trocknen in den 4 Wänden erlaubt?

  1. Loah

    Guten Tag wir wohnen in einem privaten Mietshaus.
    Waschmaschine steht im Heizkeller, da dies die einzige Möglichkeit ist. Nun haben wir einen Trockner geholt, weil das Wäsche trocknen in der Wohnung Schimmel verursacht trotz guter Lüftung. Es ist wieder kalt, die Wände sehr schlecht gedämmt und die Heizung abgestellt. Ich kann den Schimmel nicht mehr verhindern.

    Nun werden wir dazu aufgefordert den Trockner zu entfernen aus „polizei-rechtlichen Gründen“ und Versicherungsgründen. Es gibt keine Möglichkeit die Wäsche woanders als in der Wohnung zu trocknen.

    Ein Fenster ist im Raum vorhanden, keine Einschränkung in der Begehbarkeit etc.
    Was kann ich nun tun?

  2. crankyekdemoe

    Hallo,

    Um Schimmelbildung in der Wohnung zu vermeiden etc. habe ich meinen Wäscheständer in Hausflur gestellt. Ich wohne ganz oben und habe ein kleinen abstellplatz vor der wohnungstür wo es kein anderen Mieter stören kann.
    Jetzt soll ich von der * neuen Hausverwaltung * mein Wäscheständer entfernen… was soll ich nun machen?

  3. Stefan

    Guten Tag,
    wie wohnen in einem Pasivhaus.
    In unserem Mietvertrag steht sas wie keine Wäsche in der Wohnung trocken dürfen.
    Es gibt weder Trockenraum noch Wäscheleinen auf dem Grundstück.
    Wie bekomme ich meine Wäsche trocken, ich kann doch nicht jeden Tag meinen Wäschetrockner laufen lassen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

  4. Monika

    Hallo!
    Ich hätte eine Frage. Wir wohnen in einem Miethaus. Im Keller befindet sich ein große Raum. Es ist eine Waschbecken mit Wasserhahn vorhanden und ein sehr kleine Fenster. Sonst nichts. Auf die Tür steht „Trockenraum“. Es gibt auch keine Wäscheleine. Meine Frage ist: wer müsste die Wäscheleine reinmontieren? Der Vermieter (WET) oder die Mieter? Danke im Voraus.
    Liebe Grüße Monika

  5. Alex

    Guten Tag,

    ich wohne seit November mit meiner Freundin in einer neuen Wohnung.
    Laut unseres Mietvertrages ist es uns nicht gestattet die Wäsche auf der Terrasse zu trocknen.
    Wir haben im Winter die Wäsche jetzt immer in der Wohnung getrocknet und natürlich auf ausreichend Lüftung geachtet.
    Da das Wetter nun besser wird, wollen wir unsere Wäsche auf der Terrasse trocknen. Es gibt im Haus auch keinen Trocknungsraum oder ähnliches. Ist es uns nun doch gestattet, die Wäsche auf der Terrasse zu trocknen, da das Verbot im Mietvertrag keine rechtliche Grundlage hat?

    Die anderen Parteien im Haus haben alle einen Wäschetrockner, wir finden jedoch, dass das Energieverschwendung ist und wollen uns deswegen keinen anschaffen.

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe. 🙂

  6. Isabell

    Guten Tag,
    wir wohnen in einem Mehrparteienhaus. Dort gibt es keinen Trockenraum für die nasse Wäsche. Wir haben jedoch einen Privatkeller (ohne Fenster) welcher gut belüftet ist. Im Herbst / Winter haben wir dort unsere Wäsche ohne Probleme getrocknet Es verlaufen an der Decke Heizungsrohre, welche gerade auch im Winter eine Wärme abgeben. Im Frühjahr / Sommer trocknen wir die Wäsche auf der Terrasse. Seitens der bisherigen Verwaltung wurde uns auch das Trocknen der Wäsche in unserem Privatkeller erlaubt, jedoch nicht schriftlich fixiert. Im Mietvertrag ist das Trocknen unserer Wäsche in unserem Privatkeller auch nicht untersagt bzw. dort aufgeführt. Seit Frühjahr letzten Jahres haben wir eine neue Hausverwaltung bekommen. Leider macht uns nun ein Mieter Stress, in dem er uns verbietet die Wäsche in unserem Privatkeller zu trocknen. Nun meine Frage: Wie verhalte ich mich richtig ? Welche Schritte muss ich einleiten ? Ich bitte um schnelle Rückantwort. Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen

  7. G. Katharina S

    Ich bin auch Vermieter. Es gibt viele nette Mieter die auch Verständnis haben, dass sich Schimmel bilden kann beim Aufhängen nasser Wäsche in der Wohnung. Aber manche kapieren es nicht. Sie als Vermieter bieten dem Mieter in einem dafür vorgesehenen Raum an, zu waschen und zu trocknen. Ich sage zu Ihrem Fall: KÜNDIGUNG ! Mieter die sich aus Bequemlichkeit so entgegen der besseren Möglichkeit stellen, werden Ihnen auch Schwierigkeiten machen, wenn es um die spätere Schuldfähigkeit geht im Falle von Schimmel und Folgen. Kann teuer werden, sage ich aus Erfahrung, wenn man zu nett ist.

  8. Kosma M

    Mein Mieter hat ohne Genehmigung eine Waschmaschine aufgestellt. die -wäsche trocknet er nachts in der Wohnung. nun haben sich Schranktüren so verformt daß sie nicht mehr geschlossen werden können,
    Die Wohnung ist in den letzten 20 Jahren noch nie feucht gewesen. es gab keine Waschmaschine, im Keller sind 2 Waschmaschinen und 3 Trockenräume, die er aus Bequemlichkeit nicht benutzen will.
    Wer haftet für Schäden wie Holz, Parkett, Schimmel Schäden?

  9. Seibert

    wann darf ich Wäsche waschen oder trocknen in Gemeinschaftsräumen? Gibt es dazu auch Ruhezeiten?

  10. Anelia

    Guten Tag,

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus wir haben ein Hof und ich möchte meine Wäsche im Sommer im Hof trocken aber meine Vermieter verbietet mir das das würde sie angebliche Stören wir haben ein Platz wo wir trockene können aber meine waschen stinken dort sehr wen ich die da hänge

  11. Martin L

    Gut zu wissen, dass das Aufhängen der trockenen Wäsche in der Wohnung vom Vermieter auch bei Vorhandensein eines Gartens nicht verboten werden kann. Ich würde ungern meine Wäsche im Garten aufhängen. Der Grund dafür ist, dass ich nicht möchte, dass meine Nachbarn einen Blick in meinen Schrank und genauer zu meinen Unterwäschen bekommen.

  12. BeaF

    Guten Tag,

    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus wo es eine ganz kleine Waschküche gibt , die mit 3 Waschmaschinen und 2 Trocknern sehr überfüllt ist. Einen Trockenraum oder Dachboden gibt es leider nicht. Das bedeutet ich muss die Wäsche die ich nicht im Trockner, trocknen kann, in der Wohnung Aufhängen. Kann der Vermieter mich haftbar machen wenn mal Schimmel auftreten sollte ??

    Liebe Grüße

  13. Nicole

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zum Trocknen. Es wurde bei uns umgebaut und mir wurde mitgeteilt, dass das Trocknen auf dem Dachboden, der bisher genutzt wurde nicht mehr erlaubt ist. In der Wohnung ist dies laut Vertrag auch nicht möglich (außerdem ist meine Wohnung auch zu klein um da einen Wäscheständer aufzustellen). Der Vermieter verweist auf die Wäscheleinen vor dem Haus. Muss es eine Möglichkeit geben drinnen zu trocknen oder genügt es eben diese Leinen vor dem Haus zur Verfügung zu stellen? Da es bei uns häufig regnet und ich berufstätig bin weiß ich nicht wie das Trocknen in einem bestimmten Zeitraum vernünftig funktionieren soll.

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Nicole

  14. J. Janine

    Guten Abend,
    in meinem Mietvertrag steht geschrieben, dass das Trocknen der Wäsche verboten ist. Meine Waschmaschine steht im Keller, dort besteht keine Belüftung und es müffelt nach altem Keller. Bei gutem Wetter hänge ich die Wäsche draußen auf meine Wäschespinne. Nur bei schlechtem Wetter muss sie eben rein. Können mir meine Vermieter das Aufhängen in der Wohnung verbieten?
    Beste Grüße,
    J. J.

    1. mietrecht.com

      Hallo J. Janine,

      wie im Artikel beschrieben, ist das Trocknen der Wäsche ein der Wohnung Teil des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache. Verbote können üblicherweise nur für Gemeinschaftsflächen und -räume ausgesprochen werden. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen Mieterverein.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Cynthia

        Guten Tag
        Da die Heizungskosten dieses Jahr so gestiegen sind. Haben wir unseren Trockner aus der Waschküche in die wohnung gestellt. Wir haben auch eine Schallschutzmatte unter dem Trockner gemacht und trotzdem beschwerd sich die Nachbarin unten drunter. Sie beschwert sich sogar über unseren Staubsauger wenn wir ihn benutzen.
        Meine Frage muss ich jetzt den Trockner wieder in die Waschküche stellen? (und selbst in der Waschküche hat sie Nachbarin sich beschwert dass er dort an ist)
        Vielen Dank

  15. U. Gernot

    guten tag ich habe eine Frage ein Mieter hat ein Trockner im Keller stehn und lässt Ihn laufen. Die Eigentümer und Mieter beschweren sich. Darf e Er das oder nicht. Mit freundliche grüße Herr U. Beirat

    1. mietrecht.com

      Hallo U. Gernot,

      liegt keine Genehmigung durch den Vermieter vor, dass Mieter Gemeinschaftsräume und den Hausstrom für eigene Geräte verwenden, kann das unzulässig sein. Hat der Mieter im Keller einen eigenen Stromanschluss der separat abgerechnet wird und handelt es sich um einen angemietete Keller, kann das schon anders aussehen. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden. Eine rechtliche Bewertung bzw. Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

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