Mietminderung bei einem Gasausfall – eine Option oder nicht?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kein Gas = Anspruch auf Mietkürzung?

Mietminderung: Ist kein Gas zum Kochen da, kann die Minderung bis zu 10 Prozent betragen.
Mietminderung: Ist kein Gas zum Kochen da, kann die Minderung bis zu 10 Prozent betragen.

Gas ist auch heute noch ein beliebter Energielieferant in Mietwohnungen. So wird meist nicht nur der Herd mit Gas betrieben, sondern auch die Heizungsanlage, die oft gleichzeitig der Warmwasserbereitung dient. Ein Ausfall der Gaslieferung kann daher eine nicht geringe Einschränkung der Gebrauchs­tauglichkeit der Wohnung bedeuten.

Können Mieter nun nicht kochen oder haben kein warmes Wasser, ist es nicht abwegig über eine Mietminderung nach­zudenken. Ein Gasausfall stellt für viele Mieter einen triftigen Grund dar, die Miete zu reduzieren.

In welchen Fällen eine Minderung erfolgen und wie hoch diese ausfallen kann, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei einem Gasausfall

Begründet ein Gasausfall eine Mietminderung?

Stellt der Gausausfall einen erheblichen Mangel dar und ist die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt, kann das eine Mietminderung begründen.

Wie kann eine Mietminderung geltend gemacht werden?

Mieter müssen den Gasausfall als Mangel dem Vermieter mitteilen. Dies sollte in Form einer Mängelanzeige erfolgen.

Um wie viel dürfen Sie die Miete mindern?

Für die Höhe der Minderung ist der Grad der Beeinträchtigung entscheidend. Die Übersicht hier beinhaltet einige Bespiele für Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen Gasausfalls aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Ausfall der Gasversorgung beim Herd: Bis zu 10 %
  • Zusätzlicher Ausfall der Gasversorgung bei Heizung und Warmwasser: Bis zu 100 %

Gas als wichtiger Energielieferant

Je nachdem wie Gas in einer Wohnung genutzt wird, wirkt sich ein Lieferausfall unterschiedlich gravierend auf die Mieter aus. Dies hat dementsprechend auch Einfluss auf die Höhe einer eventuellen Mietminderung, die ein Gasausfall nach sich ziehen kann.

Eine Mietminderung bei einem Gasausfall ist auch dann möglich, wenn dieser die Warmwasserversorgung stört.
Eine Mietminderung bei einem Gasausfall ist auch dann möglich, wenn dieser die Warmwasserversorgung stört.

Denn nach Urteilen des Landgerichtes Berlin von 1992 (AZ 65 S 70/92) und 2002 (AZ 67 T 70/02) handelt es sich sowohl beim Ausfall des Gasherdes als auch beim Ausfall der gasbetriebenen Heizungsanlage um einen Mangel in der Mietsache.

Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Ist also das Kochen und/oder die Heizung beziehungsweise die Warmwassernutzung nicht möglich, kann eine Mietminderung bei einem Gasausfall erfolgen.

Wie viel Mietminderung ist bei einem Gasausfall möglich?

Wie hoch darf die Mietminderung gemäß Mietminderungstabelle sein, wenn kein Gas in der Wohnung zur Verfügung steht, obwohl dies mietvertraglich zugesichert ist? Auch hier geben die zuvor erwähnten Urteile des Landgerichtes Berlin wichtige Hinweise.

Ist vom Versorgungsausfall nur der Herd betroffen, kann eine Minderung bei Gasausfall von zehn Prozent erfolgen (AZ 67 T 70/02). Wird die Wohnung zusätzlich zur Versorgung des Herds auch durch Gas beheizt und mit Warmwasser versorgt, kann die Miete bis zu 100 Prozent gemindert werden (AZ 65 S 70/92).

Allerdings ist hier der Zeitraum des Ausfalls wichtig. Denn eine hundertprozentige Minderung ist in der Regel nur in den Monaten der Heizperiode möglich. Dies kann entweder von 01. Oktober bis zum 30. April oder vom 15. September bis zum 15. Mai gelten.

Muster: Mietminderung bei Gasausfall

Muster: Mietminderung wegen Gasausfall

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei einem Gasausfall, welches Sie als Vorlage verwenden können. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie das Schreiben Ihrer jeweiligen Situation individuell anpassen. Dieses Muster beinhaltet nur ein mögliches Beispiel.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

18 Gedanken über “Mietminderung bei einem Gasausfall – eine Option oder nicht?

  1. Linda M

    Seit Anfang Januar dieses Jahres ist mir starker Gasgeruch aufgefallen, ich habe die Feuerwehr verständigt die auch sofort kam und alles abgeklemmt hat, daraufhin kam die Stadtwerke und hat den Gaszähler mitgenommen.
    Der Vermieter wurde im gleichen Moment informiert.
    Am nächsten Tag kam auch eine Firma nur um zu schauen und hat bestätigt das es ein Gasleck im Boden gibt und all das Gas ausweicht, dementsprechend war dann auch die Schlussabrechnung rund 2500€ !!
    Die darauffolgenden Tage hat der Vermieter falsche Versprechungen gemacht er hätte eine Firma beauftragt aber als nichts passierte habe ich nachgehakt und die Firma sagte ausdrücklich sie haben keinen Auftrag.
    Jetzt haben wir seit Anfang Januar bis zum heutigen Tag kein Gas das bedeutet keine Heizung kein warmes Wasser.
    Wir haben die Miete 100% gekürzt aber nichts passiert, das kann ja kein Dauerzustand sein – was kann man noch tun ??
    Ist der Vermieter/Eigentümer nicht dazu verpflichtet dies reparieren zu lassen???
    Ich wäre sehr dankbar für eure Antwort

  2. Myrena G

    Guten Tag, kann man die Miete mindern, wenn durch den Krieg Ukraine/Russland keine Gaslieferung mehr möglich ist und somit die Wohnung unbewohnbar wird, da kein Warmwasser sowie Heizung mehr erfolgen kann.
    Dankeschön für eine Antwort

  3. Hans

    Falls im anstehenden Winter generell im Deutschlamd kein oder nur begrenzt Gas zum heizen zur Verfügung steht, z.B aufgrund fehlender Lieferungen aus Russland.
    Ist das auch ein Mietmangel und kann die Miete gekürzt werden?

  4. Elisabeth D

    Wer kennt die Unwetter-Hochwasser Situation im Ahrtal EVM hat das Gas aus Sicherheitsgründen abgestellt
    für alle Gemeinden an der Ahr und nun finden sich besonders schlaue Mieter und kürzen dem Vermieter die
    Miete und die Nebenkosten ! Hier geht es um eine Hochwasserkatastrophe bei der Menschen ums Leben kamen und andere welche keinen Schaden erlitten haben Kürzen dem Vermieter die Miete!
    dabei hat der Vermieter den Schaden nicht verschuldet!

  5. Elisabeth D

    Hochwasserkatastrophe in Ahrweiler, das Gas wird abgestellt !
    das Haus steht nicht im Hochwassergebiet das Gaswerk hat für alle Bewohner der Gemeinden das Gas abgestellt! Meine Mieterin fordert Mietminderung !
    und Zahlt nur einen Teil der Miete, hat Sie dazu das Recht?
    Ist das Höhere Gewalt ?
    Ich als Vermieter habe nicht versagt, oder meine Pflicht verletzt!

  6. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über Mietminderung bei Gasausfall. Gut zu wissen, dass zunächst eine Mängelanzeige an den Vermieter gestellt werden muss, wenn ein Gasausfall besteht. Wir hatten letztes Jahr mal kurzzeitig einen Gasausfall, das klärte sich jedoch schnell mit der Firma für die Gasversorgung.

  7. Alexander B

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Mietminderung durch Gasausfall. Unser Mieter will uns nicht eine Mängelanzeige machen und sagt, dass es laut Mietrecht nicht ein zureichender Grund ist, um die Miete zu mindern. Jetzt bin ich sicher, dass die Wahrheit auf unserer Seite ist und dass wir nach einem Anwalt suchen können.

    1. Elisabeth D

      Sie schreiben Ihr Mieter will Ihnen keine Mängelanzeige machen, Frage , wer ist der Mieter und wer der Vermieter!

  8. KR

    Guten Tag,
    Danke für die verständliche Darstellung, ich misse dabei den Prozentsatz möglicher Mietminderung, wenn Gasversorgung unterbunden, und dadurch in Wintermonaten weder Gasherd und kein Warmwasser nutzbar, Heizung läuft jedoch glücklicherweise über Fernwärme.
    Zur Situation: uns (6 Hausnummern, 48 Haushalte) wurde vor einer Woche (Fr, 27.11.) das Gas wg eines Lecks abgestellt. Seitdem haben wir kein Warmwasser,Gasherd mit Ofen ist nicht nutzbar, zwei elektrische Kochplatten wurden durch Hausmeisterdienst gestellt, keine Duschmöglichkeit. Reparaturen sollten am Mo, 30.11. beginnen (mündliche Aussage: Instandsetzung vielleicht bis Do, 3.12., der heute ist), aber bis dato kein Handwerker im Haus. Dafür heute Schreiben durch Hausmeisterteam erhalten, dass sich die Instandsetzungarbeiten auf Mo, 7.12. verschieben. Angeblich muss erst ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden betrachten, sodass es zur (anscheinend zumutbaren?) Verzögerung käme.
    Voraussichtlich können wir also mindestens zwei Wochen nicht duschen, wahrscheinlich eher länger. Inwieweit lässt sich hier die Miete mindern?
    Ich freu mich sehr über Rückmeldung,
    Mit herzlichem Gruß
    KR

  9. J

    Ich freue mich über die Informationen zur Mietsenkung. Mein Freund hofft, ein wenig mehr über das Mietrecht zu erfahren. Ich werde ihm diese Informationen zur Mietreduzierung weitergeben, wenn er einen Anwalt sucht, mit dem er das Mietrecht besprechen kann.

  10. Lukas

    Jeder, der mehr zum Thema Mietwohnung erfahren möchte, sollte diesen Beitrag lesen! Deshalb werde ich diesen Artikel meinem Partner zeigen. Wir haben neulich darüber gesprochen.

  11. Joachim H

    Vielen Dank für die Informationen zur Mietsenkung. Ich habe einen Freund, der ein paar Fragen zu seiner Miete hat. Ich werde diesen Blog mit ihm teilen, und ich denke, er sollte sich mit einem Anwalt treffen, der ebenfalls auf Mietrecht spezialisiert ist.

  12. Theo S

    Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie sich auch in der Freizeit sehr für das Thema Mietminderung interessiert.

  13. Nora

    Interessant, dass man bei einem Gasausfall eine Mietminderung bis zu 100 % erhalten kann. Seit gestern habe ich kein Gas mehr und das ist sehr nervig. Ich habe schon den Installationsnotdienst angerufen, aber ich werde mich definitiv an meinen Vermieter wenden. Danke für den Beitrag!

  14. Hasan A

    Guten Tag,

    es sind jetzt schon drei Tage und im Dezember ohne Heizung ist unverhältnismäßig.
    Kann man zusätzlich Hotelkosten draufschlagen ? Bitte um Hilfe !

  15. Sebastian

    Ich habe jetzt seit genau einer Woche Gasausfall kann weder kochen noch hab ich warmes Wasser! Jetzt habe ich natürlich die Frage kann ich die Miete selbst einfach kürzen und um wie viel Prozent kann ich sie kürzen sind jetzt schließlich schon 8 Tage und der Vermieter weiß darüber Bescheid!

  16. Ferdinand S.

    Bei meinem Onkel gab es letztes ein Gasausfall. Zum Glück ist es jetzt Sommer und er muss die Heizung nicht mehr einschalten. Kochen ist leider nicht möglich. Schön zu lesen, dass er 10% Mietminderung bekommen kann. Bis jetzt sind es nur zwei Tage, aber wenn es zu lange dauert, wird er sich wehren.

  17. Ferdinand S.

    Bei meinem Onkel gab es letztes ein Gasausfall. Zum Glück ist es jetzt Sommer und er muss die Heizung nicht mehr einschalten. Kochen ist leider nicht möglich. Schön zu lesen, dass er 10% Mietminderung bekommen kann. Bis jetzt sind es nur zwei Tage, aber wenn es zu lange dauert, wird er sich wehren.

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