Gesetzliche Nachtruhe: Im Mietrecht oft Thema

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Nachtruhe in Deutschland: Gesetzlich bestimmt

Gesetz: Nachtruhe ist rechtlich festgeschrieben.
Gesetz: Nachtruhe ist rechtlich festgeschrieben.

Nachts richtig schlafen zu können, ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden wichtig. Störungen, die zu Schlafentzug führen, können da mitunter schon sehr ins Gewicht fallen. Der Gesetzgeber hat daher die Nachtruhe per Gesetz geregelt und Zeiten definiert, in denen ein bestimmter Geräuschpegel nicht überschritten werden soll. Doch ab wann ist die Nachtruhe genau einzuhalten und mit welchen Konsequenzen ist bei Verstößen zu rechnen?

Der nachfolgende Ratgeber befasst sich näher mit dem Thema Nachtruhe in einem Mietshaus und welche mietrechtlichen bzw. andere gesetzliche Bestimmungen hier zu beachten sind. Darüber hinaus klärt er, ob es einen Unterschied zwischen der Nachtruhe am Wochenende und unter der Woche gibt.

Das Wichtigste zum Thema „Nachtruhe“

Gibt es ein Nachtruhegesetz in Deutschland?

Nein, ein Nachtruhegesetz gibt es nicht, allerdings sind die Zeiten in verschiedenen Verordnungen verankert. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ab wann gilt es, die Nachtruhe einzuhalten?

In der Regel ist ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten. Das bedeutet im Mietshaus, dass Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren sind.

Gibt es bestimmte Bestimmungen für die Nachtruhe am Wochenende?

Weder am Samstag ist die Nachtruhe besonders definiert, noch gelten an Sonn- oder Feiertagen bestimmte Vorschriften diesbezüglich.

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Was sind Nachtruhezeiten rechtlich gesehen?

Wann beginnt die Nachtruhe? Das legen verschiedene Verordnungen fest.
Wann beginnt die Nachtruhe? Das legen verschiedene Verordnungen fest.

Jeder kennt das, nach einem anstrengendem Tag, ist die Vorfreude aufs Bett meist groß, umso ärgerlicher ist es dann, wenn die Nachbarn nicht mitspielen und den Fernseher etwas zu laut einstellen oder auf dem Balkon eine Grillparty veranstalten. Meist kommt dann die Frage auf, ab wann Nachtruhe angesagt ist und was eigentlich unter dieser Ruhe zu verstehen ist.

Was allgemein und im Mietrecht als eine solche Ruhe gewertet wird, bestimmten verschiedene Verordnungen. Die EU-Richtlinie zum Umgebungslärm sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) stellen dabei die obersten Instanzen dar. Ergänzt werden sie durch die regionalen Regelungen in einigen Landesimmissionsschutzgesetzen sowie durch örtliche Bestimmungen der Kommunen. So sind die Vorschriften nicht grundsätzlich einheitlich, legen jedoch immer eine bestimmte Zeit fest, die allgemein als Nachtruhe angesehen wird.

Per Definition ist die Nachtruhe an sich ein Zeitraum, der unter den sogenannten Schallimissionsschutz fällt und in dem geräuschvolle Tätigkeiten oder Aktivitäten untersagt sind. Er soll zur Erholung und Regeneration dienen.

Nachtruhe: Ab wann ist sie einzuhalten?

Ab wann in der Nacht allgemein Ruhe herrschen muss, ist ebenfalls gesetzlich definiert. Eindeutig legt die „Sechste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz“ Zeiten fest und bestimmt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Beurteilungszeiten

Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:

1. tags 06.00 – 22.00 Uhr

2. nachts 22.00 – 06.00 Uhr.

Das bedeutet, dass eine allgemeine Nachtruhe in der Zeit von 22.00 abends Uhr bis 06.00 Uhr früh gilt – und das an allen Tagen. Es gibt also gesetzlich keine besondere Nachtruhe am Samstag bzw. am Wochenende. Allerdings können regionale Bestimmungen in vereinzelten Gebieten und bei sogenannten „Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit“ die Zeiträume ausdehnen oder verschieben.

Nachtruhe: Auch die Dezibel entscheiden über eine Ruhestörung.
Nachtruhe: Auch die Dezibel entscheiden über eine Ruhestörung.

Lärm wird in Dezibel gemessen, je nachdem wo sich Häuser befinden, gelten unterschiedliche Grenzwerte. So liegen die Werte, ab denen während der Nachtruhe eine Störung vorliegt, in Wohngebieten niedriger als in Industriegebieten. Werden diese Dezibelwerte in den nächtlichen Ruhezeiten überschritten, droht ein Bußgeld. Das gilt, auch bei Störungen der Nachtruhe am Wochenende, denn das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Werk- oder Sonn- und Feiertag.

Es gibt allerdings auch Feiertage, an denen es traditionsgemäß etwas lauter wird und viele fragen sich dann, welche Regelungen hier greifen. Ab wie viel Uhr ist die Nachtruhe beispielsweise an Silvester einzuhalten? In den jeweiligen Landesgesetzten kann bestimmt sein, dass die nächtlichen Ruhezeiten eingeschränkt wirksam sind. So ist es üblicherweise erlaubt, von 00.00 Uhr am 31. Dezember bis 24.00 Uhr am 01. Januar Feuerwerk zu zünden.

Wie während der Nachtruhe die Dezibel gesetzlich geregelt sind und entsprechend ausfallen dürfen, stellt die nachfolgende Tabelle dar:

GebietImmissions­richtwert 22:00 bis 06:00 Uhr
Wohngebiet40 dB(A)
reines Wohngebiet35 dB(A)
Mischgebiete45 dB(A)
Kurorte, Krankenhäuser usw.35 dB(A)
Gewerbegebiet50 dB(A)
Industrie­anlagen bzw. Industrie­gebiete70 dB(A)

Mietrecht: Nachtruhe kann in der Hausordnung oder im Mietvertrag verankert sein

Eine besondere Nachtruhe am Sonntag gibt es nicht.
Eine besondere Nachtruhe am Sonntag gibt es nicht.

Neben den EU-Regelungen, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den Landesverordnungen, können auch andere Vorschriften die Zeiträume bestimmen, in denen keine lauten Geräusche oder Aktivitäten erlaubt sind.

Im Zusammenhang mit der Nachtruhe in einem Mietshaus spielt dann auch die Hausordnung eine Rolle. Nachtruhe bzw. auch andere Ruhezeiten können in dieser festgehalten sein. In der Regel müssen sich Mieter an diese Vorgaben halten, sofern sie die gesetzlichen Regeln nicht vollends ausheben oder diese deutlich zu Ungunsten der Mieter verschärfen. Sind sich Mieter nicht sicher, sollten sie die Bestimmungen von einem Mieterverein prüfen lassen.

Verstöße gegen die Vorgaben der Hausordnung auch in Bezug auf die Nachtruhe und deren Zeiten können eine Abmahnung und im wiederholten Fall auch eine Kündigung zur Folge haben. Anders herum können Mieter unter Umständen die Miete mindern, wenn die Lärmbelästigung eine vertragsgerechte Nutzung der Wohnung nicht mehr zulässt. Wie hoch eine solche Minderung ausfallen kann, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Auch hier ist eine Beratung durch einen Mieterverein sehr zu empfehlen, denn falsche Minderungsquoten können ebenfalls eine Kündigung durch den Vermieter begründen.

Ab wann gilt dann die Nachtruhe in einem Mietshaus? Generell sind hier die gesetzlichen Zeiten ebenfalls zu beachten. In einzelnen Fällen kann die Hausordnung jedoch auch eine Verschiebung des Zeitraums beinhalten, sodass die Nachtruhe früher oder später beginnt. Letztes sollte allerdings mit den örtlichen Behörden abgeklärt sein. Wichtig ist, dass diese Vorgaben in der Regel dann nur im betreffenden Haus sowie dem entsprechenden Grundstück gelten, drum herum greifen weiterhin die regionalen bzw. gesetzlichen Bestimmungen, wann in der Nacht Ruhe herrschen muss.

Störung der Nachtruhe: Was muss akzeptiert werden?

In Mietshäusern ist es nicht ungewöhnlich, dass sich ein gewisser Geräuschpegel etabliert. Je nachdem wer im Haus wohnt, kann dieser Pegel mal höher mal niedriger angelegt sein. Auch die Ausstattung und Lage des Hauses tragen dazu bei, welche Geräusche beim Nachbarn ankommen. Ab und zu mal eine Party oder ein lauter Fernseher sollten jedoch kein Anlass sein, mit den Nachbarn in Streit zu geraten.

In der Regel ist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr mit Zimmerlautstärke einzuhalten.
In der Regel ist die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr mit Zimmerlautstärke einzuhalten.

Handelt es sich allerdings um eine kontinuierliche Ruhestörung, sollte auf die gelten Regelungen zur Nachtruhe hingewiesen werden und dann auch der Vermieter mit ins Boot geholt werden. Dieser muss dafür sorgen, dass alle Mieter die Mietsache vertragsgerecht nutzen können. Dazu gehört es auch, die Nachtruhe durchzusetzen.

Das Ordnungsamt bzw. die Polizei können bei groben Ruhestörungen, wie zum Beispiel ein lautes Familienfest, das sich bis weit nach Mitternacht zieht oder dröhnende Musik nach 22.00 Uhr, jederzeit gerufen werden.

Allerdings gibt es auch Geräusche, die Mieter immer akzeptieren müssen. Dabei ist dann die Frage „Von wann bis wann ist die Nachtruhe gültig?“ nicht mehr von Bedeutung. So zählen unter anderem Babygeschrei, normale Trittgeräuschen oder auch der Straßenlärm, wenn dieser bei Mietvertragsschluss bekannt war, zu dem Lärm, der trotz Nachtruhe akzeptiert werden muss. Aber auch nächtliches Duschen, sofern es nicht länger als 30 Minuten dauert, muss unter Umständen hingenommen werden.

In der Regel gilt, dass, egal ob im reinen Wohn-, im Industrie- oder im Mischgebiet, während der Nachtruhe Zimmerlautstärke herrschen muss. Üblicherweise werden hier Werte von 30 Dezibel herangezogen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch festgehalten, dass eine Zimmerlautstärke auch dann vorliegen kann, wenn Geräusche in den Nachbarwohnungen nur geringfügig zu hören sind.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

9 Gedanken über “Gesetzliche Nachtruhe: Im Mietrecht oft Thema

  1. Tarek

    Über mir wohnt eine einzelne arbeitlose Frau, und sie hat Kontakt mit niemandem .Und trotz meine Frau und ich versuchen die ganz Zeit ruhig zu bleiben , meckert sie sich ab und zu bei der Vermieterin. Und das ist alles wegen die Altbau.
    Die Alte Frau ,wer unten wohnt hört gar nix .
    Wir haben viele Freunde und arbeiten fleißig täglich und treffen wie die Freunde manchmal bei uns zuhause.
    Leider wegen der Nachbarin vermeiden wir unser Freunde , und Tag nach Tag haben weniger bekannte

  2. Tls

    Hab eine Nachbarin die Regelmäßig Nachts Wäsche wäscht. Ich höre immer wieder ein wimmern von der Maschine. Wenn es Nachts ist und alles ruhig ist kann man das wahrnehmen sobald man redet oder Serie ansieht nimmt man es nicht wahr. Denn noch frag ich mich ist das benutzen der Waschmaschine Nachts überhaupt gestattet?
    Wir reden dann ja auch nicht von mal 30 Minuten denn so ein Waschgang dauert gerne mal weit über eine Stunde.

  3. Diana W

    Bei meinen Nachbarn über mir geht die Waschmaschine von 2-4 Nacht/morgen mit Schleudergang. Da steh ich dann im Bett um 6h geht dann der Radiowecker von unter mir und ab mittags ist mir vor Müdigkeit so schlecht das ich mich kaum auf den Füßen halten kann.
    Was kann ich tun?

  4. TS

    Servus!
    Wir wohnen in einer Wohnanlage mit Eigentümern und Mietern. Direkt über uns wurde die Wohnung aktuell an eine Familie mit Kindern verkauft, die jetzt zug-um-zug einziehen. Ist ja eigentlich kein Problem und da gehört, zumindest tagsüber, Lärm bzw. Arbeitsgeräusche dazu.
    Nun ist es aber so, dass auch an den Wochenenden und Feiertagen, sowie Nachts immer ein „Grundlärm“ aus Bodenstampfen, Rennen, Türenschlagen egc. durch die Decke zu uns in die Wohnung dringt.
    Wir waren bereits 3x bei unseren neuen Nachbarn und haben einen Konsens gesucht, einfach drum gebeten, doch etwas rücksichtsvolle zu sein, dpa ja unter ihnen noch eine Wohnung ist, wo Menschen schlafen möchten.
    Tja, was soll ich sagen, ging genau 30 Minuten gut, dass das ganze genreine etc. aufs neue.

    Wir sind niemand der, der unmittelbar reagiert, oder sehr empfindlich ist, aber vor allem Nachts sollte doch etwas Ruhe sein. Der Trittschall und das knallen der Türe und einer Holztreppe zur Maisonette geht nun Nacht für Nacht bis ca. 02.30 Uhr. Ich muss werktäglich um 04.30 raus und zur Arbeit 100km fahren.

    Habt Ihr eine Idee oder Erfahrungen, wie man her, ohne gleich grossen Zoff anzuzetteln, das als normaler Mensch doch klären kann.

    Zur info vllt. noch: Unser Haus ist von 1990, der Fußboden in der Wohnung über uns auf der 1. Etage meist Stein/ Marmor, die Treppe nach oben, zu einem nicht als Wohnraum freigegeben Dachspitzraum eine Holztreppe. Erste Schallpegelmessungen mit einem Messgerät, das für die Arbeitssicherheit genutzt wird haben in der betreffenden Zeit, über Tage hinweg durchschnittlich Spitzen von 65dB ergeben.

    Vielen Dank für Eure Anregungen und Kommentare – soweit ernst gemeint!

  5. Gokai

    Vom Schutz der Kinder vor trampelnden, krachenden und scheppernden Nachbarn hört man nirgend etwas. Genießen die keinen Schutz? Haben die kein Recht auf Nachtruhe, z. B. wenn Schulplicht frühes Audstehen verlangt? Müssen die immer warten, bis die Nachbarn Ruhe geben um ins Bett zu können? Also erst ab 22 Uhr?

  6. (anonym)

    Also darf man nachts quasi nicht mal atmen? (das könnten die Nachbarn schließlich hören und als Ruhestörung melden)

  7. Leslie B

    Welche Lärmpegel gelten denn allgemein an Sonn- und Feiertagen?

  8. Bernd E

    Hallo, Nachtruhe und Einhaltung anderer Ruhezeiten bzw. Nichüberschreitung von vorgegebenen Geräuschpegeln ist nicht eine Sache, die in ganz Deutschland gleich geregelt ist. Die Gemeinden können längere Ruhezeiten vorschreiben und bestimmte Arbeiten, die vorgegebene Geräuschpegel überschreiten, auf bestimmte Uhrzeiten festlegen. In unserer Gemeinde ist die Nachtruhe von 21:00 bis 7:00 und Rasenmäher dürfen nur bis 17:00 in Betrieb genommen werden, es sei denn, sie sind besonders geräuscharm. Das ist noch viel genauer geregelt, würde aber hier zu weit führen. Außerdem gibt es eine bundesweite Regelung für Gründonnerstag. Da der Karfreitag der höchste kirchliche Feiertag ist, beginnt die Ruhezeit bereits am Gründonnerstag um 18:00.

  9. Esther S

    Direkt gegenüber unseres Hauses befindet sich eine Shishabar, deren Geräuschpegel ab 23°° oft stundenlang in die zunimmt, seit Jahren meistens täglich. Vor dem Haus stehen im Durchschnitt 10-mehr als 20 Autos, die meisten im Parkverbot. Die größte Freude bereitet es den Besuchern, mit quietschen Reifen bei Vollgas vor der Bar zu bremsen, während sie ihre Rennrunden durch den Straßenkreis drehen. Die Situation ist seit Jahren dem Ordnungsamt und der Polizei bekannt, die gegenseitig den Verantwortungsbereich dbzgl. hin- und her- schiebt. Es gibt kein konkretes Verbot bzw. Strafen. Den dezibel Pegel kann ich nicht messen. Das bedeutet, niemand hilft uns Nachts zu schlafen. Sogar jetzt, in der Corona Höchstzeit bleibt es gleich. Zu dem nächtlichen Schlafentzug wächst langsam die Angst vor den Ruhestörern. Wir wären dankbar, wenn Abhilfemöglichkeiten in Aussicht kommen könnten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Esther S

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