Mietaufhebungsvertrag: Eine Abfindung kann eine Option sein

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Abfindung für den freiwilligen Auszug

Vermieter und Mieter können in einem Mietaufhebungsvertrag eine Abfindung festlegen.
Vermieter und Mieter können in einem Mietaufhebungsvertrag eine Abfindung festlegen.

Die einvernehmliche Auflösung eines Mietverhältnisses kann für beide Seiten von Vorteil sein. Die Bedingungen können unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen ausgehandelt und schriftlich in einem Vertrag festgelegt werden. So können Abmachungen in einem Mietaufhebungsvertrag beispielsweise eine Abfindung, die Nebenkostenzahlungen oder auch Schönheitsreparaturen umfassen.

Was Mieter und Vermieter bei der Aufsetzung beachten sollten, wie bei einem Mietaufhebungsvertrag die Abfindung und dessen Höhe bemessen werden können und welche Kosten zu berücksichtigen sind, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Abfindung bei einem Mietaufhebungsvertrag

Muss in einem Mietaufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart werden?

Was in einem Mietaufhebungsvertrag vereinbart wird, steht den Vertragsparteien frei. Können sie sich auf eine Abfindung einigen, sollten die Konditionen für diese einvernehmlich festgelegt werden.

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Eine pauschale Aussage ist hier kaum möglich, da auch dies frei verhandelbar ist Wird der Mietvertrag auf Wunsch des Vermieters einvernehmlich aufgelöst, sollte sich die Abfindung an der Nettomiete für mehrere Monate orientieren.

Wie kann eine Abfindung im Vertrag formuliert sein?

Unser Muster bietet hier ein Beispiel für die Formulierung einer Abfindung im Mietaufhebungsvertrag.

Mietaufhebungsvertrag und Abfindung: Vertragsparteien sollten verhandeln

Sehen die Mietvertragsparteien mehr Vorteile in einer einvernehmlichen Auflösung, ist der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags eine Alternative zur Anmeldung von Eigenbedarf. Auch wenn ein Bedarf tatsächlich besteht, können Mieter einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, um einer Kündigung des Mietverhältnisses zu ihrem Nachteil aus dem Weg zu gehen.

Da es sich um eine einvernehmliche Vertragsauflösung handelt, müssen verständlicherweise beide Parteien dieser zustimmen. Eine einseitige Aufsetzung eines Mietaufhebungsvertrags ist nicht möglich.
Die Abfindung in einem Mietaufhebungsvertrag dient dem finanziellen Ausgleich für einen Umzug.
Die Abfindung in einem Mietaufhebungsvertrag dient dem finanziellen Ausgleich für einen Umzug.

Mieter und Vermieter können durch einen Mietaufhebungsvertrag festlegen, wie und wann ein Mietverhältnis beendet wird. Darüber hinaus können sie weitere Bedingungen und Regelungen, die dem jeweiligen Interesse entsprechen, festhalten. Die abschließende Erklärung wird dann von beiden Parteien angenommen und wenn diese in schriftlicher Form vorliegt auch unterzeichnet.

In der Regel steht der finanzielle Ausgleich für die freiwillige Beendigung des Mietverhältnisses für Mieter im Vordergrund. Durch das Suchen einer neuen Wohnung sowie den Umzug und den damit verbundenen Ausgaben entstehen den Mieter Kosten, für die sie üblicherweise einen Ausgleich erhalten möchten. Daher ist es eine gängige Vorgehensweise, einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Abfindung zu verbinden.

Welche Kosten eine solche dann abdeckt, muss von den Vertragsparteien vereinbart werden. So können Umzugskosten ebenso Teil der Abfindung sein wie ein finanzieller Ausgleich für den freiwilligen Auszug. Darüber hinaus kann auch eine Abstandszahlung vereinbart werden.

Ist bei einem Mietaufhebungsvertrag eine Abfindung vereinbart, sollte zudem auch die Art und der Zeitpunkt der Zahlung in den Vertag aufgenommen werden.

Abfindung bei einem Mietaufhebungsvertrag: Die Höhe ist einzelfallabhängig

Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei einem Mietaufhebungsvertrag die Höhe der Abfindung immer von den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls abhängt. Eine pauschale Aussage zu einer Höhe ist daher eher nicht möglich.

Eine Rolle für die Höhe spielt hierbei sicherlich auch die jeweilige Verhandlungsposition. Zudem sollten die Mietdauer, die finanzielle Belastung durch Umzugskosten und eine eventuell höhere Miete in die Berechnung der Abfindung mit einbezogen werden. Mieter können die gesamten Umzugskosten als Abfindung im Vertrag festhalten, wenn zum Beispiel nicht klar ist, ob eine Eigenbedarfskündigung Erfolg haben würde. Die Höhe der Abfindung für den Auszug kann durchaus an der Nettomiete für mehrere Monate orientiert sein.

In einigen Fällen kann es zudem auch wichtig sein, ob seitens des Vermieters überhaupt ein Kündigungsgrund bestehen würde.

Bei einem Mietaufhebungsvertrag ist die Höhe der Abfindung vom jeweiligen Einzelfall abhängig.
Bei einem Mietaufhebungsvertrag ist die Höhe der Abfindung vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Den Vertragsparteien steht es frei, die Höhe der Abfindung zu verhandeln. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass bei einem Mietaufhebungsvertrag die Abfindung kein sogenanntes Vermögensversprechen darstellt, das im Missverhältnis zur Leistung steht, was in § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beschrieben ist.

Um bei einem Mietaufhebungsvertrag für die Abfindung eine angemessene Höhe zu vereinbaren, können sich Mieter und Vermieter Unterstützung bei einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein suchen.

Ist die Abfindung bei einem Mietaufhebungsvertrag steuerpflichtig?

Eine der wichtigsten Fragen in Bezug auf die Zahlung einer Abfindung ist, ob diese steuerfrei ist oder dem Finanzamt als Einkunft gemeldet werden muss.

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2000 ist bei einem Mietaufhebungsvertrag die Abfindung von der Steuer befreit (BFH, 14.9.2000, AZ.: IXR 89/95). Eine Einkommenssteuer ist daher nicht zu entrichten.

Musterschreiben: Mietaufhebungsvertrag mit vereinbarter Abfindung

Wie sehen Formulierungen für einen Mietaufhebungsvertrag inklusive einer Abfindung aus? Das Muster im nachfolgenden Abschnitt, steht Interessierten zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung.

Diese Vorlage übernimmt jedoch keinerlei Anspruch auf rechtliche Wirksamkeit, sondern soll lediglich der Veranschaulichung dienen.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

18 Gedanken über “Mietaufhebungsvertrag: Eine Abfindung kann eine Option sein

  1. A Achon

    Moin. Ich bin Untermieter in einer Wohnung die gerade verkauft wurde. Der neue Eigentümer verhandelt mit dem Hauütmieter über eine Abfindung für den Aiuszug,der auch meinen Auszug bedeutet. Habe ich als Untermieter seit knapp vier Jahren einen Anspruch auf einen Teil der Abfindung?
    Beste Grüße, A. Achon

  2. Sabine M

    Ich wohne 23 Jahre in einer 84 Quadratmeter Wohnung . Der Eigentümmer hat mir eine Summe von 50000 Euro für einen Mietaufkündigungsvertrag geboten da er diese Wohnung verkaufen möchte. Wenn ich das annehme muss ich diese Summe der Grundsicherung melden. Danke im voraus. Mit freundlichem Gruß Sabine

  3. Julia

    Wenn der Vorschlag eines Aufgebungsvertrags vom Vermieter kommt noch bevor man eingezogen ist, darf er dann fordern das man drei Monate Kaltmiete zahlen muss?

  4. Melanie

    Hallo
    Wir bekamen einen Mietaufhebungsvertrag mit der Begründung „Eigenbedarf“. Der Eigentümer sagte, er wolle selber ins Haus einziehen. Wir stimmten dem ganzen zu-was inzwischen über ein Jahr her ist, da es immer mehr Probleme mit dem Vermieter gab. Der Eigentümer ist bis heute nicht eingezogen.
    Kann man im Nachhinein etwas erwirken, da es ein Aufhebungsvertrag war?
    LG

  5. Sabine J.

    Hallo,
    wir haben ein Haus erworben und mit den derzeitigen Mietern einen Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen. Darin enthalten ist auch eine Abfindung für die Mieter.
    Können wir diese Abfindung steuerlich geltend machen (im Rahmen der Vermietung)?

    Gruß
    Sabine

  6. Stefan B.

    Ich bin Mieter mit einen unbefristeten Mitvertrag in einer Wohnung, die der Eigentümer verkaufen will.
    Um die Wohnung ohne Mieter teurer verkaufen zu können, bietet mir der Vermieter eine Abfindung in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag an.
    Muss ich diese Abfindung versteuern?
    Spielt evtl die Abfindungssumme eine Rolle?
    Viele Grüsse
    Stefan B.

    1. Stefan S.

      Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2000 ist bei einem Mietaufhebungsvertrag die Abfindung von der Steuer befreit (BFH, 14.9.2000, AZ.: IXR 89/95). Eine Einkommenssteuer ist daher nicht zu entrichten.

  7. Karina S.

    Wir wohnen seit über 34 Jahren in einer 146 qm großen Wohnung.
    Das Haus ist Denkmalgeschützt im Westend Nord in F.
    Die neuen Eigentümer wollen das Haus gründlich sanieren, Leitungen erneuern etc.
    Unser Balkon im 3.Stock ist Baufällig und muß abgerissen werden.
    Im 4.Stock wohnen keine Mieter mehr.Er soll Luxus saniert werden.
    Der Dachboden wird ausgebaut .
    Wie hoch sollte eine Abfindung sein, wenn wir ausziehen ?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Halllo Karina S.,

      ein pauschale Festlegung ist nicht möglich, da dies immer vom Einzelfall und den Zugeständnissen der Beteiligten abhängig ist. Der Mietaufhebungsvertrag beruht auf Einvernehmlichkeit, das heißt auch die Höhe der Abfindung muss ausgehandelt bzw. vereinbart werden. Lassen Sie sich am besten ausführlich rechtlich beraten. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Ronald G.

    Hallo Redaktion,
    wir wollen ein vermietetes Haus kaufen und mit den Mietern einen Mietaufhebungsvertrag mit einer „Auszugsprämie“ schließen. Sie sind wohl nicht abgeneigt.
    Ab welchem Zeitpunkt können wir diesen Vertrag abschließen (erst, wenn wir im Grundbuch stehen)?
    Danke im Voraus.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Ronald G.,
      in der Regel müssen die neunen Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein um auch als solche zu gelten. Üblicherweise können Sie erst dann als Vermieter tätig werden.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  9. aNNE s.

    Hallo Redaktion,
    was geschieht, wenn ich im entsprechendem Kündigungsfristzeitraum keine neue adäquate neue Wohnung finde, nachdem der Vermieter Eigenbedarf rechtlich geltend gemacht hat?
    Grüße
    S.ANNE

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo aNNE s.,
      Sie können versuchen mit dem Vermieter eine Räumungsfrist zu vereinbaren, die über die Kündigungsfrist hinaus geht. Am besten lassen Sie sich von einem Mieterverein beraten, um Ihre weitere Möglichkeiten zu besprechen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  10. Arezki

    Moin, wohne seit 2005 in der Wohnung! Hamburg Einzelhaus 2 Miete
    Wir Bezahlen 920 Miete ( Inc )
    Meine Vermieter möchte das wir die Aufhebungsvertrag unterschriebe ohne Abfindung
    Wir sind zu vierte 2 Kinder 8 und 13 Jahre meine Frau sie es Zeit letztesommer krank geworden sie hat inzwischen schwiebehendet ausweiss 60 Prozent
    Eine neue Wohnung in Hamburg zu finden dauert und kostet wir haben jetzt eine gefunden kostet 1600 Euro in Monat fast 5 km entfernt noch nicht zugesagt
    Was kann ich von die Vermieter verlangen ( Abfindung)
    Weil er möchte abreißen und neue bauen also eine profitabel geschäft
    Ich war bei Mieteschutz Verein und die meinen Differenzen von alte Miete umd neue Miete das alles mal 12 Jahre mir kommt bessern viel und vielen danke
    Lg arezki

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Arezki,
      da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten können, empfehlen wir Ihnen dies nochmals mit dem Mieterverein zu besprechen. Dieser hat Ihnen bereits einen Lösungsvorschlag gemacht. Welche Kondition eine Aufhebungsvertrag beinhaltet, ist in der Regel Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter.
      Die Redaktion von mietrecht.com

    2. Liliana U

      Hallo,ich bin gerade in der gleichen Situation. Könnten Sie mir sagen was Sie gemacht haben?

  11. Birgit W.-l.

    Wohne seit 10 Jahren in der Wohnung!
    Bezahle 450 Euro incl
    Mein Vermieter möchte das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe!
    Hätte noch 5000 Euro Nebenkosten zu zahlen
    Er möchte dann nur noch 2500 wenn ich rechtzeitig ausziehe !
    Bin fix und fertig!
    Alleinerziehend mit 11 Jähriger Tochter !
    Harz 4 Empfängerin

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Birgit W.-l.,
      in diesem Fall sollten Sie sich bei einem Mieterverein rechtlich beraten lassen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten und daher auch keine Einschätzung der Sachlage vornehmen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

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