Treppenhausreinigung: Was sagt das Mietrecht dazu aus?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet?

Treppenhausreinigung: Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen, wenn Nebenkosten vereinbart sind.
Treppenhausreinigung: Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen, wenn Nebenkosten vereinbart sind.

Müssen Mieter das Treppenhaus reinigen bzw. den gesamten Hausflur putzen? Oftmals sind diese Fragen schon Thema beim Unterzeichnen des Mietvertrags. Vielen ist meist nicht ganz klar, wie eine Hausflurreinigung im Mietrecht geregelt ist und ob zum Beispiel ein Reinigungsplan für das Treppenhaus erstellt werden muss.

Wann Mieter verpflichtet sind, das Treppenhaus zu putzen, wie die Reinigung von einem Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus aussehen sollte und welche Kosten direkt von den Mietern zu tragen sind, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus betrachtet er auch, welche Kosten Vermieter bei der Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen können.

Das Wichtigste zur Treppenhausreinigung

Sind Mieter zur Reinigung des Treppenhauses verpflichtet?

Nein, ist die Treppenreinigung nicht im Mietvertrag vereinbart, muss der Vermieter sich um diese kümmern.

Kann eine Reinigung durch Vermieter bzw. Firmen auf Mieter umgelegt werden?

Ja, Vermieter können die Kosten für eine Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen, wenn Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart sind.

Wie kann die Putzpflicht zeitlich geregelt sein?

Sind Mieter verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, kann in der Hausordnung ein Turnus festgelegt werden.

Die Reinigung vom Treppenhaus ist Vermietersache

Die Treppenhausreinigung gehört gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Lasten, die ein Vermieter zu tragen hat, damit ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache möglich ist. Die Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus fällt zudem unter die Kosten der Gebäudereinigung. Diese kann der Vermieter auf Grundlage § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung (BetrKV) als Teil der Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Eine Mietminderung bei der Treppenahsureinigung ist nur möglich, wenn Mieter diese als Betriebskosten tragen.
Eine Mietminderung bei der Treppenahsureinigung ist nur möglich, wenn Mieter diese als Betriebskosten tragen.

Damit dies erfolgen kann, muss im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen sein. Denn ohne eine solche, können die Kosten nicht umgelegt werden. Kümmert sich der Vermieter also selbst um die Treppenhausreinigung, muss dies indirekt im Mietvertrag festgehalten sein, damit die entstehenden Kosten auch auf die Mieter umgelegt werden können. Der Punkt „Treppenhausreinigung“ in den Nebenkosten muss auch in der dazugehörigen Abrechnung nachvollziehbar festgehalten sein.

Durch wen oder wie Vermieter die Treppen reinigen lassen, obliegt jedoch ihnen selbst. Es können hier Reinigungskräfte beauftragt oder diese Aufgabe dem Hausmeister übertragen werden. Sollen Mieter das Treppenhaus wischen, muss auch dies als explizite Vereinbarung im Mietvertrag vorhanden sein.

Mietvertrag: Wann die Reinigung vom Treppenhaus Mietersache ist

Der Mietvertrag muss die Treppenhausreinigung in eindeutiger Formulierung festhalten, damit eine Pflicht des Mieters besteht, diese durchzuführen. Die Hausordnung kann festlegen, wer wann die Reinigung durchzuführen hat.

Eine mietvertragliche Regelung zur Reinigung muss bei Vertragsabschluss geschlossen und kann nicht nachträglich auf den Mieter übertragen werden. Ist also eine solche Vereinbarung nicht vorhanden und der Mieter putzt das Treppenhaus nicht, kann eine Kündigung nicht begründet werden, da der Mieter nicht gegen den Mietvertrag verstoßen hat.

Besteht ein Putzplan für das Treppenhaus im Mietshaus nur in einer separaten Hausordnung, besteht in der Regel ebenfalls keine Verpflichtung für die Mieter. Die Treppenhausreinigung ist hier kein Bestandsteil des Mietvertrags.

Was gehört zur Treppenhausreinigung? Wie oft ist sie durchzuführen?

Selbst bei bestehender Pflicht müssen Mieter die Treppenhausreinigung bei Bauarbeiten nicht tragen.
Selbst bei bestehender Pflicht müssen Mieter die Treppenhausreinigung bei Bauarbeiten nicht tragen.

Sind Mieter verpflichtet, eine Treppenhausreinigung durchzuführen, gehören üblicherweise das Durchkehren und Durchwischen zu den Tätigkeiten. Den genauen Umfang der Treppenhausreinigung für die Mieter sowie die Aufteilung können Vermieter in einem Reinigungsplan oder in der Hausordnung bestimmen.

Allerdings ist hier wichtig zu beachten, dass nur bestimmt werden darf, was zu reinigen ist und wie oft. Neben dem Treppenhaus kann auch eine Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume wie Waschküche, Kellergänge oder Dachböden vereinbart sein. Gewöhnlich sind Mieter bei der Treppenhausreinigung für die Abschnitte auf ihrer Etage zuständig, die sich ober- und unterhalb ihrer Wohnung befinden. Bei der Treppenhausreinigung für Mieter im Erdgeschoss wird meist auch der Eingangsbereich mit einbezogen.

Treppenhausreinigung: Welche Kosten sind von wem zu tragen?

Vermieter können die üblichen Kosten der Gebäudereinigung, wie erwähnt, auf die Mieter umlegen, wenn dies als Nebenkosten vereinbart ist. Ist die Reinigungspflicht dem Mieter auferlegt, darf keine zusätzliche Putzkraft abgerechnet werden.

Ist der Mieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich, muss er die Putzgeräte, wie Wischlappen und Reinigungsmittel anschaffen, also die Kosten dafür tragen. Sind Mieter durch einen längeren Urlaub oder Krankheit verhindert, müssen sie sich um einen Ersatz für die Treppenhausreinigung kümmern. Ein Tausch mit anderen Mietern ist hier in der Regel die beste Variante.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

63 Gedanken über “Treppenhausreinigung: Was sagt das Mietrecht dazu aus?

  1. Daniel F

    Guten Tag,

    wir wohnen seit dem 01.03.2021 in einem Mietverhältnis. Die Reinigungskosten für das Treppenhaus wurden im Mietvertrag über eine Umlage festgehalten. Im Haus wohnen 7 Parteien. Bei der jetzigen Nebenkosten Abrechnung ist mir aufgefallen dass die Reinigungskosten sowie die Sozialversicherungskosten nur auf 5 Parteien umgelegt wurden, andere Kosten wie Allgemeinstrom jedoch auf 7 Parteien. Muss nicht jeder von den Parteien die Reinigungskosten zahlen?

    danke vorab für eine Antwort.

  2. Felix

    Ich wohne jetzt seit gewisser Zeit in einer Wohnung. Dann habe ich mir die Frage auch mal gestellt. Bei mir war es dann tatsächlich möglich, weil die Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart sind.

  3. Olli

    Mir ist auch schon aufgefallen, dass die Reinigung von Bundesländern unterschiedlich geregelt wird. Ich bin immer dafür, dass mane ein Reinigungsfirma anstellt. Das möchte aber auch nicht jeder.

  4. Pohl

    Muss ein Vermieter einer nicht Vermieteten Wohnung die Reinigung des Treppenhaus machen oder dafür sorgen

  5. Florain

    Wir müssen unser Gebäude auch mal reinigen. Tatsächlich sind wir als Mieter dazu verpflichtet, uns darum zu kümmern. Deshalb müssten wir auch die Kosten im Fall einer professionellen Reinigung übernehmen.

  6. Janetzko

    Wir zahlen für unsere Hausordnung an Baugenossenschaft. Doch seid 1 Jahr wird nur noch alle 2 bis 3 Wochen geputzt, immer wenn jemand anruft und sich beschwert. Kann ich die Hälfte der Kosten zurück verlangen?

  7. Kathleen T

    Hallo und guten Tag
    ich habe folgende Frage . Ich war bis letztes Jahr seit 2001 als Mieter in der Pflicht meine Treppenhausreinigung selber zu erledigen. Im Juni letzten Jahres beschloss mein Vermieter alle Häuser der LWB durch eine Reinigungsfirma ab Sept.2021 reinigen zu lassen ,darüber wurden wir in Kenntnis gesetzt . Ich habe mich gegen dieses Schreiben gewehrt, da wurde mir gesagt , im Mietvertrag ist unter § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung (BetrKV) verankert ,das die Betriebskosten,(Treppenhausreinigung-ein Punkt davon) auf die Mieter umgelegt werden können. Ist mit diesem Punkt der Vermieter abgesichert, daß er sich eine Fremdfirma jederzeit nehmen kann? Der Vermieter hat in einem Schreiben (letztes Jahr) geschrieben, er entbindet uns somit von der Pflicht der Hausreinigung. Muß ich nun die Kosten tragen, obwohl ich in einem Schreiben an den Vermieter klar gemacht habe, nicht gewillt zu sein, für eine Reinig. durch eine Firma zu zahlen? Ich habe beim Vermieter sämtliche Mängel der Reinigungsfirma und fehlende Arbeiten moniert, diese wurde zur Nachbesserung aufgefordert. Jetzt bekomme ich die Betriebskostenabrechnung mit vollen Abzügen.
    Über eine umgehende Antwort wäre ich Ihnen super dankbar!
    Mit netten Grüßen verbleibt Kathleen Thieme

  8. B

    Guten Tag
    Ich wohne in einem drei Parteien Haus. In der Hausordnung steht, dass wir für die Reinigung zuständig sind , für die Mülltonnen und die Haus Zufahrt. Nun haben die in der zweiten und ich in der dritten Etage aber immer wieder das Problem , dass die Dame in der ersten Etage ihre Pflichten nicht einhält. Es gab oft Ärger mit den Mülltonnen, die sie bis heute nicht sauber macht wie auch die Hofeinfahrt. Auch das Treppenhaus reinigt sie nicht regelmäßig. Dies wird dem Vermieter dann immer schriftlich angezeigt und daraufhin behauptet diese Frau, wir würden diese reinigungsarbeiten nicht durchführen und sie hätte “ beweise“ auch erzählt sie in der Nachbarschaft Dinge- sie zur üblen Nachrede gesehen werden. Bin ich nun in der Pflicht, nachzuweisen das ich tatsächlich in meinem Dienst Rhythmus geputzt habe nur weil sie das behauptet? Unser Vermieter spricht diese Frau seit Jahren immer nur wieder an und im Anschluss hat man böse Briefe vor der Tür. Wie haben wir oberen Mieter zu reagieren – gegen solche Behauptungen und blswilligkeiten …wenn der Vermieter nichts macht?
    LG Conny

  9. Petra E

    Guten Tag ,
    ich habe eine Frage ,wohne in einer Erdgeschosswohnung mit zwei Parteien . Es war vom Vermieter so geregelt , das jeder eine Woche den Hausflur putzt nicht sehr groß stehen viele Schränke , vielleicht 4 Quadratmeter ,mit Wischen 5 min Arbeit . Seit 2 Jahren mache die Arbeit alleine ,habe mich einmal aufgeregt und wurde abgemahnt ,weil mein Nachbar mit Engelszungen log . Jetzt sagte ich wieder einmal etwas ,mein Nachbar log wieder und ein Brief kam zu jeden ins Haus ,das ab dem 1.4.2022 der Hausflur von eine Firma geputzt wird und wir das auf die Nebenkostenabrechnung auferlegt bekommen nächstes Jahr ,geputzt wird einmal pro Woche . Ich bekomme 300 ,- Euro im Jahr Nebenkosten zurück bin Rentnerin und bekomme nur eine kleine Rente damit sind meine Nebenkosten wohl weg und ich werde wohl noch etwas drauflegen können obwohl ich immer geputzt habe . Darf ich so bestraft werden vom Vermieter ?

  10. C.G.

    Hallo!
    Kann der Vermieter von dem Mieter verlangen, das ganze Treppenhaus zu reinigen? Ich wohne in einem dreistöckigen Wohnhaus und soll jetzt alle 4 Wochen das komplette Treppenhaus putzen. Da ich Probleme mit meinen Knien habe, wird das alles andere als leicht werden. Was kann ich dagegen tun?

  11. Kathi S

    Ich wusste gar nicht, dass die Kosten der Gebäudereinigung auf die Mieter gelegt werden können, wenn das so vereinbart ist. Die Idee finde ich ansich ganz gut, und werde das mit den Mietern besprechen. Zeitgleich werde ich mich wohl auch mit einer Reinigungsfirma absprechen.

  12. s renate

    Bei uns wohnen Mieter und Eigentümer .ich Wohne in eine Patere Wohnung im haus wird schon bei den
    Eigentümern oben die Badezimmer renoviert müssen wir die Paterre wohnen immer den Bauschutt wegputzen

  13. Günter L

    Hallo
    Ich habe da eine frage wir wohnen in 4 Parteien haus und laut Vertrag den wir 2018 Schriftlich Vereinbart haben muss jeder seine Etage selber Putzen nun will unser Vermieter nach der Renovierung eine Reinigungsdienst zur Treppenhaureinigung Beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen da ich auf einer Abgeschlossen Etage wohne und meine Treppe 3 mal Wöchentlich reinige was der Vermieter auch weiß und sieht soll ich mich an die Kosten dafür beteiligen da die Untere Etage nicht richtig gereinigt wird und jetzt soll ich auch noch Renovierungskosten des Treppenhauses Bezahlen obwohl er das Haus Jahre lang Verkommen lies muss ich das wirklich

  14. Elena

    Hallo, ich wohne in Mehrfamilienhaus, und habe Minijobs vor zehn Jahre putze Treppenhaus + Fenster+ fegen komplett alles in diesem Haus wo ich wohne bekomme dafür 180€ monatlich und jedes Jahr zahle ich bei betriebskostenabrechnung ca 250€ kosten der Hausreinigung für meine Leistungen, ist es ok so?

  15. Leopold M

    Danke, dass Sie hier über die Zuständigkeiten bei der Treppenhausreinigung informieren. Gut zu wissen, dass die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden können, wenn das im Mietvertrag so vereinbart ist. Bei uns ist das auch so, wir teilen uns jedoch die Kosten für eine Gebäudereinigung, die unser Treppenhaus reinigt.

  16. Hannes B

    Wir suchen als Mieter eine Firma für Gebäudereinigung. Für uns steht die Reinigung, wie hier auch beschrieben, in der Hausordnung. Gut zu wissen, dass man die Reinigung mit dem Vermieter auf die Nebenkosten legen lassen kann. Das werden wir im Dialog heraus finden.

  17. Treppenhausreiniger Hannover

    Super Beitrag zum Thema Treppenhausreinigung!

    Als Unternehmer einer Treppenhausreinigung werde ich oft von Mietern gefragt, ob die Kosten unserer Dienstleistung abgesetzt werden können. Ich verweise dann immer auf diesen super Beitrag.

    Vielen Dank für die super informationsreiche Zusammenfassung

    Mit freundlichen Grüßen

    Leon P

  18. Sandra G

    Guter Beitrag zum Thema Treppenhausreinigung. Ich wusste nicht, dass die Mieter, wenn sie dafür verantwortlich sind, die Reinigungsmittel selbst anschaffen müssen. Ich habe dieses Problem zum Glück nicht, da unser Vermieter dafür einen Gebäudeservice beauftragt hat.

  19. Marcel

    Hey, unser Vermieter verlangt bei 5 Parteien jeweils 50€ also insgesamt 250€ für die Reinigung des flures, was ich für zu viel halte denn keine reinigungsfirma nimmt für 1x im monat 250€ (ich arbeite sogar seit kurzem bei dieser firma und kann es aus aller erster hand beurteilen) zudem haben wir nie eine rechnung gesehen.

    Was ich mich frage, darf er sich zusätzlich bereichern abzüglich der Kosten für die reinigung? Denn das überschüssige Geld steckt er sich so wie es aussieht jeden Monat in die eigene Tasche (er hat jede Menge Objekte also könnte es viel mehr sein)
    Kann ich dagegen mit meinen Anwalt vorgehen und das Geld der letzten Monate zurückfordern was zuviel war?

    LG marcel

  20. Rudo

    Ich wohne in einem 7-stöckigem Miethaus mit 20 Mietparteien. Nachdem die Mieter vorher nur den Flur vor der eigenen Wohnungstür bis zur unteren Etage reinigen sollten, hat der Hausmeister nunmehr angeordnet, dass die Mietparteien umschichtig das gesamte Treppenhaus, also jeweils alle 7 Stockwerke plus Treppe zum Keller und den Kellervorraum reinigen müssen.
    Ist so eine massive Reinigungsaktion für die Mieter rechtens?

  21. Daniel

    Danke für Ihren Artikel zum Thema Treppenhausreinigung. Meine Tante fragte mich vor Kurzem, wen sie als Vermieterin für die Treppenhausreinigung beauftragen sollte. Ich werde ihr sagen, dass hier Reinigungskräfte beauftragt oder diese Aufgabe dem Hausmeister übertragen werden kann.

  22. Anja B

    Ich habe eine Frage:
    Wir wohnen in einem Haus mit zwei weiteren mieterinnen und einer Firma im Erdgeschoss.
    Da unsre Wohnung die meisten Quadratmeter hat, zahlen wir den Löwen Anteil der Reinigungskosten. Inzwischen putzt eine der anderen Mieterin en. Wir möchten lieber selber putzen. Muss der Vermieter uns selber putzen lassen, wenn wir es anbieten? Und darf er im Fall der Beauftragung so viel Geld von uns dafür anteilig nehmen?

  23. Daniela

    Hallo,

    ich muss jetzt auch mal was los werden. Eigentlich weiß ich, dass ich im Recht bin, da ich mich an meinen Mietvertrag halte, aber es belastet mich trotzdem und schlafe schlecht.

    Ich wohne seit 6 Monaten im Erdgeschoss in einem 6 Mietparteien-Haus. Von der Nachbarin bekam ich anfangs gesagt, dass wir im EG den Keller auch reinigen müssen sowie die Zugangswege. Die 6 Monate habe ich das mitgemacht um des Friedens Willen. Inzwischen habe ich nochmal nachgelesen, und im Vertrag steht, dass die Reinigung von den Mietern im Wechsel durchgeführt werden muss. An den Vermieter habe ich auch schon geschrieben, bekomme aber keine Rückmeldung. Natürlich mache ich jetzt nur das was ich muss. Und es gibt hier auch Mieter, die noch nicht mal die eigene Treppenreinigung machen, alle paar Wochen mal.
    Jetzt hängt der Haussegen schief wenn die mich darauf ansprechen und ich mich wehre und ich weiß, dass hier auch lästern und hetzen ein Thema ist. Sorry, aber es geht hierbei um zwei ältere Damen.
    Es ist zwar nicht einzusehen wegen sowas umzuziehen, aber dieses ständige Theater (es ist halt ein kleines Haus, im Hochhaus würde man das nicht so mitkriegen) ertrage ich einfach nicht. Aber so schnell findet man natürlich auch keine Wohnung.

    Lieben Gruß
    Daniela

  24. Hannes B

    In meinem alten Haus war die Hausordnung immer ein großes Streitthema. Nicht nur zwischen den Mietern sondern auch mit dem Vermieter, der sich nicht an Absprachen hielt. Nun haben wir einen Reinigungsservice im Haus, bei dem sich alle zum gleichen Maß beteiligen.

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