Besenrein: Was bedeutet das für Mieter beim Auszug?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Wichtigste zum Thema „Besenrein“

Was bedeutet „besenrein übergeben“?

Im Mietrecht bedeutet besenrein, dass eine Mietsache vor der Übergabe von groben Verschmutzungen zu befreien ist, aber größere Reinigungen und Reparaturen nicht durchgeführt werden müssen. Fallen keinen Schönheitsreparaturen an oder sind diese nicht vereinbart, reicht das grobe Säubern aus.

Was muss bei „besenrein“ gemacht werden?

Besenrein eine Wohnung zu übergeben, bedeutet, dass Sie die Räume durchfegen oder mit dem Staubsauger durchgehen. Darüber hinaus sind Kalkablagerungen und Essensreste zu entfernen. In der Checkliste haben wir hier wichtige Punkte diesbezüglich zusammengefasst.

Was passiert, wenn Sie die Wohnung nicht besenrein übergeben?

Übergeben Sie die Wohnung ungereinigt und nicht besenrein, kann ein Teil der Kaution für die Reinigungskosten einbehalten werden. Allerdings handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Wichtig ist auch, was bezüglich der Übergabe im Mietvertrag vereinbart ist.

Besenreine Übergabe: Wozu sind Mieter beim Auszug verpflichtet?

Ist im Mietvertrag "besenrein" vereinbart, reicht das Fegen oder Staubsaugen der Böden aus.
Ist im Mietvertrag „besenrein“ vereinbart, reicht das Fegen oder Staubsaugen der Böden aus.

Beim Umzug und der Übergabe der Mietsache an den Vermieter, gibt es für Mieter einiges zu beachten. Wie muss die Wohnung aussehen? Ist eine Renovierung notwendig oder verpflichtend? Was bedeutet es, wenn eine Wohnungsübergabe besenrein erfolgen soll? Grundsätzlich gilt, was im Mietvertrag vereinbart und rechtlich wirksam ist. Das trifft sowohl auf notwendige Schönheitsreparaturen und Renovierungen als auch auf Reinigungen zu.

Eine gesetzliche Definition von „besenrein“ gibt es nicht. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2006 festgelegt, was unter dem Begriff im Allgemeinen zu verstehen ist. Gemäß dem Urteil (BGH, 28.06.2006, Az.: VIII ZR 124/05) müssen Mieter die Mietsache für die Übergaben nur mit dem Besen durchfegen und lediglich grobe Verschmutzungen beseitigen.

In der Urteilsbegründung heißt es dazu wie folgt:

Die Verpflichtung zur „besenreinen“ Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.

Zu groben Verschmutzungen zählen unter anderem Spinnenweben, Staubflusen, Sand oder Erde auf dem Fußboden oder Essensreste in der Wohnung. Besenrein bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass Fliesen in Bad oder Küche von groben Verschmutzungen befreit sein müssen. Wichtig ist, dass auch Kalkablagerungen dazu zählen. Eine große Grundreinigung ist in dieser Definition jedoch nicht mit inbegriffen. Auch das Abtauen des Kühlschranks oder der Kühltruhe bleibt Mietern hier erspart, wenn diese zur Einrichtung der Küche gehören bzw. Teil der mitvermieteten Einbauküche sind. Ausräumen müssen Sie diese allerdings.

Ist in der Wohnung oder im Haus ein Teppichboden vorhanden, reicht die Reinigung mit dem Staubsauger aus. Achtung: Mieter müssen ihren eigenen, nicht mitvermieteten Teppichboden bei einem Auszug entfernen, um besenrein übergeben zu können. Stimmen Vermieter einem Verbleib zu, reicht auch hier das Staubsaugen.

Mieter müssen zudem bei einer Übergabe als „besenrein“ die Fenster nicht putzen. Gleiches gilt für Heizkörper oder Rohre. Sind allerdings Aufkleber oder Klebereste auf Fliesen, Fenstern oder Heizkörpern zu finden oder wurden Folien verklebt, die nicht zur Mietsache gehören, müssen diese auch bei einer besenreinen Übergabe entfernt werden. Darüber hinaus bedeutet besenrein, dass Löcher in der Wand nicht entfernt werden müssen, sofern diese in einer angemessenen notwendigen Anzahl vorhanden sind (BGH VIII ZR 10/92).

Wann kommt eine besenreine Wohnungsübergabe in Betracht?

Besenrein: Weder Badezimmer noch Fenster müssen gründlich gereinigt werden.
Besenrein: Weder Badezimmer noch Fenster müssen gründlich gereinigt werden.

Unter welchen Umständen kann für Mieter die Wohnungsübergabe besenrein erfolgen? Zum einen dann, wenn eine Rückgabe als besenrein im Mietvertrag vereinbart ist. Zum anderen, wenn keine Schönheitsreparaturen anfallen bzw. die vereinbarten Regelungen dazu unwirksam sind. In diesem Fall reicht es aus, wenn Mieter die Mietsache besenrein hinterlassen.

Arbeiten, die unter die Schönheitsreparaturen fallen, zählen grundsätzlich nicht zur Besenreinheit. Das Streichen der Wände, Decke, Türen, Zargen, Böden und Fensterrahmen sowie das Tapezieren oder das Ausbessern von Mängeln, die durch das Wohnen entstanden sind, müssen extra mietvertraglich vereinbart sein. Vermieter dürfen die Durchführung dieser also nicht verlangen, wenn die Wohnung nur besenrein zu übergeben ist und Schönheitsreparaturen nicht notwendig oder nicht vereinbart sind.

Checklist für eine besenreine Übergabe

Nachfolgend finden Sie eine Checkliste mit Punkten, die wichtig sind, wenn Sie die Wohnung besenrein übergeben sollen. Diese Liste können Sie sich kostenlos herunterladen:

Checkliste besenrein

Laden Sie hier kostenlos die Checkliste für die besenreine Wohnungsübergabe herunter!

Drucken Sie sich die Checkliste am besten aus und nehmen Sie diese mit zu den Besichtigungen. Sie können die Punkte dann auf dieser abhaken.

Checkliste für besenreine Übergaben (.pdf)
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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