Brandschutzbestimmungen fürs Treppenhaus sollten ernst genommen werden

Der Brandschutz im Treppenhaus ist im Mehrfamilienhaus oft dann Thema, wenn Mieter Schuhe, Schränke, Pflanzen, Fahrräder oder Kinderwagen dort abstellen. Denn oft werden feuerpolizeiliche Vorschriften angeführt, wenn es darum geht, dass Vermieter das Abstellen per Hausordnung oder Mietvertrag regeln. Doch gibt es eigentlich rechtliche Vorgaben im Mietrecht bezüglich zulässiger Brandlasten im Treppenhaus?
Was Mieter und auch Vermieter beachten sollten, ist manchmal nicht so einfach herauszufinden. Dennoch gibt es einige einfache Regeln, die es bei einem Brand erleichtern, das Gebäude über die Treppen zu verlassen. Der nachfolgende Ratgeber befasst sich damit, wie der Brandschutz im Treppenhaus aussehen und funktionieren kann.
Das Wichtigste zum Brandschutz im Treppenhaus
Für den Brandschutz im Treppenhaus ist hauptsächlich der Vermieter verantwortlich.
Nein, bundeseinheitliche gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz in Treppenhäusern gibt es nicht. Dies ist Ländersache und wird unter anderem durch die Landesbrandschutzverordnungen geregelt.
Nein, das Mietrecht regelt im Treppenhaus den Brandschutz nicht einheitlich. Ob Kinderwagen oder Schuhe abgestellt werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab.
Inhalt
Gibt es gesetzliche Vorschriften?
Allgemein gültige Gesetze, die bestimmen, was im Hausflur abgestellt werden darf, gibt es in Deutschland nicht. Allerdings sind in den Brandschutzverordnungen der Länder Bestimmungen festgehalten, wie ein Treppenhaus gestaltet sein muss. Darüber hinaus gibt aus auch feuerpolizeiliche Vorschriften für das Treppenhaus, die im Brandschutz angewandt werden. Zwar wird auch in der jeweiligen Brandschutzverordnung für ein Treppenhaus nicht festgelegt, welche Gegenstände grundsätzlich erlaubt oder untersagt sind, doch es finden sich meist Formulierungen, die sich auf die Rettungswege beziehen. Denn das Treppenhaus ist in der Regel der erste Flucht- und Rettungsweg.

So wird üblicherweise festgelegt, dass diese Wege nicht zugestellt bzw. die Flucht oder Rettung von Menschen und Tieren durch Gegenstände nicht behindert werden darf. Auch die Brandlast muss im Treppenhaus gemäß der Landesbauordnung der meisten Länder so gering wie möglich gehalten werden. Das heißt, brennbare Gegenstände oder Materialien sollten ganz entfernt oder auf ein Minimum reduziert sein.
Vermieter sind in der Regel für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich, müssen also dafür sorgen, dass Gegenstände keine Behinderung darstellen. Dies kann durchaus durch die Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt sein. Allerdings sind allgemeine Verbote oftmals nicht zulässig. Oft wird die Nutzung der Flure und Treppenhäuser als vertragsgemäß angesehen, da es sich um Gemeinschaftsflächen handelt, dennoch sind der Nutzung auch Grenzen gesetzt.
Was sagt die Rechtsprechung zum Brandschutz im Treppenhaus?
Die rechtliche Lage ist nicht einheitlich und das spiegelt sich teilweise auch in der Rechtsprechung wieder. Sollen Gegenstände im Treppenhaus zum Brandschutz entfernt oder gar nicht erst hingestellt werden, kommt es oft darauf an, um was es sich handelt.
Ein Kinderwagen darf im Treppenhaus wegen Brandschutz nicht grundsätzlich verboten werden. Ist der Platz im Flur ausreichend und stellt der Kinderwagen daher keine Behinderung für die Flucht oder Rettungsarbeiten dar, ist das Abstellen nicht generell unzulässig. Insbesondere wenn kein anderer Stellplatz vorhanden ist und es für die Eltern nicht zumutbar ist, den Kinderwagen in die Etagen zu tragen, kann dieser üblicherweise im Hausflur stehen. Sofern das Abstellen dann nicht gegen die landeseigenen Brandschutzvorschriften fürs Treppenhaus verstößt, ist dies zulässig, so das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 15.09.2009 (Az.: 63 S 487/08).

Ähnlich urteilte auch der Bundesgerichtshof im November 2006 (Az.: V ZR 46/06) und entschied damit grundsätzlich, wann ein Kinderwagen im Hausflur bzw. Treppenaus stehen darf. Gleiches kann üblicherweise auch auf Rollatoren und Rollstühle angewandt werden.
Sind Mieter auf diese angewiesen, können sie an geeigneten Orten abgestellt werden. Lässt deren Größe das zu und wird der Flucht- bzw. Rettungsweg dadurch nicht behindert, kann der Brandschutz im Treppenhaus nicht als Argument für ein Verbot gelten.
Schränke und Schuhe im Treppenhaus: Was der Brandschutz bestimmt
Bezüglich des Themas „Pflanzen, Schränke oder Schuhe im Treppenhaus“ ist die Brandschutzverordnung der Länder wenig eindeutig. Wie bereits erwähnt, gibt es keine expliziten Regelungen diesbezüglich und im Gegensatz zum Kinderwagen sind die entsprechenden Urteile nicht einheitlich. So kann die Entscheidung, ob Schuhe oder ein Schuhschrank erlaubt sind, sich jeweils nur auf den Einzelfall beziehen.
Untersagen Vermieter das Abstellen von Schuhen, Schränken oder Pflanzen durch die Hausordnung oder im Mietvertrag, mit der Begründung, dass dann der Brandschutz im Treppenhaus nicht gewährleistet ist, kann das unter Umständen zulässig sein. Eine pauschale Aussage dazu ist jedoch in der Regel nicht möglich, da dies auch immer von den jeweiligen Begebenheiten vor Ort abhängt.
Zu diesem Thema habe ich eine Frage: Dürfen Mieter unter der Treppe in einem Mietshaus Autoreifen lagern oder ist das generell verboten. Es gibt keinen Aufzug und das Treppenhaus ist eigentlich etagenweise bei einem 4-stöckigem Mietshaus ( erbaut 1960) nur ca. 2-3 Quadratmeter groß. Das Treppenhaus ist also der 1.Fluchtweg, wenn aber die Autoreifen brennen sollten, entwickeln diese 1.massenhaft Rauch und 2.giftige Gase und der Fluchtweg fiele aus. Was kann man dagegen tun?
Hallo Jutta W.,
dies sollten Sie mit dem Vermieter abklären. Dieser muss auch dafür sorgen, dass Fluchtwege nutzbar sind und die Brandschutzvorgaben eingehalten werden. Eventuell hat der Vermieter keine Kenntnis darüber, dass Reifen gelagert werden.
Ihr Team von mietrecht.com
ist es erlaubt eine gittertür im Treppenh. zu haben mit einem Schloss auch was man aufschließen muss?
Hallo Kathrin s.,
wir können nicht beurteilen, inwieweit dies zulässig ist oder hier der Brandschutz beeinträchtigt wird. Hier kann eventuell ein Brandschutzbeauftragter oder die Feuerwehr die richtigen Informationen bieten. Auch ein Mieterverein hat vielleicht nützliche Hinweise diesbezüglich.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
muß ich als Vermieter einer Dachwohnung eines Mehrfamilienhauses für einen zweiten Fluchtweg sorgen?
Das Apartement hat nur kleine Fenster ( ca. 60 cm x 60 cm ) und ist lediglich über das Treppenhaus zugänglich. Bin ich im Falle eines Personenschadens nach evtl. Zimmerbrand haftbar?
MfG
Claus
Hallo Claus G.,
hier sollten sich sich an den Brandschutzbeauftragten in IHrer Stadt bzw. Gemeinde/Landkreis wenden. Je nach Brandschutzverordnung des Bundeslandes können für Gebäude unterschiedliche Vorgaben. Wir können nicht beurteilen, welche Vorschriften speziell für Ihr Gebäude zu erfüllen sind.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Nach dem Einbau neuer Fenster gehen die nun nicht mehr zu öffnen da es keine Fenstergriffe mehr gibt.
Wie ist das mit der Brandschutzverordnung in diesem Fall?
Ich fühle mich etwas unsicher in der obersten Etage ohne das die Fenster zu öffnen gehen im Notfall.
M.f.G.
Bärbel
Hallo Bärbel,
leider kann ich auf Grund Ihrer Beschreibung nicht beurteilen, ob die Fenster geöffnet werden müssen. In bestimmten Treppenhäusern sind z.B. nicht überall öffenbare Fenster vorgeschrieben.
Auch hier kann nur wieder empfohlen werden sich an den zuständigen Brandschutzbeauftragten zu wenden. Informationen hierzu erhalten Sie von der Feuerwehr (nicht über 112!!!) oder dem Bauamt.
MfG Arne
Hallo
Wir haben in unserem Haus das Problem das die Brandschutz Türen nicht geschlossen werden.
Der Vermieter scheint machtlos Zusein, was kann man noch unternehmen oder an welche
Behörde muss man sich wenden.
Mit freundlichen Grüßen G.N.
Brandschutztüren dienen zur Verhinderung der Ausbreitung von Feuer- und Rauch.
Die Erfordernis ist in den Länderbauordnungen (LBO) aber auch bereits in der Musterbauordnung (MBO) und in anderen Gesetzen und Rechtsverodnungen geregelt. Auch die Bauaufsichtsbehörden können per Bescheid als Ersatzmaßnahme solche Türe fordern, wenn am Bauwerk selbst von den Regeln der Technik (LBO)abgewichen werden soll oder wurde.
Brandschutztüren können während der Arbeitszeit offen bleiben, wenn sie für diese Fälle zugelassene technische Einrichtungen (Brandmelder – Brandmeldeanlage) haben, die im Bedarfsfall die Türen selbsttätig schließen.
Wenn jemand absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder andere Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder 304 mit Strafe bedroht ist. § 145 (2) StGB
Zu diesen Straftaten gehört z. B. bereits der Keil, der das Schließen einer Brandschutztüre verhindert.
Für die Verfolgung einer solchen Straftat, des Außerbetriebsetzens einer Brandschutztüre, ist die Staatanwaltschaft (Polizei = Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft)zuständig.
Ich würde vorschlagen, bring zuerst an der Türe beidseitig Hinweisaufkleber an, die die Türe als Sicherheitstüre (Brandschutztüre) kennzeichnen. Z.B. „Brandschutztüre immer geschlossen halten! und / oder „Schließbereich der Brandschutztüre von allen Gegenständen freihalten!“. Diese Aufkleber gibt es im Fachhandel oder bei den Brandversicherungen.
Wenn das alles nichts nützt, erstatte Strafanzeige bei der Polizei gemäß Verstoß gegen § 145 StGB.
Hallo!
Kurz eine Frage:
Kann man gegen Verstöße des Brandschutzes (Fluchtwege freihalten) irgendwo klagen? Wie setzt man Brandschutz in einer Eigentümmergemeinschaft durch, wenn einige sich nicht daran halten?
Hallo,
hier kann als letzter Schritt Anzeige erstattet werden, wenn keinerlei anderer Einigung erzielt werden kann.
MFG
Hallo, hatte folgende Frage. Sind Bilder bzw. Pflanzen im Hausflur mit 10 Wohnungen verboten. Diese Bilder hängen schon lange und laut neuer Brandschutzverordnung sollen diese jetzt weg. Es besteht keinerlei ein Hindernis im Flur. (Betreutes Wohnen. Gerhard
Hallo Gerhard F.,
das sollten Sie mit dem Vermieter abklären. Dieser ist in der Regel angehalten, den Vorgaben der Brandschutzverordnung umzusetzen.
Ihr Team von mietrecht.com
Unser Vermieter behauptet das das abstellen unserer Schuhe Schuhschrank und Truhe auf grobe weise gegen Brandschutzbestimmungen. Wir Wohnen seit 4 Jahren in der Wohnung und es wurde nie beanstandet das etwas stört.
Des weiteren ist der Bereich vor unserer Dachgeschoss Wohnung ca. 4-6 qm groß – für Rettungskräfte wäre Problemlos der Zugang zur Wohnung möglich.
Meine frage verstoßen wir grob gegen Brandschutz Bestimmungen?
Hallo Familie Richter,
Fakt ist, dass in eigentlich allen Bundesländern die entsprechenden Verordnungen regeln, dass Brandlasten im Treppenhaus als Flucht- und Rettungsweg nicht zugelassen sind. Möbel stellen i.d.R. eine Brandlast dar sowie eine wahrscheinlich unzulässige Nutzung der Gemeinschaftsfläche mit ausschließlich privat genutzten Möbeln. Daher kann ich empfehlen auf Möbel im allgemeinen Treppenhaus zu verzichten – diese sollten innerhalb Ihrer Wohnung stehen.
Hinzu kommt dann noch die Grenze der Duldung des Vermieters – welchem Mieter gewährt er welche Duldungen – daher die oft klare Linie der Vermieter.
Diskutiert werden immer wieder Bilder, Pflanzen, Regenschirmständer …
Akzeptiert sollen z.B. Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle, Laufräder, Roller werden, solange diese nicht den entsprechenden Verordnungen (z.B. Fluchtwegbreite!) entgegenstehen, da man davon ausgeht, dass solche Objekte keine Brandlast darstellen und ggf. eine Unzumutbarkeit vorliegt und/oder keine dafür vorgesehenen allgemeinen Räume vorhanden sind. Dies gilt auch für den Bereich unter der Treppe im EG/KG, wenn sich dieser noch räumlich im Treppenhaus befindet.
MfG Arne
Hallo,
bei mir will der VM (Genossenschaft) die Fenster im Treppenhaus komplet verschliessen, so das die Fenster nicht mehr geöffnet werden können.
Als Grund wurde Feinstaubbelastung angegeben.
Ist das rechtens? Und woher soll die frische Luft in herkommen wenn es brennt?
VG
Ostrowski
Hallo Ostrowski,
erstmal vorweg: frisch Luft ist, wenn es brennt, von Nachteil. Richtig ist, dass ein Treppenhaus entraucht und belüftet werden können sollte. Dies kann aber durch die Haustür (die muss ja aufgehen können …) und z.B. eine Dachluke (mit Steuerungseinheit im Treppenhaus, oftmals kleiner orangener Kasten mit Scheibe) im obersten Treppenhausgeschoss gewährleistet werden.
MfG Arne
heute wurden wir – Mieter im Betreuten Wohnen – aufgefordert,
Rollatoren statt im Hausflur (2.Stock) in der Wohnung aufzubewahren.
zwischen Rollator und Wand ist Durchgang von 1,50 Meter frei,
es wird also niemand durch abgestellte Rollatoren (4 auf unserer Etage ) behindert.
Müssen wir der Aufforderung folgen?
(die Wohnung hat nur einen sehr kleinen Flur, von dem 3 Türen ausgehen (Bad, Wohnz. Schlafz.)
d.h. der Rollator müßte dann im Wohn- bzw. Schlafzimmer stehen.
bitte nach Möglichkeit verbindliche Auskunft. danke
i.b.
Hallo Inge,
ich kann Ihren Fall nicht abschließend beurteilen, aber eigentlich sollte in der Wohnform „Betreutes Wohnen“ ein allgemeiner Raum z.B. auch für Rollatoren vorgesehen sein. Ansonsten müsste Ihnen eine Abstellfläche (Abstellraum, Keller- oder Dachbodenverschlag) zur Verfügung stehen, da Sie den Rollator ja anscheinend in der Wohnung nicht benötigen.
MFG Arne
Hallo,
seit heute ist es angeblich aus brandschutztechnischen Gründen nicht mehr gestattet, Bilder und Spiegel an den Wänden im Hausflur/Treppenhaus anbringen darf. Ebenso wurde das aufhängen von Jacken und das aufstellen von Schuhen untersagt. Letzteres könnte ich noch nachvollziehen, möchte aber gerne wissen, ob das wirklich rechtens sein kann.
Wichtig zu wissen ist auch noch, dass im Treppenhaus zwei alte, einfach verglaste Fenster verbaut sind. Eines davon ist gesprungen und bisher nicht repariert. Verstößt das nicht auch gegen die Brandschutzauflagen?
Ich freue mich sehr über kurze Antwort.
Vielen Dank!
I.K.
Hallo Inga,
Gegenstände in den Fluren können brandfördernde Stoffe enthalten oder eben auch selbst zu einer Brandlast werden. Zudem stellen abgestellte Gegenstände im Fluchtweg ein Risiko dar. Vermieter bzw. Eigentümer sind verpflichtet auch in Bezug auf Brandschutz tätig zu werden und können in der Regel festlegen, dass das Abstellen und/oder Aufhängen im Flur untersagt ist.
Ob das Fenster branschutztechnisch relevant ist, können wir nicht beurteilen. Das können Sie bei einem Brandschutzbeauftragten an ihrem Wohnort, mit der Feuerwehr oder beim Mieterverein abklären lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
ich habe im treppenhaus einen offenen schuhschrank mit schuhen stehen, meine vermiterin meinte er müsse da weg, es ist ein mehrfamilienhaus mit 3 parteinen, ich bin in der mitte, das treppenhaus ist aus holz und der boden ein teppichboden,es gbt keine brandschutztüren auch die treppe zum keller, welcher komplett zugestellt ist, ist nicht separat mit einer tür getrennt, der schuhschrank behindert nicht das treppenhaus im bezug auf fluchtweg, es ist imemrnoch ein platz von 100 cm von treppe bis schuhschrank platz, das er dort nicht stehen darf ist nicht in der hausordnung oder mietvertrag festgehalten, nun meine frage muss ich diesen entfernen oder kann er stehen bleiben?
Hallo Peter,
der Schrank sollte entfernt werden, da er eine Brandlast darstellt. In wie weit die anderen Anmerkungen brandschutztechnisch relevant sind, kann ich nicht beurteilen, nur ist es nicht zulässig seine eigenen Fehler/Verstöße mit den Fehler/Verstößen von anderen zu echtfertigen. Du kannst den Vermieter ja auch diese vermeintlichen Unzulänglichkeiten hinweisen, dann bist du rechtlich gesehen schon mal auf der sichereren Seite.
MfG Arne
Hallo, ich wohne im Haus mit 6 Parteien. Wir sind alle Eigentümer. Wohne im 2. Stock und im 3. Stock habe ich Gästezimmer, so wie mein Nachbar gegenüber. Ich benutze die Treppe ins 3. Stock sehr selten. Mein Nachbar stellt aber dem Podest zw. 2. und 3. OG zu. Es stehen 8-10 Pakette jeweils mit 6 Flaschen Wasser oder anderen Getränken hin. Sein Kommentar- ich soll nicht so kleinlich sein. Ich benutze die Treppe eh nicht. Sieht aber furchtbar aus und meine Besucher schütteln auch immer dem Kopf. Was kann ich tun? Darf er es, da ich die Treppe echt selten nutze?
Danke fürs Antwort K
Ist es zulässig das die Decken im Keller mit Styropor gedämmt sind ohne einen Feuerfesten Unterbau? Vom Keller Flur in das Treppenhaus ist keine Tür somit könnte sich der Rauch bei einen kellerbrand im gesamten Treppenhaus ausbreiten.
Die Gestaltung eines Treppenhauses sollte ja Bestimmungen haben. Wir müssen alle bereit für einen Brand sein. Brandschutz ist ja ein ernstes Thema. Richtige Planung dafür ist wichtig.
Vielen Dank für den Rat, sich über die Brandschutzvorschriften in Ihrer Region zu informieren. Meine Freundin ist Vermieterin, und sie hofft auf besseren Brandschutz für ein Gebäude, für das sie verantwortlich ist. Ich werde diesen Artikel über den Brandschutz mit ihr teilen, damit sie bestimmen kann, was sie tun muss.
Ich bin Eigentümerin der Dachgeschosswohnung in einem 3-Familienhaus.
1. Seit ca. 7 Jahren habe ich an einem Flügel des Treppenhausfensters direkt unterhalb der Treppe zu meiner Wohnung einen Kranz aufgehängt, der den Blick auf das wenig attraktive Nebenhaus ablenkt.
2. Links neben meiner Wohnungstür habe ich seit 2 Jahren eine Edelstahlvase, Höhe 80 cm, Durchmesser verlaufend von unten 11,5 cm unten bis oben 3,0 cm stehen, je nach Jahreszeit dekoriert mit einem künstlichen Zweig. Der Abschnitt zwischen Wohnungstür und der Wand links (in dem Abschnitt steht die Vase) hat eine Breite von 20 cm. Der Fluchtweg von 1 Meter am oberen Treppenabsatz ist davon nicht eingeschränkt.
Seit Anfang des Jahres haben wir eine neue schikanöse Hausverwaltung, die mir das Leben schwer macht, weil ich aus gutem Grund gegen sie gestimmt habe.
Brandschutz im Treppenhaus ist sehr wichtig und sollte auf keinen Fall unterschätzt werden!
Ich habe immer darauf geachtet, dass die Brandschutztür geschlossen bleibt und auch sichtbar gekennzeichnet ist. Jedoch war mir nie bewusst, dass bereits ein Keil, der das Schließen einer Brandschutztür verhindert, eine Straftat sein könnte.
Sehr interessanter und wichtiger Beitrag. Vielen Dank!
Hallo, was mich interessiert ist folgendes.
Es ist ein 2 stöckiges Miethaus, Seniorenwohnungen .
Man hat uns im Treppenflur die Fensterriegel entfernt, weil zu viel und zu lang gelüftet wurde ?!?!
Was sagt die Brandschutzverordnung dazu ?
Hallo, Guten Tag,
würde gerne wissen, ob ich mein Brennholz unter einer Außentreppe aus Holz bei einem aus mehr als 100 Jahren alten Bauernhaus lagern darf. Die Wände an denen das Holz anliegt sind aus Stein / Ziegel gemauert. Habe dort seit über 10 Jahren bereits Holz gelagert. Jetzt habe mir ein durch meinen Vermieter beschäftigten Hausmeister, mit dem wir seit Jahren im Streit leben, das Holz lagern dort untersagt.
Ist die Lagerung dort unzulässig / verboten?
Guten Tag,
ich wohne seit 14 Jahren in einem Haus mit 8 Parteien, die größtenteils Eigentümer sind (ich auch). Zu unserer WEG gehören noch 3 weitere Häuser. Seit Montag hängt ein von der Hausverwaltung ein Schreiben aus, in dem gefordert wird, alle Gegenstände aus dem Treppenhaus zu entfernen. Unser Treppenhaus ist sehr großräumig und es stehen vereinzelt große Pflanzen auf den Etagen, die keineswegs einen Fluchtweg beeinträchtigen. Wenn jemand seine Gegenstände nicht binnen einer Frist von 14 Tagen entfernt, dem werden die Kosten für die Entsorgung aufgedrückt! Wie ich schon gelesen habe, ist eine bundesweite Brandschutzverordnung nicht gegeben. Hätte diese Maßnahme nicht mit den Eigentümern abgestimmt werden müssen, bevor man solch eine diktatorische Benachrichtigung aushängt? Vielen Dank im voraus!
Wir wohnen in einem 5 Parteien Haus und im Treppenhaus der mittleren Etage stehen seit 2 Wochen 30 gepackte Umzugskartons. Sie sollen laut Mieter weitere 3 Wochen bis zum Umzug dort stehen. Ist dies wegen Brandschutz zulässig? Darauf hingewiesen sagte er, das müsse so sein, wäre ja nicht für lange.
In einem Altbau-Mehrfamilienhaus mit Holztreppenhaus( 4 Wohneinheiten / 2 Eigentümer ; gleiches Stimmrecht) hat der eine Eigentümer Schuhschränke, Schuhe, Schirme,Körbchen , Pflanzen sowie eine Vielzahl Acryl/ Ölfarbenbilder auf Leinwänden auf den Treppenhauspodesten und an den Wänden deponiert.Das Treppenhaus ist der einzige Flucht und Rettungsweg.Die Treppenbreite ist 1,10m die Podeste ein wenig tiefer, ca. 1,30 m.
Die bestehende Hausordnung sagt aus, dass „Treppen und Treppenläufe stehst freizuhalten sind und das Aufstellen von Schränkchen … untersagt ist“.
Der eine Eigentümer hält sich nicht an die bestehende Hausordnung und behauptet, dass es keinerlei Brandlasten im Treppenhaus gäbe. Der Flucht-u. Rettungsweg sei gewährleistet mit mind.1m Breite.
Auch in der Eigentümerversammlung vertritt er diese Meinung und der Hausverwalter sieht hier keinen Handlungsbedarf, da es keinen Mehrheitsbeschluss zu den Brandschutzlasten gibt.
Was kann ich tun, damit die Brandlasten entfernt werden müssen?
Wie ist die rechtliche Einordnung ( Haftung), falls ein Brand ausbricht und von meiner Seite mehrfach schriftlich auf die vorhandenen Brandlasten und davon ausgehenden Gefahrenquellen hingewiesen wurde?
Sehr geerte Damen und Herrn,
zu diesem Thema habe ich folgende Frage. Meine Schwester wohnt in einer seniorengerchten Wohneinheit. Der Flur ist mehr als 2 Meter breit. Auf diesem Flur Wohnen 4 Mietparteien. Zwei Mieter benötigen einen einfachen Scooter, ohne diesen können sie nicht mehr am gellschaftlichen Leben teilnehmen. Kann man es nun den beiden verbieten, den Scooter im Flur abzustellen. Laut Hersteller ist die Batterie nicht selbst entzündbar.
Würde mich über eine Info Ihrerseits sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard K
Guten Tag!
Seit knapp 2 Wochen stehen im Erdgeschoß vor den Wohnungen jeweils ein großer hoher Schuhschrank.
Im Eingangsbereich recht und links neben der Haustür , jeweils eine Kinderkarre und drei kleine Roller.
Mein Rollator steht in meinem Mieterkeller. Ich komme mit dem Rollator kaum an den Sachen vorbei.
Ich habe den Vermieter dies bezüglich angemailt, bis heute keine Reaktion. Auch der Hinweis, das das Treppenhaus ein Fluchtweg im Brandfall ist und das keine Trage, bei evtl. Unfällen oder Krankheit vorbei passt, interessiert weder Mieter noch Vermieter. Es gibt in einer Erdgeschoßwohnung 4 kleine Hunde und insgesammt 6 Hunde in unserm 5 Parteienhaus. Im Normaalfall ist es ruhig, nur früh morgens und spät abends wird es laut, wenn die Hunde aus-und zurück geführt werden. Ich bin gehbehindert und kann nur schwer Treppen steigen, eine schnelle Flucht oder den Rollator aus dem Keller nach draußen bringen ist fast unmöglich. Was kann ich noch tun?
Guten Morgen,
ich wohne zur Miete in einem 6 Familienhaus ( Eigentumswohnungen).
Nach der letzten Eigentümerversammlung wurde beschlossen das die Fussabtreter( Brandlast) entfernt werden müssen.
Ist das wirklich rechtens???
Hallo , in “ unserem “ Mietshaus ,steht im 2ten.Stock , Etage , ein Pllanzenkübel eines Mieters. Diese Pflanze behindert uns immer , wenn wir in „unsere “ Wohnung möchten , mit Einkaufstüten noch mehr . Frage , kann ich beim Hauseigentümer verlangen , das der Mieter diesen Pflanzenkübel entfernt ?? Grüßé aus Hessen
Ich hatte letztens einen großen Streit mit dem Vermieter, weil ich meinen Kinderwagen im Flur abstelle. Er meint, dass sei einer Störung der Fluchtwege im Brandfall. Dazu muss man sagen, dass ich im obersten Stock wohne und den Wagen so an die Seite schieben konnte, dass er nicht im Weg steht. Gut zu wissen, dass der Brandschutz im Treppenhaus nicht als Argument für ein Verbot gelten kann, wenn dadurch kein Fluchtweg verstellt wird.
Hallo,
in unserem Mehrfamilientreppenhaus in Baden-Württemberg (80 Wohnungen, 5 Etagen) sind keine Notausgang-Zeichen vorhanden, ebenso nicht in den Hausfluren. Außerdem schließen die metallenen Brandschutztüren, die aus dem Treppenhaus in den Hausflur (und damit zu den Hausein/ausgängen) führen, nach innen. Ebenso schließen und öffnen die Haustüren selbst nach innen. Ich finde das bedenklich, und wüsste gerne, ob das den Vorschriften entspricht, und falls nicht, wie man bei der Hausverwaltung auf die Einhaltung hinwirken kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Unser Mietshaus war früher mit 4 Parteien bewohnt, jetzt nur noch von 2 (die jeweils übereinander liegenden Wohnungen wurden mit internen Treppen versehen und somit zu einer).
Die haustüren sind im Erdgeschoss. Die Treppe und der vorhandene Flur nach „oben“ endet im Nirvana.
Da unbenutzt, wird er von meinem Nachbarn und mir als „begehbarer Schuhschrank“ benutzt.
Ist das im Sinne der Rreglung hinsichlich Rettungsweg und Brandschutz zulässig?
Ich wohne in einem Miethaus mit 16 Wohneinheiten auf 3 Etagen. Meine Frage, ist es erlaubt einen lose gelegten Teppich im 1.OG hinsichtlich des Rettungsweges und des Brandschutzes ? ( Stolpergefahr )
Hallo,
ich wohne Souterrain. Meine Vermieter haben auf dem Treppenabsatz, welcher der einzige Eingang zu meiner Wohnung ist (die Wohnung neben mir steht leer) eine riesige Couch hochkant abgestellt. Man hat noch ungefähr 50 cm um sich zwischen Geländer und Coach durchzuquetschen. Die Vermieterin meint, die Couch gehöre ihr nicht und außerdem würde die ja gar nicht stören, sie käme mit ihrem Wäschekorb daran vorbei. Eine Unverschämtheit, das ist klar.
Doch ist das Brandschutzrelevant? Kann die Miete gemindert werden, weil die Mietsache nicht richtig nutzbar ist?
Ich habe schon darum gebeten, die Coach zu entfernen. Ohne Erfolg.
Danke,
mfG NM
Bei uns, einem
Mehrfamilienhaus in Berlin, wurde an der Brandschutztür zum Dachboden eine neues Schloss angebracht und kein Mieter erhält dazu einen Schlüssel. Ich wohne im 4.Stock, und im Falle eine Brandes ist mir jetzt der Fluchtweg über das Dach verwehrt. Ist das zulässig?
guten Tag,
ich hätte da auch mal eine Frage! seit 20 Jahren lebe ich in meiner Wohnung, bislang lebten die Vermieter mit uns unter einem Dach.Die Vermieterin wurde leider krank und kam in ein Pflegeheim.Der Vermieter erlaubte uns dann einen Schuhschrank im Hausflur zu stellen, da wir nur eine ganz kleine Diele haben.Leider verstar der Vermieter vor 2 Jahren.Da die Vermieterin noch lebt und die Kinder ihr Interesse verwalten, haben diese eine Hausverwaltung beauftragt.
Diese räumt hier mächtig auf und erzählt uns Mietern ganz genau, was wir dürfen und nicht dürfen.Dinge die all die Jahre normal waren, sind jetzt nicht mehr so.
Im August wandt ich mich an die HV da meine Wohnung schimmelt, durch einen Wasserschaden von über mir.Mein damaliger Vermiueter wusste bescheid und hat meine Wand aufgemacht um das Rohr zu kitten , danach verstarb er leider.Seiner Tochter teilte ich dieses mit ohne Erfolg.Nun erzählte ich der HV davon, diese bat um Fotos..diese habe ich geschickt aber in den 6 wochen ist nichts passiert.Als ich die Dame ansprach sagte sie mir, dass sie nicht im Büro gewesen sei.
Vorhin schellte es, die Dame der HV, sie bat mich darum den Schuhschrank zu entfernen unser treppenabsatz ist 3.50 m breit, an mir kommt kein Nachbar vorbei.Der Schrank steht vor meiner Tür mit einer Tiefe von 10 cm.Ich sagte ihr dass ich die Zustimmung vom Vermieter habe, den hier aufzustellen, ihre Antwort, der ist Tod den gibt es nicht mehr, jetzt ist die HV zudtändig! ich; das mag ja sein, aber mit der Frau, die den Mietvertrag unterschrieben hat, lebt noch und die Kids sind dazu beauftragt in ihrem Interesse zu handeln.Sie wollte gar nicht mit mir reden, sie meinte dann, ist der Schuhschrank in einer woche nicht weg, werde ich sie abmahnen! ok, aber warum genau stört der Schuhschrank plötzlich nach all den Jahren? Brandschutz!!
aha und was ist mit dem ganzen Laminat im Treppenhaus? mit den alten Türen aus Holz mit Glasscheiben drin? Ich hatte mal gelesen das es für Treppenhäuser keine einheitliche BSV gibt.
Sie wurde sauer und sagte 1 Woche, dann gibt es eine Abmahnung schönen Abend noch.
Und dann war se wech.
Ich würde den Schrank des friedens willen entfernen, aber meine Diele ist wirklich nur so breit, das die Türe aufgeht.Stellt man Schuhe dorthin bekommt mandie Tür nicht auf.Deswegen hatte der Vermieter das erlaubt und die Tochter hat 2 1/2 Jahre nie etwas gesagt. was ist denn nu richtig.
Guten Tag
Hätte eine Frage ich wohne seit 40.Jahren in eine Gemeindebau, der kürzlich renoviert wurde das heißt wir haben Brandschutztüren bekommen,habe mir erlaubt eine Weihnachtkranz an die Türe zu hängen heute ist er verschwunden war bei der Hauswartin die es immer schon abgesehen hat auf meinen Kranz weil er plötzlich weg war. Zur Antwort bekam ich dass Sie es fotografiert hat und zu Wiener Wohne geschickt hat und ich angeblich eine Strafe bekomme . Komisch ist es das er heute um 6.Uhr morgens da war und um 7.30 verschwunden, zu dieser Zeit aber hat die Haumeisterin aber dss Stiegenhaus geputzt. Nun meine Frage kann ich wegen einen Türkranz eine Strafe bekommen? Hatte noch nie Schwierigkeiten mit Wiener Wohnen.
Bitte um Antwort Liebe Grüße Sabine S
Ich hätte eine Frage bezüglich des Eingangsbereiches Draussen vor der Haustür unserer Mietwohnung. Es ist so, dass die Wohnung nicht direkt Tür an Tür mit dem Treppenhaus verbunden ist, sondern man zunächst in einen offenen Eingangsbereich (ähnlich wie ein langer Balkon) gelangt und dann erst die Wohnungstür zu finden ist. Wir haben dort einen Schuhschrank stehen bzw. haben wir dann später zu einem kleineren Schuhregal gewechselt. Uns wird jedoch gesagt, wir dürften dies nicht, aufgrund von Brandschutz. Wir hatten jedoch nie Probleme damit bisher und unser Eingangsbereich steht frei wird vom Regal nicht blockiert. Ich bitte um eine fachliche Erklärung, da ich dies nicht nachvollziehen kann. Vielen Dank im Voraus!