Mietminderung nach einem Brand: Wann ist das eine Option?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Können Brandschäden Mietkürzungen begründen?

Ob eine Mietminderung nach einem Brand möglich ist, hängt von der Ursache und vom Schaden ab.
Ob eine Mietminderung nach einem Brand möglich ist, hängt von der Ursache und vom Schaden ab.

Ein Feuer im Haus oder gar in der eigenen Wohnung möchte niemand erleben. Auch wenn es keine Verletzten gibt, zerstört ein Brand in der Regel einiges. Ist die Wohnqualität durch den Schaden eingeschränkt oder die Wohnung gar unbewohnbar, fragen sich viele, ob die Miete voll bezahlt werden muss. Ist eine Mietminderung nach einem Brand überhaupt möglich?

Wann Mieter eine Mietminderung nach einem Brandschaden geltend machen bzw. ankündigen können, hängt von bestimmten Faktoren und Umständen ab. Welche das sind und wie hoch eine Mietminderung nach einem Brand ausfallen kann, erfahren Sie in nachfolgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei einem Brand

Ist nach einem Brand eine Mietminderung möglich?

Ist die Nutzung der Wohnung nach einem Brand nicht mehr möglich bzw. stark eingeschränkt, ist eine Mietminderung durchaus realistisch und möglich. Allerdings muss für eine Minderung der Auslöser des Schadens im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen.

Müssen Mieter eine Minderung begründen?

Mieter müssen einen Mangel bzw. die Einschränkungen bei der Nutzung der Mietsache dem Vermieter mitteilen, um die Miete mindern zu können. Hierfür ist in der Regel eine Mängelanzeige notwendig.

Wie hoch fällt die Minderung bei einem Brand aus?

Je nachdem welche Schäden vorliegen, fällt eine Minderung unterschiedlich hoch aus. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung nach einem Brand aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Wohnung nach Brand unbewohnbar: 100 %
  • Wohnung nach Brand durch Trocknung unbewohnbar: 100 %

Wann ist eine Mietminderung nach einem Brand angebracht?

Wie bei allen Schäden in und an der Mietsache, muss auch bei einem Brand festgestellt werden, wer für diesen verantwortlich ist. Denn diese Frage hat großen Einfluss darauf, ob eine Mietminderung nach einem Brand im Mietrecht überhaupt eine Möglichkeit ist.

Eine Mietminderung nach einem Brandschaden kann erfolgen, wenn der Mieter nicht für diesen verantwortlich ist.
Eine Mietminderung nach einem Brandschaden kann erfolgen, wenn der Mieter nicht für diesen verantwortlich ist.

Ist der Vermieter in die Verantwortung zu nehmen, da beispielsweise veraltete Elektrik oder falsch verbautes Material das Feuer ausgelöst hat, können Mieter aufgrund der entstandenen Beeinträchtigungen eine Mietminderung nach einem Brand geltend machen. Allerdings spielt hier auch eine Rolle, welcher Schaden entstanden ist und wie groß die Beeinträchtigung dadurch ausfällt.

So ist beispielsweise eher unwahrscheinlich, dass eine Mietminderung durch kurzfristigen Brandgeruch gerechtfertigt werden kann. Ist der Geruch jedoch durchdringend und anhaltend vorhanden, kann das durchaus einen Grund darstellen, die Miete zu mindern. Im Zweifel sollten sich Miete von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Oftmals ist es eine Einzelfallentscheidung, ob die Beeinträchtigung auch eine Mietminderung berechtigt.

Hat der Mieter das Feuer eindeutig verursacht, ist eine Mietminderung nach einem Brand nicht zulässig. Der Schaden liegt in diesem Fall in der Verantwortung des Mieters und berechtigt somit nicht zu einer Minderung.

Möglich ist eine Mietminderung auch nach einem Brand in der Nachbarwohnung. Voraussetzung dafür ist, dass durch das Feuer oder die Löscharbeiten die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist.

Wie hoch kann eine Mietminderung nach einem Brand sein?

Wie hoch die Mietminderung nach einem Brand ausfällt, ist eine Einzelfallentscheidung.
Wie hoch die Mietminderung nach einem Brand ausfällt, ist eine Einzelfallentscheidung.

Um wie viel Mieter die Miete mindern können, hängt, wie erwähnt, vom Ausmaß der Beeinträchtigung und den Schäden ab. So hat das Landgericht Frankfurt beispielsweise entscheiden, dass eine Mietminderung nach einem Brand zu 100 Prozent ausfallen kann, wenn die Wohnung unbewohnbar ist (LG Frankfurt WuM 1996, 261).

Eine hundertprozentige Mietminderung nach einem Brand kann laut Amtsgericht Schöneberg auch dann angebracht sein, wenn die Wohnung durch Trocknungsgeräte nicht bewohnbar ist (AG Schöneberg WuM 2008, 477).

Am Ende ist es in der Regel eine Einzelfallentscheidung, wie hoch eine solche Mietminderung ausfällt. Bei Schwierigkeiten ist es dann empfehlenswert, sich an einen Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu wenden.

Mietminderung nach einem Brand – Musterbrief

Muster: Mietminderung nach einem Brand

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie für eine Mietminderung nach einem Brand, verwenden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

Mietminderung bei Brand (.doc) Mietminderung bei Brand (.pdf)

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

2 Gedanken über “Mietminderung nach einem Brand: Wann ist das eine Option?

  1. Karin

    Hallo Dörte,
    Ja, das wäre sehr spannend zu erfahren. Wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Bewohner einer anderen Wohnung den Brand verursacht hat und jetzt das ganze Haus für mehrere Wochen unbewohnbar ist und renoviert werden muss.
    Da wäre ich um Ihre Einschätzung sehr dankbar
    Freundliche Grüße
    Karin

  2. Max

    Hallo Dörte,

    Wie sieht es denn aus, wenn weder Mieter noch Vermieter am Brand schuld sind, sondern ein Dritter völlig am Mietvertrag Unbeteiligter das Feuer legt?

    Das wäre spannend zu wissen, ob der Mieter sodann mindern kann/darf?

    LG, Max

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