Vermieterbescheinigung: Laut Bundesmeldegesetz Pflicht

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das Wichtigste zur Vermieterbescheinigung

Für was braucht man eine Vermieterbescheinigung?

Eine Vermieterbescheinigung wird zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt nach einem Einzug in eine neue Wohnung benötigt. Damit wird bestätigt, dass Mieter in dieser Wohnung wohnen und somit gemeldet sind. Sie gehört zwar nicht zu den Bewerbungsunterlagen, ist aber bei einem Umzug ebenfalls wichtig. Unter bestimmten Umständen muss auch beim Auszug eine solche Bescheinigung vorliegen. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.

Wie kriege ich eine Vermieterbescheinigung?

Die Vermieterbescheinigung kann nur durch den Vermieter, eine beauftragte Hausverwaltung oder durch eine entsprechend bevollmächtigte Person ausgestellt werden. Sie müssen Sie als an den Vermieter wenden. Was die Bescheinigung beinhalten muss, haben wir hier zusammengefasst.

Ist ein Vermieter verpflichtet eine Mietbescheinigung auszufüllen?

Ja. Vermieter sind gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) dazu verpflichtet, den Einzug oder Auszug gegenüber dem Einwohnermeldeamt zu bestätigen. Welche Sanktionen drohen können, wenn sie der Pflicht nicht nachkommen oder die Fristen nicht beachten, erfahren Sie hier.

Was ist eine Vermieterbescheinigung?

Richtig ummelden: Eine Vermieterbescheinigung ist beim Umzug wichtig.
Richtig ummelden: Eine Vermieterbescheinigung ist beim Umzug wichtig.

Die Vermieterbescheinigung oder auch Wohnungsgeberbestätigung wird für die Um- bzw. Anmeldung nach einem Umzug benötigt. Diese Bescheinigung vom Vermieter ist gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) ist Pflicht und muss Mietern ausgestellt werden.

Sie gilt als Bestätigung für den Einzug und dient als Grundlage für die Meldung ans Einwohnermeldeamt. Sie darf zudem auch nur durch den Wohnungsgeber auf eine beauftragte, bevollmächtigte Person ausgestellt werden.

Die Mitwirkungspflicht der Vermieter sowie die Meldung durch den Mieter muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 17 BMG. In diesem ist Folgendes bestimmt:

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Die Vermieterbescheinigung ist fürs Ummelden unerlässlich. Mieter müssen sich also bei jedem Umzug darum kümmern, dass sie eine solche vom Vermieter erhalten.

Pflicht bei der Anmeldung: Die Vermieterbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Pflicht bei der Anmeldung: Die Vermieterbescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Denn eine Meldebestätigung ohne Vermieterbescheinigung ist nicht möglich. Neben dem Einwohnermeldung kann es durchaus weitere Behörden geben, die eine Vermieterbescheinigung verlangen. Das Jobcenter benötigt diese ebenfalls, um den Umzug des Leistungsempfängers bestätigt zu bekommen.

Entgegen der ursprünglichen Fassung des Bundesmeldegesetzes ist es nun nicht mehr notwendig eine Vermieterbescheinigung zu jedem Auszug ausstellen zu lassen. Das muss nur dann erfolgen, wenn der Mieter ins Ausland zieht und den Wohnsitz in Deutschland aufgibt. Bleibt der Wohnsitz im Land, reicht nach dem Einzug die Vermieterbescheinigung bei Anmeldung zu Vorlage beim Einwohnermeldeamt einzureichen.

Vermieterbescheinigung für neuen Mieter: Was muss sie enthalten?

Die Bescheinigung dient in erster Linie dazu, dass Vermieter den Ein- und Auszug gegenüber dem Einwohnermeldeamt bestätigen. Die Vermieterbescheinigung drückt keine Mietschuldenfreiheit aus. Wird eine solche benötigt, müssen Mieter diese separat einfordern. Das heißt also auch, dass über eine Vermieterbescheinigung keine Mietzahlung bestätigt oder eingefordert wird.

Eine Vermieterbescheinigung ist für Untermieter ebenfalls auszustellen.
Eine Vermieterbescheinigung ist für Untermieter ebenfalls auszustellen.

Achtung: Benötigen Sie eine Vermieterbescheinigung, um Wohngeld zu beantragen, handelt es sich dabei um eine andere Art der Bestätigung. Hier wird ein Mietbescheinigung benötigt, die Informationen zur Miete beinhaltet. Auch diese kann vom Vermieter ausgestellt bzw. bestätigt werden. Ebenfalls um eine Mietbescheinigung handelt es sich, wenn eine Vermieterbescheinigung beim Kinderzuschlag verlangt wird.

Doch was muss eine Vermieterbestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt beinhalten? Wichtig ist, dass in der Bescheinigung die wichtigsten Daten zum Mieter und dem Einzug aufgeführt sind. Das sind in der Regel folgende Informationen:

  • Name sowie Anschrift des Vermieters
  • Handelt es sich um einen Einzug oder Auszug, mit dem jeweiligen Datum
  • Anschrift der entsprechenden Wohnung
  • Name(n) des/der neuen Mieter(s)

Wichtig: Erfüllen Vermieter, Verwaltungen oder bevollmächtigte Personen die Mitwirkungspflicht nicht bzw. werden die geltenden Fristen nicht beachten, drohen Sanktionen. So kann das Nichtausstellen einer Vermieterbescheinigung innerhalb von zwei Wochen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro bedeuten.

Wird eine Vermieterbescheinigung als Gefälligkeit ausgestellt und der Mieter wohnt nicht in der entsprechenden Wohnung, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wird eine Vermieterbescheinigung für eine Ummeldung benutzt, obwohl die Wohnung nicht bewohnt wird, liegt ein Adressmissbrauch vor.

Vermieterbescheinigung als Vorlage: Vordruck kostenlos herunterladen

Nachfolgend finden Sie eine Vermieterbescheinigung als kostenloses Muster. Sie können Sie diese herunterladen und individuell anpassen. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass Sie der Vorlage der Vermieterbescheinigung alle relevanten Informationen hinzufügen.

Muster Vermieterbescheinigung

Laden Sie hier kostenlos das Muster für die Vermieterbescheinigung herunter!

Drucken Sie sich das Muster für die Vermieterbescheinigung am besten aus und passen dieses individuell an.

Muster Vermieterbescheinigung (.doc) Muster Vermieterbescheinigung (.pdf)

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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