Fahrstuhl im Mietshaus: Das sollten Mieter wissen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Im Mietrecht spielt der Fahrstuhl oft eine Rolle

Ist ein Fahrstuhl vorhanden, dürfen Mieter diesen auch nutzen.
Ist ein Fahrstuhl vorhanden, dürfen Mieter diesen auch nutzen.

Ein Aufzug bzw. Fahrstuhl muss inzwischen ab einer bestimmten Höhe bzw. Stockwerk in einem Gebäude vorhanden sein. Die jeweiligen Landesbauordnungen schreiben dies entsprechend vor. So kann ein Aufzug in einem Mehrfamilienhaus auch nachträglich eingebaut werden.

Ob neu oder bereits vorhanden, für Mieter stellt sich oft die Frage, ob sie für den Fahrstuhl Kosten tragen müssen und wenn ja, welche.

Was bei der Benutzung von einem Fahrstuhl zu beachten ist, ob die dieser in den Betriebskosten aufgeführt werden darf und wann eine Mietminderung bei einem Fahrstuhl möglich ist, wird im Folgenden näher betrachtet.

Das Wichtigste zum Fahrstuhl im Mietshaus

Darf ein Fahrstuhl im Haus genutzt werden?

Ist ein Fahrstuhl vorhanden, dürfen Mieter diesen auch nutzen. Vorausgesetzt dieser ist gefahrlos zugänglich und ein sicherer Betrieb ist gewährleistet.

Sind die Betriebskosten eines Fahrstuhls auf die Mieter umlegbar?

Ja, die Kosten für den laufenden Betrieb können auf die Mieter umgelegt werden, sofern Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind.

Müssen Mieter alle Kosten für einen Fahrstuhl tragen?

Nein, Vermieter haben die Reparatur- und Instandsetzungskosten zu tragen.

Nutzung vom Fahrstuhl: Im Mehrfamilienhaus gilt es einiges zu beachten

Für den Aufzug in einem Mehrfamilienhaus kann die Hausordnung Nutzungsregeln beinhalten.
Für den Aufzug in einem Mehrfamilienhaus kann die Hausordnung Nutzungsregeln beinhalten.

Das Mietrecht sieht den Aufzug in der Regel klar als Teil der gemieteten Sache. Ist also ein Fahrstuhl im Haus vorhanden, darf dieser von Mietern auch genutzt werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Nutzung nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist.

Vermieter können in der Hausordnung für den Aufzug festlegen, wie eine vertragsgemäße Nutzung auszusehen hat. Dies kann auch im Mietvertrag einen Punkt darstellen. Nicht möglich ist es jedoch, die Nutzung von einem Fahrstuhl zeitlich einzuschränken. Klauseln, die dies festhalten, sind in der Regel unwirksam, wie das Oberlandesgericht Frankfurt entschied (OLG Frankfurt, 07.06.2004, Az.: 2 W 22/04).

Darüber hinaus dürfen Vermieter die Anlage nachts nicht abschalten, da eine Nutzung rund um die Uhr möglich sein muss. Vermieter müssen die vertragsgemäße Nutzung zudem auch ganzjährig sicherstellen. Ein Mieter muss über den Fahrstuhl seine Wohnung immer erreichen können. Hierzu ist die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit gesetzlich vorgeschrieben.

Aufzug: Welche Kosten fallen im Mehrfamilienhaus an?

Die Kosten für den Fahrstuhl dürfen vom Vermieter auf alle Mieter umgelegt werden. Das betrifft die Kosten für den Betrieb der Anlage sowie anteilig auch die Kosten bei einem nachträglichen Einbau im Zuge einer Modernisierung. Das heißt Fahrstuhlkosten fallen im Erdgeschoss ebenso an wie im Dachgeschoss. Die anteilige Umlegung fällt je Etage dann natürlich unterschiedlich hoch aus.

Zu den Betriebskosten bei einem Fahrstuhl, die auf die Mieter umgelegt werden können, zählen die laufenden Kosten für den Betriebsstrom, die Wartung, etwaige TÜV-Gebühren, die Reinigung, die Bedienung sowie für die Notbereitschaft. Im Rahmen der Nebenkosten darf ein Fahrstuhl dann umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Gleiches gilt auch, wenn ein Aufzug für ein Einfamilienhaus vorhanden ist. Welchen Kosten umgelegt werden dürfen, ist in § 2 Nr. 7 Betriebskosten-Verordnung (BetrKV) definiert.

Nicht umgelegt werden dürfen die Kosten für einen Fahrstuhl, wenn dieser sich in einem Teil des Gebäudes befindet, der für Mieter nicht zugänglich ist oder dieser den Teil üblicherweise nicht betritt. Das kann zum Beispiel bei einem Seitenflügel oder einem Anbau der Fall sein.

Aufzug: Ein Defekt ist Vermietersache

Fahrstuhl: Die laufenden Kosten können beim Einfamilienhaus ebenfalls auf die Betriebskosten umgelegt werden.
Fahrstuhl: Die laufenden Kosten können beim Einfamilienhaus ebenfalls auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Ist der Fahrstuhl defekt, sind die Reparaturkosten vom Vermieter zu tragen. Eine Umlegung auf den Mieter ist hier nicht zulässig. Gleiches gilt bei einer Instandsetzung sowie für Ersatzteile und beauftragte Stördienste.

Muss am Aufzug eine Störung behoben werden, ist eine Umlegung nur dann möglich, wenn ein Vollwartungsvertrag besteht. Die enthaltenen Reparaturkosten müssen jedoch mit 20 bis 50 Prozent herausgerechnet werden.

Mietminderung: Bei einem Aufzug durchaus möglich

Der Vermieter ist für die Verkehrssicherheit sowie für Gewährleistung eines vertragsgemäßen Gebrauchs von einem Fahrstuhl verantwortlich. Kann ein Aufzug also nicht genutzt werden, weil eine Störung vorliegt, muss diese vom Vermieter beseitigt werden.

Ist der Aufzug defekt, kann eine Mietminderung unter Umständen begründet sein. Je nach Dauer des Ausfalls und der dadurch entstehenden Einschränkung für die Mieter, kann die Minderungsquote unterschiedlich hoch ausfallen. Im Zweifel sollten sich Mieter bei einem Mieterverein beraten lassen.
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Fahrstuhl im Mietshaus: Das sollten Mieter wissen
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

28 Gedanken über “Fahrstuhl im Mietshaus: Das sollten Mieter wissen

  1. Frank

    Ich wohne in einem 17-stockigen Haus mit 2 Fahrstühlen. Der eine Fahrstuhl ist seit Juli, also seit 5 Monaten mit der TÜV Überprüfung überfällig. Die Brandschutzeinrichtung auf jedem Stockwerk sind seit Mai, also 7 Monaten überfällig und die Siegel sind alle aufgebrochen.
    Die Hausverwaltung tut nicht dergleichen.
    An wen kann man sich hier wenden (Ordnungsamt?) bzw. gibt es rechtliche Grundlagen für die fristgemäße Durchführung derartiger Prüfungen?
    Sind das ausreichende Begründungen für etwaige Mietminderungen?
    mfG

  2. Elke w

    Wir bekommen einen neuen aufzug haben aber gebehinterte, Menschen im Haus was muss der Vermieter zum Ausgleich anbieten das die gebehinterten keine Treppen steigen können

  3. Leonie S

    Der Fahrstuhl ist bei uns im Haus vor einiger Zeit kaputtgegangen. Glücklicherweise kümmert sich unser Vermieter bereits um einen entsprechenden Service.

  4. P Weber

    Guten Tag
    Wir wohnen in ein Haus mit 5 Wohneinheiten wir wohnen im Erdgeschoß und haben die größte Wohnung mit 105qm und sollen für die Fahrstuhlbenutzung 975 Euro bezahlen das ist uns eindeutig zu hoch Wie kann ich das prüfen ich habe gehört das man 16 Cent pro Quadratmeter monatlich bezahlen muss ist das korrekt
    Mit freundlichen Grüßen
    Fam. Weber

  5. Paul L

    Können in einem MFH die Wartungskosten für einen PKW-Aufzug zur Tiefgarage auf alle Mietparteien umgelegt werden oder nur auf solche, die einen TG-Platz angemietet haben ?
    Danke.

  6. Jan

    Gut zu wissen, dass die Reparaturkosten stets vom Vermieter zu tragen und nicht umzulenken sind. In meinem Haus habe ich vor, einen einfachen Aufzug anzubauen. Dafür wende ich mich die Tage noch an einen Experten für Aufzüge.

  7. Christel T

    Hallo, ich möchte mich heute mit einem Problem an Sie wenden. Unser Haus hat 10 Etagen. Seit dem 12.11.2022 ist unser Fahrstuhl defekt es befindet sich nur ein Zettel an der ersten Fahrstuhltür, dass man sich an die Verwaltung wenden soll. In diesen 2 1/2 Wochen war es mir nur 1x möglich, eine Auskunft zu bekommen, dass eine Ausschreibung raus wäre und es jetzt in den Händen der Reperaturfirma liegen würde, dass heißt, man weiß gar nichts. Wenn man bei der Verwaltung anruf, dann geht 5x ein Klingelton raus und danach kommt gleich der Besetzton. Die Verwaltung hält es auch nicht für nötig, die Mieter weiter zu informieren, ein kurzer Zettel im Schaukasten wäre schon angebracht. Wir wohnen in der 9. Etage, sind beide über 70 Jahre und ich bin zur Zeit gesundheitlich nicht auf dem Posten, so dass ich nicht jeden Tag die Wohung verlassen kann. Könnten Sie mir bitte weiterhelfen und schreiben was ich machen kann. Ich wollte die Verwaltung anschreiben und Mietminderung beantragen.
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  8. Tyraz

    Kann mein Vermieter mir die Benutzung des Aufzugs für meinen Auszug aus meiner Wohnung untersagen?

  9. Nina

    Ich habe Angst, im Fahrstuhl unseres Hauses stecken zu bleiben. Gut zu wissen, dass nachts die Anlage aber auch nicht abgeschaltete werden darf. Momentan findet aber eine Reparatur von dem Aufzug statt.

    1. Teyraz

      Hallo, kann mir die Nutzung des Aufzugs für meinen Auszug aus der Wohnung vom Vermieter untersagt werden? Selbstverständlich werden die maximalen Lasten des Aufzugs von mir beachtet. Wir werden auch sehr sorglich damit umgehen um keine Schäden am Aufzug durch den Auszug zu verursachen.

      Danke für Ihre Hilfe und viele Grüsse

  10. Martha R

    Hallo!
    ich wohne im EG. Es gibt keinen Keller. Somit nutze ich den Aufzug überhaupt nicht. Muss ich trotzdem
    dafür zahlen.

    1. helmstedt

      Ich habe das gleiche Problem.

    2. helmstedt

      muss der Eg-bewohner, haus ohne Keller kosten für den aufzug übernehmen?

  11. erika f

    unser vermieter will den fahrstuhl abstellen wenn wir ausziehen damit wir ihn nicht nutzen können. darf er das

  12. Elisabeth H

    Hallo.
    Ich ziehe in eine Wohnung im 6. Stock. Der Fahrstuhl, ist winzig, aber es gäbe eigentlich die Möglichkeit ihn zu vergrößern, z.B. für Krankentransporte. Ich brauche nun auch diese Möglichkeit um große Möbel in die. Wohnung zu transportieren. Aber das Schloss an der Türe, die den Aufzug vergrößert, ist kaputt- und das schon seit Monaten. Ich habe nun das Problem, dass ich sehr erhöhte Umzugskosten habe, wenn ich eine Firma finde, die mir die Sachen in den 6. Stock TRÄGT. Kann ich von der Vermieterin (ist eine große Versicherungsgesellschaft) die Kostenerstattung verlangen. Oder kann ich Mietminderung machen?
    Danke schon mal für Ihre Antwort.

  13. Martina G

    Hallo, in unserer Mehrfamilienhaus wurde nachträglich ein Fahrstuhl eingebaut, der von allen Mietern genutzt werden kann. Allerdings zahle ich aktuell fast 50% der gesamten Kosten, da wir einen neuen Mietvertrag haben & der Fahrstuhl dort schon aufgeführt ist. Mieter mit einem alten Mietvertrag müssen nichts zahlen, obwohl sie den Fahrstuhl nutzen. Ist das rechtens?

  14. Stephanie F

    Hallo, wir wohnen in einem 3 STK Altbau mit Fahrstuhl. Wir wohnen ganz oben. Der Fahrstuhl fährt nur bis zum zweiten. Wie verhalten sich da die neben kosten? Aufzugskosten 2453,63€: 557,30 m2 durch meine m2 98,23 = 432€ für uns. Wie gesagt er fährt nicht bis in unser Stockwerk. Und ist es richtig das per Wohnraumgröße der Anteil berechnet wird? Wir haben die größte WG und zahlen am meisten, dafür daß wir trotzdem noch Treppen steigen müssen.

  15. Jean

    Sehr geehrte Damen & Herren, bei US ist der Fahrstuhl sin2 Monaten kaputt mein Vermieter meint das dies kein Grund zur niet Minderung ist da der Fahrstuhl nicht im. Mietvertrag aufgeführt ist. Er kann mir abe sage dass e der Fahrstuhl noch mindestens 3monate nicht geht. Ist das wahrheitsgemäß das das Kein Grund zur mietminderung ist daruberhinaus gibt’s noch legionellen im Wasser wo jetzt auch das Gesundheitsamt einschreiten. Saß gibt’s doch nicht das der Vermieter so durch kommt. Bitte um Hilfe wir habe Kinder und die Informationspolitik des Vermieters ist total i transparent.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Jean,

      in Ihrem Fall ist eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder einen Anwalt zu empfehlen. Wir können eine solche nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Florian

    Gut zu wissen, dass eine Mietminderung begründet sein kann, wenn der Aufzug defekt ist. Seit Langem ist unser Aufzug kaputt und nichts hat sich geändert. Ich werde auf jeden Fall mit dem Vermieter darüber reden. Danke für den Beitrag!

  17. Martin

    Muss ich dafür zahlen,wenn mir der Auto Schlüssel versehentlich in den Aufzugsschacht fällt und die Wartungsfirma den Schlüssel herausholt?

    1. P.Haubold

      Nach meiner Meinung selbstverständlich denn es ist Ihr AUtoschlüsel der in den Schacht gefallen ist und der Technikcer der nun kommen muss um diesen aus dem Schacht herauszuholen kosten nunmal Geld.. Ihr Geld denn wenn Sie sorgfältiger mit Ihren Sachen umgegangen wären würden keine Kosten entstehen.
      Allein die Fragestellung zielt darauf ab, das Sie gern alle Fahrstuhlnutzer kostentechnisch mit IHREM Problem belasten wollen. Ganz schön Egoistisch…

  18. Josef

    Sehr geehrte Damen & Herren,
    wir wohnen in einem Mehrfamilien Haus mit Aufzug. EG zwei Wohnungen je 80 m2, 1. OG zwei Wohnungen je 80 m2, 2. OG zwei Wohnungen je 80 m2, 3. OG eine Wohnung 115 m2. Es gibt folgende Kostenaufteilung: Erdgeschoss je Wohnung 7,5 % = 133,99 € = 267,99 €
    1. OG je Wohnung 12,5 % = 223,32 € = 446,65 €
    2. OG je Wohnung 15 % = 267,99 € 535,99 €
    3. OG eine Wohnung 30 % = 535,90 € ist dieser Kostenaufteilungsschlüssel Rechtmäßig? Oder gibt es eine verpflichtende Gesetzliche Vorgabe? Die Wartungskosten schwanken von 1.142,69 € bis 1.911,59 € Über eine kurze Info bedankt sich im voraus – Josef

  19. Ravena H.

    Hallo, mich würde interessieren, wie die Stromkosten für den Aufzug berechnet werden, nach Anzahl der Mieter im Haus oder nach m² der Wohnung!?

  20. Luise

    Der Fahrstuhl im Mietshaus meiner älteren Tante ist seit letzter Woche defekt und es ist sehr beschwerlich für sie, das Treppenhaus zu nutzen. Der Aufzug soll in dieser Woche endlich repariert werden. Gut zu wissen, dass hier allein der Vermieter für die Kosten aufkommen muss.

  21. j.r.

    Unsere Rechnung für einen Fahrstuhlaustausch (Modernisierung) besagt, dass die Umlage der Kosten nicht nach Etage sondern nach Wohnungsgröße efolgt!

    Der Fahrstuhl wurde im November ´18 fertiggestellt, die Rechnung stammt jedoch schon von Mai 2018!

    Ist das alles richtig so?

    MfG. Jan R.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Jan R.,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich rechtlich beraten und die Rechnung prüfen zu lassen. Wir können dies leider nicht anbieten. Wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein oder einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. j.ri.

    Das beantwortet nicht die Frage, wie die anteiligen Kosten des Einbaus eines neuen Fahrstuhles auf die Mieter verteilt werden!
    Spielt hier auch die Wohnungsgröße eine Rolle?

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