Betriebskosten für eine Wohnung: Was gehört dazu?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Für eine Wohnung fallen monatliche Betriebskosten an

Was zählt zu den Betriebskosten einer Wohnung?
Was zählt zu den Betriebskosten einer Wohnung?

Eigentümern von Wohnungen entstehen jeden Monat regelmäßige Kosten durch den Besitz und die Bewirtschaftung der Wohnung: die Betriebskosten oder Nebenkosten.

Doch nicht immer muss der Wohnungsbesitzer für diese Kosten allein aufkommen. Handelt es sich nämlich bei der Wohnung um eine Mietwohnung, können manche Betriebskosten auch auf den Mieter umgelegt werden.

Aber was zählt überhaupt zu den Betriebskosten einer Wohnung? Welche Betriebskosten können bei einer Mietwohnung auf den Mieter umgelegt werden? Und wie hoch sind die durchschnittlichen Betriebskosten für eine Wohnung in Deutschland? Dies erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zu den Betriebskosten für eine Wohnung

Gibt es gesetzliche Vorgabe, als Betriebskosten bei einer Wohnung gilt?

Ja. Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Betriebskosten einer Wohnung umlagefähig sind und welche nicht. Hier lesen Sie, welche Posten als Betriebskosten umgelegt werden können.

Dürfen Vermieter Betriebskosten immer verlangen?

Damit die Betriebskosten einer Wohnung auf den Mieter umgelegt werden können, muss dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart werden.

Wie hoch fallen die Betriebskosten aus?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich, da die Höhe der Kosten von den Versorgern, den anfallen Arbeiten und den abgeschlossenen Verträgen abhängt. Hier finden Sie eine Übersicht zu den durchschnittlich möglichen Betriebskosten für eine Wohnung.

Was gehört zu den Betriebskosten einer Mietwohnung?

Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Betriebskosten einer Wohnung der Eigentümer selbst zahlen muss.
Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Betriebskosten einer Wohnung der Eigentümer selbst zahlen muss.

Als Betriebskosten für eine Wohnung gelten sämtliche Kosten, die dem Besitzer durch das Eigentum an der Wohnung und deren laufende Bewirtschaftung anfallen. So legt es § 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) fest.

Laut dieser müssen folgende Betriebskosten einer Wohnung immer selbst vom Eigentümer getragen werden:

  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
  • Leerstandskosten
  • Kontoführungsgebühren oder andere Bankspesen
  • Einkommenssteuer für Mieteinnahmen
  • einmalige Kosten, z. B. für Ungezieferbekämpfung

Auf den Mieter umlagefähige Betriebskosten einer Mietwohnung

Es lassen sich einige Betriebskosten einer Wohnung auf die Miete umlegen. Das bedeutet, dass der Vermieter von seinem Mieter fordern kann, für diese umlagefähigen Betriebskosten aufzukommen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

Gibt es keine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zur Übernahme der Betriebskosten der Wohnung verpflichtet, hat der Vermieter diese laut Mietrecht selbst zu zahlen.

Zu den umlagefähigen Betriebskosten einer Wohnung gehören:

  • Heizkosten
  • Warmwasserkosten
  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Betriebskosten für einen Personen- oder Lastenaufzug
  • Betriebskosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Betriebskosten für Gebäudereinigung
  • Betriebskosten für Ungezieferbeseitigung
  • Betriebskosten für Gartenpflege
  • Betriebskosten für Beleuchtung
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten (diese beinhalten nicht die Kosten für Reparatur- und Verwaltungsaufgaben)
  • Betriebskosten für einen gemeinschaftlichen Waschraum
  • Betriebskosten für Fernsehen, Antenne oder Kabelanschluss

Die oben aufgeführten Posten zählen zu den allgemeinen Betriebskosten einer Wohnung. Diese können alle gemeinsam auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag dies festlegt.

Darüber hinaus können auch sonstige Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, müssen dann aber explizit im Mietvertrag aufgelistet werden. Dies können z. B. Beseitigungskosten von Graffiti oder die Wartungskosten für die Rauchmelder sein.

Durchschnittliche Betriebskosten einer Wohnung: Das müssen Mieter in Deutschland zahlen

Jahr 2015: Die Betriebskosten einer Wohnung lagen im Durchschnitt bei 2,17 Euro pro qm² und Monat.
Jahr 2015: Die Betriebskosten einer Wohnung lagen im Durchschnitt bei 2,17 Euro pro qm² und Monat.

Aber wie hoch sind eigentlich die durchschnittlichen Betriebskosten für eine Wohnung? Der deutsche Mieterbund veröffentlichte im Januar 2018 in seinem Betriebskostenspiegel die Werte für das Jahr 2015.

Laut diesem mussten deutsche Mieter 2015 pro Monat und Quadratmeter 2,17 Euro an Betriebskosten für eine Wohnung im Durchschnitt zahlen, bei Anrechnung aller möglichen Betriebskostenarten sogar 2,76 Euro.

Dabei ergaben sich im Durchschnitt folgende Werte für die jeweiligen Betriebskosten einer Wohnung (Angaben pro m² pro Monat):

  • Heizung- und Warmwasserkosten: 1,07 Euro (Bandbreite: 0,73 Euro bis 1,98 Euro)
  • Wasser inkl. Abwasser: 0,34 Euro
  • Hauswart: 0,29 Euro
  • Grundsteuer: 0,18 Euro
  • Müllbeseitigung: 0,18 Euro
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen: 0,17 Euro
  • Aufzug: 0,16 Euro
  • Gebäudereinigung: 0,16 Euro
  • Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen: 0,13 Euro
  • Gartenpflege: 0,10 Euro
  • Allgemeinstrom: 0,05 Euro
  • Schornsteinreinigung: 0,04 Euro
  • Straßenreinigung: 0,03 Euro
  • Sonstige: 0,03 Euro
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Betriebskosten für eine Wohnung: Was gehört dazu?
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

24 Gedanken über “Betriebskosten für eine Wohnung: Was gehört dazu?

  1. Martina

    Wohne in einer WG, zahle 300 Euro Miete fuer ein Zimmer mit 21 Quadratmetern.
    Nun soll ich ab November 50 Euro mehr Miete bezahlen, aufgrund der erhoehten Betriebskosten.

    Ist der Vermieter im Recht?

    Vielen Dank im vorraus,
    ein schoenes Wochenende wuenscht Martina

  2. Feli

    Der Vermieter will im Mietvertrag 350EUR Nebenkosten, legt aber zusätzlich explizit fest, dass Wartung der Rauchmelder, Dachrinnenreinigung, Müllabfuhr etc. (lange liste, quasi alles, was man auf den Mieter umlegen kann) vom Mieter zu tragen sind. Es ist klar, dass das rechtlich in Ordnung ist, wenn es im Vertrag festgelegt wurde.

    Allerdings frage ich mich, was bei der langen Liste an Ausnahmen überhaupt noch durch die 350EUR abgegolten wird. Es handelt sich um ein Reihenhaus, Dinge wie Hausmeister etc. fallen also weg.
    Kann jemand das aus der Sicht des Vermieters erklären?

  3. Tim

    Wir sind Mieter und in unserer Nebenkostenabrechnung 2020 wurde Gebäudereinigung aufgezählt. Zunächst einmal verwunderlich, da hier keine Reinigungskraft aktiv ist, wir putzen Treppenhaus und Keller selber. Ich habe das beim Vermieter angesprochen, worauf ich eine Rechnung vorgelegt bekommen habe, die nur für einen Monat ausgelegt war. In meinen Augen also keine laufenden Kosten sondern eine einmalige Zahlung. Zumal ich hier trotzdem nie jemanden putzen gesehen habe. Kann mir das jemand beantworten, ob das rechtens und korrekt ist das auf den Mieter umzulegen? Vielen Dank im voraus.

  4. Sven K

    Hallo. Wir wohnen in einem Altbau. Haben für 2020 eine sehr Hohe Nachzahlung erhalten. Die Heizkosten sind wahnsinnig hoch von 12000 KWh. Wir haben nur im Keller einen Wärmemengenzähler und nicht wie üblich an jedem Heizkörper einen Zähler. Alle Heizungsrohre gehen durch den Keller zu jedem Heizkörper. Ich bin der Meinung, dass dieser Wärmeverlust nicht zu unseren Kosten gehört.
    Außerdem gibt es an unserem Heizungsstrang noch ein zwischenzähler für eine Wohnung im Dachgeschoss. Seine Werte werden dann bei uns abgezogen. Ich glaube nicht, dass dieses Rechtens ist. Oder?

    1. mietrecht.com

      Hallo Sven K.,

      die Heizkosten müssen zum größten Teil verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Ob ein Wärmemengenzähler hierfür ausreichend ist, sollten Sie von einem Mieterverein prüfen lassen. In der Regel sollten Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sein, wenn eine Vorauszahlung und somit eine Abrechnung der Kosten im Mietvertrag vereinbart ist. Sind nicht isolierte Rohre vorhanden, sollte der Wärmeverlust ebenfalls berücksichtigt werden. Ob das bei Ihnen der Fall sein kann, können wir allerdings nicht beurteilen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. Pierre D

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Betriebskosten für eine Wohnung. Meine Schwester sucht Unterstützung bei der Wohnungsvermietung, da sie für zwei Jahre ins Ausland geht. Gut zu wissen, dass die Betriebskosten im Mietvertrag enthalten sein müssen, damit diese vom Mieter übernommen werden.

  6. Adam G

    Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Graffitientfernung. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

  7. Joachim H

    Dies war ein interessanter Artikel über Betriebskosten für eine Wohnung. Mein Bruder versucht gerade, die Betriebskosten für seine Wohnung herauszufinden. Ich werde meinem Bruder sagen, dass er sich einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt suchen soll, der ihm weiterhelfen kann.

  8. T Schumacher

    Danke für diesen Artikel zum Thema Betriebskosten für Wohnungen! Ich bin begeistert mehr darüber zu lernen. Dieser Beitrag war sehr nützlich.

  9. Helena

    Die Betriebskosten einer Wohnung hängen selbstverständlich von der Nutzung von Heizung, Strom und Wasser ab. Ich habe auch gemerkt, dass je mehr Quadratmeter die Wohnung hat, desto größer sind die Nebenkosten. Danke für die durchschnittliche Rechnungen!

  10. Antje W

    Hallo Zusammen,

    ich wohne in einer 2 Zimmer Wohnung 55 qm ohne Fahrstuhl mit EBK und Balkon. Zahle monatlich 185 Euro Nebenkosten. Und nach der Nebenkostenabrrchnung reicht das nicht und ich muss noch nachzahlen. Das ist doch eindeutig zu viel. Wieviel darf meine vermieterin maximal ansetzen? Es wäre schön, wenn ihr helfen könnt.

    VG

  11. BEATE M

    Bei mir wurde acht Jahre lang die Abfallentsorgung durch die PERSONEN im Haus geteilt. Jetzt soll durch die sechs PARTEIEN geteilt werden,was für mich als einzige Alleinstehende eine Steigerung von 30:auf 90 Euro ausmacht
    Ist das korrekt?

  12. Murat

    Hallo zusammen,

    wonach richten sich die Kosten für die Gartenarbeiten bzw. Gartenpflege?
    Nach der Größe der Wohnung (macht für mich keinen Sinn) oder des Gartens?
    Kann man einen Pauschalbetrag setzen, zum Beispiel wie oben in der Liste 0,1€/qm oder müssen die Kosten belegbar sein?

    Vielen Dank im Voraus.
    Gruß

  13. Simon

    Hallo zusammen,

    meinem ehemaliger Vermieter ist aufgefallen das aus dem Jahr 2016 noch Mietrückstände für die Wohnung offen sind. Tatsächlich gab es Mietrückstände die aber Anfang 2017 vollständig beglichen wurden. Nun knapp 3 Jahre später fällt dem Vermieter auf das offensichtlich noch 1500 Euro fällig sind. Zählt die Miete auch zu den Betriebkostenabrechnungen?

    PS: eine Nebenkostenabrechnung habe ich niemals von ehemaligen Vermieter erhalten.

    Vielen Dank im Voraus
    Simon

  14. H.-J. Dr. Storm

    Hier eine Anfrage: Kann ein Mieter bestimmte Betriebskosten bzw. gegebenenfalls anteilig steuerlich geltend machen ? Wenn ja, um welche Kostenarten ginge es dann?

    1. mietrecht.com

      Hallo H.-J. Dr. Storm,

      unter bestimmten Umständen ist eine Absetzung von der Steuer möglich. So können beispielsweise Handwerkerleistungen rund ums Haus und den Garten sowie auch haushaltsnahe Dienstleistungen in der Regel abgesetzt werden, Materialkosten allerdings nicht. Für eine ausführliche Beratung, sollten Sie einen Steuerberater oder eine Steuerverein kontaktieren.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. K. Roberto

    Ich habe hier mal eine Frage! Zur Betriebskosten Abrechnung:

    Wir wohnen in einer Mietwohnung, im Haus leben 8 Mieter (jeder hat anderen Eigentümer) , die qm² sind bei allen Wohnungen gleich!
    Wie kann es sein, dass jeder Mieter verschiedene Betriebskosten zahlen, Bei GLEICHER qm² Zahl?

    *Achtung, ich meine nicht Heizkosten, diese sind je nach verbrauch anders.

    1. Fischer

      Wasserverbrauch kann hierbei eine Rolle spielen. Aber auch Deckenhöhe oder andere bauliche Faktoren, die nicht an der Grundfläche einer Wohnung abgelesen werden können.

  16. J. Winter

    Hallo, unsere Nebenkosten sind als Betriebskosten vereinbart worden, haben aber keine Betriebskostenverordnung damals erhalten. Anfangs mussten wir die Gebäudereinigung abwechselnd gereinigt werden unter den Nachbarn. Später (ca. 1 Jahr nach Einzug) wurde in einer Eigentümerversammlung beschlossen es kommt eine Reinigungsfirma kommt und reinigt. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten und sollen die Kosten für die Reinigungsfirma anteilig der Wohungsparteien bezahlen. Kann das der Vermieter machen ?

  17. Horst M.

    Was kann ich tun wenn der Mieter meiner Wohnung trotz schriftlicher Zusage die Betriebskosten nur teilweise bezahlt.

    1. mietrecht.com

      Hallo Horst M.,

      in der Regel kann das eine Abmahnung wegen verspäteter Zahlungen begründen. Ändert der Mieter sein Verhalten dann nicht, kann das in der Folge auch eine Kündigung möglich machen. Lassen Sie sich am besten auch rechtliche dazu beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  18. Paul S.

    Guten Tag,
    „den Hals nicht voll“ schürt nur wieder einmal unproduktiven „Klassen“hass .
    Nützliche Tipps ist wohl die falsche Herangehensweise.
    Sie müssen sich schon auch selbst einlesen. Das ist weniger schlimm als Sie denken.

    Waren die Kosten der Vorjahre genauso hoch? (Wenn, warum sind Sie nicht längst ausgezogen? – Ist vielleicht der Mietzins recht niedrig als gewisser Ausgleich für hohe Betriebskosten? Es fehlt umfassende Information )
    Warum prüfen Sie nicht, ob ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis vorliegt, das der Vermieter berücksichtigen muss (§ 556, Abs. 3 BGB).
    Wenn Sie mit einer Heizung nichts zu tun haben, müssen Sie dafür i.d.R. auch nicht zahlen. Gehen Sie zum Mieterverein.
    Meine Mieter in einem 6-Fam-Haus zahlen seit der Modernisierung des Hauses 1,21 € pro Monat pro qm, der Schnitt des Dt. Mieterbundes liegt bei 2,17 €. Und die Modernisierung habe ich nur zu 60% umgelegt.
    Ich investiere jährlich 5% der Einnahmen in Verbesserungen (elektrische Rollläden, Markisen, LED-Beleuchtung überall, etc. etc), die ich meist umlegen könnte, es aber nicht mache.
    Es sind also nicht alle Vermiter gleich, und schon gar nicht alle gierig.

    Freundliche Grüße

  19. Hofer

    Manche Vermieter bekommen den Hals nicht voll.
    Ich bewohne 70 m² Wohnung uns soll für 2017 an Nebenkosten 2674 € bezahlen. Alleine die Brennstoffkosten wurden mit 7414 € berechnet. die Heizungsbetriebskosten (z.B. Stromkosten für Heizung 868 €) werden mit 2196,71 € (komlett für 485 ²) angegeben. Das kommt, weil eine Hausnummer, 2 zusammengebauten Häuser, zwei Heizungen betrieben werden (1x Gas, 1x Öl Heizungen wo ich wohne). Mit Gas habe ich also nichts zu schaffen und keinen Nutzen und trotzdem soll ich die Brennstoffkosten mittragen. Ist das gesetzlich richtig? Die Verrechnung ist 50:50 für ein sehr altes Haus. Auch die restlichen Kosten sind für mich nicht nachvollziehbar. Nützliche und rechtliche Tipps sind herzlich willkommen.

    1. mietrecht.com

      Hallo Hofer,

      hier empfehlen wir Ihnen, die Abrechnung gemeinsam mit einem Mietererverein zu prüfen und eine Einsicht in die zugrunde liegenden Rechnungen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, sind hier der Mieterverein oder ein fachkundiger Anwalt die richtigen Ansprechpartner.

      Ihr Team von mietrecht.com

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