Brandschutz im Mietshaus: Immer ein wichtiges Thema

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Brandschutzbestimmungen sollten in Mehrfamilienhäusern ernst genommen werden

Die Maßnahmen im Brandschutz sollen einem Feuer vorbeugen bzw. die Ausbreitung eindämmen.
Die Maßnahmen im Brandschutz sollen einem Feuer vorbeugen bzw. die Ausbreitung eindämmen.

Nicht nur in der eigenen Wohnung möchten Mieter sich wohlfühlen. Für viele zählt auch der Hausflur bzw. das Treppenhaus zur Wohlfühlzone. Da gehören dann Bilder an den Wänden, Schmuck an den Wohnungstüren oder Schuhschränke vor eben jenen in vielen Mietshäusern zum gängigen Bild. Doch ist das eigentlich mit dem Brandschutz in einem Mehrfamilienhaus vereinbar?

Was ist Brandschutz überhaupt und wer ist dafür zuständig? Der folgende Ratgeber klärt, was vorbeugender Brandschutz bedeutet, was eine Brandschutzverordnung ist und welche Bestimmungen diesbezüglich für ein Mietshaus beachtet werden müssen

Das Wichtigste zum Brandschutz in Wohngebäuden

Welche Funktion hat der Brandschutz?

Brandschutz dient in erster Linie der Vorbeugung bzw. Verhütung von Bränden sowie der Eindämmung von deren Auswirkung.

Welche Räumlichkeiten unterlegen im Mietshaus dem Brandschutz?

Der Brandschutz im Mehrfamilienhaus betrifft Keller, Treppenhäuser, Wohnungen und Dachböden gleichermaßen.

Kann das Abstellen von Gegenständen im Hausflur untersagt sein

Ja, Fahrräder, Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung bzw. Hausordnung untersagt werden.

Wichtige Themen rund um den Brandschutz

→ Brandschutz im Keller→ Brandschutz im Treppenhaus→ Fluchtwege→ Schuhe im Treppenhaus

Was ist Brandschutz: Eine Definition

Das Konzept für den Brandschutz im Altbau unterscheidet sich von dem für einen Neubau.
Das Konzept für den Brandschutz im Altbau unterscheidet sich von dem für einen Neubau.

Als Brandschutz werden alle Maßnahmen bezeichnet, die die Entstehung eines Brandes verhindern oder der Ausbreitung eines solchen entgegenwirken. Darüber hinaus zählt auch das Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie von wirksamen Löscharbeiten zum Brandschutz.

Erstere Maßnahmen werden üblicherweise als vorbeugender Brandschutz bzw. Brandverhütung bezeichnet, letztere als abwehrender Brandschutz. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften befasst sich mit dem Brandschutz, da dieser in vielen Bereichen des alltäglichen Lebens eine wichtige Rolle spielt. So sind beispielsweise die Brandschutzgesetze, die Bauordnungen der Bundesländer und die Feuerwehrgesetze wichtige rechtliche Grundlagen beim Thema Brandschutz.

Brandschutzbestimmungen, auch für Gebäude, finden sich zudem in weiteren Verordnungen, Erlassen und Gesetzen wieder, so zum Beispiel in der Brandschutzrichtlinie für Flucht- und Rettungswege. Darüber hinaus sind erlassene Normen, Richtlinien, technische Vorschriften und Merkblätter sowie Handlungsempfehlungen ebenfalls von Bedeutung im Brandschutz.

Verbeugender sowie abwehrender Brandschutz sollen dazu beitragen, dass die Gefahr eines Feuers verringert wird bzw. die Möglichkeit besteht, ein solches richtig bekämpfen zu können.

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz bezeichnet in der Regel alle Maßnahmen, die baulich, technisch oder organisatorisch dem Ausbruch eines Brandes oder dessen Ausbreitung entgegenwirken. Darüber hinaus dient er auch dazu, die Auswirkungen von Bränden einzudämmen.

Der vorbeugende Brandschutz wird daher auch in den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz unterteilt. Baulicher Brandschutz soll Leib, Leben, Umwelt und Besitz sowie die öffentliche Sicherheit schützen und ist gleichzeitig auch eine Voraussetzung für die wirksame Brandbekämpfung. Im Baurecht wird der Brandschutz in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen geregelt. Diese dienen in Deutschland als Mindestanforderungen und müssen bei allen Bauvorhaben beachtet und erfüllt werden.

Die Wartung und Pflege der Fluchtwege gehört zum Brandschutz in einem Mietshaus.
Die Wartung und Pflege der Fluchtwege gehört zum Brandschutz in einem Mietshaus.

Ein baulicher Brandschutz betrachtet zum Beispiel Aspekte wie die Bauweise, die Bauart, die Baustoffe oder auch die Lage der Gebäude sowie die Anzahl der Personen, die sie nutzen. Die Unterteilung bzw. die Aufteilung der Gebäude sowie die Art der Nutzung sind für Maßnahmen zum Brandschutz ebenfalls wichtig.

Die wichtigsten Punkte sind für den Brandschutz auch nach Gebäudeklassen festgelegt. Daher gibt es unterschiedliche Vorgaben für den Brandschutz im Mehrfamilienhaus als Altbau oder als Neubau. Dieser unterscheidet sich dann wiederum von den Maßnahmen in einem alten Industriegebäude oder einer neugebauten Sporthalle.

Im anlagentechnischen Brandschutz spielen dann Punkte wie das Vorhandensein von Löschmöglichkeiten (Löschwasserrohre, Hydranten, Sprinkleranlagen) oder den Zugangsmöglichkeiten für die Rettungsdienste (Feuerwehrzufahrten usw.) eine Rolle. Der organisatorische Brandschutz befasst sich mit Themen wie dem Informieren von Nutzern, Bewohnern oder Mitarbeitern über das richtige Verhalten im Brandfall, der Wartung bzw. der Kontrolle von Fluchtwegen sowie der Prüfung von Feuerlöschern oder Brandmeldern.

Die sogenannten Schutzziele beim Brandschutz für Gebäude sind, wie zuvor bereits erwähnt, das Retten von Leben, der Gesundheit, des Eigentums, des Besitzes und der Umwelt bzw. diese zu schützen.

Brandschutzordnung: Was im Mietshaus wichtig ist

Auch im Mietrecht ist Brandschutz von Bedeutung. Verschiedene Verordnungen und Normen dienen hier der Sicherheit der Mieter und sollen Gefahrenquellen minimieren. Oftmals gelten diese Vorgaben ebenfalls als Mindestanforderungen, die erfüllt werden müsssen.

So sind eine Brandschutzordnung für ein Mehrfamilienhaus oder Brandschutzbestimmungen fürs Treppenhaus bekannte Beispiele für die Umsetzung vom Brandschutz in Mietshäusern. Für viele Mieter wird das Thema „Brandschutz“ im Wohnhaus oftmals erst dann eines, wenn sie über die Schuhe des Nachbarn stolpern, den Kinderwagen im Hausflur bemängeln oder der Vermieter Rauchmelder einbauen lässt.

In allen Bundesländern müssen für den Brandschutz Rauchmelder in den Wohnungen installiert sein bzw werden.
In allen Bundesländern müssen für den Brandschutz Rauchmelder in den Wohnungen installiert sein bzw werden.

Brandschutzvorschriften für Wohngebäude finden sich nicht nur in den gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien wieder, sondern können auch in den jeweiligen Hausordnungen enthalten sein. Selten, aber nicht unbekannt, sind ganze Brandschutzordnungen für Wohnhäuser.

Diese Ordnungen können dann ähnlich wie eine Hausordnung Vorgaben und Hinweise zum Verhalten im Brandfall enthalten. Sie haben zudem auch den Stellenwert einer Hausordnung und legen in der Regel den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz für Wohngebäude oder für öffentliche sowie gewerblich genutzte Gebäude fest.

Das Erstellen einer solchen Brandschutzordnung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern fällt in die Verantwortlichkeit der Bundesländer sowie der Kommunen. In der Regel werden diese meist für Arbeitsstätten erstellt und weniger für Wohnhäuser. Eine gesonderte Brandschutzordnung für Kellerräume oder Dachböden ist in der Regel ebenfalls nicht üblich.

Gesetzlich sind in fast allen Bundesländern jedoch einige Maßnahmen einheitlich vorgeschrieben. So muss für den Brandschutz in einer Mietwohnung seit August 2014 ein Rauchmelder in jedem Wohnraum installiert sein. Diese Pflicht gilt ohne Außnahme in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.

In Berlin besteht die Pflicht seit 01.01.2017, in Brandenburg seit 01.01.2016. In beiden Ländern müssen Wohnungen bis 2020 nachgerüstet werden. Auch in Sachsen besteht die Pflicht seit 2016, es wurde jedoch keine Grenze für die Nachrüstung festgelegt.

Brandschutz im Treppenhaus

Treppenhäuser gehören in Wohngebäuden zu den ersten Flucht- und Rettungswegen. Daher sollte der Brandschutz im Treppenhaus für ein Mehrfamilienhaus auch ernst genommen werden. Klare gesetzliche Verbote, die Gegenstände in den Fluren und Treppenhäusern grundsätzlich explizit untersagen, gibt es nicht. Allerdings schreiben die Brandschutzbestimmungen einige Punkte vor, die Vermieter durch Vorgaben in der Hausordnung an die Mieter weitergeben können.

So kann beispielsweise das Aufstellen eines Schuhschranks untersagt werden. Ein Kinderwagen im Hausflur ist im Brandschutz ebenfalls nicht gern gesehen, kann jedoch nicht grundsätzlich untersagt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist und der Wagen kein Hindernis darstellt.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich: Vermieter oder Mieter?

Brandschutz: Der Heizungsraum im Mehrfamilienhaus sollte für Mieter unzugänglich und mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein.
Brandschutz: Der Heizungsraum im Mehrfamilienhaus sollte für Mieter unzugänglich und mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein.

Brandschutzauflagen für Vermieter gibt es in dem Sinne nicht, allerdings ist er für die Sicherheit in seinem Haus verantwortlich. Hierzu zählen auch die Beseitigung von Brandgefahren und die Sicherung von Fluchtwegen. Der Brandschutz bezüglich der Fluchtwege im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls durch die allgemeine Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten sein.

Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. Im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden.

Für den Brandschutz in Wohnung und Kellerräumen sind also hauptsächlich die Vermieter selbst verantwortlich. Die Installation von vorgeschriebenen Rauchmeldern in den Wohnungen oder das Anbringen von Feuerlöschern in Heizungsräumen obliegt den Vermietern.

Natürlich macht Brandschutz an der Wohnungstür nicht halt. Auch in der Mietsache gibt es bestimmte Dinge zu beachten, um einem Brand vorzubeugen oder dessen Ausbreitung zu verhindern. Die verwendeten Materialen sollten den DIN-Normen entsprechen, so dass zum Beispiel die Wohneingangstür den Brandschutz unterstützt und nicht brandfördernd wirkt. Gleiches gilt für verwendete Farben und Tapeten. Darüber hinaus sollte auch die Elektrik den Standards entsprechen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

63 Gedanken zu “Brandschutz im Mietshaus: Immer ein wichtiges Thema

  1. Jule

    Guten Tag,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in der RLP. Muss der Hauseigentümer in den Fluren im Haus Feuerlöscher aufstellen?

    Viele Grüße und Danke für eine Antwort.
    Jule

  2. Julia

    Hallo,

    bei meinem Altbau ist die Zwischendecke noch aus Holz, ist dies rechtlich konform oder besteht hier dann nicht der Brandschutz, da die Zwischendecke nicht Flammhemmend ist?
    Ich wurde darauf hingewiesen und bin über eine Antwort dankbar.

    Viele Grüße Julia

    1. Hagi

      Wenn sie altbaudecken aus Holz stören, ziehen sie doch in ein neueres Haus. Holzdecke durch Beton zu ersetzen geht nur mit Zerstörung historischer Bausubstanz. Z. B. Stuckdecken, alte Holzböden usw. finde die Frage ziemlich dämlich.

  3. Christian H.

    Hallo und Guten Tag,
    unser Vermieter (durch Redaktion geändert) hat die Glasbausteinfassade des Treppenhauses großflächig mit großen Holztafeln sowohl von außen als auch innen beplankt, da die schon einige Glasbausteine, auf Grund des Alters, rausgebrochen sind.
    Da das Treppenhaus der zentrale Flucht- und Rettungsweg ist, stellt sich bei mir die Frage, ob eine Holzverschalung dem Brandschutz in einem zentralen Hausflur entspricht? Ich meine, wenn diese in Flammen steht (erhöhte Brandlast), kommt niemand unbeschadet aus den oberen Etagen durch den Hausflur ins Freie.
    Eine Zusage zu einer angepassten Mitminderung von üblichen 5% bei baulichen Einschränkungen in einem Hausflur, auch wegen der ganzjährigen Verdunklung des Hausflures, wurde seitens der [durch Redaktion geändert] komplett bis heute (Der Zustand besteht seit dem 21.07.2018) ignoriert.
    Ich überlege nun die Angelegenheit durch einen Anwalt für Mietrecht prüfen zu lassen, genauso wie der vorgeschriebene Brandschutz in Mietshäusern.
    Gruß Christian

  4. Uwe W.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    auf Ihrer Seite hat sich ein kleiner Tippfehler versteckt. Es sollte sicherlich „anlagentechnischer Brandschutz“ heißen.
    Viele Grüße
    Uwe W.

    Im analagentechnischen Brandschutz spielen dann Punkte wie das Vorhandensein von Löschmöglichkeiten (Löschwasserrohre, Hydranten, Sprinkleranlagen) oder den Zugangsmöglichkeiten für die Rettungsdienste (Feuerwehrzufahrten usw.) eine Rolle. Der organi

    1. mietrecht.com

      Hallo Uwe W.,

      vielen Dank für den Hinweis. Der Texte wurde entsprechend korrigiert.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. Walter K.

    Hallo,
    bei der letzten Eigentümerversammlung wurde moniert, dass meine Mieter auf dem Balkon einen Gasgrill betreiben. Dies würde nicht der Brandschutzverordnung entsprechen,was ebenso auch für einen Holzkohlegrill (offenes Feuer) gelten würde.
    Lediglich ein Elektrogrill würde sich im Sinne der Brandschutzverordnung eignen. Ehe ich die Mieter anschreibe würde ich gerne wissen, ob sie diesen Gasgrill entfernen müssen oder ob es hier um die individuelle Hausordnung unseres Hauses geht. Das Mehrfamilienhaus steht in einem Wohngebiet in einem Frankfurter Stadtteil. (Hessen)
    Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
    Walter

    1. mietrecht.com

      Hasllo Walter K.,

      in der Regel genügt es, die Nutzung von Grills in der Hausordnung oder im Mietvertrag zu regeln, allerdings ist das nachträglich beim Mietvertrag nicht ohne Weiteres möglich. Bei Problemen handelt es sich beim Grillen in der Regel eine Einzelfallentscheidung, da Mietern nicht grundsätzlich diese Art der Nutzung des Balkons untersagt werden kann. Ist im Mietvertrag nichts Entsprechendes geregelt, kann auch ein Gasgrill nicht grundsätzlich verboten werden. Mieter müssen jedoch darauf achten, dass sie andere nicht übermäßig belästigen.

      Am besten klären Sie das mit einem Anwalt ab. Dieser kann Sie darüber informieren, ob die Brandschutzverordnung in einem solchen Fall greift und wie Sie am besten vorgehen können.

      Ihr Team von mietrecht.com

  6. Erika S.

    In einem Haus mit 6 Eigentumswohnungen stehen laufend die 2 Brandschutztüren im Keller offen, bzw. werden diese mit Farbeimern und Fußmatten blockiert. Die Hausverwaltung hat auf mein Drängen einen Aushang an den Türen angebracht, daß diese zu schließen sind. Es hält sich niemand daran. Habe die Türen auch schon abends um 22 Uhr zugemacht.
    Was kann man tun, bzw. was muss die Hausverwaltung tun.
    Die Stadtverwaltung, Bauaufsicht, fühlt sich nicht zuständig, da die Abnahme vor Jahren gemacht wurde und in Ordnung war.

  7. Sascha

    Hi,
    klar ist sowas „legitim“, aber ganz rechtens und sicher eben auch nicht. Stelle dir nur mal vor, es brennt nun oben und die Leute wollen zügig raus, fallen aber über deinen Kinderwagen. Das geht dann auf deutsch gesagt auf „deine Kappe“. Brandschutz ist ein heikles Thema – deswegen auch die Brandschutzbegehung. Wenn das von einem entsprechenden Brandschutzbeauftragten abgesegnet wurde, dann ist das schon wieder etwas ganz anderes. Eine Begehung ist hier oftmals der richtige Weg, um auch mit dem Vermieter ins „Reine“ zu kommen. Wir haben in unserem Betrieb auf brandschutzbegehung gesetzt und sind damit mehr als zufrieden.

    Beste Grüße

  8. N F

    Mein Vermieter hat mich auch mehrfach darauf hingewiesen, dass Schmuck an den Brandschutztüren abzuhängen ist. Ich fange gerade erst an mir darüber Gedanken zu machen. Aber ich denke auch, dass man es vielleicht nicht übertreiben sollte mit den Regeln. Zum Beispiel finde ich es legitim, wenn mal ein Kinderwagen oder Rollstuhl im Treppenhaus abgestellt wird.

  9. Lena

    Hallo und danke für diese Tipps zum Brandschutz im Mehrfamilienhaus. Ich wusste noch gar nicht, dass Fahrräder und sonstige Gegenstände aufgrund der Brandschutzverordnung untersagt werden können. In dem Wohnhaus in dem meine Wohnung sich befindet wurden kürzlich Fluchtwegschilder angebracht, um den neuen Verordnungen zu entsprechen.

  10. Ester D.

    Vielen Dank für Ihre klaren Worte zum Brandschutz im Treppenhaus. Bei uns gibt es seit langem eine Debatte, warum unseren Nachbarn ihr kleiner Schuhschrank verboten wurde, während die junge Familie bzgl. des Kinderwagens noch nie einen Hinweis bekommen hat. Mit Ihren Informationen ist dies schnell geklärt, denn der Kinderwagen steht in einer Nische im Erdgeschoss, der Schuhschrank leider mitten im Treppenhaus im 3. Stock.

  11. Andrea L.

    Hallo
    Jetzt meldet sich mal eine Vermieterin.
    Mein Mieter (sanierte Altbauwohnung) hat zwar einen reinen Wohnraummietvertrag mit mir abgeschlossen, betreibt in einem seiner Räume aber einen Online-Briefmarkenhandel.
    Dieser Raum (ca 22 qm) ist vollgestopft mit Briefmarkenalben(wohl mehrere Hundert) Überhaupt gleicht dieser Raum eher einer Messiewohnung. Der Rest der Wohnung ist zwar ziemlich voll gestellt aber manche Leute mögens halt so.
    Ich mache mir jetzt, bei diesen riesigen Mengen von Papier in einem Raum, Sorgen wegen dem Brandschutz.
    Kann man mir dazu vielleicht jemand Auskunft geben ?

    1. Oksana

      Guten tag.
      Vier Mehrfamilienhaus. Wir vermieten sozusagen eine Wohnung, es ist die letzte im Haus und die Wärme der Batterien + 18 tagsüber erreicht unsere Wohnung nicht. Wir sagen das dem Besitzer, aber er sagt uns, wenn Sie Wärme wollen, gehen Sie und zapfen Sie sich im Heizungskeller. Im Heizraum hat der Eigentümer auch einen Heizkessel mit Öl, und dieses Jahr hat er einen Ofen mit Brennholz installiert. Wer soll die Öfen im Heizungskeller anheizen? Haus mit vier Wohnungen! Ja, und heute hat er auch einen Brief geschickt, dass wir dem Besitzer Kohle, Öl, Brennholz zum Ausgraben bringen sollen. Kann der Eigentümer das alles von uns verlangen? Wenn wir für die Heizung bezahlen
      Mit freundlichen Grüßen

  12. Barbara

    Hallo,

    Unser Wohnhaus hat 2 Parteien, in unserer Seite gibt es 7 Wohnungen. Unten im Keller wurden überall Brandschutztüre eingebaut. 3 wichtige Brandschutztüre lassen die Bewohner immer auf. Sie haben extra halter darauf gebaut, dass die Türe nie zu sind. Ich mache meistens 1 zu, nach halbe Stunde ist wieder auf.
    Ist es überhaupt erlaubt? Mich stört es sehr und finde ich gefährlich. Was kann ich tun? Wo kann ich die Falle anmelden, dass das Haus danach kontrolliert wird und vielleicht wenn wir Geldstrafe kriegen, werden die Nachbarn endlich die Barndschutztüre zu lassen?
    Danke!

    1. mietrecht.com

      Hallo Barbara,

      hier sollten Sie sich zunächst an den Vermieter wenden und diesen darüber informieren. Der Vermieter kann dann die Mieter auffordern, sich entsprechend der Brandschutzordnung zu verhalten. In erster Linie ist der Vermieter dafür zuständig, dass die Vorschriften eingehalten werden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  13. Roland

    Hallo
    Unsere Wohnungstür hat zum Treppenhaus hin ca 15 mm Luft .
    Nun fragen wir uns, ob das vom Brandschutz her zulässig ist ?
    Wäre super wenn sie uns weiterhelfen könnten.

  14. Ester D.

    In unserem (Miets-)Haus wohnen viele Familien, darunter auch wir. Unsere Kinder sind bereits ausgeflogen, deswegen haben wir keine Kinderwägen um die wir uns kümmern müssen. Der Vermieter hat jedoch ein Rundschreiben geschickt, dass alles aus den Hausfluren entfernt werden muss, was nun sehr umständlich für alle ist. Dass Brandschutz erst ein Thema für viele Mieter ist, wenn sie über die Kinderwägen ihrer Nachbarn stolpern, sehe ich also hier bestätigt.

  15. chrissi

    Kann ich als Vermieter von meinem Mieter den Abschluss einer Hausratversicherung verlangen?
    Wenn z.B. ein Brand in der Mieterwohnung ausbricht und die Wohnung unbewohnbar wird? Wer wird in Haftung genommen? Wie sieht es aus wenn der Mieter keine Hausratversicherung hat?

    1. mietrecht.com

      Hallo chrissi,

      eine Hausratversicherung ist in der Regel Sache des Mieters, da diese ja sein Eigentum (den Hausrat) versichert Liegt eine solche nicht vor, müssen Betroffene bei Schäden alle Anschaffungen für eine neue Wohnungseinrichtung selbst aufkommen. Üblicherweise hat ein Vermieter mit einer solchen Angelegenheit nichts zu tun, daher ist es eher fraglich, ob eine solche Versicherung zur Bedingung gemacht werden kann. Eine Haftpflichtversicherung kann in der Regel jedoch als Voraussetzung für ein Mietverhältnis verlangt werden.
      Lassen Sie sich jedoch diesbezüglich von einem Anwalt beraten, da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten können.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Ela D.

    Ich wohne seit Jahren in einer ehemaligen Feuerwehrbereitschaftswohnung. Das Haus hat EINE Mietwohnung, eine Halle die von einem anderen Mieter als Gerümpellager für „Flohmarktware“ benutzt wird, einen Anbau in dem sich eine Postverteilungsstelle befindet und an diesem Anbau noch einen weiteren Anbau in dem sich eine Rettungswache mit Bereitschaftswohnung befindet. Jeder Anbau hat seinen eigenen Hauseingang. Schlüssel zum Gebäudeteil mit meiner Wohnung hat nur der Vermieter und ich. Bei meinem Einzug wurde mir (dummerweise) nur mündlich die Nutzung des Dachbodens erlaubt da ja sonst niemand diesen Gebäudeteil betreten kann. JETZT muss ich nach der „neuen Brandschutzverordung“ den Dachboden komplett räumen da „Papier, Bücher, Möbel und brennbare Materialien nicht im öffentlich zuģänglichen Raum aufbewahrt werden dürfen“ Originalton meiner Verwaltung. Also 1. Wird ein abgeschlossener Hausteil zu dem nur der Mieter und der Vermieter Zutritt haben als öffentlicher Raum deklariert und 2. ein Einfamilien-Mietobjekt als Mehrfamilienhaus behandelt. Ich empfinde dieses als reine Schikane.

  17. Ferdinand S.

    In meiner letzten Mietswohnung haben wir irgendwann von unserem Vermieter aus brandschutzrechtlichen Gründen die Mitteilung bekommen, unseren Kinderwagen keinesfalls mehr im Hausflur abzustellen, was wir prompt auch taten. Jetzt kenne ich denk Unterschied zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz und bin mir fast sicher, dass zwar nicht an abwehrendem aber an vorbeugendem Brandschutz gespart wurde.

  18. Erika K.

    Mein Vermieter hat nachträglich in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Aufgängen Brandschutztüren eingebaut.Jetzt werden die Kosten dazu auf die Mieter umgelegt.Ist das rechtens? Kann jemand eine Antwort dazu geben?

    1. mietrecht.com

      Hallo Erika K.,

      handelt es sich bei dem Einbau um eine Modernisierung, kann eine Umlage möglich sein. Wir können jedoch nicht beurteilen, ob diese der Fall ist und empfehlen Ihnen, sich bei einem Mieterverein beraten zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. Ferdi

    Ja, die Brandschutzordnung ist natürlich wichtig. Aber ich finde, der Grundstein ist der bauliche und organisatorische Brandschutz. Damit steht und fällt es eigentlich im Ernstfall.

  20. Anna

    Thema Brandschutz: kam vor ein paar tagen in die Arztpraxis. Wartezimmer voll, im Hausflur einige Wartende, ich sage, ich warte im Hausflur (weil ich mich da auf eine Treppe setzen kann, bin 77), da wurde mir gesagt, das dürfe ich nicht aus brandschutzrechtlichen Gründen und ich müsse also vor der Haustüre warten bis ein platz im Wartezimmer frei sei. Alle die im Hausflur standen wurden vor die Haustüre geschickt, Dort waren es 2 Grad und es begann zu schneien.

    Das kann doch nicht sein, dass man nicht mehr im Hausflur (Mehrfamilienhaus) warten darf. Gehts noch?
    Ich finde über sowas nichts im Netz.

  21. Sarah W.

    Hallo,
    wir wohnen in einem zwei Familienhaus. Es war einst eine als vr Bank und wurde einfach im ehemaligen Kassenbereich durch eine Rigipswand getrennt. Seit dem wir hier wohnen wird es mit dem nächtlichen Schlaf immer schlechter, weil wir alles unserer Nachbarn hören. Sei es Gespräche, das klingeln der Tür und des Telefons oder das titschen vom Tennisball wenn der Hund damit spielt.

    Zur Wohnung diese verfügt über eine durchgehende Holzdecke, wo die Wand einfach nur drunter gesetzt wurde und der estrich wurde auch nicht entkoppelt, sondern die Wand nur auf den vorhandenen Teppichboden gesetzt.

    Kann man dagegen angehen, denn wie schon gesagt, seit dem unsere Nachbarn einen Hund haben ist nachts mit schlafen teilweise gar nicht mehr, da dieser nachtaktiv ist und Abends/nachts anfängt zu spielen.

    Mit freundlichen Grüßen

    S. W.

  22. Melanie M.

    Gehören veraltete Stromleitungen auch zum Brandschutz? Ich bin gerade in eine kleine Wohnung gezogen. Leider musste ich feststellen, das es keinen Anschluß für den E- Herd gibt. Mein Vermieter meinte, der Elektriker kümmere sich darum. Als dieser da war, hat er die Hände über den Kopf zusammengeschlagen und hat gemeint, er wundert sich da hier noch nichts passiert sein. Die Leitungen sind total veraltet und müssten sofort erneuert werden. Der Vermieter weigert sich aber, ihm ist es zu teuer. Jetzt koche ich im moment auf einen 2 Plattenherd. Habe aber immer Angst das was passiert, weil das Licht dann das flackern anfängt.

  23. Grazyna S.

    Über 2 Wochen warte ich, dass schwere Gehwegplatten aus dem Kellerflur entfernt werden, weil sie fast direkt am Aufzug gelagert werden und den Zugang zu meinem Keller erschweren. Die Hausverwaltung hat meine Bitte an den Vetmieter/Eigentümer weiter geleitet , seit dem herrscht Stille.
    Vermutlich gehören die Platten dem Vermieter. Wie kann ich erwirken, dass die Platten umgelagert werden? Es gibt auch eine Kellertreppe.

  24. Uwe T.

    „Für den Brandschutz in Wohnung und Kellerräumen sind also hauptsächlich die Vermieter selbst verantwortlich.“ Hahaha:
    Praxisbeispiel: Bei meiner Wohnung fehlt Brandschutz völlig. Die Wohnung liegt als Sackgasse im Hinterhof (an engster Stelle 2 Meter breit). Einzige Fester liegen zum Hof. Ein Rettungsweg ist nicht vorhanden, nicht einmal eine Leiter auf das Dach. Bricht hier oder in den angrenzenden Häusern Feuer aus, sitzt man in der Falle.
    und? Was tun? Wie zwingt man einen Vermieter? Nach dem Gespräch mit einer befreundeten Bauingenieurin hätte man die Wohnung gar nicht vermieten dürfen. Auszug? Und wohin bei den Mietpreisen? Es gibt keine bezahlbaren Wohnungen hier. Meiner Nachbarin geht es ähnlich. Die Außenwand hatte im Winter 35% Feuchtigkeit. Der Hausmeister hat umgehend Verwaltung und Besitzer informiert, da die Statik nicht mehr stimmt. Passiert ist so gut wie nichts. Und die Nachbarin kann sich auch keine andere Wohnung leisten.
    Durch die Wohnungspolitik und den Mangel an bezahlbaren Wohnraum sind die ganzen schönen Vorschriften und Gesetze für die Tonne, da als letztes Druckmittel gegen den Vermieter nur der Auszug ist. Und das können sich viele Menschen nicht leisten. Es sei nur daran erinnert, was vor ein paar Monaten durch die Medien ging: 50% der Rentner leben von weniger als 800 Euro Rente, 65% von unter 1000 Euro. Jedes fünfte kind lebt in einem „Harz IV Haushalt hier in NRW – die Geringverdiener gar nicht mitgezählt. Für alle diejenigen gilt: Auszug? Nicht machbar. Vorschriften und Gesetze führen ins Leere, wenn die Rahmenbedingungen nicht mehr stimmen. Und da wundert man sich über Protestwähler?

    1. Herber H.

      Wer zwingt jemanden in einer überteuerten Stadt zu wohnen? Inzwischen ist die öffentliche Verkehrsanbindung so gut ausgestattet, dass es für niemanden ein Problem ist aufs Land zu ziehen. Wer in solchen Wohnungen wohnen bleibt, ist meines Erachtes lebensmüde. Es ist doch eine logische Entwicklung der Landflucht. Alles möchte in den großen Städten wohnen. Es gilt das Prinzig Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Jetzt einfach nach mehr Wohnraum zu schreien, ist schön und gut, aber Wohnungen aus dem Boden stampfen, wie damals in der DDR, funktioniert bei uns nicht. Für 200 Wohnugen benötigt man 1,5 bis 2 Jahre und der Platz muss ebenfalls vorhanden sein. Logische Folgerung: Die Grundstückspreise schießen in die Höhe. Fragt sich doch nun, wer ist Schuld an dem Ganzen? Der Mieter, der unbedingt in der Stadt wohnen möchte?

      1. Susanne

        Es gibt Menschen, die krankheitsbedingt stadtnah leben müssen, weil der ÖPNV eben in vielen ländlichen Regionen nur mangelhaft ausgebaut ist und ohne Bürgerbusse und AST eine lebensnotwendige Mobilität nicht gewährleistet ist.
        Bei einer Fahrstrecke (Hinfahrt) von 15 km ist man 1,5 h unterwegs
        Einkäufe und Arztbesuche werden zur kräftezehrenden Herausforderung.
        Der m² – Preis (kalt) ist selbst in einer Stadt mit 80 000 Einwohnern horrend.
        Ihr Kommentar entbehrt der persönlichen Erfahrung.

  25. Luise

    In unserem Mietshaus ist die Öleheizungsanlage im Keller untergebracht. Muss der Vermieter hier eine Brandschutztür einbauen? Woran erkenne ich, ob dies bereits der Fall ist? Die jetzige wirkt sehr dünn und scheint aus Holz zu sein und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie den Vorschriften entspricht.

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