Monatliche Kosten für ein Haus: die Betriebskosten
Ein eigenes Haus zu bauen oder zu kaufen ist für viele Deutsche ein Wunschtraum. Ob sie ihn sich erfüllen, ist in den meisten Fällen eine Kostenfrage. Denn nach dem Einzug muss nicht nur die Abzahlung der Hausfinanzierung für die kommenden Monate und Jahre einkalkuliert werden, sondern auch monatliche Fixkosten für das Haus sind zu berücksichtigen: die sog. Betriebs- oder Nebenkosten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Betriebskosten für ein Haus anfallen und mit welchen regelmäßigen Ausgaben Hausbesitzer rechnen müssen.
Das Wichtigste zu den Betriebskosten für ein Haus
Die monatlichen Betriebskosten für ein Haus berechnen sich nach vielen unterschiedlichen Faktoren und können daher sowohl in ganz Deutschland als auch innerhalb einer Gemeinde stark variieren. Hier lesen Sie mehr zu den durchschnittlichen Kosten, die anfallen können,
Ja. Manche Betriebskosten für ein Haus müssen nur einmalig gezahlt werden, wie z. B. die Grunderwerbssteuer.
Es kann durchaus sein, dass die Bewirtschaftung eines Hauses noch weitere Kosten verursacht. So zählen zum Beispiel Sanierungskosten zu diesen Mehraufwendungen. Mehr dazu finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Welche Betriebskosten verursacht ein Haus?
Hauseigentümer müssen einiges an Nebenkosten zahlen. Nicht alle davon sind jedoch regelmäßig fällig. Ein paar Kostenpunkte müssen nur einmalig getätigt werden. Dazu gehören:
- Grunderwerbssteuer
- Notarkosten
- Kosten für Grundbucheintrag
- Erschließungskosten (in der Regel nur bei Neubau fällig)
- ggf. Sanierungskosten
- ggf. Maklerprovision
Betriebskosten: Ein Haus verursacht regelmäßige Unterhaltskosten
Die Unterhaltskosten für ein Haus fallen hingegen monatlich bzw. jährlich an. Wer plant, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sollte daher unbedingt in Erfahrung bringen, welche Ausgaben zukünftig regelmäßig auf ihn zukommen. Ein pauschaler Betrag, wie hoch die Betriebskosten für ein Haus üblicherweise ausfallen, kann nicht genannt werden, da sich die einzelnen Kostenpunkte aus zu vielen Variablen ergeben, wie z. B. Grundstücksgröße, Stadt, Verbrauch und Anbieterwahl.
Diese regelmäßigen Unterhaltskosten verursacht ein Haus:
- Grundsteuer: Diese wird sehr aufwendig berechnet und richtet sich nach vielen Faktoren wie Alter des Gebäudes, Einwohnerzahl der Gemeinde, Quadratmeterzahl des Grundstücks, Bodenwert etc. Daher gibt es bei der Höhe der Grundsteuer erhebliche Differenzen – selbst innerhalb einer Wohngegend.
- Versicherungen: Zu empfehlen sind für Hausbesitzer die Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenversicherung, die Hausratsversicherung und die Haftpflichtversicherung. Aber auch eine Glasschutz- und Rechtsschutzversicherung können sinnvoll sein. Hier hängen die jeweiligen Kosten stark von den Tarifen des Versicherungsanbieters ab.
- Stromkosten: Dieser Kostenpunkt variiert stark nach Anbieter und Verbrauch. Zudem ist Ökostrom in der Regel teurer als Strom aus konventionellen Energiequellen.
- Heiz- und Gaskosten: Diese richten sich nach Art der Heizung, dem Verbrauch und natürlich wieder den Tarifen der Anbieter. Wird mit Gas geheizt, kommen noch Gaskosten hinzu.
- Wasser- und Abwasserkosten: Die Versorgung mit Frischwasser richtet sich nach dem Verbrauch im Haushalt, während die Gebühr für Abwasser auch von der Grundstücksgröße abhängig ist.
- Straßenreinigungsgebühren: Die Kosten für die Straßenreinigung sind abhängig von der Frontlänge des Grundstücks und variieren je nach Stadt.
- Müllgebühren: Die Müllgebühren richten sich nach der Anzahl der Personen, die im Haus wohnen, oder der Größe der Mülltonnen.
- Kosten für Telefon- und Kabelanschluss: Hier richtet sich der Betrag in der Regel wieder nach Anbieter und Tarifwahl.
Weitere Bewirtschaftungskosten für ein Haus
Neben der Zahlung der Betriebskosten für ein Haus sollten die Eigentümer auch immer bedenken, dass ihr Haus evtl. einmal saniert werden muss, und entsprechende Rücklagen für Instandhaltung und Modernisierung anlegen. Der Verband Privater Bauherren empfiehlt dafür, monatlich 1 Euro pro Quadratmeter zurückzulegen.
Zudem sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, in einem Zeitraum von sieben Jahren mindestens zweimal die Heizungsanlage überprüfen zu lassen. Deshalb sollten auch die Kosten für die Dienstleistung des Schornsteinfegers eingeplant werden.