Das Wichtigste zum Thema „Mein Nachbar kifft und alles stinkt“
Wenn der Nachbar kifft und der Geruch andere Mieter beeinträchtigt, kann das als Geruchsbelästigung gelten. Das ist auch dann der Fall, wenn das Rauchen bzw. Kiffen noch im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietwohnung stattfindet.
Stellt starker Cannabis-Geruch eine Einschränkung beim vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar, kann das durch aus eine Mietminderung begründen. Wie hoch diese ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig.
Verstoßen Mieter durch Rauchen oder Kiffen gegen vertraglich festgehaltene Verbote oder gegen die Hausordnung, kann das zunächst eine Abmahnung begründen. Unterlassen Mieter das Verhalten nicht, ist eine Kündigung ebenfalls möglich. Das gilt auch, wenn sie durch ihr Verhalten andere belästigen.
Inhaltsverzeichnis
Wichtige rechtliche Grundlagen und Urteile im Überblick
- Bundesgerichtshof (BGH) Az.: V ZR 110/14
- AG Brandenburg, Az.: 30 C 196/23
Cannabis-Geruch kann als Belästigung gelten

Streitigkeiten untern Nachbarn haben oftmals die verschiedensten Gründe, Geruchsbelästigungen stellen nur einen kleinen Teil dieser dar. Wenn der Nachbar kifft oder raucht und dieser Rauch bzw. Geruch dann immer wieder den Weg in die Wohnungen anderer findet, kann das durchaus eine ernstzunehmende Belästigung darstellen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Rücksichtnahme, was durch eine solche Geruchsbelästigung mitunter doch leidet.
Was bestimmt das Mietrecht, wenn der Nachbar kifft? Haben betroffene Mieter Anspruch auf eine Mietminderung und welche Möglichkeiten haben Vermieter in einem solchen Fall? Auf diese Fragen geht der nachfolgende Ratgeber näher ein.
Übrigens: Am 30.04.2023 entschied das AG Brandenburg in seinem Urteil (Az.: 30 C 196/23), dass der Vermieter den Mieter aufgrund von Cannabiskonsum kündigen kann, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Dazu muss der Mieter den Hausfrieden erheblich stören. Mehr zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.
Was kann ich tun, wenn mein Nachbar kifft?

Wenn der Nachbar kifft, auf dem Balkon oder am Fenster, und der Geruch zieht unentwegt in die eigenen vier Wände, müssen Mieter dies nicht in jedem Fall hinnehmen. Im Prinzip gelten die Regeln fürs Rauchen auch beim Kiffen. Pauschale Aussagen sind in beiden Fällen nicht möglich, denn ob es sich um eine Belästigung handelt, ist vom Ausmaß der Beeinträchtigung abhängig.
Zunächst sollten betroffene Mieter allerdings mit dem Nachbarn, der kifft, das Gespräch suchen und darauf hinweisen, wie sich dieses Verhalten auf andere auswirkt. Eventuell kann hier schon eine Lösung gefunden werden. Ist das nicht möglich oder zeigen sich Nachbarn wenig einsichtig, ist der nächste Schritt, sich an den Vermieter zu wenden.
Ist durch den Cannabis-Geruch die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nur noch eingeschränkt möglich, kann dies einen Mangel darstellen. In diesem Fall ist der Vermieter dazu angehalten, diesen Mangel zu beheben. Auch hier sollte zunächst das Gespräch mit den kiffenden Mietern im Vordergrund stehen. Bringt ein Gespräch keine Lösung und besteht die Belästigung weiterhin, besteht die Option eine Abmahnung.
Das gilt besonders auch dann, wenn das Rauchen an bestimmten Orten, wie z. B. dem Balkon, vertraglich oder durch die Hausordnung untersagt ist. Bewirken Abmahnung nichts, kann aufgrund vertragswidrigen Verhaltens oder auch wegen Unzumutbarkeit bezüglich der Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Kündigung ausgesprochen werden. Allerdings handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, bei denen die Konsultation eines Anwalts ratsam ist.
Wenn der Nachbar kifft: Ist ein Mietminderung möglich?

Wenn der Nachbar kifft und Vermieter nicht tätig werden, können Mieter eine Mietminderung gelten machen. So sollten den Mangel aber immer durch eine Mängelanzeige dem Vermieter mitteilen. Bei einer Geruchsbelästigung durchs Rauchen sind Minderungsquoten zwischen 4 und 20 Prozent möglich. Theoretisch lassen sich diese auch auf Belästigungen durch das Kiffen übertragen. Pauschal sollten Mieter hier jedoch nicht vorgehen, sondern sich im Zweifelsfall beim Mieterverein beraten lassen.
Mieter haben bei einer außergewöhnlichen starken Belästigung durch Cannabis-Geruch zudem auch noch andere Möglichkeit: Wenn der Nachbar sehr stark kifft, ist die Polizei zu rufen ein weiterer Weg. Der Besitz von Cannabis kann strafbar sein, besonders wenn es dauernd und in größeren Mengen konsumiert wird.
Hallo ,
Ich und mein Mann haben junge Leute unter uns wohnen wohl bemerkt in einer 5 Raumwohnung was ja nichts aussagt erstmal .
Zu meinem Problem ich habe eine Herzleistungsschwäche und die Kiffen wie die Weltmeister , ich habe es ihnen mitgeteilt und musste mich auslachen lassen .
Prompt haben wir eine Mietminderung gemacht , diese wurde mit der Begründung abgelehnt , die können machen was sie wollen und es ist legal , die Vermietung hat das schreiben in der Akte das ich gesundheitlich eingeschränkt bin , es interessiert die aber nicht im Gegenteil wir sollten doch ausziehen .
Muss man sich das gefallen lassen ?
Zu meiner Frage da ich immer schlechter Luft bekomme wegen dem Geruch kann ich , es mir vom Hausarzt bestätigen lassen das ich probleme habe , oder muss ich dagegen mit einem Anwalt vorgehen ?
Geruchsbelästigung ist sicher sehr subjektiv. Aber, es gibt nun einmal Menschen, die diesen Geruch überhaupt nicht vertragen, mir wird schlecht davon. Und sicher würde ich auch mal zehn Minuten das Fenster zumachen, keine Frage, wenn ich im Vorfeld wüsste, dass mein Nachbar zu kiffen gedenkt.
Das weiss ich aber nicht. Und da kann es nur einen Weg geben. Rücksichtnahme! Geht mit euren Joints raus, spazieren, besser, geht mal ohne Joints ne Stunde laufen, das beruhigt auch. Aber bitte, setzt nicht voraus, dass ein jeder den Geruch mag oder verträgt. Das ist nämlich tatsächlich egoman und rücksichtslos. Genausowenig, wie ein jeder auf Assirap oder deutschen Schlager steht, weder laut noch leise, lautes Gewieher über Stunden von eben solchen Kiffheinis auf Balkonien ist auch kein Spaß mehr, – Waschmaschinen in Mietshäusern nachts laufen zu lassen ist ebenso bescheuert. Es gibt viel, dass man anmahnen könnte, ich jedoch bitte um leben und leben lassen. Menschen, die ein Fenster offenstehen haben, wollen frische Luft und keinen Grasmief, – das erklärt sich von selbst und nur weil es jetzt gestattet ist, das Zeug zu konsumieren ist das nicht gleichzusetzen mit einem Freibrief der Rücksichtslosigkeit…. genau, da steht es zum dritten mal. Ich setz mir ja auch Kopfhörer auf, wenn ich so’n kleinen Darkmetal – Schub bekomme.
ich habe einen Nachbar der vor der Legalisierung Cannabis geraucht hat. ich habe das dem Vermieter angezeigt. Keine Reaktion ! nix. Man verbindet cannabis mit Rauchen und das wäre ganz normal und würde den Konsum nicht in Frage stellen. Mit der Wohnung wäre das Gebrauchsrecht nicht verletzt. Der Nachbar raucht aber um 23-24 Uhr und macht meine Nacht zum Tag, es stört gewaltig..Weil der Geruch penetrant ist. Dem Nachbar hat es vor der Legalisierung nicht gejuckt und jetzt sowieso nicht .Er kann es zum Tag konsumieren aber nicht nachts wenn Menschen versuchen zu Schlafen. ich werde versuchen per Gericht eine unterlassungsklage zu erwirken.. Ausziehen geht nicht weil die Wohnungsmart Lage sehr eingespannt ist
Unter mir wohnt jemand, der exzessiv mehrmals pro Woche ganze Nächte und länger am Stück ( !) durchkifft. Es zieht in meine Whg ( selbst durch geschlossene Fenster)., sodaß ich nur die Wahl habe, davon krank zu werden ( schwere Bronchitis, Benommenheit, Herzrasen etc) oder mich jeweils auszuquartieren. Das kann doch nicht sein! Es braucht da unbedingt eine Regelung im Nichtraucherschutz. Cannabisrauch sollte keinesfalls in andere Wohnungen eindringen.
Hallo
Also ich hab nix dagegen wenn welche Kiffen
Hab es in meine Jugend auch gemacht da bei soll es ja gesund sein
Es ist nur so bei mein freund im haus wird tag und nacht geraucht alle Fenster zu und es zieht im haus Flur
da ist eine mama mit ein neu geborenen Baby
Und das Kind hat was mit der Lunge
Könnte sie da gegen angehen der Vermieter mocht 0
Immer dieses „redet mit euren Nachbarn“. Haben wir. Dann geht es 2 Wochen gut und alles fängt von vorne an. Wenn es mal wieder nach Gras stinkt und ich ihm schreibe, kommt mittlerweile nicht mal mehr eine Antwort. Meine Frau wird manchmal Nachts wach von dem Gestank. Ihr wird Kotzübel und bekommt Migräne davon.
Beim nächsten Mal werde ich alle möglichen Hebel in Bewegung setzen. Anwalt, Vermieter, Polizei, Ordnungsamt. Volles Programm. Er kifft bei offener Balkontür ca. 20 Meter von einem gut besuchten Spielplatz. Ich werde alles auf den Tisch bringen.
Wir waren sogar bereit unser Schlafzimmerfenstet von 9.00Uhr bis 21.00Uhr zu schließen. Bringt alles nix.
Geruchsbelästigung bleibt Geruchsbelästigung. Wie unsozial. Am besten noch auf dem Spielplatz kiffen. Habe früher selbst gekifft, aber nur in meinem Raucherzimmer. Warum raucht ihr draußen alle zu? Und entspannt seid ihr Null, bei uns Randalierer, Schreien und zerstören das Haus. Abartig.
Ich rauche auch jeden Tag (nach der Arbeit / vorm schlafen) medizinisch-verschriebenes Cannabis. Meine Nachbarn unter mir (10 Etagen Haus) meckern über den Geruch nur lautstark, wenn die Besuch haben (und DAS sind dann Asi-Kommentare).
Mittlerweile hängt im Eingangsbereich auch ein Hinweis der Hausverwaltung, daß es zwar jetzt legal sei, aber man auch Rücksicht nehmen muss. So weit, so klar.
Ich warte bis heute darauf, daß die Nachbarn mal das pers. Gespräch suchen… Nö, lieber direkt die Hausverwaltung informieren.
Ich achte schon darauf, gerade im Sommer, ob die auf ihrem Balkon sind. Dann geh ich entweder vor‘s Haus oder warte mal ab, ob die nicht doch mal reingehen.
Man kann auch alles arg übertreiben…
Keine Eier in der Hose haben, aber den Larry machen…