Das Wichtigste zur Kündigung vom Mietvertrag
Der Widerruf einer Kündigung Ihres Mietvertrags ist laut § 130 Abs. 1 BGB nur möglich, wenn dieser vor oder gleichzeitig mit der Kündigung bei Ihrem Vermieter eingeht.
Eine Wohnungskündigung kann bis zum Zugang der Kündigung zurückgenommen werden. Der Widerruf ist an keine Textform gebunden, das bedeutet, Mieter können die Kündigung vom Mietvertrag auch per SMS zurücknehmen.
Spricht Ihr Vermieter Ihnen die Kündigung Ihrer Wohnung aus, wird er diese meistens nur zurückziehen, wenn Sie die Kündigung erfolgreich angefochten haben. Wie Sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Wer kann die Kündigung vom Mietvertrag zurückziehen?

Ärger mit dem Vermieter oder den Nachbarn, nicht behobene Mängel oder Unzufriedenheit über die aktuelle Wohngegend – es gibt viele Gründe, die für eine Kündigung des Mietvertrages sprechen können.
Unter Umständen wird eine solche Kündigung aber auch schon mal voreilig ausgesprochen – beispielsweise, wenn Sie nach einem Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter aus Emotionalität handeln. Können Sie die Kündigung vom Mietvertrag dann noch mal zurücknehmen?
Besonders einfach ist der Widerruf einer Wohnungskündigung nicht. Denn sobald sie Ihrem Vermieter zugestellt wurde, gilt sie als wirksam. Wollen Sie im Anschluss die Kündigung vom Mietvertrag wieder zurücknehmen, ist das beinahe unmöglich. § 130 Abs. 1 BGB schreibt hierzu vor:
„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.“
Das bedeutet für Sie: Wenn es Ihnen gelingt, den Widerruf Ihrer Kündigung vor oder gleichzeitig mit dem Erhalt der Kündigung bei Ihrem Vermieter einzureichen, ist dieser gültig.
Das Gesetz gibt Ihnen dabei Spielraum. Die Schriftform ist gemäß § 568 BGB nur für Kündigungen vorgesehen. Für einen Widerruf gibt es keine Vorgaben. Wollen Sie also Ihre Kündigung vom Mietvertrag zurücknehmen, können Sie folgende Maßnahmen ergreifen:
- Per Brief als Eilsendung → Dies ist nur dann sinnvoll, wenn die Kündigung nur einen Tag zuvor auf normalem Postweg eingereicht wurde.
- Persönliche Übergabe → Eine denkbare Variante, wenn Ihr Vermieter in einem gewissen Umkreis von Ihnen wohnt
- Per Fax mit Sendebericht → Geht schnell und dokumentiert die Überlieferung, Fax wird heutzutage allerdings nur noch selten genutzt.
- Per E-Mail oder SMS → Rechtlich möglich, birgt aber Risiken, weil die Zustellung schwer nachzuvollziehen wäre.
Lässt sich auch eine Wohnungskündigung vom Vermieter widerrufen?

Es kann natürlich auch das Gegenteil des zuvor beschriebenen Falles passieren: Nicht Sie als Mieter kündigen den Mietvertrag, sondern Ihr Vermieter spricht Ihnen die Kündigung aus.
Das muss nicht zwingend aufgrund von Differenzen zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter passieren. Nicht selten wird eine Wohnungskündigung auch wegen Eigenbedarf ausgesprochen oder weil der Vermieter die Wohnung sanieren und anschließend zu höheren Mietpreisen neu vermieten möchte.
In einem solchen Szenario ist es häufig im Interesse des Mieters, die Kündigung Ihres Mietvertrages zu verhindern. Gibt es Wege, sodass der Vermieter die Kündigung vom Mietvertrag zurücknehmen muss?
Natürlich können Sie eine Wohnungskündigung Ihres Vermieters anfechten. Denn dieser muss einiges beachten, bevor er Ihnen eine ordentliche Kündigung ausstellen darf. Ihre Rechte als Mieter sind in § 574 BGB festgelegt. Demnach ist ein Widerruf möglich, wenn …
- … Sie oder Ihre Familie von der Kündigung in einer unzumutbaren Härte trifft, die auch nicht von den Interessen des Vermieters gedeckt wird.
- … es keinen zumutbaren Ersatzwohnraum gibt.
- … die im Kündigungsschreiben angegebenen Gründe ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung nicht decken.
- … die Vereinbarung zum Nachteil des Mieters abweicht.