Mietminderung wegen Tauben – Wenn die Stadtvögel zur Plage werden

Rechtfertigen Tauben eine Mietminderung?

Wann geben Tauben Anlass zur Mietminderung?
Wann geben Tauben Anlass zur Mietminderung?

Tauben gehören zum Bild fast einer jeden Stadt. Sie werden von einigen gefüttert und bieten vor allem wenn sie im Schwarm auftreten ein gelungenes Motiv für ein Foto. Andere empfinden sie eher als Plagegeister und sehen sogar eine gesundheitliche Gefahr, vor allem durch deren Ausscheidungen.

Doch können Tauben auch Grund für eine Mietminderung sein? Können sie also einen erheblichen Mangel darstellen, der den Mieter veranlassen kann, die Miete zu mindern? Und wenn ja: Wie können Sie diesbezüglich am besten vorgehen?

Erfahren Sie mehr zur Mietminderung wegen Tauben im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung wegen Tauben

Wann begründen Tauben eine Mietminderung?

Erst wenn sich aus nistenden Tauben ein erheblicher Mangel ergibt und die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache beeinträchtigt ist, können Mieter eine Mietminderung geltend machen.

Was ist für eine Mietminderung wegen Tauben zu tun?

Stellen die Tauben eine erhebliche Beeinträchtigung dar, muss der Mangel dem Vermieter mittels einer Mängelanzeige mitgeteilt werden. Unser Muster bietet hier ein Beispiel für ein Mietminderungsschreiben.

Wie viel Miete dürfen Sie wegen der Tauben mindern?

Je nach Sachlage fällt die Höhe der Minderung der Miete unterschiedlich aus. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen Tauben aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Taubenkot auf dem Balkon: Bis zu 5 %
  • Nistende Tauben im sowie am Haus: Bis zu 10 %
  • Taubenkot auf dem Dachspeicher: Bis zu 10 %

Sind die gurrenden Hausbesetzer Grund für eine Mietminderung?

Oft nisten Tauben vor den Fenstern oder auf dem Dach und einige Mieter finden den Taubenkot dann auf ihren Fensterbänken beziehungsweise sogar in der Wohnung. Doch ist das bereits ein Grund, die Miete zu mindern?

Eine Mietminderung bei einzelnen Tauben oder Wildtauben ist eher unwahrscheinlich.
Eine Mietminderung bei einzelnen Tauben oder Wildtauben ist eher unwahrscheinlich.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Minderung nur dann kraft Gesetzes, nach § 536 bürgerliches Gesetzbuch, eintritt, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der wiederum die Gebrauchstauglichkeit maßgeblich negativ beeinflusst. Das bedeutet, dass der aktuelle Ist-Zustand der Wohnung nicht dem vertraglichen Soll-Zustand entspricht. Dabei ist der Einzelfall entscheidend.

Für die gefiederten Freunde auf dem Fenstersims gilt, dass vereinzelte Tauben naturgemäß sind und quasi zum Mieterrisiko gehören. Einzelne Tiere veranlassen keine Mietminderung, da sie dem Mieter zuzumuten sind. Der Vermieter wird der Mietminderung voraussichtlich widersprechen.

Außerdem ist eine Mietminderung wegen Tauben auch dann nicht gerechtfertigt, wenn ein einzelner Vogel durch ein geöffnetes Fenster in die Wohnung fliegt und auch wieder hinaus (LG Berlin; Az. 63 S 6/00).

Einzeltiere können Sie im Zweifelsfall auch selbst verscheuchen und diese stellen damit keinen erheblichen Mangel dar, der eine Mietminderung wegen Tauben begründen könnte.

Taubenplage führt zur Mietminderung

Erst wenn die Situation sich zu einer Plage entwickelt, kann die Beurteilung eines erheblichen Mangels in Betracht gezogen werden.

Dabei ist jedoch entscheidend, inwieweit der Mieter beim Einzug womöglich Kenntnis von einem benachbarten Taubenschlag hatte. Auch wenn das Stadtviertel hinlänglich bekannt ist für ein vermehrtes Aufkommen der Tiere, ist eine Minderung eher unwahrscheinlich.

Eine Mietminderung infolge einer Taubenplage ist mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam, wenn der Vermieter maßgeblich für den Taubenbefall verantwortlich ist; zum Beispiel aufgrund einer taubeneinladenden Fassadengestaltung.

Ebenso wie eine Plage kann auch Taubendreck eine Mietminderung veranlassen. Denn ein mit Taubenkot beschmutztes Gebäude ist nicht im ordnungsgemäßen Zustand. Dafür hat der Vermieter jedoch Sorge zu leisten.

Gesundheitliche Gefährdung als Anlass für eine Mietminderung wegen Tauben?

Eine Mietminderung wegen Taubendreck kann begründet sein.
Eine Mietminderung wegen Taubendreck kann begründet sein.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Ausdruck „Ratten der Lüfte“ aus einer Zeit stammt, in der die hygienischen Umständen im urbanen Raum insgesamt nicht besonders gut waren.

Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Ausscheidungen ein ernst zunehmendes Risiko darstellen können. Verschmutzungen auf der Fensterbank oder im Hauseingang können durch den Wind oder durch die Schuhe in die eigenen vier Wände getragen werden.

Dabei hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Mieter keinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Das bedeutet auch, dass der Vermieter im Zweifelsfall ein Drahtgestell auf den Fensterrahmen oder an den Dachrinnen anbringen muss. Auch die Vernetzung des Balkons kann ein probates Mittel sein. In einem solchen Fall können Sie sich dann jedoch nicht auf das Recht zur Mietminderung bei Unbenutzbarkeit des Balkons berufen.

Wie hoch fällt die Mietminderung bei Taubenbefall aus?

Besteht ein erheblicher Mangel in der Mietwohnung, mindert sich die Miete automatisch. Dennoch sollten Sie den Mangel beim Vermieter anzeigen, damit dieser entsprechend reagieren kann. Die Minderung sollte zudem den Mängeln entsprechen, andernfalls droht eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Mietzahlungen ausbleiben.

Eine Orientierung bei der festzulegenden Höhe bietet Ihnen die nachstehende Minderungstabelle, die einige Urteile der Vergangenheit erfasst, die sich mit der Mietminderung wegen Tauben beschäftigt haben.

MangelHöheUrteil
nistende Tauben vor dem Fenster30%AG Pforzheim, Urteil vom 09.03.2000; Az. 2 C 160/98
Taubendreck auf dem Balkon5%AG Hamburg, Urteil vom 06.01.1988; Az. 40 a C 2574/87
Störung durch Wildtauben0%LG Kleve, Urteil vom 28.01.1986; Az. 3 S 117/85
starke Verschmutzung durch Taubenkot35%AG Freiburg, urteil vom 04.10.1996; Az. 4 C 2113/96
Lärmbelästigung durch Taubenschlag mit mehreren hundert Tauben (Nachbargrundstück)25%AG Dortmund

Muster für eine Mietminderung bei einer Taubenplage

mietminderung-tauben-vorschau

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung wegen Tauben. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

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Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

7 Gedanken zu “Mietminderung wegen Tauben – Wenn die Stadtvögel zur Plage werden

  1. Manuela G

    Ich wohne 4 Jahre in der Wohnung und seit diesen Jahr halten sich Tauben auf den Dach auf diese verunreinigen den Balkon mit Taubenkot Federn. Da der Balkon ohne Balkondach ist. Wohne ganz oben. Die Solaranlage auf den Dach weiß ich nicht ob diese dort brühten. Ich kann keinen Wäscheständer dort aufstellen. Es ist täglich diese Verunreinigung.

  2. Finn L

    Mein Onkel hat mich letztens zum Thema Abwehr von Tauben etwas gefragt, aber ich wusste darüber nichts. Deswegen bin ich echt froh, dass ich diesen Beitrag gefunden habe. Nächstes Mal, wenn ich ihn sehe, kann ich ihm erzählen, was ich hier gelesen habe.

  3. Steffi

    Bei uns Nisten die Tauben direkt über dem schrägen Fenster der Toilette. Das Fenster ist voller Kot und ein Lüften ohne, dass Kot reinfällt ist hier nicht mehr möglich.

    Ist in diesem Fall eine Minderung möglich? Und wie müssen wir hier vorgehen?

    Vielen lieben Dank

  4. Manfred S.

    Interessant, dass man die Miete um 5% mindern kann, wenn man Taubenkot auf dem Balkon vorfindet. Es ist sicher sinnvoll, sich einen Taubenschutz installieren zu lassen, da in dem Kot auch Krankheitserreger sind. Irgendwo müssen die Tiere natürlich leben.

  5. Rolf

    Die Abwehr von Tauben ist auch im Interesse der Hausbesitzer. Der Kot von Vögeln, insbesondere der von Tauben, enthält jede Menge schädliche Wirkstoffe, die sich auf die Substanz des Gebäudes niederschlagen können.
    MfG
    Rolf G.

    1. Eono

      Tauben oder ihr Kot sind auch nicht ungesünder als Anderes.
      Tauben können ganz ähnliche Krankheiten bekommen, wie Menschen auch. z.B. Niere …
      oder verletzte Gaumen …
      Mit Tieren leben, sie kennenlernen, lieben lernen …
      z.B. Balkon – man stellt ihnen einen Karton o.ä. hin mit Vogelsand – sie lernen schnell: Das ist die Toilette.
      Einen Blumenkasten nur für sie mit Grünzeug zum Picken und darin eine Schale für die Körner u.ä hat sich
      bewährt, dann fällt nichts runter (wogegen der Vermieter etwas haben könnte z.B. „Ratten anlocken“.)
      (Man muss seinen Gästen schon etwas anbieten, wenn man nicht will, dass sie hungern und krank sind/werden)
      dann wissen sie: Das ist unser Blumenkasten – und das sind die Blumenkästen der Menschen.
      Irgendwo muss man noch ein Gefäß mit Wasser anbringen – welches man mindestens täglich wechseln muss.
      Frisches Wasser mindestens zum Trinken – besser wenn sie sich darin oder in einem anderen auch baden könnten …
      Vögel lieben Volieren als Rückzug … aber gegen Kälte sind sie im Winter nicht ausreichend. Da muss man
      nachrüsten.

  6. Rolf

    Die Abwehr von Tauben ist auch im Interesse der Hausbesitzer. Der Kot von Vögeln, insbesondere der von Tauben, enthält jede Menge schädliche Wirkstoffe, die sich auf die Substanz des Gebäudes niederschlagen können.
    MfG
    Rolf G.

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