Schuhe im Treppenhaus: Ist im Mietrecht diesbezüglich etwas bestimmt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Wichtigste zu „Schuhe im Treppenhaus“

Dürfen Schuhe im Treppenhaus stehen?

Eine pauschale Regelung im Mietrecht für Schuhe im Treppenhaus gibt es nicht. Das Abstellen kann durch Regelungen im Mietvertrag, in der Hausordnung oder durch Bestimmungen zum Brandschutz verboten sein. Was zum Thema „Schuhe im Hausflur“ durch die Rechtsprechung entschieden wurde, lesen Sie hier.

Warum sind Schuhe im Treppenhaus verboten?

Schuhe können im Hausflur verboten sein, weil sie im Zuge des Brandschutzes eine Behinderung der Fluchtwege darstellen, die Brandlast erhöhen oder dem Erscheinungsbild des Hauses nicht entsprechen.

Können Schuhe im Treppenhaus eine Abmahnung nach sich ziehen?

Ja, das ist durchaus möglich. Verstoßen Mieter gegen die Regelungen im Mietvertrag oder der Hausordnung, können Schuhe im Treppenhaus zu einer Abmahnung führen.

Sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt?

Darf ich Schuhe im Treppenhaus abstellen? Das Mietrecht kennt keine einheitlichen Regelungen.
Darf ich Schuhe im Treppenhaus abstellen? Das Mietrecht kennt keine einheitlichen Regelungen.

Darf ich als Mieter Schuhe in den Flur stellen? Wie viele Schuhe dürfen im Treppenhaus stehen? Dürfen Vermieter Schuhe vor der Wohnungstür grundsätzlich verbieten? Fragen über Fragen und das Mietrecht beinhaltet keine eindeutigen Regelungen. Das bedeutet, dass Schuhe im Hausflur erlaubt und verboten sein können. Denn es handelt sich üblicherweise um eine Einzelfallentscheidung und ist von den Gegebenheiten vor Ort sowie von den Bestimmungen im Mietvertrag bzw. der Hausordnung abhängig.

Auch die Rechtsprechung hat sich mit dem Thema „Schuhe abstellen im Flur“ bereits mehrmals befasst. Der Grundtenor vieler Urteile ist, dass ein kurzzeitiges Abstellen durch Besuch oder aufgrund der Witterungsbedingten durchaus zulässig ist (siehe z. B. OLG Hamm, 20.04.1988, Az.: 15 W 168/88). Und auch viele Vermieter dulden es, wenn die Schuhe nur kurz im Hausflur stehen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang also, dass:

  • die Schuhe auf der Fußmatte bzw. so vor der Tür stehen, dass sie keinen behindern
  • die Schuhe nur für eine kurze Dauer dort stehen
  • die Anzahl der Schuhe darf nicht zu hoch sein
Schuhe vor der Wohnungstür können erlaubt oder verboten sein.
Schuhe vor der Wohnungstür können erlaubt oder verboten sein.

Allerdings gibt auch ausreichend Urteile, die festlegen, dass das Abstellen der Schuhe eine vertragswidrige Nutzung nach § 541 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellt und somit nicht zulässig ist. Das Treppenhaus gilt als Gemeinschaftsfläche und darf nur so genutzt werden, wie es Hausordnung. Mietverträge und entsprechende rechtliche Vorgaben festlegen.

Wenn ein Schuhregal oder Schuhschrank vor der Wohnungstür platziert sind, sind die Urteile ebenfalls nicht einheitlich und stark auf den jeweiligen Einzelfall ausgelegt. So hat beispielsweise das Amtsgericht Köpenick 2017 entschieden, dass ein Schuhregal aus Brandschutzgründen nicht vor der Wohnungstür stehen darf (AG Köpenick, 06.10.2017, Az.: 4 C 143/17), das AG Herne hatte dies für ein Regal von 30 cm Tiefe jedoch bejaht (AG Herne, 11.07.2013, Az: 20 C 67/13). BGH-Urteile zum Thema „Schuhe im Treppenhaus“ gibt es derzeit noch nicht.

Haben Vermieter lange nichts gegen die Schuhe vor den Haustüren unternommen, kann mitunter auch das Gewohnheitsrecht greifen. Darauf berufen sollten sich Mieter jedoch nicht. Kommt die Frage auf, ist es ratsam, sich rechtlich bei einem Anwalt oder Mieterverein beraten zu lassen. Auch wenn das Gewohnheitsrecht Schuhe im Treppenhaus erlaubt und Vermieter dies dulden, sollten Mieter immer darauf achten, dass diese nicht im Weg stehen.

Schuhe im Treppenhaus: Der Brandschutz spielt eine Rolle

Schuhe im Hausflur können beim Brandschutz bezüglich der Fluchtwege und Brandlast zum Thema werden.
Schuhe im Hausflur können beim Brandschutz bezüglich der Fluchtwege und Brandlast zum Thema werden.

Neben mietrechtlichen Fragen spielen auch andere rechtliche Vorschriften eine Rolle, wenn es darum geht, ob Schuhe im Treppenhaus verboten sind oder nicht. Insbesondere die Brandschutzverordnungen der Bundesländer sind hier von Bedeutung.

Treppenhäuser und Flur dienen in der Regel als Fluchtwege und dürfen nicht verstellt sein. Schuhe oder auch Regale können im Falle einer Flucht bei eingeschränkter Sicht gefährliche Hindernisse und Stolperfallen darstellen. Darüber hinaus erhöhen Gegenstände in den Treppenhäusern und Fluren die Brandlast, was das Ausbreiten eines Feuers begünstigen kann.

Untersagen die Landesverordnungen jegliche Gegenstände, gilt das auch für Schuhe im Treppenhaus – ob im Dachgeschoss oder in der ersten Etage ist dann egal. Schuhe sind im Hausflur dann grundsätzlich verboten. In den Mietverträgen und in der Hausordnung können sich die Landesvorschriften in entsprechenden Klauseln widerspiegeln. Aber Vermieter können auch ohne solche konkreten Vorgaben ein Verbot für Schuhe im Treppenhaus zum Brandschutz vertraglich festlegen.

Zudem legt die Bauordnung der Länder fest, wie breit Fluchtwege in Wohnhäusern sein müssen. Meist gelten folgende Maße:

  • mindestens 80 cm lichte Breite im Treppenhaus
  • mindestens 100 cm lichte Breite im Hausflur

Zu viele Schuhe im Hausflur oder ein Schuhregal vor der Wohnungstür können diese Breite verringern und somit den Fluchtweg unnötig eng machen, was wiederum ein erhöhtes Gefahrenpotential im Notfall darstellt.

Abmahnung für Schuhe im Treppenhaus?

Halten sich Mieter nicht an die Bestimmungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung, kann dass eine Abmahnung zur Folge haben. Sind also Schuhe im Treppenhaus durch entsprechende Klauseln verboten, müssen sich Mieter daran halten. Ist nichts Konkretes bestimmt, muss im Einzelfall entschieden werden, ob Schuhe im Treppenhaus, die länger als nur kurzzeitig dort stehen, erlaubt sind.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen, Durchschnitt: 4,02 von 5)
Schuhe im Treppenhaus: Ist im Mietrecht diesbezüglich etwas bestimmt?
Loading...

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

One thought on “Schuhe im Treppenhaus: Ist im Mietrecht diesbezüglich etwas bestimmt?

  1. Brigitte.b

    Guten Tag,habe eine Frage zu Schuhe im Treppenhaus,wohne seit ca.7 Jahren in einem Mietshaus / 9 Mietparteien Meine Nachbarin hat seit dieser Zeit permanent SCHUHE / MÜLL KARTONAGEN vor ihrer Tür abgestellt.Habe Die Sache einem Anwalt übergeben.. Gerichtsbeschluss ist folgender “ Die Schuhe und auch alles andere ist zu entfernen?!! Im Mietvertrag ist es auch vermerkt ,dass im TREPPENHAUS wegen BRANDSCHUTZ keinerlei Persönliche Dinge abgestellt werden dürfen
    Habe auch nach dem Gerichtsbeschluss mehrmals dder Hausverwaltung die SACHLAGE geschildert,keine ANTWORT.Es ist sehr unangenehm sowohl optisch und auch permanente GERUCHSBELÄSTIGUNG

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert