Betriebskosten prüfen: Darauf sollten Mieter bei der Abrechnung achten

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In die Nebenkostenabrechnung können sich Fehler einschleichen

Der Tag der Abrechnung: Mieter sollten die Aufstellung ihrer Betriebskosten genau prüfen.
Der Tag der Abrechnung: Mieter sollten die Aufstellung ihrer Betriebskosten genau prüfen.

Die Höhe der Betriebs- bzw. Nebenkosten kann für Mietparteien schnell zur Streitfrage werden. Wurden die Kosten vom Vermieter wirklich korrekt berechnet? Muss eine Rückzahlung an den Mieter erfolgen oder eine Nachzahlung an den Vermieter? Ist die Betriebskostenabrechnung überhaupt gültig?

Obwohl das Mietrecht ziemlich klare Vorgaben macht, was in die Abrechnung gehört und was nicht, schleichen sich doch immer wieder Fehler ein. Mieter sollten die jährliche Aufstellung ihrer Betriebskosten daher sorgfältig prüfen. In unserem Ratgeber verraten wir Ihnen, was Sie dabei beachten sollten.

Das Wichtigste zur Prüfung der Betriebskosten

Wann sollten Mieter die Betriebskosten prüfen?

Es ist ratsam, die Betriebskostenabrechnung immer auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Tun Mieter dies nicht, können Sie etwaige Rückforderungen nicht anbringen.

Worauf sollten Sie bei der Prüfung der Betriebskosten achten?

Achten Sie darauf, welche Kostenpunkte in der Abrechnung auftauchen, wenn Sie Ihre Betriebskosten prüfen. Denn nicht alle Kosten dürfen auch auf die Mieter umgelegt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Können Mieter die Prüfung selbst vornehmen?

Ja, Mieter können die Betriebskostenabrechnung selbst prüfen. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, die Betriebskosten auch online von Fachleuten überprüfen zu lassen. Aber auch viele Anwälte und Mietervereine bieten diesen Dienst an.

Diese Punkte sollten Sie bei der Aufstellung Ihrer Betriebskosten überprüfen

Darauf sollten Sie als Mieter achten, wenn Sie Ihre Betriebskosten prüfen:

  • Wurden die richtigen Betriebskosten angerechnet?
  • Kam die Betriebskostenabrechnung fristgerecht bei Ihnen an?
  • Beträgt der Abrechnungszeitraum genau 12 Monate? In Ausnahmefällen kann Ihr Vermieter für einen kürzeren Zeitraum abrechnen, nämlich dann, wenn er grundsätzlich nach Kalenderjahr abrechnet, Sie aber erst im Laufe des abgerechneten Jahres in die Wohnung eingezogen sind.
  • Enthält die Betriebskostenabrechnung Rechenfehler? Dazu muss ersichtlich sein, nach welchem Verteilerschlüssel die Kosten auf Sie umgelegt wurden, wie hoch die Gesamtkosten waren und welchen Anteil Sie zu zahlen haben.
  • Wurde die Höhe der einzelnen Kosten korrekt angegeben? Dazu können Sie vom Vermieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verlangen, sollten Ihnen die Zahlen zu hoch erscheinen.
Wenn Sie Ihre Betriebskosten prüfen und dabei einen Fehler entdecken, können Sie bei Ihrem Vermieter Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen. Dafür haben Sie bis zu 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit.

Betriebskosten prüfen: Welche Kosten muss der Mieter überhaupt übernehmen?

Betriebskosten prüfen: Schauen Sie in Ihren Mietvertrag!
Betriebskosten prüfen: Schauen Sie in Ihren Mietvertrag!

Das Wichtigste bei der Überprüfung der Betriebskosten ist zu wissen, welche Kostenpunkte überhaupt auf den Mieter übertragen werden dürfen.

Werfen Sie dazu einen Blick in Ihren Mietvertrag. Ist dort exakt aufgelistet, welche Arten von Betriebskosten Sie zahlen müssen, können Sie diese Liste mit den Kostenpunkten in der Betriebskostenabrechnung abgleichen.

Ist hingegen nur vereinbart, dass Sie „sämtliche Betriebskosten“ zu zahlen haben, sind damit jene gemeint, die laut Betriebskostenverordnung als umlagefähig gelten. Dazu gehören z. B. die Warmwasser- und Heizkosten, die Grundsteuer und die Abwassergebühr.

Daneben ist es möglich, die Zahlung „sonstiger Betriebskosten“ zu vereinbaren, wie z. B. die Wartungskosten für Rauchmelder oder die Reinigungskosten für Dachrinnen. Diese müssen dann allerdings auch explizit im Mietvertrag aufgelistet werden.

Wenn Sie Ihre Betriebskosten prüfen, achten Sie deshalb genau darauf, ob alle aufgestellten Kosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie Widerspruch bei Ihrem Vermieter einlegen.

Erfolgte die Betriebskostenabrechnung pünktlich? Prüfen Sie die Frist nach!

Eine Betriebskostenabrechnung kann auch dann ungültig sein, wenn sie zu spät im Briefkasten des Mieters landet. Denn hierbei muss der Vermieter eine Frist einhalten: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei Ihnen sein, ansonsten ist sie in der Regel unwirksam und muss von Ihnen nicht beachtet werden. Daher müssen Sie auch eine mögliche Nachzahlung nicht erbringen, wenn diese aus der Betriebskostenabrechnung hervorgeht.

Steht Ihnen laut Abrechnung allerdings eine Rückzahlung durch Ihren Vermieter zu, haben Sie weiterhin Anspruch darauf, auch wenn die Betriebskostenabrechnung verspätet bei Ihnen ankam.

Unsicher? Sie können Ihre Betriebskosten von Fachleuten überprüfen lassen

Experten können Ihre Betriebskosten für Sie prüfen - kostenlos oder gegen Gebühr.
Experten können Ihre Betriebskosten für Sie prüfen – kostenlos oder gegen Gebühr.

Die Betriebskosten zu prüfen – und das bis ins kleinste Detail –, kann ein aufwendiger Prozess sein. Sind Sie verunsichert, wie Sie dabei vorgehen sollen, können Sie auch einen Experten zu Rate ziehen.

Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, bei denen Mieter ihre Betriebskosten prüfen lassen können. Aber auch Mietervereine und Anwälte für Mietrecht können dies für Sie übernehmen.

Letztere verlangen zwar in der Regel eine Gebühr, sind dafür aber seriöser und meist auch gründlicher, als die vermeintlichen Online-Experten, bei denen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung kostenlos prüfen lassen können.
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Betriebskosten prüfen: Darauf sollten Mieter bei der Abrechnung achten
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

9 Gedanken über “Betriebskosten prüfen: Darauf sollten Mieter bei der Abrechnung achten

  1. Angela I

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne in einem Haus mit 16 Mietparteien.
    Unser Vermieter hat eine Hausmeisterfirma mit Hausreinigung,Schnee-und Eisberäumung,
    Hausmeisterarbeiten und Gartenpflege beauftragt.
    Darf er jeden dieser Posten in der Betriebskostenabrechnung extra aufführen/berechnen?
    Alle Arbeiten werden von ein und derselben Person durchgeführt!

    Vielen Dank im Vorraus!

  2. Walter M

    Darf die Betriebskosten Niederschlag nach Personenzahl oder nach Mietparteien

  3. Martina D

    Hallo
    ich habe gestern von der Hausverwaltung einen Nachtrag zum Mietvertrag erhalten, darin wird mir Mitgeteilt das rückwirkend zum 01.01.2021 sowohl die Dach- als auch die Fenster Wartung als sonstige umlagefähige Betriebskosten in den Mietvertrag aufgenommen wird. Gehören Dach- und Fenster Wartung zu den umlagefähigen Betriebskosten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Martina D

  4. Siegfried K

    Hallo, kann mir dazu jemand etwas raten ?
    Ich habe 10 Jahre den betreffenden Abschnitt im 8 Mieterhaus selbst gereinigt, wie abgesprochen mit dem Besitzer. Folglich traten auch keine Treppenreinigungskosten in der Jahresab-
    rechnung auf. Im Mietvertrag hat der Besitzer (leider vor 2 Jahren verstorben) vergessen das Kreuz JA/NEIN bei „Kosten der Treppenhausrei-
    nigung sind in den Betriebskosten ….enthalten
    …..nicht enthalten.“…Aber das Gewohnheitsrecht gilt und 10 Jahre natürlich nichts anfiel kann der neue Besitzer doch nun nicht ohne Änderung des Mietv. nicht einfach mir die Kosten f. eine Reinigungsfirma auferlegen….und in der 2.Jahres-
    abrechnung nun schon widerholt Nachzah-
    lungen von mir fordern , oder ?

  5. Kreklau

    Hi, ich bin am 15.10.2019 in meine Wohnung eingezogen. Ich bezahle monatlich 60€ Heizkosten und 60€ Betriebskosten. Nun habe ich heute die BKA von 2019 erhalten, mit einer Nachzahlungsforderung von knapp 390€, da: „Der höhere Nachzahlungsbetrag resultiert daher, dass Sie in der Heizungsperiode eingezogen sind und Ihnen daher die anteiligen Vorauszahlungen während der Sommermonate fehlen.“ Ist das für eine Wohnung mit ca 45m² gerechtfertigt?

  6. Th Findorf

    Hallo,
    meine Familie ( Sohn,Frau und ich) leben in einer drei Zimmerwohnung mit 75,41qm Wohnfläche. In den letzten beiden Jahren hatten wir immer eine Nachzahlung von ca 10 -11 Euro. Dieses Jahr sollen wir 155,- Euro nachbezahlen. Da kann docjh etwas nicht stimmen. In der Abrechnung sind die Heizkosten für jeden Raum aufgelistet, wie kann es sein das in einem Zimmer nie die Heizung benutzt wird, aber trotzdem Kosten anfallen.
    Können Sie mir helfen?

    Mit freundlichem Gruß

    Th.Findorf

  7. Heritz

    Hallo da in den ganzen Partein(32 Wohnungen ) keine Wasseruhren gab wurde der Verbrauch durch alle geteilt obwohl es in einigen Wohnungen Familien leben manchmal bis zu 7 Personen und welche wo nur 2 wohnen ist dies rechtens?

  8. Norbert U.

    Hallo,
    Ich wohne in einem 2 Familenhaus mit 2 Personen.
    Die 2. Wohnung ist auch mit 2 Personen bewohnt.
    Der Vermieter besitz im Haus, 1 Tiolette und 2 Lagerräume die verschlossen sind.

    Meine Frage: muss sich der Vermieter mit einer Umlage zu 1/5 an den Betriebskosten beteiligen?

    MfG

    1. mietrecht.com

      Hallo Norbert U.,

      lassen Sie sich diesbezüglich am besten rechtlich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten. Eine solche rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

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