Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten? Was ist möglich?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Lärm durch Straßenbau als Grund für Mietkürzung anerkannt?

Ein Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten ist unter Umständen möglich.
Ein Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten ist unter Umständen möglich.

Straßenbauarbeiten sind in der Regel wichtige Maßnahmen, um die Infrastruktur zu verbessern beziehungsweise um Rohre und Kabel verlegen oder austauschen zu können.

Doch solche Arbeiten sind im Normalfall mit viel Lärm, Staub, Schmutz und anderen Beeinträchtigungen verbunden. Kann daher eine Mietminderung bei Straßenbauarbeiten möglich sein?

Wenn dies eine Option ist, wie hoch darf dann eine Mietminderung wegen einer Straßenbaustelle ausfallen und in welchen Fälle ist eine Minderung dann doch nicht möglich? Auf diese und weitere Fragen zum Thema geht der folgende Ratgeber näher ein.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Straßenbauarbeiten

Ist eine Mietminderung bei Straßenbauarbeiten möglich?

Eine Mietminderung kann möglich sein, wenn die Nutzung der Mietsache in erheblichen Maßen eingeschränkt bzw. auch, wenn das Ende der Arbeiten nicht absehbar ist. Lärm, Schmutz und Erschütterungen können eine Minderung ebenfalls begründen.

Muss der Mangel dem Vermieter mitgeteilt werden?

Ja. Mieter müssen den Mangel beim Vermieter anzeigen. Tun sie dies nicht, ist eine Minderung der Miete nicht zulässig. Ebenfalls wichtig ist, dass es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung handelt.

Um wie viel ist die Miete bei Straßenbauarbeiten zu mindern?

Die Höhe der Mietminderung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Hier finden Sie einige Beispiele für mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Durchgangsverkehr, Lärm und Erschütterung durch Baustelle: Bis zu 8 %
  • Änderung der Verkehrsführung: Bis zu 13,5%
  • Fenster öffnen unmöglich, Erschütterungen in der Wohnung: Bis zu 25 %
  • Erdgeschosswohnung, 10 m entfernt vom Bauzaun für Tunnelbauarbeiten: Bis zu 35 %

Wann ist eine Mietminderung wegen Straßenbau möglich?

Baulärm gehört in einer Stadt beziehungsweise einem Wohnort an einer Straße oft zum sogenannten Alltagsrisiko. Nicht jede Beeinträchtigung kann im Mietrecht eine Mietminderung begründen. Straßenbauarbeiten sind hier keine Ausnahme. Denn nur bei erheblichen Einschränkungen in der Wohnqualität ist die Minderung der Miete zulässig.

Einzelfallentscheidung: die Höhe der Mietminderung wegen Baulärm beim Straßenbau.
Einzelfallentscheidung: die Höhe der Mietminderung wegen Baulärm beim Straßenbau.

Doch wann ist dies bei einer Straßenbaustelle überhaupt gegeben? Mieter sollten nicht einfach die Miete mindern, nur weil die Straße saniert oder Rohre verlegt werden, vor allem nicht, wenn die Dauer der Arbeiten abzusehen ist. Ist der Gebrauch der Wohnung durch die Arbeiten aber stark eingeschränkt, kann eine Mietminderung bei Straßenbauarbeiten erfolgen. Hierbei handelt es sich immer um einen Einzelfall, der zwischen Mietern und Vermietern abgeklärt sein sollte.

Der Umfang der Arbeiten spielt dann ebenso eine Rolle wie die Dauer der Beeinträchtigung. Ist der erhebliche Mangel auch zeitlich stark begrenzt, zum Beispiel auf eine oder zwei Stunden am Tag, kann in der Regel ebenfalls keine Minderung veranschlagt werden. Allerdings ist die Rechtsprechung hier nicht immer eindeutig. Sinnvoll kann in diesem Zusammenhang ein Bautagebuch (auch als Lärmprotokoll) sein, welches die Beeinträchtigungen zeitlich und auch in ihrem Ausmaß festhält. Mieter sollten sich untereinander besprechen, sodass eventuell Zeugen vorhanden sind.

Starke Erschütterungen, dauerhafter Lärm oder Baugeräte direkt vor der Wohnung, die eine Nutzung von Balkon oder Fenstern unmöglich machen, können dann durchaus eine Minderung der Miete rechtfertigen. Eine Mietminderung bei Straßenbauarbeiten kann bei dauerhaften erheblichen Mängeln oder dauerhaften Änderungen der Ausgangssituation erfolgen, wenn der Vermieter diese nicht verursacht hat oder den Mangel nicht beseitigen kann.

Wie hoch kann eine Mietminderung bei Baulärm vom Straßenbau ausfallen?

Liegt nun eine erhebliche Beeinträchtigung oder eine dauerhafte Änderung der vorherigen Situation vor, kann eine Mietminderung zwischen 8 und 35 Prozent betragen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich dann jedoch um Einzelfallentscheidungen.

Eine Mietminderung wegen einer Straßenbaustelle muss gut begründet sein.
Eine Mietminderung wegen einer Straßenbaustelle muss gut begründet sein.

So bestimmte das Amtsgericht Köpenick, dass eine für den Durchgangsverkehr geöffnete Sackgasse sowie durch neu aufgebrachte Pflaster verursachter erheblicher Lärm und Erschütterungen eine Mietminderung aufgrund von Straßenbauarbeiten von 8 Prozent begründet (WuM 2006, 109). Wurde der Bauzaun nur 10 m vor einer Erdgeschosswohnung für längere Zeit aufgestellt, ist laut dem Landgericht Hamburg eine Minderung von 35 Prozent zulässig (WuM 2001, 444).

Erfolgen Bauarbeiten mit übermäßigem Lärm nachts oder am Wochenende und ist das Öffnen der Fenster nicht mehr möglich, kann eine Mietminderung aufgrund von Straßenbauarbeiten laut dem Landgericht Darmstadt berechtigt sein (WuM 1984, 245) und demnach auch angekündigt werden.

Muster: Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten

Mietminderung bei Straßenbauarbeiten – Musterbrief

Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie bei Straßenbaurbeiten für eine Mietminderung verwenden können.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

Mietminderung bei Straßenbau (.doc) Mietminderung bei Straßenbau (.pdf)

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

Bildnachweise

3 Gedanken über “Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten? Was ist möglich?

  1. Helga F

    Rohrverlegung auf der Straße vor dem Haus.Erdgeschosswohnug ,Balkon wegen Schmutz und Lärm nur eingeschränkt nutzbar.Mietminderung möglich ?

  2. Schnell

    Bei mir werden 3neue Häuser Gebot und Abriss arbeiten sind schon seit2 Monate drann da meine Vermieterin den Garten verpachtet hat und für 2jahre wir nicht Fenster öffnen könnenund den Balkon die LKW s ein Meter an Bakon vorbei fahren. Kann ich mietmindern ?

  3. Florian F.

    Mein Problem ist dass ich direkt anliegende Baustelle habe die über einen längeren Zeitraum geht dies beinhaltet Abriss und Neubau vom Rathaus Gebäude in Altstadt direkt unter meinem Fenster was ist mir Lüften unmöglich macht und regelmäßig muss ich Staub wischen weil überall der Dreck in den Ritzen steckt das heißt auch mehrmals Wäsche waschen öfters gründlich reinigen regelmäßig etc.

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