Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer muss laut Mietrecht die Wohnung renovieren?

Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?
Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das Wichtigste zur Renovierung

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten?

Werden Renovierungsfristen im Mietvertrag festgelegt, müssen sich Mieter nur daran halten, wenn nach Ablauf der Frist tatsächlich auch Bedarf an einer Renovierung besteht. Gleiches gilt für eine Renovierung beim Auszug aus der Mietwohnung.

Was geschieht, wenn Mieter nicht renovieren?

Kommt ein Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sollten sich Mieter bei einem Mieterverein bezüglich der Pflicht beraten lassen.

Fragen Sie sich auch, ob Sie überhaupt rechtlich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen?

  • Lassen Sie Ihren Mietvertrag von CONNY prüfen und wehren Sie die Renovierungspflicht ab.
Jetzt unverbindlich anfragen und CONNY beauftragen!

Weiterführende Ratgeber zum Thema „Renovieren“

→ Renovierungskosten→ Schönheitsreparaturen

Literatur zu Themen rund ums Mietrecht

Renovierung: Was sind Schönheitsreparaturen?

Wird von Renovierung im Mietrecht gesprochen, sind damit sog. Schönheitsreparaturen gemeint. So werden Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache bezeichnet, die ausschließlich dekorativen Zwecken dient. § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) legt ganz genau fest, um welche Arbeiten es sich dabei handelt:

  • Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
  • Anstreichen der Fußböden und Heizkörper, inkl. Heizrohre
  • Anstreichen der Innentüren sowie der Innenseiten von Außentüren und Fenstern
Daneben zählen auch Arbeiten, die zur Vorbereitung der oben aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, zu Schönheitsreparaturen. Dazu gehören z. B. das Entfernen von Dübeln und das Verschließen der Bohrlöcher.

Wann besteht Renovierungspflicht für den Mieter?

BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.
BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass die Renovierungspflicht beim Vermieter liegt. Es handelt sich hierbei aber um abdingbares Recht. Dies bedeutet, dass von den gesetzlichen Bestimmungen durch eine vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.

Somit besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag festzulegen, dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist. Dabei wird meistens bestimmt, dass die Renovierung entweder beim Umzug oder nach Ablauf einer bestimmten Frist durchgeführt werden muss.

Es besteht also nur dann für den Vermieter eine gesetzliche Renovierungspflicht, wenn im Mietvertrag keine entsprechende Klausel zu Schönheitsreparaturen auftaucht – oder wenn diese ungültig ist. Das ist tatsächlich gar nicht so unwahrscheinlich.

Renovierung durch den Mieter: Wann ist die Mietvertragsklausel unwirksam?

Prinzipiell ist es legitim, die Pflicht zur Renovierung auf den Mieter zu übertragen. Allerdings kann die Klausel im Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch ungültig sein und den Mieter somit von dieser Pflicht entbinden:

  • Starre Renovierungsfristen für die Mietwohnung: Legt ein Mietvertrag fest, dass der Mieter in bestimmten Zeitabständen Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat, z. B. alle drei Jahre, ist dies in der Regel unzulässig. Denn grundsätzlich muss eine Renovierung nur dann vorgenommen werden, wenn auch wirklich Bedarf besteht. Somit müssen Mieter trotz entsprechender Vereinbarung auch nach Ablauf der Frist die Mietwohnung nicht renovieren, wenn sie bis dahin keine nennenswerten Verschleißerscheinungen aufweist.
  • Endrenovierung bei Auszug: Besonders häufig wird Mietern auferlegt, dass sie mit dem Ende ihrer Miete auch eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen haben. Doch auch hier gilt, dass die Schönheitsreparaturen nur durchgeführt werden müssen, wenn tatsächlich Bedarf besteht.
  • Einzug in unrenovierte Wohnung: Wurde dem Mieter die Mietwohnung bereits nicht-renoviert übergeben, kann die Renovierungsklausel im Mietvertrag ebenfalls ungültig sein. Dies gilt besonders bei kurzer Mietdauer, denn ein Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Wohnung in besserem Zustand zurückzugeben, als er sie übernommen hat.
  • Renovierung durch Fachleute: Sieht der Mietvertrag vor, dass die Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung ausschließlich durch professionelle Handwerker erfolgen dürfen, ist die Schönheitsreparaturklausel ungültig.
  • Farbvorgaben bei Renovierung: Solange das Mietverhältnis besteht, kann der Vermieter nicht vorschreiben, in welchen Farben der Mieter seine Wände anstreicht oder welche Tapeten er anklebt. Bei der Rückgabe der Mietwohnung kann allerdings bestimmt werden, dass die Dekoration farblich neutral zu halten ist.

Wann dürfen Mieter eine Renovierung vornehmen?

Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.
Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.

Nicht immer führen Mieter Schönheitsreparaturen auch durch, weil sie dazu verpflichtet sind. Oft verspüren sie auch selbst den Wunsch, eine Renovierung vorzunehmen und die Wohnung ihren individuellen Ansprüchen anzupassen.

Arbeiten, die beim Auszug problemlos wieder rückgängig gemacht werden können und die keine bauliche Veränderung darstellen, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dazu gehören z. B. Tapezieren, Streichen oder das Bohren von Löchern.

Bei größeren Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau von Sanitäranlagen oder dem Einziehen von Zwischenwänden, muss der Vermieter jedoch sein Einverständnis geben, bevor die Renovierung vorgenommen werden kann. Die Kosten für diese freiwilligen Baumaßnahmen hat der Mieter zu tragen.

Fragen Sie sich auch, ob Sie überhaupt rechtlich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen?

  • Lassen Sie Ihren Mietvertrag von CONNY prüfen und wehren Sie die Renovierungspflicht ab.
Jetzt unverbindlich anfragen und CONNY beauftragen!

Was passiert, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung nicht nachkommt?

Ist die Klausel im Mietvertrag, die die Renovierungspflicht auf den Mieter überträgt, wirksam und kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In diesem Fall führt er die Schönheitsreparaturen selbst durch und verklagt den Mieter auf die Zahlung der Renovierungskosten für die Mietwohnung.

Wurde eine Mietbürgschaft abgeschlossen, kann hier auch der Bürge zur Zahlung verpflichtet werden, sollte der Mieter dazu nicht in der Lage sein.

Es ist allerdings nicht zulässig, dass der Vermieter die Rückgabe der Mietwohnung verweigert, sollte der Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nachgekommen sein.

Renovierung der Mietwohnung durch den Vermieter

Zu den gesetzlichen Vermieterpflichten gehört die Renovierung, also die Instandhaltung der Mietwohnung. Wie bereits erläutert können Arbeiten, die durch § 28 Abs. 4 II. BV als Schönheitsreparaturen definiert werden, mit einer entsprechenden Klausel auf den Mieter übertragen werden

Andere Ausbesserungsmaßnahmen hat jedoch in jedem Fall der Vermieter zu übernehmen, was der Mieter bei Bedarf auch geltend machen kann. Generell ist hier der tatsächliche Zustand des betreffenden Gegenstands ausschlaggebend; festgelegte Renovierungsfristen existieren nicht.

Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?
Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?

Fragen wie „Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter das Bad renovieren?“ können daher bestenfalls mit einem Schulterzucken beantwortet werden. Denn sind z. B. die Fliesen kaputt oder ist die Badewanne so aufgeraut, dass sie nicht mehr benutzt werden kann, rechtfertigt das mitunter schon nach zwei oder drei Jahren eine Ausbesserung. Ist das Bad hingegen auch nach 20 Jahren noch voll einsatzfähig und wünscht sich der Mieter lediglich eine modernere Ausstattung, kann er keine Renovierung beim Vermieter einfordern.

Wann bzw. was muss der Vermieter nicht renovieren?

Unter folgenden Umständen können Mieter keine Renovierung einfordern:

  • Die zu reparierenden Schäden bestanden bereits bei der Wohnungsbesichtigung und der Mieter war bei Unterzeichnung des Mietvertrags über diese informiert.
  • Die Schäden wurden durch absichtliches oder fahrlässiges Verhalten vom Mieter verursacht und gehen über bloße Abnutzungserscheinungen hinaus.
  • Die Renovierung betrifft Schönheitsreparaturen, zu denen laut Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist.

Wann dürfen die Renovierungskosten auf den Mieter übertragen werden?

Selbst wenn die Renovierung vom Vermieter durchgeführt wurde, kann er darauf bestehen, dass der Mieter bis zu einer gewissen Grenze die Kosten übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel enthält.

Diese muss eine Höchstgrenze für den Kostenbetrag festlegen, welcher auf den Mieter umgelegt werden kann. Zudem ist die Klausel in der Regel nur bei Reparaturen zulässig, die sich auf häufig genutzte Gegenstände beziehen, wie z. B. Lichtschalter, Wasserhähne oder Türgriffe.

Weiterführende Literatur zum Thema Mietrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietrecht:

Letzte Aktualisierung am 19.05.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (88 Bewertungen, Durchschnitt: 3,83 von 5)
Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?
Loading...

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

237 Gedanken über “Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

  1. Muschka

    Hallo zusammen
    Meine Oma ist vor 15 Jahren in die Neubauwohnung nebenan gezogen. Nach ihrem Auszug kamen nun einige Mängel ans Licht – marode Dichtungen an der Duschkabine, Kratzer von den Möbeln auf dem Parkett und kleinere Wasserschäden auf dem Parkett, da sie hin und wieder vergaß bei Regen die Fenster zu schließen.
    Die Wohnung haben wir bereits gestrichen, jetzt ist jedoch die Frage sind wir verpflichtet den Boden abzuschleifen wie vom Vermieter gewünscht, oder muss er das selbst übernehmen? Der Mietvertrag sieht vor, dass die Wohnung so hinterlassen wird wie sie übernommen wurde (also neu?)

  2. Susi

    Mieter sind in eine neu renovierte (wurde Grundsaniert) Wohnung eingezogen.
    Müssen die Mieter Holzfenster von innen lasieren wenn es im Mietvertrag drin steht?
    Was müssen die Mieter bei Auszug machen? Streichen, Löcher in den Wänden schließen, wie gesagt die Wohnung war komplett neu renoviert

  3. Anja

    Hallo ,
    bei uns treten seit Jahren Probleme mit dem Heizkörper im Wohnzimmer auf . Er hängt direkt unter eine Schräge und es nicht möglich ihn zu entlüften da man mit dem schlüssel nicht ran kommt.
    Nun will der Vermieter den Heizkörper versetzen bzw. komplett ersetzen ( an anderer Stelle anbringen )
    Somit ist eine Renovierung des Wohnzimmers nötig. Wer muss für die Renovierungskosten aufkommen

  4. Susan

    Hallo Team,
    Ich löse nach Todesfall eine Wohnung von meinem Schwiegervater auf, wir sollen alles weiss streichen ,die Türen machen.Im Mietvertrag stehen festgesetzte Fristen, sogar mit Prozentzahlen nach 1,2,3,4,5 usw. Jahren auch ist von Schönheitsreparaturen die Rede, diese sollen fachgerecht ausgeführt werden. Meine Frage ist nun, müssen wir renovieren oder greift da das Urtril wegen fristgesetzter Fristen , demnach brauchen wir die Wohnung nur besenrein zu überlassen.

    1. mietrecht.com

      Hallo Susan,

      wir wissen nicht, in welcher Art die Klauseln im Vertrag formuliert sind. In der Regel sind festgesetzte Fristen und Prozentwerte in bestimmten Formulierungen unwirksam. Lassen Sie den Mietvertrag am besten von einem Mieterverein prüfen. Dieser kann Ihnen auch mitteilen, ob das Urteil greift. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. B Heidi

    Hallo kann ein Mieter wenn er eine andere Heizungsanlage hinein macht und der Kamin mit Edelstahlrohr gemacht wurde beim Vermieter Kosten einfordern. Wenn auch kein Mietvertrag ist, und Sie in einem schreiben das Unterschrieben haben. Mfg. Heidi

    1. mietrecht.com

      Hallo B Heidi,

      hat der Mieter den Umbau selbst veranlasst ohne dies mit dem Vermieter abzusprechen. können in der Regel keine Kosten geltend gemacht werden. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt oder einen Mieterverein zu wenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  6. Irena A

    Ich habe mal eine frage . Wir wohnen jetzt seid 17 Jahren zur Miete. Nun haben wir gekündigt. Meine Vermieterin kam immer jährlich und hat eine Mängel Liste auf genommen und in den ganzen Jahren wurden keine Mängel seitens der Vermieterin behoben . Eine Reparaturarbeiten haben wir auf unsere kosten erledigt. Ihre renovierungs arbeiten hat sie auch nicht durch geführt. Müssen wir jetzt vor unseren Auszug diese Renovierungsarbeiten auf unsere kosten übernehmen

  7. Max

    Hallo Team,

    wir sind zum ende Januar aus unserer alten Wohnung offiziell ausgezogen. Wir haben im Bad eine rissige Silikon Fuge die schimmelt, diese war seit anfang an in der Wohnung und dem Vermieter unseres erachtens auch bekannt (Wir haben ihn darauf angesprochen) und eine schimmel spur an einer Silikon Fuge an der Badewanne. Wir haben das Bad regelmäßig gereinigt und nach jedem Duschen gelüftet (auch im Winter), unser ehemalige Vermieter möchte uns gerne die Kosten für die Renovierung übertragen, der angegebene Grund dafür ist nicht ausreichendes Lüften laut dem Vermieter. Kann ich als Mieter etwas dagegen machen ausser zu sagen, das es nicht unser verschulden ist?

  8. Carmen

    Hallo,

    ich habe mal einige Fragen zu einer Genossenschaftswohnung. Mein Sohn wohnt seit einigen Jahren in einer Genossenschaftswohnug. Er übernahm diese Wohnung nackt das heißt ohne Tapete und soll diese auch beim Auszug wieder abreißen ( laut Mietvertrag). Darf die Genossenschaft das verlangen?
    Jetzt möchte er innerhalb der Genossenschaft umziehen ( größere Wohnung). Die neue Wohnung wird auch wieder ohne Tapete übergeben, er darf aber erst 10 Tage vor Mietbeginn in die neue Wohnung rein. 10 Tage um 4 Zimmer plus Flur, Küche und Bad zu tapezieren und zu streichen, dann umziehen und dann in der alten Wohnung die Tapete abreißen, ist meiner meinung nicht genügend Zeit. Hat die Genossenschaft das Recht soetwas zu verlangen?
    In der neuen Wohnung ist die Telefondose immer noch im Flur, mein Sohn hätte sie aber gerne im Wohnzimmer, da wo auch später der Router steht, aber die Genossenschaft sagte das das zu aufwendig wäre und wenn er das unbedingt haben möchte, solle er die Kosten selber tragen. Ist das alles für eine Genossenschaft zulässig? Wofür zahlt man eigendlich die Anteile? Für eine 4 Raum Wohnung sind das über 1000 Euro. Was machen die mit dem Geld?
    Für eine rasch Antwort danke ich im voraus.

    Mit freundlichen Gruß
    Carmen

  9. Jersey

    Hallo liebes Team,

    ich wurde vor 1,5 Monaten auf Eigenbedarf gekündigt. Wer ist denn jetzt dafür Verantwortlich die Schönheitskorrekturen durchzuführen? Laut Mietvertrag ist festgelegt das bei einem Auszug die Wohnung zu Weißen und Besenrein zu hinterlassen ist. Mein Vermieter schreibt in der Kündigung das ich es machen soll.
    Ist das Rechtens?

    Liebe Grüße

    1. mietrecht.com

      Hallo Jersey,

      auch bei einer Eigenbedarfskündigung ist der Mieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich, wenn dies im Mietvertrag zulässig geregelt ist. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt oder einen Mieterverein.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Lena

    Hallo, ich habe eine Frage:
    Ich habe mit meinem Vermieter schriftlich im Wohnungsübergabeprotokoll (Sept. 2018) vereinbart, dass ich innerhalb eines Jahres die Wohnung renovieren werde, also Löcher schließen und streichen.
    Ich hatte nämlich mit den Vormietern vereinbart, dass ich die Küche umsonst bekomme, wenn ich das Streichen übernehmen würde.
    Nun war es mir finanziell noch nicht wirklich möglich, und außerdem dachte ich mir, wenn v.a. das Wohnzimmer voll mit schweren Schränken und Regalen steht, ist das nicht so einfach. Nun rief mich mein Vermieter an und fragte nach, wie weit ich damit sei, da ja mittlerweile mehr als ein Jahr vergangen sei und ich ja dafür unterschrieben hätte. Er gab mir Zeit bis Anfang März, um dies zu erledigen.
    Bin ich nun wirklich dazu verpflichtet, meine Wohnung schnellstmöglich zu streichen, während ich noch darin wohne?
    Ist diese Vereinbarung im Wohnungsübergabeprotokoll bindend?
    Vielen Dank für die Antwort!

  11. Klaus F

    Hallo liebes Team,

    ich habe gerade von einer Bekannten folgenden Sachverhalt mitbekommen.

    Sie ist im Oktober in eine völlig unrenovierte Wohnung eingezogen. Die Wände waren so glatt dass die Tapeten ohne Grundierung nicht hielten. Sie hat die Wohnung mit Fliestapete tapeziert. Zu 50 Prozent weiß, 30 Prozent besch und der Test ist grau. Der Vermieter erwartet nun bei Austug ein halbes Jahr später, dass alle Tapeten runter müssen, da es keine Raufaser ist.

    Laut Vertrag sind die Eände in neutralem Ton zu verlassen. Laut Vermieter ist auch ein weißes Muster auf einer weißen Tapete kein neutraler Ton. Ist dies rechtens?

    Grüße Klaus

  12. Enrico B

    Hallo ich habe 3 1/2 Jahre in meiner Wohnung gewohnt. Habe gekündigt wegen Umzug (Arbeit) hab meine Wohnung soweit es mir möglich war geweist. Mein Vermieter hat das nicht gefallen insgesamt hab ich es drei mal getan und immer wieder nicht schön genug. Darauf hat mein Ex Vermieter eine Fachfirma beauftragt und ich sollte 70 %der kosten tragen. Darauf hin hat er die Kaution einbehalten und nun auch noch meine nebenkostenabrechnung die Auszahlung behalten. Ist das überhaupt rechtens.
    Mfg enno

    1. mietrecht.com

      Hallo Enrico B,

      die Kaution kann für nicht oder nicht richtig ausgeführte Schönheitsreparaturen einbehalten werden. Ob das in Ihrem Fall allerdings notwendig bzw. berechtigt war, können wir nicht einschätzen. Das Einbehalten des Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ist in der Regel nicht zulässig. Wir empfehlen Ihnen daher, sich ausführlich rechtlich bei einem Mieterverein beraten zu lassen. Eine solche Rechtsberatung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von mietrecht.com

  13. Judith G

    Wir haben eine total renovierungsbedürftige Wohnung übernommen und dafür 2 Monatsmieten kalt (1700€) erlassen bekommen bzw. hatten hier Zeit die Eohnung zu renovieren. Im Mietvertrag steht nun die Klausel: dafür übernimmt der Mieter eine renovierte Wohnung. Es war nicht nur der Anstrich zu machen. Wir mussten Türen abschleifen, mehrfach streichen, da die Vormieter starke Raucher waren, die Fliesen im Bad schrubben (Nikotin) und mit Fliesenfarbe streichen, da das Nikotin nicht wegging, Löcher in Wänden, Fenstern und Türen Spachtel und alles streichen. Dazu war in einem Zimmer die Wand halbhoch mit Schimmel der aber beim Einzug nicht sichtbar war, da er unter der alten Farbe war. Ist so eine Klszsel zulässig und müssen wir die Wohnung bei Auszug erneut streichen ( wir haben jetzt helle Farben und wohnen seit 4 Jahren dort). Vielen Dank für eine Rückmeldung

  14. Kathrin

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Renovierung, wenn wir die Wohnung eines Verstorbenen räumen müssen.
    Die Dame hat ca. 50 Jahre in der Wohnung gelebt und dementsprechend einen sehr alten Mietvertrag.
    Der Besitzer der Wohneinheiten hat in der Zwischenzeit mehrfach gewechselt.
    Die Wohnung wurde regelmäßig gestrichen.
    Für die Übergabe steht nun in der Kündigungsbestätigung, dass die Wohnung „voll renoviert“ zu übergeben ist.
    Was bedeutet das für uns? Muss ALLES komplett tapeziert werden?
    Es ist aktuell bspw. eine Einbauküche in der Küche. Hier wurde sicher nicht dahinter tapeziert.
    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.

  15. Lisa

    Hallo, wir sind aus ubserer Wohnung ausgezogen ubd haben diese gestrichen. Der Vermieter war mit dem gestrichenen nicht zufrieden und wollte dieses nun selber mit einem Bekannten machen und uns die Kosten in Rechnung stellen. Jetzt hat er aber die komplette Wohnung renoviert, inclusive Tapeten entfernen, Decke verspachteln,…
    Müssen wir nun Kosten übernehmen?

    1. mietrecht.com

      Hallo Lisa,

      in der Regel können nur die Kosten für nicht erfolgte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Schönheitsreparaturen verlangt werden. Gehen die Maßnahmen darüber hinaus, muss üblicherweise der Vermieter, der diese beauftragt hat, für diese zahlen – sofern es sich nicht um die Beseitigung von vom Mieter verursachter Schäden handelt. Hier wäre eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein zu empfehlen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Diana

    Hallo. Ich habe in einer Mietwohnung 12 Jahre gewohnt. Habe die Wohnung damals unrenoviert übernommen.
    Also mit Alttapete und uraltem PVC-Belag. Jetzt bin ich dort ausgezogen. Hatte 3 monate Kündigungsfrist. Diese wäre am 31.10.19 abgelaufen. Bin ins Ausland gezogen. Mein Vermieter wollte ursprünglich am 4.11.19 die Wohnungsabnahme machen. Nun teilte mir mein Sohn mit das der Vermieter die Wohnung schon eher abnehmen möchte (15.10.19). Bin ich in dem Fall trotzdem verpflichtet die Miete noch bis Ende Oktober zu bezahlen?
    Des weiteren soll ich jetzt Kosten für die Reinigung der Heizkörper bezahlen, obwohl ich die Wohnung damals unrenoviert übernommen habe und die Heizungen innen drinnen nicht sauber waren. Bin ich denn dazu verpflichtet wenn ich die Wohnung unrenoviert bzw. Alttapete übernommen habe? Bei Auszug habe ich die Wohnung in einen Besenreinen Zustand gebracht.
    Vielen Dank

  17. Michael K

    Hallo liebes Team. Ich habe eine Frage in Bezug Einzug in einer nicht renovierten Mietwohnung. Wir hätten eine 3 Zimmer Mietwohnung in Aussicht und wir sind dabei die Räume neu zu tapezieren und zu Streichen. In den ganzen Wohnräumen ist kein Wonhbarer Fußboden. Es liegen Esterich Verlege platten in der Stube, Kinderzimmer und Schlafzimmer. Einige sind dort gebrochen und müssen ausgetauscht werden. In der Küche wurden auf diesen Esterichplatten Fliesen verlegt. Da darunter fast alle Verlege platten gebrochen sind, sind auch die darüber liegenden Fliesen kaputt! Auch der kleine Vorraum ist davon betroffen. Im Badezimmer ist das WC auch gesprungen. Eine Küche fehlt Komplet! Das Vermieter selbst erklärte, das er für diese Arbeiten nicht aufkommen wird und wir diese Kosten und Arbeiten übernehmen müssen. Das können wir uns nicht leisten und nun die Farge dazu: Darf er das so einfach Verlangen! Noch haben wir den Mietvertrag nicht unterschrieben aber eine Zusage wurde uns schon mehrfach zugesagt.

    Mit freundlichen gruß
    K

  18. Renate

    Guten Abend

    Ich habe eine frage und zwar in der neuen Wohnung die der Vermieter selbst bewohnt hat bis vor kurzen, wären einige Renovierungen zu machen die Tapeten sind alle vergilbt und teilweise schwarz weil die Schränke davor standen und bei Abbau der Schränke von den der putz auch mit abging. Und die haben überall Teppichboden drin aber dort ausgeschnitten haben wo die Schränke standen so das wir ihn nicht drin lassen könnten.
    Jetzt meine frage müssen wir das alles selber zahlen oder kann der Vermieter uns da etwas entgegen kommen ?

  19. Claudi

    Hallo liebes Mietrechtteam,

    Wir möchten in eine Wohnung einziehen,die absolut renorvierungsbedürftig ist,d.h. das Bad sowie der Küchenraum (mind.40 Jahre alt) werden von uns mitrenorviert, abgesehen von den anderen Arbeiten wie Parkett schleifen,Wände streichen usw.
    Haben wir Anspruch auf Mietfreiheit für 1-2 Monate?
    Wir können die Wohnung ja auch nicht beziehen aufgrund der Renorvierungsarbeiten,,der Vermieter möchte aber ab Dezember bereits sein Geld bekommen.

  20. Anne

    Hallo,
    ich ziehe in einigen Wochen in eine Neubauwohnung / Erstbezug ein. Der Vermieter informierte mich, dass er lediglich die Decken streicht und ich für den Anstrich der Wände zuständig wäre. das erscheint mir sehr unüblich. Einen Mietvertrag habe ich auf Grund dieser Info noch nicht unterschrieben.
    Gibt es hierfür eine Gesetzesvorlage bzw. hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht?
    Lieben Dank für die Unterstützung.

  21. Monique

    Hallo wir wollen nun nach 8 Jahren aus einem Ei Familienhaus zur Miete ausziehen… Die Wohnung war davor 2 Jahre bewohnt aber davor neu renoviert kernsaniert… Nun haben wir hier gelebt und unsere Mädels haben im Zimmer mal angemalt an den wander u d I’m Flur es sind in den fkuren unten gebrauchtsspuren zu sehen oder in der Küche wie Spagetti man runtergefallen natürlich hinterher geputzt aber halt zu sehen an den Tapeten es ist halt noch so wie der Vermieter damals vor 10 Jahren renoviert hat… Frage nun müssen wir alles neu tapezieren oder nur reine kahle Wände hinterlassen sodas der neue Mieter dann selber tapeziert oder müssen wir neu alles tapezieren und renovieren.
    Vielen Dank

  22. Daniela

    Betrifft Büroräume – in Miete – Kündigung nach 10 Jahren:
    Was muss für die Übergabe von Gesetzes wegen vorbereitet werden (Standard Mietvertrag ohne besonderen Vereinbarungen). Was muss wie gereinigt werden? Unser Reinigungsinstitut meinte, dass nach 10 Jahren die Teppiche nicht schamponiert werden müssen. Wie sieht es mit der Reinigung der Fenster aus?
    Nebenbei: Das Gebäude ist sehr alt; in all den Jahren wurde Vermieterseitig nichts renoviert, resp. investiert.

  23. Jutta

    Hallo

    Bei uns sollen nächstes Jahr die Nachtspeicher Heizungen gegen Fernwärme Heizungen getauscht werden.
    Von 12 Mietparteien weigern sich 2.
    Meine Frage:
    Kommen die damit durch oder besteht die Chance, dass für die Mehrheit entschieden wird?

  24. Katharina N.

    Hallo,

    Wir haben ein Problem mit unserem Vermieter. Wir möchten ausziehen. Nun geht es um die Renovierungsarbeiten weil wir erst am 31. ausziehen und die Wohnung ab dem 01. wieder neu vermietet ist. Müssen wir die Wände neutral streichen? als wir eingezogen sind, haben wir die Wohnung unrenoviert übernommen und haben z.B. Anteilig Geld für weiße Wandfarbe bekommen haben dies selber gestrichen.

    Im Mietvertrag steht drin das wir verpflichtet wären außer wir haben die Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen. Wie sieht das aus?

    LG Katharina

    1. Rebecca B

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      ich habe vor 5,5 Jahren eine kleine Wohnung ungestrichen bezogen.
      Ich werde bald ausziehen und habe eine Frage bezüglich der Schönheitsreparaturen.
      In meinem Mietvertrag steht:
      „Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden, Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre.“
      Meine Fragen:
      Was bedeutet die Mietklausel?
      Was muss ich vor meinem Auszug renovieren Bad, Küche etc.?
      Muss ich die Wohnung streichen, obwohl ich die Wohnung ungestrichen übernommen habe?

      Ich bitte Sie um eine baldige Antwort
      Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
      Rebecca B

      1. mietrecht.com

        Hallo Rebecca B,

        die Klausel besagt, dass in den Räumen, wenn nötig, alle fünf Jahre Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Wenn protokolliert ist, dass Sie die Wohnung unrenoviert übernommen haben, müssen Sie diese in der Regel nicht in einem bessere Zustand wieder zurückgeben. Sind allerdings sichtbare Gebrauchsspuren hinzu gekommen, sind diese üblicherweise vor dem Auszug beseitigt werden, sofern in den Rahmen der Schönheitsreparaturen fallen. Lassen Sie sich am besten ausführlich auch bei einem Mieterverein beraten, da wir eine Rechtsberatung nicht anbieten.

        Ihr Team von mietrecht.com

  25. Thomas W.

    Hallo ich musste damals die Wohnung ( Bremen N) Unrenoviert übernehmen da alles sehr schnell ging haben damals sehr kurzfristig das ok bekommen für die Wohnung ! die Vormieter haben dort ca 8 jahre gelebt und ich nun 6 jahre ! Ich ziehe nun aus in ein anderes Bundesland und soll die komplette wohnung streichen inklusive Türen und Heizkörper und Boden ( PVC ) fertig machen ! der vermieter sagte das wir das machen müssen da wir einen Dauernutzungsvertrag haben da dieses was anderes ist wie ein Mietvertrag ! ist dem so ? ich bin aus Gesundheitlichen gründen dazu nicht in der Lage und kenne auch keinen in Bremen ! dazu bin ich im ALG 2 bezug das ich auch keine Firma beauftragen könnte 🙁

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert