FAQ: Wohngeld beantragen
Der Anspruch auf Wohngeld ist abhängig vom Haushaltseinkommen sowie von der Höhe der Miete und der Größe der Wohnung. Mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie hier.
Liegt Ihr Einkommen unter der gesetzlich bestimmten Grenze, können Sie einen Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Je nach Amt ist es zudem möglich, den Antrag online einzureichen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn Sie andere Leistungen beziehen, bei denen die Wohnkosten berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Bürgergeld oder die Grundsicherung im Alter. Was in Studium oder Ausbildung gilt, haben wir hier zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Weitere Ratgeber zum Wohngeld
Wer kann bzw. darf Wohngeld beantragen?

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete. Beantragen können diese Personen, die zum gesetzlich definierten Kreis der Anspruchsberechtigten gehören. Der Bund und das Bundesland tragen diesen Zuschuss jeweils zur Hälfte. Die gesetzliche Grundlage, welche die Voraussetzungen für einen Anspruch beinhaltet, ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Seit 2023 wird der Zuschuss als Wohngeld Plus bezeichnet. Es gibt jedoch keinen Unterschied bei der Art und Weise der Beantragung.
Allerdings gibt es auch immer wieder Fragen zu verschiedenen Gruppen von Mietern. Können zum Beispiel Rentner Wohngeld beantragen? Kann man als Student Wohngeld beantragen? Wie sieht das in der Ausbildung aus? Wie und wann Sie Wohngeld (Plus) beantragen dürfen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Grundsätzlich können alle Personen, die zum Kreis der Berechtigten gehören, Wohngeld beantragen. Zudem gilt der Zuschuss auch, wenn Wohnraum Eigentum ist und eigengenutzt wird, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Letzteres zählt dann als Lastenzuschuss.
Bewohnen mehrere Personen die Wohnung, für die sie Wohngeld beantragen wollen, gilt dies als Haushalt. In diesem Fall kann nur eine Person den Antrag für den gesamten Haushalt stellen.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Antragsteller, wenn sie bereits andere soziale Leistungen erhalten, bei denen Wohnkosten mitgetragen werden. Das sind beispielsweise:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei einer Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zudem kann es durchaus sein, dass Studenten kein Wohngeld beantragen können. Wenn Studenten dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben, ist das Wohngeld in der Regel ausgeschlossen. Das heißt: Selbst wenn sie kein BAföG erhalten, kann der grundsätzliche Anspruch auf BAföG den Wohngeldanspruch ausschließen. Nur in Ausnahmefällen, wenn etwa wegen Altersüberschreitung kein BAföG-Anspruch besteht, dürfen Studenten Wohngeld beantragen.
Aber kann ich als Azubi Wohngeld beantragen? Auch hier ist es eher nicht möglich. Wie bei Studenten gilt, wenn ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) besteht, ist Wohngeld ausgeschlossen. Das ist auch der Fall, wenn Sie mit einem Aufstiegs-BAföG Wohngeld beantragen wollen.
Anders sieht das bei Rentnern aus. Liegen Ihre Einkünfte unter der Bemessungsgrenze, kann man als Rentner Wohngeld beantragen.
Ab wann und wie kann man Wohngeld beantragen?
Möchten Sie Wohngeld beantragen, ist der Rechner vorab ein Weg, um zu prüfen, ob eventuell ein Anspruch besteht. Wohngeldrechner stellen unter anderem die zuständigen Behörden online zur Verfügung. Sie können auch den nachfolgenden Rechner verwenden, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Wenn Sie Wohngeld beantragen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Für den Antrag müssen Sie folgende Informationen angeben:
- Hauptwohnsitz in Deutschland
- Anzahl der Haushaltsmitglieder (Wie viele Personen leben im Haushalt?)
- Gesamteinkommen des Haushalts
- Miete oder Belastung (Die Höhe der Miete (kalt plus bestimmte Nebenkosten, jedoch keine Heizkosten) oder die Lasten für Eigentümer.)

Die Berechnungsgrundlage ist also unter anderem das Einkommen. Aber wie viel Netto darf man haben, um Wohngeld zu beantragen? Es gibt keine pauschale Einkommensgrenze, da diese von der Miete, der Anzahl der Personen und der Mietstufe der Gemeinde abhängt. Das bereinigte Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder ist maßgeblich. Die jeweiligen Mietstufen erfahren Sie von der Gemeinde bzw. der zuständigen Wohngeldbehörde.
Sie können das Wohngeld beantragen, sobald Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Es wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zuständig sind die örtlichen Wohngeldbehörden der Stadt-, Gemeinde-, Amts- oder Kreisverwaltung. In manchen Bundesländern können Sie Wohngeld auch online beantragen.
Und was braucht man, um Wohngeld zu beantragen? Die folgenden Unterlagen und Nachweise sind einzureichen:
- ausgefülltes Antragsformular.
- Einkommensnachweise (z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, BAföG-Ablehnungsbescheid, Nachweise über Kapitalerträge) der letzten zwölf Monate.
- Mietvertrag und aktueller Nachweis über die Miethöhe (Mietbescheinigung des Vermieters).
- Für Eigentümer: Nachweise über Belastungen (Kreditverträge, Grundsteuerbescheid, Wohngebäudeversicherung).
- Nachweise über die Anzahl der Haushaltsmitglieder (z. B. Geburtsurkunden, Personalausweise)
Kann man Wohngeld rückwirkend beantragen?
Nein. Wohngeld wird nicht für Zeiten vor dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde eingegangen ist. Es ist also nicht möglich, Wohngeld rückwirkend zu beantragen. Daher ist es wichtig, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie das Wohngeld online beantragen, gilt das Datum des digitalen Eingangs.