Anleitung zur Mietminderung bei fehlendem Warmwasser

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Kein warmes Wasser? Ist eine Mietminderung möglich?

Laut Bundesgerichtshof können Sie die Miete kürzen, wenn kein warmes Wasser verfügbar ist.
Laut Bundesgerichtshof können Sie die Miete kürzen, wenn kein warmes Wasser verfügbar ist.

Die ständige Versorgung mit Warmwasser gehört mittlerweile zur selbstverständlichen und zu erwartenden Grundausstattung einer Wohnung.

Kein Mieter möchte auf die morgendliche, heiße Dusche oder auf ein angenehmes Bad verzichten. Zudem möchte niemand für den täglichen Abwasch das Wasser erstmal erhitzen müssen.

Ein Ausfall oder eine Unterbrechung der Warmwasserversorgung bedeutet für die meisten ein erheblicher Einschnitt in den Alltag und ein Mangel in der Wohnung. Doch die Frage stellt sich: Rechtfertigt kein Warmwasser eine Mietminderung?

Das Wichtigste zur Mietminderung bei fehlendem Warmwasser

Ist eine Mietminderung bei fehlendem Warmwasser möglich?

Die Warmwasserversorgung muss ganztägig und ganzjährig zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, können Mieter eine Mietminderung geltend machen.

Wie können Mieter bei fehlender Warmwasserversorgung vorgehen?

Zunächst ist der Mangel über eine Mängelanzeige dem Vermieter mitzuteilen. Im Zeitraum des Bestehens des Mangels kann dann die Miete gemindert werden. Wie ein solches Schrieben aussehen kann, zeigt unser Muster.

Um wie viel ist die Miete zu mindern?

Die Höhe der Mietminderung wird durch den Einzelfall bestimmt. Hier finden Sie eine beispielhafte Übersicht zu möglichen Minderungsquoten.

Literatur zum Thema Mietminderung

So hoch fällt eine Mietminderung wegen fehlendem Warmwasser aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Boiler fällt aus: Bis zu 15 %
  • Fehlende Warmwasserversorgung zwischen 22 und 7 Uhr: Bis zu 7,5 %
  • Fehlende Warmwasserversorgung im Winter: Bis zu 70 %

Ihr Vermieter beseitigt die Mängel nicht und will auch die Miete nicht mindern?

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Was sagt das Mietrecht zum Thema Warmwasser?

Eine Mietminderung basiert zunächst auf der gesetzlichen Grundlage des § 536 Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt allgemein, dass die Miete im Falle eines Mangels durch den Mieter gemindert werden kann. Dieser Mangel oder Schaden in der Wohnung sollte die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts negativ beeinflussen, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Es besteht in einer solchen Situation ein sogenanntes Missverhältnis zwischen dem Soll- und dem Ist-Zustand einer Mietsache.

Zur angesprochenen Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung gehört heutzutage eine konstante Versorgung mit warmem Wasser sowohl im Bad als auch in der Küche. Ein Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Jahr 2004 hat dies bestätigt. Die Versorgung mit warmem Wasser muss rund um die Uhr gewährleistet sein.

Eine Mietminderung, wenn nur kaltes Wasser zur Verfügung steht, ist gerechtfertigt.
Eine Mietminderung, wenn nur kaltes Wasser zur Verfügung steht, ist gerechtfertigt.

Generell spielt bei einer Mietminderung jedoch die Frage danach eine Rolle, was im Mietvertrag zwischen den beiden Parteien vereinbart wurde. Gibt es keine expliziten Ausführungen zur Warmwasserversorgung, können Sie sich im Zweifelsfall immer noch auf die Betriebskostenabrechnung berufen.

Diese beinhalten laut Betriebskostenverordnung § 2 neben den Kosten für die Heizung auch diejenigen bezüglich der Warmwasserversorgung. Unter Abs. 5 finden Sie unter anderem:

[…] die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage […]

Wenn der Mieter also diese Kosten laut Vertrag übernimmt, hat er natürlich auch das Recht, mit warmem Wasser versorgt zu werden.

Wichtig! Die Warmwasserversorgung sollte ganzjährig und vor allem ganztägig gewährleistet sein.

Laut einem Urteil vom Amtsgericht Köln ist selbst eine vertragliche Vereinbarung, die besagt, dass die Wassertemperatur nachts verringert wird, nicht wirksam; mit der Einschränkung, dass der Vertrag auf Formularklauseln fußt.

Bei dem Ausfall von Warmwasser ist demnach eine Mietminderung rechtens.

Interessanterweise gilt dies nicht nur im Falle eines vollständigen Ausbleibens vom Warmwasser, sondern auch dann, wenn eine bestimmte Temperatur nicht erreicht werden kann und wenn die Erwärmung des Wassers, beispielsweise beim Duschen, nicht innerhalb einer ganz bestimmten Zeit erfolgt.

Mietminderung bezüglich warmes Wasser

Kein warmes Wasser kann die Mietminderung begründen. Damit würden wahrscheinlich die meisten Mieter konform gehen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie nur sporadisch auf das warme Wasser verzichten müssen oder wenn Sie beim Duschen bereits zehn Minuten vorher das Wasser anstellen müssen, da zunächst ausschließlich kaltes Wasser kommt?

Steht Ihnen nur temporär warmes Wasser zur Verfügung?

In der Rechtsprechung existieren einige Urteile bezüglich der Zeitspanne für die Erwärmung des Wassers sowie für die Temperaturgrenzwerte, die unter anderem im Bad vorherrschen müssen. Denn auch zu kaltes Wasser kann eine Mietminderung ermöglichen.

Bei einer Mietminderung bei kaltem Wasser ist auch die Zeitspanne zu beachten, bis eventuell die Warmwasserversorgung wieder funktioniert.
Bei einer Mietminderung bei kaltem Wasser ist auch die Zeitspanne zu beachten, bis eventuell die Warmwasserversorgung wieder funktioniert.

Die Temperatur des Wassers sollte ständig mindestens etwa 40 bis 50°C haben. Wenn dies über einen längeren Zeitraum nicht der Fall ist, liegt ein eindeutiger Grund zur Mietminderung vor. Dabei hat unter anderem das Berliner Landesgericht geurteilt, dass diese Temperaturen ohne nennenswerte Vorlaufzeit bereitgestellt werden müssen. Denn das Warten auf warmes Wasser sowie das Abfließen von einer großen Menge ungenutzten Wassers ist dem Mieter nicht zuzumuten.

Über die Dauer und die maximale Literzahl, die hierbei relevant sind, gibt es verschiedene Urteile. Zum einen wurden Angaben gemacht von zehn Sekunden, in den nicht mehr als fünf Liter abfließen sollten und zum anderen wurde von einem Gericht geurteilt, dass nur drei Liter Wasser ungenutzt abfließen dürfen bis eine Temperatur von 55°C erreicht sind.

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Mietminderung beim Warmwasserausfall

Kein warmes Wasser in der Wohnung zu haben, ist jedoch nicht zwangsläufig und in jeder Situation ein Grund zur Mietminderung. Denn Sie sollten als Mieter auf einige Ausnahmen achten. Wenn Sie feststellen, dass Sie kein warmes Wasser in der Mietwohnung haben, ist dieser Mangel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Zwar tritt die Mietminderung wegen fehlendem Warmwasser kraft des Gesetzes ein, doch eine Mietkürzung, die durch den Mieter erfolgt, sollte dem Vermieter mitgeteilt werden.

Haben Sie von Anfang an kein heißes Wasser, ist eine Mietminderung rückwirkend eher schwierig.
Haben Sie von Anfang an kein heißes Wasser, ist eine Mietminderung rückwirkend eher schwierig.

Erfolgt dieser Hinweis nicht zeitnah, kann es eventuell dazu kommen, dass die Miete aufgrund des Mangels nicht für den kompletten Zeitraum gemindert werden kann. Die Miete kann dann erst nach der Anzeige seitens des Mieters gekürzt werden. Dies ist insofern relevant, als dass dem Vermieter eine bestimmte Zeit eingeräumt werden muss, um den Mangel oder Schaden auch zu beseitigen.

Eine rückwirkende Mietminderung bei Warmwasser gestaltet sich immer schwierig. Wenn Ihnen als Mieter bei der Annahme der Mietsache bereits bekannt ist, dass die Warmwasserversorgung nicht einwandfrei funktioniert und der Vermieter eine Beseitigung eingeleitet hat oder einleiten wird, können Sie auch in diesem Falle keinen Anspruch auf Mietminderung beim Vermieter geltend machen.

Wie ist bei der Mietminderung wegen Warmwasser vorzugehen?

Doch worauf müssen Sie konkret achten bei einer Mietkürzung, wenn Sie kein Warmwasser in Ihrer Wohnung haben?

In jedem Falle gilt wie bei anderen Mietminderungsgründen auch: Es existiert keine gesetzlich festgelegte Mietminderungstabelle, die konkret alle eventuellen Ursachen und Umstände für die Mietminderung bei Warmwasser aufführt.

Bei einer beeinträchtigten oder vollkommen fehlenden Warmwasserversorgung kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Das Maß der sogenannten Gebrauchsbeeinträchtigung spielt auch bei der Mietminderung wegen fehlendem Warmwasser eine zentrale Rolle.

Für eine Mietminderung bei einem Warmwasserausfall sollten Sie Ihren Mietvertrag unter die Lupe nehmen.
Für eine Mietminderung bei einem Warmwasserausfall sollten Sie Ihren Mietvertrag unter die Lupe nehmen.

Dennoch gibt es ein paar Kriterien, die zur Orientierung für eine angemessene Mietminderung bei Warmwasser dienen sollen:

  • In welchem Umfang ist die Warmwasserversorgung beeinträchtigt?
  • Haben sie komplett kein warmes Wasser in Ihrer Mietwohnung oder stimmen lediglich die Temperaturen nicht?
  • Inwiefern weicht die tatsächliche Temperatur des Wassers in Ihrer Wohnung von der laut Vertrag geschuldeten Höchsttemperatur ab?

Hier nochmal zur Erinnerung: Eine Wassertemperatur von 40 bis 55°C sollte im Bad und in der Küche erreicht werden.

  • Wie lange dauert es, bis die Erwärmung des Wassers erfolgt?
  • Wie viel Liter können Sie demnach nicht nutzen?
  • Welche Räume sind von der eingeschränkten Warmwasserversorgung betroffen (Bad, Küche)?

Wichtig! Für die Mietminderung bezüglich Warmwasser ist es irrelevant, ob Sie als Mieter im fraglichen Zeitraum überhaupt das Warmwasser genutzt haben. Die Anwesenheit oder eben Abwesenheit beeinflusst weder das Bestehen der Mietminderung noch die Höhe der Mietkürzung.

Höhe der Mietminderung bei Warmwasser anhand von Beispielen

Bei Höhe der Mietminderung bei Warmwasser ist der Einzelfall entscheidend.
Bei Höhe der Mietminderung bei Warmwasser ist der Einzelfall entscheidend.

Generell sei festzuhalten, dass in den vergangenen Jahren verschiedene Gerichte bezüglich der Warmwasserversorgung geurteilt haben. Diesbezüglich bestehen verschiedene Angaben, wann eine Mietminderung bei fehlendem Warmwasser gerechtfertigt ist.

Vor allem wenn es um die Höhe geht, um die Sie Ihre Miete mindern können, finden Sie dort eine gute Orientierung. Einfache Antworten gibt es hierbei jedoch nicht, da der Einzelfall ausschlaggebend ist.

Ein paar Beispiele:

  • Bei einer nichtvorhandenen Warmwasserversorgung zwischen 22 und 7 Uhr wurde eine Mietkürzung von 7,5 % gerechtfertigt.
  • Bei dem Ausfall des Boilers im Bad konnte der Mieter die Miete um 15 % kürzen.
  • Bei dem Ausfall der Warmwasserversorgung im Winter, wobei die allgemeine Temperatur nur noch bei 15°C lag, konnte sogar um 70 % gekürzt werden.

Muster: Mietminderung bei fehlendem Warmwasser

vorschau-mietminderung-bei-fehlendem-warmwasser

Im Folgenden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei fehlendem Warmwasser. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Mietminderung kein Warmwasser (.doc) Mietminderung kein Warmwasser (.pdf)

Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:

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Anleitung zur Mietminderung bei fehlendem Warmwasser
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Über den Autor

Autor
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

25 Gedanken über “Anleitung zur Mietminderung bei fehlendem Warmwasser

  1. Roswitha R

    ich habe eine befreundete familie aus albanien. es sind 5 personen bei denen das heisse wasser ausgefallen ist. sie haben es dem vermieter gemeldet der es auch, so wie ich es verstanden habe reparieren ließ. die rechnung von 300,00 euro hat er der familie gegeben . die rechnung müsste von ihnen bezahlt werden. das kann doch nicht sein, solche reparaturen müssen doch vom vermieter bezahlt werde. oder liege ich da falsch. wäre nett wenn sie mir eine antwort geben könnten mit freundlichen grüßen

  2. Florian N

    Hallo, liebes Mietrecht-Team,

    das Thema Warmwasser ist in unserer Wohnung momentan sehr präsent. Und zwar ist vor 4 Wochen unsere Therme plötzlich ausgelaufen…idealerweise nachts, sodass ich erstmal in den Keller stolpern und den Haupthahn in unserem Mietshaus finden musste.
    Nachdem ich diesen zugedreht und die anderen Mieter darüber informiert habe, haben wir erstmal das ganze ausgelaufene Wasser aufgewischt.
    Ein paar Stunden später, als Hausverwaltung und Handwerker wach waren, kam dann auch endlich jemand, der sich unsere Therme angeschaut hat. Die Therme ist erst ein paar Jahre alt, aber macht öfter mal Ärger. Es musste wohl ein Ersatzteil her…dieses wurde bestellt und sollte eingebaut werden…allerdings kam dann Karneval mitsamt „Betriebsferien“ und im Anschluss dann noch ein falsch bestelltes Ersatzteil…
    Nun ist der Handwerker krank und der neue Termin erst auf kommende Woche, also rund 5 Wochen nach dem gemeldeten Schaden, angesetzt.

    Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung kommt da aber kein mietminderndes Eingeständnis seitens Verwaltung oder Handwerker zustande…

    Nun meine Frage…wie können wir hier fortfahren und was können wir an Miete einbehalten?

    Wichtige Info noch dazu. Wir haben in unserer Wohnung 2 Badezimmer mit je einer Therme…das heißt, Duschen geht, die Therme fürs „kleine Badezimmer“ läuft…aber weder Badewanne (im Hauptbadezimmer) noch Spülbecken in der Küche mit Warmwasser können seit 5 Wochen genutzt werden.

    Freue mich auf Tipps und sage schonmal Dankeschön für Eure Hilfe!
    Flo

  3. Kim

    Wir hatten lange Handwerker in der Wohnung. Zwar nicht wegen unserer Gastherme aber wegen einem Wasserschaden. Zum Glück haben wir eine Mietminderung bekommen.

  4. Lena

    Gut zu wissen, dass man sogar eine Mietminderung veranlassen kann, wenn Warmwasser nicht funktioniert. Bei meiner besten Freundin ist das leider der Fall, und sie müsste ihre Therme reparieren lassen. Wir werden uns auf jeden Fall nochmal mit ihrem Vermieter auseinandersetzen. Danke für die Aufklärung!

  5. Kißner

    Wir haben im gesamten Haus seit sieben Tagen kein Warmwasser mehr (fiel Freitag Abend auf). Verwaltung wurde per Mail am nächsten Tag (Samstag) informiert. Erst den Montag bekam ich Antwort. Heute sind es sieben Tage und nichts hat sich getan. Es gäbe keine Leute.. Welches Recht und wieviel Prozent Mietminderung stehen uns da zu?
    Ich bin wirklich dankbar für eine Antwort. Danke

  6. Stolter

    Hallo.
    Unser Vermieter lässt derzeit die Heizungsanlage von Öl auf Gas umbauen. Wir haben jetzt ein Schreiben von der Sanitärfirma bekommen in der eine zeitweise Unterbrechung der Warmwasser und Heizungsversorgung im Zeitraum von 8 Uhr bis 16 Uhr angekündigt wurde. Jetzt sitzen wir seit Montag ohne Warmwasserversorgung in der Wohnung. Wie sieht es rechtlich aus. Ist auch in diesen Fall eine Mietminderung möglich?

  7. Saba

    Hallo,
    ich habe vom 15. November kein warmes Wasser. Im Hauseingang steht Boiler kapput sind und es ist beauftragt. Jetzt ist acht Tage her und wir haben ganzer Tag kein warmes Wasser und ich gehe jeden Tag ins Fitnessstudio zu duschen.
    Darf ich dann Mieteminderung machen? Wenn ja, wie viel Prozent?
    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückmeldung.
    Saba

  8. Ujala R

    Hallo, zu Vertragsabschluss war uns nicht klar, dass es in der Küche kein Warmwasseranschluss gibt. Dies steht auch nicht in dem Vertrag oder wurde als Mangel aufgeschrieben. Wie viel Prozent Mietminderung könnten wir verlangen? Zudem wohnen wir schon seit 5 Monaten hier, könnten wir Geld zurückverlangen?

  9. Ralf

    Guten Tag,

    Kann ich auch dann die Miete mindern, wenn der Vermieter zwar sofort nach Meldung des Problems Schritte zur Reparatur eingeleitet hat, diese Reparaturen sich aber aufgrund von fehlenden Ersatzteilen/o.ä. sich über mehrere Tage/potenziell 2 Wochen hinzieht, oder gilt meine Möglichkeit auf Mietminderung nur, wenn der Vermieter keine Schritte einleitet?

    viele Grüße

  10. Paul

    Hallo,

    ich habe heute folgendes Schriftstück erhalten, wie verhält es sich damit?

    “ Lärmbelästigung und Trinkwassersperrung (nur Warmwasser)

    Sehr geehrte Hausbewohner*innen,

    vom 15.06.2021 16.07.2021 wird es, in der Zeit von 07:00 – 16:00 Uhr, zu

    Lärmbelästigungen kommen.

    Zusätzlich ist es erforderlich, in der Zeit vom 21.06.2021 – 02.07.2021 von 09:00-17:00 Uhr, das Warmwasser abzusperren. Kaltwasser kann in dieser Zeit weiter genutzt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Facility Management GmbH”

    Kann man hier eine Minderung beantragen?

  11. PeterK

    Guten Tag,

    seit Oktober 2020 habe ich kein warmes Wasser, also keine 40°C — eher 35°C. (Mir ist immer kalt beim Duschen und den anderen Mietern im Haus geht es ebenfalls so). Die Heizung ist in allen Räumen, permanent auf Stufe 5 und es werden gerade so 21°C und der Heizkörper maximal Handwarm (Auf der höchsten Stufe). Seit 2 Tagen ist eine kompletter Ausfall von allem was warm sein sollte. (Heizung, Wasser)

    Was kann ich tun? Darf ich nur die Miete kürzen, wenn ja um wie viel %? Ist es auch erlaubt, selbst den Heizungsbauer anzurufen und dem Vermieter die Rechnung zu schicken?

  12. Maik S

    Hallo seit Sonntag 13.30uhr haben wir kein Warmwasser
    Es wurde komplett abgestellt da wir einen rohrschaden haben
    Evtl wird es am Mittwoch getauscht
    Der gesamte Aufgang hat dadurch kein Warmwasser
    Um wieviel %kann ich die Miete senken bei 3 oder 4 Tagen

  13. Leon

    ,, Hallo ich habe das Problem dass ich kein warmes Wasser habe zu Hause seit 20.09. 20. Habe ich das oft bei die Hausverwaltung gemeldet weil die keine Termine frei haben kam bei mir keine nicht mal zum gucken. Am 21.10 2020. Kam eine von die Firma Haustechniker in der musste die Abgase Messen aber der könnte seine Arbeit nicht machen weil die Anlage kein Funktion hat habe ich ihm gemeldet dass er das bitte an die Firma weiter gemeldet hat er bestätigt dass er das gemacht hat und ich habe nichts mehr gehört von die Hausverwaltung 05.01.2021.habe ich bei die Hausverwaltung persönlich angerufen. Kam eine von die Techniker nur mit einem Kamera in der Hand hat das Gehäuse fotografiert von das Gerät und ist er schnell wieder weg gegangen habe ich wieder eine Woche gewartet und habe ich die Firma wieder angerufen am 20. 01.21. Kam jede einfach man hat gemeint dass die Batterie leer sind und ich sollte die Batterie Selbst an die Gastherme persönlich tauschen auf eigene Kosten. Habe ich die Batterie ausgetauscht die Anlage geht immer noch nicht weil die Steuerung kaputt ist kann jemand mir helfen seit 20.09.2020, habe ich kein warmes Wasser zu Hause bis jetzt und wahrscheinlich dauert noch ein Monat bis jemand kommt weil bis jetzt hat sich keiner gemeldet wieder ich bezahle Miete 627. 00€ für zwei Zimmer Wohnung in Wiesbaden. Ich brauche einen Anwalt

  14. sascha

    Hey,

    heute wurde bei der Wartung der Therme festgestellt, dass die Therme kaputt ist und ausgetauscht werden muss. Somit habe ich kein warmes Wasser in Bad und Küche. Wann die neue Therme eingebaut ist noch nicht bekannt, ich hoffe nächste Woche. Mein Vermieter ist informiert.

    Um wie viel Prozent kann man die Miete kürzen, Sagen wir mal Zeitraum sind 6 Tage ohne warmes Wasser ?

    Danke schon mal vorab .

  15. Adamietz

    Wie viel kann die Miete gekürzt werden, wenn unverhergesehen die Platine der Anlage kaputt ist und 18 Parteien im Haus ohne Heizung & Warmwasser stehen?

  16. Dominic S

    Hallo,

    unsere Wohnung bekommt seit mindestens 4 Wochen nur noch sporadisch Warmwasser in Küche und Bad. Die Heizungsanlage im Keller zeigt mindestens 1 mal die Woche „Störung“ an, was offensichtlich das Problem des fehlenden warmen Wassers ist. Wir müssen die Anlage dann durch Knopfdruck versuchen neu zu starten, was jedoch (wenn überhaupt) nach etwa einer Stunde funktioniert. Der Vermieter weiß darüber Bescheid und sagt er hätte eine Fachfirma informiert, die aber bis heute noch nicht da war. Können wir Miete mindern? Eine Androhung zur Mietminderung haben wir dem Vermieter (noch) nicht mitgeteilt.

  17. Wolfdietrich G

    Sehr geehrte Damen und Herren,seit Sonntag 14.6.2020 – Montag 23.6.2020 hatten wir und mehrere Häuser kein warmes Wasser.Wieviel % kann die Kaltmiete gemindert werden?Für eine Mitteilung würden wir uns freuen.Wir wohnen Mötzlicherstr.26, 06118 Halle.Der Vermieter ist Deutsches Wohnen.Frdl. Grüße Fam.W.G

  18. Mieter

    Wir haben eine Pelletsheizung. Diese fällt regelmäßig aus, so dass einen Tag komplett kaltes Wasser ist und dann immer wieder sporadisch haben wir nur lauwarmes Wasser um 20-37 Grad je nachdem. Zwischendrin ist es aber immer wieder normal. Gemacht wird gar nichts. Gemeldet wurde es jetzt schon seit über 3 Jahren in gewissen Abständen. Getan wurde nie etwas. Wie kann man hier die Miete kürzen? Nur tageweise wo das Wasser lauwarm war oder ausgefallen oder auch rückwirkend? Und wenn es dann wieder funktioniert, wie soll man nachweisen, an welchen Tagen es nicht funktioniert hat? Es ist einfach nur ärgerlich, immer wenn man duschen will, ist das Wasser nicht warm genug! Danke

    1. Alina

      Hallo, wir haben dasselbe Problem. Hast du je eine Antwort oder einen helfenden Hinweis bekommen?
      Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

  19. Daniel T

    Hallo,

    ich habe seit 7 Tagen ein Warmwasserausfall im Bad. Ich habe mich sofort beim Vermieter gemeldet. Es wurde mir gesagt, da ich ein kleines 5L Speicher in der Küche habe, wäre kein Notfall und die Warmwasserversorgung wäre gewährleistet. Habe ich Anspruch auf eine Mietminderung?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. mietrecht.com

      Hallo Daniel T,

      ist die vertragsgerechte Nutzung der Wohnung nicht möglich, kann dass einen Grund für eine Mietminderung darstellen. Sie können diese vorerst beim Vermieter ankündigen und eine Frist für die Mängelbeseitigung setzen. Bezüglich der Höhe der Mietminderung sollten Sie sich bei einem Mieterverein erkündigen. Wir können diesbezüglich keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Nicola E

        Seit Wochen wird das Wasser nur noch lauwarm selbst wenn man das kalte Wasser weglässt. Der Vermieter wurde mehrfach informiert. Eben wieder angerufen- Fehler in der Heizungsanlage- Firma wurde beauftragt aber unklar wann das repariert werden kann. Kann ich nun die Miete mindern?

  20. Brückner

    Hallo, bei mir geht nur noch Kaltes Wasser so wie bei meinem Nachbarn der mietminderung bekommt. Wie lang kann ich jetzt dem Vermieter Zeit geben bis ich auch Mietminderung verlangen kann?

  21. Meier

    Welche Minderung wäre denn angemessen, wenn zwar Warmwasser kommt, aber nicht, wenn in Stockwerk darunter grade geduscht wird? Dieser Ausfall wäre also nur ca. 10 MInuten pro Tag.

    1. Mietrecht.com

      Hallo Meier,

      eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Sie können sich an den Vorgaben der Mietminderungstabelle orientieren. Darüber hinaus ist eine Beratung bei einem Mieterverein empfehlenswert, da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Mietrecht.com

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