Welcher Kündigungsschutz gilt bei Wohnungsverkauf?

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Rechte der Mieter bei einem Wohnungsverkauf?

Ein besonderer Kündigungsschutz bei einem Wohnungsverkauf besteht nur in einem bestimmten Fall.
Ein besonderer Kündigungsschutz bei einem Wohnungsverkauf besteht nur in einem bestimmten Fall.

Besteht ein besonderer Kündigungsschutz bei einem Wohnungsverkauf?
Wird die Wohnung verkauft, machen sich Mieter oft Sorgen, ob sie in dieser bleiben können. Denn oft ist nicht ganz klar, welche gesetzlichen Grundlagen hier gelten.

Grundsätzlich gilt bei einem Wohnungs­verkauft, dass der neue Eigentümer an Stelle des Vermieters tritt und somit alle Rechte sowie Pflichten übernimmt. Denn laut Mietrecht bricht ein Kauf nicht Miete und alle Regelungen im bestehenden Mietvertrag bleiben erhalten.
Doch wie sieht es in diesem Fall mit der Kündigung des Mietverhältnisses aus? Gibt es einen Kündigungsschutz nach einem Wohnungsverkauf? Was muss hier beachtet werden? Diese und weitere Fragen beleuchtet der nachfolgenden Artikel etwas näher.

Das Wichtigste zum Kündigungsschutz beim Wohnungsverkauf

Können Vermieter bei anstehendem Wohnungsverkauf dem Mieter kündigen?

Ein Verkauf der Wohnung stellt in der Regel noch keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung durch den Vermieter dar. Üblicherweise gehen die bestehenden Mietverhältnisse bei einem Verkauf auf den neuen Eigentümer über. Dieser kann Eigenbedarf gelten machen.

Welche Besonderheit besteht bei umgewandeltem Mietraum?

Handelt es sich um eine während der Mietdauer in Wohneigentum umgewandelte Wohnung, treten oft Sperrfristen in Kraft. Diese schließen dann eine Kündigung wegen Eigenbedarf für eine bestimmten Zeitraum aus.

Wie lang ist eine Sperrfrist?

In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, liegt die gesetzliche Sperrfrist bei drei Jahren. Kommunen oder Städte können diese bis auf zehn Jahre erweitern. Neue Eigentümer können keinen Eigenbedarf anmelden.

Wohnungsverkauf: Eine Kündigung ist nicht so einfach

Mieter befürchten oft, dass ihnen sofort nach Verkauf gekündigt wird und sie die Wohnung auch sofort verlassen müssen. Dies ist jedoch rein rechtlich nicht möglich. Der neue Eigentümer kann den Mietern nur dann ordentlich kündigen, wenn er Eigenbedarf anmeldet. Und auch dann gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen von drei Monaten und die Vorgabe, dass der Bedarf vorliegen sowie nachweisbar sein muss.

Dies ist kein besonderer Kündigungsschutz bei einem Wohnungsverkauf, sondern ein gesetzlich festgeschriebener Vorgang für alle Mietverhältnisse, der den Mieter schützen soll. Auch wenn ein Härtefall vorliegt (z. B. hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft) und der Auszug aufgrund der Sozialklausel für den Mieter unzumutbar ist, greift der Kündigungsschutz.

Wurde im Mietvertrag eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen, kann der neue Eigentümer dies auch nicht ändern. Er übernimmt den Mietvertag so wie er ist. Einseitige Änderungen sind ausgeschlossen.

Der Vermieter kann dem Mieter bei einem anstehenden Verkauf nur dann ordentlich kündigen, wenn ihm durch das bestehende Mietverhältnis großer wirtschaftlicher Schaden entsteht. Dies muss jedoch eindeutig vom Vermieter nachgewiesen werden.

Ausnahme bei umgewandeltem Wohnraum

Ein Kündigungsschutz nach einem Wohnungsverkauf besteht bei umgewandeltem Wohnraum.
Ein Kündigungsschutz nach einem Wohnungsverkauf besteht bei umgewandeltem Wohnraum.

Ein wirklicher Kündigungsschutz nach einem Wohnungsverkauf besteht in einem besonderen Fall, nämlich dann, wenn es sich bei der betreffenden Wohnung um umgewandelten Wohnraum handelt.

Dies bedeutet, wenn die Wohnung während der Mietzeit des Mieters in Wohneigentum umgewandelt und dann verkauft wurde, besteht eine sogenannte Sperrfrist. In dieser Zeit ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder einer Verwertungskündigung nicht zulässig. Für diese Wohnung gilt nach der Umwandlung als ein Kündigungsschutz, was unter anderem vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt wurde (BGH, Urteil v. 11.3.2009, VIII ZR 127/08, NJW 2009, 1808).

Gesetzlich ist diese Frist auf drei Jahre festgelegt. Jedoch kann sie je nach Region auch auf zehn Jahre erweitert werden. Diese Regelung ist dann tatsächlich ein besonderer Kündigungsschutz bei einem Wohnungsverkauf.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

34 Gedanken zu “Welcher Kündigungsschutz gilt bei Wohnungsverkauf?

  1. Ursula W.

    Meine Wohnung wurde nach 24Jahren an einen Eigentümer mit Eigenbedarf verkauft muß ich jetzt gleich ausziehen welche Rechte habe ich nach 24Jahren

    Antworten
  2. Inge

    Sehr geehrter Herr Voigt,
    ich bitte um Auskunft bzgl. Kündigungsfrist. Es wurde ein 4 Familienhaus in 4 EGW umgewandelt. Wann darf ein eventueller Käufer einer Wohnung mit welcher Frist kündigen. Bei Eigenbedarf oder auch wenn nur als Geldanlage gekauft zwecks höherer Rendite (Mieterhöhung?)
    Wie hoch ist die Sperrfrist
    Der Stand des Hauses liegt in (Adresse durch Redaktion editiert). vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    MfG – Inge

    Antworten

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