Mietaufhebungsvertrag – Auch im Gewerbe eine Möglichkeit

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Mietverhältnisse durch Aufhebungsverträge beenden

Ein Mietaufhebungsvertrag für Gewerbe ist durchaus möglich.
Ein Mietaufhebungsvertrag für Gewerbe ist durchaus möglich.

Im Mietrecht wird zwischen Wohnraum und Gewerbeeinheit unterschieden, was unter Umständen zu verschiedenen Vorgaben bezüglich der Beendigung eines Mietverhältnisses führt. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch § 542 endet ein Vertrag durch Kündigung oder den Ablauf des Vertragszeitraums. Eine weitere Möglichkeit kann eine Aufhebung des Mietverhältnisses sein. Doch ist ein Mietaufhebungsvertrag im Gewerbe überhaupt eine Option?

Wollen Mieter und Vermieter einen Vertrag im Gewebebereich einvernehmlich beenden, müssen sie einiges beachten. In der Regel steht es den Vertragsparteien jedoch frei, was sie untereinander absprechen, um zu einer für beide Seiten passenden Lösung zu kommen. Was bei einem Aufhebungsvertrag bezüglich der Miete von Gewerbe wichtig ist und wie ein solcher Vertrag aussehen kann, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

Das Wichtigste zum Mietaufhebungsvertrag im Gewerbe

Ist eine Mietaufhebungsvertrag für Gewerberäume möglich?

Wie im Wohnmietrecht kann auch im Gewerbemietrecht ein Mietvertrag per Aufhebungsvereinbarung beendet werden. Ist eine Kündigung nicht möglich, kann eine solcher Vertrag eine gute Option darstellen.

Ist bestimmt, was im Mietaufhebungsvertrag enthalten sein muss?

Nein. Grundsätzlich steht es den Vertragsparteien frei, den Mietaufhebungsvertrag so zu formulieren wie sie es möchten. Die Vereinbarungen müssen jedoch immer einvernehmlich getroffen werden.

Wie kann ein Mietaufhebungsvertrag für Gewerberäume formuliert sein?

In unserem Muster finden Sie Formulierungen, die Sie bei der Formulierung eines Aufhebungsvertrags verwenden können.

Aufhebungsvertrag: Ein Mietvertrag im Gewerbe muss nicht immer gekündigt werden

Manchmal lässt eine Situation es nicht zu, sich an gesetzlich vorgeschriebene oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen zu halten, sodass Vertragsparteien nach einem anderen Weg suchen, ein Mietverhältnis zu beenden. Ein Mietaufhebungsvertrag ist im Gewerbe daher oft auch keine Seltenheit.

Aufhebungsvertrag: Ein Mietvertrag für Gewerbe kann so einvernehmlich beendet werden.
Aufhebungsvertrag: Ein Mietvertrag für Gewerbe kann so einvernehmlich beendet werden.

In einem solchen Fall müssen beide Vertragsparteien der Aufhebung zustimmen. Eine einseitige Veranlassung ist nicht zulässig und kann durchaus zu rechtlichen Konsequenzen aufgrund eines Vertragsbruchs führen. Auch muss der Vertrag zwischen allen Mietern und Vermietern geschlossen werden. Sind nur einzelne Vertreter beteiligt, kann dies zu einer Ungültigkeit der Vereinbarungen führen.

Ist eine Kündigung des Mietverhältnisses nicht möglich beziehungsweise nimmt sie zu viel Zeit in Anspruch, können Mieter und Vermieter darüber nachdenken, ob sie über eine Aufhebung verhandeln möchten. Ratsam ist es, die vereinbarten Konditionen über die vorzeitige Beendigung schriftlich festzuhalten. Ein mündlicher Vertrag kann ebenfalls wirksam sein, ist aber im Zweifelsfall nicht so einfach belegbar.

Einen Anspruch auf einen Mietaufhebungsvertrag gibt es im Gewerbe und bei Wohnraummietverhältnissen nicht.

Was sollte ein Mietaufhebungsvertrag für Gewerbe beinhalten?

Grundsätzlich steht es beiden Parteien frei, was sie in einem Aufhebungsvertrag festhalten möchten. In der Regel werden Punkte festgehalten, die beiden Parteien wichtig sind. Ein Mietaufhebungsvertrag für Gewerbe sollte jedoch immer das genaue Datum des Mietvertragsendes sowie des Auszugs enthalten. Hier sollten keine allgemein gültigen Begriffe, sondern klare Angaben verwendet werden.

Für einen Mietaufhebungsvertrag im Gewerbe sind Muster kostenlos erhältlich.
Für einen Mietaufhebungsvertrag im Gewerbe sind Muster kostenlos erhältlich.

Zudem ist es auch ratsam, festzulegen, wie die Mieträume zu übergeben sind und was bezüglich der Kaution geschehen soll. Ebenfalls wichtige Punkten können Abfindungs-, Abstands- oder Ausgleichszahlungen sein.

Benötigen Mieter und Vermieter Hilfe beim Erstellen der einzelnen Punkte, kann für einen Mietaufhebungsvertrag im Gewerbe eine Vorlage verwendet werden. Diese dient jedoch in der Regel nur als Beispiel und sollte den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden. Nachfolgend finden Sie ein Muster, das Sie kostenlos herunterladen und anpassen können:

Beispielstadt, Datum 00.00.0000

Mietaufhebungsvertrag für das Mietverhältnis (Nr. falls vorhanden oder Abschlussdatum des Vetrags)
Vermieter (alle Personen benennen)
und
Mieter (alle Personen benennen)

schließen folgenden Aufhebungsvertrag über das oben genannte Mietverhältnis.

1. Der Mietaufhebungsvertrag bezieht sich auf das am (Datum) abgeschlossene Mietverhältnis über die Gewerberäume (Adresse, Lage der Räume). Die Vertragsparteien sind sich einig, diesen Mietvertrag einvernehmlich zum (Datum) aufzuheben.

2. Der Mieter erklärt sich bereit, die Gewerberäume spätestens zum (Datum, Uhrzeit) zu räumen und an den Vermieter herauszugeben. Die Übergabe der Räume muss persönlich erfolgen. Dazu ist die Anwesenheit beider Vertragsparteien erforderlich. Es wird eine besenreine Übergabe vereinbart. Die vom Mieter vorgenommenen Einbauten (Beschreibung dieser) werden entfernt.

3. Auf eine Räumungsfrist wird durch den Mieter verzichtet. Ebenso wird dieser keinen Vollstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.

4. Ist die Mietsache zum vereinbarten Zeitpunkt nicht geräumt, wird durch die fortgesetzte Nutzung keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses entstehen.

5. Es wird zwischen den Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % über die Nutzungsentschädigung vereinbart, wenn der Mieter den vereinbarten Räumungszeitraum missachtet. Die Nutzungsentschädigung wird in Höher einer Miete vereinbart und Nebenkosten werden gesondert abgerechnet.

6. Es wird vereinbart, dass der Vermieter die Mietkaution spätestens 2 Monate nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der Mietsache an den Mieter auszahlt. Ein angemessener Betrag der Kaution in Höhe von (Betrag nennen) kann bis zur Endabrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter einbehalten werden.

7. Die Parteien vereinbaren schriftlich, dass mit diesem Vertrag alle weiteren gegenseitigen Ansprüche abgegolten sind. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

8. [Wenn notwendig]: Aufgrund vorhandener Zahlungsrückstände treffen die beteiligten Parteien folgende Zahlungsvereinbarung: [Details zur Vereinbarung hier einbringen]

Ort, Datum

Unterschrift aller Parteien

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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