Das Wichtigste zum Wärmepumpe auf Mieter umlegen
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das erlaubt, zum Beispiel, wenn die Maßnahme eine energetische Modernisierung darstellt. Unter welchen weiteren Voraussetzungen eine Umlage außerdem möglich ist, erfahren Sie hier.
Die Heizkostenverordnung regelt in Deutschland die Abrechnung von Heizungs- und Warmwasserkosten. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist sie essentieller Bestandteil des deutschen Mietrechts. Was die Heizkostenverordnung für Wärmepumpen vorsieht, erklären wir an dieser Stelle.
Sofern mindestens eines der erforderlichen Kriterien erfüllt ist, kann der Einbau einer Wärmepumpe auf die Mieter umgelegt werden. Auch Wartungskosten können im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
Den Einbau einer Wärmepumpe auf Mieter umlegen – geht das überhaupt?

Eine Wärmepumpe wird unter anderem zum Heizen von Gebäuden eingesetzt. Auch in Mietshäusern erfreut sie sich immer größerer Beliebtheit. Doch was bedeutet das für Vermieter? In bestimmten Fällen dürfen Vermieter die Kosten für den Einbau der Wärmepumpenheizung auf die Mieter umlegen. Das ist der Fall, wenn…
- durch den Einbau der Wärmepumpe in Zukunft Energie eingespart wird, es sich also um eine energetische Sanierung handelt.
- der Gebrauchswert des Mietshauses gesteigert wird und/oder die Wohnverhältnisse verbessert werden.
- der Einbau dem Klimaschutz dient.
Grundlage für die Möglichkeit der Umlage ist § 555b des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wie darf der Vermieter die Kosten der Wärmepumpe auf seine Mieter umlegen?
Der Vermieter muss sich bei der Umlage an gesetzliche Vorgaben halten: Maximal 8 % der Investitionskosten darf er auf die zuvor übliche Jahresmiete aufschlagen. Zusätzlich zu dieser Regelung kommt noch ein weiterer Maximalwert, der nicht überschritten werden darf und Mieter vor zu drastischen Erhöhungen schützen soll: Eine Mieterhöhung aufgrund einer Wärmepumpe darf innerhalb von sechs Jahren nur höchstens drei Euro pro Quadratmeter betragen. Dabei geht es allerdings nur um Erhöhungen aufgrund der neuen Wärmepumpe. Angleichungen an die ortsübliche Vergleichsmiete sind von einer solchen Deckelung ausgenommen.
Den Strom für die Wärmepumpe auf Mieter umlegen: So wird abgerechnet

Die Abrechnung einer Wärmepumpe funktioniert ähnlich wie die einer Öl- oder Gasheizung: Ein Zähler misst den Stromverbrauch der Pumpe. Der Betrieb und auch die Wartung sind dann Teil der Nebenkosten. Wie hoch die Nebenkosten ausfallen hängt neben dem persönlichen Heizbedarf auch von der Effizienz der Pumpe ab. Das ist in der Heizkostenverordnung geregelt: Seit dem 1. Oktober 2024 ist die verbrauchsabhängige Abrechnung für Vermieter verpflichtend.