Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer muss laut Mietrecht die Wohnung renovieren?

Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?
Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das Wichtigste zur Renovierung

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten?

Werden Renovierungsfristen im Mietvertrag festgelegt, müssen sich Mieter nur daran halten, wenn nach Ablauf der Frist tatsächlich auch Bedarf an einer Renovierung besteht. Gleiches gilt für eine Renovierung beim Auszug aus der Mietwohnung.

Was geschieht, wenn Mieter nicht renovieren?

Kommt ein Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sollten sich Mieter bei einem Mieterverein bezüglich der Pflicht beraten lassen.

Fragen Sie sich auch, ob Sie überhaupt rechtlich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen?

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Weiterführende Ratgeber zum Thema „Renovieren“

→ Renovierungskosten→ Schönheitsreparaturen

Literatur zu Themen rund ums Mietrecht

Renovierung: Was sind Schönheitsreparaturen?

Wird von Renovierung im Mietrecht gesprochen, sind damit sog. Schönheitsreparaturen gemeint. So werden Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache bezeichnet, die ausschließlich dekorativen Zwecken dient. § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) legt ganz genau fest, um welche Arbeiten es sich dabei handelt:

  • Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
  • Anstreichen der Fußböden und Heizkörper, inkl. Heizrohre
  • Anstreichen der Innentüren sowie der Innenseiten von Außentüren und Fenstern
Daneben zählen auch Arbeiten, die zur Vorbereitung der oben aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, zu Schönheitsreparaturen. Dazu gehören z. B. das Entfernen von Dübeln und das Verschließen der Bohrlöcher.

Wann besteht Renovierungspflicht für den Mieter?

BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.
BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass die Renovierungspflicht beim Vermieter liegt. Es handelt sich hierbei aber um abdingbares Recht. Dies bedeutet, dass von den gesetzlichen Bestimmungen durch eine vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.

Somit besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag festzulegen, dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist. Dabei wird meistens bestimmt, dass die Renovierung entweder beim Umzug oder nach Ablauf einer bestimmten Frist durchgeführt werden muss.

Es besteht also nur dann für den Vermieter eine gesetzliche Renovierungspflicht, wenn im Mietvertrag keine entsprechende Klausel zu Schönheitsreparaturen auftaucht – oder wenn diese ungültig ist. Das ist tatsächlich gar nicht so unwahrscheinlich.

Renovierung durch den Mieter: Wann ist die Mietvertragsklausel unwirksam?

Prinzipiell ist es legitim, die Pflicht zur Renovierung auf den Mieter zu übertragen. Allerdings kann die Klausel im Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch ungültig sein und den Mieter somit von dieser Pflicht entbinden:

  • Starre Renovierungsfristen für die Mietwohnung: Legt ein Mietvertrag fest, dass der Mieter in bestimmten Zeitabständen Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat, z. B. alle drei Jahre, ist dies in der Regel unzulässig. Denn grundsätzlich muss eine Renovierung nur dann vorgenommen werden, wenn auch wirklich Bedarf besteht. Somit müssen Mieter trotz entsprechender Vereinbarung auch nach Ablauf der Frist die Mietwohnung nicht renovieren, wenn sie bis dahin keine nennenswerten Verschleißerscheinungen aufweist.
  • Endrenovierung bei Auszug: Besonders häufig wird Mietern auferlegt, dass sie mit dem Ende ihrer Miete auch eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen haben. Doch auch hier gilt, dass die Schönheitsreparaturen nur durchgeführt werden müssen, wenn tatsächlich Bedarf besteht.
  • Einzug in unrenovierte Wohnung: Wurde dem Mieter die Mietwohnung bereits nicht-renoviert übergeben, kann die Renovierungsklausel im Mietvertrag ebenfalls ungültig sein. Dies gilt besonders bei kurzer Mietdauer, denn ein Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Wohnung in besserem Zustand zurückzugeben, als er sie übernommen hat.
  • Renovierung durch Fachleute: Sieht der Mietvertrag vor, dass die Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung ausschließlich durch professionelle Handwerker erfolgen dürfen, ist die Schönheitsreparaturklausel ungültig.
  • Farbvorgaben bei Renovierung: Solange das Mietverhältnis besteht, kann der Vermieter nicht vorschreiben, in welchen Farben der Mieter seine Wände anstreicht oder welche Tapeten er anklebt. Bei der Rückgabe der Mietwohnung kann allerdings bestimmt werden, dass die Dekoration farblich neutral zu halten ist.

Wann dürfen Mieter eine Renovierung vornehmen?

Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.
Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.

Nicht immer führen Mieter Schönheitsreparaturen auch durch, weil sie dazu verpflichtet sind. Oft verspüren sie auch selbst den Wunsch, eine Renovierung vorzunehmen und die Wohnung ihren individuellen Ansprüchen anzupassen.

Arbeiten, die beim Auszug problemlos wieder rückgängig gemacht werden können und die keine bauliche Veränderung darstellen, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dazu gehören z. B. Tapezieren, Streichen oder das Bohren von Löchern.

Bei größeren Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau von Sanitäranlagen oder dem Einziehen von Zwischenwänden, muss der Vermieter jedoch sein Einverständnis geben, bevor die Renovierung vorgenommen werden kann. Die Kosten für diese freiwilligen Baumaßnahmen hat der Mieter zu tragen.

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Was passiert, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung nicht nachkommt?

Ist die Klausel im Mietvertrag, die die Renovierungspflicht auf den Mieter überträgt, wirksam und kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In diesem Fall führt er die Schönheitsreparaturen selbst durch und verklagt den Mieter auf die Zahlung der Renovierungskosten für die Mietwohnung.

Wurde eine Mietbürgschaft abgeschlossen, kann hier auch der Bürge zur Zahlung verpflichtet werden, sollte der Mieter dazu nicht in der Lage sein.

Es ist allerdings nicht zulässig, dass der Vermieter die Rückgabe der Mietwohnung verweigert, sollte der Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nachgekommen sein.

Renovierung der Mietwohnung durch den Vermieter

Zu den gesetzlichen Vermieterpflichten gehört die Renovierung, also die Instandhaltung der Mietwohnung. Wie bereits erläutert können Arbeiten, die durch § 28 Abs. 4 II. BV als Schönheitsreparaturen definiert werden, mit einer entsprechenden Klausel auf den Mieter übertragen werden

Andere Ausbesserungsmaßnahmen hat jedoch in jedem Fall der Vermieter zu übernehmen, was der Mieter bei Bedarf auch geltend machen kann. Generell ist hier der tatsächliche Zustand des betreffenden Gegenstands ausschlaggebend; festgelegte Renovierungsfristen existieren nicht.

Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?
Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?

Fragen wie „Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter das Bad renovieren?“ können daher bestenfalls mit einem Schulterzucken beantwortet werden. Denn sind z. B. die Fliesen kaputt oder ist die Badewanne so aufgeraut, dass sie nicht mehr benutzt werden kann, rechtfertigt das mitunter schon nach zwei oder drei Jahren eine Ausbesserung. Ist das Bad hingegen auch nach 20 Jahren noch voll einsatzfähig und wünscht sich der Mieter lediglich eine modernere Ausstattung, kann er keine Renovierung beim Vermieter einfordern.

Wann bzw. was muss der Vermieter nicht renovieren?

Unter folgenden Umständen können Mieter keine Renovierung einfordern:

  • Die zu reparierenden Schäden bestanden bereits bei der Wohnungsbesichtigung und der Mieter war bei Unterzeichnung des Mietvertrags über diese informiert.
  • Die Schäden wurden durch absichtliches oder fahrlässiges Verhalten vom Mieter verursacht und gehen über bloße Abnutzungserscheinungen hinaus.
  • Die Renovierung betrifft Schönheitsreparaturen, zu denen laut Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist.

Wann dürfen die Renovierungskosten auf den Mieter übertragen werden?

Selbst wenn die Renovierung vom Vermieter durchgeführt wurde, kann er darauf bestehen, dass der Mieter bis zu einer gewissen Grenze die Kosten übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel enthält.

Diese muss eine Höchstgrenze für den Kostenbetrag festlegen, welcher auf den Mieter umgelegt werden kann. Zudem ist die Klausel in der Regel nur bei Reparaturen zulässig, die sich auf häufig genutzte Gegenstände beziehen, wie z. B. Lichtschalter, Wasserhähne oder Türgriffe.

Weiterführende Literatur zum Thema Mietrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietrecht:

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Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

237 Gedanken über “Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

  1. Thomas

    Hallo, habe von meinem Schwager ein Haus zur Miete auf Lebzeit bekommen,leider per Handschlag was stark Renovierungsbedürftig war.
    Habe Rigips Wände und Decken neu eingebaut,alles neu tapeziert und gestrichen, so wie türen und Heizkörper lackiert,alle Böden neu reingelegt.
    Im Mietvertrag steht Renovierungsbedürftig, jetzt wohne ich hier 1,5 Jahre und soll jetzt wegen Eigenbedarf ausziehen, 3 Monate frist.
    Kann ich für die Renovierung ein Anapruch verlangen?
    Danke für die Antwort.

  2. Kerstin B.

    Liebes mietrecht-Team,

    mein ehemaliger Vermieter und ich haben uns auf eine Renovierung geeinigt. Hierzu wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt und ich soll einen im vertrag festgesetzten teil der Renovierung übernehmen (soweit, so gut). Allerdings möchte der Vermieter jetzt die Wohnung nicht renovieren sondern lediglich das Geld hierfür einbehalten. Ist das rechtens? Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.
    Können Sie mir helfen?

    Viele Grüße Kerstin

    1. mietrecht.com

      Hallo Kerstin B.,

      wurde eine Renovierung vereinbart, muss in der Regel das Geld auch für eine solche verwendet werden. Sie vereinbart, dass eine Renovierung erfolgt, ist dies nicht der Fall, zahlen Sie für eine Leistung, die nicht stattfindet. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, sollten Sie sich an einen Mieterverein bzw. einen fachkundigen Anwalt wenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  3. Jan

    Hallo!
    Ich frage für einen Freund: In seiner Wohnung wird neue Elektrik und eine Heizung eingebaut.Das ist zwingend notwendig. Dazu muss alles weitestgehend raus. Er ist nicht da in der Zeit der Renovierung, hat aber die Arbeit vorher und nachher. Ab wann kann man Miete mindern?
    Danke für eine Antwort! Jan

    1. mietrecht.com

      Hallo Jan,

      handelt es sich im notwendige Arbeiten, ist eine Mietminderung nur in bestimmten Fällen möglich. Wenn die Arbeiten einen gewissen Zeitraum überschreiten oder kann die Wohnung während der nicht mehr vertragsgerecht oder gar genutzt werden, kann das der Fall sein. Wir empfehlen eine ausführliche Beratung bei einem Mieterverein, da wir eine solche nicht anbieten können.

      Ihr Team von mietrecht.com

  4. Lars R.

    Hallo liebes Team,
    wir haben aktuell unsere Wohnung zum 31.12.2018 gekündigt und wohnen seit 01.05.2014 in der Wohnung d.h. ca. 4,5 Jahre. Nun stellt sich die Frage wer für die Renovierung sprich Malerarbeiten zuständig ist? Wir haben drei bunte Wände in der Wohnung, ich denke, diese muss ich in neutralen Zustand versetzen aber was ist mit Bohrlöchern, Nagellöchern und den anderen weißen Wänden? Steht hier der Vermieter in der Pflicht?

    Wir haben den Mietvertag von Verlag / 70.684/029.3 Wohnungs-Mietvertag (1413)

    Über Eure Rückmeldung freue ich mich!

    Vielen Dank und viele Grüße

    1. mietrecht.com

      Hallo Lars R.,

      wir können nicht direkt nachvollziehen, was in Ihrem Mietvertrag bezüglich den Schönheitsreparaturen und der Renovierung vereinbart ist. In der Regel sollten bunte Wände in einen neutralen Zustand versetzt und weiße Wände gestrichen werden, wenn dies notwendig ist. Das Verschließen von Löchern fällt in der Regel unter die Schönheitsreparaturen und obliegt, wenn richtig vereinbart, dem Mieter. Wichtig kann auch sein, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde. Wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein, um sich ausführlich beraten und den Mietvertrag prüfen zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. Petra R.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe meine Mietwohnung beim Vermieter fristgerecht zum 30.09.2017 gekündigt. Meine Nachmieterin sagte mir, ich brauche die Wohnung nicht zu malern, da der Vermieter ihr anbot, die gesamte Wohnung von einem Handwerker streichen zu lassen. Ich habe die Wohnung ,laut Auszugsprotokoll in einem ordentlichen und guten Zustand verlassen. Da mein Vermieter mir bis heute die Mietkaution nicht zurück überwies, forderte ich ihn jetzt zum dritten Mal schriftlich dazu auf. Jetzt, nach einem Jahr will er plötzlich 150 Euro einbehalten weil ich die Wohnung nicht gemalert habe. Darf er das? Zumal er mich nicht eher darauf angesprochen hat, und der Handwerker schon ab 15. 09. in der Wohnung mit dem Malern begann?

    1. mietrecht.com

      Hallo Petra R.,

      wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt. Wir können eine solche nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  6. Beate N.

    Hallo, habe meinen Öltank noch voll zieh jetzt aber aus. Habe beim Einzug Öl das vorhanden war dem Vermiter bezahlt. Er weigert sich jetzt meines abzulösen und der Nachmieter auch. Was ist zu tun?

    LG Beate N.

    1. mietrecht.com

      Hallo Beate N.,

      eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten. Wenden Sie sich für eine solche am besten an einen Mieterverein oder einen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  7. Marion G.

    Ich muß in Betreutes Wohnen ziehen und habe meine Mietwohnung nach 8 Jahren Wohnzeit gekündigt.

    Die Wohnung ist in einem tip, top Zustand und es sind keine Löcher in den Wänden von ehemals angebrachten Gegenständen. Ich habe die Wohnung in einem renovierten Zustand bezogen und soll die Wohnung, laut Mietvertrag, beim Auszug wieder renoviert übergeben. Jetzt habe ich von einem neuen Gesetz
    gehört, wonach der Mieter nicht mehr verpflichtet ist, wenn die Wohnung in einem sehr guten Zustand ist, dass die Klausel dann unzulässig ist. Ist das richtig? Ich bitte um Antwort. Vielen Dank!!!!

    1. mietrecht.com

      Hallo Marion G.,

      in der Regel müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, wenn diese im Mietvertrag vereinbart sind und der Zustand der Wohnung diese notwendig macht. Wir können nicht beurteilen, ob das bei Ihnen der Fall ist.
      Wichtig ist zudem auch, was im Mietvertrag vereinbart wurde und ob diese Klauseln rechtlich wirksam sind. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Ilka

    Hallo liebes Mietrecht Team

    wir bekommen demnächst eine neue Küche und es müssen wahrscheinlich neue Leitungen gelegt bzw. Steckdosen montiert werden. Frage ist, wer die Kosten dafür tragen muss. Der Vermieter sagt ganz klar, dass es nicht seine Sache ist, da unsere Küche. Aber wir sehen das so: Küche = Software, die wir bei Auszug mitnehmen würden. Leitungen/Steckdosen = Hardware, die in der Wohnung verbleibt und vom nächsten Mieter genutzt werden kann.
    Außerdem soll der Balkon renoviert werden. Habe irgendwo gelesen, dass das nicht Bestandteil der Schönheitskorrekturen ist, und Kosten dafür nicht vom Mieter getragen werden müssen. Ist das richtig.
    Zu guter letzt habe ich mal gehört, dass der Mieter im Rahmen von Schönheitskorrekturen bzw. Renovierungsarbeiten nicht dazu verpflichtet, Parkett Boden abzuschleifen und neu zu versiegeln. Das haben wir aber bereits auf unsere Kosten machen lassen. Können wir rückwirkend eine Kostenbeteiligung hierfür beim Vermieter geltend machen?

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    1. mietrecht.com

      Hallo Ilka,

      ist die Küche keine notwendige Anschaffung bzw. Bestandteil des Mietvertrages muss ein Vermieter in der Regel nicht für die notwendigen neuen Leitungen aufkommen. Mit den vorhandenen Leitungen und Anschlüssen stellt er eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache in der Regel sicher. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich von einem Mieterverein beraten lassen.

      Der Balkon fällt in der Regel nicht unter die Schönheitsreparaturen. Er gehört zum Außenbereich und muss üblicherweise durch den Vermieter instand gesetzt werden.
      Zur Instandhaltung gehört dann in der Regel auch das Abschleifen und Versiegeln des Parketts, sofern dieses mit vermietet wurde. Das ist dann ebenfalls üblicherweise Aufgabe des Vermieters.
      Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich all dieser Fragen von einem Mieterverein ausführlich beraten zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  9. Anett V.

    Hallo,
    wir haben in unserer Wohnung einige Räume mit Farbe angestrichen, müssen diese zum Auszug wieder geweisst werden oder reicht es wenn man die Löcher stopft und fegt?

    Mfg

    1. mietrecht.com

      Hallo Anett V.,

      hier ist zunächst wichtig, was im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Regel wird für der Rückgabe der Mietwohnung bestimmt, dass die Dekoration farblich neutral zu halten ist. Ist das der Fall, kann ein Weißen der Wände notwendig sein. Lassen Sie den Mietvertrag am besten von einem Mieterverein prüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Jacqueline

    Hallo,

    Ich habe meine Wohnung zum 30.11.18 gekündigt. ( Wohnungsgenossenschaft)

    Die haben jemanden geschickt, der sich meine Wohnung angeschaut hat, ob eventuelle Renovierungsarbeiten anfallen würden die Ich (Mieter) durchführen müsste. Dieser „Gutachter“ meinte es müsse in jedem Raum die Wände und Decken gestrichen werden (frischanstrich). Was von meinen Vormietern allerdings auch nicht gemacht wurde und ich die Wohnung so übernommen habe. Im Badezimmer müsse die Duschkabine Grundgereinigt werden. (Kalk und Fugen an einigen stellen marode) Wenn speziell die Duschkabine nicht nach Wohungsabnahme gereinigt ist, würden sie mir dies ohne mich darüber erneut in Kenntnis zu setzen in Rechnung stellen.

    Frage 1. – Dürfen sie mir das in Rechnung stellen?
    Frage 2. – Bin ich wirklich für die Grundreinigung der Duschkabine verantwortlich? ( jeder muss doch seine Wohnung vor Einzug selbst (reinigen/putzen) ist das nicht Sache des Nachmieters?

    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jacqueline

    1. mietrecht.com

      Hallo Jacqueline,

      zunächst ist wichtig was diesbezüglich im Mietvertrag vereinbart ist. In der Regel muss eine Wohnung besenrein übergeben werden, professionelle Reinigungsarbeiten sind da üblicherweise nicht mit gemeint. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  11. Jan K.

    Hallo liebes Team!
    Unser Vermieter verlangt, dass wir beim Auszug die Wohnung komplett streichen, weil diese bei Einzug renoviert war. Kann er das verlangen? Hat das nur was mit der Klausel im Mietvertrag zu tun ?

    1. mietrecht.com

      Halo Jan K.,

      der Vermieter kann verlangen, dass ihm die Wohnung im gleichen Zustand übergeben wird wie er sich ausgehändigt hat. Wurde die Wohnung renoviert übergeben, kann in der Regel eine Renovierung verlangt werden, wenn der Bedarf besteht. Ob das in Ihrem Fall so ist, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung am besten an einen Mieterverein oder einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  12. Viktoria

    Habe gehört das ein Gesetz raus gekommen ist wenn man 5 Jare in einer Wohnung wohnt das man die Wohnung so verlassen kann wie sie gerade ist und man nicht streichen muss nichts. Stimmt das oder nur Gerede?

    1. mietrecht.com

      Hallo Viktoria,

      eine solche Gesetzesänderung ist uns nicht bekannt. Es kann durchaus sein, dass eine unrenoviert übergeben wurde und der Vermieter bei der Rückgabe keinen besseren Zustand verlangen kann. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein ausführlich beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  13. B. Erika

    Hallo liebes Team. Wir haben in unserer Mietwohnung noch ganz alte Nachtspeicheröfen ( 30 Jahre alt). Sind diese noch genehmigt, und gesundheitsschädlich. Außerdem haben wir auch ganz alte wo es im Winter absolut reinzieht. Die Wohnung ist auch nicht isoliert. Könnt ihr mir bitte sagen oder alles so in Ordnung ist.

    1. mietrecht.com

      Hallo B. Erika,

      wir können nicht beurteilen, ob die Öfen noch den Vorgaben entsprechen. Das muss von einem Fachunternehmen geprüft werden. In diesem Fall sollten Sie sich direkt an den Vermieter wenden. Auch eine Beratung bei einem Mieterverein bezüglich der weiteren Vorgehensweise ist hier empfehlenswert.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Wolfgang T.

    Hallo

    Ich wohne 40 Jahre in der Wohnung.Jetzt kommt ein Instalateur und stellt fest das die ganze Elekeltroinstalation nicht mehr zeitgemäß ist..heißt 20 Steckdosen auf 2 Sicherungen..es ist ein Haus aus dem Jahr 1950 und dort wurde nichts gemacht bisher.
    Kann der Vermieter diese Sanierung als Modernisierung umlegen?
    Vielen Dank

    1. mietrecht.com

      Hallo Wolfgang T,

      handelt es sich im Maßnahmen zur Verkehrssicherheit des Hause, liegt es im Aufgabenbereich des Vermieters. Inwieweit der Austausch der Elektroinstallationen als Sanierung gewertet werden kann, können wir rechtlich nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich am besten bei einem Anwalt oder Mieterverein beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Jens H.

    Hallo, Der Vermieter verlangt von mir, das die Wohnung (lt. Mietvertrag) geweisst übergeben werden soll.
    Die Wohnung habe ich allerdings unrenoviert übernommen; so wie der Vormieter diese hinterlassen hat.
    2 Wände hatte einen leichten Farbton, welchen ich auch nicht verändert habe.
    Allerdings habe ich den sehr stark verschmutzten Teppichboden durch Laminat überbaut.
    Muß ich, wie im Mietvertrag im August 2018 geschrieben steht, die Wohnung geweisst übergeben, obwohl ich diese unrenoviert übernommen habe?

    1. mietrecht.com

      Hallo Jens H.,

      ist festgehalten wie die Wohnung übergeben wurde, können Vermieter in der Regel nicht verlangen diese einem besseren Zustand zurückzubekommen als sie an den Mieter übergeben wurde. Inwieweit „geweist“ in den Rahmen der Schönheitsreparaturen fällt und rechtlich wirksam ist, können wir nicht beurteilen. Am, besten wenden Sie sich an einen Mieterverein und lassen sich rechtlich beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Gabriel

    Hallo Mietrecht-Team,

    kurzum: Mietwohnung im Januar 2018 zum 30.04.2018 gekündigt.
    Mieter ist im Februar verstorben. Da das Amtsgericht die Herausgabe des Erbscheins durch Urlaubsantritt der zuständigen Rechtspflegerin verzögert und anschließend weitere Dokumente im Ausland gefordert hat, habe ich besagten Erbschein erst Mitte August erhalten und nur damit durfte ich die Wohnung ausräumen.

    Hier ist mir der Vermieter entgegengekommen, indem er den Kram nicht weg geworfen hat und dieses Entgegenkommen wurde durch Zahlung der Mieten bis August (Dauerauftrag des Verstorbenen) vergütet, also vier Monate über die Kündigung hinaus.

    Jetzt ist alles raus und es bleibt die Frage nach der Renovierung.

    Im Mietvertrag steht u.a. :

    (1) Der Mieter übergibt die Mieträume im vorhandenen Zustand, der dem Mieter bekannt ist.
    .
    (3) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Wohnung in jedem Falle soweit renoviert an den Vermieter zurückzugeben, daß dem Mietnachfolger der Einzug ohne weiteres zugemutet werden kann.

    ————

    Zu Punkt (1) mir ist der Zustand nicht bekannt, wie ihn der Mieter gesehen hat. Auskunft geben kann er ja nicht mehr. Die Tapeten könnten tatsächlich mal einen Anstrich vertragen. Die haben sich an den „Fugen“ schon teilweise etwas gelöst.

    Bin ich jetzt gesetzlich verpflichtet zu renovieren, sprich Tapeten abzureißen, neue draufzumachen und Wände zu streichen?

    Danke im Vorwege!
    Lieben Gruß

    1. mietrecht.com

      HalloGabriel,

      wir können nicht beurteilen, ob die Klauseln rechtlich wirksam sind. In diesem Fall sollten Sie sich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Sie sind in dem Fall auch nicht der Mieter, an den die Wohnung einstmals übergeben wurde. Wie das in diesem Fall mit der Übergabe aussieht, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Peggy

    Hallo liebes Team,

    ich würde gern wissen, ob ich nach der Übernahme einer unrenovierten Wohnung (steht so im Übernahmeprotokoll) vor ca.10 Jahren beim Auszug jetzt Endrenovieren muss. Vor ein paar Jahren habe ich Küche und Wonzimmer auf eigene Kosten renoviert. Nachdem ich nun von follgenden BGH Urteilen gelesen habe, (BGH, Urteil vom 6.11.2013, AZ: VIII ZR 416/12 und Urteile vom 18.3.2015; VIII ZR 185/14) bin ich verunsichert. Da ich sowohl eine Wand farbig gestaltet habe (gedecktes lila) und mein Mietvertrag soweit ich das beurteilen kann, eine ansich wirksame Schönheitsreparaturklausel beinhaltet.

    Vielen Dank!

    1. mietrecht.com

      Hallo Peggy,

      in der Regel kann der Vermieter nicht verlangen, dass ihm die Wohnung in einem besseren Zustand zurückgegeben wird als er sie übergeben hat. Sind die Klauseln der Schönheitsreparaturen wirksam, müssen diese allerdings erfolgen. Wurde aufgrund dieser Klauseln renoviert, kann das durchaus Einfluss auch eine Endrenovierung haben und diese unnötige machen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich an einen Mieterverein wenden und den Sachverhalt dort abklären.

      Ihr Team von mietrecht.com

  18. F. Cornelia

    Hallo, ich habe einige Fragen zur Wohnungsübergabe. Meine Mutti ist verstorben und wir sind für die Wohnungsübergabe verantwortlich. Wir mussten überall Rauhfaser kleben und neu streichen. Ebenso alle Löcher schließen. Meine Mutti wohnte über 11 Jahre in der Wohnung. Bei der Räumung der Wohnung fiel auf, das 2 Türrahmen beschädigt sind. Die Wohnungsgenossenschaft hat selbst einen Tischler, der dies aber erst nach der Übergabe austauschen soll. Ist das Legal ? Haben 2 mal wegen einem Kostenvoranschlag gefragt und keinen bekommen. Können wir die Arbeit des Tischlers besichtigen? Wo dürfen Gebrauchsspuren nach 11 Jahren sein und wo müssen wir die Kosten übernehmen? Auf dem Balkon ist eine Bodenfliese beschädigt. Müssen wir die bezahlen? Wir müssen die Wohnung jetzt im August übergeben. Vielleicht können Sie uns einpaar Antworten geben.

    1. mietrecht.com

      Hallo F. Cornelia,

      Gebrauchsspuren liegen in der Regel immer im Ermessen des Vermieters und ob er diese akzeptiert. In der Regle ist es immer eine Einzelfallentscheidung, daher sind pauschale Aussage eher nicht möglich. In Bezug auf den Tischler können wir leider keine Einschätzung abgeben, da wir keine rechtliche Beratung anbieten. Hier kann eventuell auch ein Mieterverein beraten und auch im Nachhinein die Rechnung prüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. Chris

    Hallo,
    ich habe in meiner Ehemaligen Wohnung geraucht und habe bei Auszug extra noch eine
    Anti-Nikotinfarbe aufgetragen. Jetzt beschwert sich die neue Mieterin (Tochter der Vermieter), dass
    es trotzdem noch riechen würde.
    Der Vermieter versucht jetzt einen Teil der Kaution zurückzuhalten. Ist das erlaubt?

    1. mietrecht.com

      Hallo Chris,

      in diesem Fall sollten Sie sich rechtliche beraten lassen. Ein Mieterverein oder ein Anwalt sind die richtigen Ansprechpartner, da wir eine solche Beratung nicht anbieten können. In der Regel muss die Einbehaltung der Kaution oder eines Teils davon begründet werden. Ob der Geruch einen Grund darstellt, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. Ulrike W.

    Hallo,
    wir bewohnen seit Januar 2018 eine schöne Wohnung und müssen jetzt leide umziehen. Nun meine Frage:
    Wir haben in der Wohnung, mit Zustimmung der Vermieter geraucht. Jetzt sind an den Wänden(Bilderrahmen) leichte Ränder zu erkennen. Die Vermieter möchten/bestehen nun drauf, dass wir die gesamte Wohnung vollständig renovieren. Ist das korrekt?
    Danke für die Antwort in voraus
    MfG
    Ulrike

    1. mietrecht.com

      Hallo Ulrike W.,

      Schönheitsreparaturen kann der Vermieter verlangen, sofern dies im Mietvertrag auch vereinbart wurde. Inwieweit dies hier der Fall ist, können wir nicht beurteilen. Am besten lassen Sie sich von einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Reinhard G.

    Sehr geehrte Damen und Herren
    ich möchte in meiner gemieteten Wohnung Parkett im Wohnzimmer verlegen.
    Der jetzige Fliesenboden ist ziemlich unansehnlich.
    Fraghe: Welche Möglichkeiten gibt es, dass der Vermieter sich an den Kosten beteiligt?

    1. mietrecht.com

      Hallo Reinhard G.,

      das sollten Sie direkt mit dem Vermieter abklären. Besteht keine Notwendigkeit für ein Parkett, ist es in der Regel die reine Privatsache des Mieters, wenn er einen anderen Boden einbauen möchte. Sie sollten allerdings beachten, dass der ursprüngliche Boden nicht ohne Genehmigung des Vermieters durch den neunen Boden beschädigt oder durch die Mieter entfernt werden darf.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. Luise

    Hallo,
    Kann man eine Renovierung des Badezimmers vom Vermieter verlangen, bevor man den Mietvertrag unterschreibt? Oder kann dieser vom Mieter verlangen die Wohnung (Kaputte Küchenzeile, Boden und schimmeliges Bad mit kaputten Fliesenfugen) selber zu renovieren, sobald der Vertrag unterschrieben ist? Wir hätten die Wohnung gerne, aber haben Angst bei der Renovierung ausgenutzt zu werden. Der Vermieter verlangt von uns auf eigene Kosten zu renovieren oder die Wohnung so zu nehmen wie sie ist. Die Wohnung wurde fünf Jahre von Mietern bewohnt und nicht renoviert.
    Vielen Dank für die Hilfe!

    1. mietrecht.com

      Hallo Luise,

      in der Regel beinhaltet eine Renovierung das Tapezieren und Streichen jedoch nicht den Tausch von defekten Einrichtungsgegenständen oder Fließen bzw. Fußböden Sollen Mieter diese Arbeiten erledigen, sollte das vertraglich festgehalten werden und auch beinhalten, was für eine Gegenleistung Mieter erhalten. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich bei einem Mieterverein ausführlich beraten zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Weikart

    Kann der Vermieter meine Wohnung schon zur Besichtigung freigeben, obwohl ich noch bei der Renovierung
    war? Auch ohne meine Zustimmung ?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Weikart,

      solange ein Mietverhältnis besteht (selbst wenn die Kündigung bereits eingereicht wurde), darf allein der Mieter bestimmen, wer die Wohnung betritt und wann. Eine Wohnungsbesichtigung darf deshalb in der Regel nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Nadine B

        Hallöchen zusammen…
        Ich habe leider viele Fragen…😔
        Ich wohne jetzt 11 Jahre in meiner Wohnung…
        Muss ich die Wohnung streichen,weil jeder ja was anderes sagt…

  24. julia

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich Julia H. möchte wissen mein Vermieter hat angefangen den Balkon zu renovieren, jetzt ist mit den Beton auf unserem Balkon ein Problem ,das kann sein das der Balkon wird erst das nächste Jahr fertig gemacht. Der Balkon ist komplett kaputt. Kann ich als Mieter weniger Miete zahlen wegen die Umstände was ich habe,ich kann kein Balkon nutzen ,keine Wäsche trocknen u.s.w

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Julia,

      ist die Balkonnutzung Bestandteil des Mietvertrags, ist der Vermieter verpflichtet zu gewährleisten, dass der Balkon auch tatsächlich genutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, kann dies eine Mietminderung durch den Mieter rechtfertigen. Näheres dazu finden Sie in unserem Ratgeber: https://www.mietrecht.com/mietminderung/

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Mike

        auch hier kommt vielleicht zum tragen, war der Balkon schon bei Besichtigung und Unterschrift des Mietvertrags “ komplett kaputt “ ?
        Dann ist es kein Grund die Miete zu reduzieren.

  25. Christiane S.

    Hallo liebes Team,

    darf ein Vermieter bei Auszug aus einem grundsanierungsbedürftigem Einfamilienhaus das zur Miete überlassen war und in dem die Mieter über 60 Jahre lang gewohnt haben, eine Ablösesumme verlangen?
    Während der Mietzeit wurden regelmäßig die Schönheitsreparaturen durchgeführt.

    Mfg Christiane

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Christiane,

      eine Ablöse ist in der Regel nur zulässig, wenn diese zuvor zwischen den beteiligten Mietparteien vereinbart wurde. Wir empfehlen Ihnen, den Fall von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Benjamin H.

        Habe mal eine Frage, meine Vermieterin macht immer extrem kurzfristige Termine. Gestern z.b sagte sie mir das Montag die Handwerker kommen um die Terrasse zu Sanieren, 3 Tage vorher. Wäre auch alles nicht so schlimm aber ich habe gerade Urlaub und nutze die Terrasse jeden Tag zum Grillen, oder Planschbecken für meine Tochter usw. Ist das rechtens den Mieter so kurzfristig mitten im Urlaub so was aufzubrummen?
        Meine dann ist der Urlaub ruiniert wenn die Tage lang sanieren auf der Terrasse

    2. Michelle

      Hallo liebes Team,

      Ich habe in einem 2 Familienhaus im “ Treppenhaus“ Flecken an den Wänden ausgebessert, jedoch ist die Farbe heller geworden als die Wandfarbe. Nun werde ich ausziehen. Bin ich dazu verpflichtet das Treppenhaus neu zu streichen oder die Kosten für einen Maler zu tragen?

      1. Monica

        Hallo!

        ich bin vor 2 Tage aus meiner alten Wohnung ausgezogen. In meinem ehemaligen Vertrag stand, dass ich beim Auszug die Wohnung in Weiss streichen muss. Das habe ich selbst gemacht.
        Beim Schlüsselübergabe kam der Vermieter mit der Verwalter (Makler) und der Verwalter war der Meinung, dass die Wohnung nicht gut gestrichen wurde (die Wohnung war weiss gestrichen und habe ich auch in weiss gestrichen). Aufgrund dessen hat der Verwalter selbst die Leistung über seinen bekannten Maler beauftragt und er möchte die nach Kosten an uns berechnen. Ist das in Ordnung?

        Vielen Dank im Voraus!

        Mònica

        1. Svea

          Hallo, meinews Wissen nach brauchst du gar nichts zu machen, da der Verwalter und Vermieter Dir die Farbe vorschreibt. Somit bist Du raus.
          Es reicht helle gedeckte, neutrale Farben an den wänden, so das jeder dort einziehen könnte. Dieses ist ja bei Dir der Fall.
          Dein Vermeiter bleibt also auf seine Kosten sitzten.
          Das ist meine eigene Erfahrung und ist keine Rechtsberatung!

          Schöne Grüße von der Ostsee

          Svea

          1. Mike

            Bin kein Experte, aber hier könnte man sich auch darauf beziehen, dass nicht fachmännisch gearbeitet wurde und nicht auf die Farben. Hätte man gar nicht gestrichen würde ich zustimmen, Farben zu nennen ist unzulässig. aber unfachmännisch gestrichen berechtigt schon zur Nachbesserung durch einen Fachmann mit Kosten beim Mieter.

        2. Katrin

          Hallo, wir haben unsere Mietwohnung nach 13 Monaten gekündigt. Dem Vermieter passt dies absolut nicht und verpflichtet uns die gesamte Wohnung neu zu streichen. Wir wissen, dass wir lt. Mietvertrag für Schönheitsreperaturen verantwortlich sind aber müssen wir die gesamte Wohnung nach nur 13 Monaten Mietdauer komplett streichen oder reicht es wenn wir die Löcher in den Wänden verschließen und dort mit der vorhandenen Farbe ausbessern?
          danke

          1. Marion

            Hallo,
            ich habe das gleiche Problem. Ich wohne seit über 1 Jahr in der kalten, feuchten EG-Wohnung. Ich soll jetzt die Wohnung bei Auszug mit Rauhfaser tapezieren und weiß streichen. Da die Wohnung wie neu aussieht, finde ich das nicht in Ordnung. Der Keller war bei der Übernahme total versifft (kein Licht im Keller). Das Kellerfenster rostig und kaputt usw. Ich habe eine Kaution hinterlegt. Soll ich mir einen Anwalt nehmen. Ich bin Rentnerin und habe nur eine kleine Rente. Über eine Info oder Rückantwort würde ich mich freuen.
            MfG
            Marion

          2. Annemarie F

            Habe zum 1.4.21 meine Wohnung gekündigt Kaution wurde einbehalten da ich nur besenrein übergeben habe nun will man noch die Nebenkosten und eine Nachzahlung für die Malerarbeiten wohnte dort nur 3 Jahre darf mein ehemaliger Vermieter das

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