Wann kann Straßenlärm die Mietkürzung begründen?
Dürfen Mieter eine Mietminderung bei gestiegenem Verkehrslärm vornehmen? Diese Frage stellt sich insbesondere immer dann, wenn Straßen ausgebaut werden oder der Verkehrsfluss im Allgemeinen zugenommen hat und Mieter sich in ihrer Wohnqualität eingeschränkt fühlen.
Doch so einfach ist das im Fall von Verkehrslärm nicht. Wann eine Mietminderung durch Verkehrslärm gerechtfertigt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was Gerichte in diesem Zusammenhang bestimmt haben, betrachtet der folgende Ratgeber.
Das Wichtigste zur Mietminderung bei Verkehrslärm
Steigt während der Mietzeit der Lärm durch Straßenverkehr und beeinträchtigt dies die Nutzung der Mietsache erheblich, kann das eine Mietminderung begründen.
Wichtig ist, dass Mieter die Beeinträchtigung dem Vermieter anzeigen. Ohne eine solche Mängelanzeige ist eine Minderung der Miete üblicherweise nicht möglich.
Eine pauschale Höhe ist bei einer Minderung nicht möglich, da sich diese an der jeweiligen Sachlage orientiert. Hier finden Sie einige Beispiele für Minderungsquoten.
Inhaltsverzeichnis
So hoch fällt eine Mietminderung wegen Verkehrslärm aus
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!
- Gestiegener Verkehrslärm (Straße zu Autobahnzubringerstraße): Bis zu 7,5 %
- Extreme Zunahme Verkehrslärm (Sackgasse für Durchgangsverkehr geöffnet): Bis zu 8 %
Wann können Mieter bei Verkehrslärm mindern?
Die Fenster können wegen des Verkehrslärms nicht mehr dauerhaft geöffnet werden. Eine gute Durchlüftung der Wohnung ist dann nicht mehr möglich. Hinzu kommt der ständige Lärmpegel, der durchaus Einfluss auf die Gesundheit haben kann. Viele sehen in Verkehrslärm einen Mangel an der Mietsache und möchten die Miete mindern.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass allein das Ansteigen des Verkehrslärms noch keine Mietminderung rechtfertigt (Az. VIII ZR 152/12). Solange sich der Anstieg im Rahmen hält und üblich für eine Wohnung in der Lage ist, liegt kein Mangel vor. Eine Mietminderung wegen Verkehrslärm ist dann nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung zum Vertragsschluss noch ruhig gelegen war.
Eine Mietminderung ist jedoch dann möglich, wenn Ruhe ein ausschlaggebender Punkt für den Abschluss des Mietvertrags war und der Vermieter in einer Form auch zustimmend reagiert hat. Tritt die Lärmbelästigung nur vorübergehend auf, zum Beispiel durch Umleitungen aufgrund von Bauarbeiten, ist eine Mietminderung durch Verkehrslärm ebenfalls nicht zulässig. Da die Zeit der Belastung absehbar und begrenzt ist.
Wie viel Mietminderung ist bei Verkehrslärm erlaubt?
Ist eine Mietminderung bei Verkehrslärm möglich, stellt sich dann die Frage, wie hoch diese ausfallen darf. Auch hier hat das Amtsgericht Köpenick in den bereits genannten Urteilen Prozentsätze bestimmt. So kann die Minderung bei einem Ausbau zum Autobahnzubringer bis zu 7,5 % betragen. Bei der Öffnung einer Sackgasse für den Durchgangsverkehr können es dann sogar bis zu 8 % sein.
Wichtig ist jedoch immer, darauf zu achten, dass es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Sind Mieter sich nicht sicher, wie hoch sie eine Minderung ansetzen können, sind Mietminderungstabellen eine guter Ansatz, um eine Orientierung zu haben. Wissen Mieter nicht, ob sie überhaupt eine Mietminderung bei Verkehrslärm ankündigen können, ist eine Beratung bei einem Mieterverein empfehlenswert.
Mietminderung bei Verkehrslärm – Musterbrief
Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie bei für eine Mietminderung bei Verkehrslärm verwenden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.
Mietminderung bei Verkehrslärm (.doc) Mietminderung bei Verkehrslärm (.pdf)