Die Nachzahlung nach der Betriebskostenabrechnung

Eine Betriebskostennachzahlung folgt auf die jährliche Betriebskostenabrechnung.
In dieser wird verglichen, ob der Gesamtbetrag der monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen die tatsächlichen Betriebskosten, die durch den Verbrauch des Mieters entstanden sind, abdeckt. Denn hat er am Ende weniger gezahlt, als von ihm verbraucht wurde, hat der Vermieter Anspruch auf die Zahlung des Differenzbetrags: die sog. Betriebskostennachzahlung.
Doch nicht immer sind sich Mieter und Vermieter über die Nachzahlung der Betriebskosten einig. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei Unstimmigkeiten zur Betriebskostennachzahlung zu beachten ist.
Das Wichtigste zur Betriebskostennachzahlung
- Mieter haben nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung 12 Monate Zeit Widerspruch einzulegen und die Höhe der Betriebskostennachzahlung zu prüfen.
- Das Verweigern der Betriebskostennachzahlung kann ein berechtigter Grund für die fristlose Kündigung durch den Vermieter sein.
Inhalt
Betriebskostenabrechnung: Nachzahlung ist zu hoch! So können Mieter vorgehen
Gemäß § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Vermieter Anspruch auf eine Nachforderung der Betriebskostenzahlung, wenn die zuvor getätigten Vorauszahlungen den tatsächlichen Verbrauch während des Abrechnungszeitraums nicht abdecken. Demzufolge sind Mieter in der Regel verpflichtet, die Betriebskostennachzahlung zu tätigen.

Mieter haben 12 Monate Zeit, die Betriebskostennachzahlung zu prüfen.
Setzen Sie dem Vermieter eine Frist, innerhalb der Sie eine Erklärung für die hohe Betriebskostennachzahlung wünschen, und teilen Sie mit, dass Sie die Nachzahlung bis zur Klärung Ihrer Frage zurückbehalten. Alternativ dazu können Sie die Betriebskostennachzahlung auch schon tätigen, kündigen dabei aber an, dass dies unter Vorbehalt geschieht.
Da die Prüfung einer Betriebskostenabrechnung kompliziert sein kann, empfiehlt es sich, Hilfe beim Mieterverein oder von einem Anwalt für Mietrecht in Anspruch zu nehmen. Wird ein Fehler in der Abrechnung entdeckt, weisen Sie Ihren Vermieter schriftlich darauf hin und bitten ihn um Stellungnahme.
Mieter zahlt die Betriebskostennachzahlung nicht – so können Vermieter vorgehen

Der Mieter zahlt die Nachzahlung nicht? Dies kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Tatsächlich besteht für die Nachzahlung der Nebenkosten eine Frist: Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung hat der Mieter 30 Tage Zeit, die Nachzahlung zu tätigen. Lässt er diese verstreichen, ohne zu zahlen und legt auch keinen Widerspruch ein, kann der Vermieter zunächst die Betriebskostennachzahlung anmahnen.
Hat der Mieter die Zahlung verweigert, weil er Zweifel an der Richtigkeit der Kostenhöhe hat, kann der Vermieter ihm die Aufstellung der Kosten präsentieren und seine Einwände entkräften. Erfolgte keine Betriebskostennachzahlung, weil der Mieter finanziell nicht dazu in der Lage war, kann sich der Vermieter wiederum zu einer Ratenzahlung bereiterklären.